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IR Notes 68 – Die Europäische Kommission spricht sich für das Mitbestimmungsrecht aus

  IR Notes 68 – 1 Februar 2017
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Jean-François Bourrée, Beauftragter für Arbeitsbeziehungen bei BNP Paribas

Warum ist Stress ein Thema für den sozialen Dialog auf europäischer Ebene?
Vor dem Hintergrund des tiefgreifenden Wandels im Bankenumfeld ist die Prävention von Stress am Arbeitsplatz für die BNP Paribas ein wichtiges Anliegen. Die Maßnahmen führen zu mehr Effizienz und einer Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Bei der Ergänzung bestehender Vereinbarungen und Verfahren hielten wir es für wichtig, zusammen mit dem Europäischen Betriebsrat bestimmte Grundsätze und eine gemeinsame Grundlage zu definieren, die für die Personalabteilungen der einzelnen Länder und Einheiten sowie für die Geschäftsführung und die Mitarbeiter eine Referenz darstellen sollen. Der Wunsch nach einer Vereinbarung auf europäischer Ebene folgert aus der starken Präsenz der Bankengruppe BNP Paribas in Europa mit mehr als 131.000 Mitarbeitern in den 23 Ländern, die zum Zuständigkeitsbereich des Europäischen Betriebsrats gehören und knapp 66 % aller Beschäftigten der Gruppe weltweit stellen.


Hatten Sie während der Verhandlungen den Eindruck, dass dieses Thema in allen Ländern, die im Europäischen Betriebsrat vertreten sind, den gleichen Stellenwert einnimmt?
Jedes im Europäischen Betriebsrat vertretene Land hat seine eigenen Verfahren zur Stressprävention, die in den kulturellen und rechtlichen Kontext eingebettet sind und auch von der Zahl der Mitarbeiter in der jeweiligen Einheit und den dortigen Herausforderungen abhängt. Dennoch wollen wir zusammen mit dem Europäischen Betriebsrat eine gemeinsame Grundlage festlegen, mit gemeinsamen Definitionen und einer in ihren Grundzügen gemeinsamen Methodik.


Was sind die wichtigsten Phasen bei der Umsetzung dieser Vereinbarung?
Zunächst ist geplant, die Vereinbarung überall bekanntzumachen und in jedem Intranet der betreffenden Standorte in Europa in der jeweiligen Landessprache zu veröffentlichen. Danach erfolgen die Einführung der Vereinbarung und die Umsetzung der wichtigsten Bestimmungen mit der Unterstützung der Führungsteams und der Personalabteilungen in den betreffenden Ländern. Eine erste Bilanz der Umsetzung der Vereinbarung soll zusammen mit den Sozialpartnern auf der Plenarversammlung im November 2017 gezogen werden. Danach wird die Anwendung der Vereinbarung wie festgelegt alle zwei Jahre überprüft.


Sie haben soeben eine Verhandlungsrunde über eine Art Europäische Sozialcharta abgeschlossen, die aus drei europäischen Vereinbarungen besteht. Was ist die nächste Etappe?
Diese Vereinbarung bildet den dritten Schwerpunkt der europäischen Sozialcharta der BNP Paribas – nach den im Juli 2012 und im September 2014 unterzeichneten Vereinbarungen über das Beschäftigungsmanagement und über die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen. 2017 und 2018 liegt die Priorität in der Unterstützung aller betreffenden Einheiten der Gruppe bei der Umsetzung der drei Vereinbarungen der europäischen Sozialcharta.

 
  Agenda

7.-8. Februar
Brüssel
ETUI organisiert zusammen mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung einen Experten-Workshop zum Thema „Living Wages in Europe“ (Mindestlöhne in Europa).


24. Februar
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit AFDT über Diskriminierung am Arbeitsplatz, unter dem Vorsitz von Jean-Christophe Sciberras.


3. März
Luxemburg
Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher


9.-10. März
Brüssel
Europäischer Rat


3.-4. April
Valletta
Informelles Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales


28. April
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit AFDT über die Messbarkeit der Repräsentativität von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.


29. April
Bordeaux
Das nationale Zentrum für vergleichende Forschung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und Demografie COMPTRASEC (UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit Professor Robert Karasek, dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von arbeitsplatzbedingtem Stress.


4. Mai
Paris
Hochrangige Konferenz über soziale Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Eurofound.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission spricht sich für das Mitbestimmungsrecht aus

Bei einer Anhörung am 24. Januar vor dem Gerichtshof der Europäischen Union vollzog die Kommission eine unerwartete Kehrtwende. Anlass war eine anhängige Rechtssache über die Vereinbarkeit von deutschem Mitbestimmungsrecht mit EU-Recht (Rs C-566/15, Erzberger/TUI). Dieses Gesetz schreibt Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten in Deutschland vor, den Aufsichtsrat zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen. Infolge dieses Gesetzes können Beschäftigte, die nicht in Deutschland arbeiten, aber weder wählen noch für den Aufsichtsrat kandidieren (weitere Informationen hierzu in IR Notes 47). Ein Aktionär des Reiseunternehmens TUI, der grundsätzlich gegen die Mitbestimmung ist, vertritt die Auffassung, dass dieses Gesetz diskriminierend sei und vor allem gegen die Freizügigkeit von Arbeitskräften verstoße, die in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist. In einer Mitteilung an den Gerichtshof vom 9. Februar 2016 hatte sich die Kommission noch in diesem Sinne geäußert und dem Gerichtshof vorgeschlagen, einen Verstoß gegen die Freizügigkeit von Arbeitskräften festzustellen – was das System der deutschen Mitbestimmung in Frage gestellt hätte.  Nach einer intensiven Kampagne der Gewerkschaften, die sich über die Haltung der Kommission entsetzt zeigten, machte Letztere einen Rückzug. Am Tag der Anhörung stellte die Kommission laut ihrer Erklärung wie folgt fest: „Arbeitnehmermitbestimmung ist ein wichtiges politisches Ziel. Jede daraus möglicherweise resultierende Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern kann durch die Notwendigkeit gerechtfertigt werden, das System der Mitbestimmung und dessen soziale Ziele zu schützen. Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass die bestehenden deutschen Vorschriften als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen werden können.“ Auf Nachfragen wollte sich die Kommission nicht zu „einer anhängigen Rechtssache“ äußern und keine Auskunft darüber geben, ob es sich um einen Einzelfall handele oder um ein klares Bekenntnis zu den nationalen Systemen der Arbeitnehmermitbestimmung. Zum ersten Mal seit vielen Jahren stellt die Kommission ein soziales Ziel über die wirtschaftliche Freiheit der EU. Ein Sprecher der Europäischen Kommission erklärte uns, es sei „vollkommen normal, dass die Kommission ihre Haltung im Laufe einer Rechtssache ändern oder nach Abwägung der verschiedenen Argumente anpassen könne“. Jetzt bleibt abzuwarten, welche Auffassung der Generalanwalt am Gerichtshof vertreten wird, dessen Schlussanträgen der Gerichtshof bei seiner Urteilsfindung sehr häufig folgt.
> Siehe auch zum selben Thema: Mitbestimmungs-Portal und Pressemitteilung (Hans Böckler Stiftung)


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Aktuelle soziale Themen

Konferenz über die europäische Säule sozialer Rechte: Die Europäische Kommission hielt am 23. Januar in Brüssel eine Konferenz ab, um die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte zu erörtern. Im März wird sie ihren Vorschlag dazu vorlegen. Kommissarin Marianne Thyssen hat in ihrer Rede bereits einige Punkte genannt, wie die Notwendigkeit, allen Beschäftigten, unabhängig von ihrem Status, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewähren, wozu auch der Erwerb von übertragbaren Sozialversicherungsansprüchen gehört. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker stellte die Einführung eines Mindestlohns in allen Staaten in den Vordergrund, die die Säule umsetzen werden, dazu gehören die Staaten des Euro-Währungsgebiets, aber auch die anderen Länder, die sich für diese Initiative entscheiden (siehe Pressemitteilung der Kommission und Video).




  • Das Europäische Parlament verfolgt ehrgeizige Ziele bei seiner Forderung nach einer europäischen Säule sozialer Rechte: Das Europäische Parlament hat am 19. Januar mit großer Mehrheit eine Entschließung zu einer europäischen Säule sozialer Rechte verabschiedet, in der konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der sozialen Ziele der Verträge und zur Armutsbekämpfung gefordert werden. Die Abgeordneten verlangen einen „Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Formen der Erwerbstätigkeit […], in deren Rahmen die bestehenden Mindestnormen […] um neue Arten von Beschäftigungsverhältnissen erweitert werden“.
    > Siehe auch zum selben Thema Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses  (siehe Pressemitteilung).

  • Schutz der Arbeitnehmer vor Karzinogenen: Neun europäische Arbeitgeberorganisationen haben am 4. Januar ein Schreiben an die Mitglieder des parlamentarischen Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten gerichtet mit der Aufforderung, die Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserregende Stoffe nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, zu senken. Die Abgeordneten sollen am 28. Februar einen Bericht über den Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie 2004/37 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Karzinogene annehmen. Die Arbeitgeberverbände argumentieren, dass zu niedrige Werte von den Arbeitgebern nur schwer umzusetzen seien. Eine zu starke Schutzhaltung des Parlaments würde darüber hinaus die gegenteilige Wirkung erzielen, nämlich eine Einigung mit dem Rat und der Kommission erschweren und somit das Inkrafttreten von Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer hinauszögern (siehe Mitteilung). „Das Schreiben ist zynisch“, meint Laurent Vogel vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut. „Nehmen wir beispielsweise den Grenzwert für hexavalentes Chrom, der von der Kommission vorgeschlagen wird und für den sich die Unterzeichner einsetzen – er entspricht einer Lungenkrebserkrankung pro 10 exponierten Arbeitnehmern, wobei eine Million Arbeitnehmer der Exposition von Chrom-VI in Europa ausgesetzt sind! Der Grenzwert ist 25 Mal höher als der gesetzliche Grenzwert in Frankreich oder den Niederlanden“.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Branchenvereinbarung in trockenen Tüchern: Die Sozialpartner beendeten am 11. Januar die Verhandlungen über eine Branchenvereinbarung, der die drei Gewerkschaftsverbände CSC, FGTB und CSLB am 31. Januar zustimmten. Diese Vereinbarung sieht für 2017-2018 beispielsweise Lohnverhandlungen auf Branchen und Unternehmensebene vor mit Lohn- und Gehaltserhöhungen von bis zu 1,1 %. Neben der Überprüfung der Vorruhestandsregelung wurde eine Verhandlungsagenda mit zahlreichen Themen wie Burnout, Arbeitsorganisation, Digitalisierung oder kollaborative Wirtschaft aufgestellt (Siehe Artikel von RTBF, in Französisch).


Großbritannien

Unabhängige Zusteller gelten als „Workers“: Das Londoner Arbeitsgericht hat am 6. Januar entschieden, dass eine Zustellerin des Unternehmens CitySprint nicht als Selbständige, sondern als „Worker“ einzustufen sei. Workers haben in Großbritannien einen speziellen Status und gelten weder als Angestellte noch als Selbständige. Es handelt sich vielmehr um eine Zwischenstellung, u. a. mit den folgenden Rechten: Mindestlohn, bezahlter Jahresurlaub und Arbeitszeitbegrenzung auf 48 Stunden. Das Urteil betrifft eine Frau, die seit mehr als zwei Jahren als Selbständige (self-employed) für dieses Unternehmen arbeitet und keinerlei Anspruch auf einen garantierten Lohn, bezahlten Jahresurlaub oder Krankengeld hat. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass sie offiziell als „Worker“ hätte eingestuft werden müssen (siehe Artikel in The Guardian).


Portugal

  • OECD drängt auf neue Arbeitsmarktreformen: In einem am 19. Januar veröffentlichten Bericht (auf Englisch) fordert die OECD Portugal zu neuen Arbeitsmarktreformen auf (siehe Pressemitteilung). In dem Bericht wird der Dezentralisierung der Tarifverhandlungen nur ein „begrenzter Erfolg“ bescheinigt. Ferner werden „neue Anhebungen des Mindestlohns“ empfohlen, um der Armut trotz Erwerbstätigkeit entgegenzuwirken, bei gleichzeitiger Senkung der Sozialabgaben für diese Lohnkategorie, um einen weiteren Stellenabbau zu vermeiden. Im Anhang zum Bericht findet sich eine Aufstellung der zwischen 2011 und 2015 durchgeführten Reformen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Fnac: Die Unternehmensleitung von FNAC (27.000 Beschäftigte), einer auf den Vertrieb von Unterhaltungsprodukten spezialisierten französischen Handelskette, hat mit einem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) am 6. Dezember 2016 eine Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR unterzeichnet. Das BVG wurde in den Verhandlungen von einem vom europäischen Gewerkschaftsverband UNI Europa beauftragten Experten der Beratungsfirma Syndex unterstützt. Bei transnationalen Fragen übernimmt die Vereinbarung die Definition der Richtlinie und hält fest, dass der Betriebsrat auch „unabhängig von der Anzahl der betroffenen Länder“ zuständig ist, „wenn eine Frage bedeutende potenzielle Auswirkungen auf die europäischen Beschäftigten hat oder wenn sie die Verlagerung von Tätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten betrifft“. Im Hinblick auf die Koordinierung zwischen dem EBR und den nationalen Arbeitnehmervertretungen sieht die Vereinbarung eine gemeinsame Vorgehensweise „bei der Durchführung der Verfahren“, vor, überlässt der Unternehmensleitung und dem EBR in bestimmten Fällen aber die Entscheidung für eine „andere Koordinierungsregelung“. Der EBR kann Arbeitsgruppen bilden, um Querschnittsthemen zu vertiefen. Der EBR besteht aus 18 Mitgliedern, davon 9 für Frankreich (73 % der Beschäftigten), 3 für Spanien (wo die Schwelle von 10 % bald überschritten ist) und 2 für jedes weitere Land (Belgien, Niederlande, Portugal). Die Vereinbarung sieht ein Mitglied mit Beobachterstatus für Monaco und die Schweiz vor. Ein Europäischer Gewerkschaftsvertreter kann zu den Sitzungen eingeladen werden. Das EBR-Präsidium kann ein Mandat erhalten, das „zeitlich begrenzt und auf eine bestimmte Aufgabe beschränkt ist“, um gewisse Vorrechte des EBR auszuüben. Der EBR verfügt über ein Jahresbudget von 20.000 EUR zur Hinzuziehung von Experten, davon ausgenommen ist die Beauftragung von Gutachten bei Umstrukturierungen, sowie ein Budget von 8.000 EUR zur Abdeckung der laufenden Kosten, die insbesondere für interne EBR-Übersetzungen anfallen.


Transnationale Vereinbarungen

Suez: Die Unternehmensleitung der Suez-Gruppe unterzeichnete am 1. September 2016 mit den EBR-Vertretern und dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst eine europäische Vereinbarung zum Stellen- und Kompetenzmanagement. Dies ist die dritte Vereinbarung auf europäischer Ebene. Zuvor waren die Vereinbarungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und über die berufliche Gleichstellung unterzeichnet worden. Mit der Vereinbarung wird eine „europäische Stelle zur Beobachtung der Konzernsparten“ eingerichtet, die die rechtlichen, technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen überwacht, um die Auswirkungen auf Beschäftigung und Qualifikationen einzuschätzen. Ferner ist eine Kartierung vorgesehen zur Identifizierung von Berufen mit „bedeutender quantitativer Entwicklung“, strategischen Berufen, Berufen mit Nachwuchsmangel, gefährdeten Berufen „mit drohenden Arbeitsplatzverlusten“ und Berufen, deren Bedingungen der Ausübung eine vollständige Laufbahn in diesen Berufen gefährden könnten (atypische Arbeitszeiten, körperlich anspruchsvolle Berufe).



  • OSM: Die Unternehmensleitung von OSM Aviation (2.700 Beschäftigte), Tochter des Billigfliegers Norwegian und spezialisiert auf die  Einstellung und Bereitstellung von Personal für die zivile Luftfahrt, unterzeichnete am 6. Januar eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) zur Gewährleistung der Ausübung von gewerkschaftlichen Rechten (siehe Pressemitteilung von OSM Aviation und Pressemitteilung der ITF).


Gewerkschaften

  • Aviapartner: Die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) und ihre Mitgliedsgewerkschaften in Belgien, Deutschland und Italien verteilten am 7. Januar Flugblätter an die Beschäftigten von Aviapartner (6.000 Beschäftigte), einem belgischen, auf Flughafendienste spezialisierten Unternehmen, um die schlechte Qualität des sozialen Dialogs anzuprangern und die Tatsache, dass das Unternehmen seiner gesetzlich verankerten Verpflichtung nicht nachkomme, seine Arbeitnehmer über den EBR zu unterrichten (siehe Pressemitteilung von der ETF).

  • Prosegur: Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union reichte in Spanien Beschwerde bei der OECD gegen den spanischen privaten Sicherheitsdienstleister Prosegur ein. Es geht um eine Reihe von Verstößen gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in Lateinamerika und Indien (siehe Beitrag).


4. Studien und Berichte

Die Arbeitswelt angesichts der digitalen Revolution: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut lud zahlreiche Experten nach Brüssel ein, um über soziale Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft zu diskutieren. Diese Problematik wird immer häufiger im sozialen Dialog und von verschiedenen EBRs auf transnationaler Ebene thematisiert. Die Akteure des sozialen Dialogs können in der Vorausschau Notes de prospective die Ergebnisse dieser Konferenz nachlesen. Die Beiträge sind auf Englisch erhältlich.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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