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IR Notes 68 – 1 Februar 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
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Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen,
Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem
Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Interview
Jean-François Bourrée, Beauftragter für Arbeitsbeziehungen bei BNP
Paribas
Warum ist Stress ein Thema für den
sozialen Dialog auf europäischer
Ebene? Vor
dem Hintergrund des tiefgreifenden Wandels im Bankenumfeld ist die
Prävention von Stress am Arbeitsplatz für die BNP Paribas ein
wichtiges Anliegen. Die Maßnahmen führen zu mehr Effizienz und einer
Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Bei der
Ergänzung bestehender Vereinbarungen und Verfahren hielten wir es
für wichtig, zusammen mit dem Europäischen Betriebsrat bestimmte
Grundsätze und eine gemeinsame Grundlage zu definieren, die für die
Personalabteilungen der einzelnen Länder und Einheiten sowie für die
Geschäftsführung und die Mitarbeiter eine Referenz darstellen
sollen. Der Wunsch nach einer Vereinbarung auf europäischer Ebene
folgert aus der starken Präsenz der Bankengruppe BNP Paribas in
Europa mit mehr als 131.000 Mitarbeitern in den 23 Ländern, die zum
Zuständigkeitsbereich des Europäischen Betriebsrats gehören und
knapp 66 % aller Beschäftigten der Gruppe weltweit stellen.
Hatten Sie während der
Verhandlungen den Eindruck, dass dieses Thema in allen Ländern,
die im Europäischen Betriebsrat vertreten sind, den gleichen
Stellenwert einnimmt? Jedes im Europäischen Betriebsrat vertretene
Land hat seine eigenen Verfahren zur Stressprävention, die in den
kulturellen und rechtlichen Kontext eingebettet sind und auch von
der Zahl der Mitarbeiter in der jeweiligen Einheit und den dortigen
Herausforderungen abhängt. Dennoch wollen wir zusammen mit dem
Europäischen Betriebsrat eine gemeinsame Grundlage festlegen, mit
gemeinsamen Definitionen und einer in ihren Grundzügen gemeinsamen
Methodik.
Was sind die wichtigsten Phasen bei
der Umsetzung dieser Vereinbarung? Zunächst ist geplant, die Vereinbarung
überall bekanntzumachen und in jedem Intranet der betreffenden
Standorte in Europa in der jeweiligen Landessprache zu
veröffentlichen. Danach erfolgen die Einführung der Vereinbarung und
die Umsetzung der wichtigsten Bestimmungen mit der Unterstützung der
Führungsteams und der Personalabteilungen in den betreffenden
Ländern. Eine erste Bilanz der Umsetzung der Vereinbarung soll
zusammen mit den Sozialpartnern auf der Plenarversammlung im
November 2017 gezogen werden. Danach wird die Anwendung der
Vereinbarung wie festgelegt alle zwei Jahre überprüft.
Sie haben soeben eine
Verhandlungsrunde über eine Art Europäische Sozialcharta
abgeschlossen, die aus drei europäischen Vereinbarungen besteht.
Was ist die nächste Etappe? Diese Vereinbarung bildet den dritten
Schwerpunkt der europäischen Sozialcharta der BNP Paribas – nach den
im Juli 2012 und im September 2014 unterzeichneten Vereinbarungen
über das Beschäftigungsmanagement und über die berufliche
Gleichstellung von Männern und Frauen. 2017 und 2018 liegt die
Priorität in der Unterstützung aller betreffenden Einheiten der
Gruppe bei der Umsetzung der drei Vereinbarungen der europäischen
Sozialcharta.
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Agenda
7.-8. Februar
Brüssel ETUI
organisiert zusammen mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung einen Experten-Workshop zum
Thema „Living
Wages in Europe“ (Mindestlöhne in Europa).
24. Februar
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale
Sicherheit AFDT über Diskriminierung am Arbeitsplatz, unter dem Vorsitz
von Jean-Christophe Sciberras.
3. März Luxemburg Rat
für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher
9.-10. März
Brüssel
Europäischer Rat
3.-4. April
Valletta
Informelles Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales
28. April
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale
Sicherheit AFDT
über die Messbarkeit der Repräsentativität von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden.
29. April
Bordeaux Das
nationale Zentrum für vergleichende Forschung in den Bereichen
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und Demografie COMPTRASEC
(UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale
und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit Professor Robert Karasek,
dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von
arbeitsplatzbedingtem Stress.
4. Mai
Paris
Hochrangige Konferenz über soziale
Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und
der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Eurofound.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Europäische Kommission spricht sich für das Mitbestimmungsrecht aus
Bei einer Anhörung am 24. Januar vor dem Gerichtshof der Europäischen Union vollzog
die Kommission eine unerwartete Kehrtwende. Anlass war eine anhängige Rechtssache
über die Vereinbarkeit von deutschem Mitbestimmungsrecht mit EU-Recht (Rs
C-566/15, Erzberger/TUI). Dieses Gesetz schreibt Unternehmen mit mehr als
2.000 Beschäftigten in Deutschland vor, den Aufsichtsrat zur Hälfte mit
Arbeitnehmervertretern zu besetzen. Infolge dieses Gesetzes können Beschäftigte, die
nicht in Deutschland arbeiten, aber weder wählen noch für den Aufsichtsrat
kandidieren (weitere Informationen hierzu in IR
Notes 47). Ein Aktionär des Reiseunternehmens TUI, der grundsätzlich gegen
die Mitbestimmung ist, vertritt die Auffassung, dass dieses Gesetz diskriminierend
sei und vor allem gegen die Freizügigkeit von Arbeitskräften verstoße, die in
Artikel 45 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist. In einer Mitteilung an
den Gerichtshof vom 9. Februar 2016 hatte sich die Kommission noch in diesem Sinne
geäußert und dem Gerichtshof vorgeschlagen, einen Verstoß gegen die Freizügigkeit
von Arbeitskräften festzustellen – was das System der deutschen Mitbestimmung in
Frage gestellt hätte. Nach einer intensiven Kampagne der Gewerkschaften, die sich
über die Haltung der Kommission entsetzt zeigten, machte Letztere einen Rückzug. Am
Tag der Anhörung stellte die Kommission laut ihrer Erklärung
wie folgt fest: „Arbeitnehmermitbestimmung ist ein wichtiges politisches Ziel. Jede
daraus möglicherweise resultierende Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern
kann durch die Notwendigkeit gerechtfertigt werden, das System der Mitbestimmung und
dessen soziale Ziele zu schützen. Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass
die bestehenden deutschen Vorschriften als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen
werden können.“ Auf Nachfragen wollte sich die Kommission nicht zu „einer anhängigen
Rechtssache“ äußern und keine Auskunft darüber geben, ob es sich um einen Einzelfall
handele oder um ein klares Bekenntnis zu den nationalen Systemen der
Arbeitnehmermitbestimmung. Zum ersten Mal seit vielen Jahren stellt die Kommission
ein soziales Ziel über die wirtschaftliche Freiheit der EU. Ein Sprecher der
Europäischen Kommission erklärte uns, es sei „vollkommen normal, dass die Kommission
ihre Haltung im Laufe einer Rechtssache ändern oder nach Abwägung der verschiedenen
Argumente anpassen könne“. Jetzt bleibt abzuwarten, welche Auffassung der
Generalanwalt am Gerichtshof vertreten wird, dessen Schlussanträgen der Gerichtshof
bei seiner Urteilsfindung sehr häufig folgt. > Siehe auch zum selben Thema:
Mitbestimmungs-Portal
und Pressemitteilung
(Hans Böckler Stiftung)
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Aktuelle
soziale Themen
Konferenz über die europäische Säule sozialer
Rechte: Die Europäische Kommission hielt am 23. Januar in
Brüssel eine Konferenz ab, um die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur
europäischen Säule sozialer Rechte zu erörtern. Im März wird sie ihren Vorschlag
dazu vorlegen. Kommissarin Marianne Thyssen hat in ihrer Rede
bereits einige Punkte genannt, wie die Notwendigkeit, allen Beschäftigten,
unabhängig von ihrem Status, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewähren, wozu
auch der Erwerb von übertragbaren Sozialversicherungsansprüchen gehört.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker stellte die Einführung eines Mindestlohns
in allen Staaten in den Vordergrund, die die Säule umsetzen werden, dazu gehören die
Staaten des Euro-Währungsgebiets, aber auch die anderen Länder, die sich für diese
Initiative entscheiden (siehe Pressemitteilung
der Kommission und Video).
- Das Europäische Parlament verfolgt
ehrgeizige Ziele bei seiner Forderung nach einer europäischen Säule
sozialer Rechte: Das Europäische Parlament hat am 19.
Januar mit großer Mehrheit eine Entschließung
zu einer europäischen Säule sozialer Rechte verabschiedet, in der
konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der sozialen Ziele der Verträge und zur
Armutsbekämpfung gefordert werden. Die Abgeordneten verlangen einen „Vorschlag
für eine Rahmenrichtlinie über menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle
Formen der Erwerbstätigkeit […], in deren Rahmen die bestehenden Mindestnormen
[…] um neue Arten von Beschäftigungsverhältnissen erweitert werden“.
> Siehe auch zum selben Thema
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (siehe Pressemitteilung).
- Schutz der Arbeitnehmer vor Karzinogenen:
Neun europäische Arbeitgeberorganisationen haben am 4.
Januar ein Schreiben
an die Mitglieder des parlamentarischen Ausschusses für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten gerichtet mit der Aufforderung, die
Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserregende Stoffe nicht, wie von der Kommission
vorgeschlagen, zu senken. Die Abgeordneten sollen am 28. Februar einen Bericht
über den Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie 2004/37 über den Schutz der
Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Karzinogene annehmen. Die
Arbeitgeberverbände argumentieren, dass zu niedrige Werte von den Arbeitgebern
nur schwer umzusetzen seien. Eine zu starke Schutzhaltung des Parlaments würde
darüber hinaus die gegenteilige Wirkung erzielen, nämlich eine Einigung mit dem
Rat und der Kommission erschweren und somit das Inkrafttreten von Maßnahmen für
den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer hinauszögern (siehe Mitteilung).
„Das Schreiben ist zynisch“, meint Laurent Vogel vom Europäischen
Gewerkschaftsinstitut. „Nehmen wir beispielsweise den Grenzwert für hexavalentes
Chrom, der von der Kommission vorgeschlagen wird und für den sich die
Unterzeichner einsetzen – er entspricht einer Lungenkrebserkrankung pro 10
exponierten Arbeitnehmern, wobei eine Million Arbeitnehmer der Exposition von
Chrom-VI in Europa ausgesetzt sind! Der Grenzwert ist 25 Mal höher als der
gesetzliche Grenzwert in Frankreich oder den Niederlanden“.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Branchenvereinbarung in trockenen Tüchern:
Die Sozialpartner beendeten am 11. Januar die Verhandlungen
über eine Branchenvereinbarung, der die drei Gewerkschaftsverbände CSC, FGTB und
CSLB am 31. Januar zustimmten. Diese Vereinbarung sieht für 2017-2018
beispielsweise Lohnverhandlungen auf Branchen und Unternehmensebene vor mit
Lohn- und Gehaltserhöhungen von bis zu 1,1 %. Neben der Überprüfung der
Vorruhestandsregelung wurde eine Verhandlungsagenda mit zahlreichen Themen wie
Burnout, Arbeitsorganisation, Digitalisierung oder kollaborative Wirtschaft
aufgestellt (Siehe Artikel von RTBF,
in Französisch).
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Großbritannien
Unabhängige Zusteller gelten als „Workers“:
Das Londoner Arbeitsgericht hat am 6. Januar entschieden, dass
eine Zustellerin des Unternehmens CitySprint nicht als Selbständige,
sondern als „Worker“ einzustufen sei. Workers haben in Großbritannien einen
speziellen Status und gelten weder als Angestellte noch als Selbständige. Es handelt
sich vielmehr um eine Zwischenstellung, u. a. mit den folgenden Rechten:
Mindestlohn, bezahlter Jahresurlaub und Arbeitszeitbegrenzung auf 48 Stunden. Das
Urteil betrifft eine Frau, die seit mehr als zwei Jahren als Selbständige
(self-employed) für dieses Unternehmen arbeitet und keinerlei Anspruch auf einen
garantierten Lohn, bezahlten Jahresurlaub oder Krankengeld hat. Das Gericht vertritt
die Ansicht, dass sie offiziell als „Worker“ hätte eingestuft werden müssen (siehe
Artikel in The
Guardian).
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Portugal
- OECD drängt auf neue Arbeitsmarktreformen:
In einem am 19. Januar veröffentlichten Bericht
(auf Englisch) fordert die OECD Portugal zu neuen Arbeitsmarktreformen auf
(siehe Pressemitteilung).
In dem Bericht wird der Dezentralisierung der Tarifverhandlungen nur ein
„begrenzter Erfolg“ bescheinigt. Ferner werden „neue Anhebungen des
Mindestlohns“ empfohlen, um der Armut trotz Erwerbstätigkeit entgegenzuwirken,
bei gleichzeitiger Senkung der Sozialabgaben für diese Lohnkategorie, um einen
weiteren Stellenabbau zu vermeiden. Im Anhang zum Bericht findet sich eine
Aufstellung der zwischen 2011 und 2015 durchgeführten Reformen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Fnac: Die Unternehmensleitung
von FNAC (27.000 Beschäftigte), einer auf den Vertrieb von Unterhaltungsprodukten
spezialisierten französischen Handelskette, hat mit einem Besonderen
Verhandlungsgremium (BVG) am 6. Dezember 2016 eine Vereinbarung
zur Einrichtung eines EBR unterzeichnet. Das BVG wurde in den Verhandlungen
von einem vom europäischen Gewerkschaftsverband UNI Europa beauftragten Experten der
Beratungsfirma Syndex unterstützt. Bei transnationalen Fragen übernimmt die
Vereinbarung die Definition der Richtlinie und hält fest, dass der Betriebsrat auch
„unabhängig von der Anzahl der betroffenen Länder“ zuständig ist, „wenn eine Frage
bedeutende potenzielle Auswirkungen auf die europäischen Beschäftigten hat oder wenn
sie die Verlagerung von Tätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten betrifft“. Im Hinblick
auf die Koordinierung zwischen dem EBR und den nationalen Arbeitnehmervertretungen
sieht die Vereinbarung eine gemeinsame Vorgehensweise „bei der Durchführung der
Verfahren“, vor, überlässt der Unternehmensleitung und dem EBR in bestimmten Fällen
aber die Entscheidung für eine „andere Koordinierungsregelung“. Der EBR kann
Arbeitsgruppen bilden, um Querschnittsthemen zu vertiefen. Der EBR besteht aus 18
Mitgliedern, davon 9 für Frankreich (73 % der Beschäftigten), 3 für Spanien (wo die
Schwelle von 10 % bald überschritten ist) und 2 für jedes weitere Land (Belgien,
Niederlande, Portugal). Die Vereinbarung sieht ein Mitglied mit Beobachterstatus für
Monaco und die Schweiz vor. Ein Europäischer Gewerkschaftsvertreter kann zu den
Sitzungen eingeladen werden. Das EBR-Präsidium kann ein Mandat erhalten, das
„zeitlich begrenzt und auf eine bestimmte Aufgabe beschränkt ist“, um gewisse
Vorrechte des EBR auszuüben. Der EBR verfügt über ein Jahresbudget von 20.000 EUR
zur Hinzuziehung von Experten, davon ausgenommen ist die Beauftragung von Gutachten
bei Umstrukturierungen, sowie ein Budget von 8.000 EUR zur Abdeckung der laufenden
Kosten, die insbesondere für interne EBR-Übersetzungen anfallen.
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Transnationale Vereinbarungen
Suez: Die Unternehmensleitung
der Suez-Gruppe unterzeichnete am 1. September 2016 mit den EBR-Vertretern und dem
Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst eine europäische
Vereinbarung zum Stellen- und Kompetenzmanagement. Dies ist die dritte
Vereinbarung auf europäischer Ebene. Zuvor waren die Vereinbarungen über Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz und über die berufliche
Gleichstellung unterzeichnet worden. Mit der Vereinbarung wird eine
„europäische Stelle zur Beobachtung der Konzernsparten“ eingerichtet, die die
rechtlichen, technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen überwacht, um die
Auswirkungen auf Beschäftigung und Qualifikationen einzuschätzen. Ferner ist eine
Kartierung vorgesehen zur Identifizierung von Berufen mit „bedeutender quantitativer
Entwicklung“, strategischen Berufen, Berufen mit Nachwuchsmangel, gefährdeten
Berufen „mit drohenden Arbeitsplatzverlusten“ und Berufen, deren Bedingungen der
Ausübung eine vollständige Laufbahn in diesen Berufen gefährden könnten (atypische
Arbeitszeiten, körperlich anspruchsvolle Berufe).
- OSM: Die
Unternehmensleitung von OSM Aviation (2.700 Beschäftigte), Tochter des
Billigfliegers Norwegian und spezialisiert auf die Einstellung und
Bereitstellung von Personal für die zivile Luftfahrt, unterzeichnete am 6.
Januar eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit der
Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) zur Gewährleistung der
Ausübung von gewerkschaftlichen Rechten (siehe Pressemitteilung von OSM
Aviation und Pressemitteilung der ITF).
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Gewerkschaften
- Aviapartner: Die
Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) und ihre Mitgliedsgewerkschaften
in Belgien, Deutschland und Italien verteilten am 7. Januar Flugblätter an die
Beschäftigten von Aviapartner
(6.000 Beschäftigte), einem belgischen, auf Flughafendienste spezialisierten
Unternehmen, um die schlechte Qualität des sozialen Dialogs anzuprangern und die
Tatsache, dass das Unternehmen seiner gesetzlich verankerten Verpflichtung nicht
nachkomme, seine Arbeitnehmer über den EBR zu unterrichten (siehe Pressemitteilung
von der ETF).
- Prosegur: Der
internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union reichte in Spanien
Beschwerde bei der OECD gegen den spanischen privaten Sicherheitsdienstleister
Prosegur ein. Es geht um eine Reihe von Verstößen gegen die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen in Lateinamerika und Indien (siehe Beitrag).
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4. Studien
und Berichte
Die Arbeitswelt angesichts der digitalen
Revolution: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut lud
zahlreiche Experten nach Brüssel ein, um über soziale Fragen im Zusammenhang mit der
Digitalisierung der Wirtschaft zu diskutieren. Diese Problematik wird immer häufiger
im sozialen Dialog und von verschiedenen EBRs auf transnationaler Ebene
thematisiert. Die Akteure des sozialen Dialogs können in der Vorausschau Notes
de prospective die Ergebnisse dieser Konferenz
nachlesen. Die Beiträge
sind auf Englisch erhältlich.
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