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IR Notes 74 – Die Europäische Kommission präsentiert die europäische Säule sozialer Rechte

  IR Notes 74 – 27 April 2017
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  Interview
Philippe Pochet, Generaldirektor des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI)

Markiert die am 26. April von der EU-Kommission vorgestellte europäische Säule sozialer Rechte eine Wende für den Aufbau Europas?
Diese Ankündigung muss in der historischen Dynamik betrachtet werden. Das Präsentierte ist an sich nicht weltbewegend. Es handelt sich jedoch um einen wichtigen Wendepunkt in einem Kontext, in dem das soziale Europa unter dem Einfluss der Erweiterung und den Leitlinien der Barroso-Kommission seit über zehn Jahren brachliegt. Bislang wurde es nur im Rahmen der Economic Governance angesprochen und eher als Problem, denn als Lösung wahrgenommen. Der Vorschlag der Kommission, der aus mehreren Dokumenten besteht, darunter auch einige Legislativvorschläge, muss richtig eingeordnet werden. Der soziale Bereich ist auf EU-Ebene nicht das wichtigste Thema, aber auch nicht das unwichtigste. Auf diesem Gebiet entwickelt die Kommission also neue Ambitionen.


Kann diese Säule zu einer Aussöhnung der Bürger, vor allem der Arbeitnehmer, mit der EU führen?
Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, in dem ein Großteil der Bevölkerung der EU extrem kritisch, um nicht zu sagen negativ gegenübersteht. Die soziale Dimension tritt wieder in den Vordergrund, weil die EU einer Reihe von Akteuren zeigen muss, dass sie nicht nur die Wirtschafts- und Sparpolitik, sondern auch die soziale Komponente berücksichtigt. So ist es kein Zufall, dass das erste Papier im Rahmen der Überlegungen zur Zukunft der Union das soziale Europa betrifft. Der Vorschlag der europäischen Säule sozialer Rechte ist in diesem Stadium ein Angebot. Es wird von der Dynamik abhängen, die sich in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt oder auch nicht, ob dieses Vorhaben an Schwung gewinnt oder wieder einschläft. In einem Jahr werden wir genügend Abstand gewonnen haben, um beurteilen zu können, ob die Initiative ein Flopp war und ein echter Wendepunkt.


Der Erfolg dieser Initiative hängt sehr stark von den Akteuren ab, vor allem von den Sozialpartnern. Sind sie bereit voranzukommen, wenn die Arbeitgeberorganisation BusinessEurope so heftig auf die Vorschläge der Kommission reagiert hat?
Richtig, alles hängt vom Einsatz der Akteure ab. Die Botschaft von BusinessEurope ist daher tatsächlich beunruhigend, verwirft sie doch die realistischen Vorschläge, mit denen die EU einen Unterschied machen kann, wie beispielsweise das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der die Arbeitnehmer informiert und ihnen bestimmte Rechte gewährt, das Recht auf Urlaub, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern oder auch der zehntägige Vaterschaftsurlaub. Sich über solche Maßnahmen zu empören, die nicht einmal revolutionär sind und Rechte festigen, die in den Mitgliedstaaten bereits existieren, zeigt, dass BusinessEurope das Ausmaß am sozialen Frust und die Notwendigkeit für eine Wende nicht verstanden hat.


Besteht also die Gefahr, dass sich die Situation festfährt?
Eine solche Haltung könnte die Kommission dazu veranlassen, hart zu bleiben und eine Neuausrichtung der Akteure zu bewirken, indem sie deutlich macht, dass sie ihre Initiativen auf legislativem Wege verfolgen wird, wenn einer von ihnen nicht mitmachen will. In diesem Sinne ist ihre Botschaft an BusinessEurope zu verstehen, als sie den Vorschlag einer Richtlinie über die Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben vorstellte, nachdem sie die Sozialpartner drei Mal vergebens in dieser Sache konsultiert hatte. Letztere, die gerade ihr neues Arbeitsprogramm diskutieren, könnten dabei die beiden größeren geplanten Konsultationen über den Zugang aller Arbeitnehmer zu sozialem Schutz und über die Inhalte des Arbeitsvertrags im Hinblick auf die Überprüfung der Richtlinie aus dem Jahr 1991 berücksichtigen. Wenn die Sozialpartner vorankommen wollen, kann das ziemlich schnell gehen. Es ist nur eine Frage des Wollens

 
  Agenda

29. April
Bordeaux
Das nationale Zentrum für vergleichende Forschung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und Demografie COMPTRASEC (UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit Professor Robert Karasek, dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von arbeitsplatzbedingtem Stress.


4. Mai
Paris
Hochrangige Konferenz über soziale Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Eurofound.


16.-17. Mai
Wien
Das österreichische Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz organisiert  „Promoting uptake of paternity and parental leave among fathers for an equal share of child care“ mit Beispielen bewährter europäischer Praktiken.


15.-16. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales.

 

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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission präsentiert die europäische Säule sozialer Rechte

Nach langen Monaten der Vorbereitung hat die EU-Kommission am 26. April die europäische Säule sozialer Rechte vorgestellt (siehe Pressemitteilung und Fragen und Antworten). Nie zuvor hat die Kommission eine derartige Initiative im sozialen Bereich in Angriff genommen. Denn diese „Säule“ funktioniert nach dem Prinzip der russischen Puppen:  Auf den ersten Blick basiert diese Initiative auf drei Texten, einer so unverbindlich wie der andere: Eine Mitteilung der Kommission zur europäischen Säule sozialer Rechte (EN ES DE), eine Art Erläuterung, in der die Arbeit der Säule erklärt wird, weiterhin eine Empfehlung der Kommission (EN ES DE) und ein Vorschlag für eine gemeinsame Proklamation des Parlaments, des Rates und der Kommission (EN ES DE), zwei Texte mit nahezu identischem Inhalt, wobei der erste auf die sofortige Annahme des Sockels aus 20 zentralen Grundsätzen und Rechten abzielt, während es beim zweiten Text um die „Absegnung“ des Inhalts durch die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten geht. An diesem Punkt entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass es sich hier wieder um eine dieser neuen Initiativen aus Brüssel handelt, die für Normalsterbliche unverständlich sind. Das ist sicher nicht ganz falsch. Aber man sollte sich trotzdem mit dem Inhalt der Säule beschäftigen. „Durch die Säule werden in der EU bereits bestehende Rechte sowie der internationale rechtliche Besitzstand bestätigt“, so die Kommission. Hier fragt man sich, worin das Interesse besteht, bereits bestehende Grundsätze und Rechte zu bestätigen, außer diese vielleicht verständlicher zu machen. Gewiss ein lohnenswerter Ansatz, aber reicht er aus, um europäische Bürger umzustimmen und sie den Klauen populistischer und nationalistischer Parteien zu entreißen, die die Existenz der EU bedrohen? Die Grundsätze, die zusammengefügt aus der EU einen Hort des Friedens und der Sicherheit machen, müssen also einzeln durchleuchtet werden. Denn einige davon, die einem blasierten Betrachter auf den ersten Blick banal erscheinen, enthalten durchaus Fortschritte. Grundsatz 7b etwa lautet: „vor einer Entlassung haben alle Arbeitnehmer das Recht, über die Gründe informiert zu werden und das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist“. Ein solches Recht auf Begründung einer Einzelentlassung gibt es zurzeit im EU-Recht nicht. Nach Grundsatz 9 haben Eltern und Personen mit familiären Verpflichtungen (Kinder, pflegebedürftige Eltern etc.) „das Recht auf einen angemessenen Urlaub, auf eine Anpassung ihrer Arbeitszeit und einen Zugang zu Gesundheitsversorgung“. Auch dieses Recht auf Anpassung der Arbeitszeit gibt es derzeit nicht. Und ein letztes Beispiel: Nach Grundsatz 12 „steht Arbeitnehmern und unter vergleichbaren Bedingungen Selbstständigen, unabhängig von der Art und Dauer ihres Arbeitsverhältnisses, das Recht auf einen angemessenen sozialen Schutz zu“. Dass bedeutet ein Recht auf ein Ersatzeinkommen und die Ausweitung des Sozialschutzes auf alle neuen Beschäftigungsformen. Ein Arbeitsdokument der Kommission erläutert die einzelnen Grundsätze, die durch die Säule eingeführten Änderungen, wie die Säule umzusetzen ist und erinnert an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Beim Lesen dieses Textes stößt man schließlich auf die Absicht der Kommission, umfassende Konsultationen der europäischen Sozialpartner einzuleiten, die dazu führen könnten, europäische Tarifverträge auszuhandeln oder dass die Kommission Richtlinienvorschläge zur Unterrichtung von Arbeitnehmern, über den Zugang zum Sozialschutz und zur Arbeitszeit vorlegt. Die Initiative könnte also durchaus einen neuen Start für ein soziales Europa bedeuten, das bei der EU-Erweiterung auf Eis gelegt wurde. Das hängt aber vom guten Willen der Mitgliedstaaten ab und von der Fähigkeit der europäischen Sozialpartner, neue Gleichgewichte auszuhandeln. Nichts ist weniger sicher angesichts der Reaktion der Arbeitgeberorganisation BusinessEurope, die noch am Vorabend der Präsentation der Säule das Vorhaben der Kommission verurteilte, die Richtlinie über den Elternurlaub aufzuheben und eine Richtlinie über die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben von Eltern und Betreuern vorzuschlagen. Dies sorgte für eine kurze und heftige Antwort des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB), der die Böswilligkeit der Arbeitgeber anprangerte. Der EGB hat die Initiative im Übrigen begrüßt (siehe Mitteilung).
> siehe auch : Reflection paper on the Social dimension of Europe


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen


Bericht über die Anwendung der Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer: Die Europäische Kommission hat am 7. März einen Bericht über die Anwendung der Sozialvorschriften für den Straßentransport (Verordnung Nr. 561/2006 und Richtlinie 2002/15) in den Jahren 2013-2014 veröffentlicht. Der Bericht hat vor allem zum Ziel, Anzahl und Art der durchgeführten Kontrollen sowie der festgestellten Verstöße zu bestimmen. Hingewiesen wird dabei auf die schlechte Qualität der Berichte von acht Mitgliedstaaten, die unzureichende Zahl an Kontrollen in gewissen Ländern sowie auf einen Rückgang der Verstöße (-15 %), was jedoch damit zusammenhängen kann, dass die Instrumente zur Aufzeichnung der Fahrzeiten (Fahrtenschreiber) an Bord der Lastwagen zunehmend manipuliert werden.



  • Öffentliche Konsultation zur Bewertung europäischer Agenturen: Die Europäische Kommission startete am 10. April eine öffentliche Konsultation, um die Meinung von Bürgern und Interessenträgern der vier EU-Agenturen Eurofound, Cedefop, ETF und EU-OSHA zu hören, die in den Zuständigkeitsbereich der GD Beschäftigung fallen und mehr als 400 Personen zu einem Gesamtbudget von über 75 Mio. Euro beschäftigen (siehe Pressemitteilung). Diese Bewertung erfolgt im Rahmen der Verordnungsvorschläge, die von der Kommission am 23. August 2016 angenommen wurden, zur Überprüfung der Gründungsordnung dieser Agenturen, wobei auch Umstrukturierungen oder Zusammenlegungen in Erwägung gezogen werden können.

  • EU-Hilfe für ehemalige Beschäftigte von Nokia: Die Europäische Kommission hat am 7. April vorgeschlagen, Finnland 2,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um 821 ehemalige Beschäftigte von Nokia Network Systems zu helfen, eine neue Arbeitsstelle zu finden (siehe Pressemitteilung).

  • Gewerkschaften lehnen E-Karte ab: Die europäischen Gewerkschaftsverbände EFBH, EFFAT, UNI Europa sowie der europäische Gewerkschaftsbund lehnen das Vorhaben der EU-Kommission zur Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte (E-Karte) zur Förderung der freien Dienstleistungserbringung in der EU ab (siehe Pressemitteilung der Kommission). In einem gemeinsamen Schreiben vom 10. April wenden sie sich an die europäischen Abgeordneten und ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten mit der Aufforderung, von dieser Initiative Abstand zu nehmen. Die Gewerkschaften stehen nicht alleine da, denn auch die Sozialpartner, vor allem in der Bauindustrie, wehren sich gegen dieses System, wogegen sie bereits in der Konsultationsphase Bedenken angemeldet haben.  Die Gewerkschaftsverbände fragen sich, ob die Kommission wirklich bereit ist, auf den sozialen Dialog zu setzen, bevor sie mit der Entwicklung von Initiativen beginnt.

  • Überarbeitung der ILO-Erklärung über multinationale Unternehmen: Die internationale Arbeitsorganisation hat ihre dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik überarbeitet. Diese Erklärung, die sich an multinationale Unternehmen richtet, ist das einzige weltweite Instrument für den CSR-Bereich und nachhaltige Unternehmenspraktiken. Sie wurde von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der ganzen Welt erarbeitet und angenommen (siehe ILO-Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Frankreich

Der Kassationshof bestätigt die im Rahmen von Artikel 13 gegründeten Euro-Betriebsräte: In einem der wenigen Urteile des Kassationshofs zu EBRs gibt das oberste Gericht einer bereits vorhandenen Vereinbarung nach britischem Recht (d. h. einer Vereinbarung, die in den zwei Jahren nach der Veröffentlichung der Richtlinie 94/45 vom 22. September 1994 geschlossen wurde, was den Verhandlungsführern ermöglichte, Vereinbarungen zu schließen, die von den Vorschriften der Richtlinie abwichen) Vorrang vor den Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts. Die französischen Beschäftigten, die bei der Umstrukturierung der französischen Tochtergesellschaft des britischen Unternehmens Wolseley entlassen wurden, werfen der Unternehmensleitung vor, den EBR des Konzerns nicht über diese Umstrukturierungsmaßnahme unterrichtet und angehört zu haben. Die EBR-Gründungsvereinbarung stammt aus dem Jahre 1996 und wurde seitdem zwei Mal verlängert. Der Kassationshof weist darauf hin, dass „die verlängerte Vereinbarung die Unterrichtung und Anhörung des EBR des Konzerns Wolseley ausdrücklich ausschließlich für länderübergreifende Fragen vorsieht“ mit Ausnahme der Fragen, die nur ein einziges Land des Konzerns betreffen. Abweichend von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts sind die ergänzenden Bestimmungen nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch nicht anwendbar, wenn eine EBR-Gründungsvereinbarung nicht vorliegt (Art. L. 2343-4 Abs. 1). Dies bestätigt den Ausnahmecharakter bereits geltender Vereinbarungen, wobei das Urteil jedoch nicht allzu stringent ist, denn es wurde beispielsweise nicht geprüft, ob die Vereinbarung ordnungsgemäß verlängert wurde, was eine Analyse der entsprechenden britischen Gesetze vorausgesetzt hätte (Cass. soc. 1. Februar 2017, Nr. 15-24571).


Spanien

  • Keine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit: Die Sozialkammer des obersten Gerichts hat entschieden, dass die Unternehmen rechtlich nicht verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen. Diese Frage wurde in den letzten zwei Jahren diskutiert, und die Entscheidung ist bereits jetzt so umstritten, dass einige Richter eine abweichende Meinung vertreten. In der Praxis hat dieses Urteil direkte Auswirkungen auf die Arbeit der Gewerbeaufsicht, die von den Unternehmen die tägliche Aufzeichnung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verlangte, um die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften sicherstellen und vor allem die Leistung von Überstunden kontrollieren zu können. Die Unternehmen unterliegen jetzt nicht mehr dieser Pflicht, was die Arbeit des Gewerbeaufsichtsamts deutlich erschweren wird.


Ungarn

  • Änderung der Arbeitszeitregeln: Die Regierung hat im Parlament den Entwurf einer Arbeitsrechtsänderung vorgestellt – geplant ist die Änderung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitregelung. Die wichtigste Maßnahme betrifft die Verlängerung des Bezugszeitraums zur Berechnung der maximalen Arbeitszeiten auf 36 Monate. Diese Verlängerung muss durch die Arbeitszeitorganisation objektiv begründet sein und über einen Tarifvertrag eingeführt werden.

 


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