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IR Notes 74 – 27
April 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager
und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese Ausgabe wurde
erstellt bei Francisco Gomez Abelleira, Tamas Gyulavari und Frédéric Turlan. Erfahren Sie
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Interview
Philippe Pochet,
Generaldirektor des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI)
Markiert die am 26. April
von der EU-Kommission vorgestellte europäische Säule sozialer Rechte eine Wende für den
Aufbau Europas? Diese Ankündigung muss in der historischen Dynamik
betrachtet werden. Das Präsentierte ist an sich nicht weltbewegend. Es handelt sich jedoch um
einen wichtigen Wendepunkt in einem Kontext, in dem das soziale Europa unter dem Einfluss der
Erweiterung und den Leitlinien der Barroso-Kommission seit über zehn Jahren brachliegt.
Bislang wurde es nur im Rahmen der Economic Governance angesprochen und eher als Problem, denn
als Lösung wahrgenommen. Der Vorschlag der Kommission, der aus mehreren Dokumenten besteht,
darunter auch einige Legislativvorschläge, muss richtig eingeordnet werden. Der soziale
Bereich ist auf EU-Ebene nicht das wichtigste Thema, aber auch nicht das unwichtigste. Auf
diesem Gebiet entwickelt die Kommission also neue Ambitionen.
Kann diese Säule zu einer
Aussöhnung der Bürger, vor allem der Arbeitnehmer, mit der EU
führen? Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, in dem ein Großteil
der Bevölkerung der EU extrem kritisch, um nicht zu sagen negativ gegenübersteht. Die soziale
Dimension tritt wieder in den Vordergrund, weil die EU einer Reihe von Akteuren zeigen muss,
dass sie nicht nur die Wirtschafts- und Sparpolitik, sondern auch die soziale Komponente
berücksichtigt. So ist es kein Zufall, dass das erste Papier
im Rahmen der Überlegungen zur Zukunft der Union das soziale Europa betrifft. Der Vorschlag
der europäischen Säule sozialer Rechte ist in diesem Stadium ein Angebot. Es wird von der
Dynamik abhängen, die sich in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt oder auch nicht, ob
dieses Vorhaben an Schwung gewinnt oder wieder einschläft. In einem Jahr werden wir genügend
Abstand gewonnen haben, um beurteilen zu können, ob die Initiative ein Flopp war und ein
echter Wendepunkt.
Der Erfolg dieser
Initiative hängt sehr stark von den Akteuren ab, vor allem von den
Sozialpartnern. Sind sie bereit voranzukommen, wenn die Arbeitgeberorganisation
BusinessEurope so heftig auf die Vorschläge der Kommission reagiert
hat? Richtig, alles hängt vom Einsatz der Akteure ab. Die Botschaft
von BusinessEurope ist daher tatsächlich beunruhigend, verwirft sie doch die realistischen
Vorschläge, mit denen die EU einen Unterschied machen kann, wie beispielsweise das Recht auf
einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der die Arbeitnehmer informiert und ihnen bestimmte Rechte
gewährt, das Recht auf Urlaub, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern oder auch der
zehntägige Vaterschaftsurlaub. Sich über solche Maßnahmen zu empören, die nicht einmal
revolutionär sind und Rechte festigen, die in den Mitgliedstaaten bereits existieren, zeigt,
dass BusinessEurope das Ausmaß am sozialen Frust und die Notwendigkeit für eine Wende nicht
verstanden hat.
Besteht also die Gefahr,
dass sich die Situation festfährt? Eine solche Haltung könnte die
Kommission dazu veranlassen, hart zu bleiben und eine Neuausrichtung der Akteure zu bewirken,
indem sie deutlich macht, dass sie ihre Initiativen auf legislativem Wege verfolgen wird, wenn
einer von ihnen nicht mitmachen will. In diesem Sinne ist ihre Botschaft an BusinessEurope zu
verstehen, als sie den Vorschlag einer Richtlinie über die Vereinbarkeit von Privat- und
Arbeitsleben vorstellte, nachdem sie die Sozialpartner drei Mal vergebens in dieser Sache
konsultiert hatte. Letztere, die gerade ihr neues Arbeitsprogramm diskutieren, könnten dabei
die beiden größeren geplanten Konsultationen über den Zugang aller Arbeitnehmer zu sozialem
Schutz und über die Inhalte des Arbeitsvertrags im Hinblick auf die Überprüfung der Richtlinie
aus dem Jahr 1991 berücksichtigen. Wenn die Sozialpartner vorankommen wollen, kann das
ziemlich schnell gehen. Es ist nur eine Frage des Wollens
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Agenda
29. April Bordeaux Das nationale Zentrum für
vergleichende Forschung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und
Demografie COMPTRASEC (UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale
und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit
Professor Robert Karasek, dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von
arbeitsplatzbedingtem Stress.
4. Mai Paris Hochrangige Konferenz über soziale
Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und der Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Eurofound.
16.-17. Mai Wien Das österreichische
Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz organisiert „Promoting
uptake of paternity and parental leave among fathers for an equal share of child care“ mit
Beispielen bewährter europäischer Praktiken.
15.-16. Juni
Brüssel Rat Beschäftigung und
Soziales.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert
werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber
hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission
präsentiert die europäische Säule sozialer Rechte
Nach langen Monaten der Vorbereitung hat die EU-Kommission am 26. April die europäische Säule
sozialer Rechte vorgestellt (siehe Pressemitteilung und Fragen und Antworten). Nie zuvor
hat die Kommission eine derartige Initiative im sozialen Bereich in Angriff genommen. Denn diese
„Säule“ funktioniert nach dem Prinzip der russischen Puppen: Auf den ersten Blick basiert diese
Initiative auf drei Texten, einer so unverbindlich wie der andere: Eine Mitteilung der
Kommission zur europäischen Säule sozialer Rechte (EN ES DE), eine Art Erläuterung, in der die Arbeit
der Säule erklärt wird, weiterhin eine Empfehlung der
Kommission (EN ES DE) und ein Vorschlag für eine
gemeinsame Proklamation des Parlaments, des Rates und der Kommission (EN ES DE), zwei
Texte mit nahezu identischem Inhalt, wobei der erste auf die sofortige Annahme des Sockels aus 20
zentralen Grundsätzen und Rechten abzielt, während es beim zweiten Text um die „Absegnung“ des Inhalts
durch die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten geht. An diesem Punkt entsteht zwangsläufig der
Eindruck, dass es sich hier wieder um eine dieser neuen Initiativen aus Brüssel handelt, die für
Normalsterbliche unverständlich sind. Das ist sicher nicht ganz falsch. Aber man sollte sich trotzdem
mit dem Inhalt der Säule beschäftigen. „Durch die Säule werden in der EU bereits bestehende Rechte
sowie der internationale rechtliche Besitzstand bestätigt“, so die Kommission. Hier fragt man sich,
worin das Interesse besteht, bereits bestehende Grundsätze und Rechte zu bestätigen, außer diese
vielleicht verständlicher zu machen. Gewiss ein lohnenswerter Ansatz, aber reicht er aus, um
europäische Bürger umzustimmen und sie den Klauen populistischer und nationalistischer Parteien zu
entreißen, die die Existenz der EU bedrohen? Die Grundsätze, die zusammengefügt aus der EU einen Hort
des Friedens und der Sicherheit machen, müssen also einzeln durchleuchtet werden. Denn einige davon,
die einem blasierten Betrachter auf den ersten Blick banal erscheinen, enthalten durchaus
Fortschritte. Grundsatz 7b etwa lautet: „vor einer Entlassung haben alle Arbeitnehmer das Recht, über
die Gründe informiert zu werden und das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist“. Ein solches Recht
auf Begründung einer Einzelentlassung gibt es zurzeit im EU-Recht nicht. Nach Grundsatz 9 haben Eltern
und Personen mit familiären Verpflichtungen (Kinder, pflegebedürftige Eltern etc.) „das Recht auf
einen angemessenen Urlaub, auf eine Anpassung ihrer Arbeitszeit und einen Zugang zu
Gesundheitsversorgung“. Auch dieses Recht auf Anpassung der Arbeitszeit gibt es derzeit nicht. Und ein
letztes Beispiel: Nach Grundsatz 12 „steht Arbeitnehmern und unter vergleichbaren Bedingungen
Selbstständigen, unabhängig von der Art und Dauer ihres Arbeitsverhältnisses, das Recht auf einen
angemessenen sozialen Schutz zu“. Dass bedeutet ein Recht auf ein Ersatzeinkommen und die Ausweitung
des Sozialschutzes auf alle neuen Beschäftigungsformen. Ein Arbeitsdokument der
Kommission erläutert die einzelnen Grundsätze, die durch die Säule eingeführten Änderungen, wie die
Säule umzusetzen ist und erinnert an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Beim Lesen dieses Textes
stößt man schließlich auf die Absicht der Kommission, umfassende Konsultationen der europäischen
Sozialpartner einzuleiten, die dazu führen könnten, europäische Tarifverträge auszuhandeln oder dass
die Kommission Richtlinienvorschläge zur Unterrichtung von Arbeitnehmern, über den Zugang zum
Sozialschutz und zur Arbeitszeit vorlegt. Die Initiative könnte also durchaus einen neuen Start für
ein soziales Europa bedeuten, das bei der EU-Erweiterung auf Eis gelegt wurde. Das hängt aber vom
guten Willen der Mitgliedstaaten ab und von der Fähigkeit der europäischen Sozialpartner, neue
Gleichgewichte auszuhandeln. Nichts ist weniger sicher angesichts der Reaktion
der Arbeitgeberorganisation BusinessEurope, die noch am Vorabend der Präsentation der Säule das
Vorhaben der Kommission verurteilte, die Richtlinie über den Elternurlaub aufzuheben und eine
Richtlinie über die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben von Eltern und Betreuern vorzuschlagen.
Dies sorgte für eine kurze und heftige Antwort
des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB), der die Böswilligkeit der Arbeitgeber anprangerte. Der EGB
hat die Initiative im Übrigen begrüßt (siehe Mitteilung). > siehe auch : Reflection
paper on the Social dimension of Europe
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1. Europäische Union
Aktuelle soziale
Themen
Bericht über die Anwendung der Sozialvorschriften für
Lkw-Fahrer: Die Europäische Kommission hat am 7. März einen Bericht über die
Anwendung der Sozialvorschriften für den Straßentransport (Verordnung Nr. 561/2006 und Richtlinie
2002/15) in den Jahren 2013-2014 veröffentlicht. Der Bericht hat vor allem zum Ziel, Anzahl und Art
der durchgeführten Kontrollen sowie der festgestellten Verstöße zu bestimmen. Hingewiesen wird dabei
auf die schlechte Qualität der Berichte von acht Mitgliedstaaten, die unzureichende Zahl an Kontrollen
in gewissen Ländern sowie auf einen Rückgang der Verstöße (-15 %), was jedoch damit zusammenhängen
kann, dass die Instrumente zur Aufzeichnung der Fahrzeiten (Fahrtenschreiber) an Bord der Lastwagen
zunehmend manipuliert werden.
- Öffentliche Konsultation zur Bewertung europäischer
Agenturen: Die Europäische Kommission startete am 10. April eine öffentliche
Konsultation, um die Meinung von Bürgern und Interessenträgern der vier EU-Agenturen
Eurofound, Cedefop, ETF und EU-OSHA zu hören, die in den Zuständigkeitsbereich der GD Beschäftigung
fallen und mehr als 400 Personen zu einem Gesamtbudget von über 75 Mio. Euro beschäftigen (siehe Pressemitteilung).
Diese Bewertung erfolgt im Rahmen der Verordnungsvorschläge, die von der Kommission am 23. August
2016 angenommen wurden, zur Überprüfung der Gründungsordnung dieser Agenturen, wobei auch
Umstrukturierungen oder Zusammenlegungen in Erwägung gezogen werden können.
- EU-Hilfe für ehemalige Beschäftigte von Nokia:
Die Europäische Kommission hat am 7. April vorgeschlagen, Finnland 2,6 Mio. Euro
aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen,
um 821 ehemalige Beschäftigte von Nokia Network Systems zu helfen, eine neue Arbeitsstelle zu finden
(siehe Pressemitteilung).
- Gewerkschaften lehnen E-Karte ab: Die
europäischen Gewerkschaftsverbände EFBH, EFFAT, UNI Europa sowie der europäische Gewerkschaftsbund
lehnen das Vorhaben der EU-Kommission zur Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte
(E-Karte) zur Förderung der freien Dienstleistungserbringung in der EU ab (siehe Pressemitteilung der Kommission).
In einem gemeinsamen
Schreiben vom 10. April wenden sie sich an die europäischen Abgeordneten und ständigen Vertreter der
Mitgliedstaaten mit der Aufforderung, von dieser Initiative Abstand zu nehmen. Die Gewerkschaften
stehen nicht alleine da, denn auch die Sozialpartner, vor allem in der Bauindustrie, wehren sich
gegen dieses System, wogegen sie bereits in der Konsultationsphase Bedenken angemeldet haben. Die
Gewerkschaftsverbände fragen sich, ob die Kommission wirklich bereit ist, auf den sozialen Dialog zu
setzen, bevor sie mit der Entwicklung von Initiativen beginnt.
- Überarbeitung der ILO-Erklärung über multinationale
Unternehmen: Die internationale Arbeitsorganisation hat ihre dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale
Unternehmen und Sozialpolitik überarbeitet. Diese Erklärung, die sich an multinationale
Unternehmen richtet, ist das einzige weltweite Instrument für den CSR-Bereich und nachhaltige
Unternehmenspraktiken. Sie wurde von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der ganzen Welt
erarbeitet und angenommen (siehe ILO-Pressemitteilung).
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2. Mitgliedstaaten
Frankreich
Der Kassationshof bestätigt die im Rahmen von Artikel 13
gegründeten Euro-Betriebsräte: In einem der wenigen Urteile des Kassationshofs zu
EBRs gibt das oberste Gericht einer bereits vorhandenen Vereinbarung nach britischem Recht (d. h.
einer Vereinbarung, die in den zwei Jahren nach der Veröffentlichung der Richtlinie 94/45 vom 22.
September 1994 geschlossen wurde, was den Verhandlungsführern ermöglichte, Vereinbarungen zu
schließen, die von den Vorschriften der Richtlinie abwichen) Vorrang vor den Bestimmungen des
französischen Arbeitsrechts. Die französischen Beschäftigten, die bei der Umstrukturierung der
französischen Tochtergesellschaft des britischen Unternehmens Wolseley entlassen wurden, werfen der
Unternehmensleitung vor, den EBR des Konzerns nicht über diese Umstrukturierungsmaßnahme unterrichtet
und angehört zu haben. Die EBR-Gründungsvereinbarung stammt aus dem Jahre 1996 und wurde seitdem zwei
Mal verlängert. Der Kassationshof weist darauf hin, dass „die verlängerte Vereinbarung die
Unterrichtung und Anhörung des EBR des Konzerns Wolseley ausdrücklich ausschließlich für
länderübergreifende Fragen vorsieht“ mit Ausnahme der Fragen, die nur ein einziges Land des Konzerns
betreffen. Abweichend von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts sind die ergänzenden
Bestimmungen nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch nicht anwendbar, wenn eine
EBR-Gründungsvereinbarung nicht vorliegt (Art. L. 2343-4 Abs. 1). Dies bestätigt den Ausnahmecharakter
bereits geltender Vereinbarungen, wobei das Urteil jedoch nicht allzu stringent ist, denn es wurde
beispielsweise nicht geprüft, ob die Vereinbarung ordnungsgemäß verlängert wurde, was eine Analyse der
entsprechenden britischen Gesetze vorausgesetzt hätte (Cass.
soc. 1. Februar 2017, Nr. 15-24571).
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Spanien
- Keine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit:
Die Sozialkammer des obersten Gerichts hat entschieden, dass die Unternehmen
rechtlich nicht verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen. Diese Frage
wurde in den letzten zwei Jahren diskutiert, und die Entscheidung ist bereits jetzt so umstritten,
dass einige Richter eine abweichende Meinung vertreten. In der Praxis hat dieses Urteil direkte
Auswirkungen auf die Arbeit der Gewerbeaufsicht, die von den Unternehmen die tägliche Aufzeichnung
der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verlangte, um die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften
sicherstellen und vor allem die Leistung von Überstunden kontrollieren zu können. Die Unternehmen
unterliegen jetzt nicht mehr dieser Pflicht, was die Arbeit des Gewerbeaufsichtsamts deutlich
erschweren wird.
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Ungarn
- Änderung der Arbeitszeitregeln: Die
Regierung hat im Parlament den Entwurf einer Arbeitsrechtsänderung vorgestellt – geplant ist die
Änderung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitregelung. Die wichtigste Maßnahme betrifft die
Verlängerung des Bezugszeitraums zur Berechnung der maximalen Arbeitszeiten auf 36 Monate. Diese
Verlängerung muss durch die Arbeitszeitorganisation objektiv begründet sein und über einen
Tarifvertrag eingeführt werden.
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