IR Notes

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IR Notes 75 – Eine Straßeninitiative

  IR Notes 75 – 10 Mai 2017
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

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  Editorial
Ein gutes Zeichen für die Europäische Union

Zum ersten Mal ist ein neu gewählter Präsident der französischen Republik am Abend seines Sieges zu den Klängen der Europa-Hymne, Beethovens „Ode an die Freude“, zur Bühne geschritten, um zu seinen Anhängern zu sprechen. In einem vom Rechtsextremismus gebeutelten Frankreich, in dem mehr als 10 Millionen Bürger ihre Stimme einer Kandidatin gaben, die sich gegen alle Freiheiten der Europäischen Union und den Euro ausspricht, muss die Wahl eines überzeugten pro-europäischen Präsidenten begrüßt werden. Emmanuel Macron war der einzige der 11 Präsidentschaftskandidaten, der sich für den Aufbau Europas ausgesprochen hat, der Angela Merkel offen unterstützte, als sie Flüchtlinge zu Tausenden aufgenommen hat, was ihm auch die Unterstützung des ehemaligen Grünen-Europaabgeordneten Daniel Cohn-Bendit einbrachte, und der erklärte, dass er „mit“ und nicht „angesichts“ Angela Merkel arbeiten wolle, um den deutsch-französischen Motor wieder anzuwerfen, der für den Fortbestand der EU unerlässlich ist. Mit typisch französischem Elan verkündete Macron, dass Europa und die Welt von Frankreich erwarteten, dass es „die Werte der Aufklärung verteidige“, „Mut zeige“ und sie „in Erstaunen versetze“. Mit anderen Worten will Macron nicht nur die „großen Herausforderungen“ angehen, die ihn in Frankreich erwarten, sondern er strebt, nach der Einleitung von Reformen in Frankreich, auch eine europäische Führungsrolle an, damit er Deutschland überreden kann, die Sparmaßnahmen aufzugeben und eine Investitionspolitik einzuleiten. Der derzeitige Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker dürfte mit Macron die notwendige Rückendeckung erhalten, um „ein besseres Europa“ zu schaffen, „ein Europa, das unsere Bürger schützt und verteidigt und ihnen Handlungsmöglichkeiten gibt“, wie er in einem Schreiben an den neuen französischen Präsidenten darlegt.

 
  Agenda

16.-17. Mai
Wien
Das österreichische Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz organisiert  „Promoting uptake of paternity and parental leave among fathers for an equal share of child care“ mit Beispielen bewährter europäischer Praktiken.


15.-16. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales.


16. Juni
Paris
Konferenz des französischen Verbands AFDT zum Thema „Beitrag der europäischen Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr”.


29. Juni
Bourg-la-Reine
Fachtagung veranstaltet von Ires und ISST zu den „Reformen des Arbeitsmarkts in Europa: Welche Leistung, welche Konvergenzen, welche Logik?“.


3. Juli
Bordeaux
COMPTRASEC organisiert die interdisziplinäre und internationale Sommeruniversität der Arbeit zum Thema „Gesundheit und Arbeit“.


4. Juli
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung von multinationalen Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR Share.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Eine Straßeninitiative

Die Europäische Kommission schließt gegenwärtig eine Straßeninitiative (Road transport initiative) ab, die am 31. Mai vorgestellt werden soll, wie die zuständige Kommissarin Violeta Bulc ankündigte. Auf der Grundlage der Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften für den Straßentransport (siehe IR Notes 74 „Aktuelle soziale Themen“) wird sich die Kommission auf einen Schlag mit den Themen Sicherheit, Arbeitsbedingungen und unlauterer Wettbewerb auseinandersetzen. Dazu hat sie zahlreiche Konsultationen zu einem Thema durchgeführt, das für die Misere der EU symptomatisch ist: Denn in diesem Sektor herrscht ein rücksichtsloser Wettbewerb von Unternehmen, die mit Lohnkostenoptimierung und Steuergestaltung arbeiten und auch nicht vor illegalen Praktiken, insbesondere dem Einsatz von Briefkastenfirmen, zurückschrecken. Diese Branche ist das beispielhaft für liberale Auswüchse: Sozialdumping ist weitverbreitet, alle Vorschriften, wie für Kabotage, werden umgangen oder so ausgelegt, dass möglichst viele Kosten im Straßentransport eingespart werden. Bulgarische Kraftfahrer sind in Europa oft mehrere Monate in ihren Lkws unterwegs und verbringen dort auch ihre Wochenenden, während sich die Rastplätze auf den deutschen Autobahnen in Campingplätze für Lkw-Fahrer verwandeln. Die Länder, in denen dieser Wettlauf nach unten ausgetragen wird, versuchen ihren Kraftverkehrssektor im Alleingang zu schützen: Deutschland hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn auf alle Kraftfahrer auszudehnen, die Deutschland durchqueren oder Kabotage durchführen. Frankreich hat daran erinnert, dass für Fahrer, die Kabotagefahrten in Frankreich tätigen, der Mindestlohn gilt. Deutschland hat jetzt eine Vorschrift erlassen, die bereits in Belgien, Frankreich und den Niederlanden existiert, wonach Kraftfahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten von 45 Stunden nicht mehr in ihren Kabinen verbringen dürfen. Ähnlich wie bei der Überprüfung der Entsenderichtlinie stehen in diesem Sektor die Interessen der westeuropäischen Länder denen der mittel- und osteuropäischen Länder gegenüber. Am 31. Januar haben neun Mitgliedstaaten eine „Straßen-Allianz“ zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und des Missbrauchs im Transportsektor gebildet. Bei den Ländern handelt es sich um Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen und Schweden – kein einziges Land aus dem Osten. Die Kommission will ihrerseits die Länder bestrafen, die sich schützen wollen, sobald sie eine Behinderung des freien Warenverkehrs oder der freien Dienstleistungserbringung feststellt (siehe „Österreich“ weiter unten). Es ist daher höchste Zeit, dass eine europäische Initiative ergriffen wird, um diesen Sektor besser zu regulieren. Aber „anstatt den Betrug zu bekämpfen, will die Europäische Kommission das alles legalisieren“, so Roberto Parrillo, Präsident der ETF-Sektion Straßentransport. Die Föderation hat in einem Dokument zum ersten Entwurf des Vorhabens der Kommission Stellung bezogen. Die ETF hat ferner am 5. April in Warschau eine Erklärung mit 60 ihrer Mitgliedsorganisationen unterzeichnet, um die Kommission, das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten dazu aufzurufen, „eine Straßeninitiative zu verabschieden, um Sozialdumping und unlauteren Wettbewerb […] wirksam zu bekämpfen“. Der Inhalt der von der Kommission verabschiedeten Initiative wird ein guter Indikator für einen möglichen Paradigmenwechsel auf EU-Ebene zugunsten des sozialen Fortschritts sein, so wie Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ihn sich wünscht, damit die Union ein AAA-Rating im sozialen Bereich erhält. Glaubt man den Gewerkschaften, ist man von einer solchen Entwicklung jedoch noch weit entfernt.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Im Rahmen der Präsentation der europäischen Säule sozialer Rechte (siehe IR Notes 74) hat die Europäische Kommission am 26. April eine Reihe von Initiativen angenommen, auf die wir heute näher eingehen wollen.



  • Richtlinienvorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Die Kommission legte einen Richtlinienvorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor (siehe Pressemitteilung). Danach sollen die Arbeitnehmer neue Rechte erhalten und die aktuelle Richtlinie 2010/18 zum Elternurlaub, die auf einer Vereinbarung zwischen den europäischen Sozialpartnern basiert, soll abgeschafft werden, was BusinessEurope erzürnt (siehe Pressemitteilung). Die Kommission macht die folgenden Vorschläge: 1. Einführung von zwei neuen Urlaubsregelungen: Väter sollen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes mindestens zehn Tage Urlaub nehmen können, und pflegenden Angehörigen sollen fünf Tage pro Jahr bei Erkrankung eines direkten Angehörigen zustehen. In beiden Fällen wird der Urlaub zumindest in Höhe des Krankengelds vergütet. 2. Anspruch auf vier Monate Elternurlaub für Kinder bis zwölf Jahren (anstelle von derzeit acht Jahren), wobei der Urlaub nicht mehr übertragen werden kann, was für die Väter als Anreiz dienen soll, diese Möglichkeit zu nutzen. Der Urlaub kann als Vollzeit- oder Teilzeiturlaub genommen werden. 3. Die Eltern von Kindern bis zwölf Jahren und pflegende Angehörigen erhalten das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen, wie reduzierte oder flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit.

  • Die Kommission leitet zwei Konsultationen der europäischen Sozialpartner ein: Zu einem Zeitpunkt, an dem die Sozialpartner über den Inhalt ihres nächsten mehrjährigen Arbeitsprogramms verhandeln, schlägt die Kommission ihnen zwei Themen vor:  1. Eine Aktualisierung der Vorschriften für Arbeitsverträge mit einer Überarbeitung der Richtlinie 91/533/EWG vom 14. Oktober 1991, wonach Arbeitgeber den Arbeitnehmern bestimmte Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis machen müssen. Die Kommission möchte die Überarbeitung dieser Richtlinie schnell vorantreiben, die eine Definition des Begriffs „Arbeitnehmers“ enthalten, auch in Bezug auf die neuen Beschäftigungsformen, und festlegen soll, dass das Schriftstück spätestens am ersten Arbeitstag und nicht „spätestens zwei Monate nach Aufnahme der Arbeit“ ausgehändigt wird, was ein weiteres Instrument zur Betrugsbekämpfung darstellen kann. 2. Zugang zum Sozialschutz für alle Arbeitnehmer, nachdem festgestellt wurde, dass die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Sozialschutz im Laufe der Zeit hauptsächlich für Arbeitnehmer in Standardarbeitsverhältnissen entwickelt, Selbständige oder Erwerbstätige in atypischen Beschäftigungsverhältnissen dabei aber außen vorgelassen wurden (siehe Pressemitteilung).

  • Reflexionen zur Zukunft des sozialen Europas: Nach der Veröffentlichung ihres Weißbuchs zur Zukunft Europas hat die Kommission ein erstes Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas bis zum Jahr 2025 vorgelegt (siehe Pressemitteilung). Mit diesem Text sollen Konsultationen zu drei Optionen eingeleitet werden: 1. Begrenzung der sozialen Dimension auf den freien Personenverkehr. 2. Staaten, die im sozialen Bereich mehr tun wollen, tun mehr. 3. Vertiefung der sozialen Dimension Europas. In diesem Fall würden Rechtsvorschriften nicht nur Mindeststandards festlegen, sie könnten auch in ausgewählten Bereichen die Bürgerrechte in der gesamten Union vollständig harmonisieren, insbesondere mit dem Ziel, Konvergenz bei den sozialpolitischen Ergebnissen zu erreichen.

  • Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit werden nicht überarbeitet: Die Kommission hat eine Mitteilung angenommen, die die Arbeitszeitrichtlinie präzisieren und „Orientierungen zur Auslegung der einzelnen Elemente der Richtlinie in Übereinstimmung mit der stetig zunehmenden Rechtsprechung“ bieten soll. „Die Mitgliedstaaten könnten so die Errungenschaften richtig umsetzen und neue Verstöße vermeiden“, hofft die Kommission.

  • EBR-Richtlinie 2009/38 wird nicht überarbeitet: In einem Arbeitspapier wies die Kommission darauf hin, dass sie noch in diesem Jahr den Evaluierungsbericht über die Anwendung der EBR-Richtlinie 2009/38 sowie eine Leitlinie (guidance document) „zur Verbesserung“ der Umsetzung und Stärkung ihrer Rechtssicherheit vorlegen werde. Mit anderen Worten hat die Kommission nicht die Absicht, die EBR-Richtlinie zu überarbeiten.

Einhaltung der Sorgfaltspflicht in der Bekleidungsbranche: In einer Entschließung, die am 27. April mit überwältigender Mehrheit (505 Ja-Stimmen gegen 49 Nein-Stimmen und 57 Enthaltungen) angenommen wurde, forderten die europäischen Abgeordneten die Annahme von „Rechtsvorschriften über verbindliche Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferketten der Bekleidungsindustrie” im Einklang mit den OECD Leitlinien und vergleichbar mit den Vorschriften für den Bergbau in Konfliktzonen. Diese Initiative wurde vom europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll und der Arbeitgeberorganisation EURATEX begrüßt, wobei letztere jedoch der Auffassung ist, dass jede Art von legislativer Maßnahme zur Einhaltung einer Sorgfaltspflicht vermieden werden sollte (siehe Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Die nationalen Behörden können die bei einer Entsendung ausgestellte Bescheinigung A1 nur auf einem Wege anfechten: Die französischen Behörden, die die Zuständigkeit des Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer überprüften, die von einem in der Schweiz ansässigen Kreuzfahrten Unternehmen entsendet wurden, wiesen darauf hin, dass die Bescheinigungen A1 (ehemals E101), die den Arbeitnehmern vom Schweizer System der sozialen Sicherheit ausgestellt worden waren, mit den Rechtsvorschriften der EU nicht vereinbar sind. Die Schweizer Behörden hätten diese Bescheinigungen nicht ausstellen dürfen, da die betreffenden Beschäftigten ihre Tätigkeit ausschließlich in Frankreich und nicht in der Schweiz ausübten. Es handelt sich also nicht um eine „Entsendung“ im Sinne des EU-Rechts. Dem Schweizer Unternehmen wurde von den französischen Behörden eine Strafzahlung von 2 Mio. Euro auferlegt. Auf eine Vorlagefrage des französischen Kassationshofs hin (Cass., ass. plén., 6. November 2015, Nr. 13-25.467) bestätigt der Gerichtshof seine Rechtsprechung, wonach die Bescheinigung A1 den zuständigen Träger und die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats bindet (EuGH, 27. April 2017, Rs C-620/15, A-Rosa Flussschiff GmbH). Wenn die Behörden des Aufnahmelandes eine Bescheinigung A1 anfechten wollen, müssen sie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren einhalten, das von den Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorgesehen ist. Dieses Verfahren ist einzuhalten, „selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Bedingungen, unter denen die betreffenden Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ausüben, offensichtlich nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Bestimmung fallen, auf deren Grundlage die Bescheinigung ausgestellt worden ist”.
> Siehe auch: Im Anschluss an dieses Urteil hat Ryanair eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass Ryanair 15 Mio. Euro zurückfordert, die das Unternehmen fälschlicherweise an französische Behörden zahlte, weil diese die Bescheinigungen A1 nicht anerkannten, die Irland für die Mitarbeiter von Ryanair ausgestellt hatte, die an den Standort Marseille entsandt worden waren.



  • Ermittlung des zuständigen Gerichts in einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit Flugpersonal: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat am 27. April seine Schlussanträge in einer Rechtssache zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen von Stewardessen und Stewards von Ryanair vorgelegt, die ihre Tätigkeit vom belgischen Flughafen Charleroi aus ausübten (EuGH, Schlussantr. 27. April 2017, Rs C‑168/16 und C‑169/16, Sandra Nogueira (in Englisch). Dem Generalanwalt zufolge unterliegen diese Rechtsstreitigkeiten dem Gericht des Ortes, „an dem oder von dem aus“ die Arbeitnehmer ihre Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber hauptsächlich erfüllen. Nach Aufzählung von sechs zu berücksichtigenden Kriterien weist der Generalanwalt darauf hin, dass diese sechs Kriterien „für die Zuständigkeit der Gerichte des Ortes sprechen, an dem sich der Flughafen Charleroi befindet“ (siehe  Pressemitteilung). Der Gerichtshof wird in den kommenden sechs Monaten darüber urteilen.

  • Vereinbarkeit der deutschen Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht: Der Generalanwalt des Gerichtshofs hat am 4. Mai seine Schlussanträge in einer Rechtssache vorgelegt, die die europäischen Gewerkschaften stark mobilisiert hat (EuGH, Schlussantr. 4. Mai 2017, Rs C-566/15, und IR Notes 60, Interview). Den Schlussanträgen zufolge (siehe Pressemitteilung des Gerichtshofs) sollte das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht in Frage gestellt werden. Jetzt bleibt noch die Bestätigung durch den Gerichtshof abzuwarten.


2. Mitgliedstaaten
Österreich

  • Sozialdumping im Straßenverkehrssektor: Die Europäische Kommission hat am 27. April ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung des österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes auf den Kraftverkehrssektor eingeleitet. „Nationale Mindestlöhne werden von der Kommission zwar grundsätzlich unterstützt, doch ist sie der Ansicht, dass durch die Anwendung des österreichischen Gesetzes auf alle grenzüberschreitenden Verkehrsleistungen, bei denen auf österreichischem Gebiet eine Be- oder Entladung stattfindet, der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt wird“ (siehe Pressemitteilung).


Frankreich

  • Die Regierung hält die „Molière-Klausel“ für illegal: Die Regierung hat eine Weisung veröffentlicht, um die Regierungsvertreter in den einzelnen Departements darüber zu informieren, dass die von bestimmten regionalen Behörden angewandte „Molière-Klausel“, die Französisch als Sprache auf öffentlichen Baustellen vorschreibt, nicht zulässig ist. Diese Weisung kann Unternehmen als Argumentation dienen, die aufgrund mangelnder Französischkenntnisse ihrer Arbeitnehmer, die auf Baustellen in Frankreich entsendet werden sollten, an der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen gehindert wurden.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

DS Smith: DS Smith Packaging (26.000 Beschäftigte), einer der führenden Hersteller von Wellpappverpackungen, kündigte am 3. April die Unterzeichnung einer Mitarbeiter-Charta mit seinem EBR an. Der Konzern präsentiert diesen Text als eine „weitreichende Erklärung“, die zahlreiche Aspekte der Arbeitsbeziehungen abdeckt (siehe Pressemitteilung der Unternehmensleitung).



  • Unilever: Der EBR von Unilever hat das Vorhaben des Konzerns verurteilt, seine Margarine-Marken Flora, Bertolli und Stork für 6 Mrd. £ zu verkaufen. Dieser Verkauf beträfe 1.100 Arbeitnehmer in der EU, laut EBR-Vorsitzendem Hermann Soggeberg, der in der britischen Wochenzeitung The Telegraph zitiert wurde (siehe Artikel). Der EBR verlangt vom Konzern eine Arbeitsplatzgarantie von drei Jahren für die vom Übergang betroffenen Arbeitnehmer.

  • XPO Logistics: Der amerikanische Konzern XPO Logistics, eines der weltweit führenden Logistikunternehmen (87.000 Beschäftigte), hat ein besonderes Verhandlungsgremium zur Gründung eines EBR eingerichtet.


Gewerkschaften

  • LafargeHolcim: Rund 40 von IndustriAll Global Union und der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) mobilisierte Gewerkschafter versammelten sich in Zürich vor dem Gebäude, in dem die Hauptversammlung der Aktionäre des Konzerns stattfand, um diese über die laufenden Verhandlungen einer globalen Rahmenvereinbarung zu informieren. Laut IndustriAll hat sich der CEO des Konzerns während der Versammlung verpflichtet, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen, bevor er im Juli 2017 das Unternehmen verlassen wird (siehe Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

Umkehrung der Gehaltsannäherung: Eine neue, vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut vorgelegte Studie bestätigt, dass sich die Gehälter in den osteuropäischen Ländern nicht mehr denen im Westen annähern. Die Lohnungleichheit zwischen Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik einerseits und Deutschland andererseits ist heute größer als 2008. Diese Zahlen wurden dem Arbeitspapier von Bela Galgoczi mit dem Titel „Warum Mittel- und Osteuropa eine Lohnerhöhung braucht“ (auf Englisch) entnommen. 2008 lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Polen bei 33 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens in Deutschland, 2015 betrug es nur noch 29,3 %. In Ungarn lag diese Ziffer 2008 bei 31,9 %, aber nur 25 % 2015. In der Tschechischen Republik kamen die Beträge auf 34,9 % bzw. 30,9 % für 2008 und 2015. Die Studie weist darauf hin, dass bis 2008 eine Annäherung stattgefunden hat (siehe auch IR Notes 73, Studien und Berichte). Seither geht die Schere weiter auseinander und die in den Jahren 2000-2008 erzielten Annäherungen bei den Gehältern sind verloren gegangen. Die Gewerkschaften wollen sich auf diese Studie stützen, um Gehaltserhöhungen in den betroffenen Ländern zu fordern (siehe Mitteilung des EGB).

 


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