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IR Notes 75 – 10 Mai 2017
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric
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Editorial
Ein gutes Zeichen für die Europäische Union
Zum ersten Mal ist ein neu gewählter Präsident der französischen Republik
am Abend seines Sieges zu den Klängen der Europa-Hymne, Beethovens „Ode
an die Freude“, zur Bühne geschritten, um zu seinen Anhängern zu
sprechen. In einem vom Rechtsextremismus gebeutelten Frankreich, in dem
mehr als 10 Millionen Bürger ihre Stimme einer Kandidatin gaben, die
sich gegen alle Freiheiten der Europäischen Union und den Euro
ausspricht, muss die Wahl eines überzeugten pro-europäischen Präsidenten
begrüßt werden. Emmanuel Macron war der einzige der 11
Präsidentschaftskandidaten, der sich für den Aufbau Europas
ausgesprochen hat, der Angela Merkel offen unterstützte, als sie
Flüchtlinge zu Tausenden aufgenommen hat, was ihm auch die Unterstützung
des ehemaligen Grünen-Europaabgeordneten Daniel Cohn-Bendit einbrachte,
und der erklärte, dass er „mit“ und nicht „angesichts“ Angela Merkel
arbeiten wolle, um den deutsch-französischen Motor wieder anzuwerfen,
der für den Fortbestand der EU unerlässlich ist. Mit typisch
französischem Elan verkündete Macron, dass Europa und die Welt von
Frankreich erwarteten, dass es „die Werte der Aufklärung verteidige“,
„Mut zeige“ und sie „in Erstaunen versetze“. Mit anderen Worten will
Macron nicht nur die „großen Herausforderungen“ angehen, die ihn in
Frankreich erwarten, sondern er strebt, nach der Einleitung von Reformen
in Frankreich, auch eine europäische Führungsrolle an, damit er
Deutschland überreden kann, die Sparmaßnahmen aufzugeben und eine
Investitionspolitik einzuleiten. Der derzeitige Präsident der
EU-Kommission Jean-Claude Juncker dürfte mit Macron die notwendige
Rückendeckung erhalten, um „ein besseres Europa“ zu schaffen, „ein
Europa, das unsere Bürger schützt und verteidigt und ihnen
Handlungsmöglichkeiten gibt“, wie er in einem Schreiben an den neuen
französischen Präsidenten darlegt.
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Agenda
16.-17.
Mai Wien
Das österreichische Ministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz organisiert „Promoting
uptake of paternity and parental leave among fathers for an equal
share of child care“ mit Beispielen bewährter europäischer
Praktiken.
15.-16. Juni
Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales.
16. Juni
Paris
Konferenz des französischen Verbands AFDT zum Thema „Beitrag der
europäischen Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr”.
29. Juni
Bourg-la-Reine
Fachtagung veranstaltet von Ires und ISST zu den „Reformen
des Arbeitsmarkts in Europa: Welche Leistung, welche Konvergenzen,
welche Logik?“.
3. Juli
Bordeaux
COMPTRASEC organisiert die interdisziplinäre und internationale
Sommeruniversität der Arbeit zum Thema „Gesundheit und Arbeit“.
4. Juli
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der
Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung von multinationalen
Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR
Share.
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IR
Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Eine
Straßeninitiative
Die Europäische Kommission schließt gegenwärtig eine Straßeninitiative (Road
transport initiative) ab, die am 31. Mai vorgestellt werden soll, wie die zuständige
Kommissarin Violeta Bulc ankündigte.
Auf der Grundlage der Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften für den
Straßentransport (siehe IR
Notes 74 „Aktuelle soziale Themen“) wird sich die Kommission auf einen
Schlag mit den Themen Sicherheit, Arbeitsbedingungen und unlauterer Wettbewerb
auseinandersetzen. Dazu hat sie zahlreiche Konsultationen zu einem Thema
durchgeführt, das für die Misere der EU symptomatisch ist: Denn in diesem Sektor
herrscht ein rücksichtsloser Wettbewerb von Unternehmen, die mit
Lohnkostenoptimierung und Steuergestaltung arbeiten und auch nicht vor illegalen
Praktiken, insbesondere dem Einsatz von Briefkastenfirmen, zurückschrecken. Diese
Branche ist das beispielhaft für liberale Auswüchse: Sozialdumping ist
weitverbreitet, alle Vorschriften, wie für Kabotage, werden umgangen oder so
ausgelegt, dass möglichst viele Kosten im Straßentransport eingespart werden.
Bulgarische Kraftfahrer sind in Europa oft mehrere Monate in ihren Lkws unterwegs
und verbringen dort auch ihre Wochenenden, während sich die Rastplätze auf den
deutschen Autobahnen in Campingplätze für Lkw-Fahrer verwandeln. Die Länder, in
denen dieser Wettlauf nach unten ausgetragen wird, versuchen ihren
Kraftverkehrssektor im Alleingang zu schützen: Deutschland hat beschlossen, den
gesetzlichen Mindestlohn auf alle Kraftfahrer auszudehnen, die Deutschland
durchqueren oder Kabotage durchführen. Frankreich hat daran erinnert, dass für
Fahrer, die Kabotagefahrten in Frankreich tätigen, der Mindestlohn gilt. Deutschland
hat jetzt eine Vorschrift erlassen, die bereits in Belgien, Frankreich und den
Niederlanden existiert, wonach Kraftfahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten von 45
Stunden nicht mehr in ihren Kabinen verbringen dürfen. Ähnlich wie bei der
Überprüfung der Entsenderichtlinie stehen in diesem Sektor die Interessen der
westeuropäischen Länder denen der mittel- und osteuropäischen Länder gegenüber. Am
31. Januar haben neun Mitgliedstaaten eine „Straßen-Allianz“ zur Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs und des Missbrauchs im Transportsektor gebildet. Bei den
Ländern handelt es sich um Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich,
Italien, Luxemburg, Norwegen und Schweden – kein einziges Land aus dem Osten. Die
Kommission will ihrerseits die Länder bestrafen, die sich schützen wollen, sobald
sie eine Behinderung des freien Warenverkehrs oder der freien
Dienstleistungserbringung feststellt (siehe „Österreich“ weiter unten). Es ist daher
höchste Zeit, dass eine europäische Initiative ergriffen wird, um diesen Sektor
besser zu regulieren. Aber „anstatt den Betrug zu bekämpfen, will die Europäische
Kommission das alles legalisieren“, so Roberto Parrillo, Präsident der ETF-Sektion
Straßentransport. Die Föderation hat in einem Dokument
zum ersten Entwurf des Vorhabens der Kommission Stellung bezogen. Die ETF hat ferner
am 5. April in Warschau eine Erklärung
mit 60 ihrer Mitgliedsorganisationen unterzeichnet, um die Kommission, das
EU-Parlament und die Mitgliedstaaten dazu aufzurufen, „eine Straßeninitiative zu
verabschieden, um Sozialdumping und unlauteren Wettbewerb […] wirksam zu bekämpfen“.
Der Inhalt der von der Kommission verabschiedeten Initiative wird ein guter
Indikator für einen möglichen Paradigmenwechsel auf EU-Ebene zugunsten des sozialen
Fortschritts sein, so wie Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ihn sich wünscht,
damit die Union ein AAA-Rating im sozialen Bereich erhält. Glaubt man den
Gewerkschaften, ist man von einer solchen Entwicklung jedoch noch weit entfernt.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Im Rahmen der Präsentation der europäischen
Säule sozialer Rechte (siehe IR
Notes 74) hat die Europäische Kommission am 26. April eine Reihe von
Initiativen angenommen, auf die wir heute näher eingehen
wollen.
- Richtlinienvorschlag zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie: Die Kommission legte einen Richtlinienvorschlag zur
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor (siehe Pressemitteilung).
Danach sollen die Arbeitnehmer neue Rechte erhalten und die aktuelle Richtlinie
2010/18 zum Elternurlaub, die auf einer Vereinbarung zwischen den europäischen
Sozialpartnern basiert, soll abgeschafft werden, was BusinessEurope erzürnt
(siehe Pressemitteilung).
Die Kommission macht die folgenden Vorschläge: 1. Einführung von zwei neuen
Urlaubsregelungen: Väter sollen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes
mindestens zehn Tage Urlaub nehmen können, und pflegenden Angehörigen sollen
fünf Tage pro Jahr bei Erkrankung eines direkten Angehörigen zustehen. In beiden
Fällen wird der Urlaub zumindest in Höhe des Krankengelds vergütet. 2. Anspruch
auf vier Monate Elternurlaub für Kinder bis zwölf Jahren (anstelle von derzeit
acht Jahren), wobei der Urlaub nicht mehr übertragen werden kann, was für die
Väter als Anreiz dienen soll, diese Möglichkeit zu nutzen. Der Urlaub kann als
Vollzeit- oder Teilzeiturlaub genommen werden. 3. Die Eltern von Kindern bis
zwölf Jahren und pflegende Angehörigen erhalten das Recht, flexible
Arbeitsregelungen zu beantragen, wie reduzierte oder flexible Arbeitszeiten oder
Telearbeit.
- Die Kommission leitet zwei Konsultationen
der europäischen Sozialpartner ein: Zu einem Zeitpunkt,
an dem die Sozialpartner über den Inhalt ihres nächsten mehrjährigen
Arbeitsprogramms verhandeln, schlägt die Kommission ihnen zwei Themen vor: 1.
Eine Aktualisierung der
Vorschriften für Arbeitsverträge mit einer Überarbeitung der Richtlinie
91/533/EWG vom 14. Oktober 1991, wonach Arbeitgeber den Arbeitnehmern
bestimmte Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis machen müssen. Die Kommission
möchte die Überarbeitung dieser Richtlinie schnell vorantreiben, die eine
Definition des Begriffs „Arbeitnehmers“ enthalten, auch in Bezug auf die neuen
Beschäftigungsformen, und festlegen soll, dass das Schriftstück spätestens am
ersten Arbeitstag und nicht „spätestens zwei Monate nach Aufnahme der Arbeit“
ausgehändigt wird, was ein weiteres Instrument zur Betrugsbekämpfung darstellen
kann. 2. Zugang zum
Sozialschutz für alle Arbeitnehmer, nachdem festgestellt wurde, dass die
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Sozialschutz im Laufe der Zeit
hauptsächlich für Arbeitnehmer in Standardarbeitsverhältnissen entwickelt,
Selbständige oder Erwerbstätige in atypischen Beschäftigungsverhältnissen dabei
aber außen vorgelassen wurden (siehe Pressemitteilung).
- Reflexionen zur Zukunft des sozialen
Europas: Nach der Veröffentlichung ihres Weißbuchs
zur Zukunft Europas hat die Kommission ein erstes Reflexionspapier
zur sozialen Dimension Europas bis zum Jahr 2025 vorgelegt (siehe Pressemitteilung).
Mit diesem Text sollen Konsultationen zu drei Optionen eingeleitet werden: 1.
Begrenzung der sozialen Dimension auf den freien Personenverkehr. 2. Staaten,
die im sozialen Bereich mehr tun wollen, tun mehr. 3. Vertiefung der sozialen
Dimension Europas. In diesem Fall würden Rechtsvorschriften nicht nur
Mindeststandards festlegen, sie könnten auch in ausgewählten Bereichen die
Bürgerrechte in der gesamten Union vollständig harmonisieren, insbesondere mit
dem Ziel, Konvergenz bei den sozialpolitischen Ergebnissen zu erreichen.
- Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit werden
nicht überarbeitet: Die Kommission hat eine Mitteilung
angenommen, die die Arbeitszeitrichtlinie präzisieren und „Orientierungen zur
Auslegung der einzelnen Elemente der Richtlinie in Übereinstimmung mit der
stetig zunehmenden Rechtsprechung“ bieten soll. „Die Mitgliedstaaten könnten so
die Errungenschaften richtig umsetzen und neue Verstöße vermeiden“, hofft die
Kommission.
- EBR-Richtlinie 2009/38 wird nicht
überarbeitet: In einem Arbeitspapier wies die Kommission
darauf hin, dass sie noch in diesem Jahr den Evaluierungsbericht über die
Anwendung der EBR-Richtlinie 2009/38 sowie eine Leitlinie (guidance
document) „zur Verbesserung“ der Umsetzung und Stärkung ihrer
Rechtssicherheit vorlegen werde. Mit anderen Worten hat die Kommission nicht die
Absicht, die EBR-Richtlinie zu überarbeiten.
Einhaltung der Sorgfaltspflicht in der
Bekleidungsbranche: In einer Entschließung,
die am 27. April mit überwältigender Mehrheit (505 Ja-Stimmen gegen 49 Nein-Stimmen
und 57 Enthaltungen) angenommen wurde, forderten die europäischen Abgeordneten die
Annahme von „Rechtsvorschriften über verbindliche Sorgfaltspflichten im Rahmen der
Lieferketten der Bekleidungsindustrie” im Einklang mit den OECD Leitlinien und
vergleichbar mit den Vorschriften für den Bergbau in Konfliktzonen. Diese Initiative
wurde vom europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll und der
Arbeitgeberorganisation EURATEX begrüßt, wobei letztere jedoch der Auffassung ist,
dass jede Art von legislativer Maßnahme zur Einhaltung einer Sorgfaltspflicht
vermieden werden sollte (siehe Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Die nationalen Behörden können die bei einer
Entsendung ausgestellte Bescheinigung A1 nur auf einem Wege anfechten:
Die französischen Behörden, die die Zuständigkeit des Systems
der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer überprüften, die von einem in der Schweiz
ansässigen Kreuzfahrten Unternehmen entsendet wurden, wiesen darauf hin, dass die
Bescheinigungen A1 (ehemals E101), die den Arbeitnehmern vom Schweizer System der
sozialen Sicherheit ausgestellt worden waren, mit den Rechtsvorschriften der EU
nicht vereinbar sind. Die Schweizer Behörden hätten diese Bescheinigungen nicht
ausstellen dürfen, da die betreffenden Beschäftigten ihre Tätigkeit ausschließlich
in Frankreich und nicht in der Schweiz ausübten. Es handelt sich also nicht um eine
„Entsendung“ im Sinne des EU-Rechts. Dem Schweizer Unternehmen wurde von den
französischen Behörden eine Strafzahlung von 2 Mio. Euro auferlegt. Auf eine
Vorlagefrage des französischen Kassationshofs hin (Cass.,
ass. plén., 6. November 2015, Nr. 13-25.467) bestätigt der Gerichtshof seine
Rechtsprechung, wonach die Bescheinigung A1 den zuständigen Träger und die Gerichte
des Aufnahmemitgliedstaats bindet (EuGH,
27. April 2017, Rs C-620/15, A-Rosa Flussschiff GmbH). Wenn die Behörden des
Aufnahmelandes eine Bescheinigung A1 anfechten wollen, müssen sie ein bestimmtes
Verwaltungsverfahren einhalten, das von den Verordnungen zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit vorgesehen ist. Dieses Verfahren ist einzuhalten,
„selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Bedingungen, unter denen die
betreffenden Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ausüben, offensichtlich nicht in den
sachlichen Anwendungsbereich der Bestimmung fallen, auf deren Grundlage die
Bescheinigung ausgestellt worden ist”. > Siehe auch: Im Anschluss an
dieses Urteil hat Ryanair eine Pressemitteilung
veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass Ryanair 15 Mio. Euro zurückfordert, die das
Unternehmen fälschlicherweise an französische Behörden zahlte, weil diese die
Bescheinigungen A1 nicht anerkannten, die Irland für die Mitarbeiter von Ryanair
ausgestellt hatte, die an den Standort Marseille entsandt worden waren.
- Ermittlung des zuständigen Gerichts in
einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit Flugpersonal: Der
Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat am 27. April seine
Schlussanträge in einer Rechtssache zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Arbeitsverträgen von Stewardessen und Stewards von Ryanair vorgelegt, die ihre
Tätigkeit vom belgischen Flughafen Charleroi aus ausübten (EuGH,
Schlussantr. 27. April 2017, Rs C‑168/16 und C‑169/16, Sandra Nogueira
(in Englisch). Dem Generalanwalt zufolge unterliegen diese Rechtsstreitigkeiten
dem Gericht des Ortes, „an dem oder von dem aus“ die Arbeitnehmer ihre
Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber hauptsächlich erfüllen. Nach
Aufzählung von sechs zu berücksichtigenden Kriterien weist der Generalanwalt
darauf hin, dass diese sechs Kriterien „für die Zuständigkeit der Gerichte des
Ortes sprechen, an dem sich der Flughafen Charleroi befindet“ (siehe Pressemitteilung).
Der Gerichtshof wird in den kommenden sechs Monaten darüber urteilen.
- Vereinbarkeit der deutschen
Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht: Der
Generalanwalt des Gerichtshofs hat am 4. Mai seine Schlussanträge in einer
Rechtssache vorgelegt, die die europäischen Gewerkschaften stark mobilisiert hat
(EuGH,
Schlussantr. 4. Mai 2017, Rs C-566/15, und IR
Notes 60, Interview). Den Schlussanträgen zufolge (siehe Pressemitteilung
des Gerichtshofs) sollte das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht in Frage
gestellt werden. Jetzt bleibt noch die Bestätigung durch den Gerichtshof
abzuwarten.
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2.
Mitgliedstaaten
Österreich
- Sozialdumping im Straßenverkehrssektor:
Die Europäische Kommission hat am 27. April ein
Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung des
österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes auf den
Kraftverkehrssektor eingeleitet. „Nationale Mindestlöhne werden von der
Kommission zwar grundsätzlich unterstützt, doch ist sie der Ansicht, dass durch
die Anwendung des österreichischen Gesetzes auf alle grenzüberschreitenden
Verkehrsleistungen, bei denen auf österreichischem Gebiet eine Be- oder
Entladung stattfindet, der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr in
unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt wird“ (siehe Pressemitteilung).
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Frankreich
- Die Regierung hält die „Molière-Klausel“
für illegal: Die Regierung hat eine Weisung veröffentlicht, um
die Regierungsvertreter in den einzelnen Departements darüber zu informieren,
dass die von bestimmten regionalen Behörden angewandte „Molière-Klausel“, die
Französisch als Sprache auf öffentlichen Baustellen vorschreibt, nicht zulässig
ist. Diese Weisung kann Unternehmen als Argumentation dienen, die aufgrund
mangelnder Französischkenntnisse ihrer Arbeitnehmer, die auf Baustellen in
Frankreich entsendet werden sollten, an der Teilnahme an öffentlichen
Ausschreibungen gehindert wurden.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
DS Smith: DS Smith Packaging
(26.000 Beschäftigte), einer der führenden Hersteller von Wellpappverpackungen,
kündigte am 3. April die Unterzeichnung einer Mitarbeiter-Charta mit seinem EBR an.
Der Konzern präsentiert diesen Text als eine „weitreichende Erklärung“, die
zahlreiche Aspekte der Arbeitsbeziehungen abdeckt (siehe Pressemitteilung
der Unternehmensleitung).
- Unilever: Der EBR von
Unilever hat das Vorhaben des Konzerns verurteilt, seine Margarine-Marken Flora,
Bertolli und Stork für 6 Mrd. £ zu verkaufen. Dieser Verkauf beträfe 1.100
Arbeitnehmer in der EU, laut EBR-Vorsitzendem Hermann Soggeberg, der in der
britischen Wochenzeitung The Telegraph zitiert wurde (siehe Artikel).
Der EBR verlangt vom Konzern eine Arbeitsplatzgarantie von drei Jahren für die
vom Übergang betroffenen Arbeitnehmer.
- XPO Logistics: Der
amerikanische Konzern XPO Logistics, eines der weltweit führenden
Logistikunternehmen (87.000 Beschäftigte), hat ein besonderes
Verhandlungsgremium zur Gründung eines EBR eingerichtet.
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Gewerkschaften
- LafargeHolcim: Rund 40 von
IndustriAll Global Union und der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI)
mobilisierte Gewerkschafter versammelten sich in Zürich vor dem Gebäude, in dem
die Hauptversammlung der Aktionäre des Konzerns stattfand, um diese über die
laufenden Verhandlungen einer globalen Rahmenvereinbarung zu informieren. Laut
IndustriAll hat sich der CEO des Konzerns während der Versammlung verpflichtet,
eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen, bevor er im Juli 2017 das Unternehmen
verlassen wird (siehe Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Umkehrung der Gehaltsannäherung:
Eine neue, vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut vorgelegte
Studie bestätigt, dass sich die Gehälter in den osteuropäischen Ländern nicht mehr
denen im Westen annähern. Die Lohnungleichheit zwischen Polen, Ungarn und der
Tschechischen Republik einerseits und Deutschland andererseits ist heute größer als
2008. Diese Zahlen wurden dem Arbeitspapier von Bela Galgoczi mit dem Titel „Warum
Mittel- und Osteuropa eine Lohnerhöhung braucht“ (auf Englisch) entnommen.
2008 lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Polen bei 33 % des
durchschnittlichen Bruttoeinkommens in Deutschland, 2015 betrug es nur noch 29,3 %.
In Ungarn lag diese Ziffer 2008 bei 31,9 %, aber nur 25 % 2015. In der Tschechischen
Republik kamen die Beträge auf 34,9 % bzw. 30,9 % für 2008 und 2015. Die Studie
weist darauf hin, dass bis 2008 eine Annäherung stattgefunden hat (siehe auch IR
Notes 73, Studien und Berichte). Seither geht die Schere weiter auseinander
und die in den Jahren 2000-2008 erzielten Annäherungen bei den Gehältern sind
verloren gegangen. Die Gewerkschaften wollen sich auf diese Studie stützen, um
Gehaltserhöhungen in den betroffenen Ländern zu fordern (siehe Mitteilung
des EGB).
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