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IR Notes 102 – 18 Juli 2018
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share bietet Zugriff
auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager
und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online-
Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und
einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
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Liebe Leserinnen und Leser,
IR Notes macht Urlaub 😉
Am 12. September meldet sich unser Team mit IR Notes 103 zurück. Wir
wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Vergessen
Sie nicht, dass der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof erstmalig
vorgeschlagen hat, den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub im Sinne von
Art. 31, Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta als „soziales Grundrecht“
einzustufen. Falls der Gerichtshof diesem Schlussantrag folgt, bedeutet
dies in der Praxis, dass sich ein Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit
einem privaten Arbeitgeber direkt auf dieses Recht berufen kann, um die
Anwendung einzelstaatlicher Vorschriften auszuschließen, die einen
Arbeitnehmer an der Ausübung seines Rechts auf bezahlten Jahresurlaub
hindern. Genießen Sie also in vollen Zügen Ihr künftiges „soziales
Grundrecht“. Wir stehen Ihnen auch in unserer Redaktionspause zur
Verfügung (contact@irshare.eu –
+ 33 (0) 6 81 41 53 95). Sollten Sie jetzt im Sommer etwas weniger
Arbeit haben, kontaktieren Sie uns doch einfach – wir freuen uns über
Ihre Vorschläge und Ratschläge, über Ihre Kritik und auch über Ideen zur
Weiterentwicklung von IR Notes. Wir können auch gerne dazu skypen.
Schicken Sie uns dazu eine Nachricht an frederic.t@irshare.eu und
wir nehmen uns gerne die Zeit für einen Austausch, damit IR Notes soweit
wie möglich Ihren Anforderungen entspricht.
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Editorial
Ihr Newsletter IR Notes, der 2014 aus der Taufe gehoben wurde, hat vor
zwei Wochen seine 100. Ausgabe gefeiert!
Unser Anliegen war und ist es, die
Akteure des sozialen Dialogs, insbesondere in den
länderübergreifenden Unternehmen, über die neuesten sozialen
Entwicklungen in der EU zu informieren. Diese Herausforderung
haben wir bewältigt! Alle zwei Wochen informiert und
unterrichtet IR Notes EU-weit mehr als 1000 Leserinnen und
Leser.
Warum IR
Notes? IR
Notes bietet seinen Leserinnen und Lesern eine prägnante und
didaktisch aufbereitete Übersicht über die sozialen Angelegenheiten
in Europa auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch,
und seit Anfang 2018 auch auf Italienisch, mit dem
Ziel, den Austausch über europäische soziale Praktiken zu fördern.
Mit IR Notes geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie
das soziale Europa konkret erfahren können. Denn es sind seine
Akteure auf allen Ebenen, die dieses Vorhaben umsetzen.
Wer sind
wir? IR Notes wird von einem Expertenteam für
Arbeitsbeziehungen in den EU-Mitgliedstaaten erstellt. Koordiniert
wird das Team von Frédéric Turlan, Jurist mit Tätigkeitsschwerpunkt
im Arbeitsrecht und fast 20 Jahren Erfahrung im Bereich Sozialrecht
und Arbeitsbeziehungen in Europa. Er analysiert die wichtigsten
Informationen und bereitet sie gleichzeitig für eine breite
Leserschaft verständlich auf. Der Newsletter wird von
professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES Fachübersetzungen (Englisch, Deutsch), CIT (Spanisch) und
Rosanna
Gasbarro (Italienisch).
Sind wir
unabhängig? IR Notes wird von IR Share herausgegeben,
einer unabhängigen privaten Gesellschaft, die keinerlei Verbindungen
zu Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften hat, weder zu
Parteien oder Denkfabriken noch zu Unternehmen, die ein Interesse
daran hätten, den Leserinnen oder Lesern von IR Notes Waren oder
Dienstleistungen anzubieten. IR Notes wird ausschließlich über die
Abonnements finanziert. Diese Unabhängigkeit garantiert
unvoreingenommene Informationen, deren alleiniges Ziel es ist, den
sozialen Dialog und die soziale Innovation zu fördern.
Wie können Sie an IR Notes
mitwirken? Mit einem Abonnement von IR Notes kaufen Sie
mehr als einen Newsletter. Mit IR Notes möchten wir den
Gedankenaustausch von Personen fördern, die sich für die
europäischen sozialen Praktiken interessieren – über alle
politischen, gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen hinweg.
Jedes Sammelabonnement enthält alle Sprachen. Ihr Abonnement
ermöglicht es uns, ein soziales Beobachtungsinstrument zu einem
angemessenen Preis für alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen
Sie die Aufnahme neuer Sprachversionen. IR Notes ist ein
partizipatives Werkzeug, zu dem Sie als Leserin oder Leser beitragen
können, indem Sie Informationen an die Redaktion senden (frederic.t@irshare.eu) oder Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf
die Website von IR Share stellen.
Welche Zukunftspläne gibt es für IR
Notes? Wir möchten den Newsletter auch gerne in den
osteuropäischen Sprachen anbieten. Doch jede Sprache bedeutet eine
zusätzliche Übersetzung und aufgrund des geforderten hohen
Qualitätsanspruchs somit auch hohe Kosten. Zudem würden wir gerne
mehr Interviews anbieten. Wir streben auch andere Formen der
Präsentation an – anhand von Videos oder der Erstellung einer
Zeitschrift. Ihre Meinung interessiert uns, und wir freuen uns über
Ihre Vorschläge und Anregungen (frederic.t@irshare.eu).
Wie wird IR Notes
verkauft? IR Notes gibt es nur im Abonnement –
entweder einzeln über die Website
IR Share oder im Rahmen eines
Sammelabonnements, das beispielsweise von einer Unternehmensleitung
oder einem Euro-Betriebsrat für seine Mitglieder abgeschlossen
wird.
Wie gelangen Sie an die Quellen,
die in IR Notes genannt sind?
Über die Hypertext-Links gelangen
Sie zu den Dokumenten, die in den Artikeln zitiert werden. Über
diese Links kommen Sie entweder auf das Ausgangsdokument oder auf
die Website von IR Share, in deren Datenbank das Dokument
eingestellt wurde. Soweit vorhanden können Sie das Dokument in der
gewünschten Sprache lesen und standardmäßig auf Englisch.
Wie öffne ich ein Dokument auf der
Website von IR Share?
Um ein Dokument auf der Webseite
von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich zunächst auf der Website
von IR
Share anmelden und ein kostenloses
Konto anlegen. Dann können Sie alle Dokumente herunterladen. Einige
davon sind den Abonnenten von IR Notes vorbehalten.
Wie kann ich IR Notes
unterstützen? Liebe Leserin, lieber Leser, Sie sind unsere
Marketingabteilung! Wenn Ihnen IR Notes gefällt, teilen Sie dies in
den sozialen Netzwerken mit! Gerne kontaktieren wir auf Ihren
Hinweis hin auch Personen, die an einem Abonnement von IR Notes
interessiert sein könnten. Denn unsere Unabhängigkeit und weitere
Entwicklung hängt auch von Ihnen ab. Wir sind auf Ihre Hilfe
angewiesen.
Wie schützen wir Ihre
personenbezogenen Daten?
Seit Inkrafttreten der neuen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie sicherlich eine ganze
Flut von Nachrichten über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
erhalten! Wir nehmen diese 100. Ausgabe zum Anlass, Ihnen zu
erläutern, wie IR Share Ihre personenbezogenen Daten sammelt und
verarbeitet.
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Hinweis
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
IR Share respektiert das Recht auf Achtung
des Privatlebens und stellt die Vertraulichkeit Ihrer
personenbezogenen Daten sicher. Alle personenbezogenen Daten, die
Sie uns mitteilen, bleiben unter der Kontrolle von IR Share. Wir
leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind in
bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn eine
Unternehmensleitung ein Abonnement für einen Euro-Betriebsrat
bestellt, geben wir keinerlei Informationen über Ihre Verbindungen
zu IR Notes oder eine sonstige Nutzung des Newsletters oder der
Website von IR Share weiter.
Wir sammeln personenbezogene Daten
insbesondere dann, wenn Sie sich auf der Internetseite von IR Share
anmelden oder wenn Sie IR Notes abonnieren, entweder direkt oder
indirekt über die Geschäftsführung Ihres Unternehmens, Ihre
Gewerkschaft oder Ihren Europäischen Betriebsrat. Mithilfe der von
uns gesammelten und verarbeiteten Daten können wir Ihnen den IR
Notes-Newsletter im Rahmen eines Abonnements zusenden oder Ihnen den
Zugang zur Datenbank der IR Share-Website ermöglichen. In diesen
Fällen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Übermittlung dieser
personenbezogenen Daten einverstanden sind und dass Sie Ihr
Einverständnis zum Abonnement der IR Notes gegeben haben. Sie können
sich aus dem Verteiler der IR Notes austragen, indem Sie auf den
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Wir ergreifen die geeigneten und
erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass Ihre Daten in
Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung über einen
angemessenen Zeitraum aufbewahrt und durch ein sicheres Verfahren
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oder wenn Sie feststellen, dass Ihre bei uns gespeicherten Daten
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zugreifen wollen, können Sie uns kontaktieren über frederic.t@irshare.eu. Die Website von IR Share verwendet
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Servicequalität genutzt werden können.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung
(Eurofound).
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In den
Schlagzeilen
OECD
bescheinigt: Tarifverhandlungen nehmen beim Abbau von Ungleichheiten und der
Anpassung an Veränderungen eine zentrale Stellung ein
Wie aus ihrem Beschäftigungsausblick
2018 hervorgeht, stellt die OECD deutliche Verbesserungen auf dem
Arbeitsmarkt fest. Die Wirtschaftsleistung hat wieder das Niveau der Arbeitsmärkte
vor der Finanzkrise erreicht. Weiterhin hebt die OECD die positive Wirkung von
Tarifverhandlungen hervor (siehe Pressemitteilung).
Es folgen einige Punkte aus dem – wie immer – aufschlussreichen Bericht: 1. Die
OECD-Mitgliedsländer haben die Wirtschafts- und Finanzkrise überwunden. Zum ersten
Mal gibt es heute mehr Erwerbstätige als vor der Krise, und in den meisten Ländern
liegt die Arbeitslosenquote nah am Vorkrisenniveau oder sogar darunter. 2. Diese
guten Nachrichten gehen jedoch mit zwei beunruhigenden Entwicklungen einher: Erstens
gibt es nach wie vor Unterschiede bei den Arbeitsstellen in Bezug auf Qualität und
Sicherheit (die Armutsquote der Personen im erwerbstätigen Alter lag 2015 bei 10,6 %
gegenüber 9,6 % im Jahre 2005). Und zweitens beträgt das Wachstum der Nominallöhne
im OECD-Raum lediglich die Hälfte des Wachstums von vor zehn Jahren. „Noch
beunruhigender ist die Tatsache“, so heißt es weiter in dem Bericht, „dass
Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen wesentlich stärker von den stagnierenden Löhnen
betroffen sind als Spitzenverdiener.“ 3. Die Dezentralisierung der
Tarifverhandlungen, d. h. Tarifverhandlungen bevorzugt auf Unternehmensebene und
nicht auf Branchen- oder nationaler Ebene zu führen, hat sich nicht bewährt. Die
OECD zieht ein koordiniertes Tarifverhandlungssystem vor, das zu einer höheren
Beschäftigungsrate und einer geringeren Arbeitslosenquote führe, auch für junge
Menschen, Frauen und die am wenigsten qualifizierten Arbeitnehmer. Ein solches
System fördere auch ein qualitativ besseres Arbeitsumfeld, das gleichzeitig „eine
größere Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarkts gegen Schocks“ ermöglicht. 4.
Tarifverhandlungen könnten bei zunehmenden Lohnunterschieden Abhilfe schaffen, die
dort größer sind, wo es keine Tarifverhandlungen gibt oder wo die Unternehmen das
Lohnniveau selbst festlegen. 5. Für eine gute Koordinierung der Tarifverhandlungen
müssen die Sozialpartner stark und autonom sein. Sie müssen die Berechtigung haben,
sektorale Initiativen zur Anpassung des Arbeitsmarkts durchzuführen, indem
berufliche Richtungswechsel erleichtert und den Arbeitnehmern die erforderlichen
Kompetenzen in einer Arbeitswelt vermittelt werden, die von Änderungen geprägt ist.
6. Die OECD plädiert für die Ausdehnung des sozialen Dialogs auf die KMU, um
Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen in den tariflichen
Geltungsbereich mit aufzunehmen. Die Organisation empfiehlt ein Verfahren zur
Ausdehnung von Vereinbarungen, damit auch Startups und einkommensschwache
Beschäftigte unter den tariflichen Geltungsbereich fallen.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Aktuelle
soziale Themen
Sexuelle Belästigung:
Der Berichtsentwurf mit Vorschlägen zur
Bekämpfung von moralischer und sexueller Belästigung in der Union wurde am 10. Juli
mit großer Mehrheit von den Abgeordneten des Ausschusses für die Rechte der Frau und
die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments angenommen (vgl. Pressemitteilung).
Dieser Bericht, der noch nicht zur Verfügung steht (vgl. Verfahrensübersicht),
wird dem Plenum des Parlament im September vorgelegt. Im Bericht heißt es
ausdrücklich, dass „viel zu wenig“ Fälle sexueller Belästigung „gemeldet werden“.
Die Abgeordneten halten es „für dringend angesagt, dass die Mitgliedstaaten, die
lokalen und regionalen Behörden, die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
verstehen, welchen Hindernissen Frauen gegenüberstehen, die sexuelle Belästigung,
geschlechtsbezogene Diskriminierung oder Gewalt anzeigen wollen“. Daher sollen sie
„die Frauen in vollem Umfang unterstützen und ermutigen, Fälle sexueller
Belästigung, geschlechtsbezogener Diskriminierung und Belästigung im Zusammenhang
mit Schwangerschaft und Mutterschaft ohne Angst vor möglichen Folgen anzuzeigen“.
Die Abgeordneten fordern die Kommission erneut dazu auf, „einen Vorschlag für eine
Richtlinie gegen jede Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und
geschlechtsspezifischer Gewalt“ vorzulegen, „die die gemeinsamen Definitionen
verschiedener Arten von Gewalt gegen Frauen enthalten, einschließlich einer
überarbeiteten und vollständigen Definition des Begriffs „Belästigung“, sowie
gemeinsame Rechtsnormen, mit denen diese Formen der Gewalt unter Strafe gestellt
werden.
- Vereinbarung von Beruf und Privatleben:
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss des Europäischen
Parlaments hat am 12. Juli den Richtlinienvorschlag
zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende
Angehörige angenommen, den die Europäische Kommission am 26. April
vorgelegt hatte. Der Vorschlag erhielt 34 Ja- und 14 Nein-Stimmen bei 4
Enthaltungen. Die Dreierverhandlungen mit der Kommission und dem Rat, der seinen
Standpunkt bereits festgelegt hat, sollen im September beginnen (siehe Pressemitteilung).
Die Abgeordneten zeigen sich großzügiger als der Rat (vgl. IR Notes 101, In den
Schlagzeilen). Für den Eltern- und Pflegeurlaub schlagen sie eine Vergütung oder
Entschädigung in Höhe von mindestens 78 % des Bruttoverdiensts des Arbeitnehmers
vor, beim Vaterschaftsurlaub sollen es 80 % sein.
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Rechtsprechung
Übernahme der Arbeitsverträge bei neuem
Arbeitgeber: Der Gerichtshof hat in einer Rechtssache
entschieden, die das Wachpersonal des Pilgermuseums Santiago de Compostela in
Spanien betrifft. Deren Arbeitsverträge wurden von ihrem alten Arbeitgeber auf das
Unternehmen übertragen, das den Zuschlag für die Überwachung des Museums erhielt (EuGH,
11. Juli 2018, Rs C-60/17, Hermo). Ein betroffener Arbeitnehmer war der
Ansicht, dass ihm der neue Arbeitgeber, zusätzlich zur Übernahme des
Arbeitsvertrags, auch die Beträge zahlen müsste, die ihm der alte Arbeitgeber noch
schuldete. Der neue Arbeitgeber fühlte sich nicht verpflichtet, die geforderten
Beträge zu zahlen. Er vertrat die Auffassung, dass die Übernahme des Arbeitsvertrags
durch die einfache Anwendung einer Bestimmung des geltenden Tarifvertrags erfolgt,
die das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, „zum Eintritt in die sich aus den
Arbeitsverträgen ergebenden Rechte und Pflichten des ausscheidenden Unternehmens
verpflichtete. Dieser Eintritt verpflichte sie nur zur Übernahme der sich aus den ab
dem Datum der Beauftragung ergebenden arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und
stelle sie von der Haftung für die vor dem Eintritt bestehenden Verpflichtungen
frei.“ Damit der Beschäftigte die ihm geschuldeten Beträge erhält, sollten die
Garantien der Richtlinie 2001/23 angewendet werden, die den Übergang aller Rechte
und Verpflichtungen des alten Arbeitgebers, und nicht nur des Arbeitsvertrags, auf
den neuen Arbeitgeber festlegt. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Richtlinie
„auf einen Fall anzuwenden ist, in dem ein Auftraggeber einen mit einem Unternehmen
geschlossenen Vertrag über Überwachungsdienstleistungen für Einrichtungen beendet
und zur Erbringung dieser Dienstleistung einen neuen Vertrag mit einem anderen
Unternehmen geschlossen hat, das gemäß einem Tarifvertrag einen – nach Zahl und
Sachkunde – erheblichen Teil des Personals übernimmt, das das erste Unternehmen zur
Erbringung dieser Dienstleistung eingesetzt hat“. Die nationalen Gerichte müssen nun
feststellen, ob „mit diesem Vorgang der Übergang einer wirtschaftlichen Einheit
zwischen den beiden betreffenden Unternehmen einhergeht“. Darüber besteht kaum
Zweifel, sagt doch der Gerichtshof, dass „eine wirtschaftliche Einheit […], bei
der es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, ihre Identität
gewahrt haben kann, wenn ihre Hauptbelegschaft vom angeblichen Erwerber übernommen
wird“.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Erhöhung des Mindestlohns:
Die Mindestlohn-Kommission hat eine Erhöhung des
Mindestlohns auf zwei Jahre vorgeschlagen. Der Mindestlohn, der seit seiner
Einführung am 1. Januar 2017 bei 8,84 Euro pro Zeitstunde liegt, soll zum 1.
Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro ansteigen (vgl.
Pressemitteilung).
Die Regierung wird eine entsprechende Verordnung erlassen.
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Italien
- Gesetzesverordnung zur Einschränkung
prekärer Beschäftigung: Die neue Regierung hat am 2.
Juli ihren Entwurf
für die Gesetzesverordnung „Dignité“ vorgestellt, die prekären
Arbeitsverhältnissen Einhalt gebieten soll und sich in mehreren Punkten mit dem
Arbeitsrecht befasst. Diesem Entwurf zufolge soll die Verlängerung der
befristeten Arbeitsverträge wieder begründet und die Laufzeit dieser Verträge
einschließlich Verlängerungen auf maximal 24 Monate begrenzt werden. Ferner
sollen die Entschädigungen im Fall ungerechtfertigter Entlassungen erhöht und
Unternehmen, die Betriebe verlagern, dazu verpflichtet werden, öffentliche
Investitionsbeihilfen, mit denen sie gefördert wurden, zurückzuzahlen.
Gleichzeitig bereitet die Regierung einen Gesetzesentwurf vor, der Beschäftigten
von digitalen Plattformen den Status von Arbeitnehmern zugesteht – den die
Gerichte den Essensauslieferern von Foodora vor kurzem noch verweigerten.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Johnson & Johnson: Der
Pharmakonzern hat am 13. Juni das Angebot von Platinum Equity zur Übernahme seiner
LifeScan-Geschäftssparte angenommen. Die Investmentfirma hatte Johnson & Johnson
am 16. März ein Angebot über 2,1 Milliarden Dollar vorgelegt. LifeScan ist auf dem
Diabetes-Markt tätig und bietet Produkte zur Blutzucker-Selbstkontrolle an. Die
Übernahme soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Am 20. Mai gab der EBR eine
ablehnende Stellungnahme zu diesem Vorhaben ab. In seiner Stellungnahme erinnert er
zunächst an das „Credo“
des Konzerns aus dem Jahre 1943, das die Werte des Konzerns nennt, insbesondere an
die Verpflichtung, dass seine Mitarbeiter „auf die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes
vertrauen können” müssen und der Konzern sie auch „bei der Wahrnehmung ihrer
Verantwortung gegenüber ihren Familien unterstützen“ muss. Folglich, betont der
Euro-Betriebsrat, könne sich die Unternehmensleitung bei der Bewältigung der Folgen
dieses Vorhabens nicht allein auf die Erfüllung der gesetzlichen
Mindestanforderungen zurückziehen. Ferner fordert er Johnson & Johnson dazu auf,
in die Transaktion die Bedingung aufzunehmen, dass Platinum Equity Verhandlungen zur
Einrichtung eines EBR für die 16.000 Beschäftigen in der EU einleitet. Auch wenn
der Betriebsrat der Ansicht ist, dass diese Übernahme eine gute Gelegenheit zur
Entwicklung bedeutet, stellt er doch die Ungewissheit heraus, die auf den 1.362
Beschäftigten in der EU (2.339 weltweit) lastet, vor allem auf denen, die in
Betrieben arbeiten, die nicht wie LifeScan eine eigenständige juristische Person
darstellen. In seiner dreiseitigen Stellungnahme weist der Betriebsrat auf die
Schwierigkeit hin, diese Mitarbeiter aus ihrem Ökosystem herauszulösen. „Die Sache
ist mittlerweile abgeschlossen“, sagt Gijs Laureys. „Aber wir haben immer noch keine
Antwort auf unsere Stellungnahme erhalten. Wir haben keinen großen Einfluss im
Entscheidungsverfahren.“
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Soziale
Verantwortung
- EDF: Die
Unternehmensleitung hat dem Ausschuss, der für die Überwachung der Umsetzung der
globalen Rahmenvereinbarung über die soziale Verantwortung des EDF-Konzerns
zuständig ist, am 26. Juni ihren ersten Wachsamkeitsplans vorgelegt, der die
Anforderungen des französischen Gesetzes vom 27. März 2017 über die
Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und auftraggebenden Unternehmen
erfüllt. Nach diesem Gesetz muss der Wachsamkeitsplan die Erkennung von Risiken
und die Vorbeugung von schwerwiegenden Verstößen gegen Menschenrechte und
Grundfreiheiten, Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Umwelt ermöglichen.
Dieser Plan umfasst: 1. Eine Auslegeordnung der Risiken (für jeden
Produktionsstandort und für jedes Risiko); 2. Verfahren zur Evaluierung von
Tochterunternehmen, Unterauftragnehmern und Lieferanten, mit denen das
Unternehmen eine Geschäftsbeziehung hat. 3. Angemessene Aktionen, um Risiken zu
vermindern und schweren Missachtungen vorzubeugen. 4. Ein Warnmechanismus und
eine Sammlung von Anzeichen für mögliche Risiken. 5. Ein Mechanismus zur
Überwachung der umgesetzten Maßnahmen und Evaluierung ihrer Wirksamkeit.
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Gewerkschaften
- ArcelorMittal: Auf der
Tagung am 10.-11. Juni in Luxemburg wurde unter der Federführung des
internationalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Global Union ein globales
Gewerkschaftsnetz eingerichtet. An der Tagung nahmen 70 Gewerkschaftsführer aus
18 Ländern teil. Das Netzwerk forderte von der Unternehmensleitung eine
schriftliche Verpflichtung für einen formelleren, besser organisierten und
regelmäßigeren globalen sozialen Dialog. Ferner solle der Konzern die
Einrichtung eines weltweiten Betriebsrats unterstützen, zusätzlich zu dem
Ausschuss, der im Rahmen der 2007 unterzeichneten globalen Vereinbarung zu
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingerichtet wurde (vgl. Pressebericht
IndustriAll Global Union).
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4. Studien
und Berichte
Das soziale Portrait der EU 2018:
Am 13. Juli veröffentlichte die Kommission ihren jährlich
erscheinenden Europäischen
Beschäftigungs- und Sozialbericht für 2018 (vgl. Pressemitteilung).
Die diesjährige Ausgabe ist sehr umfangreich und enthält – nach Ländern
aufgegliedert – eine große Menge an Daten. Die Chancen und Risiken im Zusammenhang
mit technologischer Innovation, demografischem Wandel und Globalisierung werden
bereichsübergreifend analysiert. Ein Kapitel ist den Initiativen der europäischen
Sozialpartner im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung gewidmet.
- Studie über Euro-Betriebsräte:
Nachdem die Europäische Kommission ihren Evaluierungsbericht
zur Richtlinie 2009/38 verspätet vorgelegt hat (vgl. IR Notes
98), hat sie nun auch die Studie
zur Evaluierung der Durchführung der Richtlinie 2009/38/EG über die
Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats veröffentlicht. Dazu befragte
ICF-Consulting 37 Unternehmen, die unter Anwendung der überarbeiteten Richtlinie
2009/38 einen EBR einsetzten: Im Durchschnitt haben die EBRs 16 Mitglieder. 40 %
der EBRs tagen zwei- bis viermal im Jahr, in der Regel an zwei
aufeinanderfolgenden Tagen. In den letzten drei Jahren hielten 42 % der
Unternehmen mindestens eine außerordentliche Sitzung ab. Die engeren Ausschüsse
kamen im Schnitt dreimal im Jahr zusammen. 36 % der EBRs richteten
Arbeitsgruppen ein. In Bezug auf Umstrukturierungen waren lediglich 21 % der
Arbeitnehmervertreter der Ansicht, dass eine Anhörung des EBR die
Unternehmensleitung dazu bewegt habe, ihre Vorhaben zu ändern. 38 % sagten, dass
die Anhörung überhaupt keine Auswirkungen hatte. Ein Teil der Studie beschäftigt
sich mit den Kosten von EBRs: Dabei fallen ca. 120.000 Euro für die Einsetzung
an (im Schnitt drei Verhandlungsrunden über einen Zeitraum von 14 Monaten). Der
Jahreshaushalt eines EBR schwankt je nach Unternehmen zwischen 50.000 und
500.000 Euro. 75 % der Unternehmen schätzen die Kosten auf unter 100.000 Euro
pro Jahr.
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