IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

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IR Notes 102 – OECD bescheinigt: Tarifverhandlungen nehmen beim Abbau von Ungleichheiten und der Anpassung an Veränderungen eine zentrale Stellung ein

  IR Notes 102 – 18 Juli 2018
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan.
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+33 (0)6 81 41 53 95

 
  Liebe Leserinnen und Leser,
IR Notes macht Urlaub 😉

Am 12. September meldet sich unser Team mit IR Notes 103 zurück. Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Vergessen Sie nicht, dass der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof erstmalig vorgeschlagen hat, den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub im Sinne von Art. 31, Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta als „soziales Grundrecht“ einzustufen. Falls der Gerichtshof diesem Schlussantrag folgt, bedeutet dies in der Praxis, dass sich ein Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit einem privaten Arbeitgeber direkt auf dieses Recht berufen kann, um die Anwendung einzelstaatlicher Vorschriften auszuschließen, die einen Arbeitnehmer an der Ausübung seines Rechts auf bezahlten Jahresurlaub hindern. Genießen Sie also in vollen Zügen Ihr künftiges „soziales Grundrecht“. Wir stehen Ihnen auch in unserer Redaktionspause zur Verfügung (contact@irshare.eu – + 33 (0) 6 81 41 53 95). Sollten Sie jetzt im Sommer etwas weniger Arbeit haben, kontaktieren Sie uns doch einfach – wir freuen uns über Ihre Vorschläge und Ratschläge, über Ihre Kritik und auch über Ideen zur Weiterentwicklung von IR Notes. Wir können auch gerne dazu skypen. Schicken Sie uns dazu eine Nachricht an frederic.t@irshare.eu und wir nehmen uns gerne die Zeit für einen Austausch, damit IR Notes soweit wie möglich Ihren Anforderungen entspricht.

 
  Editorial
Ihr Newsletter IR Notes, der 2014 aus der Taufe gehoben wurde, hat vor zwei Wochen seine 100. Ausgabe gefeiert!

Unser Anliegen war und ist es, die Akteure des sozialen Dialogs, insbesondere in den länderübergreifenden Unternehmen, über die neuesten sozialen Entwicklungen in der EU zu informieren. Diese Herausforderung haben wir bewältigt! Alle zwei Wochen informiert und unterrichtet IR Notes EU-weit mehr als 1000 Leserinnen und Leser.


Warum IR Notes?
IR Notes bietet seinen Leserinnen und Lesern eine prägnante und didaktisch aufbereitete Übersicht über die sozialen Angelegenheiten in Europa auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, und seit Anfang 2018 auch auf Italienisch, mit dem Ziel, den Austausch über europäische soziale Praktiken zu fördern. Mit IR Notes geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie das soziale Europa konkret erfahren können. Denn es sind seine Akteure auf allen Ebenen, die dieses Vorhaben umsetzen.


Wer sind wir?
IR Notes wird von einem Expertenteam für Arbeitsbeziehungen in den EU-Mitgliedstaaten erstellt. Koordiniert wird das Team von Frédéric Turlan, Jurist mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und fast 20 Jahren Erfahrung im Bereich Sozialrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa. Er analysiert die wichtigsten Informationen und bereitet sie gleichzeitig für eine breite Leserschaft verständlich auf. Der Newsletter wird von professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES Fachübersetzungen (Englisch, Deutsch), CIT (Spanisch) und Rosanna Gasbarro (Italienisch).


Sind wir unabhängig?
IR Notes wird von IR Share herausgegeben, einer unabhängigen privaten Gesellschaft, die keinerlei Verbindungen zu Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften hat, weder zu Parteien oder Denkfabriken noch zu Unternehmen, die ein Interesse daran hätten, den Leserinnen oder Lesern von IR Notes Waren oder Dienstleistungen anzubieten. IR Notes wird ausschließlich über die Abonnements finanziert. Diese Unabhängigkeit garantiert unvoreingenommene Informationen, deren alleiniges Ziel es ist, den sozialen Dialog und die soziale Innovation zu fördern.


Wie können Sie an IR Notes mitwirken?
Mit einem Abonnement von IR Notes kaufen Sie mehr als einen Newsletter. Mit IR Notes möchten wir den Gedankenaustausch von Personen fördern, die sich für die europäischen sozialen Praktiken interessieren – über alle politischen, gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen hinweg. Jedes Sammelabonnement enthält alle Sprachen. Ihr Abonnement ermöglicht es uns, ein soziales Beobachtungsinstrument zu einem angemessenen Preis für alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen Sie die Aufnahme neuer Sprachversionen. IR Notes ist ein partizipatives Werkzeug, zu dem Sie als Leserin oder Leser beitragen können, indem Sie Informationen an die Redaktion senden (frederic.t@irshare.eu) oder Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf die Website von IR Share stellen.


Welche Zukunftspläne gibt es für IR Notes?
Wir möchten den Newsletter auch gerne in den osteuropäischen Sprachen anbieten. Doch jede Sprache bedeutet eine zusätzliche Übersetzung und aufgrund des geforderten hohen Qualitätsanspruchs somit auch hohe Kosten. Zudem würden wir gerne mehr Interviews anbieten. Wir streben auch andere Formen der Präsentation an – anhand von Videos oder der Erstellung einer Zeitschrift. Ihre Meinung interessiert uns, und wir freuen uns über Ihre Vorschläge und Anregungen (frederic.t@irshare.eu).


Wie wird IR Notes verkauft?
IR Notes gibt es nur im Abonnement – entweder einzeln über die Website IR Share oder im Rahmen eines Sammelabonnements, das beispielsweise von einer Unternehmensleitung oder einem Euro-Betriebsrat für seine Mitglieder abgeschlossen wird.


Wie gelangen Sie an die Quellen, die in IR Notes genannt sind?
Über die Hypertext-Links gelangen Sie zu den Dokumenten, die in den Artikeln zitiert werden. Über diese Links kommen Sie entweder auf das Ausgangsdokument oder auf die Website von IR Share, in deren Datenbank das Dokument eingestellt wurde. Soweit vorhanden können Sie das Dokument in der gewünschten Sprache lesen und standardmäßig auf Englisch.


Wie öffne ich ein Dokument auf der Website von IR Share?
Um ein Dokument auf der Webseite von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich zunächst auf der Website von IR Share anmelden und ein kostenloses Konto anlegen. Dann können Sie alle Dokumente herunterladen. Einige davon sind den Abonnenten von IR Notes vorbehalten.


Wie kann ich IR Notes unterstützen?
Liebe Leserin, lieber Leser, Sie sind unsere Marketingabteilung! Wenn Ihnen IR Notes gefällt, teilen Sie dies in den sozialen Netzwerken mit! Gerne kontaktieren wir auf Ihren Hinweis hin auch Personen, die an einem Abonnement von IR Notes interessiert sein könnten. Denn unsere Unabhängigkeit und weitere Entwicklung hängt auch von Ihnen ab. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen.


Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten?
Seit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie sicherlich eine ganze Flut von Nachrichten über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten! Wir nehmen diese 100. Ausgabe zum Anlass, Ihnen zu erläutern, wie IR Share Ihre personenbezogenen Daten sammelt und verarbeitet.

 
  Hinweis
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten

IR Share respektiert das Recht auf Achtung des Privatlebens und stellt die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten sicher. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen, bleiben unter der Kontrolle von IR Share. Wir leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind in bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn eine Unternehmensleitung ein Abonnement für einen Euro-Betriebsrat bestellt, geben wir keinerlei Informationen über Ihre Verbindungen zu IR Notes oder eine sonstige Nutzung des Newsletters oder der Website von IR Share weiter.


Wir sammeln personenbezogene Daten insbesondere dann, wenn Sie sich auf der Internetseite von IR Share anmelden oder wenn Sie IR Notes abonnieren, entweder direkt oder indirekt über die Geschäftsführung Ihres Unternehmens, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Europäischen Betriebsrat. Mithilfe der von uns gesammelten und verarbeiteten Daten können wir Ihnen den IR Notes-Newsletter im Rahmen eines Abonnements zusenden oder Ihnen den Zugang zur Datenbank der IR Share-Website ermöglichen. In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Übermittlung dieser personenbezogenen Daten einverstanden sind und dass Sie Ihr Einverständnis zum Abonnement der IR Notes gegeben haben. Sie können sich aus dem Verteiler der IR Notes austragen, indem Sie auf den dafür vorgesehenen Link am Ende des Newsletters klicken.


Wir ergreifen die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt und durch ein sicheres Verfahren verarbeitet werden. Sollten sich Ihre personenbezogenen Daten ändern oder wenn Sie feststellen, dass Ihre bei uns gespeicherten Daten nicht korrekt sind, oder wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen wollen, können Sie uns kontaktieren über frederic.t@irshare.eu. Die Website von IR Share verwendet Cookies, mit denen die Identifikationsdaten auf Ihrem Rechner (oder einem anderen Gerät) gespeichert und schnell wiederhergestellt werden können, um Informationen zu liefern, die zur Verbesserung der Servicequalität genutzt werden können.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound).

 

In den Schlagzeilen
OECD bescheinigt: Tarifverhandlungen nehmen beim Abbau von Ungleichheiten und der Anpassung an Veränderungen eine zentrale Stellung ein

Wie aus ihrem Beschäftigungsausblick 2018 hervorgeht, stellt die OECD deutliche Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt fest. Die Wirtschaftsleistung hat wieder das Niveau der Arbeitsmärkte vor der Finanzkrise erreicht. Weiterhin hebt die OECD die positive Wirkung von Tarifverhandlungen hervor (siehe Pressemitteilung). Es folgen einige Punkte aus dem – wie immer – aufschlussreichen Bericht: 1. Die OECD-Mitgliedsländer haben die Wirtschafts- und Finanzkrise überwunden. Zum ersten Mal gibt es heute mehr Erwerbstätige als vor der Krise, und in den meisten Ländern liegt die Arbeitslosenquote nah am Vorkrisenniveau oder sogar darunter. 2. Diese guten Nachrichten gehen jedoch mit zwei beunruhigenden Entwicklungen einher: Erstens gibt es nach wie vor Unterschiede bei den Arbeitsstellen in Bezug auf Qualität und Sicherheit (die Armutsquote der Personen im erwerbstätigen Alter lag 2015 bei 10,6 % gegenüber 9,6 % im Jahre 2005). Und zweitens beträgt das Wachstum der Nominallöhne im OECD-Raum lediglich die Hälfte des Wachstums von vor zehn Jahren. „Noch beunruhigender ist die Tatsache“, so heißt es weiter in dem Bericht, „dass Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen wesentlich stärker von den stagnierenden Löhnen betroffen sind als Spitzenverdiener.“ 3. Die Dezentralisierung der Tarifverhandlungen, d. h. Tarifverhandlungen bevorzugt auf Unternehmensebene und nicht auf Branchen- oder nationaler Ebene zu führen, hat sich nicht bewährt. Die OECD zieht ein koordiniertes Tarifverhandlungssystem vor, das zu einer höheren Beschäftigungsrate und einer geringeren Arbeitslosenquote führe, auch für junge Menschen, Frauen und die am wenigsten qualifizierten Arbeitnehmer. Ein solches System fördere auch ein qualitativ besseres Arbeitsumfeld, das gleichzeitig „eine größere Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarkts gegen Schocks“ ermöglicht. 4. Tarifverhandlungen könnten bei zunehmenden Lohnunterschieden Abhilfe schaffen, die dort größer sind, wo es keine Tarifverhandlungen gibt oder wo die Unternehmen das Lohnniveau selbst festlegen. 5. Für eine gute Koordinierung der Tarifverhandlungen müssen die Sozialpartner stark und autonom sein. Sie müssen die Berechtigung haben, sektorale Initiativen zur Anpassung des Arbeitsmarkts durchzuführen, indem berufliche Richtungswechsel erleichtert und den Arbeitnehmern die erforderlichen Kompetenzen in einer Arbeitswelt vermittelt werden, die von Änderungen geprägt ist. 6. Die OECD plädiert für die Ausdehnung des sozialen Dialogs auf die KMU, um Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen in den tariflichen Geltungsbereich mit aufzunehmen. Die Organisation empfiehlt ein Verfahren zur Ausdehnung von Vereinbarungen, damit auch Startups und einkommensschwache Beschäftigte unter den tariflichen Geltungsbereich fallen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Aktuelle soziale Themen

Sexuelle Belästigung: Der Berichtsentwurf mit Vorschlägen zur Bekämpfung von moralischer und sexueller Belästigung in der Union wurde am 10. Juli mit großer Mehrheit von den Abgeordneten des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments angenommen (vgl. Pressemitteilung). Dieser Bericht, der noch nicht zur Verfügung steht (vgl. Verfahrensübersicht), wird dem Plenum des Parlament im September vorgelegt. Im Bericht heißt es ausdrücklich, dass „viel zu wenig“ Fälle sexueller Belästigung „gemeldet werden“. Die Abgeordneten halten es „für dringend angesagt, dass die Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Behörden, die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verstehen, welchen Hindernissen Frauen gegenüberstehen, die sexuelle Belästigung, geschlechtsbezogene Diskriminierung oder Gewalt anzeigen wollen“. Daher sollen sie „die Frauen in vollem Umfang unterstützen und ermutigen, Fälle sexueller Belästigung, geschlechtsbezogener Diskriminierung und Belästigung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft ohne Angst vor möglichen Folgen anzuzeigen“. Die Abgeordneten fordern die Kommission erneut dazu auf, „einen Vorschlag für eine Richtlinie gegen jede Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und geschlechtsspezifischer Gewalt“ vorzulegen, „die die gemeinsamen Definitionen verschiedener Arten von Gewalt gegen Frauen enthalten, einschließlich einer überarbeiteten und vollständigen Definition des Begriffs „Belästigung“, sowie gemeinsame Rechtsnormen, mit denen diese Formen der Gewalt unter Strafe gestellt werden.



  • Vereinbarung von Beruf und Privatleben: Der Wirtschafts- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat am 12. Juli den Richtlinienvorschlag zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige angenommen, den die Europäische Kommission am 26. April vorgelegt hatte.  Der Vorschlag erhielt 34 Ja- und 14 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Dreierverhandlungen mit der Kommission und dem Rat, der seinen Standpunkt bereits festgelegt hat, sollen im September beginnen (siehe Pressemitteilung). Die Abgeordneten zeigen sich großzügiger als der Rat (vgl. IR Notes 101, In den Schlagzeilen). Für den Eltern- und Pflegeurlaub schlagen sie eine Vergütung oder Entschädigung in Höhe von mindestens 78 % des Bruttoverdiensts des Arbeitnehmers vor, beim Vaterschaftsurlaub sollen es 80 % sein.


Rechtsprechung


Übernahme der Arbeitsverträge bei neuem Arbeitgeber: Der Gerichtshof hat in einer Rechtssache entschieden, die das Wachpersonal des Pilgermuseums Santiago de Compostela in Spanien betrifft. Deren Arbeitsverträge wurden von ihrem alten Arbeitgeber auf das Unternehmen übertragen, das den Zuschlag für die Überwachung des Museums erhielt (EuGH, 11. Juli 2018, Rs C-60/17, Hermo). Ein betroffener Arbeitnehmer war der Ansicht, dass ihm der neue Arbeitgeber, zusätzlich zur Übernahme des Arbeitsvertrags, auch die Beträge zahlen müsste, die ihm der alte Arbeitgeber noch schuldete. Der neue Arbeitgeber fühlte sich nicht verpflichtet, die geforderten Beträge zu zahlen. Er vertrat die Auffassung, dass die Übernahme des Arbeitsvertrags durch die einfache Anwendung einer Bestimmung des geltenden Tarifvertrags erfolgt, die das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, „zum Eintritt in die sich aus den Arbeitsverträgen ergebenden Rechte und Pflichten des ausscheidenden Unternehmens verpflichtete. Dieser Eintritt verpflichte sie nur zur Übernahme der sich aus den ab dem Datum der Beauftragung ergebenden arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und stelle sie von der Haftung für die vor dem Eintritt bestehenden Verpflichtungen frei.“ Damit der Beschäftigte die ihm geschuldeten Beträge erhält, sollten die Garantien der Richtlinie 2001/23 angewendet werden, die den Übergang aller Rechte und Verpflichtungen des alten Arbeitgebers, und nicht nur des Arbeitsvertrags, auf den neuen Arbeitgeber festlegt. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Richtlinie „auf einen Fall anzuwenden ist, in dem ein Auftraggeber einen mit einem Unternehmen geschlossenen Vertrag über Überwachungsdienstleistungen für Einrichtungen beendet und zur Erbringung dieser Dienstleistung einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen hat, das gemäß einem Tarifvertrag einen – nach Zahl und Sachkunde – erheblichen Teil des Personals übernimmt, das das erste Unternehmen zur Erbringung dieser Dienstleistung eingesetzt hat“. Die nationalen Gerichte müssen nun feststellen, ob „mit diesem Vorgang der Übergang einer wirtschaftlichen Einheit zwischen den beiden betreffenden Unternehmen einhergeht“. Darüber besteht kaum Zweifel, sagt doch der Gerichtshof, dass „eine wirtschaftliche Einheit […], bei der es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, ihre Identität gewahrt haben kann, wenn ihre Hauptbelegschaft vom angeblichen Erwerber übernommen wird“.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Erhöhung des Mindestlohns: Die Mindestlohn-Kommission hat eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwei Jahre vorgeschlagen. Der Mindestlohn, der seit seiner Einführung am 1. Januar 2017 bei 8,84 Euro pro Zeitstunde liegt, soll zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro ansteigen (vgl. Pressemitteilung). Die Regierung wird eine entsprechende Verordnung erlassen.


Italien

  • Gesetzesverordnung zur Einschränkung prekärer Beschäftigung: Die neue Regierung hat am 2. Juli ihren Entwurf für die Gesetzesverordnung „Dignité“ vorgestellt, die prekären Arbeitsverhältnissen Einhalt gebieten soll und sich in mehreren Punkten mit dem Arbeitsrecht befasst. Diesem Entwurf zufolge soll die Verlängerung der befristeten Arbeitsverträge wieder begründet und die Laufzeit dieser Verträge einschließlich Verlängerungen auf maximal 24 Monate begrenzt werden. Ferner sollen die Entschädigungen im Fall ungerechtfertigter Entlassungen erhöht und Unternehmen, die Betriebe verlagern, dazu verpflichtet werden, öffentliche Investitionsbeihilfen, mit denen sie gefördert wurden, zurückzuzahlen.  Gleichzeitig bereitet die Regierung einen Gesetzesentwurf vor, der Beschäftigten von digitalen Plattformen den Status von Arbeitnehmern zugesteht – den die Gerichte den Essensauslieferern von Foodora vor kurzem noch verweigerten.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Johnson & Johnson: Der Pharmakonzern hat am 13. Juni das Angebot von Platinum Equity zur Übernahme seiner LifeScan-Geschäftssparte angenommen. Die Investmentfirma hatte Johnson & Johnson am 16. März ein Angebot über 2,1 Milliarden Dollar vorgelegt. LifeScan ist auf dem Diabetes-Markt tätig und bietet Produkte zur Blutzucker-Selbstkontrolle an. Die Übernahme soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Am 20. Mai gab der EBR eine ablehnende Stellungnahme zu diesem Vorhaben ab. In seiner Stellungnahme erinnert er zunächst an das „Credo“ des Konzerns aus dem Jahre 1943, das die Werte des Konzerns nennt, insbesondere an die Verpflichtung, dass seine Mitarbeiter „auf die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes vertrauen können” müssen und der Konzern sie auch „bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber ihren Familien unterstützen“ muss. Folglich, betont der Euro-Betriebsrat, könne sich die Unternehmensleitung bei der Bewältigung der Folgen dieses Vorhabens nicht allein auf die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen zurückziehen. Ferner fordert er Johnson & Johnson dazu auf, in die Transaktion die Bedingung aufzunehmen, dass Platinum Equity Verhandlungen zur Einrichtung eines EBR  für die 16.000 Beschäftigen in der EU einleitet. Auch wenn der Betriebsrat der Ansicht ist, dass diese Übernahme eine gute Gelegenheit zur Entwicklung bedeutet, stellt er doch die Ungewissheit heraus, die auf den 1.362 Beschäftigten in der EU (2.339 weltweit) lastet, vor allem auf denen, die in Betrieben arbeiten, die nicht wie LifeScan eine eigenständige juristische Person darstellen. In seiner dreiseitigen Stellungnahme weist der Betriebsrat auf die Schwierigkeit hin, diese Mitarbeiter aus ihrem Ökosystem herauszulösen.  „Die Sache ist mittlerweile abgeschlossen“, sagt Gijs Laureys. „Aber wir haben immer noch keine Antwort auf unsere Stellungnahme erhalten. Wir haben keinen großen Einfluss im Entscheidungsverfahren.“


Soziale Verantwortung

  • EDF: Die Unternehmensleitung hat dem Ausschuss, der für die Überwachung der Umsetzung der globalen Rahmenvereinbarung über die soziale Verantwortung des EDF-Konzerns zuständig ist, am 26. Juni ihren ersten Wachsamkeitsplans vorgelegt, der die Anforderungen des französischen Gesetzes vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und auftraggebenden Unternehmen erfüllt. Nach diesem Gesetz muss der Wachsamkeitsplan die Erkennung von Risiken und die Vorbeugung von schwerwiegenden Verstößen gegen Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Umwelt ermöglichen. Dieser Plan umfasst: 1. Eine Auslegeordnung der Risiken (für jeden Produktionsstandort und für jedes Risiko); 2. Verfahren zur Evaluierung von Tochterunternehmen, Unterauftragnehmern und Lieferanten, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung hat. 3. Angemessene Aktionen, um Risiken zu vermindern und schweren Missachtungen vorzubeugen. 4. Ein Warnmechanismus und eine Sammlung von Anzeichen für mögliche Risiken.  5. Ein Mechanismus zur Überwachung der umgesetzten Maßnahmen und Evaluierung ihrer Wirksamkeit.


Gewerkschaften

  • ArcelorMittal: Auf der Tagung am 10.-11. Juni in Luxemburg wurde unter der Federführung des internationalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Global Union ein globales Gewerkschaftsnetz eingerichtet. An der Tagung nahmen 70 Gewerkschaftsführer aus 18 Ländern teil. Das Netzwerk forderte von der Unternehmensleitung eine schriftliche Verpflichtung für einen formelleren, besser organisierten und regelmäßigeren globalen sozialen Dialog. Ferner solle der Konzern die Einrichtung eines weltweiten Betriebsrats unterstützen, zusätzlich zu dem Ausschuss, der im Rahmen der 2007 unterzeichneten globalen Vereinbarung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingerichtet wurde (vgl. Pressebericht IndustriAll Global Union).


4. Studien und Berichte

Das soziale Portrait der EU 2018: Am 13. Juli veröffentlichte die Kommission ihren jährlich erscheinenden Europäischen Beschäftigungs- und Sozialbericht für 2018 (vgl. Pressemitteilung). Die diesjährige Ausgabe ist sehr umfangreich und enthält – nach Ländern aufgegliedert – eine große Menge an Daten.  Die Chancen und Risiken im Zusammenhang mit technologischer Innovation, demografischem Wandel und Globalisierung werden bereichsübergreifend analysiert. Ein Kapitel ist den Initiativen der europäischen Sozialpartner im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung gewidmet.



  • Studie über Euro-Betriebsräte: Nachdem die Europäische Kommission ihren Evaluierungsbericht zur Richtlinie 2009/38 verspätet vorgelegt hat (vgl. IR Notes 98), hat sie nun auch die Studie zur Evaluierung der Durchführung der Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats veröffentlicht. Dazu befragte ICF-Consulting 37 Unternehmen, die unter Anwendung der überarbeiteten Richtlinie 2009/38 einen EBR einsetzten: Im Durchschnitt haben die EBRs 16 Mitglieder. 40 % der EBRs tagen zwei- bis viermal im Jahr, in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. In den letzten drei Jahren hielten 42 % der Unternehmen mindestens eine außerordentliche Sitzung ab. Die engeren Ausschüsse kamen im Schnitt dreimal im Jahr zusammen. 36 % der EBRs richteten Arbeitsgruppen ein. In Bezug auf Umstrukturierungen waren lediglich 21 % der Arbeitnehmervertreter der Ansicht, dass eine Anhörung des EBR die Unternehmensleitung dazu bewegt habe, ihre Vorhaben zu ändern. 38 % sagten, dass die Anhörung überhaupt keine Auswirkungen hatte. Ein Teil der Studie beschäftigt sich mit den Kosten von EBRs: Dabei fallen ca. 120.000 Euro für die Einsetzung an (im Schnitt drei Verhandlungsrunden über einen Zeitraum von 14 Monaten). Der Jahreshaushalt eines EBR schwankt je nach Unternehmen zwischen 50.000 und 500.000 Euro. 75 % der Unternehmen schätzen die Kosten auf unter 100.000 Euro pro Jahr.

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

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