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IR Notes 106 – 24 Oktober 2018
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Andrzej Adamczyk, Leiter Internationale Beziehungen des
Gewerkschaftsbunds NSZZ Solidarnosc
Gewerkschaften werfen den
konservativen und/oder populistischen Regierungen vor, eine
neoliberale Politik zu machen, während sie vorgeben, die
Bürger und insbesondere die Arbeitnehmer zu schützen. Dies
scheint nicht für Polen zu gelten. Die
Regierungspartei PiS findet in der Bevölkerung breite Unterstützung.
Die Oppositionsparteien versuchen, ihr das Image einer
antieuropäischen Partei anzuheften, um selbst an Popularität zu
gewinnen. Es stimmt, dass sich die Regierung in einigen Fragen der
Europäischen Kommission widersetzt hat, doch bekennt sie sich immer
wieder zur EU. Sie hält es für politischen Selbstmord, sich gegen
die EU zu stellen, da 83 % der Polen sich für einen Verbleib in der
EU ausgesprochen haben. In diesem Zusammenhang müssen die
Gewerkschaften die Tatsache berücksichtigen, dass die große Mehrheit
der Bevölkerung hinter der Regierung steht und ihre Mitglieder somit
diese im selben Verhältnis unterstützen. Es wäre ein großes Risiko
für uns, sie frontal anzugreifen. Ebenso riskant wäre es, die
Oppositionsparteien zu unterstützen, die einen harten Sparkurs und
eine sehr gewerkschaftsfeindliche Politik verfolgt haben. Wir
verschaffen uns Gehör bei der Regierung, denn auch wenn sie unseren
Standpunkt nicht berücksichtigt, hat sie die Lebens- und
Arbeitsbedingungen der Bürger verbessert. Soziale Belange sind ihr
ein Anliegen, und sie vertritt in keiner Weise den liberalen Ansatz,
soziale Sicherungsnetze abzubauen. Unsere Leitlinie besteht also
darin, gemäß den Themenbereichen von Fall zu Fall Stellung zu
nehmen. Dagegen werden wir aber nicht, wie manche Parteien es tun,
eine Schwächung der Rechtsstaatstaatlichkeit als Gegenleistung für
die Konsolidierung der sozialen Errungenschaften tolerieren. Wenn
wir in der Frage der Rechtsstaatlichkeit nachgeben, lässt sich das
nur schwer rückgängig machen, während ein Regierungswechsel die
Abschaffung von Sozialleistungen jederzeit aufheben kann.
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Agenda
4.-5.
Dezember Brüssel
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut organisiert eine Konferenz
über das Krebsrisiko, dem Frauen am Arbeitsplatz ausgesetzt
sind. Mit Veranstaltungen zur Prävention, Erhaltung des Arbeitsplatzes
und Rückkehr in die Beschäftigung sowie zur Erkennung von
berufsbedingten Krebserkrankungen.
13. Dezember
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur
Geschäftsgeheimnis-Richtlinie, ausgerichtet von Astrees und IR
Share. Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.
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In den
Schlagzeilen
Gewerkschaften und populistische Parteien
Am 10. Oktober, wenige Monate vor den Europawahlen, ist die Gruppe Arbeitnehmer des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu einer außerordentlichen
Sitzung in Wien zusammengekommen, um die nationalen Gewerkschaften anlässlich der
Herausforderungen dieser Wahlen zu mobilisieren. Trotz der Unstimmigkeiten und eines
gewissen Fatalismus angesichts des zunehmenden Populismus gelang es den Teilnehmern,
eine Reihe von Leitlinien herauszuarbeiten: 1. Die populistischen Parteien aufgrund
der Tatsache angreifen, dass sie sich die neoliberalen Konzepte des Abbaus der
sozialen Absicherung der Beschäftigten aneignen. Beispiele dafür sind die Regierung
in Finnland (Abbau des Kündigungsschutzes in Unternehmen mit weniger als 20
Beschäftigten) und Österreich (Erhöhung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag
und 60 Stunden pro Woche). Doch dies gilt nicht für alle Länder, z. B. Polen (vgl.
nebenstehend „Eine Frage an …“) 2. Sich auf gewerkschaftsrelevante Themen
konzentrieren wie Kaufkraft, Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder des
Sozialschutzes, insbesondere für die Plattformbeschäftigten, und sich nicht in
Diskussionen über Migranten und Schließung der Grenzen verstricken lassen. Gabrielle
Bischoff (DGB), Präsidentin der Gruppe Arbeitnehmer, ist der Auffassung, dass die
Gewerkschaften sich wieder auf ihre Rolle als Hoffnungsträger für ein besseres Leben
besinnen und Lösungen angesichts der großen Herausforderungen vorschlagen müssen,
die im Rahmen des ökologischen Wandels, der Globalisierung und Digitalisierung
anstehen. 3. Art und Weise der Kommunikation überdenken, um dem Auftreten und der
Effizienz der populistischen oder rechtsextremen Bewegungen entgegenzutreten, die
das Internet und die sozialen Netze mit Fake News überfluten. „Wir brauchen noch
viele Sitzungen dieser Art“, wünschte sich der ehemalige EWSA-Präsident und
griechische Gewerkschafter Georges Dassis.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
- Karzinogene oder Mutagene:
Im Rahmen der zweiten Überarbeitung der Richtlinie
2004/37 vom 29. April 2004 einigten sich das Europäische Parlament und
der Rat am 11. Oktober darauf, die Liste der als krebserregend anerkannten
chemischen Stoffe am Arbeitsplatz um acht weitere Stoffe, darunter auch
Dieselabgase, zu erweitern (vgl. Pressemitteilung
des Parlaments).
- Mehr Informationen für Arbeitnehmer:
Der Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments billigte einen Bericht über den Vorschlag zu einer
Richtlinie für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU. Der
mit großer Mehrheit angenommene Text wird nun Gegenstand von Verhandlungen
zwischen dem Parlament und dem Rat, damit die endgültige Fassung der neuen
Richtlinie festgelegt werden kann (vgl. Pressemitteilung
des Parlaments).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Fortpflanzungsgefährdende Stoffe:
Die europäischen Sozialpartner in der Chemieindustrie und
der Europäische Gewerkschaftsbund haben am 16. Oktober eine gemeinsame Erklärung
angenommen, um die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie
2004/37 vom 29. April 2004 (karzinogene und mutagene Stoffe am
Arbeitsplatz) auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe zu unterstützen (vgl. Gemeinsame
Erklärung).
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Rechtsprechung
Elternurlaub gibt keinen Anspruch auf bezahlten
Urlaub: In einem Urteil (EuGH,
4. Oktober 2018, Rs C12/17, Maria Dicu), in dem es um eine rumänische
Richterin ging, die für einen Zeitraum ihres Elternurlaubs bezahlten Urlaub nehmen
wollte, erinnert der Gerichtshof daran, dass „das Ziel, es dem
Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen“ voraussetze, „dass dieser Arbeitnehmer
eine Tätigkeit ausgeübt hat, die es […] rechtfertigt, dass er über einen Zeitraum
der Erholung, der Entspannung und der Freizeit verfügt.
Daher sind die Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich
anhand der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten
Arbeitszeiträume zu berechnen“. Der Gerichtshof räumte zwar ein, dass Zeiträume, in
denen keine Arbeitszeit geleistet werde, für die Berechnung des Anspruchs auf
bezahlten Urlaub berücksichtigt werden könnten: Mutterschaftsurlaub (EuGH,
18. März 2004, Rs C-342/01, Merino Gómez) und krankheitsbedingte Fehlzeiten
(EuGH,
24. Januar 2012, Rs C‑282/10, Dominguez). Er lehnte es jedoch ab, diese
Rechtsprechung auf den Elternurlaub anzuwenden und kam zu dem Schluss, dass „der
Zeitraum des Elternurlaubs […] bei der Berechnung seiner Ansprüche auf bezahlten
Jahresurlaub einem Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung nicht gleichgestellt
werden kann“ (siehe Pressemitteilung
des Gerichtshofs).
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Gewerkschaften
EBR-Konferenz: Bei der vom
Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) ausgerichteten EBR-Konferenz, die am 10. und
11. Oktober in Brüssel stattfand, lehnte Stefan Olsson, einer der Direktoren der GD
Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission es ab, die Schwächen dieses
Textes im Rahmen einer neuen Überarbeitung der EBR-Richtlinie auszubessern. Um
legislative Maßnahmen zu rechtfertigen, müssten mehr Fakten vorliegen. Zum jetzigen
Zeitpunkt reiche der von der Kommission angekündigte Leitfaden für bewährte
Verfahrensweisen aus, wobei die Angaben über Struktur, Inhalt und Erscheinungsdatum
nach wie vor sehr ungenau sind. Peter Scherrer, stellvertretender Generalsekretär
des EGB erinnerte daran, dass der EGB ebenso wenig die Absicht habe, bei der
Erstellung des Leitfadens mitzuwirken, wie er seinerzeit auch nicht an der
Evaluierung der Richtlinie teilgenommen habe.
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2.
Mitgliedstaaten
Spanien
- Anhebung des Mindestlohns:
Mit Unterstützung ihres Verbündeten, der Linkspartei
Podemos, legte die sozialistische Regierung am 11. Oktober einen
Anti-Sparhaushalt vor, der auf soziale Maßnahmen setzt. Sollte der Haushalt
verabschiedet werden, was angesichts der Zusammensetzung des Parlaments nicht
sicher ist, wird der monatliche Mindestlohn bei 14 Monaten von 735 auf 900 Euro
steigen (also 1.050 Euro pro Monat bei 12 Monaten) und die Renten werden an die
Inflationsrate angepasst. Geplant ist dann auch eine schrittweise Anpassung des
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs. Mit dem Programm würde auch ein Teil der
vorangegangenen Arbeitsmarktreform in Frage gestellt, da diesem zufolge alle
beendeten Tarifverträge noch so lange gelten sollen, bis diese durch neue
Verträge ersetzt werden.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Vereinbarung überarbeitet: Der
Luftfahrtkonzern Airbus SE
änderte am 17. Oktober seine Vereinbarung
über den SE-Betriebsrat, um diese an die neue Organisation anzupassen. Der
EBR der Division Airbus wird aufgelöst, dafür wird im SE-Betriebsrat eine spezielle
Kommission zur Behandlung der operativen Themen des Zivilflugzeuggeschäfts
eingerichtet. Der SE-Betriebsrat muss u. a. über die Politik des Unternehmens in
Bezug auf die Ethik- und Compliance-Vorschriften sowie Verantwortlichkeit und
Nachhaltigkeit unterrichtet werden. Alle zwei Jahre wird eine Sitzung stattfinden,
um die Strategie des Konzerns und seiner Divisionen zu prüfen. Gemäß der
Vereinbarung können die Europäischen Gremien und die Leitung „eine spezielle
gemeinsame Arbeitsgruppe einsetzen und mit der Untersuchung eines Themas
beauftragen, das eingehenderer Betrachtung bedarf.“
- Stärkung des Betriebsrats:
Der Konzern Vinci änderte am 28.
September seine EBR-Vereinbarung. Zusätzlich
zur Aufstockung der Mittel, die dem EBR zur Verfügung stehen, wird die Schwelle
für Länder, die im EBR vertreten sind, um 150 auf 500 Mitarbeiter angehoben.
Zwei neue Umstände für eine „automatische“ Anhörung wurden hinzugefügt. Bei
einer geht es um den Kauf oder Verkauf „eines Unternehmens, das mindestens 500
Mitarbeiter zählt, unabhängig von seinem Umsatz und der Tatsache, ob die
Mitarbeiter in mehr als einem Land beschäftigt sind oder nicht”. Der EBR hat
somit die Möglichkeit, bei wichtigen Vorgängen mitzuwirken, die nur ein Land
betreffen.
- Paritätische Besetzung und Forderung einer
Anhörung zusätzlich zum Unterrichtungsverfahren: Seit
der Neubesetzung des EBR des Konzerns Safran (92.000 Beschäftigte)
ist das Präsidium paritätisch besetzt: Von den sechs Mitgliedern sind nun drei
Frauen, darunter die Vorsitzende. Die Arbeitnehmervertreter des von Safran
übernommenen Zodiac Aerospace wurden in den EBR integriert (vgl. Pressemitteilung). Der EBR
will „seine Effizienz weiter verbessern, um sich auf ein Umfeld einstellen zu
können, das sich in einem raschen Wandel befindet“, und verlangte ein
Anhörungsverfahren im Zusammenhang mit einem Umstrukturierungsplan, von dem 500
Arbeitnehmer in einem Werk von Zodiac Aerospace in Deutschland betroffen sind.
Der EBR ist der Ansicht, dass es sich um ein länderübergreifendes Vorhaben
handelt (vgl. Pressemitteilung).
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Weltbetriebsrat
- Globale Instanz: Neben der
Neuverhandlung seiner EBR-Vereinbarung (siehe oben) hat die
Unternehmensleitung von Airbus
einseitig eine globale Instanz eingerichtet, das „Airbus
Global Forum“, das sich aus den Mitgliedern des EBR-Präsidiums sowie
den Gewerkschaftern aus den Ländern zusammensetzt, in denen sich die wichtigsten
Standorte des Konzerns außerhalb der EU befinden.
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Länderübergreifende Vereinbarung
- Soziale Grundrechte: Der
deutsche Automobilzulieferer und Rüstungskonzern Rheinmetall (24.000
Beschäftigte) hat am 12. Oktober seine internationale
Rahmenvereinbarung mit dem internationalen Gewerkschaftsverband
IndustriAll Global Union erneuert. Der Gewerkschaftsverband begrüßt es, den
sozialen Dialog mit der Unternehmensleitung wiederaufzunehmen (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll).
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Gewerkschaften
Globaler Gewerkschaftsrat: Der
globale Gewerkschaftsrat (World union council – WUC) des schwedischen Konzerns SKF, der sich auf die
Herstellung von Wälzlagern spezialisiert hat, tagte am 2.-4. Oktober in Turin,
Italien, um über die Auswirkungen von Industrie 4.0, über Flexibilität, Gesundheit
und Sicherheit zu diskutieren. „Das ist eine einmalige Gelegenheit, der
Unternehmensleitung Fragen zu stellen“, sagt Kennet Carlsson (IF Metall), Präsident
des WUC (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll).
- Nichtbeachtung von Grundrechten:
19 nationale Gewerkschaftsverbände verabschiedeten unter der Federführung
von Uni Global Union ICT eine Erklärung, in der sie den
französischen Telemarketing-Konzern Teleperformance (223.000
Beschäftigte) anprangern, Grundrechte zu missachten und sich zu weigern,
Verhandlungen für eine internationale Rahmenvereinbarung aufzunehmen.
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