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IR Notes 106 – Gewerkschaften und populistische Parteien

  IR Notes 106 – 24 Oktober 2018
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Andrzej Adamczyk, Leiter Internationale Beziehungen des Gewerkschaftsbunds NSZZ Solidarnosc

Gewerkschaften werfen den konservativen und/oder populistischen Regierungen vor, eine neoliberale Politik zu machen, während sie vorgeben, die Bürger und insbesondere die Arbeitnehmer zu schützen. Dies scheint nicht für Polen zu gelten.
Die Regierungspartei PiS findet in der Bevölkerung breite Unterstützung. Die Oppositionsparteien versuchen, ihr das Image einer antieuropäischen Partei anzuheften, um selbst an Popularität zu gewinnen. Es stimmt, dass sich die Regierung in einigen Fragen der Europäischen Kommission widersetzt hat, doch bekennt sie sich immer wieder zur EU. Sie hält es für politischen Selbstmord, sich gegen die EU zu stellen, da 83 % der Polen sich für einen Verbleib in der EU ausgesprochen haben. In diesem Zusammenhang müssen die Gewerkschaften die Tatsache berücksichtigen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung hinter der Regierung steht und ihre Mitglieder somit diese im selben Verhältnis unterstützen. Es wäre ein großes Risiko für uns, sie frontal anzugreifen. Ebenso riskant wäre es, die Oppositionsparteien zu unterstützen, die einen harten Sparkurs und eine sehr gewerkschaftsfeindliche Politik verfolgt haben. Wir verschaffen uns Gehör bei der Regierung, denn auch wenn sie unseren Standpunkt nicht berücksichtigt, hat sie die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürger verbessert. Soziale Belange sind ihr ein Anliegen, und sie vertritt in keiner Weise den liberalen Ansatz, soziale Sicherungsnetze abzubauen. Unsere Leitlinie besteht also darin, gemäß den Themenbereichen von Fall zu Fall Stellung zu nehmen. Dagegen werden wir aber nicht, wie manche Parteien es tun, eine Schwächung der Rechtsstaatstaatlichkeit als Gegenleistung für die Konsolidierung der sozialen Errungenschaften tolerieren. Wenn wir in der Frage der Rechtsstaatlichkeit nachgeben, lässt sich das nur schwer rückgängig machen, während ein Regierungswechsel die Abschaffung von Sozialleistungen jederzeit aufheben kann.

 
  Agenda

 


4.-5. Dezember
Brüssel
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut organisiert eine Konferenz über das Krebsrisiko, dem Frauen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Mit Veranstaltungen zur Prävention, Erhaltung des Arbeitsplatzes und Rückkehr in die Beschäftigung sowie zur Erkennung von berufsbedingten Krebserkrankungen.


13. Dezember
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Geschäftsgeheimnis-Richtlinie, ausgerichtet von Astrees und IR Share. 
Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Gewerkschaften und populistische Parteien

Am 10. Oktober, wenige Monate vor den Europawahlen, ist die Gruppe Arbeitnehmer des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu einer außerordentlichen Sitzung in Wien zusammengekommen, um die nationalen Gewerkschaften anlässlich der Herausforderungen dieser Wahlen zu mobilisieren. Trotz der Unstimmigkeiten und eines gewissen Fatalismus angesichts des zunehmenden Populismus gelang es den Teilnehmern, eine Reihe von Leitlinien herauszuarbeiten:  1. Die populistischen Parteien aufgrund der Tatsache angreifen, dass sie sich die neoliberalen Konzepte des Abbaus der sozialen Absicherung der Beschäftigten aneignen. Beispiele dafür sind die Regierung in Finnland (Abbau des Kündigungsschutzes in Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten) und Österreich (Erhöhung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche). Doch dies gilt nicht für alle Länder, z. B. Polen (vgl. nebenstehend „Eine Frage an …“) 2. Sich auf gewerkschaftsrelevante Themen konzentrieren wie Kaufkraft, Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder des Sozialschutzes, insbesondere für die Plattformbeschäftigten, und sich nicht in Diskussionen über Migranten und Schließung der Grenzen verstricken lassen. Gabrielle Bischoff (DGB), Präsidentin der Gruppe Arbeitnehmer, ist der Auffassung, dass die Gewerkschaften sich wieder auf ihre Rolle als Hoffnungsträger für ein besseres Leben besinnen und Lösungen angesichts der großen Herausforderungen vorschlagen müssen, die im Rahmen des ökologischen Wandels, der Globalisierung und Digitalisierung anstehen. 3. Art und Weise der Kommunikation überdenken, um dem Auftreten und der Effizienz der populistischen oder rechtsextremen Bewegungen entgegenzutreten, die das Internet und die sozialen Netze mit Fake News überfluten. „Wir brauchen noch viele Sitzungen dieser Art“, wünschte sich der ehemalige EWSA-Präsident und griechische Gewerkschafter Georges Dassis.


1. Europäische Union
Vorhaben

  • Karzinogene oder Mutagene: Im Rahmen der zweiten Überarbeitung der Richtlinie 2004/37 vom 29. April 2004 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat am 11. Oktober darauf, die Liste der als krebserregend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz um acht weitere Stoffe, darunter auch Dieselabgase, zu erweitern (vgl. Pressemitteilung des Parlaments).

  • Mehr Informationen für Arbeitnehmer: Der Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments billigte einen Bericht über den Vorschlag zu einer Richtlinie für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU. Der mit großer Mehrheit angenommene Text wird nun Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat, damit die endgültige Fassung der neuen Richtlinie festgelegt werden kann (vgl. Pressemitteilung des Parlaments).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Fortpflanzungsgefährdende Stoffe: Die europäischen Sozialpartner in der Chemieindustrie und der Europäische Gewerkschaftsbund haben am 16. Oktober eine gemeinsame Erklärung angenommen, um die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie 2004/37 vom 29. April 2004 (karzinogene und mutagene Stoffe am Arbeitsplatz) auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe zu unterstützen (vgl. Gemeinsame Erklärung).


Rechtsprechung

Elternurlaub gibt keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub: In einem Urteil (EuGH, 4. Oktober 2018, Rs C12/17, Maria Dicu), in dem es um eine rumänische Richterin ging, die für einen Zeitraum ihres Elternurlaubs bezahlten Urlaub nehmen wollte, erinnert der Gerichtshof daran, dass „das Ziel, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen“ voraussetze, „dass dieser Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausgeübt hat, die es […] rechtfertigt, dass er über einen Zeitraum der Erholung, der Entspannung und der Freizeit verfügt. Daher sind die Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich anhand der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeitszeiträume zu berechnen“. Der Gerichtshof räumte zwar ein, dass Zeiträume, in denen keine Arbeitszeit geleistet werde, für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Urlaub berücksichtigt werden könnten: Mutterschaftsurlaub (EuGH, 18. März 2004, Rs C-342/01, Merino Gómez) und krankheitsbedingte Fehlzeiten (EuGH, 24. Januar 2012, Rs C‑282/10, Dominguez). Er lehnte es jedoch ab, diese Rechtsprechung auf den Elternurlaub anzuwenden und kam zu dem Schluss, dass „der Zeitraum des Elternurlaubs […] bei der Berechnung seiner Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub einem Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung nicht gleichgestellt werden kann“ (siehe Pressemitteilung des Gerichtshofs).


Gewerkschaften

EBR-Konferenz: Bei der vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) ausgerichteten EBR-Konferenz, die am 10. und 11. Oktober in Brüssel stattfand, lehnte Stefan Olsson, einer der Direktoren der GD Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission es ab, die Schwächen dieses Textes im Rahmen einer neuen Überarbeitung der EBR-Richtlinie auszubessern. Um legislative Maßnahmen zu rechtfertigen, müssten mehr Fakten vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt reiche der von der Kommission angekündigte Leitfaden für bewährte Verfahrensweisen aus, wobei die Angaben über Struktur, Inhalt und Erscheinungsdatum nach wie vor sehr ungenau sind. Peter Scherrer, stellvertretender Generalsekretär des EGB erinnerte daran, dass der EGB ebenso wenig die Absicht habe, bei der Erstellung des Leitfadens mitzuwirken, wie er seinerzeit auch nicht an der Evaluierung der Richtlinie teilgenommen habe.


2. Mitgliedstaaten
Spanien

  • Anhebung des Mindestlohns: Mit Unterstützung ihres Verbündeten, der Linkspartei Podemos, legte die sozialistische Regierung am 11. Oktober einen Anti-Sparhaushalt vor, der auf soziale Maßnahmen setzt. Sollte der Haushalt verabschiedet werden, was angesichts der Zusammensetzung des Parlaments nicht sicher ist, wird der monatliche Mindestlohn bei 14 Monaten von 735 auf 900 Euro steigen (also 1.050 Euro pro Monat bei 12 Monaten) und die Renten werden an die Inflationsrate angepasst. Geplant ist dann auch eine schrittweise Anpassung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs. Mit dem Programm würde auch ein Teil der vorangegangenen Arbeitsmarktreform in Frage gestellt, da diesem zufolge alle beendeten Tarifverträge noch so lange gelten sollen, bis diese durch neue Verträge ersetzt werden.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Vereinbarung überarbeitet: Der Luftfahrtkonzern Airbus SE änderte am 17. Oktober seine Vereinbarung über den SE-Betriebsrat, um diese an die neue Organisation anzupassen. Der EBR der Division Airbus wird aufgelöst, dafür wird im SE-Betriebsrat eine spezielle Kommission zur Behandlung der operativen Themen des Zivilflugzeuggeschäfts eingerichtet. Der SE-Betriebsrat muss u. a. über die Politik des Unternehmens in Bezug auf die Ethik- und Compliance-Vorschriften sowie Verantwortlichkeit und Nachhaltigkeit unterrichtet werden. Alle zwei Jahre wird eine Sitzung stattfinden, um die Strategie des Konzerns und seiner Divisionen zu prüfen. Gemäß der Vereinbarung können die Europäischen Gremien und die Leitung „eine spezielle gemeinsame Arbeitsgruppe einsetzen und mit der Untersuchung eines Themas beauftragen, das eingehenderer Betrachtung bedarf.“



  • Stärkung des Betriebsrats: Der Konzern Vinci änderte am 28. September seine EBR-Vereinbarung. Zusätzlich zur Aufstockung der Mittel, die dem EBR zur Verfügung stehen, wird die Schwelle für Länder, die im EBR vertreten sind, um 150 auf 500 Mitarbeiter angehoben. Zwei neue Umstände für eine „automatische“ Anhörung wurden hinzugefügt.  Bei einer geht es um den Kauf oder Verkauf „eines Unternehmens, das mindestens 500 Mitarbeiter zählt, unabhängig von seinem Umsatz und der Tatsache, ob die Mitarbeiter in mehr als einem Land beschäftigt sind oder nicht”. Der EBR hat somit die Möglichkeit, bei wichtigen Vorgängen mitzuwirken, die nur ein Land betreffen.

  • Paritätische Besetzung und Forderung einer Anhörung zusätzlich zum Unterrichtungsverfahren: Seit der Neubesetzung des EBR des Konzerns Safran (92.000 Beschäftigte) ist das Präsidium paritätisch besetzt: Von den sechs Mitgliedern sind nun drei Frauen, darunter die Vorsitzende. Die Arbeitnehmervertreter des von Safran übernommenen Zodiac Aerospace wurden in den EBR integriert (vgl. Pressemitteilung). Der EBR will „seine Effizienz weiter verbessern, um sich auf ein Umfeld einstellen zu können, das sich in einem raschen Wandel befindet“, und verlangte ein Anhörungsverfahren im Zusammenhang mit einem Umstrukturierungsplan, von dem 500 Arbeitnehmer in einem Werk von Zodiac Aerospace in Deutschland betroffen sind. Der EBR ist der Ansicht, dass es sich um ein länderübergreifendes Vorhaben handelt (vgl. Pressemitteilung).


Weltbetriebsrat

  • Globale Instanz: Neben der Neuverhandlung seiner  EBR-Vereinbarung (siehe oben) hat die Unternehmensleitung von Airbus einseitig eine globale Instanz eingerichtet, das „Airbus Global Forum“, das sich aus den Mitgliedern des EBR-Präsidiums sowie den Gewerkschaftern aus den Ländern zusammensetzt, in denen sich die wichtigsten Standorte des Konzerns außerhalb der EU befinden.


Länderübergreifende Vereinbarung

  • Soziale Grundrechte: Der deutsche Automobilzulieferer und Rüstungskonzern Rheinmetall (24.000 Beschäftigte) hat am 12. Oktober seine internationale Rahmenvereinbarung mit dem internationalen Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union erneuert. Der Gewerkschaftsverband begrüßt es, den sozialen Dialog mit der Unternehmensleitung wiederaufzunehmen (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll).


Gewerkschaften

Globaler Gewerkschaftsrat: Der globale Gewerkschaftsrat (World union council – WUC) des schwedischen Konzerns SKF, der sich auf die Herstellung von Wälzlagern spezialisiert hat, tagte am 2.-4. Oktober in Turin, Italien, um über die Auswirkungen von Industrie 4.0, über Flexibilität, Gesundheit und Sicherheit zu diskutieren. „Das ist eine einmalige Gelegenheit, der Unternehmensleitung Fragen zu stellen“, sagt Kennet Carlsson (IF Metall), Präsident des WUC (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll).



  • Nichtbeachtung von Grundrechten: 19 nationale Gewerkschaftsverbände verabschiedeten unter der Federführung von Uni Global Union ICT eine Erklärung, in der sie den französischen Telemarketing-Konzern Teleperformance (223.000 Beschäftigte) anprangern, Grundrechte zu missachten und sich zu weigern, Verhandlungen für eine internationale Rahmenvereinbarung aufzunehmen.

 

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  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
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