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IR Notes 107 – 7 November 2018
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Peter Scherrer, stellvertretender Generalsekretär des Europäischen
Gewerkschaftsbundes
Werden Sie am Entwurf des Handbuchs
über Europäische Betriebsräte (EBR) mitwirken, das die
derzeitige Europäische Kommission im kommenden Frühjahr
veröffentlichen soll? Und was sind Ihre Erwartungen an die
nächste Kommission (nach den Europawahlen) in Bezug auf die
Entwicklung von EBRs? Derzeit beobachten wir, was die Kommission
für dieses Handbuch vorbereitet. Wir haben unsere eigenen Handbücher
für EBRs, die auf unserer langjährigen Erfahrung basieren. Bücher
können eine fehlende
progressive und moderne Rechtsprechung nicht ersetzen. Für den EGB
ist die Überarbeitung der Richtlinie mehr als offensichtlich und
überfällig. Erst die Hälfte der Unternehmen, die für einen EGB in
Frage kommen, haben eine solche Instanz, und nach wie vor sind die
Rechte von EBR-Mitgliedern und Gewerkschaftsvertretern unzureichend.
Beispiele: EBR-Mitglieder müssten Zutritt zu Unternehmenswerken
haben, es müsste wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die
Richtlinie geben (insbesondere in Bezug auf die Unterrichtungs- und
Anhörungsrechte), und wir bräuchten klare Regeln für Besondere
Verhandlungsgremien.
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Über uns
IR Notes erscheint
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
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In den
Schlagzeilen
Die Projekte
der Kommission für 2019
Die Europäische Kommission stellte am 23. Oktober ihr Arbeitsprogramm für 2019
vor. Für das letzte Jahr seines Mandats forderte ihr Präsident Jean-Claude Juncker
das Europäische Parlament und den Rat auf, die von der Kommission vorgelegten
Vorschläge der letzten vier Jahre anzunehmen, denn „die beste Botschaft an die
Wähler, die im nächsten Jahr an die Urnen gehen, besteht darin zu zeigen, dass diese
Union ihnen konkrete, greifbare Ergebnisse liefert“ (siehe Mitteilung). Das in einem
Anhang
detaillierte Arbeitsprogramm legt den Schwerpunkt auf 15 neue Initiativen, wovon
eine den sozialen Bereich direkt betrifft: Die Kommission möchte die Zahl der Themen
im Sozialbereich erweitern, zu denen die Mitgliedstaaten Beschlüsse nicht
einstimmig, sondern mit einer qualifizierten Mehrheit fassen können. Dies würde die
Annahme neuer Rechtsvorschriften im Sozialbereich vereinfachen. Die Kommission plant
ferner, eine Beurteilung der Richtlinie 2006/54 vom 5. Juli 2006 über die
Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
durchzuführen. Des Weiteren listet sie die 45
vorrangigen anhängigen Vorschläge auf (in der Tabelle ab Nr. 30), die vor
den Europawahlen angenommen werden sollen. Dazu gehören auch die
Richtlinienvorschläge zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in Bezug
auf: 1. die Errichtung
einer Europäischen Arbeitsbehörde. 2. transparente
und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU. 3. die Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Die
Kommission will auch die dritte Überarbeitung der Richtlinie
2004/37 (Karzinogene oder Mutagene) und mehrere Verordnungen annehmen, vor
allem in Bezug auf die Koordinierung von Sozialversicherungssystemen in den
einzelnen Mitgliedstaaten, den Europäischen Globalisierungsfonds sowie den
Europäischen Sozialfonds. Erwähnenswert ist ebenfalls der Richtlinienvorschlag für
eine besondere Regelung zur Entsendung von Fahrern im Straßentransportsektor sowie
die Überarbeitung der Verordnung Nr. 561/2006 über die Mindestanforderungen für die
Regelung der Arbeitszeit von Fahrern.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Arbeitsstellen und Qualifikationen im
Stromsektor: Am 23. Oktober unterzeichneten die europäischen
Sozialpartner im Stromsektor einen Fahrplan zu Fähigkeiten und
Qualifikationen und eine gemeinsame Verpflichtung, der
Europäischen Ausbildungsallianz beizutreten (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll Europe, EGÖD
und Eurelectric). > In Kürze: Anlässlich der
Konferenz der europäischen Sozialpartner in der Chemie-Industrie vom 18. – 19.
Oktober zum digitalen Wandel wurde eine Studie über die Auswirkungen auf
Beschäftigung und Kompetenzen vorgestellt (vgl. Pressemitteilung von
IndustriAll).
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Rechtsprechung
Missbrauch von befristeten
Arbeitsverträgen: In einer
italienischen Rechtssache im Tätigkeitsbereich für Oper und Orchester (EuGH,
25. Oktober 2018, Rs. C-331/17, Sciotto) erinnert der Europäische
Gerichtshof die Mitgliedstaaten, dass keine Branche sich komplett den durch die
Rechtsvorschriften der EU vorgegebenen Grenzen entziehen kann, um dem Missbrauch
von befristeten Arbeitsverträgen vorzubeugen. Die Rechtssache betrifft eine
Ballettänzerin, Martina Sciotto, die durch aufeinanderfolgende befristete
Arbeitsverträge vier Jahre lang angestellt war. Der Gerichtshof ist der Ansicht,
dass die italienischen Rechtsvorschriften für diese Branche die in der Richtlinie
1999/70 vom 28. Juni 1999 festgelegten Beschränkungen enthalten müssten, wonach die
Mitgliedstaaten mindestens eine der folgenden Massnahmen vorsehen müssen, um dem
Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen vorzubeugen: sachliche Gründe, die die
Verlängerung befristeter Arbeitsverträge rechtfertigen oder die maximal zulässige
Dauer oder die zulässige Zahl der Verlängerungen dieser Verträge. In seinem Urteil
weist der Gerichtshof die Argumente einzeln zurück, mit denen Italien die Abweichung
für diese Branche rechtfertigte. Er stellt hingegen fest, dass die Erneuerung von
Arbeitsverhältnissen untersagt ist, die wegen gesetzlicher oder vertraglicher
Vorschriften die Umwandlung befristeter Verträge in unbefristete Verträge zur Folge
haben. Untersagt eine strittige Regel eine solche Sanktion in einer bestimmten
Branche, muss es für diesen Sektor eine andere, wirksame Maßnahme geben, mit der der
missbräuchliche Einsatz von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen
vermieden und ggf. geahndet wird.
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Gewerkschaften
Demokratie am Arbeitsplatz: Mit
Blick auf die Europawahlen 2019 stellt der Europäische Gewerkschaftsbund die
Demokratie am Arbeitsplatz in den Vordergrund. Nach einer Kundgebung vor dem
Europäischen Parlament am 10. Oktober mit Unterstützung von Abgeordneten
verschiedener politischer Gruppierungen und Übergabe einer Petition
(vgl. Pressemitteilung), fordert
der Gewerkschaftsbund eine Richtlinie zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte in Bezug
auf Unterrichtung und Anhörung sowie die Vertretung der Arbeitnehmer in den
Führungsorganen der Unternehmen.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Plattformarbeit: 4,8 % der
deutschen Erwachsenen ist auf Plattformen aktiv. Dies geht aus einer Studie
(auf Deutsch
oder Englisch)
hervor, die jetzt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgestellt
wurde. Das Ergebnis überrascht, denn die bisherigen Studien nannten eher einen
Satz von 2 % als betroffene Bevölkerung (vgl. Pressemitteilung).
40 % (der 4,8 %) verdient mehr als 1.000 Euro brutto pro Woche, ein Drittel
weniger als 100 Euro pro Woche.
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Polen
Tarifkonflikt in der zivilen Luftfahrt:
Unternehmensleitung und Gewerkschaften der Luftfahrtgesellschaft
LOT unterzeichneten am 1. November eine Vereinbarung zur Beilegung des Konflikts.
Die Vereinbarung sieht vor, dass eine Gewerkschaftsvertreterin wieder eingestellt
wird, deren Entlassung einer der Auslöser des Streiks war, sowie die
Wiedereinstellung von 67 Beschäftigten, die von der Gesellschaft entlassen wurden,
da sie sich dem Streik angeschlossen hatten, den die Unternehmensleitung als
„illegal” bezeichnete (vgl. Pressemitteilung
des Europäischen Gewerkschaftsbunds).
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Spanien
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Fehlende Anhörung bei Umstrukturierung:
Der amerikanische Aluminiumproduzent Alcoa kündigte am 17. Oktober
die Schließung zweier seiner drei spanischen Standorte an, 700 Beschäftige verlieren
ihren Arbeitsplatz. Dem Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union zufolge wirft
der EBR von Alcoa der Unternehmensleitung vor, weder unterrichtet, noch angehört
worden zu sein. Er „hat eine Beschwerde bei den niederländischen Gerichten
eingereicht, um die Schließung und die Entlassungen zu blockieren“ (siehe Pressemitteilung).
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Transnationale Vereinbarungen
- Grundrechte: Die
Geschäftsleitung der zweitgrößten brasilianischen Bank Banco Itau (90.000
Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband Uni Global Union haben
ihre internationale Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2014 verlängert. Die Bank
ist vor allem in Lateinamerika tätig, hat aber auch Niederlassungen in der EU,
und zwar in Österreich und Portugal (siehe Pressemitteilung
von UNI Global Union).
> siehe auch die
internationale
Rahmenvereinbarung des belgischen Baukonzerns Besix, einzusehen auf der
Website von IR Share.
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Gewerkschaften
Absichtserklärung
über Anerkennung von Gewerkschaften: Die Unternehmensleitung
von Unilever (161.000
Beschäftigte) und die internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union
und UITA unterzeichneten am 31. Oktober eine Absichtserklärung zur
Gewährleistung von gewerkschaftlichen Rechten innerhalb des Konzerns und bei
seinen Lieferanten. In der Vereinbarung werden die beiden globalen Gewerkschaften
als „internationale repräsentative Organe von gewerkschaftlich organisierten
Beschäftigten“ anerkannt (vgl. Pressemitteilung
von IndustriAll Global Union). In der Vereinbarung werden zwei Treffen pro Jahr
zwischen der Unternehmensleitung und den beiden Gewerkschaftsverbänden festgelegt.
UITA und die Unternehmensleitung kooperieren bereits in zwei Arbeitsgruppen über
dauerhafte Beschäftigung und Geschlechtergleichstellung, die in der Erklärung
entsprechend hervorgehoben werden. 2016 unterzeichneten die Parteien bereits eine gemeinsame Verpflichtung zur
Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
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