|
| |
IR Notes 110 – 19 Dezember 2018
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
***
Das gesamte IR
Share-Team wünscht Ihnen frohe Festtage zum Jahreswechsel. Nach
einer kurzen Winterpause geht es am 16. Januar 2019 weiter mit
IR Notes 111. ***
|
|
|
 |
| |
Eine Frage an …
Ellen Nygren, Mitglied der Abteilung für Europäische und Internationale
Angelegenheiten des Gewerkschaftsbundes LO
Bei den Parlamentswahlen in
Schweden am 9. September erhielt die Populistische Partei der
Schwedendemokraten 17,6% der Stimmen und damit weniger, als die
Umfragen mit einem Wert von über 20% vorhergesagt hatten.
Glauben Sie, dass die Rolle des Gewerkschaftsbundes LO sich auf
dieses Ergebnis ausgewirkt hat? Unser Gewerkschaftsbund, der der
Sozialdemokratischen Partei sehr nahe steht, basiert wie diese auf
demokratischen Werten. Wir verteidigen die Arbeitnehmerrechte in
einer demokratischen Gesellschaft, die die Gleichbehandlung aller
Menschen einfordert. Darum haben sich unsere Mitglieder vor Ort und
am Arbeitsplatz engagiert, um über diese Werte zu diskutieren und
die Demokratie zu verteidigen. Außerdem hat unsere
Kommunikationsabteilung unsere Mitglieder unterstützt, indem sie
Beiträge in den sozialen Netzwerken gepostet und eine
Kommunikationskampagne zur Verteidigung des schwedischen
Sozialmodells durchgeführt hat. Zusätzlich zu diesen Aktionen haben
wir unsere Mitglieder auch direkt einbezogen, indem wir sie gebeten
haben, andere Mitglieder anzurufen, um über demokratische Werte zu
diskutieren und klarzustellen, dass die Gleichbehandlung von
schwedischen Bürgern und Menschen aus anderen Ländern nicht in Frage
gestellt werden kann. Die Wirksamkeit all dieser Initiativen können
wir natürlich nicht beweisen, aber Tatsache ist, dass die Umfragen
in den letzten Wochen vor den Wahlen einen Rückgang der potentiellen
Wähler der Schwedendemokraten zeigten, was durch das Endergebnis der
Wahlen bestätigt wurde.
|
|
|
 |
| |
Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei
Stepanka Lehmann
und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das
IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les
Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –
Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512
567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan.
Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich –
Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21
|
|
|
 |
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Kurzarbeit
darf Urlaubsgeld nicht schmälern
Der Gerichtshof hat in einer Rechtssache
entschieden, mit der ein im Bausektor Beschäftigter gegen die Höhe seines
Jahresurlaubsgeldes vorgegangen war (EuGH,
13. Dezember 2018, Rs. C-385/17, Hein). Nach deutschem Recht dürfen sich
Zeiten der Kurzarbeit nicht auf die Höhe dieser Leistung auswirken, die sich auf
Grundlage der regulären Vergütung berechnet, die der Arbeitnehmer während der
tatsächlich gearbeiteten Zeiten erhalten hat. Das entsprechende deutsche Gesetz
erlaubt es den Sozialpartnern jedoch, von diesem Grundsatz abzuweichen. So
ermöglicht der Bautarifvertrag, Kurzarbeitszeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht
gearbeitet hat, bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen.
Nach Ansicht des Gerichtshofs ist diese Ausnahmeregelung nicht mit dem
EU-Recht vereinbar. Ein Arbeitnehmer, der zeitweise in Kurzarbeit tätig war, hat
Anspruch darauf, „während seiner Erholungs- und Entspannungszeit in den Genuss
vergleichbarer wirtschaftlicher Bedingungen zu kommen, wie wenn er voll tätig
gewesen wäre“ (siehe Pressemitteilung
des Gerichts).
|
1.
Europäische Union
Vorhaben
Karzinogene und Mutagene: Der
Rat erzielte am 6. Dezember eine allgemeine
Ausrichtung zu dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2004/37 über den
Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der
Arbeit (vgl. Pressemitteilung des Rats
und der Kommission).
Cette troisième révision de la directive fixe des valeurs limites d’exposition pour
cinq substances : cadmium, béryllium, acide arsénique, formaldéhyde et
4,4′-méthylène (MOCA). Bei dieser dritten Überprüfung der Richtlinie werden
Grenzwerte für fünf Substanzen festgelegt: Cadmium, Beryllium, Arsensäure,
Formaldehyd und 4,4′-Methylen (MOCA). Zur endgültigen Annahme dieser Richtlinie
werden in Kürze die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen, dessen
Position, die am 20. November genehmigt wurde, in zwei Punkten dem Vorschlag
der Kommission (Analyse
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts) näher steht. Am 11. Dezember nahm das
Parlament zudem seinen Standpunkt
zur zweiten Überprüfung von acht weiteren Stoffen an, darunter auch die
Diesel-Abgase (Pressemitteilung).
Vor der endgültigen Annahme muss dieser Text nun noch vom Rat gebilligt
werden.
- Zugang zum Sozialschutz für alle
Arbeitnehmer: Der Rat ist am 6. Dezember einstimmig zu
einer politischen Einigung gelangt über einen Vorschlag zu einer Empfehlung
des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und
Selbstständige (siehe Mitteilung
der Kommission).
- Europäische
Arbeitsagentur: Der Rat hat am 6. Dezember eine allgemeine
Ausrichtung zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer
Europäischen Arbeitsagentur angenommen (siehe Pressemitteilung des Rats
und der Europäischen
Kommission. Diese Einrichtung, die von den Mitgliedstaaten als „Agentur”
und nicht als „Behörde” bezeichnet wird wie im ursprünglichen
Vorschlag der Kommission, wird für Fragen der grenzüberschreitenden
Arbeitskräftemobilität und der Koordinierung der Sozialsysteme in der EU
zuständig sein. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das seinem Bericht
zu diesem Text (Zusammenfassung)
im Hinblick auf dessen Annahme zugestimmt hat, werden nun
aufgenommen.
- Europäischer Fonds für die Anpassung an
die Globalisierung: In seinem am 27. November
angenommenen Bericht
weitet der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments die Aufgaben des Europäischen Fonds für die Anpassung an
die Globalisierung auch auf Umstrukturierungen im Zusammenhang mit den
Auswirkungen des Klimawandels aus ; der Fonds wird umbenannt in „Europäischer
Fonds für den Wandel”.
- Arbeitsbedingungen für
Lkw-Fahrer: Der Rat hat am 4. Dezember seinen Standpunkt
zu einer Reform des Straßenverkehrsektors festgelegt, darunter auch zu den
Arbeitsbedingungen der Fahrer (siehe Mitteilung).
Diese Reform wurde mit qualifizierter Mehrheit angenommen; acht Länder stimmten
dagegen. Eine Bestimmung ist dem Kampf gegen Briefkastenfirmen gewidmet.
Transportunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat müssen eine tatsächliche
und dauerhafte Geschäftstätigkeit in diesem Land ausüben und ihr Unternehmen von
dort aus leiten. In einem der Texte wird die Anwendung der Vorschriften für die
Entsendung präzisiert, insbesondere die Anwendung des Grundsatzes „gleiches
Entgelt für gleiche Arbeit”. Diese Texte müssen vom Verkehrsausschuss des
Parlaments erneut geprüft werden.
|
Aktuelle
soziale Themen
|
Sektoraler
sozialer Dialog
Digitalisierung der Banken: Die
europäischen Sozialpartner im Bankensektor haben am 30. November eine gemeinsame Erklärung über die
Auswirkung der Digitalisierung auf die Beschäftigung angenommen. Der nicht
unbedingt für seine Dynamik bekannte Ausschuss für den sozialen Dialog des
Bankensektors behandelt darin die Herausforderungen der Digitalisierung im Zuge der
gemeinsamen Erklärungen, die von den folgenden Sektoren angenommen wurden: Kommunale
und Regionale Verwaltungen, Versicherungen,
Chemische
Industrie, Metall-
und Elektroindustrie und Papier- und
Zellstoffindustrie. Hervorzuheben in diesem Text ist die Erklärung, dass
„auch selbstständige Arbeit zu den neuen Formen der Arbeit gehören kann”.
|
Rechtsprechung
Selbstständige können Tarifverträge
abschließen: Die Entscheidung dem Grunde nach des Europäischen Ausschusses für
soziale Rechte zur Klage des Gewerkschaftsdachverbands Irish Congress of
Trade Unions gegen Irland (Nr. 123/2016) wurde am 12. Dezember nach Annahme einer
Resolution
des Ministerkomitees veröffentlicht. Diese Entscheidung ist deshalb interessant,
weil darin die Auffassung vertreten wird, dass Selbstständige Anspruch auf die
Aushandlung von Tarifverträgen haben, in denen eine Mindestvergütung festgelegt
wird, ohne dadurch die Wettbewerbsregeln und das Verbot von wettbewerbswidrigen
Vereinbarungen zu verletzen. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat diese
Entscheidung begrüßt.
|
Studie
- Ausgaben für Sozialschutz in der
EU: 2016 betrugen die Ausgaben für Sozialschutz in der
EU 28,2 % des BIP, ein leichter Rückgang verglichen mit 28,4 % im Jahr 2015
(siehe Pressemitteilung
von Eurostat).
|
2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
Sozialrevolte der
„Gelbwesten”:
Am 19. Dezember muss die Regierung die Legislativmaßnahmen vorstellen, mit
denen die Versprechen von Präsident Macron an die „Gelbwesten” umgesetzt werden
sollen: Erhöhung des Mindestlohns um 100 Euro netto monatlich; Streichung der Anfang
2018 eingeführten Steuererhöhung (CSG) für Rentner, die weniger als 2.000 Euro
monatlich erhalten; Abschaffung der Steuern auf Überstunden und Jahresendboni bis zu
einem Betrag von 1.000 Euro. Eine große
nationale Debatte soll stattfinden zu den Themen: ökologischer Wandel,
Besteuerung, Demokratie sowie Organisation des Staates und der öffentlichen Dienste.
|
Luxemburg
- Reform des Arbeitsrechts:
Nach den Parlamentswahlen vom 14. Oktober haben die Parteien
der Regierungskoalition am 3. Dezember einen Koalitionsvertrag
zur Bildung einer neuen Regierung geschlossen. In dieser programmatischen
Vereinbarung sind zahlreiche Reformvorhaben im Bereich des Arbeitsrechts
vorgesehen: Änderung der Bedingungen, unter denen auf Leiharbeiter und
Zeitarbeitsverträge zurückgegriffen wird; Anhebung des gesetzlichen
Mindesturlaubs von 25 auf 26 Tage pro Jahr; Einführung eines neuen Feiertags (9.
Mai); soziale Konzertierung zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf
Teilzeitarbeit unter bestimmten Umständen, verbunden mit dem Recht auf Rückkehr
zur Vollzeittätigkeit; Gesetzesentwurf zur Verhinderung von Mobbing, der „so
bald wie möglich vorgestellt wird”, etc.
|
Spanien
- Starke Anhebung des Mindestlohns:
Die Regierung hat beschlossen, am 21. Dezember ein
Gesetzesdekret zu veröffentlichen, mit dem der Mindestlohn ab dem 1. Januar um
22,3 % angehoben wird. Damit steigt der Mindestlohn von derzeit 637 Euro
monatlich auf 900 Euro (auf der Grundlage von 14 monatlichen Zahlungen, d.h.
1.050 Euro pro Monat über einen Zeitraum von 12 Monaten).
|
Tschechische
Republik
- Erhöhung des Mindestlohns:
Ab dem 1. Januar steigt der monatliche Mindestlohn von
12.200 Kronen (472,87 Euro) auf 13.350 Kronen (517,44 Euro), was einer Erhöhung
um 9,4 % entspricht. Es handelt sich um die zweithöchste nominale Steigerung
seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 1991 (siehe Pressemitteilung,
in tschechischer Sprache).
> Weitere Informationen: Die
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat eine detaillierte
Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen in den Arbeitsbeziehungen und
Arbeitsbedingungen veröffentlicht, die von ihrem Korrespondentennetz
recherchiert (Anm.d.Red.: IR Share, Herausgeber von IR Notes, ist Teil dieses
Netzwerks und für Frankreich zuständig) und nach Themen und Ländern geordnet sind.
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat auch den Collective
Bargaining Newsletter vom November veröffentlicht.
|
3.
Unternehmen
Europäischer
Betriebsrat
Digitalisierungskonzept: Der
Europäische Betriebsrat von Airbus SE
und die Unternehmensleitung werden im März 2019 in der nächsten
Plenarsitzung des Betriebsrats eine Absichtserklärung unterzeichnen (der Text ist
noch nicht auf unserer Website verfügbar), um “die digitale Technologie in den
Dienst der Mitarbeiter zu stellen” und auf die “Achtung des Schutzes
personenbezogener Daten und der Privatsphäre” hinzuarbeiten. Absicht der
Unterzeichner ist es sicherzustellen, dass “die von uns verwendeten Technologien und
Algorithmen unter menschlicher Kontrolle bleiben”.
- Sorgfaltspflicht sowie Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz: Der Europäische Betriebsrat
der Baugruppe Eiffage
organisierte vom 10. bis 12. Dezember in Ostende (Belgien) eine Schulung für
seine Mitglieder zur Erstellung eines Aktionsplans. Der EBR beabsichtigt, an der
Umsetzung der Sorgfaltspflicht der multinationalen Unternehmen sowie an der
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu arbeiten. Ziel wäre die Einrichtung
thematischer Workshops zu verschiedenen identifizierten Risiken wie Staub,
Umgang mit Chemikalien, Arbeiten in der Höhe oder mit beweglichen Teilen.
|
Transnationale Verhandlungen
- Anerkennung des Win-Win-Charakters
transnationaler Vereinbarungen: Die europäische
Arbeitgeberorganisation BusinessEurope und der Europäische Gewerkschaftsbund
haben den Abschlussbericht ihres Projekts “Ein Win-Win-Ansatz in Sachen
transnationaler Arbeitsbeziehungen in multinationalen
Unternehmen” auf der Grundlage einer Analyse von acht
transnationalen Vereinbarungen veröffentlicht: Barilla, Enel, Engie, Metro, Safran, Schneider Electric, Suez und Thyssenkrupp Elevator.
|
Restrukturierungsmaßnahmen
- Restrukturierungsvereinbarungen:
Der Industriegewerkschaftsbund IndustriAll Global Union
berichtet, dass in Deutschland eine gemeinsame
Erklärung von Bayer und der Gewerkschaft
IB BCE unterzeichnet wurde über den Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland bis
2025, und der Europäische Gewerkschaftsverband Effat begrüßt die Vereinbarung bezüglich der
Schließung des Coca-Cola-Logistikstandortes
in Fuenlabrada, Spanien, nach vier Jahren Konflikt.
|
|
|