IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 111 – Digitalisierung änderte die beruflichen Aufgaben von 16 % der erwerbstätigen Internetnutzer

  IR Notes 111 – 16 Januar 2019
www.irshare.eu
 
 
  Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,

Zunächst einmal wünscht Ihnen das ganze Team von IR Notes ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr! Wir freuen uns darauf, Sie weiterhin durch die Informationsflut zu leiten, damit Sie Ihre Aufgaben oder Mandate effizienter ausüben können. Eine unabhängige und unparteiliche Berichterstattung, das heißt, den beiden Parteien in einer Arbeitsbeziehung dieselben hochwertigen Informationen zu liefern, ist uns dabei stets ein zentrales Anliegen.


Der Anfang eines neuen Jahres ist immer eine gute Gelegenheit, mit Ihnen Rücksprache zu halten und Sie nach Ihren Anregungen, Hinweisen, Verbesserungs- oder Änderungsvorschlägen zu fragen. Auch für Kritik sind wir natürlich jederzeit offen. Was können wir tun, um Sie noch besser zu unterstützen? Benötigen Sie Informationen, die IR Notes derzeit nicht abdeckt? Brauchen Sie eine Berichterstattung über Länder außerhalb der EU? Möchten Sie neben dem Abonnement Zugang zu einer Art Facebook-Gruppe für Abonnenten haben, um sich untereinander auszutauschen? Wir planen die Herausgabe der IR Notes in einer sechsten Sprache, wahrscheinlich Polnisch. Dadurch werden noch mehr Leser in ihrer Muttersprache Zugriff auf unser soziales Monitoring erhalten. Halten auch Sie das für sinnvoll? Wir freuen uns sehr J über Ihre Nachricht (frederic.t@irshare.eu) – egal in welcher Sprache.


2019 ist auch das Jahr der Europawahlen. Angesichts der politischen Kräfte, die die EU abschaffen und zu den Nationalstaaten zurückkehren oder aus der EU eine reine Freihandelszone machen wollen, ist für uns die Suche nach alternativen Stimmen eine absolute Notwendigkeit. Bis zu den Wahlen werden wir denjenigen das Wort erteilen, die eine andere Vision vom Aufbau Europas, von einer anderen gemeinsamen Zukunft haben. Damit möchten wir Ihnen Denkanstöße geben und zeigen, dass die Gebote der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Fortschritts, die wir von denen übernommen haben, die Europa nach dem Zerstörungswahn des Zweiten Weltkriegs wiederaufbauten, weiterhin hoch aktuell sind.

 
  Agenda

 


14. bis 17. Januar
Straßburg

Vollversammlung des Europäischen Parlaments


28. und 29. Januar
Hamburg

Jährliche Fachtagung zu juristischen Themen der EBR- und SE-Arbeit, ausgerichtet von der EWC Academy.


29. und 30. Januar
Brüssel

Workshop vom Europäischen Kompetenzzentrum für Mitbestimmung (EWPCC), der Forschungsabteilung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts und Arbeit und Leben NRW e.V. zum Thema:  „Non-Financial Reporting by companies and what it could mean for workers‘ participation“. Die Teilnehmer lernen die Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung kennen, lernen, diese Berichte zu analysieren und diskutieren über den Umgang mit und die Nutzung dieser Berichte im Rahmen der Mitbestimmung.


30. und 31. Januar
Brüssel

Vollversammlung des Europäischen Parlaments


13. und 14. Februar
Brüssel

Jahreskonferenz des EWPCC 2019, ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut, zum Thema: „Rechtliche Durchsetzung der Ansprüche von BVG, EBR und SE-BR“, mit der Teilnahme von mehreren Rechtsanwälten (siehe Programm).


15. März
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


21. März
Paris

Debatte von EUROGIP zum Thema: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Welche Stellschrauben gibt es in Europa für eine Präventionskultur in Unternehmen? Auf der Konferenz erfolgt eine Bestandsaufnahme auf internationaler, nationaler und sektoraler Ebene der verschiedenen Ansätze in diesem Bereich, der Leistungen von Versicherungsunternehmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und Dänemark sowie der Managementstandards  für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.


21. und 22. März
London

Deutsch-britische EBR-Fachtagung, organisiert von der EWC Academy,  mit Catherine Sarah Barnard, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Cambridge und Stephen Redmond, Vorsitzender des Central Arbitration Committee (CAC), der ersten Instanz im britischen EBR-Recht.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95


Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue  Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21


 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound).


 

In den Schlagzeilen
Digitalisierung änderte die beruflichen Aufgaben von 16 % der erwerbstätigen Internetnutzer

Das statistische Amt der EU Eurostat bewertete die Digitalisierung am Arbeitsplatz in der EU (vgl. Pressemitteilung). Die Studie gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die Digitalisierung an Bedeutung zunimmt. In den zwölf Monaten vor der Befragung änderten sich aufgrund der Einführung neuer Software oder computergesteuerter Geräte die beruflichen Aufgaben von 16 % der Erwerbstätigen in der EU, 29 % mussten sich mit neuer Software oder Ausrüstung an ihrem Arbeitsplatz vertraut machen. 71 % der erwerbstätigen Internetbenutzer gaben an, in den letzten zwölf Monaten bei ihrer Arbeit IT-Werkzeuge (Rechner, Tablets, Laptops, Smartphones etc.) verwendet zu haben, und 19 % nutzten computergesteuerte Geräte oder Maschinen. Der Anteil der Erwerbstätigen, die das Internet und diese Art von Geräten nutzten, war mit über 90 % in den Niederlanden, Dänemark und Schweden am höchsten. Die südeuropäischen Länder liegen unter dem EU-Durchschnitt: Italien (71 %), Portugal (69 %), Spanien (64 %) und Griechenland (60 %). Die niedrigsten Anteile von unter 50 % wurden in Rumänien (36 %) und Bulgarien (47 %) verzeichnet. Im Osten hebt sich nur Estland mit einem Anteil ab (74 %), der über dem EU-Durchschnitt liegt. Fast die Hälfe (47 %) der Erwerbstätigen in der EU, die das Internet nutzten, bewerteten ihre Computerkenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit als ausreichend, während 18 % über mehr Kompetenzen verfügten, als für ihre Tätigkeiten erforderlich waren, und 9 % einräumten, Fortbildungsbedarf zu haben.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Sektoraler sozialer Dialog

Integration von Migranten: Die europäischen Sozialpartner in der Metallindustrie nahmen am 18. Dezember 2018 zwei gemeinsame Standpunkte zur Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt und zur europäischen Säule sozialer Rechte an. Darin fordern die Unterzeichner die Staaten auf, Ausbildungsprogramme für die Migranten einzurichten und gleichzeitig die Arbeitgeber finanziell zu unterstützen. Als Beispiel führen sie Schweden an, wo sich die Sozialpartner auf ein Modell einigten, bei dem neu angekommene Migranten und Langzeitarbeitslose Anrecht auf einen „Einstiegsarbeitsplatz“ (etabeleringsjobb) haben. Für den Arbeitgeber entstehen Kosten von monatlich ca. 840 Euro, während der Migrant mit staatlicher Beihilfe einen Lohn in Höhe des tariflichen Mindestlohns erhält. Diese Maßnahme soll Mitte 2019 anlaufen.



Gewerkschaften

2. Mitgliedstaaten
Großbritannien

  • Reform des Arbeitsrechts: Die Regierung hat am 17. Dezember den „Good Work Plan“, „das größte Reformpaket” des Arbeitsrechts „seit mehr als zwanzig Jahren“ vorgestellt, um „die Herausforderungen einer Arbeitswelt im Wandel zu bewältigen“. Das Gesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmer (die Angestellten, aber auch die „Workers“ – eine Kategorie zwischen Angestellten und Selbstständigen) mehr Sicherheit in Bezug auf die Anzahl der von ihnen zu leistenden Arbeitsstunden oder der Wochenarbeitstage verlangen können. Die Schwelle, ab der die Beschäftigten die Einführung eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens fordern können, die derzeit bei mindestens 10 % der Beschäftigten liegt, wird in Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern auf 2 % gesenkt. Das Recht auf eine schriftliche Erklärung zu den Beschäftigungsbedingungen wird auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt und gilt nun sowohl für Workers als auch für Angestellte (employees). Diese Erklärung muss vom ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses an vorliegen (statt wie derzeit nach zwei Monaten). Der Gewerkschaftsdachverband TUC ist der Ansicht, dass die Gesetzesvorlage Plattformbeschäftigte nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. Pressemitteilung).


Irland

Abschaffung der Null-Stunden Verträge: Das Beschäftigungsgesetz (Employment (Miscellaneous Provisions) Bill 2017) tritt kommenden März in Kraft. 1. Innerhalb von fünf Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung mit den fünf wesentlichen Beschäftigungsbedingungen vorlegen; andernfalls verstößt er gegen strafrechtliche Bestimmungen.  2. Im Text verankert ist eine Garantie für die Beschäftigten, deren Arbeitszeit in den vorausgegangenen zwölf Monaten nicht mit dem in ihrem Vertrag vorgesehenen Umfang übereinstimmt. Sie können dann von ihrem Arbeitgeber einen Vertrag mit variablen Arbeitszeiten verlangen, der ihnen für die folgenden zwölf Monate eine vergleichbare Stundenzahl wie in den vorangegangenen zwölf Monaten zusichert. 3. Ein Arbeitgeber kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er einen Arbeitnehmer fälschlich als „Selbstständigen“ angibt. 4. Null-Stunden Verträge ohne Angabe einer Mindestarbeitszeit werden, von Ausnahmen abgesehen, verboten. 5. Der Text sieht das Recht auf einen Mindestlohn für die Beschäftigten vor, die in einer bestimmten Woche keinen Arbeitsabruf erhalten. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 25 % seiner vertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstunden.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Einrichtung eines Betriebsrats: Die Europäische Transportarbeiter-Föderation hat die Einrichtung eines EBRs beim Luftverkehrsdienstleister Menzies Aviation (30.000 Beschäftigte) gefordert, der Serviceleistungen in den Bereichen Boden- und Frachtabfertigung, Frachttransfer und Auftanken der Flugzeuge erbringt.


Europäische Gesellschaft

Einrichtung einer Europäischen Gesellschaft: Die deutsche Traton Group (81.000 Beschäftigte), zu der die Marken der Nutzfahrzeugsparte von Volkswagen gehören (MAN, Scania, Volkswagen Caminhões e Ônibus und RIO), wurde am 14. Dezember in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt. Die Vereinbarung über die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE sieht vor, dass sich die Hälfte der 20 Aufsichtsratsmitglieder aus Arbeitnehmervertretern der europäischen Standorte zusammensetzt. Die Arbeitnehmer dieser Standorte werden im künftigen SE-BR vertreten sein, der „Arbeitnehmern aus ganz Europa die Möglichkeit zur Mitbestimmung bietet“, so der Vorsitzende Athanasios Stimoniaris.


Gewerkschaften

  • Internationaler sozialer Dialog: Die globalen Gewerkschaftsverbände ITF und UNI Global Union sowie die Unternehmensführung der Deutsche Post DHL Group (DPDHL) haben am 13. Dezember 2018 eine Erklärung veröffentlicht über die Fortschritte ihrer Zusammenarbeit im Rahmen eines Verfahrens, das gemäß OECD-Protokoll vom Juli 2016 festgelegt wurde (vgl. Pressemitteilung von UNI Global Union). Ferner fordert der globale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union, dass Volkswagen unverzüglich alle Klagen gegen die Gewerkschaften zurückzieht, die die Arbeitnehmer im VW-Werk Chattanooga (Tennessee) in den USA organisieren wollen. Der Verband droht damit, die mit dem Autobauer unterzeichnete internationale Rahmenvereinbarung zu kündigen.


4. Studien und Berichte


Zu geringe Anerkennung von berufsbedingten Krebserkrankungen: „Unabhängig von der Zahl der Krebserkrankungen, die in den einzelnen Ländern als Berufskrankheit anerkannt und als solche entschädigt werden, sind sich alle darüber einig, dass sie unter der tatsächlichen Zahl liegt“, stellt eine neue französische Studie von Eurogip fest. Darin wird die Anerkennung von berufsbedingten Krebserkrankungen in neun Ländern untersucht: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden und der Schweiz. Bis auf Deutschland stellen in allen Ländern die durch Asbeststaub verursachten Krebskrankheiten die überwältigende Mehrheit der anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen.
> vgl. auch die Stellungnahme des Europäischen Gewerkschaftsinstituts.

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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