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IR Notes 111 – 16 Januar 2019
www.irshare.eu
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
Zunächst einmal wünscht Ihnen das
ganze Team von IR Notes ein gutes und erfolgreiches Neues
Jahr! Wir freuen uns darauf, Sie weiterhin
durch die Informationsflut zu leiten, damit Sie Ihre Aufgaben oder
Mandate effizienter ausüben können. Eine unabhängige und
unparteiliche Berichterstattung, das heißt, den beiden Parteien in
einer Arbeitsbeziehung dieselben hochwertigen Informationen zu
liefern, ist uns dabei stets ein zentrales Anliegen.
Der
Anfang eines neuen Jahres ist immer eine gute Gelegenheit,
mit Ihnen Rücksprache zu halten und Sie nach
Ihren Anregungen, Hinweisen, Verbesserungs- oder
Änderungsvorschlägen zu fragen. Auch für Kritik sind wir natürlich
jederzeit offen. Was können wir tun, um Sie noch besser zu
unterstützen? Benötigen Sie Informationen, die IR Notes derzeit
nicht abdeckt? Brauchen Sie eine Berichterstattung über Länder
außerhalb der EU? Möchten Sie neben dem Abonnement Zugang zu einer
Art Facebook-Gruppe für Abonnenten haben, um sich untereinander
auszutauschen? Wir planen die Herausgabe der IR Notes in einer
sechsten Sprache, wahrscheinlich Polnisch. Dadurch werden noch mehr
Leser in ihrer Muttersprache Zugriff auf unser soziales Monitoring
erhalten. Halten auch Sie das für sinnvoll? Wir freuen uns sehr J
über Ihre Nachricht (frederic.t@irshare.eu) – egal in welcher Sprache.
2019
ist auch das Jahr der Europawahlen.
Angesichts der politischen Kräfte, die die EU
abschaffen und zu den Nationalstaaten zurückkehren oder aus der EU
eine reine Freihandelszone machen wollen, ist für uns die Suche nach
alternativen Stimmen eine absolute Notwendigkeit. Bis zu den Wahlen
werden wir denjenigen das Wort erteilen, die eine andere Vision vom
Aufbau Europas, von einer anderen gemeinsamen Zukunft haben. Damit
möchten wir Ihnen Denkanstöße geben und zeigen, dass die Gebote der
sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Fortschritts, die wir von
denen übernommen haben, die Europa nach dem Zerstörungswahn des
Zweiten Weltkriegs wiederaufbauten, weiterhin hoch aktuell
sind.
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Agenda
14. bis 17.
Januar Straßburg Vollversammlung
des Europäischen Parlaments
28. und 29.
Januar Hamburg Jährliche
Fachtagung zu juristischen Themen der EBR- und SE-Arbeit,
ausgerichtet von der EWC Academy.
29. und 30.
Januar Brüssel Workshop
vom Europäischen Kompetenzzentrum für Mitbestimmung (EWPCC), der
Forschungsabteilung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts und Arbeit
und Leben NRW e.V. zum Thema: „Non-Financial
Reporting by companies and what it could mean for workers‘
participation“. Die Teilnehmer lernen die Vorschriften zur
nichtfinanziellen Berichterstattung kennen, lernen, diese Berichte zu
analysieren und diskutieren über den Umgang mit und die Nutzung dieser
Berichte im Rahmen der Mitbestimmung.
30. und 31.
Januar Brüssel Vollversammlung
des Europäischen Parlaments
13. und 14.
Februar Brüssel Jahreskonferenz
des EWPCC 2019, ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut, zum
Thema: „Rechtliche
Durchsetzung der Ansprüche von BVG, EBR und SE-BR“, mit der
Teilnahme von mehreren Rechtsanwälten (siehe Programm).
15. März Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik
21. März Paris Debatte von
EUROGIP zum Thema: Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz: Welche Stellschrauben gibt es in
Europa für eine Präventionskultur in Unternehmen? Auf der
Konferenz erfolgt eine Bestandsaufnahme auf internationaler, nationaler
und sektoraler Ebene der verschiedenen Ansätze in diesem Bereich, der
Leistungen von Versicherungsunternehmen bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und
Dänemark sowie der Managementstandards für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz.
21. und 22. März London Deutsch-britische
EBR-Fachtagung, organisiert von der EWC Academy, mit Catherine
Sarah Barnard, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Cambridge
und Stephen Redmond, Vorsitzender des Central Arbitration Committee
(CAC), der ersten Instanz im britischen EBR-Recht.
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und
seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie
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Impressum.
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Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21
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In den
Schlagzeilen
Digitalisierung änderte die beruflichen Aufgaben von 16 % der erwerbstätigen
Internetnutzer
Das statistische Amt der EU Eurostat bewertete die Digitalisierung am Arbeitsplatz in
der EU (vgl. Pressemitteilung).
Die Studie gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die Digitalisierung an Bedeutung
zunimmt. In den zwölf Monaten vor der Befragung änderten sich aufgrund der
Einführung neuer Software oder computergesteuerter Geräte die beruflichen Aufgaben
von 16 % der Erwerbstätigen in der EU, 29 % mussten sich mit neuer Software oder
Ausrüstung an ihrem Arbeitsplatz vertraut machen. 71 % der erwerbstätigen
Internetbenutzer gaben an, in den letzten zwölf Monaten bei ihrer Arbeit
IT-Werkzeuge (Rechner, Tablets, Laptops, Smartphones etc.) verwendet zu haben, und
19 % nutzten computergesteuerte Geräte oder Maschinen. Der Anteil der
Erwerbstätigen, die das Internet und diese Art von Geräten nutzten, war mit über 90
% in den Niederlanden, Dänemark und Schweden am höchsten. Die südeuropäischen Länder
liegen unter dem EU-Durchschnitt: Italien (71 %), Portugal (69 %), Spanien (64 %)
und Griechenland (60 %). Die niedrigsten Anteile von unter 50 % wurden in Rumänien
(36 %) und Bulgarien (47 %) verzeichnet. Im Osten hebt sich nur Estland mit einem
Anteil ab (74 %), der über dem EU-Durchschnitt liegt. Fast die Hälfe (47 %) der
Erwerbstätigen in der EU, die das Internet nutzten, bewerteten ihre
Computerkenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit als ausreichend, während 18 % über
mehr Kompetenzen verfügten, als für ihre Tätigkeiten erforderlich waren, und 9 %
einräumten, Fortbildungsbedarf zu haben.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Sektoraler
sozialer Dialog
Integration von Migranten: Die
europäischen Sozialpartner in der Metallindustrie nahmen am 18.
Dezember 2018 zwei gemeinsame Standpunkte zur Integration
von Migranten in den Arbeitsmarkt und zur europäischen
Säule sozialer Rechte an. Darin fordern die Unterzeichner die Staaten auf,
Ausbildungsprogramme für die Migranten einzurichten und gleichzeitig die Arbeitgeber
finanziell zu unterstützen. Als Beispiel führen sie Schweden an, wo sich die
Sozialpartner auf ein Modell einigten, bei dem neu angekommene Migranten und
Langzeitarbeitslose Anrecht auf einen „Einstiegsarbeitsplatz“
(etabeleringsjobb) haben. Für den Arbeitgeber entstehen Kosten von
monatlich ca. 840 Euro, während der Migrant mit staatlicher Beihilfe einen Lohn in
Höhe des tariflichen Mindestlohns erhält. Diese Maßnahme soll Mitte 2019 anlaufen.
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Gewerkschaften
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2.
Mitgliedstaaten
Großbritannien
- Reform des Arbeitsrechts:
Die Regierung hat am 17. Dezember den „Good
Work Plan“, „das größte Reformpaket” des Arbeitsrechts „seit mehr als
zwanzig Jahren“ vorgestellt, um „die Herausforderungen einer Arbeitswelt im
Wandel zu bewältigen“. Das Gesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmer (die
Angestellten, aber auch die „Workers“ – eine Kategorie zwischen Angestellten und
Selbstständigen) mehr Sicherheit in Bezug auf die Anzahl der von ihnen zu
leistenden Arbeitsstunden oder der Wochenarbeitstage verlangen können. Die
Schwelle, ab der die Beschäftigten die Einführung eines Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahrens fordern können, die derzeit bei mindestens 10 % der
Beschäftigten liegt, wird in Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern auf 2 %
gesenkt. Das Recht auf eine schriftliche Erklärung zu den
Beschäftigungsbedingungen wird auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt und gilt nun
sowohl für Workers als auch für Angestellte (employees). Diese
Erklärung muss vom ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses an vorliegen
(statt wie derzeit nach zwei Monaten). Der Gewerkschaftsdachverband TUC ist der
Ansicht, dass die Gesetzesvorlage Plattformbeschäftigte nicht ausreichend
berücksichtigt (vgl. Pressemitteilung).
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Irland
Abschaffung der Null-Stunden
Verträge: Das Beschäftigungsgesetz (Employment
(Miscellaneous Provisions) Bill 2017) tritt kommenden März in Kraft. 1.
Innerhalb von fünf Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber
eine schriftliche Erklärung mit den fünf wesentlichen Beschäftigungsbedingungen
vorlegen; andernfalls verstößt er gegen strafrechtliche Bestimmungen. 2. Im Text
verankert ist eine Garantie für die Beschäftigten, deren Arbeitszeit in den
vorausgegangenen zwölf Monaten nicht mit dem in ihrem Vertrag vorgesehenen Umfang
übereinstimmt. Sie können dann von ihrem Arbeitgeber einen Vertrag mit variablen
Arbeitszeiten verlangen, der ihnen für die folgenden zwölf Monate eine vergleichbare
Stundenzahl wie in den vorangegangenen zwölf Monaten zusichert. 3. Ein Arbeitgeber
kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er einen Arbeitnehmer
fälschlich als „Selbstständigen“ angibt. 4. Null-Stunden Verträge ohne Angabe einer
Mindestarbeitszeit werden, von Ausnahmen abgesehen, verboten. 5. Der Text sieht das
Recht auf einen Mindestlohn für die Beschäftigten vor, die in einer bestimmten Woche
keinen Arbeitsabruf erhalten. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch
auf 25 % seiner vertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstunden.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Einrichtung eines Betriebsrats:
Die Europäische Transportarbeiter-Föderation hat die
Einrichtung eines EBRs beim Luftverkehrsdienstleister Menzies Aviation (30.000
Beschäftigte) gefordert, der Serviceleistungen in den Bereichen Boden- und
Frachtabfertigung, Frachttransfer und Auftanken der Flugzeuge erbringt.
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Europäische
Gesellschaft
Einrichtung einer Europäischen Gesellschaft:
Die deutsche Traton
Group (81.000 Beschäftigte), zu der die Marken der
Nutzfahrzeugsparte von Volkswagen gehören (MAN, Scania, Volkswagen Caminhões e
Ônibus und RIO), wurde am 14. Dezember in eine Europäische Gesellschaft (SE)
umgewandelt. Die Vereinbarung über die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE sieht vor,
dass sich die Hälfte der 20 Aufsichtsratsmitglieder aus Arbeitnehmervertretern der
europäischen Standorte zusammensetzt. Die Arbeitnehmer dieser Standorte werden im
künftigen SE-BR vertreten sein, der „Arbeitnehmern aus ganz Europa die Möglichkeit
zur Mitbestimmung bietet“, so der Vorsitzende Athanasios Stimoniaris.
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Gewerkschaften
- Internationaler sozialer
Dialog: Die globalen Gewerkschaftsverbände ITF und UNI
Global Union sowie die Unternehmensführung der Deutsche Post DHL Group (DPDHL)
haben am 13. Dezember 2018 eine Erklärung veröffentlicht über die Fortschritte
ihrer Zusammenarbeit im Rahmen eines Verfahrens, das gemäß OECD-Protokoll vom
Juli 2016 festgelegt wurde (vgl. Pressemitteilung
von UNI Global Union). Ferner fordert der globale Gewerkschaftsverband
IndustriAll Global Union, dass Volkswagen unverzüglich alle
Klagen gegen die Gewerkschaften zurückzieht, die die Arbeitnehmer im VW-Werk
Chattanooga (Tennessee) in den USA organisieren wollen. Der Verband droht damit,
die mit dem Autobauer unterzeichnete internationale Rahmenvereinbarung zu
kündigen.
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4. Studien
und Berichte
Zu geringe Anerkennung von berufsbedingten
Krebserkrankungen: „Unabhängig von der Zahl der
Krebserkrankungen, die in den einzelnen Ländern als Berufskrankheit anerkannt und
als solche entschädigt werden, sind sich alle darüber einig, dass sie unter der
tatsächlichen Zahl liegt“, stellt eine neue französische Studie
von Eurogip fest. Darin wird die Anerkennung von berufsbedingten Krebserkrankungen
in neun Ländern untersucht: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Italien, Österreich, Schweden und der Schweiz. Bis auf Deutschland stellen in allen
Ländern die durch Asbeststaub verursachten Krebskrankheiten die überwältigende
Mehrheit der anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen. > vgl.
auch die Stellungnahme
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts.
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