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IR Notes 116 – Richtlinie für den Schutz von Hinweisgebern

  IR Notes 116 – 26 März 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Wolfgang Kowalsky, Politikberater beim Europäischen Gewerkschaftsbund

Sind Sie mit der Richtlinie über die grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen, wie sie von den europäischen Institutionen am 13. März gebilligt wurde, zufrieden (vgl. 1. Europäische Union)?
Nein, überhaupt nicht! Im April 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung grenzüberschreitender Mobilität von Unternehmen vor, die Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen im Binnenmarkt erleichtern sollte. Der Europäische Gewerkschaftsbund war nicht gegen diese Initiative, forderte aber Garantien, vor allem für das Recht auf Unterrichtung und Anhörung bei diesen Geschäften, speziell die Gründung von Euro-Betriebsräten und die die Einführung von Unternehmensmitbestimmung in den neuen Unternehmen, die aufgrund grenzüberschreitender Mobilität entstehen. Obwohl das Europäische Parlament unsere Forderungen unterstützte, insbesondere nach Einrichtung von EBRs sowie Unternehmensmitbestimmung nach einer grenzüberschreitenden Fusion, Spaltung oder Umwandlung, sind unsere zentralen Forderungen im Text, der nach Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament (Trilog) angenommen wurde, nicht mehr enthalten. Des Weiteren hatten wir gefordert, die Ausbreitung von „Briefkastenfirmen“ zu verhindern. Auch dies wurde vom Parlament akzeptiert. Doch letztendlich blockierten die Kommission und der Rat diese Forderungen. Damit haben die Europäischen Institutionen eine Gelegenheit zur Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz versäumt, was im Hinblick auf die bevorstehenden Europa-Wahlen besonders enttäuschend ist. Sie hätten den Arbeitnehmern mehr Rechte auf mehr Demokratie am Arbeitsplatz gewähren können, dies ist jedoch nicht geschehen. Die Richtlinie, die vor den Europa-Wahlen endgültig angenommen wird, begünstigt die Interessen der Unternehmen, aber nicht die der Arbeitnehmer. Die Kommission behauptet das Gegenteil. Dabei hat sie nur ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung vor Abschluss des grenzüberschreitenden Geschäfts eingeführt.

 
  Agenda

 


1. April
Brüssel
Mittagsgespräch des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI): Neustart für ein soziales Europa. Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Dimension.


2. April
Paris
Die CFDT Construction et Bois veranstaltet eine Diskussion zum Thema «Citoyen et syndicaliste : 2 voix pour agir pour l’Europe» (Bürger und Gewerkschafter : 2 Stimmen, um sich für Europa einzusetzen) mit Pascal Lamy (Institut Jacques Delors), Marcel Grignard (Confrontations Europe), Werner Buelen (EFBH), Sylvain Lefebvre (IndustriAll Europe) und Laurent Berger (CFDT).


3. und 5. April
Paris

Jahrestagung zu Arbeitsrecht und Recht auf Diversität der International Bar Association zum Thema „Arbeitsrecht in schwierigen Zeiten“.


4. April
Warschau

Drittes Seminar im Rahmen des Projekts „European Metal Workers participation : State of play and best practices on the edge“ über die Wirksamkeit der Anhörung des Europäischen Betriebsrats, wird von der FGMM-CFDT mit Unterstützung von Syndex und zwölf weiteren Gewerkschaftsverbänden der EU-Staaten veranstaltet. Kontakt: caroline.blot@fgmm.cfdt.fr


9. April
Brüssel

Die Europäische Kommission organisiert eine hochrangige Konferenz über „Die Zukunft der Arbeit: Heute. Morgen. Für alle“.


16. April
Brüssel

Abschlussseminar des EU-Projekts EWC 4.0 zur Rolle der EBRs bei der Digitalisierung, unter der Leitung von Astrees und IR Share.
E-Mail: c.teissier@astrees.org


28. Juni
Brüssel

Konferenz des europäischen Verbands der Reinigungs- und Gebäudedienstleistungsunternehmen über die Zukunft der Branche mit Debatten über soziale Innovation, Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft  (vgl. Programm und praktische Informationen).

 
  Über uns

 


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.


 

In den Schlagzeilen
Richtlinie für den Schutz von Hinweisgebern

Alle, die noch überlegen, ob sie im Mai zu den Europa-Wahlen gehen sollen, sollten mit der Verabschiedung der Richtlinie für den Schutz von Hinweisgebern von der wichtigen Rolle des Europäischen Parlaments, der einzigen demokratisch legitimierten Institution der Union, überzeugt worden sein. Denn das jetzige Parlament hat auf die Mitgliedstaaten Druck ausgeübt, damit die Kommission eine Richtlinie für den Schutz von Hinweisgebern vorlegen konnte – im Gegenzug für die Prüfung der von den Regierungen unterstützten Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse. Bei der Verhandlung mit dem Rat, der die Interessen der Mitgliedstaaten vertritt, ließ das Parlament abermals die Muskeln spielen, damit die Mitgliedstaaten auf eine Bestimmung verzichteten, die den Schutz von Hinweisgebern ausgehöhlt hätte. Denn fünf Länder, darunter auch Deutschland und Frankreich, wollten die Whistleblower zwingen, zunächst die internen Kanäle ihrer Organisation zu nutzen und erst, wenn dies zu keiner Lösung führte, die Informationen an externe Stellen weiterzugeben oder direkt an die breite Öffentlichkeit zu gehen. Mit anderen Worten wollten diese Länder das Geschäftsgeheimnis der Unternehmen wahren, damit die schmutzige Wäsche unter Ausschluss der Öffentlichkeit gewaschen werden konnte. Doch die europäischen Abgeordneten, darunter auch Berichterstatterin Virginie Rozière (S&D), haben nicht geruht, bis sie die fünf Länder umgestimmt hatten und die Richtlinie am 11. März angenommen werden konnte. Am 15. März wurde sie vom Rat förmlich gebilligt. Im April muss sie noch vom Parlament gebilligt werden, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und danach von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umgesetzt wird (vgl. Pressemitteilung des Rats, des Parlaments). Die neue Richtlinie sieht im Wesentlichen Folgendes vor: 1. Alle Unternehmen des privaten Sektors mit mehr als 50 Beschäftigten und Einrichtungen des öffentlichen Sektors müssen interne Kanäle und Verfahren für Meldungen und deren Weiterverfolgung einrichten. 2. Hinweisgeber werden vor Repressalien geschützt, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung aus triftigen Gründen von der Echtheit der offengelegten Informationen überzeugt sind und wenn diese Informationen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Dies gilt auch für Hinweisgeber, die interne und externe Kanäle oder nur externe Kanäle nutzen oder die Informationen direkt öffentlich gemacht haben, auch wenn die Richtlinie es den Staaten erlaubt, das interne Verfahren voranzustellen. 3. Der Schutz gilt für eine Vielzahl von Personen aus dem Arbeitsbereich, einschließlich Beamter, Anteilseigner, geschäftsführender Mitglieder und Praktikanten. Hierbei kann es sich um Hinweisgeber handeln, die Informationen offenlegen, die sie im Rahmen eines beendeten oder noch nicht begonnenen Arbeitsverhältnisses erhalten haben, wenn sie beim Einstellungsverfahren Kenntnisse über Verstöße erhalten. 4. Der Schutz deckt eine lange Liste möglicher Repressalien ab, und reicht von Kündigung, schlechter Bewertung oder Versetzung bis hin zu Einschüchterungen. Der Arbeitgeberverband BusinessEurope forderte,  die interne Meldung müsse als Regel gewahrt werden (vgl. Positionspapier). Der europäische Gewerkschaftsbund nahm die Einigung zu dieser Richtlinie „mit Vorsicht“ auf (vgl. Pressemitteilung). Begrüßt wurde der Text vom Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) (vgl. Pressemitteilung).


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Praktischer Leitfaden für Europäische Betriebsräte : Die Europäische Kommission hat eine Expertengruppe eingesetzt, die ihr bei der Erstellung eines praktischen Leitfadens zur Funktionsweise von EBRs helfen soll. Ziel ist es, die Einrichtung neuer EBRs anzuregen, die Wirksamkeit bestehender EBRs zu steigern und bewährte Verfahren zu verbreiten. Der Leitfaden soll zusammen mit einer Mitteilung der Kommission 2020 veröffentlicht werden. Gleichzeitig wird eine Kreditlinie von 7 Mio. Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise von EBRs bereitgestellt. Die Expertengruppe besteht aus 20 Mitgliedern, von denen 10 von den Arbeitgeberverbänden BusinessEurope und CEEP und 10 vom Europäischen Gewerkschaftsbund ernannt wurden. 2019 sind sechs Treffen geplant; das erste am 1. April. Einige europäische Gewerkschaftsverbände halten diese Initiative für unzureichend, würde sie doch schlechte Praktiken nicht verhindern. Das Weiterbestehen von Ausnahmeregelungen, der sogenannte „Artikel 13“, die von den Forderungen der Richtlinie weit entfernt sind, oder die geringen Strafen bei Verletzung des Unterrichtungs- und Anhörungsrechts, werden durch einen unverbindlichen praktischen Leitfaden nicht gelöst, mag er noch so innovativ sein.



  • Dreigliedriger Gipfel und Tagung des Rats für Beschäftigung und Soziales: Die Vertreter der Mitgliedstaaten trafen sich am 15. März zu einer Tagung des Rats für Beschäftigung und Soziales. Im Mittelpunkt stand das Europäische Semester (vgl. Mitteilung des Rats und wichtigste Ergebnisse). Vorausgegangen war ein dreigliedriger Sozialgipfel (siehe Pressemitteilung der Kommission, des Rats und Reaktionen des EBG).


Vorhaben

  • Grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen: Das Parlament und der Rat erzielten am 13. März eine Einigung über neue Vorschriften, die Unternehmen im Binnenmarkt Zusammenschlüsse, Spaltungen oder Umzüge erleichtern sollen. Sie enthalten „strenge Schutzvorschriften für Arbeitnehmer […] und stellen sicher, dass grenzüberschreitende Geschäfte nicht für betrügerische oder unlautere Zwecke missbraucht werden“ (siehe Pressemitteilung). Diese Einigung muss nun von Parlament und Rat förmlich gebilligt werden.


  • Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Rat, Parlament und Kommission erzielten am 19. März eine Einigung zur Überarbeitung der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (vgl. Pressemitteilung der Kommission und des Parlaments). Neu sind Bestimmungen zur Verhinderung von Betrug bei der Arbeitnehmerentsendung (vor Entsendung in ein anderes Mitgliedsland müssen die Arbeitnehmer mindestens drei Monate in ihrem Herkunftsland versichert gewesen sein) und flexiblere Vorschriften für Arbeitssuchende. So beziehen sie z. B. bei der Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat ihre Sozialleistungen für sechs anstelle von derzeit drei Monaten. Diese Einigung muss nun von Parlament und Rat förmlich gebilligt werden.


2. Mitgliedstaaten
Kroatien

  • Referendum zu Renten : Die drei größten Gewerkschaften des Landes starteten eine Unterschriftenaktion für eine Initiative, die auf ein Referendum zur Rentenreform abzielt.  Dazu müssen sie die Unterschriften von 10 % aller Stimmberechtigten, d. h. von knapp 370.000 Personen sammeln.  Ziel ist es, die im Dezember verabschiedete Reform zu kippen, wonach das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre angehoben und die Höhe des Vorruhestandsgelds gesenkt wird. Die von den Gewerkschaften unterstützten Initiative zielt darauf ab, dass die Versicherten ab 65 in Rente gehen können, wenn sie 15 Jahre eingezahlt haben. Falls sie 35 Jahre eingezahlt haben, sollten sie mit 60 Anspruch auf die Rente haben. Die Abschläge beim Vorruhestand sollen auch gesenkt werden, während die Gleichstellung des Rentenalters für Männer und Frauen verschoben werden soll.


     


Litauen

  • Hinweisgeber : Das 2017 verabschiedete Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern ist am 1. Januar in Kraft getreten.  Es ist das erste seiner Art und macht es nun einfacher, Korruption am Arbeitsplatz zu melden. Seit Anfang des Jahres wurden 14 Meldungen verzeichnet und fünf Personen erhielten denStatus von Hinweisgebern. Das Gesetz wurde von internationalen Quellen kritisiert, da es die Möglichkeit vorsieht, Hinweisgeber im Austausch gegen Informationen zu bezahlen.



Slowenien

Beschwerde bei der Kommission zur Arbeitnehmerentsendung : Die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) reichte am 1. Februar Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Slowenien ein, das seinen Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland unrechtmäßige staatliche Beihilfen zahle. Zum ersten Mal beruft sich eine europäische Gewerkschaft auf den Verstoß durch unrechtmäßige staatliche Beihilfe (dieses Rechtsmittel wurde von der Kommission im Bereich der Besteuerung genutzt, um Apple zu zwingen, die von Irland gewährten „Hilfen“ zurückzuzahlen), um die Staaten anzuprangern, die entweder missbräuchliche Entsendepraktiken fördern oder die Augen davor verschließen. Dieses Vorgehen dürfte Signalwirkung haben, meint Susanne Wixforth von der Abteilung Internationale und europäische Gewerkschaftspolitik des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). EFBH zufolge wird slowenischen Unternehmen, die Arbeitnehmer entsenden, eine spürbare Senkung ihrer Sozialabgaben gewährt, so dass sie ihre Leistungen im Ausland zu einem günstigeren Preis als im eigenen Land anbieten können. Dieser Vorteil beträgt je nach Zielland bis zu 500 Euro pro Arbeiter und pro Monat.
> Weitere Informationen:
Informationsvermerk des EFBH.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Brexit : In einem am 15. März vorgenommenen Nachtrag zur EBR-Vereinbarung einigten sich die Unternehmensleitung des belgischen Chemiekonzerns Solvay und sein EBR, die beiden EBR-Sitze der britischen Arbeitnehmervertreter mit denselben Rechten wie die der anderen Mitglieder beizubehalten. Auch wenn Großbritannien die EU verlassen sollte, gilt die Vereinbarung weiterhin für dieses Land, und der EBR bleibt weiterhin für alle transnationalen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Großbritannien zuständig.



  • Lokführer: Der EBR des französischen Bahnkonzerns SNCF hat mit Zustimmung der Unternehmensleitung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um Arbeitsbedingungen in Europa, Ausbildung und benötigte Kompetenzen sowie Laufbahnentwicklung von Triebfahrzeugführern zu untersuchen.

  • Europawahl: Der EBR des deutschen Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen (146.000 Beschäftigte) verabschiedete am 7. März eine Resolution, in der er die Mitarbeiter des Konzerns zur Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 aufruft. Sie sollen Kandidaten wählen, die sich für ein soziales, gerechtes und demokratisches Europa einsetzen.

> Weitere Informationen: Die am 6. März bei Unilever unterzeichnete Vereinbarung über die Arbeit der Zukunft (vgl. IR Notes 115, In den Schlagzeilen) und die EBR-Vereinbarung von Honda (in der letzten 2017 überarbeiteten Version) stehen jetzt auf der Website von IR Share online zur Verfügung.


4. Europäische Wahlen

In dieser Rubrik möchten wir Sie im Hinblick auf die anstehenden Europawahlen nicht beeinflussen. Vielmehr stellen wir Initiativen vor, um eine Debatte über die Zukunft der EU zu eröffnen oder entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.



> In dieser Ausgabe möchten wir auf die Initiativen der europäischen Sozialpartner hinweisen. In einer gemeinsamen Erklärung rufen sie (EGB, BusinessEurope und CEEP) die Bürger auf, im Mai an die Urnen zu gehen, um sich „für die Zukunft“ auszusprechen und „die Demokratie, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und soziale Gerechtigkeit“ zu verteidigen. Im Februar legte der Europäische Gewerkschaftsbund in allen EU-Sprachen sein Programm für die Europa-Wahlen 2019 vor und nennt es „die Grundlage für einen neuen Gesellschaftsvertrag“. Denselben Ansatz verfolgen auch die europäischen Gewerkschaftsverbände: So veröffentlichte IndustriAll Europe sein Manifest für die Europawahlen. Oder auch die Arbeitgeberverbände – der Verband der Europäischen Bauindustrie (FIEC) gab ein Manifest für die nächste Legislaturperiode heraus.

 

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Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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