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IR Notes 116 – 26 März 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Wolfgang Kowalsky, Politikberater beim Europäischen Gewerkschaftsbund
Sind Sie mit der Richtlinie über
die grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen, wie sie von
den europäischen Institutionen am 13. März gebilligt wurde,
zufrieden (vgl. 1. Europäische
Union)? Nein,
überhaupt nicht! Im April 2018 legte die Europäische Kommission
einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung
grenzüberschreitender Mobilität von Unternehmen vor, die
Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen im Binnenmarkt
erleichtern sollte. Der Europäische Gewerkschaftsbund war nicht
gegen diese Initiative, forderte aber Garantien, vor allem für das
Recht auf Unterrichtung und Anhörung bei diesen Geschäften, speziell
die Gründung von Euro-Betriebsräten und die die Einführung von
Unternehmensmitbestimmung in den neuen Unternehmen, die aufgrund
grenzüberschreitender Mobilität entstehen. Obwohl das Europäische
Parlament unsere Forderungen unterstützte, insbesondere nach
Einrichtung von EBRs sowie Unternehmensmitbestimmung nach einer
grenzüberschreitenden Fusion, Spaltung oder Umwandlung, sind unsere
zentralen Forderungen im Text, der nach
Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament
(Trilog) angenommen wurde, nicht mehr enthalten. Des Weiteren hatten
wir gefordert, die Ausbreitung von „Briefkastenfirmen“ zu
verhindern. Auch dies wurde vom Parlament akzeptiert. Doch
letztendlich blockierten die Kommission und der Rat diese
Forderungen. Damit haben die Europäischen Institutionen eine
Gelegenheit zur Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz versäumt,
was im Hinblick auf die bevorstehenden Europa-Wahlen besonders
enttäuschend ist. Sie hätten den Arbeitnehmern mehr Rechte auf mehr
Demokratie am Arbeitsplatz gewähren können, dies ist jedoch nicht
geschehen. Die Richtlinie, die vor den Europa-Wahlen endgültig
angenommen wird, begünstigt die Interessen der Unternehmen, aber
nicht die der Arbeitnehmer. Die Kommission behauptet das Gegenteil.
Dabei hat sie nur ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung vor
Abschluss des grenzüberschreitenden Geschäfts eingeführt.
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In den
Schlagzeilen
Richtlinie
für den Schutz von Hinweisgebern
Alle, die noch überlegen, ob sie im Mai zu den Europa-Wahlen gehen sollen, sollten
mit der Verabschiedung der Richtlinie für den Schutz von Hinweisgebern von der
wichtigen Rolle des Europäischen Parlaments, der einzigen demokratisch legitimierten
Institution der Union, überzeugt worden sein. Denn das jetzige Parlament hat auf die
Mitgliedstaaten Druck ausgeübt, damit die Kommission eine Richtlinie für den Schutz
von Hinweisgebern vorlegen konnte – im Gegenzug für die Prüfung der von den
Regierungen unterstützten Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse. Bei der Verhandlung
mit dem Rat, der die Interessen der Mitgliedstaaten vertritt, ließ das Parlament
abermals die Muskeln spielen, damit die Mitgliedstaaten auf eine Bestimmung
verzichteten, die den Schutz von Hinweisgebern ausgehöhlt hätte. Denn fünf Länder,
darunter auch Deutschland und Frankreich, wollten die Whistleblower zwingen,
zunächst die internen Kanäle ihrer Organisation zu nutzen und erst, wenn dies zu
keiner Lösung führte, die Informationen an externe Stellen weiterzugeben oder direkt
an die breite Öffentlichkeit zu gehen. Mit anderen Worten wollten diese Länder das
Geschäftsgeheimnis der Unternehmen wahren, damit die schmutzige Wäsche unter
Ausschluss der Öffentlichkeit gewaschen werden konnte. Doch die europäischen
Abgeordneten, darunter auch Berichterstatterin Virginie Rozière (S&D), haben
nicht geruht, bis sie die fünf Länder umgestimmt hatten und die Richtlinie am 11.
März angenommen werden konnte. Am 15. März wurde sie vom Rat förmlich gebilligt. Im
April muss sie noch vom Parlament gebilligt werden, bevor sie im EU-Amtsblatt
veröffentlicht und danach von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren
umgesetzt wird (vgl. Pressemitteilung
des Rats, des Parlaments).
Die neue Richtlinie sieht im
Wesentlichen Folgendes vor: 1. Alle Unternehmen des privaten Sektors mit mehr als 50
Beschäftigten und Einrichtungen des öffentlichen Sektors müssen interne Kanäle und
Verfahren für Meldungen und deren Weiterverfolgung einrichten. 2. Hinweisgeber
werden vor Repressalien geschützt, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung aus triftigen
Gründen von der Echtheit der offengelegten Informationen überzeugt sind und wenn
diese Informationen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Dies gilt auch
für Hinweisgeber, die interne und externe Kanäle oder nur externe Kanäle nutzen oder
die Informationen direkt öffentlich gemacht haben, auch wenn die Richtlinie es den
Staaten erlaubt, das interne Verfahren voranzustellen. 3. Der Schutz gilt für eine
Vielzahl von Personen aus dem Arbeitsbereich, einschließlich Beamter, Anteilseigner,
geschäftsführender Mitglieder und Praktikanten. Hierbei kann es sich um Hinweisgeber
handeln, die Informationen offenlegen, die sie im Rahmen eines beendeten oder noch
nicht begonnenen Arbeitsverhältnisses erhalten haben, wenn sie beim
Einstellungsverfahren Kenntnisse über Verstöße erhalten. 4. Der Schutz deckt eine
lange Liste möglicher Repressalien ab, und reicht von Kündigung, schlechter
Bewertung oder Versetzung bis hin zu Einschüchterungen. Der Arbeitgeberverband
BusinessEurope forderte, die interne Meldung müsse als Regel gewahrt werden (vgl.
Positionspapier).
Der europäische Gewerkschaftsbund nahm die Einigung zu dieser Richtlinie „mit
Vorsicht“ auf (vgl. Pressemitteilung).
Begrüßt wurde der Text vom Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen
Dienst (EGÖD) (vgl. Pressemitteilung).
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Praktischer Leitfaden für Europäische
Betriebsräte : Die Europäische Kommission
hat eine Expertengruppe eingesetzt, die ihr bei der Erstellung eines praktischen
Leitfadens zur Funktionsweise von EBRs helfen soll. Ziel ist es, die Einrichtung
neuer EBRs anzuregen, die Wirksamkeit bestehender EBRs zu steigern und bewährte
Verfahren zu verbreiten. Der Leitfaden soll zusammen mit einer Mitteilung der
Kommission 2020 veröffentlicht werden. Gleichzeitig wird eine Kreditlinie von 7 Mio.
Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise von EBRs bereitgestellt. Die
Expertengruppe besteht aus 20 Mitgliedern, von denen 10 von den Arbeitgeberverbänden
BusinessEurope und CEEP und 10 vom Europäischen Gewerkschaftsbund ernannt wurden.
2019 sind sechs Treffen geplant; das erste am 1. April. Einige europäische
Gewerkschaftsverbände halten diese Initiative für unzureichend, würde sie doch
schlechte Praktiken nicht verhindern. Das Weiterbestehen von Ausnahmeregelungen, der
sogenannte „Artikel 13“, die von den Forderungen der Richtlinie weit entfernt sind,
oder die geringen Strafen bei Verletzung des Unterrichtungs- und Anhörungsrechts,
werden durch einen unverbindlichen praktischen Leitfaden nicht gelöst, mag er noch
so innovativ sein.
- Dreigliedriger Gipfel und Tagung des Rats
für Beschäftigung und Soziales: Die Vertreter der
Mitgliedstaaten trafen sich am 15. März zu einer Tagung des Rats für
Beschäftigung und Soziales. Im Mittelpunkt stand das Europäische Semester (vgl.
Mitteilung
des Rats und wichtigste
Ergebnisse). Vorausgegangen war ein dreigliedriger Sozialgipfel (siehe
Pressemitteilung der Kommission,
des Rats
und Reaktionen des EBG).
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Vorhaben
- Grenzüberschreitende Mobilität von
Unternehmen: Das Parlament und der Rat erzielten am 13.
März eine Einigung über
neue Vorschriften, die Unternehmen im Binnenmarkt Zusammenschlüsse, Spaltungen
oder Umzüge erleichtern sollen. Sie enthalten „strenge Schutzvorschriften für
Arbeitnehmer […] und stellen sicher, dass grenzüberschreitende Geschäfte nicht
für betrügerische oder unlautere Zwecke missbraucht werden“ (siehe Pressemitteilung).
Diese Einigung muss nun von Parlament und Rat förmlich gebilligt werden.
- Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit: Rat, Parlament und Kommission erzielten am
19. März eine Einigung zur Überarbeitung der Vorschriften zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit (vgl. Pressemitteilung der Kommission
und des Parlaments).
Neu sind Bestimmungen zur Verhinderung von Betrug bei der Arbeitnehmerentsendung
(vor Entsendung in ein anderes Mitgliedsland müssen die Arbeitnehmer mindestens
drei Monate in ihrem Herkunftsland versichert gewesen sein) und flexiblere
Vorschriften für Arbeitssuchende. So beziehen sie z. B. bei der Arbeitssuche in
einem anderen Mitgliedstaat ihre Sozialleistungen für sechs anstelle von derzeit
drei Monaten. Diese Einigung muss nun von Parlament und Rat förmlich gebilligt
werden.
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2.
Mitgliedstaaten
Kroatien
- Referendum zu Renten :
Die drei größten Gewerkschaften des Landes
starteten eine Unterschriftenaktion für eine Initiative, die auf ein Referendum
zur Rentenreform abzielt. Dazu müssen sie die Unterschriften von 10 % aller
Stimmberechtigten, d. h. von knapp 370.000 Personen sammeln. Ziel ist es, die
im Dezember verabschiedete Reform zu kippen, wonach das Rentenalter von 65 auf
67 Jahre angehoben und die Höhe des Vorruhestandsgelds gesenkt wird. Die von den
Gewerkschaften unterstützten Initiative zielt darauf ab, dass die Versicherten
ab 65 in Rente gehen können, wenn sie 15 Jahre eingezahlt haben. Falls sie 35
Jahre eingezahlt haben, sollten sie mit 60 Anspruch auf die Rente haben. Die
Abschläge beim Vorruhestand sollen auch gesenkt werden, während die
Gleichstellung des Rentenalters für Männer und Frauen verschoben werden soll.
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Litauen
- Hinweisgeber :
Das 2017 verabschiedete Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern ist am 1.
Januar in Kraft getreten. Es ist das erste seiner Art und macht es nun
einfacher, Korruption am Arbeitsplatz zu melden. Seit Anfang des Jahres wurden
14 Meldungen verzeichnet und fünf Personen erhielten denStatus von
Hinweisgebern. Das Gesetz wurde von internationalen
Quellen kritisiert, da es die Möglichkeit vorsieht, Hinweisgeber im Austausch
gegen Informationen zu bezahlen.
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Slowenien
Beschwerde bei der Kommission zur
Arbeitnehmerentsendung : Die Europäische
Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) reichte am 1. Februar Beschwerde bei der
Europäischen Kommission gegen Slowenien ein, das seinen Unternehmen bei der
Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland unrechtmäßige staatliche Beihilfen zahle.
Zum ersten Mal beruft sich eine europäische Gewerkschaft auf den Verstoß durch
unrechtmäßige staatliche Beihilfe (dieses Rechtsmittel wurde von der Kommission im
Bereich der Besteuerung genutzt, um Apple zu zwingen, die von Irland gewährten
„Hilfen“ zurückzuzahlen), um die Staaten anzuprangern, die entweder missbräuchliche
Entsendepraktiken fördern oder die Augen davor verschließen. Dieses Vorgehen dürfte
Signalwirkung haben, meint Susanne Wixforth von der Abteilung Internationale und
europäische Gewerkschaftspolitik des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). EFBH
zufolge wird slowenischen Unternehmen, die Arbeitnehmer entsenden, eine spürbare
Senkung ihrer Sozialabgaben gewährt, so dass sie ihre Leistungen im Ausland zu einem
günstigeren Preis als im eigenen Land anbieten können. Dieser Vorteil beträgt je
nach Zielland bis zu 500 Euro pro Arbeiter und pro Monat. > Weitere
Informationen: Informationsvermerk des EFBH.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Brexit : In einem am 15. März
vorgenommenen Nachtrag zur
EBR-Vereinbarung einigten sich die Unternehmensleitung des belgischen Chemiekonzerns
Solvay und sein EBR, die
beiden EBR-Sitze der britischen Arbeitnehmervertreter mit denselben Rechten wie die
der anderen Mitglieder beizubehalten. Auch wenn Großbritannien die EU verlassen
sollte, gilt die Vereinbarung weiterhin für dieses Land, und der EBR bleibt
weiterhin für alle transnationalen Angelegenheiten im Zusammenhang mit
Großbritannien zuständig.
- Lokführer: Der EBR des
französischen Bahnkonzerns SNCF hat mit Zustimmung der
Unternehmensleitung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um Arbeitsbedingungen in
Europa, Ausbildung und benötigte Kompetenzen sowie Laufbahnentwicklung von
Triebfahrzeugführern zu untersuchen.
- Europawahl: Der EBR des
deutschen Automobilzulieferers ZF
Friedrichshafen (146.000 Beschäftigte) verabschiedete am
7. März eine Resolution,
in der er die Mitarbeiter des Konzerns zur Teilnahme an den Wahlen zum
Europäischen Parlament im Mai 2019 aufruft. Sie sollen Kandidaten wählen, die
sich für ein soziales, gerechtes und demokratisches Europa einsetzen.
> Weitere Informationen: Die am 6. März bei Unilever unterzeichnete Vereinbarung über die Arbeit der
Zukunft (vgl. IR
Notes 115, In den Schlagzeilen) und die EBR-Vereinbarung von Honda (in der letzten 2017
überarbeiteten Version) stehen jetzt auf der Website von IR Share online zur
Verfügung.
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4.
Europäische Wahlen
In dieser Rubrik möchten wir Sie im Hinblick auf die anstehenden Europawahlen
nicht beeinflussen. Vielmehr stellen wir Initiativen vor, um eine Debatte über
die Zukunft der EU zu eröffnen oder entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
> In dieser Ausgabe möchten
wir auf die Initiativen der europäischen Sozialpartner hinweisen. In einer gemeinsamen Erklärung rufen
sie (EGB, BusinessEurope und CEEP) die Bürger auf, im Mai an die Urnen zu gehen, um
sich „für die Zukunft“ auszusprechen und „die Demokratie, nachhaltiges
Wirtschaftswachstum und soziale Gerechtigkeit“ zu verteidigen. Im Februar legte der
Europäische Gewerkschaftsbund in allen
EU-Sprachen sein Programm
für die Europa-Wahlen 2019 vor und nennt es „die Grundlage für einen neuen
Gesellschaftsvertrag“. Denselben Ansatz verfolgen auch die europäischen
Gewerkschaftsverbände: So veröffentlichte IndustriAll Europe sein Manifest
für die Europawahlen. Oder auch die Arbeitgeberverbände – der Verband der
Europäischen Bauindustrie (FIEC) gab ein Manifest
für die nächste Legislaturperiode heraus.
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