IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 123 – Internationales Übereinkommen zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

  IR Notes 123 – 3 Juli 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Claire Berthier, Zuständig für Soziales bei der Bel-Gruppe

Was hat Bel, einer der führenden Käsehersteller mit gut 6.000 Mitarbeitern in Europa, zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats bewogen? (s. 3. Unternehmen).
Die Gründung des Euro-Betriebsrats ist das Ergebnis eines gemeinsamen Wunsches lokaler Vertreter (aus den vier Ländern Deutschland, Belgien, Slowakei und Frankreich) und der Unternehmensleitung der Bel-Gruppe. Ziel des Projekts, das mit Unterstützung des Europäischen Gewerkschaftsverbands vor 3 Jahren konkret eingeleitet wurde, war die Errichtung eines europäischen Sozialmodells im Einklang mit den Werten unserer Gruppe, die sich seit jeher für Transparenz und den Dialog mit ihren Sozialpartnern ausgesprochen hat. Vor diesem Hintergrund sind wir über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgegangen und haben Länder wie die Ukraine und die Schweiz mit einbezogen, die fester Bestandteil unseres Ökosystems sind. Die Vereinbarung wurde auf der ersten Sitzung des Betriebsrats in Anwesenheit der Geschäftsleitung unterzeichnet. Zuvor waren die künftigen Mitglieder im Rahmen einer Schulung des ETUI auf ihre Aufgaben vorbereitet worden. Neben den Schlüsselbereichen wie Unternehmensstrategie, Gesundheit/Sicherheit und Vielfalt werden wir uns auch Themen vornehmen, die unseren Vertretern und der Gruppe am Herzen liegen, wie die Eindämmung prekärer Beschäftigung und alle Angelegenheiten rund um die Arbeitsbedingungen.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


>>> Neu: Der Newsletter IR Notes ist nach Artikel 1 des Gesetzes Nr. 86-897 vom 1. August 1986 zur Presserechtsreform als ein „Online-Pressedienst“ anerkannt worden. Mit diesem Status, der die hohe Qualität von IR Notes bescheinigt, profitieren unsere Abonnenten nun von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 2,1 %.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Claudio Arlati und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95


Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue  Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Internationales Übereinkommen zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Vertreter der Regierungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber der 187 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben am 21. Juni das Übereinkommen zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt mit großer Mehrheit (439 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 30 Stimmenthaltungen) angenommen, was belegt, dass es sich um universale Werte handelt und solche Phänomene nirgendwo auf der Welt geduldet werden dürfen (s. Presseinformation der ILO). Dieses Übereinkommen, das erste seit 2011, wird ergänzt durch eine Empfehlung, die zwar rechtlich nicht bindend ist, aber Anhaltspunkte für die Anwendung des Übereinkommens bietet. Dieser zweite Text wurde mit etwas weniger Stimmen – 397 dafür, 12 dagegen und 44 Enthaltungen – angenommen, was insbesondere daran liegt, dass er Maßnahmen enthält, die verschiedene Arbeitgeberorganisationen für zu präskriptiv halten. Im Übereinkommen sind „Gewalt und Belästigung“ in der Arbeitswelt definiert als „eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, unabhängig davon, ob sie sich einmalig oder wiederholt ereignen, die darauf abzielen, zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung“. Die ILO-Mitgliedstaaten müssen nun Gesetze verabschieden, die die Arbeitgeber verpflichten, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung dieser Vorkommnisse zu ergreifen. Der Schutz gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Vertragsstatus, auch für Ehrenamtliche und Praktikanten, und alle Wirtschaftssektoren (öffentlicher und privater Sektor und sogar den informellen Sektor). Geschützt ist der Arbeitsplatz im weitesten Sinne, auch die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien geführte arbeitsbedingte Kommunikation. Zudem werden die Staaten im Übereinkommen aufgerufen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um „die Auswirkungen häuslicher Gewalt zu erkennen“ um „deren Auswirkung in der Arbeitswelt zu mindern“ etwa indem, wie es in der Empfehlung heißt, Opfer häuslicher Gewalt Urlaub erhalten oder flexible Arbeitsmodalitäten und Opferschutz eingeführt werden. Dieser Text wurde von der Gewerkschaftsbewegung, die sich für ihn stark gemacht hatte, einstimmig begrüßt (siehe Pressemitteilungen der internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union, UNI Global Union, UITA und der Europäische Gewerkschaftsbund).


> Auf der Konferenz wurde auch die Jubiläumserklärung der ILO zur Zukunft der Arbeit (s. Presseinformation der ILO) verabschiedet. Mit dieser Erklärung möchte die ILO eine auf den Menschen ausgerichtete Strategie zur Zukunft der Arbeit entwickeln, bei der die Rechte der Arbeitnehmer sowie die Bedürfnisse, die Anliegen und die Rechte aller Personen im Mittelpunkt der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik stehen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Aktuelle soziale Themen

  • Strategische Agenda 2019-2024 : Die 28 Mitgliedstaaten verabschiedeten am 20. Juni eine neue strategische Agenda 2019-2024, die mehrere Abschnitte umfasst, die deutlich machen, dass auch gesellschaftliche Anliegen zu berücksichtigen sind. In Bezug auf den „Übergang zu einer grüneren, faireren und inklusiveren Zukunft“ ist „den Gemeinschaften sowie den einzelnen Menschen dabei zu helfen, sich auf diese neue Welt einzustellen“. So heißt es im Text, dass beim Klimawandel „auf soziale Gerechtigkeit geachtet werden (muss)“. Die Staaten müssen „gesellschaftlichen Fragen besondere Aufmerksamkeit zukommen“ lassen und die europäische Säule der sozialen Rechte umsetzen. (s. Reaktion der European Trade Union Confederation).

Rechtsprechung

Schutz eines Zeugen vor Diskriminierung : Die Leiterin eines Geschäfts, das zu einer belgischen Bekleidungskette gehört, führte im Rahmen der Besetzung einer Stelle als Verkäuferin ein Bewerbungsgespräch mit einer Frau, die während des Gesprächs angab, im dritten Monat schwanger zu sein. Sie entschied sich für diese Bewerberin, da diese ihrer Ansicht nach alle verlangten Qualifikationen mitbrachte. Die Personalabteilung jedoch lehnte die Bewerbung aufgrund der Schwangerschaft der jungen Frau ab. Die Geschäftsleiterin wies ihre Vorgesetzten darauf hin, dass es gesetzlich verboten sei, eine Einstellung wegen Schwangerschaft abzulehnen – ohne Erfolg.  Daraufhin teilte die Leiterin der Personalabteilung der Bewerberin mit, dass ihre Einstellung aufgrund ihrer Schwangerschaft abgelehnt wurde. Die Bewerberin reichte daraufhin Beschwerde wegen Diskriminierung ein. In der Folge wird die Geschäftsleiterin, der die Firmenleitung vorwirft, Grund für die Beschwerde gewesen zu sein, entlassen; als Begründung wird vor allem die Nichtbefolgung von Sicherheitsvorschriften angeführt. Die Geschäftsleiterin reichte Beschwerde ein und berief sich auf den gemäß belgischem Recht garantierten Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, indem sie geltend macht, dass sie als Zeugin im Rahmen der Untersuchung der von der Bewerberin eingereichten Beschwerde aufgetreten sei. Dem belgischen Gericht zufolge konnte sie sich aber nicht auf den Schutz berufen, der für Zeugen in Rechtsstreitigkeiten, die die Gleichbehandlung von Männern und Frauen betreffen, gilt, da im Gesetz hierfür genaue Formalien festgelegt seien, d. h. ihre Zeugenaussage hätte in einem datierten und unterzeichneten Dokument vorgelegt werden müssen. Der EuGH stellte sich nun die Frage, ob Artikel 24 der Richtlinie 2006/54 vom 5. Juli 2006 zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen, der die Zeugen vor Diskriminierung schützt, den strengen im nationalen belgischen Recht festgelegten Kriterien entgegensteht. Laut EuGH verstößt dieses Gesetz gegen Artikel 24 der Richtlinie, die „dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung (…) wonach in einer Situation, in der sich eine Person als Opfer einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sieht, ein Arbeitnehmer, der sie in diesem Zusammenhang unterstützt hat, vor Viktimisierung durch den Arbeitgeber nur dann geschützt ist, wenn er als Zeuge im Rahmen der Untersuchung dieser Beschwerde aufgetreten ist und seine Zeugenaussage den in dieser Regelung vorgesehenen Formerfordernissen entspricht.“ (EuGH 20. Juni 2019, Rs. C-404/18, Hakelbracht).


2. Mitgliedstaaten
Frankreich

Vaterschaftsurlaub bei Krankenhausaufenthalt des Kindes : Mit einem Dekret vom 25. Juni wurde ein Vaterschaftsurlaub bei Krankenhausaufenthalt des Kindes unmittelbar nach dessen Geburt eingeführt. Anspruch auf diese zusätzlichen Urlaubstage haben der Vater, der Ehegatte der Mutter, die mit ihr durch eine Lebenspartnerschaft (pacte civile de solidarité) verbundene oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person. Dieser Urlaub beträgt maximal 30 aufeinanderfolgende Tage und muss innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt genommen werden. In dieser Zeit erhält die betreffende Person Sozialversicherungsleistungen nach denselben Bedingungen, die für den Vaterschaftsurlaub gelten. Diese neue Regelung gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2019.


Großbritannien

Rechtsprechung zur Wahl des anwendbaren Rechts bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen : Im Anschluss an eine 2015 erfolgte Aufspaltung innerhalb von Hewlett-Packard hat die Geschäftsleitung eines der beiden neuen Unternehmen, Hewlett-Packard Enterprise (HPE), Verhandlungen zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats aufgenommen. Die Unternehmensgruppe beauftragte ihre britische Tochterfirma mit der Bildung eines besonderen Verhandlungsgremiums. Im Zusammenhang mit dem Brexit beschloss die Gruppe ein Jahr später die Verhandlungen nach irischem Recht zu führen und beauftragte ihr irisches Tochterunternehmen mit der Weiterführung der Gespräche. 2018 beantragte ein Mitglied des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) eine Schulung, um sich über die britischen Rechtsvorschriften zu informieren, die laut britischem Umsetzungsgesetz für den EBR gelten. Die Geschäftsleitung lehnte die Teilnahme an einer solchen Schulung mit der Begründung ab, dass für die Verhandlungen irisches Recht gelte. Das besondere Verhandlungsgremium widersprach dieser Entscheidung, da die Gruppe nach Ansicht des Gremiums nicht befugt sei, das mit der Vertretung beauftragte Tochterunternehmen einseitig zu ändern. Das für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts zuständige britische Gericht, das Central Arbitration Committee (CAC), entschied am 18. Juni, dass HPE durchaus das Recht hat, die Einsetzung ihrer britischen Tochterfirma aufzuheben. In seiner Entscheidung weist das CAC darauf hin, dass es einem multinationalen Unternehmen, das nach dem Grundsatz des guten Glaubens handelt, wovon im vorliegenden Fall auszugehen ist, freisteht, eine andere Tochterfirma mit seiner Vertretung zu beauftragen, vorausgesetzt, es entzieht seinen Mitarbeitern nicht das Recht auf Information und Konsultation. Handelt es sich dagegen um ein böswillig handelndes multinationales Unternehmen, könnte die Einsetzung eines neuen Vertreters aufgehoben werden. Darüber hinaus führt das CAC aus, dass es dem Unternehmen freisteht, sich für das Recht seiner Wahl zu entscheiden (die Richtlinie sieht hier keine zwingende Bestimmung vor), auch für das Recht, das ihm am günstigsten erscheint, sofern es die Möglichkeit bietet, das Recht auf Information und Konsultation möglichst kostengünstig umzusetzen. Das CAC begründet seinen Standpunkt mit dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verlegung von Gesellschaftssitzen (EuGH, 25. Oktober 2017, Rs. C-106/16, Polbud).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neue Betriebsvereinbarung : Die Geschäftsleitung des französischen Käseherstellers Bel, der auch in der Frucht- und Milchverarbeitung tätig ist, unterzeichnete am 20. Juni mit einem besonderen Verhandlungsgremium und mit Unterstützung des Europäischen Gewerkschaftsverbands EFFAT eine Vereinbarung zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats. Die Unternehmensgruppe beschäftigt 12.600 Mitarbeiter, von denen 6.646 in Europa, überwiegend in Frankreich (3.874 Mitarbeiter), arbeiten. Es handelt sich um eine der wenigen Vereinbarungen, die auch die Ukraine mit 342 Mitarbeitern umfasst. Darüber hinaus bleiben die im Abkommen eingeschlossenen Länder auch dann Vertragspartner, wenn sie die EU verlassen. Mit dieser Klausel können auch die Briten an Bord bleiben. Die in der Richtlinie vorgesehenen Definitionen von Information und Konsultation werden verbessert (Antworten der Geschäftsleitung auf den Standpunkt des Europäischen Betriebsrats und die von ihm vorgeschlagenen Alternativlösungen). Die für die Konsultation gewährte Frist „wird je nach Einzelfall entsprechend der Reichweite der geplanten Maßnahmen vereinbart“. Es besteht auch die Möglichkeit, mit Zustimmung des Ausschusses Videokonferenzen sowie Mittel zu nutzen, die der EFFAT aufgrund der Größe der Gruppe für geeignet hält.


Transnationale Betriebsvereinbarung

Verbesserung einer globalen Rahmenvereinbarung : Die Geschäftsleitung des italienischen Energiekonzerns Eni (31.000 Beschäftigte in 67 Ländern) und der globale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union erneuerten am 21. Juni ihre globale Rahmenvereinbarung (s. Pressemitteilung). Die Verbesserungen betreffen die Leitlinien für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, das Verbot jeder Form von Gewalt oder Belästigung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Zulieferketten, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz, die Einführung des Grundsatzes eines „gerechten Übergangs“ oder auch die Gewährung von zehn Urlaubstagen bei vollem Lohnausgleich für alle Väter und Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes im Unternehmen arbeiten. Zudem wurde erstmals eine Liste von Indikatoren in den Anhang der Vereinbarung aufgenommen, um über deren Anwendung zu wachen, sowie ein Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten bei etwaigen Konflikten


Betriebsvereinbarung

Begleitung der Industrie 4.0 : Am 21. Juni unterzeichnete die italienische Unternehmensgruppe Luxottica, die mit dem französischen Unternehmen Essilor in Fusionsverhandlungen getreten ist, mit den repräsentativen Gewerkschaften (Femca Cisl, Filctem Cgil, Uiltec Uil) und der einheitlichen Gewerkschaftsvertretung (RSU) der Gruppe eine wichtige Betriebsvereinbarung für die 11.430 italienischen Mitarbeiter. Diese Vereinbarung, der zufolge die 1150 Leiharbeitnehmer ab Juli 2019 unbefristete Arbeitsverträge erhalten, befasst sich auch mit dem massiven Vormarsch neuer 4.0-Technologien im Unternehmen, die ein Überdenken der Arbeitsorganisation erfordern. In der Vereinbarung ist insbesondere Folgendes vorgesehen: 1. Einführung von Beteiligungsstrukturen im Bereich Strategie und Organisation durch die Einrichtung spezifischer paritätischer Ausschüsse in jedem Betrieb, die sich mit Themen wie Gesundheit und Sicherheit, Ausbildung, Stelleneinstufung oder auch die Betriebsgastronomie befassen. 2. Einführung von Beteiligungsstrukturen im Bereich Organisation, bestehend aus den Teams, die für kontinuierliche Verbesserung (Kaizen) zuständig sind und deren Aufgabe es sein wird, Verbesserungen vorzuschlagen, neue Methoden zu erproben und die RSU über ihre Arbeit zu informieren. 3. Einführung von Bestimmungen zu den Themen Ausbildung und Wohlbefinden am Arbeitsplatz im Rahmen der Umsetzung des europäischen Übereinkommens zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. 4. Schaffung finanzieller Anreize, um die Arbeitnehmer zu motivieren, die Ziele zu erreichen. 5. Schaffung eines Beteiligungsausschusses auf Führungsebene, bestehend aus Geschäftsführern und Gewerkschaftern, die Empfehlungen zur Strategie des Unternehmens abgeben können.


4. Studien und Berichte

Bericht über die Zukunft der Industrie : Die Europäische Kommission veröffentlichte am 28. Juni den Bericht „A vision for the European industry until 2030“ (Vision für die europäische Industrie bis zum Jahr 2030), der die Ergebnisse des hochrangigen runden Tischs enthält, der im Dezember 2017 eingerichtet wurde, und an dem Gewerkschaften, Arbeitgeber und Experten gemeinsam eine europäische Industriestrategie ausarbeiten. Der Bericht wurde vom Europäischen Gewerkschaftsbund (s. Pressemitteilung) und IndustriAll Europe begrüßt.


 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...