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IR Notes 125 – Der globale Klimastreik bringt Gewerkschaften in die Zwickmühle

  IR Notes 125 – 11 September 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Pierre Koelsch, Leiter für Arbeitsbeziehungen bei der Groupe Crédit Agricole S.A.

Was sind die wichtigen konkreten Verpflichtungen, die Crédit Agricole in dem mit der Uni Global Union unterzeichneten Rahmenvertrag übernommen hat (siehe Punkt 3 „Unternehmen“)?
Der Vertrag enthält wichtige Grundsätze, die von allen zu respektieren sind und, wie ein Verhandlungsführer auf Arbeitnehmerseite es formulierte „echte Rechte für echte Menschen“ sind. Dies gilt für zwei wesentliche Verpflichtungen: Alle Arbeitnehmerinnen erhalten Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, und in jedem Konzernunternehmen wird ein Aktionsplan mit präzisen Zielen zur Förderung der Integration von Beschäftigten mit Behinderungen aufgestellt. Um diese Ergebnisse zu erzielen, gab es einen Austausch mit dem engeren EBR-Ausschuss sowie Sitzungen zur Festlegung der Verhandlungsmodalitäten, die im letzten Quartal 2018 stattfanden. Die formellen Verhandlungen begannen im Februar 2019 mit einer Delegation, die aus drei Vertretern von Uni Global Union bestand sowie Vertretern der Gewerkschaftsallianz aus den im Konzern vertretenen Gewerkschaften, die der Uni Global Union angeschlossen sind. Dazu gehörte auch der EBR-Sekretär. Die Verhandlungen konnten wir nach sieben Sitzungen zum Abschluss bringen.

 
  Agenda

 


16.–19. September
Straßburg

Plenartagung des Europäischen Parlaments


20. September
Straßburg

Kolloquium des Forschungsinstituts Carré de Malberg (IRCM) der Universität Straßburg mit dem Titel Die Europäische Sozialcharta: ein Instrument der Zukunft! mit Florence Benoît-Rohmer, Nicolas Moizard, Mélanie Schmitt, Oliver de Schutter,  Myriam Benlolo-Carabot u. a.


18. September
Helsinki

Konferenz im Rahmen der finnischen Ratspräsidentschaft über die Ökonomie des Wohlergehens.


23.-24. September
Brüssel

Sitzung des parlamentarischen Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten


24. September
Paris

Internationales Kolloquium zum Thema: „Einfluss der ILO-Normen auf der internationalen Bühne“ im Rahmen der Feiern zum hundertjährigen Bestehen der ILO – ausgerichtet vom Institut des Sciences Sociales du Travail.


30. September
Helsinki

Hochrangige Konferenz im Rahmen des finnischen EU-Ratsvorsitzes mit dem Titel: „Europe for gender equality? Taking Stock – Taking Action“.


16. Oktober
Brüssel

Dreigliedriger Sozialgipfel


21.-25. Oktober
Europäische Union

Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.


24. Oktober
Luxemburg

Rat Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten.


24.-25 Oktober
Frankfurt am Main
EBR/SE-BR Forum IG Metall.


12.-13. November
Bilbao

Gipfel für gesunde Arbeitsplätze 2019
.


 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Der globale Klimastreik bringt Gewerkschaften in die Zwickmühle

Der Aufruf von FridaysForFuture, der Bewegung der jungen schwedischen Aktivistin Greta Thunberg, zur Durchführung einer Aktionswoche ab 20. September mit einem ersten weltweiten „Generalstreik“ für das Klima am 27. September, richtet sich dieses Mal nicht nur an Schülerinnen, Schüler und Studierende, sondern auch an Beschäftigte. Die Bewegung, die auch Gewerkschaften einbeziehen will, spricht von einer „Woche für die Zukunft und für soziale Gerechtigkeit“ und folgt damit dem Motto der Gewerkschaften für einen „gerechten ökologischen Wandel“. „Keine Arbeit. Keine Schule. Keine Banken“ kündigt die Bewegung für den 27. September an. Unterstützt wird dieser Aufruf vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), der an alle Regierungen appelliert, die am 23. September am UN-Klimagipfel teilnehmen, „einen Dialog mit den Beschäftigten zu führen, um konkrete Maßnahmen für einen gerechten Übergang in ihre Klima-Aktionsprogramme aufzunehmen“. Der IGB fordert sie auf, die Verpflichtungen zu einem gerechten Übergang  zu unterzeichnen – ein Vorschlag der Regierungen Spaniens und Perus, der von der ILO unterstützt wird. Auf europäischer Ebene unterstützt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) diesen Vorschlag in vollem Umfang. Er hat seine 90 Mitgliedsgewerkschaften schriftlich dazu aufgefordert, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimakrise in ihren jeweiligen Ländern zu beenden (vgl. Mitteilung). Dieser Aufruf zur weltweiten Mobilmachung für das Klima ist für nationale Gewerkschaften jedoch nicht ganz so einfach umzusetzen. Die Initiative TUED verzeichnet bislang nur wenige Aktionen seitens der Gewerkschaften (vgl. Mitteilung). Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. Von Rechts wegen können Beschäftigte kaum für das Klima streiken. In Deutschland ist der Aufruf zu einem Streik nur im Rahmen von Tarifverhandlungen zulässig. Daher hat der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di seine Mitglieder aufgerufen, kollektiv einen Tag Urlaub zu beantragen. In Großbritannien erinnert die Gewerkschaft UNISSON daran, dass „gewerkschaftsfeindliche Gesetze“ einen Streik nicht zulassen, es jedoch andere Möglichkeiten gibt, an der Bewegung teilzunehmen (vgl. Mitteilung). 2. Dem Aufruf, die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele schneller zu erreichen, kann im Dienstleistungssektor, wie von ver.di in Deutschland (vgl. Mitteilung) leichter nachgekommen werden, als in den Branchen, die vom ökologischen Wandel am härtesten betroffen sind. Dazu gehören die Energie- und Automobilsektoren, was erklärt, warum die Branchengewerkschaften in Deutschland und auch in Schweden (siehe Punkt 2 „Mitgliedstaaten“) Schwierigkeiten haben, eine klare Position zu vertreten. 3. Gewerkschaften setzen sich traditionsgemäß nicht für Interessen ein, die über die Belange der Beschäftigten hinausgehen und ihnen am Ende eher schaden, wenn keine Maßnahmen für soziale Gerechtigkeit ergriffen werden. Doch für die überalterten Gewerkschaften, deren Mitgliedszahlen schwinden, böte sich hier die Gelegenheit, die Sorgen der jungen Menschen aufzugreifen und sich neu zu erfinden. Eurobetriebsräte, die sich bei diesem Thema auffallend zurückhalten, könnten sich ebenfalls dieser Sache annehmen und dadurch in den transnationalen Unternehmen an Legitimität und Bedeutung gewinnen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen : Veröffentlichung der Richtlinie 2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union. In dieser Richtlinie werden „Mindestrechte festgelegt, die für jeden Arbeitnehmer in der Union gelten, der nach den Rechtsvorschriften, Kollektiv- bzw. Tarifverträgen oder Gepflogenheiten in dem jeweiligen Mitgliedstaat einen Arbeitsvertrag hat oder in einem Arbeitsverhältnis steht, wobei die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen ist“ (vgl. IR Notes 112). Die Richtlinie muss bis zum 1. August 2022 in nationales Recht umgesetzt werden.



Rechtsprechung

Ausgleichszahlung für entgangenen Arbeitslohn aufgrund von Flugverspätung : Der Gerichtshof hat ein Urteil zur Entschädigung von Fluggästen gefällt, deren Flug Verspätung hatte (EuGH 29. Juli 2019, Rs C-354/18, Rusu). Eine Fluggesellschaft verweigerte zwei rumänischen Arbeitnehmern, die auf dem Weg nach London zur Arbeit waren, die Beförderung, da die Fluggesellschaft ein anderes Flugzeug als vorgesehen einsetzte, das über weniger Sitzplätze verfügte, so dass nicht alle registrierten Passagiere mitfliegen konnten. Sie wurden auf einen Flug umgebucht, der fünf Tage später ging, und ihr Arbeitgeber zog ihnen die Fehlzeiten von ihrem Lohn ab. Neben der pauschalen Ausgleichsleistung von 400 Euro gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 261/2004 forderten die beiden Arbeitnehmer einen weiter gehenden Schadensersatz zum Ausgleich ihres entgangenen Arbeitslohns. Das Unternehmen war der Ansicht, dass es nicht mehr als den Pauschalbetrag schuldig war. Der Gerichtshof hob hervor, dass mit diesem Pauschalbetrag „standardisiert und unverzüglich […] der Schaden wiedergutgemacht wird, der in den Unannehmlichkeiten besteht, die u. a. […] durch die Nichtbeförderung […] entstehen“, aber nicht ein individueller Schaden „dessen Wiedergutmachung zwangsläufig die Prüfung seines Umfangs im Einzelfall erfordert und deshalb nur Gegenstand eines nachträglichen und individualisierten Ausgleichs sein kann“. Dies trifft bei einem Verdienstausfall zu, der „als individueller Schaden“ anzusehen ist, „der durch die spezifische Situation der betroffenen Fluggäste bedingt ist“.


2. Mitgliedstaaten
Italien

Regierung führt Schutz für Beschäftigte von Lieferplattformen ein: : Am 4. September trat eine Gesetzesverordnung über Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten in Kraft. Eingeführt wird die Vermutung einer „heterogen organisierten Tätigkeit“, d. h. eine quasi untergeordnete Beschäftigungsform für Lieferanten, die über digitale Plattformen angestellt sind, die die Auslieferung der Ware organisieren, den Preis festlegen und bestimmen, wie die Arbeit auszuführen ist. Die Vergütung kann pro Stück gezahlt werden, wenn dies auch nicht überwiegend erfolgt, unter der Bedingung, dass die Vergütungssysteme für die verschiedenen Formen der Arbeitsorganisation durch Tarifverträge eingeführt werden können. Die neuen Bestimmungen garantieren den Beschäftigten von Lieferplattformen einen Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle und ermöglichen quasi untergeordneten Beschäftigten mit beruflichen Unterbrechungen Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit. Die neuen Vorschriften erfüllen nicht die Erwartungen der Gewerkschaften, die sich schärfere Schutzmaßnahmen und die Anerkennung der Bedeutung von Kollektivverhandlungen wünschten.
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Für weitere Informationen über politische und gewerkschaftliche Initiativen zur Plattform-Arbeit folgen Sie dem Projekt Don’t GIG Up: www.dontgigup.eu


Schweden

Wird es einen „Greta-Streik“ geben? : Die 16jährige schwedische Umweltaktivistin Greta Thunberg rief die schwedischen Gewerkschaften auf, sich am 27. September einer Demonstration für das Klima der Initiative „FridaysForFuture“ anzuschließen (vgl. In den Schlagzeilen). „Jetzt müssen die Erwachsenen das fortsetzen, was wir Kinder angefangen haben“, sagte Greta. Doch die drei großen Gewerkschaftsverbände LO, TCO und Saco sind skeptisch, ob Streik hier die richtige Waffe ist. Die Verbände betonen, dass politische Streiks in Schweden sehr selten und nicht Teil des schwedischen Arbeitsbeziehungssystems seien und die Gewerkschaften andere Kanäle nutzten, um Einfluss auf das politische System zu nehmen. Stattdessen kündigten die Verbände an, gemeinsam mit FridaysForFuture Versammlungen zu organisieren. Dagegen bekundete die Gewerkschaft SAC Interesse an der Demonstration, und die Elektrikergewerkschaft, die Mitglied der LO ist, kündigte ihre Bereitschaft an, in der einen oder anderen Form, aber ohne zu streiken, am 27. September teilzunehmen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neue Vereinbarung nach Fusion : Die zentrale Leitung von TechnipFMC (14.436 Beschäftigte), einem Unternehmen, das 2017 aus der Zusammenlegung von Technip und FMC Technologies hervorgegangen ist, unterzeichnete am 25. April eine Vereinbarung zur Errichtung eines EBR. Die Vereinbarung regelt die Anhörung des EBR bei Vorhaben, die „wesentliche Auswirkungen“ auf die Interessen der Beschäftigten haben und „mindestens 50 Beschäftigte in einem Mitgliedstaat mit weniger als 100 Beschäftigten oder mindestens 15 % der Beschäftigten in einem Mitgliedstaat mit mehr als 100 Beschäftigten mit einem absoluten Minimum von 50“ betreffen. Sie legt ausdrücklich fest, dass „die Auswirkungen eines jeden Vorhabens des Konzerns oder eines Konzernunternehmens isoliert betrachtet werden müssen. Dies bedeutet, dass mehrere kleinere Vorhaben, die aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt werden und deren Auswirkungen, isoliert betrachtet, unter den festgelegten Grenzen liegen, nicht zusammengefasst werden. „Die Schließung von Unternehmen in mehr als einem Mitgliedstaat gilt stets als Vorhaben mit wesentlichen Auswirkungen.“



Neue Vereinbarung nach Verkauf : Die zentrale Leitung des Geschäftsreisedienstleisters American Express Global Business Travel (16.000 Beschäftigte), der aus dem Verkauf des Reise-Geschäftsbereichs von American Express hervorgegangen ist, unterzeichnete am 20. März eine überarbeitete EBR-Vereinbarung nach englischem Recht. Darin überrascht eine Klausel, in der es heißt, dass kein EBR-Mitglied mehr als 10 % seiner Arbeitszeit für Aktivitäten lokaler und Europäischer Betriebsräte aufwenden darf. Der EBR verfügt über ein Jahresbudget von 10.000 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen und 15.000 Euro für die Beauftragung von Sachverständigen.



Rechtsstreit über Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren : Das Berufungsgericht für Arbeitsrechtsfragen (Employment Appeal Tribunal) bestätigte in einem Urteil die Position der zentralen Schlichtungsstelle in Großbritannien für EBR-Rechtsstreitigkeiten (Central Arbitration Committee (CAC)) in einer Rechtssache zwischen dem EBR von Oracle und der Unternehmensleitung bezüglich fehlender Unterrichtung und Anhörung. Da es bei Oracle keine EBR-Vereinbarung gibt, stützte sich das Gericht auf die britischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien von 1994 und 2009. Das Gericht ist wie CAC der Auffassung, dass der Arbeitgeber die Stellungnahme des EBR zu einem Vorhaben im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Umständen nicht abwarten muss, bevor er seine Entscheidung trifft und umsetzt.


Transnationale Vereinbarungen

Digitalisierung und Schutz personenbezogener Daten : Die französische Bank Crédit Agricole (75.000 Beschäftigte) unterzeichnete am 31. Juli mit dem internationalen Gewerkschaftsverband Uni Global Union einen internationalen Rahmenvertrag. In dem Vertrag werden Menschenrechte, Grundrechte der Beschäftigten und die Entwicklung des sozialen Dialogs geregelt (vgl. Pressemitteilung). Laut Uni Global Union handelt es sich um den ersten Rahmenvertrag in diesem Sektor mit einem Kapitel über Digitalisierung (vgl. Pressemitteilung). Die Gruppe „strebt danach, die Möglichkeiten der neuen Technologien zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, insbesondere durch die Abschaffung wiederholter und/oder kaum wertschöpfender Aufgaben oder durch eine Neugestaltung der Work-Life-Balance“. Der Konzern setzt sich ebenfalls dafür ein, zusammen mit seinen Arbeitnehmervertretern „die potenziellen negativen Auswirkungen dieser neuen Technologien zu mindern.“ Ferner führt die Bank ab 1. Januar 2021 einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen ein. Die Einführung von Systemen wie Adoptions- oder Vaterschaftsurlaub wird ermutigt.



Gleichstellung am Arbeitsplatz und häusliche Gewalt : Die Unternehmensleitung des Telekommunikationsanbieters Orange (149.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband Uni Global Union unterzeichneten am 17. Juli ein globales Abkommen zur Gleichstellung von Mann und Frau am Arbeitsplatz, insbesondere in Bezug auf die Vergütung. Das Abkommen schließt an zwei weitere globale Abkommen über grundlegende Arbeitsrechte 2006 und Gesundheit und Sicherheit 2014 an und stützt sich auf „einen partizipativen Ansatz aller Akteure“, um „vor Ort Bestandsaufnahmen“ durchzuführen und im Rahmen eines „strukturierten sozialen Dialogs“ „Aktionspläne zu definieren“. In dem Abkommen geht es neben der Gleichstellung am Arbeitsplatz auch um Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung sowie um Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Die Umsetzung des Abkommens erfolgt über paritätisch besetzte Ad-hoc-Ausschüsse, die in jeder Tochtergesellschaft eingerichtet werden und mindestens einmal pro Jahr tagen. Das Abkommen schlägt eine praktische Umsetzung der neuen ILO-Konvention gegen Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt vor: „in Bezug auf Gewalt in der Partnerschaft verpflichtet sich Orange, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Opfer häuslicher Gewalt sind und einen entsprechenden Antrag stellen, angemessene Maßnahmen anzubieten“, wie Arbeitsplatzwechsel, besondere Arbeitszeitgestaltung oder Soforthilfe für die Unterbringung (vgl. Pressemitteilung von Uni Global Union und von Orange).


4. Studien und Berichte

Neue Umfrage zu Eurobetriebsräten : Auf einer Konferenz des internationalen Verbands International Labour and Employment Relations Association (ILERA) am 5. – 7. September in Düsseldorf stellte Stan de Spiegelaere, Forscher am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) die ersten Ergebnisse einer neuen Studie über Eurobetriebsräte vor. Eine erste Veröffentlichung wurde für den November angekündigt. Ziel war u. a., die EBR-Mitglieder und die Art und Weise, wie sie ihr Mandat ausüben, besser kennenzulernen. Die Studie stützt sich auf die Antworten von 1.635 Mitgliedern von insgesamt 365 EBR. 81,5 % der Mitglieder sind Männer. Die Mitglieder haben ein Durchschnittsalter von 51 Jahren, und 84 % sind Mitglied einer Gewerkschaft. Im Vergleich zur ersten Studie 2008 ist der Anteil der EBR, die zweimal im Jahr tagen, von 32 % auf 42 % gestiegen – was es ermöglicht, eine der wenigen Auswirkung der überarbeiteten Richtlinie von 2009 zu erfassen. 21 % der Mitglieder geben an, der EBR werde angehört, bevor die Entscheidungen getroffen werden. 43 % der Mitglieder erklären, der EBR werde vor Durchführung von Maßnahmen angehört, während 22 % aussagen, es gebe eine Anhörung während und 10 % es gebe eine Anhörung nach der Durchführung von Maßnahmen. 22,5 % der Mitglieder sind der Ansicht, dass sie die Entscheidung des Arbeitgebers beeinflussen können.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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