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IR Notes 127 – 9 Oktober 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Christophe Teissier, Projektleiter bei ASTREES
Welche Erkenntnisse haben Sie aus
dem europäischen EWC 4.0 Projekt, das Sie zusammen mit IR Share
durchgeführt haben, über die Rolle der europäischen Betriebsräte
angesichts des digitalen Wandels
gewonnen? Seit Juni 2018 haben wir drei Seminare
durchgeführt, in denen die EBR-Akteure, das heißt, die Manager und
Beschäftigten in den europäischen Betriebsräten, zusammengekommen
sind, um sich darüber auszutauschen, wie die Rolle eines EBR
angesichts der mit der Digitalisierung verbundenen Transformation
aussehen sollte. Zu Beginn des von der Europäischen Kommission
unterstützten Projekts sind wir davon ausgegangen, dass diese
Thematik europäischen Betriebsräten eine Gelegenheit zur
Mobilisierung bietet, zur Übernahme einer aktiven Rolle und zum
Nachweis des Mehrwerts, der sich aus dem sozialen Dialog auf
Unternehmensebene bei der Begleitung der digitalen Transformation
ergibt. Auch wenn wir unterschiedliche Reifegrade bei den
europäischen Betriebsräten festgestellt haben, die sich vor allem
aus den verschiedenen Branchen ergeben, ist die Digitalisierung eine
allgemeine Problematik, die uns alle angeht. Alle teilnehmenden
EBR-Mitglieder berichteten über Initiativen in ihren Unternehmen,
vom Informationsaustausch über Schulungen bis hin zur Einrichtung
von Arbeitsgruppen oder der Aushandlung europäischer Vereinbarungen.
Die europäischen Betriebsräte haben hier die Gelegenheit, zusammen
mit dem Management eine gemeinsame Strategie zur Steuerung der
Transformationen zu entwickeln, die auf der Basis gemeinsamer
Erkenntnisse auch so sensible Themen wie künstliche Intelligenz oder
Datenschutz beinhaltet. Diese Erkenntnisse können wiederum als
Grundlage für neue Prozesse zur Mitentwicklung von Werkzeugen
genutzt werden, mit denen der soziale Dialog erneuert wird, und die
in der Folge auch bei anderen großen Veränderungen wie dem
ökologischen Wandel zur Zusammenarbeit genutzt werden
können. > Weitere
Infos : Link
zur Zusammenfassung
des Projekts und Empfehlungen.
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Agenda
16.
Oktober Brüssel
Dreigliedriger
Sozialgipfel
21.-25.
Oktober Europäische Union
Europäische
Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
24.
Oktober Luxemburg
Rat
Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten.
24. und 25.
Oktober Frankfurt am
Main Seminar
der IG Metall über gute Beispiele der EBR/SE-BR-Arbeit;
Austausch rund um die Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, an
der 1635 EBR-Mitglieder teilnahmen, mit einem Beitrag zum Brexit und zu
den Perspektiven der EU nach der Europawahl und der Einrichtung der
neuen Kommission.
28. Oktober
Brüssel
Mittagsgespräch des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Ein
Plan für die Wirtschaftsdemokratie in Europa: die nächste Phase der
Arbeitnehmermitbestimmung“ mit Ewan McGaughey, Professor am
King’s College London, Isabelle Schömann (EGB), Aline Hoffmann und Sara
Lafuente Hernández (ETUI).
3.-6. November
Berlin Seminar
für EBR/SE-BR-Mitglieder ausgerichtet von vier deutschen
Gewerkschaftsverbänden zur Stärkung der Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren.. Ansprechpartnerin: Doris Meissner – doris.meissner@igbce.de
12.-13.
November Bilbao
Gipfel für gesunde Arbeitsplätze 2019.
14. und 15.
November Brüssel
Abschlusskonferenz des europäischen Projekts „European
Metal Workers Participation; state of play and best practices on the
edge“, ausgerichtet von der französischen
Gewerkschaftsorganisation FGMM-CFDT mit Unterstützung von 12
angeschlossenen europäischen Gewerkschaften und dem Expertenwissen der
Beratungsfirma Syndex. Simultan gedolmetscht in Englisch, Französisch,
Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Tschechisch. EBR-Mitglieder, die sich
über ihre Gewerkschaft anmelden, können an der Konferenz teilnehmen.
Ansprechpartnerin: Caroline Blot – caroline.blot@fgmm.cfdt.fr
3. und 4. Dezember
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Zukunft
von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa, 30 Jahre nach
Verabschiedung der Rahmenrichtlinie im Jahr 1989.
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Über uns
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In den
Schlagzeilen
Ein
Arbeitsminister für Beschäftigung und Soziales
Bei seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament bemühte sich der designierte
EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, Luxemburgs früherer Arbeitsminister
Nicolas Schmit, um die Gunst seiner Zuhörer, indem er den ehemaligen
Kommissionspräsidenten und Initiator des Sozialen Europas Jacques Delors zitierte
und daran erinnerte, dass das Vertrauen der Bürger für den Erfolg des europäischen
Projekts entscheidend sei. Im Grunde präsentierte er den Inhalt seines Auftragsschreibens
und stellte sein Fachkompetenz unter Beweis. Seine wichtigsten Vorhaben: 1. Ein
Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auf EU-Ebene und in
jedem Land mittels legislativer und nichtlegislativer Instrumente. 2. Stärkung der
Jugendgarantie, die nach einer Empfehlung des Rats eingeführt wurde, damit junge
Menschen sechs Monate nach ihrem Schulabschluss nicht ohne Anstellung oder
Ausbildungsplatz dastehen. Nicolas Schmit will diese Maßnahme insbesondere mit einer
Schulung zum Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen ergänzen. 3. Einrichtung
einer „Kindergarantie“ zur Bekämpfung von Kinderarmut in der EU. 4. Einführung eines
europäischen Rückversicherungssystems für nationale Arbeitslosenversicherungen zur
Unterstützung der Arbeitslosenversicherung eines Landes nach einem externen Schock.
5. Einführung eines europäischen Mindestlohns, um bei fehlenden kollektivrechtlichen
Regelungen Beschäftigten einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. 6.
Überlegungen zur Einrichtung eines persönlichen Lernkontos. 7. Förderung des
sozialen Dialogs auf allen Ebenen sowie der Tarifverhandlungen als Bestandteil der
Sozialen Marktwirtschaft. 8. Überlegungen über ein Grundeinkommen, um jedem
Einzelnen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, auch denjenigen, die
auf dem Arbeitsmarkt nicht unterkommen. 9. Besserer Sozialschutz und bessere
Arbeitsbedingungen für Beschäftigte digitaler Plattformen. Zu diesem Thema soll eine
große Konferenz einberufen werden. 10. Verpflichtung zur Durchführung der
erforderlichen Initiativen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz, insbesondere in Bezug auf gefährliche Stoffe, auch wenn dieses Thema
nicht ausdrücklich in seinem Auftragsschreiben genannt ist, wie der Europäische
Gewerkschaftsbund betonte. 11. Durchführung einer Untersuchung, inwiefern die
unterschiedlichen Beitragshöhen der nationalen Sozialversicherungssysteme bei der
Entsendung von Arbeitnehmern zu unlauterem Wettbewerb führen. Nach der Anhörung
wurde seine Ernennung vom Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen
Parlaments bestätigt.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Keine Überarbeitung der Entsenderichtlinie :
Die Europäische Kommission hat am 25. September ihren Bewertungsbericht
über die Richtlinie 2014/67/EU vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie
96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern veröffentlicht. Es ging
darum, die Anwendung der Richtlinie zu beurteilen, um ihre Einhaltung zu überprüfen
und einzuschätzen, inwiefern eine Überarbeitung von Interesse ist. Angesichts „des
begrenzten Zeitraums seit Inkrafttreten der Richtlinie und mangels weiterer
gemeldeter Probleme, die Änderungen der Richtlinie erfordern würden, hält es die
Kommission derzeit nicht für erforderlich, Änderungen der Richtlinie vorzuschlagen“.
Hingegen wird sie einen praktischen Leitfaden (nur in
englischer Sprache) veröffentlichen, der den beteiligten Parteien die Auslegung der
Richtlinie erleichtern soll. Die Kommission weist auf die bessere Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten im Verwaltungsbereich hin, auch wenn sie noch nicht optimal sei, und
auf die Vielfalt an Sanktionen auf nationaler Ebene zur Missbrauchsbekämpfung bei
der Entsendung von Arbeitnehmern. Die unterschiedlichen Sanktionen werden in einem
Arbeitspapier
zusammengestellt. Die Kommission erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Sanktionen wahren müssen. > Siehe auch: Fragen und Antworten zum
Bewertungsbericht.
- Europäischer Globalisierungsfond
(EGF): Die Europäische Kommission veröffentlichte am 16.
September den Bericht
über die Tätigkeiten des Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung. Dieser Fonds soll zusammen mit den Mitgliedstaaten
Maßnahmen finanzieren, um die im Rahmen von umfassenden Umstrukturierungen
entlassenen Arbeitnehmern bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu
unterstützen. In den Jahren 2017 und 2018 hat der Fonds 12.896 entlassene
Arbeitnehmer mit einem Betrag von 41 Millionen Euro unterstützt (im Zeitraum
2015 und 2016 waren es noch 70 Millionen Euro). Der Fonds, dessen
Anwendungsbereich auf Umstrukturierungen infolge der Digitalisierung und des
ökologischen Wandels erweitert werden soll, hat seit 2007 Beihilfen in Höhe von
634 Millionen Euro freigegeben – das ist nur wenig mehr als das ihm zugewiesene
Budget für ein einziges Jahr (500 Millionen Euro).
> Siehe auch: Anhang
des Tätigkeitsberichts und die von der EU-Kommission vorgeschlagene
Verordnung zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des EGF zur
Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge wahrscheinlicher wirtschaftlicher
Turbulenzen bei einem Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Austrittsabkommen entlassen
werden.
- Mobilisierung des EGF für Carrefour
Belgien: Am 4. Oktober hat die Europäische Kommission
vorgeschlagen, Belgien 1,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um 400 ehemalige
Beschäftigte von Carrefour Belgien bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz
zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Recht auf Gestaltung der Arbeitszeit:
Ein Arbeitnehmer, der im Schichtdienst arbeitet, hat bei seinem
Arbeitgeber beantragt, nicht mehr zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht wechseln zu
müssen, um sich um seine Kinder kümmern zu können. Er beantragte, nur noch in der
Frühschicht zu arbeiten, was abgelehnt wurde. Der Gerichtshof unterstreicht, dass
„weder die Richtlinie 2010/18 noch die Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub eine
Bestimmung enthalten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen eines Antrags auf
Elternurlaub dazu verpflichten könnte, dem Begehren des Antragstellers, zu festen
Arbeitszeiten zu arbeiten, zu entsprechen, wenn er normalerweise im Rahmen eines
Wechselschichtmodells arbeitet“ (EuGH,
18. September 2019, Rs. C-366/18, Ortiz Mesonero).
- Beweis einer mittelbaren Diskriminierung:
In einer Rechtssache bezüglich einer österreichischen
Wissenschaftlerin, die sich darauf beruft, mittelbar diskriminiert worden zu
sein, „ist die Bestimmung des Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54, damit ihre
praktische Wirksamkeit gewährleistet ist, dahin auszulegen, dass ein
Arbeitnehmer, der sich durch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts für beschwert hält, den Anschein einer Diskriminierung mit
allgemeinen statistischen Daten über den Arbeitsmarkt des betreffenden
Mitgliedstaats glaubhaft machen kann, wenn von ihm, weil Daten speziell über die
relevante Gruppe der Arbeitnehmer schwer zugänglich oder überhaupt nicht
verfügbar sind, nicht erwartet werden kann, dass er solche Daten vorlegt“ (EuGH,
3. Oktober 2019, Rs C-274/18, Schuch-Ghannadan).
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Gewerkschaften
Kampagne zur Förderung von Tarifverhandlungen :
Der Europäische Gewerkschaftsverband
IndustriAll Europe startete am 26. September eine wichtige Kampagne, um die
positiven Folgen von Tarifverhandlungen für ein besseres Leben der Beschäftigten
(„Together at Work“) aufzuzeigen. Die Kampagne läuft bis März 2020 (vgl. Mitteilung
von IndustriAll Europe). „Diese Kampagne kommt rechtzeitig“, so EU-Abgeordnete Gaby
Bischoff (S&D), um das infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 geschehene
„Unrecht wieder gutzumachen“ (vgl. Mitteilung von
IndustriAll Europe).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Freistellung für Beschäftigte, die sich um
eine pflegebedürftige nahestehende Person kümmern: :
Laut Gesetz
vom 17. Mai 2019 besteht seit dem 1. Oktober 2019 ein Recht auf
Freistellung für Beschäftigte, die eine pflegebedürftige nahestehende Person
pflegen. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Beschäftigten und der
pflegebedürftigen Person ein Vertrauens- oder Näheverhältnis besteht. Außerdem
muss der Beschäftigte einen dauerhaften und tatsächlichen Wohnsitz in Belgien
haben. Hilfe und Unterstützung müssen kostenlos und zusammen mit mindestens
einer professionellen Fachkraft erbracht werden (vgl. Pressemitteilung).
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Finland
Höhere Flexibilität : Ein im
Sommer angenommenes neues Arbeitszeitgesetz für eine flexiblere Arbeitszeitregelung
in den Unternehmen soll die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fördern. Das
Gesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, bietet mehr Möglichkeiten zur
Aushandlung von Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeiten, auch ohne entsprechende
Branchenvereinbarungen. Danach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexible
Arbeitszeiten frei vereinbaren, sofern der Arbeitnehmer aufgrund der Art der
auszuführenden Tätigkeit mindestens die Hälfte seiner Gesamtarbeitszeit selbst
einteilen und auch seinen Arbeitsplatz wählen kann, das heißt, ob er Zuhause oder in
einem Coworking Space arbeitet. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass alle
Beschäftigten Anrecht auf ein „Arbeitszeitkonto“ haben, so dass sie Überstunden
gegen spätere Reduzierungen der Arbeitsstunden, Urlaubszeiten oder auch
Geldleistungen eintauschen können und umgekehrt. Diese Reform wurde von den
Gewerkschaften überwiegend positiv aufgenommen, da sie den Beschäftigten mehr
Freiheiten einräumt, ihre Arbeitszeiten an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Arbeitgeber hingegen sehen darin die Gefahr, dass es zu Störungen kommen kann, wenn
die Beschäftigten mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeit nehmen können.
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Polen
Massive Robotisierung bei Volkswagen :
Der deutsche Automobilhersteller Volkswagen hat
eine umfangreiche Investition an seinem Standort Posen (11.000 Beschäftigte)
angekündigt: Der Automatisierungsgrad einer Produktionslinie soll von 42 % auf 80 %
steigen, was zu einem Wegfall von 750 Arbeitsplätzen führen wird. Dies ist in Polen
mit das erste Mal, dass der Einsatz von Robotern so viele Arbeitsplätze kosten wird
(siehe englischen Artikel
in Poland in).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Vereinbarung überarbeitet : Die
Unternehmensleitung des Autovermieters Europcar hat am 24. April die
Vereinbarung zur Einrichtung seines EBR überarbeitet: Die neue Vereinbarung enthält
jetzt eine „Anti-Brexit“-Klausel: Ein Land, das aus der EU austritt „verbleibt im
Anwendungsbereich der Vereinbarung, und die Delegation muss die Bedingungen für die
Benennung ihrer Mitglieder erfüllen, die vor dem Austritt definiert wurden“. In
einer für EBR-Vereinbarungen eher seltenen Klausel wird ausgeführt, „die
unterzeichnenden Parteien vereinbaren generell, dass ein Thema transnationalen
Charakter hat – und damit den EBR betrifft – sobald es über den
Zuständigkeitsbereich der nationalen Unternehmensleitung hinausgeht“.
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Gewerkschaften
Grundrechte : Die Globale
Gewerkschaftsallianz des deutschen Gesundheitskonzerns Fresenius (280.000 Beschäftigte)
prangerte am 25. September die Verletzung der Rechte der Konzernbeschäftigten an und
forderte von der Unternehmensleitung den Abschluss einer globalen Vereinbarung (vgl.
Pressemitteilungen von IndustriAll
Global Union, UNI
Global Union und EPSU).
- Sorgfaltspflicht multinationaler
Unternehmen: Die europäische und internationale
Transportarbeiter-Föderation (ETF und ITF) und die Globale Gewerkschaftsallianz
des Transport- und Logistikkonzerns XPO haben die
Unternehmensleitung in einem Schreiben dazu aufgefordert, der Sorgfaltspflicht
des Unternehmens hinsichtlich der Menschenrechte in seiner Lieferkette
nachzukommen (vgl. Pressemitteilung).
> Siehe auch: Schreiben
an den CEO von XPO und Analyse
von ITF.
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4. Studien
und Berichte
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Eurofound) hat mehrere Studien veröffentlicht: 1. Vergleich der Arbeitszeit in der
EU, die mit durchschnittlich 38 Stunden pro Woche unverändert ist. Der Unterschied
zwischen neuen und alten Mitgliedstaaten nimmt tendenziell ab (Working
time 2017-2018). 2. Überblick über die Entwicklungen in Arbeitsbeziehungen,
Sozialgesetzgebung und Arbeitsbedingungen 2018 pro Mitgliedstaat (Annual
review of working life 2018). 3. Bericht über Beschäftigung und
Arbeitsbeziehungen in drei verschiedenen Plattform-Typen (Employment
and working conditions of selected types of platform work). Beiträge
aus den einzelnen Ländern ergänzen diesen Bericht.
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