IR Notes

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IR Notes 127 – Ein Arbeitsminister für Beschäftigung und Soziales

  IR Notes 127 – 9 Oktober 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Christophe Teissier, Projektleiter bei ASTREES

Welche Erkenntnisse haben Sie aus dem europäischen EWC 4.0 Projekt, das Sie zusammen mit IR Share durchgeführt haben, über die Rolle der europäischen Betriebsräte angesichts des digitalen Wandels gewonnen?
Seit Juni 2018 haben wir drei Seminare durchgeführt, in denen die EBR-Akteure, das heißt, die Manager und Beschäftigten in den europäischen Betriebsräten, zusammengekommen sind, um sich darüber auszutauschen, wie die Rolle eines EBR angesichts der mit der Digitalisierung verbundenen Transformation aussehen sollte. Zu Beginn des von der Europäischen Kommission unterstützten Projekts sind wir davon ausgegangen, dass diese Thematik europäischen Betriebsräten eine Gelegenheit zur Mobilisierung bietet, zur Übernahme einer aktiven Rolle und zum Nachweis des Mehrwerts, der sich aus dem sozialen Dialog auf Unternehmensebene bei der Begleitung der digitalen Transformation ergibt. Auch wenn wir unterschiedliche Reifegrade bei den europäischen Betriebsräten festgestellt haben, die sich vor allem aus den verschiedenen Branchen ergeben, ist die Digitalisierung eine allgemeine Problematik, die uns alle angeht. Alle teilnehmenden EBR-Mitglieder berichteten über Initiativen in ihren Unternehmen, vom Informationsaustausch über Schulungen bis hin zur Einrichtung von Arbeitsgruppen oder der Aushandlung europäischer Vereinbarungen. Die europäischen Betriebsräte haben hier die Gelegenheit, zusammen mit dem Management eine gemeinsame Strategie zur Steuerung der Transformationen zu entwickeln, die auf der Basis gemeinsamer Erkenntnisse auch so sensible Themen wie künstliche Intelligenz oder Datenschutz beinhaltet. Diese Erkenntnisse können wiederum als Grundlage für neue Prozesse zur Mitentwicklung von Werkzeugen genutzt werden, mit denen der soziale Dialog erneuert wird, und die in der Folge auch bei anderen großen Veränderungen wie dem ökologischen Wandel zur Zusammenarbeit genutzt werden können.
> Weitere Infos : Link zur Zusammenfassung des Projekts und Empfehlungen.

 
  Agenda

 


16. Oktober
Brüssel

Dreigliedriger Sozialgipfel


21.-25. Oktober
Europäische Union

Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.


24. Oktober
Luxemburg

Rat Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten.


24. und 25. Oktober
Frankfurt am Main
Seminar der IG Metall über gute Beispiele der EBR/SE-BR-Arbeit; Austausch rund um die Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, an der 1635 EBR-Mitglieder teilnahmen, mit einem Beitrag zum Brexit und zu den Perspektiven der EU nach der Europawahl und der Einrichtung der neuen Kommission.


28. Oktober
Brüssel
Mittagsgespräch des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Ein Plan für die Wirtschaftsdemokratie in Europa: die nächste Phase der Arbeitnehmermitbestimmung“ mit Ewan McGaughey, Professor am King’s College London, Isabelle Schömann (EGB), Aline Hoffmann und Sara Lafuente Hernández (ETUI).


3.-6. November
Berlin
Seminar für EBR/SE-BR-Mitglieder ausgerichtet von vier deutschen Gewerkschaftsverbänden zur Stärkung der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren..
Ansprechpartnerin: Doris Meissner – doris.meissner@igbce.de


12.-13. November
Bilbao

Gipfel für gesunde Arbeitsplätze 2019
.


14. und 15. November
Brüssel
Abschlusskonferenz des europäischen Projekts „European Metal Workers Participation; state of play and best practices on the edge“, ausgerichtet von der französischen Gewerkschaftsorganisation FGMM-CFDT mit Unterstützung von 12 angeschlossenen europäischen Gewerkschaften und dem Expertenwissen der Beratungsfirma Syndex. Simultan gedolmetscht in Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Tschechisch. EBR-Mitglieder, die sich über ihre Gewerkschaft anmelden, können an der Konferenz teilnehmen.
Ansprechpartnerin: Caroline Blot – caroline.blot@fgmm.cfdt.fr


3. und 4. Dezember
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Zukunft von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa, 30 Jahre nach Verabschiedung der Rahmenrichtlinie im Jahr 1989.

 
  Über uns


IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Ein Arbeitsminister für Beschäftigung und Soziales

Bei seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament bemühte sich der designierte EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, Luxemburgs früherer Arbeitsminister Nicolas Schmit, um die Gunst seiner Zuhörer, indem er den ehemaligen Kommissionspräsidenten und Initiator des Sozialen Europas Jacques Delors zitierte und daran erinnerte, dass das Vertrauen der Bürger für den Erfolg des europäischen Projekts entscheidend sei. Im Grunde präsentierte er den Inhalt seines Auftragsschreibens und stellte sein Fachkompetenz unter Beweis. Seine wichtigsten Vorhaben:  1. Ein Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auf EU-Ebene und in jedem Land mittels legislativer und nichtlegislativer Instrumente. 2. Stärkung der Jugendgarantie, die nach einer Empfehlung des Rats eingeführt wurde, damit junge Menschen sechs Monate nach ihrem Schulabschluss nicht ohne Anstellung oder Ausbildungsplatz dastehen. Nicolas Schmit will diese Maßnahme insbesondere mit einer Schulung zum Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen ergänzen. 3. Einrichtung einer „Kindergarantie“ zur Bekämpfung von Kinderarmut in der EU. 4. Einführung eines europäischen Rückversicherungssystems für nationale Arbeitslosenversicherungen zur Unterstützung der Arbeitslosenversicherung eines Landes nach einem externen Schock.  5. Einführung eines europäischen Mindestlohns, um bei fehlenden kollektivrechtlichen Regelungen Beschäftigten einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. 6. Überlegungen zur Einrichtung eines persönlichen Lernkontos. 7. Förderung des sozialen Dialogs auf allen Ebenen sowie der Tarifverhandlungen als Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. 8. Überlegungen über ein Grundeinkommen, um jedem Einzelnen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, auch denjenigen, die auf dem Arbeitsmarkt nicht unterkommen. 9. Besserer Sozialschutz und bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte digitaler Plattformen. Zu diesem Thema soll eine große Konferenz einberufen werden. 10. Verpflichtung zur Durchführung der erforderlichen Initiativen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, insbesondere in Bezug auf gefährliche Stoffe, auch wenn dieses Thema nicht ausdrücklich in seinem Auftragsschreiben genannt ist, wie der Europäische Gewerkschaftsbund betonte. 11. Durchführung einer Untersuchung, inwiefern die unterschiedlichen Beitragshöhen der nationalen Sozialversicherungssysteme bei der Entsendung von Arbeitnehmern zu unlauterem Wettbewerb führen. Nach der Anhörung wurde seine Ernennung vom Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments bestätigt.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Keine Überarbeitung der Entsenderichtlinie : Die Europäische Kommission hat am 25. September ihren Bewertungsbericht über die Richtlinie 2014/67/EU vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern veröffentlicht. Es ging darum, die Anwendung der Richtlinie zu beurteilen, um ihre Einhaltung zu überprüfen und einzuschätzen, inwiefern eine Überarbeitung von Interesse ist. Angesichts „des begrenzten Zeitraums seit Inkrafttreten der Richtlinie und mangels weiterer gemeldeter Probleme, die Änderungen der Richtlinie erfordern würden, hält es die Kommission derzeit nicht für erforderlich, Änderungen der Richtlinie vorzuschlagen“. Hingegen wird sie einen praktischen Leitfaden (nur in englischer Sprache) veröffentlichen, der den beteiligten Parteien die Auslegung der Richtlinie erleichtern soll. Die Kommission weist auf die bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Verwaltungsbereich hin, auch wenn sie noch nicht optimal sei, und auf die Vielfalt an Sanktionen auf nationaler Ebene zur Missbrauchsbekämpfung bei der Entsendung von Arbeitnehmern. Die unterschiedlichen Sanktionen werden in einem Arbeitspapier zusammengestellt. Die Kommission erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Sanktionen wahren müssen.
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Siehe auch: Fragen und Antworten zum Bewertungsbericht.



  • Europäischer Globalisierungsfond (EGF): Die Europäische Kommission veröffentlichte am 16. September den Bericht über die Tätigkeiten des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Dieser Fonds soll zusammen mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen finanzieren, um die im Rahmen von umfassenden Umstrukturierungen entlassenen Arbeitnehmern bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. In den Jahren 2017 und 2018 hat der Fonds 12.896 entlassene Arbeitnehmer mit einem Betrag von 41 Millionen Euro unterstützt (im Zeitraum 2015 und 2016 waren es noch 70 Millionen Euro). Der Fonds, dessen Anwendungsbereich auf Umstrukturierungen infolge der Digitalisierung und des ökologischen Wandels erweitert werden soll, hat seit 2007 Beihilfen in Höhe von 634 Millionen Euro freigegeben – das ist nur wenig mehr als das ihm zugewiesene Budget für ein einziges Jahr (500 Millionen Euro).
    >
    Siehe auch: Anhang des Tätigkeitsberichts und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des EGF zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge wahrscheinlicher wirtschaftlicher Turbulenzen bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Austrittsabkommen entlassen werden.

  • Mobilisierung des EGF für Carrefour Belgien: Am 4. Oktober hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, Belgien 1,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um 400 ehemalige Beschäftigte von Carrefour Belgien bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Recht auf Gestaltung der Arbeitszeit: Ein Arbeitnehmer, der im Schichtdienst arbeitet, hat bei seinem Arbeitgeber beantragt, nicht mehr zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht wechseln zu müssen, um sich um seine Kinder kümmern zu können. Er beantragte, nur noch in der Frühschicht zu arbeiten, was abgelehnt wurde. Der Gerichtshof unterstreicht, dass „weder die Richtlinie 2010/18 noch die Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub eine Bestimmung enthalten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen eines Antrags auf Elternurlaub dazu verpflichten könnte, dem Begehren des Antragstellers, zu festen Arbeitszeiten zu arbeiten, zu entsprechen, wenn er normalerweise im Rahmen eines Wechselschichtmodells arbeitet“ (EuGH, 18. September 2019, Rs. C-366/18, Ortiz Mesonero).



  • Beweis einer mittelbaren Diskriminierung: In einer Rechtssache bezüglich einer österreichischen Wissenschaftlerin, die sich darauf beruft, mittelbar diskriminiert worden zu sein, „ist die Bestimmung des Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54, damit ihre praktische Wirksamkeit gewährleistet ist, dahin auszulegen, dass ein Arbeitnehmer, der sich durch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts für beschwert hält, den Anschein einer Diskriminierung mit allgemeinen statistischen Daten über den Arbeitsmarkt des betreffenden Mitgliedstaats glaubhaft machen kann, wenn von ihm, weil Daten speziell über die relevante Gruppe der Arbeitnehmer schwer zugänglich oder überhaupt nicht verfügbar sind, nicht erwartet werden kann, dass er solche Daten vorlegt“ (EuGH, 3. Oktober 2019, Rs C-274/18, Schuch-Ghannadan).


Gewerkschaften

Kampagne zur Förderung von Tarifverhandlungen : Der Europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe startete am 26. September eine wichtige Kampagne, um die positiven Folgen von Tarifverhandlungen für ein besseres Leben der Beschäftigten („Together at Work“) aufzuzeigen. Die Kampagne läuft bis März 2020 (vgl. Mitteilung von IndustriAll Europe). „Diese Kampagne kommt rechtzeitig“, so EU-Abgeordnete Gaby Bischoff (S&D), um das infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 geschehene „Unrecht wieder gutzumachen“ (vgl. Mitteilung von IndustriAll Europe).


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Freistellung für Beschäftigte, die sich um eine pflegebedürftige nahestehende Person kümmern: : Laut Gesetz vom 17. Mai 2019 besteht seit dem 1. Oktober 2019 ein Recht auf Freistellung für Beschäftigte, die eine pflegebedürftige nahestehende Person pflegen. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Beschäftigten und der pflegebedürftigen Person ein Vertrauens- oder Näheverhältnis besteht. Außerdem muss der Beschäftigte einen dauerhaften und tatsächlichen Wohnsitz in Belgien haben. Hilfe und Unterstützung müssen kostenlos und zusammen mit mindestens einer professionellen Fachkraft erbracht werden (vgl. Pressemitteilung).

Finland

Höhere Flexibilität : Ein im Sommer angenommenes neues Arbeitszeitgesetz für eine flexiblere Arbeitszeitregelung in den Unternehmen soll die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fördern. Das Gesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, bietet mehr Möglichkeiten zur Aushandlung von Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeiten, auch ohne entsprechende Branchenvereinbarungen. Danach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten frei vereinbaren, sofern der Arbeitnehmer aufgrund der Art der auszuführenden Tätigkeit mindestens die Hälfte seiner Gesamtarbeitszeit selbst einteilen und auch seinen Arbeitsplatz wählen kann, das heißt, ob er Zuhause oder in einem Coworking Space arbeitet. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass alle Beschäftigten Anrecht auf ein „Arbeitszeitkonto“ haben, so dass sie Überstunden gegen spätere Reduzierungen der Arbeitsstunden, Urlaubszeiten oder auch Geldleistungen eintauschen können und umgekehrt. Diese Reform wurde von den Gewerkschaften überwiegend positiv aufgenommen, da sie den Beschäftigten mehr Freiheiten einräumt, ihre Arbeitszeiten an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Arbeitgeber hingegen sehen darin die Gefahr, dass es zu Störungen kommen kann, wenn die Beschäftigten mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeit nehmen können.


Polen

Massive Robotisierung bei Volkswagen : Der deutsche Automobilhersteller Volkswagen hat eine umfangreiche Investition an seinem Standort Posen (11.000 Beschäftigte) angekündigt: Der Automatisierungsgrad einer Produktionslinie soll von 42 % auf 80 % steigen, was zu einem Wegfall von 750 Arbeitsplätzen führen wird. Dies ist in Polen mit das erste Mal, dass der Einsatz von Robotern so viele Arbeitsplätze kosten wird  (siehe englischen Artikel in Poland in).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Vereinbarung überarbeitet : Die Unternehmensleitung des Autovermieters Europcar hat am 24. April die Vereinbarung zur Einrichtung seines EBR überarbeitet: Die neue Vereinbarung enthält jetzt eine „Anti-Brexit“-Klausel: Ein Land, das aus der EU austritt „verbleibt im Anwendungsbereich der Vereinbarung, und die Delegation muss die Bedingungen für die Benennung ihrer Mitglieder erfüllen, die vor dem Austritt definiert wurden“. In einer für EBR-Vereinbarungen eher seltenen Klausel wird ausgeführt, „die unterzeichnenden Parteien vereinbaren generell, dass ein Thema transnationalen Charakter hat – und damit den EBR betrifft – sobald es über den Zuständigkeitsbereich der nationalen Unternehmensleitung hinausgeht“.


Gewerkschaften

Grundrechte : Die Globale Gewerkschaftsallianz des deutschen Gesundheitskonzerns Fresenius (280.000 Beschäftigte) prangerte am 25. September die Verletzung der Rechte der Konzernbeschäftigten an und forderte von der Unternehmensleitung den Abschluss einer globalen Vereinbarung (vgl. Pressemitteilungen von IndustriAll Global Union, UNI Global Union und EPSU).



  • Sorgfaltspflicht multinationaler Unternehmen: Die europäische und internationale Transportarbeiter-Föderation (ETF und ITF) und die Globale Gewerkschaftsallianz des Transport- und Logistikkonzerns XPO haben die Unternehmensleitung in einem Schreiben dazu aufgefordert, der Sorgfaltspflicht des Unternehmens hinsichtlich der Menschenrechte in seiner Lieferkette nachzukommen (vgl. Pressemitteilung).
    >
    Siehe auch: Schreiben an den CEO von XPO und Analyse von ITF.


4. Studien und Berichte

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat mehrere Studien veröffentlicht: 1. Vergleich der Arbeitszeit in der EU, die mit durchschnittlich 38 Stunden pro Woche unverändert ist. Der Unterschied zwischen neuen und alten Mitgliedstaaten nimmt tendenziell ab (Working time 2017-2018). 2. Überblick über die Entwicklungen in Arbeitsbeziehungen,  Sozialgesetzgebung und Arbeitsbedingungen 2018 pro Mitgliedstaat (Annual review of working life 2018). 3. Bericht über Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen in drei verschiedenen Plattform-Typen (Employment and working conditions of selected types of platform work). Beiträge aus den einzelnen Ländern ergänzen diesen Bericht.

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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