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IR Notes 131 – 4 Dezember 2019
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Klara Rydström Projektmanagerin bei MENSEN – forum för menstruation
Ihre
Organisation „MENSEN“ hat soeben ein erstes Pilotprogramm
abgeschlossen, das Unternehmen ermutigen soll, die Probleme,
die Arbeitnehmerinnen während ihrer Menstruation haben,
entsprechend zu berücksichtigen. Wie sieht Ihre erste Bilanz
aus? Ja, das Programm ist nun abgeschlossen, und
wir sind mit der schwedischen Agentur für Gleichstellungsfragen im
Gespräch, damit wir ab Januar 2020 neue Mittel erhalten, um unsere
Arbeit fortzuführen. Seit Dezember 2018 entwickeln wir ein Programm
zur Anpassung des Arbeitsumfelds an die verschiedenen Bedürfnisse
von menstruierenden Menschen, das möglichst als Teil einer
umfassenderen Unternehmensstrategie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten beitragen soll. Das Start-up
Forza Football war das erste Unternehmen, das nach einer internen
Prüfung das „Menstruationszertifikat“ von MENSEN erhalten hat. Wir
schreiben keine bestimmten Maßnahmen vor. Vielmehr verfolgen wir
einen ganzheitlichen Ansatz auf der Grundlage von Interviews,
Treffen und Schulungen für alle Beschäftigten, um so einen
maßgeschneiderten Aktionsplan für die einzelnen Unternehmen
aufzustellen. Denn menstruierende Menschen sollen sich bei der
Arbeit wohlfühlen und über ihre Schwierigkeiten offen sprechen
können. Und es geht um die Durchführung einfacher Maßnahmen, wie das
Aufstellen von Automaten mit Hygieneartikeln in den Toilettenräumen
oder die Einführung flexibler Arbeitszeiten, sodass die Betroffenen
später kommen, früher gehen oder den Arbeitsplatz verlassen können,
wenn die Schmerzen zu stark werden, um von zu Hause
weiterzuarbeiten. Zurzeit haben wir ca. 20 Firmen, die an diesem
Ansatz interessiert sind, und wir führen Gespräche mit
Gewerkschaften, um ihr Bewusstsein zu diesem Thema zu erhöhen.
Arbeitgeber sehen darin Vorteile wie gesteigerte Produktivität,
verbessertes Image und höheres Ansehen auf dem Arbeitsmarkt, um
Talente für das Unternehmen zu gewinnen. > Weitere
Informationen
finden Sie unter: www.mensen.se
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Agenda
9. und 10.
Dezember Brüssel Tagung
des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik
11. Dezember
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel „Collective
Bargaining in a Changing World of Work“, (Tarifverhandlungen in
einer Arbeitswelt im Wandel) anlässlich des neuen OECD-Berichts
Gemeinsam zum Erfolg. Tarifverhandlungen und Mitsprache in einer
Arbeitswelt im Wandel. Mit Sandrine Cazes, Andrea Garnero und
Chloé Touzet, alle drei von der OECD, sowie Erläuterungen von Esther
Lynch (EGB), Jörg Tagger (GD Beschäftigung und Soziales) und Torsten
Müller (EGI).
13. Dezember
Paris Gemeinsame
Konferenz von der Denkfabrik der französischen Regierung France
Stratégie und der OECD, zur Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse des
neuen OECD-Berichts
Gemeinsam zum Erfolg. Tarifverhandlungen und Mitsprache in einer
Arbeitswelt im Wandel. Mit Sandrine Cazes und Andrea Garnero,
Ökonomen im OECD-Ausschuss für Beschäftigung, Arbeit und soziale
Angelegenheiten (s. S. 1), und Frédéric Lerais, Leiter von IRES.
17. Januar Paris Die „Große
Debatte“ der Fachzeitschrift für Arbeitsrecht Droit Social mit
dem Thema „Juges
et accords collectifs de travail“ (Richter und Tarifverträge),
u. a. mit dem Programmpunkt „Handhabung in anderen Ländern“ mit François
Biltgen (CJUE) und Achim Seifert (Universität Jena). Einleitende Worte
von Jean-Emmanuel Ray. Weiterer Beitrag von Laurent Berger (CFDT),
Präsident des Europäischen Gewerkschaftsbunds.
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Über uns
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch)
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Das Team: Diese
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Nr.: 0621 Z 93933.
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IR Notes gefiel …
das Buch von Jean-Emmanuel Ray, Rechtsprofessor an der Université Paris I
Sorbonne und am Institut für politische Studien Sciences Po…
… ein „bewusst für Laien zugängliches“ Handbuch des französischen
Arbeitsrechts. Das Referenzwerk, das beinahe so umfangreich ausfällt wie
das Arbeitsgesetzbuch, beschäftigt sich mit dem individuellen und
kollektiven Arbeitsrecht in einer für Laien verständlichen Form.
Besonders empfehlenswert für Personen, die mit der französischen
Rechtskultur nicht vertraut sind, sich aber mit der oftmals undankbaren
Materie auseinandersetzen müssen. Zur Sprache kommen die zahlreichen
Arbeitsrechtreformen, die in jüngster Zeit in Frankreich durchgeführt
wurden, ebenso wie aktuelle Themen, sei es die Bewertung der
Beschäftigungsverhältnisse in der Neuen Ökonomie oder auch der weltweite
virtuelle Streik, den IBM-Arbeitskräfte über Avatare an virtuellen
Standorten des Unternehmens organisierten. > Droit
du travail, droit vivant 2020,
Jean-Emmanuel Ray, Wolters Kluwer, 28. Ausgabe, 806 Seiten, 42
Euro.
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In den
Schlagzeilen
Ein sehr
grünes Parlament und eine Kommission unter Druck
Die neue Europäische Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen, nachdem sie am 27.
November vom Europäischen Parlament bestätigt wurde. In ihrer Rede stellte die neue
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre besondere Priorität in den
Vordergrund: den europäischen „Grünen Deal“, für den sie in den ersten 100 Tagen
ihres Mandats einen Vorschlag vorlegen will. Es handelt sich um „unsere neue
Wachstumsstrategie“, die helfen soll, „Emissionen zu senken und gleichzeitig neue
Arbeitsplätze zu schaffen“. Während sie Wachstumsrücknahme oder Zurückhaltung
ablehnend gegenübersteht, unterstreicht sie: „Im Zentrum wird eine
Industriestrategie stehen, die unsere Unternehmen […] in die Lage versetzen wird,
[…] neue Technologien zu entwickeln und gleichzeitig neue Märkte zu schaffen“. Für
von der Leyen muss „der Übergang gerecht und inklusiv sein, sonst wird er nicht
gelingen.“ Daher wird es einen „Mechanismus für einen fairen Übergang“ geben, der
allerdings noch präzisiert und vor allem finanziert werden muss. Der Grüne Deal ist
eine Antwort an das Parlaments, das am Tag nach der Einsetzung der Kommission zwei
Entschließungen angenommen hat: Mit einer
ruft sie den „Klima- und Umweltnotstand“ aus und fordert „umgehend ehrgeizige
Maßnahmen“, die „mit wirksamen sozialen und integrativen Maßnahmen einhergehen
müssen, damit ein gerechter und ausgewogener Übergang sichergestellt wird, in dessen
Rahmen die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert wird“ und „ein hohes Gemeinwohl
und hochwertige Arbeitsplätze und Schulungen“ garantiert werden. Die zweite
Entschließung zur COP25 hebt hervor, „dass stärkere Sozialpartnerschaften
[…]grundlegend dafür sind, dass in sämtlichen Gesellschaftsbereichen fair, inklusiv
und sozial verträglich Klimaneutralität erzielt wird“. In ökologischen und sozialen
Fragen wird das Parlament also an der Spitze stehen, was bereits jetzt heftige
Konfrontationen mit den Mitgliedstaaten vermuten lässt, sobald es um die
Finanzierung dieser für einen gerechten Übergang erforderlichen Maßnahmen gehen
wird. Im sozialen Bereich hat sich die neue Kommission zwei Prioritäten in den
ersten 100 Tagen gesetzt (vgl. Programm
der Präsidentin): 1. Vorschlag „zur Einführung verbindlicher
Lohntransparenzmaßnahmen“ zur Reduzierung der Lohnungleichheiten zwischen Frauen und
Männern. 2. Vorbereitung eines „Rechtsinstruments, mit dem sichergestellt werden
soll, dass jeder Arbeitnehmer in unserer Union einen gerechten Mindestlohn erhält“,
der ihm „einen angemessenen Lebensstandard“ ermöglicht.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Aktuelle
soziale Themen
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Rechtsprechung
Gutschreibung von Urlaubsansprüchen :
Der Gerichtshof hatte bereits präzisiert, dass ein Arbeitnehmer,
der während des bezahlten Jahresurlaubs – gemäß Richtlinie 2003/88 vom 4. November
2003 zur Arbeitszeitgestaltung – krank wird, seine Urlaubstage gutschreiben lassen
kann, die er aufgrund der Krankheit nicht genommen hat, damit er sein grundlegendes
Recht auf vier Wochen Ruhe- und Freizeit in Anspruch nehmen kann. Doch wie verhält
es sich, wenn der Beschäftigte von Gesetzes wegen oder aufgrund eines Tarifvertrags
5, 6 oder 7 Wochen im Jahr Urlaub hat und nach der vierten Woche bezahlten Urlaubs
krank wird? Greift auch hier die Gutschrift-Regelung? Der Gerichtshof sagt nein.
Wenn die Mitgliedstaaten Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zuerkennen oder
genehmigen, die über die Mindestdauer von vier Wochen hinausgehen, fallen „die
Urlaubsansprüche und die Bedingungen für eine Gutschrift im Fall der Erkrankung
während des Urlaubs in die den Mitgliedstaaten verbliebene Zuständigkeit. Sie sind
weder durch die Richtlinie 2003/88 geregelt, noch fallen sie in deren
Anwendungsbereich“ (EuGH,
19. November 2019, Rs C-609/17 und C-610/17, TSN eund AKT).
- Wer ist der Arbeitgeber von
Lastkraftwagenfahrern? Der Generalanwalt des EuGH hat
wichtige Schlussanträge
vorgelegt – auf die sich der Gerichtshof bei seinem Urteil stützen kann – und
zwar in Bezug auf niederländische Transportunternehmen, die von den Niederlanden
aus Fahrer einsetzten, die für eine zyprische Firma arbeiteten. In Bezug auf die
Anwendung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geht der Generalanwalt
davon aus, dass der „Arbeitgeber“ das niederländische Transportunternehmen ist
und nicht die zyprische Firma, die die Arbeitsverträge mit den Fahrern
geschlossen hat. Folglich unterliegen die Fahrer den
sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften der Niederlande. Der Generalanwalt
ist der Auffassung, dass es sich nicht um eine Arbeitnehmerentsendung handelt
und spricht von einer rechtsmissbräuchlichen Konstruktion (vgl. Pressemitteilung
des Gerichtshofs).
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Sektoraler
sozialer Dialog
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
Regeln für Plattformen : Mit dem
am 19. November angenommenen Rahmengesetz für
Mobilitätsplattformen werden Maßnahmen für eine „soziale Regelung“ des
Mobilitätsplattform-Sektors umgesetzt (Fahrradlieferdienste, Taxi-Dienste etc.): 1.
Die Plattformen müssen Transparenzpflichten gegenüber ihren Beschäftigten in Bezug
auf die zu erbringende Leistung erfüllen (Entfernung, garantierter Mindestpreis nach
Abzug von Provisionen, Recht auf Ablehnung des Auftrags etc.). 2. Die Beschäftigten
können ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen. Sie haben das Recht auf
Nichterreichbarkeit während ihrer Arbeitszeiten, und die Plattform kann ihren
Vertrag aus diesem Grund nicht kündigen. 3. Die Plattformen können eine
„Vereinbarung zur sozialen Verantwortung“ schließen, in der ihre Rechte und
Pflichten gegenüber den Beschäftigten festgelegt sind. 4. Die Beschäftigten haben
ein Recht auf Berufsbildung. 5. Die Regierung kann kraft Verordnung die Modalitäten
für die kollektive Vertretung selbstständiger Plattformbeschäftigter festlegen. Noch
am selben Tag der Gesetzesverabschiedung gründeten fünfzehn Plattformen (Deliveroo,
Uber, Eats etc.) den Verband unabhängiger Plattformen (API) und gaben sich eine gemeinsame Charta mit den Grundprinzipien
und den gemeinsamen Zielen.
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Litauen
- Mindestlohn: Die Regierung
hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2020 den Mindestlohn von 555 auf 607 Euros zu
erhöhen. Ebenfalls angehoben wurde der Lohnbetrag, der für die Besteuerung der
Tagegelder für Dienstreisen ausschlaggebend ist.
> Siehe
auch: Urteil
eines Arbeitsgerichts im Vereinigten
Königreich, das den Schutz der Beschäftigten bei einem
Unternehmensübergang zum ersten Mal auch auf „Worker“ anwendet (und nicht
nur auf „employees“ (Angestellte) mit einem Arbeitsvertrag) (siehe
Mitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Lewis Silkin).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Digitalisierung : Der
französische Energieversorgungskonzern Engie (160.000 Beschäftigte)
unterzeichnete am 28. November gemeinsam mit seinem EBR eine gemeinsame Erklärung zu den
Herausforderungen der Digitalisierung. Diese Erklärung, die von der
Vorsitzenden der Konzernleitung Isabelle Kocher und dem EBR-Sekretär Robert Textoris
(CGT) (s. Bild) unterzeichnet wurde, ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe des EBR.
Alle Einheiten des Konzerns müssen in Abstimmung mit der Personalvertretung „in
einem möglichst frühen Stadium“ die Auswirkungen der Veränderungen der
Arbeitsweisen, die durch die digitalen Tools ermöglicht werden „systematisch“
untersuchen, „um diejenigen Maßnahmen zur Begleitung festzulegen, die am besten
geeignet sind, um jede Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der […] geltenden
Garantien zu verhindern“. Die Unterzeichner verpflichten sich, die Einleitung zur
Aushandlung eines Rahmenvertrags mit den europäischen Gewerkschaftsverbänden im
zweiten Halbjahr 2020 einzufordern.
- Umstrukturierung: Die
Unternehmensleitung des Stahlkonzerns Tata
Steel kündigte am 18. November den Abbau von 3.000
Stellen in Europa an. Am selben Tag kam es zu einem ersten Austausch zwischen
der Konzernleitung und dem EBR. Letzterer veröffentlichte daraufhin eine Erklärung über seinen
Standpunkt zum Anhörungsverfahren.
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Transnationale Vereinbarungen
Grundrechte :
Der spanische Hersteller von Windkraftanlagen
Siemens Gamesa (23.000
Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union
erneuerten am 25. November ihre globale Rahmenvereinbarung.
Laut IndustriAll weist diese Vereinbarung deutliche Verbesserungen gegenüber der
ursprünglichen Vereinbarung aus dem Jahre 2015 auf (vgl. Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Arbeit der Zukunft : Im Hinblick
auf die Polarisierung des Arbeitsmarkts hat das Massachusetts Institute of
Technology MIT im Rahmen des multidisziplinären Projekts „MIT work for the future“
einen Bericht
veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass „Länder, die gezielt und vorausschauend in
Aus- und Weiterbildung investieren, in der Lage sein sollten, nicht nur Personen mit
einer Elitebildung, sondern der Mehrzahl ihrer Beschäftigten Arbeitsplätze mit einem
guten Einkommen und ausreichender Arbeitsplatzsicherheit zu bieten. Die Autoren
kritisieren das Modell, das sich in den USA durchgesetzt hat und den Aktionären den
Vorrang einräumt, während die Gewerkschaften verkümmern. Folglich „haben die
Arbeitskräfte für einfache Arbeiten im Allgemeinen nicht von der
Produktivitätssteigerung der letzten 40 Jahre profitiert“. „Der in den USA
vorherrschende reine Aktionärskapitalismus muss überdacht werden“, so die Autoren.
„Wenn es vielleicht auch kein optimales Mitbestimmungsmodell gibt, so gibt es in
zwei Punkten keine Zweifel:“ 1. Allein die ökonomische Effizienz verlangt, dass
Arbeitskräfte als Akteure ein gewisses Gewicht in dem Unternehmen haben, das sie
beschäftigt. Denn sonst werden die Entscheidungen auch weiterhin die tatsächlichen
Kosten nicht internalisieren, die sich infolge von Stellenstreichungen nicht nur auf
die Beschäftigten, sondern auf die ganze Gesellschaft auswirken. 2. In Bezug auf das
deutsche Modell und ohne „genau zu wissen, welche Regeln für die
Arbeitnehmervertretung in den USA gelten sollten“, sind sich die Autoren „sicher,
dass das nahezu „stimmlose“ Modell, das in den letzten 40 Jahren in den USA
vorrangig war, aus dem Gleichgewicht geraten ist.“
> Siehe
auch: Bericht
über den sozialen Dialog im Sektor der
sozialen Dienstleistungen in fünf Ländern (Bulgarien,
Litauen, Malta, Rumänien und Zypern), den das cabinet wmp consult und für Litauen
unsere Korrespondentin Elma Paulauskaite für die europäische Arbeitgeberorganisation
CEEP erstellt hat (vgl. Zusammenfassung).
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