IR Notes

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IR Notes 131 – Ein sehr grünes Parlament und eine Kommission unter Druck

  IR Notes 131 – 4 Dezember 2019
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Klara Rydström Projektmanagerin bei MENSEN – forum för menstruation

Ihre Organisation „MENSEN“ hat soeben ein erstes Pilotprogramm abgeschlossen, das Unternehmen ermutigen soll, die Probleme, die Arbeitnehmerinnen während ihrer Menstruation haben, entsprechend zu berücksichtigen. Wie sieht Ihre erste Bilanz aus?
Ja, das Programm ist nun abgeschlossen, und wir sind mit der schwedischen Agentur für Gleichstellungsfragen im Gespräch, damit wir ab Januar 2020 neue Mittel erhalten, um unsere Arbeit fortzuführen.  Seit Dezember 2018 entwickeln wir ein Programm zur Anpassung des Arbeitsumfelds an die verschiedenen Bedürfnisse von menstruierenden Menschen, das möglichst als Teil einer umfassenderen Unternehmensstrategie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten beitragen soll. Das Start-up Forza Football war das erste Unternehmen, das nach einer internen Prüfung das „Menstruationszertifikat“ von MENSEN erhalten hat. Wir schreiben keine bestimmten Maßnahmen vor. Vielmehr verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz auf der Grundlage von Interviews, Treffen und Schulungen für alle Beschäftigten, um so einen maßgeschneiderten Aktionsplan für die einzelnen Unternehmen aufzustellen. Denn menstruierende Menschen sollen sich bei der Arbeit wohlfühlen und über ihre Schwierigkeiten offen sprechen können. Und es geht um die Durchführung einfacher Maßnahmen, wie das Aufstellen von Automaten mit Hygieneartikeln in den Toilettenräumen oder die Einführung flexibler Arbeitszeiten, sodass die Betroffenen später kommen, früher gehen oder den Arbeitsplatz verlassen können, wenn die Schmerzen zu stark werden, um von zu Hause weiterzuarbeiten. Zurzeit haben wir ca. 20 Firmen, die an diesem Ansatz interessiert sind, und wir führen Gespräche mit Gewerkschaften, um ihr Bewusstsein zu diesem Thema zu erhöhen. Arbeitgeber sehen darin Vorteile wie gesteigerte Produktivität, verbessertes Image und höheres Ansehen auf dem Arbeitsmarkt, um Talente für das Unternehmen zu gewinnen.
> Weitere Informationen finden Sie unter: www.mensen.se

 
  Agenda

 


9. und 10. Dezember
Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


11. Dezember
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel „Collective Bargaining in a Changing World of Work“, (Tarifverhandlungen in einer Arbeitswelt im Wandel) anlässlich des neuen OECD-Berichts Gemeinsam zum Erfolg. Tarifverhandlungen und Mitsprache in einer Arbeitswelt im Wandel. Mit Sandrine Cazes, Andrea Garnero und Chloé Touzet, alle drei von der OECD, sowie Erläuterungen von Esther Lynch (EGB), Jörg Tagger (GD Beschäftigung und Soziales) und Torsten Müller (EGI).


13. Dezember
Paris
Gemeinsame Konferenz von der Denkfabrik der französischen Regierung France Stratégie und der OECD, zur Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse des neuen OECD-Berichts Gemeinsam zum Erfolg. Tarifverhandlungen und Mitsprache in einer Arbeitswelt im Wandel. Mit Sandrine Cazes und Andrea Garnero, Ökonomen im OECD-Ausschuss für Beschäftigung, Arbeit und soziale Angelegenheiten (s. S. 1), und Frédéric Lerais, Leiter von IRES.


17. Januar
Paris

Die „Große Debatte“ der Fachzeitschrift für Arbeitsrecht Droit Social mit dem Thema „Juges et accords collectifs de travail“ (Richter und Tarifverträge), u. a. mit dem Programmpunkt „Handhabung in anderen Ländern“ mit François Biltgen (CJUE) und Achim Seifert (Universität Jena). Einleitende Worte von Jean-Emmanuel Ray. Weiterer Beitrag von Laurent Berger (CFDT), Präsident des Europäischen Gewerkschaftsbunds.

 
  Über uns


IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spaniasch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 18,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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  IR Notes gefiel …
das Buch von Jean-Emmanuel Ray, Rechtsprofessor an der Université Paris I Sorbonne und am Institut für politische Studien Sciences Po…

… ein „bewusst für Laien zugängliches“ Handbuch des französischen Arbeitsrechts. Das Referenzwerk, das beinahe so umfangreich ausfällt wie das Arbeitsgesetzbuch, beschäftigt sich mit dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in einer für Laien verständlichen Form. Besonders empfehlenswert für Personen, die mit der französischen Rechtskultur nicht vertraut sind, sich aber mit der oftmals undankbaren Materie auseinandersetzen müssen. Zur Sprache kommen die zahlreichen Arbeitsrechtreformen, die in jüngster Zeit in Frankreich durchgeführt wurden, ebenso wie aktuelle Themen, sei es die Bewertung der Beschäftigungsverhältnisse in der Neuen Ökonomie oder auch der weltweite virtuelle Streik, den IBM-Arbeitskräfte über Avatare an virtuellen Standorten des Unternehmens organisierten.
>
Droit du travail, droit vivant 2020, Jean-Emmanuel Ray, Wolters Kluwer, 28. Ausgabe, 806 Seiten, 42 Euro.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Ein sehr grünes Parlament und eine Kommission unter Druck

Die neue Europäische Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen, nachdem sie am 27. November vom Europäischen Parlament bestätigt wurde. In ihrer Rede stellte die neue Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre besondere Priorität in den Vordergrund: den europäischen „Grünen Deal“, für den sie in den ersten 100 Tagen ihres Mandats einen Vorschlag vorlegen will. Es handelt sich um „unsere neue Wachstumsstrategie“, die helfen soll, „Emissionen zu senken und gleichzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen“. Während sie Wachstumsrücknahme oder Zurückhaltung ablehnend gegenübersteht, unterstreicht sie: „Im Zentrum wird eine Industriestrategie stehen, die unsere Unternehmen […] in die Lage versetzen wird, […] neue Technologien zu entwickeln und gleichzeitig neue Märkte zu schaffen“.  Für von der Leyen muss „der Übergang gerecht und inklusiv sein, sonst wird er nicht gelingen.“ Daher wird es einen „Mechanismus für einen fairen Übergang“ geben, der allerdings noch präzisiert und vor allem finanziert werden muss. Der Grüne Deal ist eine Antwort an das Parlaments, das am Tag nach der Einsetzung der Kommission zwei Entschließungen angenommen hat: Mit einer ruft sie den „Klima- und Umweltnotstand“ aus und fordert „umgehend ehrgeizige Maßnahmen“, die „mit wirksamen sozialen und integrativen Maßnahmen einhergehen müssen, damit ein gerechter und ausgewogener Übergang sichergestellt wird, in dessen Rahmen die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert wird“ und „ein hohes Gemeinwohl und hochwertige Arbeitsplätze und Schulungen“ garantiert werden. Die zweite Entschließung zur COP25 hebt hervor, „dass stärkere Sozialpartnerschaften […]grundlegend dafür sind, dass in sämtlichen Gesellschaftsbereichen fair, inklusiv und sozial verträglich Klimaneutralität erzielt wird“. In ökologischen und sozialen Fragen wird das Parlament also an der Spitze stehen, was bereits jetzt heftige Konfrontationen mit den Mitgliedstaaten vermuten lässt, sobald es um die Finanzierung dieser für einen gerechten Übergang erforderlichen Maßnahmen gehen wird. Im sozialen Bereich hat sich die neue Kommission zwei Prioritäten in den ersten 100 Tagen gesetzt (vgl. Programm der Präsidentin): 1. Vorschlag „zur Einführung verbindlicher Lohntransparenzmaßnahmen“ zur Reduzierung der Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern. 2. Vorbereitung eines „Rechtsinstruments, mit dem sichergestellt werden soll, dass jeder Arbeitnehmer in unserer Union einen gerechten Mindestlohn erhält“, der ihm „einen angemessenen Lebensstandard“ ermöglicht.


1. Europäische Union
Gesetzgebung


Aktuelle soziale Themen

Rechtsprechung

Gutschreibung von Urlaubsansprüchen : Der Gerichtshof hatte bereits präzisiert, dass ein Arbeitnehmer, der während des bezahlten Jahresurlaubs – gemäß Richtlinie 2003/88 vom 4. November 2003 zur Arbeitszeitgestaltung – krank wird, seine Urlaubstage gutschreiben lassen kann, die er aufgrund der Krankheit nicht genommen hat, damit er sein grundlegendes Recht auf vier Wochen Ruhe- und Freizeit in Anspruch nehmen kann. Doch wie verhält es sich, wenn der Beschäftigte von Gesetzes wegen oder aufgrund eines Tarifvertrags 5, 6 oder 7 Wochen im Jahr Urlaub hat und nach der vierten Woche bezahlten Urlaubs krank wird? Greift auch hier die Gutschrift-Regelung? Der Gerichtshof sagt nein. Wenn die Mitgliedstaaten Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zuerkennen oder genehmigen, die über die Mindestdauer von vier Wochen hinausgehen, fallen „die Urlaubsansprüche und die Bedingungen für eine Gutschrift im Fall der Erkrankung während des Urlaubs in die den Mitgliedstaaten verbliebene Zuständigkeit. Sie sind weder durch die Richtlinie 2003/88 geregelt, noch fallen sie in deren Anwendungsbereich“ (EuGH, 19. November 2019, Rs C-609/17 und C-610/17, TSN eund AKT).



  • Wer ist der Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern? Der Generalanwalt des EuGH hat wichtige Schlussanträge vorgelegt – auf die sich der Gerichtshof bei seinem Urteil stützen kann – und zwar in Bezug auf niederländische Transportunternehmen, die von den Niederlanden aus Fahrer einsetzten, die für eine zyprische Firma arbeiteten. In Bezug auf die Anwendung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geht der Generalanwalt davon aus, dass der „Arbeitgeber“ das niederländische Transportunternehmen ist und nicht die zyprische Firma, die die Arbeitsverträge mit den Fahrern geschlossen hat. Folglich unterliegen die Fahrer den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften der Niederlande. Der Generalanwalt ist der Auffassung, dass es sich nicht um eine Arbeitnehmerentsendung handelt und spricht von einer rechtsmissbräuchlichen Konstruktion (vgl. Pressemitteilung des Gerichtshofs).


Sektoraler sozialer Dialog

2. Mitgliedstaaten
Frankreich

Regeln für Plattformen : Mit dem am 19. November angenommenen Rahmengesetz für Mobilitätsplattformen werden Maßnahmen für eine „soziale Regelung“ des Mobilitätsplattform-Sektors umgesetzt (Fahrradlieferdienste, Taxi-Dienste etc.): 1. Die Plattformen müssen Transparenzpflichten gegenüber ihren Beschäftigten in Bezug auf die zu erbringende Leistung erfüllen (Entfernung, garantierter Mindestpreis nach Abzug von Provisionen, Recht auf Ablehnung des Auftrags etc.). 2. Die Beschäftigten können ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen. Sie haben das Recht auf Nichterreichbarkeit während ihrer Arbeitszeiten, und die Plattform kann ihren Vertrag aus diesem Grund nicht kündigen. 3. Die Plattformen können eine „Vereinbarung zur sozialen Verantwortung“ schließen, in der ihre Rechte und Pflichten gegenüber den Beschäftigten festgelegt sind. 4. Die Beschäftigten haben ein Recht auf Berufsbildung. 5. Die Regierung kann kraft Verordnung die Modalitäten für die kollektive Vertretung selbstständiger Plattformbeschäftigter festlegen. Noch am selben Tag der Gesetzesverabschiedung gründeten fünfzehn Plattformen (Deliveroo, Uber, Eats etc.) den Verband unabhängiger Plattformen (API) und gaben sich eine gemeinsame Charta mit den Grundprinzipien und den gemeinsamen Zielen.


Litauen

  • Mindestlohn: Die Regierung hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2020 den Mindestlohn von 555 auf 607 Euros zu erhöhen. Ebenfalls angehoben wurde der Lohnbetrag, der für die Besteuerung der Tagegelder für Dienstreisen ausschlaggebend ist.

> Siehe auch: Urteil eines Arbeitsgerichts im Vereinigten Königreich, das den Schutz der Beschäftigten bei einem Unternehmensübergang zum ersten Mal auch auf „Worker“ anwendet (und nicht nur auf „employees“ (Angestellte) mit einem Arbeitsvertrag) (siehe Mitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Lewis Silkin).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Digitalisierung : Der französische Energieversorgungskonzern Engie (160.000 Beschäftigte) unterzeichnete am 28. November gemeinsam mit seinem EBR eine gemeinsame Erklärung zu den Herausforderungen der Digitalisierung. Diese Erklärung, die von der Vorsitzenden der Konzernleitung Isabelle Kocher und dem EBR-Sekretär Robert Textoris (CGT) (s. Bild) unterzeichnet wurde, ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe des EBR. Alle Einheiten des Konzerns müssen in Abstimmung mit der Personalvertretung „in einem möglichst frühen Stadium“ die Auswirkungen der Veränderungen der Arbeitsweisen, die durch die digitalen Tools ermöglicht werden „systematisch“ untersuchen, „um diejenigen Maßnahmen zur Begleitung festzulegen, die am besten geeignet sind, um jede Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der […] geltenden Garantien zu verhindern“. Die Unterzeichner verpflichten sich, die Einleitung zur Aushandlung eines Rahmenvertrags mit den europäischen Gewerkschaftsverbänden im zweiten Halbjahr 2020 einzufordern.



  • Umstrukturierung: Die Unternehmensleitung des Stahlkonzerns Tata Steel kündigte am 18. November den Abbau von 3.000 Stellen in Europa an. Am selben Tag kam es zu einem ersten Austausch zwischen der Konzernleitung und dem EBR. Letzterer veröffentlichte daraufhin eine Erklärung über seinen Standpunkt zum Anhörungsverfahren.


Transnationale Vereinbarungen

Grundrechte : Der spanische Hersteller von Windkraftanlagen Siemens Gamesa (23.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union erneuerten am 25. November ihre globale Rahmenvereinbarung. Laut IndustriAll weist diese Vereinbarung deutliche Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung aus dem Jahre 2015 auf (vgl. Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

Arbeit der Zukunft : Im Hinblick auf die Polarisierung des Arbeitsmarkts hat das Massachusetts Institute of Technology MIT im Rahmen des multidisziplinären Projekts „MIT work for the future“ einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass „Länder, die gezielt und vorausschauend in Aus- und Weiterbildung investieren, in der Lage sein sollten, nicht nur Personen mit einer Elitebildung, sondern der Mehrzahl ihrer Beschäftigten Arbeitsplätze mit einem guten Einkommen und ausreichender Arbeitsplatzsicherheit zu bieten. Die Autoren kritisieren das Modell, das sich in den USA durchgesetzt hat und den Aktionären den Vorrang einräumt, während die Gewerkschaften verkümmern. Folglich „haben die Arbeitskräfte für einfache Arbeiten im Allgemeinen nicht von der Produktivitätssteigerung der letzten 40 Jahre profitiert“. „Der in den USA vorherrschende reine Aktionärskapitalismus muss überdacht werden“, so die Autoren. „Wenn es vielleicht auch kein optimales Mitbestimmungsmodell gibt, so gibt es in zwei Punkten keine Zweifel:“ 1. Allein die ökonomische Effizienz verlangt, dass Arbeitskräfte als Akteure ein gewisses Gewicht in dem Unternehmen haben, das sie beschäftigt. Denn sonst werden die Entscheidungen auch weiterhin die tatsächlichen Kosten nicht internalisieren, die sich infolge von Stellenstreichungen nicht nur auf die Beschäftigten, sondern auf die ganze Gesellschaft auswirken. 2. In Bezug auf das deutsche Modell und ohne „genau zu wissen, welche Regeln für die Arbeitnehmervertretung in den USA gelten sollten“, sind sich die Autoren „sicher, dass das nahezu „stimmlose“ Modell, das in den letzten 40 Jahren in den USA vorrangig war, aus dem Gleichgewicht geraten ist.“


> Siehe auch: Bericht über den sozialen Dialog im Sektor der sozialen Dienstleistungen in fünf Ländern (Bulgarien, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern), den das cabinet wmp consult und für Litauen unsere Korrespondentin Elma Paulauskaite für die europäische Arbeitgeberorganisation CEEP erstellt hat (vgl. Zusammenfassung).

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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