IR Notes

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IR Notes 132 – Auf dem Weg zu einer umweltbewussten Europäischen Union

  IR Notes 132 – 18 Dezember 2019
www.irshare.eu
 
 
 

*** Das gesamte IR Share-Team wünscht Ihnen frohe Festtage zum Jahreswechsel. Nach einer kurzen Winterpause geht es am 15. Januar 2019 weiter mit IR Notes 133. ***

 
  Eine Frage an …
Sonia Cattaneo (CISL), EBR-Vorsitzende bei Air Liquide

Welche Maßnahmen hat der Europäische Betriebsrat im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Finanzdienstleistungen ergriffen, die 500 Beschäftigte (darunter 85 Stellenstreichungen) betrifft und zur Einrichtung eines Shared Service Centers (SSC) in Lissabon führte?
Während des gesamten Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens waren wir bestrebt, zumindest in den wichtigsten betroffenen Ländern mit den Beschäftigten und den Personalvertretungsgremien auf lokaler Ebene in ständiger Verbindung zu bleiben, indem wir sie mit schriftlichen Mitteilungen in ihrer Muttersprache über die laufenden Gespräche informiert hielten. Das ist kein einfaches Unterfangen, vor allem, wenn auf lokaler Ebene mehrere Gewerkschaften involviert sind. Doch es ist uns gelungen, auch wenn es einige kleine lokale Unterschiede gibt. Die Entscheidungen des Euro-Betriebsrats wurden von allen Mitgliedern und vertretenen Gewerkschaften einstimmig getroffen. Zur Verbesserung des Vorhabens entwickelten wir einen Gegenvorschlag mit einer längeren Umsetzungsphase. Die Unternehmensleitung lehnte unseren Vorschlag ab und zeigte sich entschlossen, die Umstrukturierung bis Ende 2019 abzuschließen. Wir gaben eine ablehnende Stellungnahme ab, erhielten von der Unternehmensleitung aber Zusagen bei Sozialmaßnahmen, die auf der Plenarsitzung des EBR bekanntgegeben wurden (vgl. IR Notes 122). Wir konnten uns auf eine Reihe von grundsätzlichen Punkten einigen, die in allen von der Umstrukturierung betroffenen 11 Ländern beachtet werden müssen: An oberster Stelle steht die Wiederbeschäftigung der betroffenen Beschäftigten, als Nächstes einigten wir uns auf flankierende Sozialmaßnahmen (wie Umschulung, Outplacement etc.) für diejenigen, die das Unternehmen verlassen, wobei es uns nicht gelungen ist, für alle die gleichen wirtschaftlichen Maßnahmen sicherzustellen. Ferner erzielten wir eine Vereinbarung, wonach alle Beschäftigten aus den betroffenen Ländern, die sich mit einer Verlegung ihres Arbeitsplatzes nach Portugal einverstanden erklärten, dieselben Bedingungen erhalten. Und schließlich einigten wir uns auf die Einsetzung eines Überwachungsausschusses, der monatlich tagen wird, um die Umsetzung des Projekts mitzuverfolgen. Die abschließenden beiden Treffen des Überwachungsausschusses werden zum Ende des Prozesses im Januar und März nächsten Jahres stattfinden. Im November besuchte der engere EBR-Ausschuss auch die neue SSC in Lissabon, wo bereits rund 100 Beschäftigte tätig sind, und diskutierte mit der Unternehmensleitung die ersten Phasen der neuen Aktivitäten. Wir hatten auch die Gelegenheit, einige Beschäftigte zu treffen.


Jetzt möchten wir mit Blick auf mögliche künftige Umstrukturierungen, die andere Aktivitäten betreffen könnten, einen Schritt weitergehen. In diesem Zusammenhang streben wir Gespräche mit der Unternehmensleitung an über eine europäische Vereinbarung zu Sozialmaßnahmen. Da immer mehr Entscheidungen auf Konzernebene fallen, halte ich Gespräche und Verhandlungen für einer Art Rahmenvereinbarung auf dieser Ebene für notwendig. Diese Angelegenheiten können nicht länger auf rein nationaler Ebene diskutiert werden. Verstärkte Synergien und eine bessere gewerkschaftliche Zusammenarbeit sind im Hinblick auf transnationale Umstrukturierungen von entscheidender Bedeutung.

 
  Agenda

17. Januar
Paris

Die „Große Debatte“ der Fachzeitschrift für Arbeitsrecht Droit Social mit dem Thema „Juges et accords collectifs de travail“ (Richter und Tarifverträge), u. a. mit dem Programmpunkt „Handhabung in anderen Ländern“ mit François Biltgen (CJUE) und Achim Seifert (Universität Jena). Einleitende Worte von Jean-Emmanuel Ray. Weiterer Beitrag von Laurent Berger (CFDT), Präsident des Europäischen Gewerkschaftsbunds.


23. Januar
Dublin
Konferenz zur Wiederbelebung der Wirtschaftsdemokratie in Irland nach der Krise mit dem Titel „Reviving economic democracy in Ireland after the crisis“, organisiert vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut und der Irish National Worker Directors Group, mit Aline Hoffmann (ETUI) und Patricia King (ICTU).


27. + 28. Januar
Hamburg

12. Fachtagung der EWC Academy für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte. Informationen und Anmeldeformular.


28. Januar
Brüssel
Konferenz zum wandelnden Arbeitsumfeld für Selbstständige mit dem Titel „The changing environment of the self-employed“, organisiert von Eurofound, ACC und SMEunited.


12. März
Paris
Konferenz von Eurogip zur Verhütung berufsbedingter Risiken bei der Betreuung pflegebedürftiger Erwachsener mit dem Titel „Prévenir les risques professionnels dans le secteur des soins aux personnes âgées dépendantes“.


19. und 20. März
Trier
Jahrestagung zum europäischen Arbeitsrecht 2020, organisiert von der Europäischen Rechtsakademie


19.-20. März
Zagreb
Von den europäischen Sozialpartnern organisierte Konferenz zu Schwarzarbeit im Baugewerbe mit dem Titel „Undeclared work in construction“.

 
  Über uns


IR Notes
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In den Schlagzeilen
Auf dem Weg zu einer umweltbewussten Europäischen Union

Die Europäische Union nimmt sich nun definitiv des Klimawandels an. Auf ihrer Tagung am 11. und 12. Dezember nahmen die Staats- und Regierungschefs Schlussfolgerungen an, die das Ziel bestätigen, bis 2050 eine klimaneutrale EU zu erreichen. Als einziges Land nahm Polen, das in hohem Maß von Kohle abhängig ist, Abstand von diesem Ziel. Der Rat ist zwar der Ansicht, dass „der Übergang zu Klimaneutralität […] beträchtliche Chancen mit sich bringen“ wird, etwa für Wirtschaftswachstum, „neue Geschäftsmodelle“ oder neue Arbeitsplätze, gleichzeitig ist er sich jedoch bewusst, „dass günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen“, um einen […]  gerechten sowie sozial ausgewogenen und fairen Übergang zu gewährleisten“. Zu diesem Zweck befürwortet der Rat die Einrichtung eines mit 1 Billion Euro ausgestatteten „Mechanismus für einen gerechten Übergang“ für „eine maßgeschneiderte Unterstützung“ „für die vom Übergang am stärksten betroffenen Regionen und Sektoren“. Der Rat übernimmt damit die ehrgeizigen Ziele, die die EU-Kommission in ihrer Mitteilung über den europäischen Grünen Deal festgelegt hat und in der sie ausführlich darlegt, wie sie diese gewaltige Aufgabe bewältigen will. Sie will bis März 2020 „das erste europäische Klimagesetz“ vorschlagen, um „das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Rechtsvorschriften“ zu verankern. Im März 2020 wird sie „eine EU-Industriestrategie annehmen, um die doppelte Herausforderung des ökologischen und des digitalen Wandels anzugehen“ und einen neuen „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ annehmen mit Maßnahmen, „mit denen Unternehmen ermutigt werden sollen, wiederverwendbare, langlebige und reparierbare Produkte anzubieten, und die es den Verbrauchern ermöglichen sollen, sich für solche Produkte zu entscheiden“. „Damit niemand auf der Strecke bleibt“, so die Kommission, „werden die Maßnahmen an der europäischen Säule sozialer Rechte ausgerichtet sein“. NGOs und Sozialpartner nahmen die Schlussfolgerungen recht positiv auf. Der Europäische Gewerkschaftsbund, der „Maßnahmen“ fordert, die „einen sozial gerechten Übergang zu einer grünen Wirtschaft für alle Beschäftigten“ gewährleisten, ist der Auffassung, dass die Kommission „dies berücksichtigt hat“ (vgl. Pressemitteilung). Von Arbeitgeberseite hebt BusinessEurope hervor, dass es „wesentlich ist, den Grünen Deal mit einer Industriestrategie zu verbinden, die Hunderte von Milliarden Euro an notwendigen Investitionen mobilisiert“ (vgl. Pressemitteilung). Angesichts dieser ehrgeizigen Ziele und bevorstehenden Veränderungen bleibt der springende Punkt die Finanzierung. Die Gespräche zwischen den Regierungen zur Verabschiedung des nächsten EU-Haushalts 2021-2027 lassen die Schwierigkeit erkennen: Wie soll es möglich sein, so hohe Summen zu investieren und zu gewährleisten, dass niemand auf der Strecke bleibt, wenn man mit einem Budget von 1,06 % des europäischen Bruttovolkseinkommens (1.080 Mrd. Euro) auskommen muss. Das kann nur dazu führen, dass die Mittel bestimmter Fonds gekürzt werden, um andere aufzustocken. Falls diese Option gewählt wird, werden die sozialen Begleitmaßnahmen des Wandels zwangsläufig unzureichend sein, und Bürger und vor allem die Beschäftigten werden den notwendigen Übergang ablehnen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen : Richtlinie 2019/2121 vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Richtlinie sieht vor, dass die Gesellschaft, die das grenzüberschreitende Vorhaben vornimmt, „zur Information ihrer […] Arbeitnehmer einen Bericht für sie erstellen [muss]. In dem Bericht sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des geplanten grenzüberschreitenden Vorhabens und die Auswirkungen des geplanten grenzüberschreitenden Vorhabens auf die Arbeitnehmer erläutert und begründet werden.“ Die Beschäftigten oder deren Vertreter müssen zu diesem Bericht Stellung nehmen können. Nach Erwägungsgrund 13 der Richtlinie muss im Bericht „erläutert werden, ob es wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen, die in Gesetzen festgelegt sind, der Kollektiv- bzw. Tarifverträge oder der länderübergreifenden Betriebsvereinbarungen und der Standorte der Niederlassungen der Gesellschaften geben wird, wie etwa des Sitzes der Hauptverwaltung“. Und Erwägungsgrund 29 präzisiert: „Um eine Analyse des Berichts für die Arbeitnehmer durchzuführen, sollte eine Gesellschaft, die ein grenzüberschreitendes Vorhaben vornimmt, den Arbeitnehmervertretern diejenigen Ressourcen zur Verfügung stellen, die notwendig sind, damit sie die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Rechte in angemessener Weise ausüben können.“ Damit die Mitbestimmungsrechte durch ein grenzüberschreitendes Vorhaben nicht umgangen werden, sieht die Richtlinie vor, dass durch das Vorhaben „die Mitbestimmung der Arbeitnehmer […] nicht übermäßig beeinträchtigt wird“.  Wenn „die Gesellschaft, die das grenzüberschreitende Vorhaben vornimmt, ein System der Arbeitnehmermitbestimmung eingerichtet hat, […] sollte/sollten die Gesellschaft/Gesellschaften, die aus dem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgeht/hervorgehen, verpflichtet sein, eine Rechtsform anzunehmen, die die Ausübung von solchen Mitbestimmungsrechten ermöglicht, u. a. durch die Präsenz von Vertretern der Arbeitnehmer in dem entsprechenden Leitungs- oder Aufsichtsorgan der Gesellschaft/Gesellschaften“. Die Richtlinie schlägt im Folgenden Mechanismen für Verhandlungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vor und nennt die Fälle, in denen die Gesellschaft keine Mitbestimmungsrechte vorsehen muss.


Aktuelle soziale Themen

Rat legt der Kommission einen Fahrplan vor : Auf der Ratssitzung am 9. und 10 Dezember verabschiedeten die Minister für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten mehrere Texte, die Hinweise auf künftige Initiativen geben:



  • Inklusiver Arbeitsmarkt: Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu inklusiven Arbeitsmärkten an. Darin hebt er den wirtschaftlichen Wert hervor, der geschaffen wird, wenn Personen, die auf dem Arbeitsmarkt besonders stark auf Hilfe angewiesen sind, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten.

  • Geschlechtergleichstellung: Der Rat nahm ferner Schlussfolgerungen zu gleichstellungsorientierten Volkswirtschaften in der EU an. Darin fordert er die Kommission auf, „die Gleichstellung der Geschlechter ausdrücklich als politische Priorität in ihrer derzeitigen Wahlperiode“ festzulegen und „eine Mitteilung mit einer eigenständigen hochrangigen EU-Gleichstellungsstrategie für die Zeit nach 2019 zu verabschieden“ (vgl. Pressemitteilung des Rats).

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: In seinen Schlussfolgerungen „Ein neuer strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ fordert der Rat die Kommission auf: 1. die Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu aktualisieren, insbesondere Richtlinie 89/654 für Arbeitsstätten und Richtlinie 90/270 für Bildschirmgeräte, die überholt sind; 2. eine Mitteilung über psychosoziale Risikofaktoren zu veröffentlichen; 3. eine Strategie zur psychischen Gesundheit vorzuschlagen; 4. in Bezug auf MSE Ergonomie-Leitfäden bereitzustellen; 5. in Bezug auf tödliche Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit tödlichem Verlauf „Vision-Null“-Ansätze einzubeziehen; 6. weitere verbindliche Grenzwerte für prioritäre Karzinogene und andere gefährliche Stoffe vorzuschlagen; 7. falls erforderlich die geltenden Grenzwerte zu aktualisieren, ggf. einschließlich der biologischen Grenzwerte. Das Dokument bleibt hinter den Erwartungen des Europäischen Gewerkschaftsbunds zurück, der im Oktober dazu eine Stellungnahme abgegeben hatte, in der er spezifische Maßnahmen und neue Rechtsvorschriften, insbesondere für die psychosozialen Risiken, fordert.
    >
    Siehe auch: Zusammenfassung und Vorträge der vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut organisierten Debatte über die Zukunft der Gesundheit am Arbeitsplatz in Europa.


  • Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung von Beschäftigten und über den EBR: In einem Vermerk der finnischen EU-Präsidentschaft über „die Zukunft des sozialen Besitzstands der EU im Bereich Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen“, der im Rahmen einer Orientierungsaussprache auf der Ratssitzung vorgelegt wurde, heißt es: „Der soziale Dialog spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte bei der Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt zu unterstützen; somit ist der soziale Dialog ein entscheidender Faktor für den Erfolg bei der Umsetzung des sozialen Besitzstands.“ Weiter heißt es: „Die von der Kommission diesbezüglich festgestellten Probleme im Bereich Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer und der Europäischen Betriebsräte müssen angegangen werden.“


Rechtsprechung

  • Illegale Beschäftigung von Lastkraftwagenfahrern : Der Generalanwalt des EuGH hat wichtige Schlussanträge in Bezug auf niederländische Transportunternehmen vorgelegt, die von den Niederlanden aus Fahrer einsetzten, die für eine zyprische Firma arbeiteten. Er weist darauf hin, dass die Vertragsbeziehung, wonach formal betrachtet das zyprische Unternehmen der Arbeitgeber der Fahrer wäre, lediglich einen Anhaltspunkt liefere und es berechtigt erscheine, die Arbeitgebereigenschaft, auf die sich das Unternehmen beruft, in Frage zu stellen. Diese Schlussfolgerungen wurden von der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter EFBH begrüßt (vgl. Pressemitteilung).

Branchenübergreifender sozialer Dialog

Europäischer Mindestlohn : Der neue EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales Nicolas Schmit kündigte am 10. Dezember auf der Sitzung des Rats an, die Kommission werde den europäischen Sozialpartnern am 14. Januar 2020 ein Konsultationspapier über die Einführung eines europäischen Mindestlohns vorlegen – auf der Grundlage von Art. 153 AEUV, wonach die Kommission legislative Initiativen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen einleiten kann. Am selben Tag werde er eine Mitteilung über die sozialpolitischen Initiativen der Kommission vorlegen.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Hotel- und Gaststättengewerbe : Die europäischen Sozialpartner des Hotel- und Gaststättengewerbes haben eine Erklärung zur Plattformwirtschaft angenommen und fordern gerechte Wettbewerbsbedingungen (vgl. Pressemitteilungen von Effat und Hotrec). Sie stellten ein Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung (OiRA) vor, das den Unternehmen dabei helfen soll, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu schützen (siehe  Pressemitteilungen von Effat und von Hotrec).

2. Mitgliedstaaten
Frankreich

Soziale Verantwortung : Die Groupe Yves Rocher (25.000 Beschäftigte), der die Kosmetikmarke Yves Rocher gehört, gab bekannt, dass sie die Satzung eines „entreprise à mission“ (nachhaltige Unternehmensführung, mit US-amerikanischen Benefit Corporations zu vergleichen) angenommen hat. Diese Unternehmensform wurde per Gesetz 2019-486 vom 22. Mai 2019 (Artikel 176) geschaffen und beinhaltet neben der Gewinnorientierung eine soziale oder umweltbezogene Zweckbestimmung. Die Mission der Gruppe lautet „die Menschen wieder mit der Natur zu verbinden“ zum Wohle ihrer Kunden und des Planeten.


> Weitere Informationen im Newsletter collective bargaining vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut und im Flash Report on Labour Law der Europäischen Kommission.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Umstrukturierung : Der engere EBR-Ausschuss des italienischen Bankkonzerns Unicredit verabschiedete am 3. Dezember eine Erklärung, nachdem ihm die Unternehmensleitung auf einer Sitzung einen neuen strategischen Plan mit mehr als 8.000 Stellenstreichungen ankündigt hatte. Der EBR fordert einen „vollständigen sozialen Dialog auf der Grundlage von Unterrichtung und Anhörung im Einklang mit der europäischen Richtlinie“.



Vertrauensverlust : Der EBR von Michelin (125.000 Beschäftigte), der vom 18. – 21. November tagte, äußerte Bedenken hinsichtlich der Effizienz der Logistik und forderte die Unternehmensleitung auf, „den sozialen Dialog zu verbessern und wünscht sich eine regelmäßigere größere Transparenz, um noch stärker in die Strategien einbezogen zu werden und nicht nur zuzuhören“ (vgl. Pressemitteilung).
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Der Konzern hat die Verhandlungen mit IndustriAll Global Union über eine Vereinbarung zur Einrichtung eines Weltbetriebsrats abgeschlossen.
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Lesen Sie auch die Erklärung eines deutschen EBR-Mitglieds hinsichtlich der Verletzung der Verpflichtungen seitens Michelin nach der Ankündigung, den Standort Bamberg in Deutschland zu schließen. (Foto: Julian Megerle)


Transnationaler sozialer Dialog

Dialog unter Federführung der OECD : Die Unternehmensleitung der Deutschen Post DHL und Vertreter der beiden internationalen Gewerkschaftsföderationen ITF und UNI Global Union unterzeichneten am 25. November ein neues Protokoll zur Fortsetzung ihres sozialen Dialogs unter der Federführung nationaler Kontaktstellen für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (siehe Pressemitteilungen von ITF, UNI Global Union).


Soziale Verantwortung

Vaterschaftsurlaub : Ab 1. Januar verlängert die Versicherungsgruppe Zurich für ihre Beschäftigten in der Schweiz (5.100 Beschäftigte) den Vaterschaftsurlaub bei vollem Lohn von derzeit 3 Wochen auf 6 Wochen bzw. auf bis zu 16 Wochen, wenn der Vater (oder der gleichgeschlechtliche Partner) die Hauptbetreuung für das Kind übernimmt (s. Pressemitteilung).

 

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Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

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Jede Ausgabe enthält:

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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