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IR Notes 170 – Parlament nicht für generelle Einstufung von Plattformbeschäftigten als Arbeitnehmer

  IR Notes 170 – 22 September 2021
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Sylvie Brunet, Mitglied des Europäischen Parlaments (Renew)

Was sind für Sie die Kernpunkte des Berichts über Plattform-beschäftigte, der vom EU-Parlament angenommen wurde (s. In den Schlagzeilen)?
Die Gefahr bestand zunächst einmal in dem Glauben, dass alle Probleme durch die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses zu lösen wären, d.h. durch die Annahme, dass alle Plattformbeschäftigten Arbeitnehmer sind, ungeachtet dessen, ob ihre Tätigkeit durch einen Algorithmus oder auf andere Weise gesteuert wird, ob sie vor Ort oder aus der Ferne arbeiten, sie hoch oder gering qualifiziert sind…  Außerdem berücksichtigt dieser willkürliche Ansatz nur zwei Branchen: die Essensliefer- und die Taxidienste. Schaut man sich die Situation heute an, sind die meisten Beschäftigten in diesen beiden Sektoren selbstständig. Daher räumt der Bericht ein, dass es beide Status – Beschäftigte und Selbstständige – nebeneinander geben kann. Es wird nicht beabsichtigt, die selbstständige Arbeit in sich entwickelnden Branchen abzuschaffen. Dort werden neue Arbeitsplätze geschaffen, die eine gewisse Flexibilität verlangen, für die der Status eines Selbstständigen besser geeignet ist als der eines Arbeitnehmers. Behält man nun beide Status bei, ohne einen dritten zu schaffen, was eine neue Quelle von Unsicherheit bedeuten würde, braucht es bestimmte Hebel um sicherzustellen, dass die Plattformarbeiter über sozialen Schutz verfügen und über ihre Arbeitsbedingungen bei der Plattform mitreden können. Zwei solcher Hebel werden in dem Bericht hervorgehoben: Zunächst einmal die Möglichkeit, Plattformbeschäftigten den Zugang zu einer gewerkschaftlichen Vertretung zu geben, damit sie über ihre Arbeitsbedingungen diskutieren können und Zugang zu Tarifverhandlungen erhalten. Der zweite Hebel ist die Umkehr der Beweislast im Fall eines Rechtsstreits. Dann obliegt es nicht mehr den Beschäftigten nachzuweisen, dass sie Arbeitnehmer sind. Stattdessen muss die Plattform nachweisen, dass sie selbstständig sind.

Diese Änderungen sollen die Plattformen dazu bringen, ihre Praktiken zu überprüfen, da bei diesen Beschäftigten im Allgemeinen von der Vermutung ausgegangen wird, dass sie in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer stehen – was einen gewissen Druck auf die Plattformen ausübt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Bestimmte Plattformen könnten auch ein Interesse daran haben, ihre Mitarbeiter als Arbeitnehmer zu beschäftigen, während andere Beschäftigte wiederum bei der Selbstständigkeit blieben, wobei die betreffenden Plattformen dann jedoch Verbesserungen vornehmen müssten, z.B. ihre Mitarbeiter besser über die Algorithmen informieren, den Schutz ihrer persönlichen Daten gewährleisten oder sie besser bezahlen, damit sie nicht unter den in jedem Mitgliedstaat geltenden Mindestlohn fallen. Beide Status – Arbeitnehmer und Selbstständige – müssen beibehalten werden, gleichzeitig darf jedoch niemand geopfert werden.

 
  Agenda

 


4. und 5. Oktober
Online

Konferenz des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Social Innovation for Refugee Inclusion: Sowing Innovation in the Cracks of Crisis“ (Soziale Innovation für die Inklusion von Flüchtlingen: Innovation säen, um die Risse der Krise zu schließen)


7. und 8. Oktober
Kranj (Slowenien)
Hochrangige Konferenz der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft über „eine qualitativ hochwertige Arbeit für ein qualitativ hochwertiges Leben“


11. -14. Oktober
Online
Global Deal – Jährliches hochrangiges Forum für den sozialen Dialog, “Beyond the pandemic: social dialogue shaping the new labour market” (Jenseits der Pandemie: Sozialer Dialog zur Gestaltung des neuen Arbeitsmarktes) (Agenda und Anmeldung).


15. Oktober
Luxemburg

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


20. Oktober
Brüssel

Dreigliedriger Sozialgipfel


28. und 29. Oktober
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zu Arbeitsrecht und digitalem Wandel (EN)



6. Dezember
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Parlament nicht für generelle Einstufung von Plattformbeschäftigten als Arbeitnehmer

Nach den beiden Konsultationsphasen der europäischen Sozialpartner muss die EU-Kommission bis Ende des Jahres eine Initiative zu den Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten vorlegen. Dabei muss sie nun auch den neuen Bericht des Europäischen Parlaments berücksichtigen, das jetzt seine Stellungnahme dazu abgegeben hat. In der am 16. September angenommenen Entschließung für auf Online-Plattformen beschäftigte Arbeitnehmer plädiert das Parlament nicht für eine generelle Einstufung der Plattformbeschäftigten als „Arbeitnehmer“. In dem mit großer Mehrheit (mit 524 gegen 39 Stimmen) angenommenen Bericht der französischen EU-Abgeordneten Sylvie Brunet (Renew) wird die Kommission auffordert, „in ihren künftigen Vorschlag eine widerlegbare Vermutung eines Arbeitsverhältnisses für alle Plattformbeschäftigten […] aufzunehmen […] in Kombination mit der Umkehr der Beweislast“. Laut den Abgeordneten muss „in Fällen, in denen Arbeitnehmer die Einstufung ihres Beschäftigungsstatus in gerichtlichen Verfahren oder Verwaltungsverfahren anfechten, die Partei, bei der geltend gemacht wird, dass es sich um den Arbeitgeber handelt, beweisen […], dass kein Arbeitsverhältnis […] besteht“. Dennoch dürfe „die widerlegbare Vermutung eines Arbeitsverhältnisses nicht zu einer automatischen Einstufung aller Plattformbeschäftigten als Arbeitnehmer führen“. So wird „mit einer derartigen widerlegbaren Vermutung sichergestellt […], dass Beschäftigte, die wirkliche Selbstständige sind, dies bleiben können und weiterhin über Plattformen auf Arbeit zugreifen können“. Die Parlamentarier nehmen auch von der Idee „eines neuen sogenannten dritten Status zwischen Beschäftigten und Selbstständigen“ Abstand, „da dies nicht zur Lösung der derzeitigen Probleme beitragen würde und die Gefahr birgt, dass bereits unklare Begriffe weiter verwischt werden“. Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt diesen Ansatz (s. Pressemitteilung).
Neben der Frage nach der Einstufung des Arbeitsverhältnisses geht es in der Entschließung auch um: 1. die Gleichbehandlung, d.h. dass „nicht bei Plattformen tätige Beschäftigte derselben Kategorie“ dieselben Rechte und denselben Zugang zu Sozialschutz haben sollten. Sie sollen „bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Entschädigung haben“ und „sozialen Schutz, einschließlich einer Kranken- und Invaliditätsversicherung, erhalten“; 2. Plattformen sollen den Beschäftigten Informationen bereitstellen, vor allem über die Funktionsweise des Algorithmus. Der Bericht erinnert daran, „dass alle algorithmischen Entscheidungen, wie in Artikel 22 Absatz 1 der DSGVO festgelegt, mit dem Recht vereinbar sein müssen, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, was bedeutet, dass es eine menschliche Aufsicht geben muss“; 3. die Notwendigkeit, „dass Plattformbeschäftigte und Plattformen angemessen organisiert und vertreten sein müssen, um den sozialen Dialog und die Kollektivverhandlungen zu erleichtern“. Somit liegen der Kommission nun die Stellungnahmen der Sozialpartner vor (die nicht die Absicht haben, über diese Frage zu verhandeln) und dieser Bericht, die sie zur Ausarbeitung ihres Richtlinienvorschlags nutzen kann, dessen Veröffentlichung für den 8. Dezember erwartet wird.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Gleiches Entgelt : Die Europaabgeordneten Samira Rafaela (Renew) und Kira Marie Peter-Hansen (Fraktion der Grünen) präsentierten am 2. September ihren Bericht zum Richtlinienvorschlag „zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchführungsmechanismen“ (sehe Equal Pay).. Der Bericht spricht von Diskriminierung aufgrund von „Gender“ anstelle von Diskriminierung aus Gründen des „Geschlechts“, führt den Begriff der „intersektionellen Diskriminierung“ ein und setzt die Beschäftigtenzahl, ab der die Arbeitgeber über das Lohngefälle Bericht erstatten müssen, deutlich niedriger an (von 250 auf 10). Der Berichtsentwurf wird am 30. September gemeinsam von den Ausschüssen für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und für die Rechte der Frau diskutiert. Die Abstimmung darüber findet voraussichtlich am 8. Dezember statt.



  • Rede zur Lage der Union: Wie jedes Jahr hielt die Präsidentin der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Parlament ihre Rede zur Lage der Union. In ihrer 17-seitigen Rede kamen die Begriffe „soziales Europa“, „Sozialpartner“ oder „sozialer Dialog“ kein einziges Mal vor. Einziger Trost ist die Absichtserklärung, die sie im Zusammenhang mit der Rede an die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rats übermittelt hat. Darin ist für 2021-2022 nur eine Gesetzesinitiative im Sozialbereich genannt: ein Legislativvorschlag über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (sehe Asbestos), der bereits im strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 angekündigt wurde (v. Absichtserklärung). Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments soll am 27. September über einen Initiativbericht zu diesem Thema abstimmen. In einer zentralen Debatte wird es um die Festlegung eines Grenzwerts gehen (0,001 Fasern/cm3), d.h., diese Entscheidung wird nicht mehr den Sozialpartnern überlassen.

  • Positive Auswirkung des SURE-Programms: Die Kommission hat am 22. September ihren zweiten Bericht über die Auswirkungen von SURE veröffentlicht, einem mit 100 (sehe SURE initiative) . Euro ausgestatteten Instrument zum Schutz von Arbeitsplätzen und Einkommen, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind. Es überrascht nicht, dass dieses Programm laut den Schätzungen durch die Finanzierung nationaler Maßnahmen die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2020 um fast 1,5 Millionen Menschen gesenkt hat. „So sind die Arbeitslosenzahlen dank des Instruments und anderer Unterstützungsmaßnahmen deutlich geringer angestiegen als während der weltweiten Finanzkrise, trotz des ungleich stärkeren Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts (BIP)“. Bis jetzt hat die EU finanzielle Unterstützung in Höhe von 94,3 Mrd. Euro zugunsten der 19 Mitgliedstaaten genehmigt, von denen 89,6 Mrd. bereits ausgezahlt wurden.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Aluminium : Die EU-Kommission schlug am 1. September vor, die Antidumpingzölle auf flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse aus China auszusetzen. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich die Sozialpartner der Aluminiumindustrie entschieden gegen eine Aussetzung aus, „die für die europäischen Arbeitsplätze und die Ambitionen des europäischen Green Deal eine Katastrophe wäre“ (s. Pressemitteilung).

2. Mitgliedstaaten
Italien

Erster Tarifvertrag bei Amazon : Die Unternehmensleitung des Online-Riesen Amazon und die italienischen Transportgewerkschaften Filt-Cgil, Fit-CislI und Uilt unterzeichneten am 15. September unter der Federführung von Arbeitsminister Andrea Orlando eine historische Vereinbarung, worin Amazon 1. die drei Gewerkschaften als Sozialpartner anerkennt, 2. sich verpflichtet, den nationalen Tarifvertrag für Logistik, Warentransport und Versand auf seine Mitarbeiter anzuwenden; und 3. sich verpflichtet, Verhandlungen über Fragen der Gesundheit und Sicherheit, Arbeitsbelastung, Arbeitszeit, Prämien etc. einzuleiten. Das nächste Ziel der Gewerkschaften ist es, diese Vereinbarung auf die Unterauftragnehmer von Amazon auszuweiten. Dieser Text wurde von den europäischen Gewerkschaftsverbänden für den Transport ETF (s. Pressemitteilung) und den Handel (UNI Europa, s. Pressemitteilung) begrüßt.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neuer EBR : Die am 31. Oktober 2019 geschlossene Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats der Gruppe XPO Logistics wurde am 16. August dieses Jahres auf der französischen Website mit Tarifverträgen veröffentlicht. Diese Vereinbarung ist eine der wenigen im Straßengüterverkehr und wurde nach der Übernahme der französischen Spedition Norbert Dentressangle durch die amerikanische XPO-Gruppe im Jahr 2015 ausgehandelt. In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die britischen EBR-Mitglieder für einen Zeitraum von vier Jahren nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU im EBR bleiben, und nach drei Jahren ein Nachtrag ausgehandelt wird, damit „die Arbeit des EBR unter den bestmöglichen Bedingungen fortgeführt werden kann“. Großbritannien stellt die meisten Vertreter im EBR (21.855 Beschäftigte), vor Frankreich (13.288) und Spanien (4.170). Insgesamt vertritt der EBR 15 Länder und  46.685 Beschäftigte.




  • Nicht-EU-Mitarbeiter: Der EBR des Versicherungskonzerns Axa hat regelmäßige Treffen mit den Arbeitnehmervertretern der wichtigsten Nicht-EU-Länder beschlossen. Im Laufe dieses Jahres kam der engere Ausschuss nacheinander mit den Arbeitnehmervertretern aus der Schweiz, Mexiko und Japan zusammen (s. Mitteilung EN).

  • Neuaushandlung: Der Baukonzern Bouygues hat seine EBR-Vereinbarung neu ausgehandelt, die wichtigste Änderung betrifft eine Klausel zur Zusammensetzung des EBR, die übrigen Klauseln blieben unverändert.


Europäische Gesellschaft

Gründung eines SE-Betriebsrats : Die französische Gruppe Edenred (4.100 Beschäftigte in der EU), ein Marktführer für Sachbezugsleistungen (Essensgutscheine, etc…), wurde nach Zustimmung ihrer Hauptversammlung vom 11. Mai dieses Jahres in eine Europäische Gesellschaft umgewandelt. Dieser Status „spiegelt die tatsächliche Situation der Gruppe besser wider“, wie es im Umwandlungsplan heißt. Die Gruppe ist „eindeutig international, in mehr als 46 Ländern vertreten und 84 % der Beschäftigten arbeiteten – Stand 31. Dezember 2019 – außerhalb Frankreichs. Darüber hinaus erzielte Edenred zu diesem Datum 56 % ihres Betriebsergebnisses in Europa, wo auch der größte Teil der Mitarbeiter (47 %) beschäftigt war“. Am selben Tag wurde eine Vereinbarung über den SE-Betriebsrat von Edenred SE geschlossen, die die erste, 2014 unterzeichnete EBR-Vereinbarung ersetzt. Der neue Text lehnt sich sehr eng an die Richtlinie über Europäische Betriebsräte an und behält zur Frage der Transnationalität die Definition dieser Richtlinie bei, in der ein restriktiverer Ansatz vertrete wird als in der Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung in einer SE. Außerdem enthält die Vereinbarung Bestimmungen zur Ernennung von bezahlten Mitgliedern im Verwaltungsrat der Gruppe.


4. Studien und Berichte

Das Recht auf Nichterreichbarkeit in der Praxis : Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie veröffentlicht, in der die Unternehmenspraktiken bei der Umsetzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit analysiert werden. Diese Untersuchung kann den europäischen Entscheidungsträgern als Grundlage dienen, die auf die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem Recht auf Nichterreichbarkeit reagieren müssen. Wie Eurofound hervorhebt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Telearbeitende im Home Office mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, doppelt so hoch wie bei Beschäftigten im Büro. Auch ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel höher, dass sie in ihrer Freizeit arbeiten. Anhand der Erfahrungen in den vier Mitgliedstaaten, die vor 2021 als erste Vorschriften und Vereinbarungen zum Recht auf Nichterreichbarkeit einführten, betont Eurofound die Bedeutung der Sozialpartner, um die Einhaltung dieser Vorschriften vor Ort zu gewährleisten. Der Autorin zufolge könnte sich ein rechtlicher Ansatz, der Maßnahmen der Sozialpartner fordert, positiv auf deren Tätigkeit auswirken.



  • Lehrlingsausbildung in den Mitgliedstaaten: Am 14. September veröffentlichte die EU-Kommission ihren Evaluierungsbericht über den im März 2018 angenommenen Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung. Dieser unverbindliche Rahmen enthält 14 Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Lehrlingsausbildungssysteme. Die Kommission hält diesen Rahmen nach wie vor für aussagekräftig und sieht in ihm „ein wirksames Instrument zur Verbesserung der Qualität von Lehrlingsausbildungen in der EU“. Dennoch werden bislang erst sieben Kriterien gut umgesetzt, bei den sieben anderen sind weitere Fortschritte notwendig. Im Bericht werden die Ausbildungssysteme nach Ländern vorgestellt und bewertet.

 

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  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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