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IR Notes 170 – 22 September 2021
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Sylvie Brunet, Mitglied des Europäischen Parlaments (Renew)
Was
sind für Sie die Kernpunkte des Berichts über
Plattform-beschäftigte, der vom EU-Parlament angenommen
wurde (s. In den Schlagzeilen)? Die
Gefahr bestand zunächst einmal in dem Glauben, dass alle Probleme
durch die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses zu lösen wären, d.h.
durch die Annahme, dass alle Plattformbeschäftigten Arbeitnehmer
sind, ungeachtet dessen, ob ihre Tätigkeit durch einen Algorithmus
oder auf andere Weise gesteuert wird, ob sie vor Ort oder aus der
Ferne arbeiten, sie hoch oder gering qualifiziert sind… Außerdem
berücksichtigt dieser willkürliche Ansatz nur zwei Branchen: die
Essensliefer- und die Taxidienste. Schaut man sich die Situation
heute an, sind die meisten Beschäftigten in diesen beiden Sektoren
selbstständig. Daher räumt der Bericht ein, dass es beide Status –
Beschäftigte und Selbstständige – nebeneinander geben kann. Es wird
nicht beabsichtigt, die selbstständige Arbeit in sich entwickelnden
Branchen abzuschaffen. Dort werden neue Arbeitsplätze geschaffen,
die eine gewisse Flexibilität verlangen, für die der Status eines
Selbstständigen besser geeignet ist als der eines Arbeitnehmers.
Behält man nun beide Status bei, ohne einen dritten zu schaffen, was
eine neue Quelle von Unsicherheit bedeuten würde, braucht es
bestimmte Hebel um sicherzustellen, dass die Plattformarbeiter über
sozialen Schutz verfügen und über ihre Arbeitsbedingungen bei der
Plattform mitreden können. Zwei solcher Hebel werden in dem Bericht
hervorgehoben: Zunächst einmal die Möglichkeit,
Plattformbeschäftigten den Zugang zu einer gewerkschaftlichen
Vertretung zu geben, damit sie über ihre Arbeitsbedingungen
diskutieren können und Zugang zu Tarifverhandlungen erhalten. Der
zweite Hebel ist die Umkehr der Beweislast im Fall eines
Rechtsstreits. Dann obliegt es nicht mehr den Beschäftigten
nachzuweisen, dass sie Arbeitnehmer sind. Stattdessen muss die
Plattform nachweisen, dass sie selbstständig sind. Diese Änderungen sollen die Plattformen dazu
bringen, ihre Praktiken zu überprüfen, da bei diesen Beschäftigten
im Allgemeinen von der Vermutung ausgegangen wird, dass sie in einem
Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer stehen – was einen gewissen Druck
auf die Plattformen ausübt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Bestimmte Plattformen könnten auch ein Interesse daran haben, ihre
Mitarbeiter als Arbeitnehmer zu beschäftigen, während andere
Beschäftigte wiederum bei der Selbstständigkeit blieben, wobei die
betreffenden Plattformen dann jedoch Verbesserungen vornehmen
müssten, z.B. ihre Mitarbeiter besser über die Algorithmen
informieren, den Schutz ihrer persönlichen Daten gewährleisten oder
sie besser bezahlen, damit sie nicht unter den in jedem
Mitgliedstaat geltenden Mindestlohn fallen. Beide Status –
Arbeitnehmer und Selbstständige – müssen beibehalten werden,
gleichzeitig darf jedoch niemand geopfert werden.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
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veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
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In den
Schlagzeilen
Parlament
nicht für generelle Einstufung von Plattformbeschäftigten als Arbeitnehmer
Nach den beiden Konsultationsphasen der europäischen Sozialpartner muss die
EU-Kommission bis Ende des Jahres eine Initiative zu den Arbeitsbedingungen von
Plattformbeschäftigten vorlegen. Dabei muss sie nun auch den neuen Bericht des
Europäischen Parlaments berücksichtigen, das jetzt seine Stellungnahme dazu
abgegeben hat. In der am 16. September angenommenen Entschließung
für auf Online-Plattformen beschäftigte Arbeitnehmer plädiert das Parlament nicht
für eine generelle Einstufung der Plattformbeschäftigten als „Arbeitnehmer“. In dem
mit großer Mehrheit (mit 524 gegen 39 Stimmen) angenommenen Bericht der
französischen EU-Abgeordneten Sylvie Brunet (Renew) wird die Kommission auffordert,
„in ihren künftigen Vorschlag eine widerlegbare Vermutung eines Arbeitsverhältnisses
für alle Plattformbeschäftigten […] aufzunehmen […] in Kombination mit der Umkehr
der Beweislast“. Laut den Abgeordneten muss „in Fällen, in denen Arbeitnehmer die
Einstufung ihres Beschäftigungsstatus in gerichtlichen Verfahren oder
Verwaltungsverfahren anfechten, die Partei, bei der geltend gemacht wird, dass es
sich um den Arbeitgeber handelt, beweisen […], dass kein Arbeitsverhältnis […]
besteht“. Dennoch dürfe „die widerlegbare Vermutung eines Arbeitsverhältnisses nicht
zu einer automatischen Einstufung aller Plattformbeschäftigten als Arbeitnehmer
führen“. So wird „mit einer derartigen widerlegbaren Vermutung sichergestellt […],
dass Beschäftigte, die wirkliche Selbstständige sind, dies bleiben können und
weiterhin über Plattformen auf Arbeit zugreifen können“. Die Parlamentarier nehmen
auch von der Idee „eines neuen sogenannten dritten Status zwischen Beschäftigten und
Selbstständigen“ Abstand, „da dies nicht zur Lösung der derzeitigen Probleme
beitragen würde und die Gefahr birgt, dass bereits unklare Begriffe weiter verwischt
werden“. Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt diesen Ansatz (s. Pressemitteilung). Neben
der Frage nach der Einstufung des Arbeitsverhältnisses geht es in der Entschließung
auch um: 1. die Gleichbehandlung, d.h. dass „nicht bei Plattformen tätige
Beschäftigte derselben Kategorie“ dieselben Rechte und denselben Zugang zu
Sozialschutz haben sollten. Sie sollen „bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Anspruch auf Entschädigung haben“ und „sozialen Schutz, einschließlich einer
Kranken- und Invaliditätsversicherung, erhalten“; 2. Plattformen sollen den
Beschäftigten Informationen bereitstellen, vor allem über die Funktionsweise des
Algorithmus. Der Bericht erinnert daran, „dass alle algorithmischen Entscheidungen,
wie in Artikel 22 Absatz 1 der DSGVO festgelegt, mit dem Recht vereinbar sein
müssen, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden
Entscheidung unterworfen zu werden, was bedeutet, dass es eine menschliche Aufsicht
geben muss“; 3. die Notwendigkeit, „dass Plattformbeschäftigte und Plattformen
angemessen organisiert und vertreten sein müssen, um den sozialen Dialog und die
Kollektivverhandlungen zu erleichtern“. Somit liegen der Kommission nun die
Stellungnahmen der Sozialpartner vor (die nicht die Absicht haben, über diese Frage
zu verhandeln) und dieser Bericht, die sie zur Ausarbeitung ihres
Richtlinienvorschlags nutzen kann, dessen Veröffentlichung für den 8. Dezember
erwartet wird.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Gleiches Entgelt : Die
Europaabgeordneten Samira Rafaela (Renew) und Kira Marie Peter-Hansen (Fraktion der
Grünen) präsentierten am 2. September ihren Bericht
zum Richtlinienvorschlag „zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen
Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch
Lohntransparenz und Durchführungsmechanismen“ (sehe Equal Pay).. Der Bericht spricht von
Diskriminierung aufgrund von „Gender“ anstelle von Diskriminierung aus Gründen des
„Geschlechts“, führt den Begriff der „intersektionellen Diskriminierung“ ein und
setzt die Beschäftigtenzahl, ab der die Arbeitgeber über das Lohngefälle Bericht
erstatten müssen, deutlich niedriger an (von 250 auf 10). Der Berichtsentwurf wird
am 30. September gemeinsam von den Ausschüssen für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten und für die Rechte der Frau diskutiert. Die Abstimmung darüber
findet voraussichtlich am 8. Dezember statt.
- Rede zur Lage der Union:
Wie jedes Jahr hielt die Präsidentin der Europäischen Kommission vor dem
Europäischen Parlament ihre Rede
zur Lage der Union. In ihrer 17-seitigen Rede kamen die Begriffe
„soziales Europa“, „Sozialpartner“ oder „sozialer Dialog“ kein einziges Mal vor.
Einziger Trost ist die Absichtserklärung, die sie im Zusammenhang mit der Rede
an die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rats übermittelt hat.
Darin ist für 2021-2022 nur eine Gesetzesinitiative im Sozialbereich genannt:
ein Legislativvorschlag über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (sehe Asbestos), der bereits im
strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
2021-2027 angekündigt wurde (v. Absichtserklärung).
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen
Parlaments soll am 27. September über einen Initiativbericht zu diesem Thema
abstimmen. In einer zentralen Debatte wird es um die Festlegung eines Grenzwerts
gehen (0,001 Fasern/cm3), d.h., diese Entscheidung wird nicht mehr den
Sozialpartnern überlassen.
- Positive Auswirkung des
SURE-Programms: Die Kommission hat am 22. September
ihren zweiten
Bericht über die Auswirkungen von SURE veröffentlicht, einem mit 100
(sehe SURE initiative) . Euro
ausgestatteten Instrument zum Schutz von Arbeitsplätzen und Einkommen, die von
der Covid-19-Pandemie betroffen sind. Es überrascht nicht, dass dieses Programm
laut den Schätzungen durch die Finanzierung nationaler Maßnahmen die Zahl der
Arbeitslosen im Jahr 2020 um fast 1,5 Millionen Menschen gesenkt hat. „So sind
die Arbeitslosenzahlen dank des Instruments und anderer Unterstützungsmaßnahmen
deutlich geringer angestiegen als während der weltweiten Finanzkrise, trotz des
ungleich stärkeren Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts (BIP)“. Bis jetzt hat die
EU finanzielle Unterstützung in Höhe von 94,3 Mrd. Euro zugunsten der 19
Mitgliedstaaten genehmigt, von denen 89,6 Mrd. bereits ausgezahlt wurden.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Aluminium : Die
EU-Kommission schlug am 1. September vor, die Antidumpingzölle auf flachgewalzte
Aluminiumerzeugnisse aus China auszusetzen. In einer gemeinsamen Erklärung
sprachen sich die Sozialpartner der Aluminiumindustrie entschieden gegen eine
Aussetzung aus, „die für die europäischen Arbeitsplätze und die Ambitionen des
europäischen Green Deal eine Katastrophe wäre“ (s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Italien
Erster Tarifvertrag bei Amazon :
Die Unternehmensleitung des Online-Riesen Amazon und die
italienischen Transportgewerkschaften Filt-Cgil, Fit-CislI und Uilt unterzeichneten
am 15. September unter der Federführung von Arbeitsminister Andrea Orlando eine
historische Vereinbarung, worin Amazon 1. die drei Gewerkschaften als Sozialpartner
anerkennt, 2. sich verpflichtet, den nationalen Tarifvertrag für Logistik,
Warentransport und Versand auf seine Mitarbeiter anzuwenden; und 3. sich
verpflichtet, Verhandlungen über Fragen der Gesundheit und Sicherheit,
Arbeitsbelastung, Arbeitszeit, Prämien etc. einzuleiten. Das nächste Ziel der
Gewerkschaften ist es, diese Vereinbarung auf die Unterauftragnehmer von Amazon
auszuweiten. Dieser Text wurde von den europäischen Gewerkschaftsverbänden für den
Transport ETF (s. Pressemitteilung) und den Handel (UNI Europa, s. Pressemitteilung)
begrüßt.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuer EBR : Die am 31. Oktober
2019 geschlossene Vereinbarung
über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats der Gruppe XPO Logistics wurde am 16.
August dieses Jahres auf der französischen Website mit Tarifverträgen
veröffentlicht. Diese Vereinbarung ist eine der wenigen im Straßengüterverkehr und
wurde nach der Übernahme der französischen Spedition Norbert Dentressangle durch die
amerikanische XPO-Gruppe im Jahr 2015 ausgehandelt. In der Vereinbarung ist
vorgesehen, dass die britischen EBR-Mitglieder für einen Zeitraum von vier Jahren
nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU im EBR bleiben, und nach drei Jahren
ein Nachtrag ausgehandelt wird, damit „die Arbeit des EBR unter den bestmöglichen
Bedingungen fortgeführt werden kann“. Großbritannien stellt die meisten Vertreter im
EBR (21.855 Beschäftigte), vor Frankreich (13.288) und Spanien (4.170). Insgesamt
vertritt der EBR 15 Länder und 46.685 Beschäftigte.
- Nicht-EU-Mitarbeiter: Der
EBR des Versicherungskonzerns Axa hat regelmäßige Treffen
mit den Arbeitnehmervertretern der wichtigsten Nicht-EU-Länder beschlossen. Im
Laufe dieses Jahres kam der engere Ausschuss nacheinander mit den
Arbeitnehmervertretern aus der Schweiz, Mexiko und Japan zusammen (s. Mitteilung
EN).
- Neuaushandlung: Der
Baukonzern Bouygues hat
seine EBR-Vereinbarung neu
ausgehandelt, die wichtigste Änderung betrifft eine Klausel zur Zusammensetzung
des EBR, die übrigen Klauseln blieben unverändert.
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Europäische
Gesellschaft
Gründung eines SE-Betriebsrats :
Die französische Gruppe Edenred (4.100 Beschäftigte in
der EU), ein Marktführer für Sachbezugsleistungen (Essensgutscheine, etc…), wurde
nach Zustimmung ihrer Hauptversammlung vom 11. Mai dieses Jahres in eine Europäische
Gesellschaft umgewandelt. Dieser Status „spiegelt die tatsächliche Situation der
Gruppe besser wider“, wie es im Umwandlungsplan heißt. Die Gruppe ist „eindeutig
international, in mehr als 46 Ländern vertreten und 84 % der Beschäftigten
arbeiteten – Stand 31. Dezember 2019 – außerhalb Frankreichs. Darüber hinaus
erzielte Edenred zu diesem Datum 56 % ihres Betriebsergebnisses in Europa, wo auch
der größte Teil der Mitarbeiter (47 %) beschäftigt war“. Am selben Tag wurde eine
Vereinbarung über den SE-Betriebsrat von Edenred SE
geschlossen, die die erste, 2014
unterzeichnete EBR-Vereinbarung ersetzt. Der neue Text lehnt sich sehr eng
an die Richtlinie über Europäische Betriebsräte an und behält zur Frage der
Transnationalität die Definition dieser Richtlinie bei, in der ein restriktiverer
Ansatz vertrete wird als in der Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung in einer
SE. Außerdem enthält die Vereinbarung Bestimmungen zur Ernennung von bezahlten
Mitgliedern im Verwaltungsrat der Gruppe.
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4. Studien
und Berichte
Das Recht auf Nichterreichbarkeit in der Praxis
: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie
veröffentlicht, in der die Unternehmenspraktiken bei der Umsetzung des Rechts auf
Nichterreichbarkeit analysiert werden. Diese Untersuchung kann den europäischen
Entscheidungsträgern als Grundlage dienen, die auf die Forderung des Europäischen
Parlaments nach einem Recht auf Nichterreichbarkeit reagieren müssen. Wie Eurofound
hervorhebt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Telearbeitende im Home Office mehr als
48 Stunden pro Woche arbeiten, doppelt so hoch wie bei Beschäftigten im Büro. Auch
ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel höher, dass sie in ihrer Freizeit arbeiten.
Anhand der Erfahrungen in den vier Mitgliedstaaten, die vor 2021 als erste
Vorschriften und Vereinbarungen zum Recht auf Nichterreichbarkeit einführten, betont
Eurofound die Bedeutung der Sozialpartner, um die Einhaltung dieser Vorschriften vor
Ort zu gewährleisten. Der Autorin zufolge könnte sich ein rechtlicher Ansatz, der
Maßnahmen der Sozialpartner fordert, positiv auf deren Tätigkeit
auswirken.
- Lehrlingsausbildung in den
Mitgliedstaaten: Am 14. September veröffentlichte die
EU-Kommission ihren Evaluierungsbericht über
den im März 2018 angenommenen Europäischen
Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung. Dieser
unverbindliche Rahmen enthält 14 Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur
Verbesserung ihrer Lehrlingsausbildungssysteme. Die Kommission hält diesen
Rahmen nach wie vor für aussagekräftig und sieht in ihm „ein wirksames
Instrument zur Verbesserung der Qualität von Lehrlingsausbildungen in der EU“.
Dennoch werden bislang erst sieben Kriterien gut umgesetzt, bei den sieben
anderen sind weitere Fortschritte notwendig. Im Bericht werden die
Ausbildungssysteme nach Ländern vorgestellt und bewertet.
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