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IR Notes 172 – 20 Oktober 2021
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Sylvain Renouvel, Leiter für europäische Angelegenheiten bei Nexem und
Direktor der Federation of European Social Employers, dem Verband der
europäischen Arbeitgeber für Soziales
Die
Sozialpartner im sozialen Dienstleistungs-sektor haben bei
der Europäischen Kommission die Einrichtung eines
Ausschusses für den sektoralen sozialen Dialog offiziell
beantragt. Das wäre der erste neue Ausschuss seit mehr als
zehn Jahren. Welche Erwartungen stellen Sie an diesen
Ausschuss? Der Verband der europäischen Arbeitgeber für
Soziales und der Europäische Gewerkschaftsverband für den
öffentlichen Dienst haben bei der Europäischen Kommission einen
gemeinsamen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses für den
sektoralen sozialen Dialog für soziale Dienstleistungen gestellt.
Der Dienstleistungssektor rund um Pflege und Betreuung älterer
Menschen, Menschen mit Behinderung, von Kindern und anderen
hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen beschäftigt in der EU und im
Vereinigten Königreich zwar mehr als 11 Millionen Personen, doch hat
er bis heute noch keine Struktur des sozialen Dialogs auf
europäischer Ebene. Ein
anerkannter sozialer Dialog würde dazu beitragen, die
Herausforderungen des Sektors besser zu meistern: Dazu gehört der
derzeitige Mangel an Arbeitskräften bei steigendem Bedarf an
sozialer Begleitung, vor allem in der Covid-19-Krise, und die
Überalterung der Bevölkerung. Die beiden Organisationen, deren
Repräsentativität bescheinigt ist, erkennen sich gegenseitig als
Gesprächspartner für den sozialen Dialog auf europäischer Ebene
an. Wir haben einen
Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog nicht abgewartet, um im
Rahmen von EU-finanzierten Vorhaben zusammenzuarbeiten, was sich
neben der Veranstaltung zahlreicher europäischer Seminare und
Konferenzen auch in der Veröffentlichung gemeinsamer Erklärungen und
Stellungnahmen geäußert hat, z. B. zu den Chancen und
Herausforderungen von Digitalisierung, Einstellung und Bindung von
Beschäftigten, den Auswirklungen der Covid-19-Pandemie sowie der
Bedeutung, den sozialen Dialog in der sozialen Wirtschaft zu
entwickeln. Derzeit arbeiten wir im Rahmen eines Projekts zu den
Folgen der Covid-19-Krise für die sozialen Dienste, an der Stärkung
der Kapazitäten für den sozialen Dialog in Mittel- und Südeuropa und
am Austausch von Praktiken, um den Sektor attraktiver zu machen. Mit
einem Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog hoffen wir, hier
noch weiter zu kommen. Von Kommissar Schmit erhielten wir die
ermutigende Antwort, dass unser Antrag im Rahmen der 2022
angesetzten Überarbeitung des sektoralen sozialen Dialogs geprüft
wird.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
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In den
Schlagzeilen
Die
Europäische Kommission stellt ihr Arbeitsprogramm 2022 vor
Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober ihr Arbeitsprogramm
für 2022 mit dem Titel „Europa gemeinsam stärker machen“ angenommen. Es
enthält 42 neue Initiativen und deckt die sechs übergreifenden Ziele ab, die in den
politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen genannt sind. In
einer Tabelle
werden die Vorschläge und Überarbeitungen sowie die Rücknahme der Titel
zusammengestellt, die als hinfällig erachtet werden. Das Arbeitsprogramm kündigt
eine öffentliche Konsultation an, die am selben Tag eingeleitet wurde, um die –
während der Covid-19-Krise ausgesetzten – Fiskalregeln und den Rahmen für die
wirtschaftspolitische Steuerung der EU zu debattieren. Dies ist von zentraler
Bedeutung, geht es doch darum zu erfahren, ob die Mitgliedstaaten zu den klassischen
Haushaltsgrundsätzen mit verbindlichen Konvergenzkriterien – wie dem öffentlichen
Defizit von 3 % – zurückkehren wollen, oder ob sie sich darauf einigen, ein hohes
Niveau der öffentlichen Ausgaben beizubehalten, auch wenn dies bedeutet, von den
bislang auferlegten Haushaltsgrenzen abzuweichen. Im sozialen Bereich hebt die
Kommission zwar das „Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei
der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE)“ als äußerst
wirkungsvolle Maßnahme hervor und will die gewonnenen Ergebnisse prüfen, sieht aber
keine Schritte vor, um daraus ein dauerhaftes Instrument zu machen. Der zentrale
Punkt ihres Programms im Bereich Beschäftigung ist die Überwachung der Umsetzung des
Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte, auch wenn sie nicht näher
darauf eingeht. Doch sie kündigt einige präzise Texte an: 1. Eine Gesetzesinitiative
zur Verbesserung des Schutzes von Beschäftigten vor der Gefährdung durch Asbest am
Arbeitsplatz (im 3. Quartal), die den Ergebnissen der Konsultation der Sozialpartner
Rechnung tragen wird. Die Kommission reicht dem Europäischen Parlament beiläufig die
Hand, indem sie auf den jüngsten Bericht des Parlaments (siehe unten) verweist und
feststellt, sie stimme mit den Abgeordneten darin überein, dass „das Thema Asbest
Anlass zu großer Sorge gibt‟. 2. Es wird eine weitere Gesetzesinitiative zur
Stärkung der Rolle und der Unabhängigkeit von Gleichstellungsstellen angekündigt (3.
Quartal), was sich auf die Weise auswirken wird, wie Verstöße gegen den Grundsatz
der Nichtdiskriminierung, auch im Bereich Beschäftigung, behandelt werden. 3. Des
Weiteren eine Überarbeitung der Richtlinie zur Zertifizierung von
Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem führen, womit eine
größere Mobilität der Zugführer erreicht werden soll. Während die Kommission, die
Mühe hat, ihren Richtlinienvorschlag zum Mindestlohn voranzubringen, anerkennt, dass
die Pandemie deutlich gemacht hat, „dass starke Netze der sozialen Sicherheit von
entscheidender Bedeutung sind“, kündigt sie nur eine einfache Empfehlung zum
„Mindesteinkommen“ an. Ein unverbindlicher Text, um beim Aufbau der Netze der
sozialen Sicherheit „die entsprechenden politischen Strategien der Mitgliedstaaten
zu unterstützen“ (im 3. Quartal). In ihrem Programm (aber nicht in der Tabelle)
spricht die Kommission ferner von einer Mitteilung zur Stärkung des sozialen Dialogs
auf EU- und nationaler Ebene, „um die wichtige Rolle der Sozialpartner bei der
Förderung einer gerechten, sozialen und kohäsiven wirtschaftlichen Erholung, des
ökologischen und digitalen Wandels und der Übergänge auf dem Arbeitsmarkt weiter zu
stärken‟. Trotz Ausscheiden des Vereinigten Königreichs will die Kommission um jeden
Preis an ihrem „One-in-one-out“-Grundsatz festhalten um sicherzustellen, „dass wir
bei der Einführung neuer Belastungen systematisch und proaktiv versuchen, die durch
bestehende Rechtsvorschriften verursachten Belastungen zu verringern“. Ein
„populistischer Gag“ wie der Sekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds Luca
Visentini kommentiert (s. Pressemitteilung),
was sich im Arbeitsrecht, insbesondere bei Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, als fatal erweisen könnte.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Wichtigste Ergebnisse der Tagung des Rats
“Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten” : Die
EU-Beschäftigungsminister haben auf ihrer Tagung am 15. Oktober keine wichtigen
Texte angenommen, sondern in der Hauptsache das Europäische Semester wieder in Gang
gebracht – den jährlichen Prozess, in dem die Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts-,
Sozial- und Steuerpolitik in der EU koordinieren (s. European Semester). Die
Minister sprachen sich für eine Rückkehr zu einem Semesterprozess mit einer starken
sozialen Dimension aus. Sie erörterten, wie der Aktionsplan der europäischen Säule
sozialer Rechte, insbesondere die drei Kernziele der EU in den Bereichen
Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung im künftigen Europäischen Semester
am besten berücksichtigt werden können. Sie nahmen die Kernbotschaften
des Beschäftigungsausschusses sowie die
des Ausschusses für Sozialschutz an, und fassten den Beschluss,
die 2020 festgelegten Leitlinien auch 2021 beizubehalten. Diese Dokumente werden der
Kommission zur Ausarbeitung ihrer Empfehlungen an die Mitgliedstaaten dienen. Die
Minister tauschten sich ferner über den Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit
am Arbeitsplatz aus und vertraten die Auffassung, dass neue Technologien und
Telearbeit dazu beitragen können, älteren Beschäftigten ihren Arbeitsplatz zu
erhalten. Bei der Pressekonferenz betonte der slowenische Ratsvorsitz die Sorge der
Minister um die psychische Gesundheit der Beschäftigten und die psychosozialen
Risiken, denen diese ausgesetzt sind. Des Weiteren haben die EU-27 die Schlussfolgerungen
zu „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt“ (s. Pressemitteilung
des Rates EN ES
DE IT) gebilligt.
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Asbest : Am 19.
Oktober hat das Europäische Parlament den Bericht
des dänischen Abgeordneten Nikolaj Villumsen (GUE/NGL) im Plenum angenommen (s. Zusammenfassung
des Berichts). In diesem Bericht wird die EU-Kommission aufgefordert, im
Zusammenhang mit den energetischen Sanierungsmaßnahmen, die die Kommission in einer
Mitteilung
am 14. Oktober 2020 vorstellte, mehrere Richtlinien für einen besseren Schutz der
Beschäftigten vor Asbest vorzulegen. Die Abgeordneten fordern eine europäische
Rahmenrichtlinie für nationale Asbestsanierungsstrategien. Darin soll auch das in
der baulichen Umwelt vorhandene Asbest anhand von öffentlichen digitalen Registern
bewertet werden, die den gesamten, in einem Land oder einer Region vorhandenen
Asbest erfassen sollen. Diese Register sollen regelmäßig aktualisiert werden und für
Arbeitskräfte, Unternehmen, Eigentümer, Bewohner und Nutzer von Gebäuden zugänglich
sein. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Anerkennungsverfahren zu erleichtern,
indem die Beweislast umgekehrt wird, vor allem, wenn die Register noch nicht lange
bestehen, und eine angemessene Entschädigung für Arbeitskräfte vorzusehen, die an
asbestbedingten Krankheiten leiden. Die Kommission soll einen Vorschlag für eine
Richtlinie vorlegen, in der die Mindestanforderungen für die Anerkennung und
Entschädigung von Berufskrankheiten, einschließlich asbestbedingter Krankheiten,
festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Anerkennung und
Entschädigung dokumentierter Opfer einer Sekundärexposition durch nichtberuflichen
Kontakt mit Asbest zu erleichtern. Der Bericht fordert ebenfalls eine drastische
Absenkung des Grenzwerts (AGW) für die berufsbedingte Exposition gegenüber Asbest.
Die derzeitige Mindestnorm der Union (OELV) beträgt 100 000 Fasern pro m3 (0,1
Fasern/cm3). In den meisten Mitgliedstaaten gilt diese Mindestnorm, doch einige
Mitgliedstaaten wenden wesentlich niedrigere Arbeitsplatzgrenzwerte an,
beispielsweise einen OELV von 2 000 Fasern/m3 (0,002) in den Niederlanden.
Angesichts von Forschungsarbeiten fordert das Parlament eine Senkung des OELV auf
0,001 Fasern/cm3 (1 000 Fasern/m3). Der am Rand der Tagung des Rats “Beschäftigung
und Soziale Angelegenheiten” am 15. Oktober befragte EU-Kommissar für Beschäftigung
und soziale Rechte Nicolas Schmit bestätigte, dass die Diskussionen über die
geforderte Senkung des OELV im Gange seien, und er die Stellungnahme des Beratenden
Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zum Bericht des
Parlaments einholen wolle. „Es wird sicher neue Grenzwerte geben, es ist ein
laufender Prozess“, sagte er. Vergessen wir nicht, dass die Kommission sich in die
Aussprache des Parlaments eingemischt und die Abgeordneten aufgefordert hatte, den
Grenzwert nicht zu senken, sondern es den Sozialpartnern zu überlassen, die jeweils
beste Lösung zu finden.
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- Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz: Der Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat den Bericht
über den neuen strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz geprüft, den die EU-Kommission am 28. Juni 2021 vorgelegt
hat (s. IR Notes
167). Die dänische Berichterstatterin Marianne Vind (MdEP, S&D) will
die Strategie stärken und fordert die Kommission zu Rechtsakten in den Bereichen
Telearbeit, Recht auf Nichterreichbarkeit, Vorbeugung von Beschwerden des
Muskel- und Knochenapparats sowie psychosoziale Risikofaktoren auf. Bis zum 9.
November können die Abgeordneten Änderungen an dem Bericht vornehmen, der
hervorhebt, dass es an der Zeit sei, „die Probleme in Bezug auf Stress,
Angstzustände, Depression, Mobbing und Burnout ernst zu nehmen, ebenso wie die
negativen Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der
Beschäftigten, die in ihrer Freizeit arbeiten“. Der Bericht, der einen Großteil
der Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbunds aufgreift (s. Position
des EGB), wird voraussichtlich am 26. Januar 2022 im Ausschuss
angenommen.
- Umstrukturierung: Die
EU-Kommission hat vorgeschlagen, 300 entlassene Beschäftigte der baskischen
Metallindustrie mit 1,2 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung
an die Globalisierung zu unterstützen. Bei dem Antrag handelt es sich um den
ersten EGF-Antrag im Rahmen der neuen Verordnung für den Zeitraum 2021-2027 (s.
Mitteilung).
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Rechtsprechung
Streik im Luftfahrtsektor : Der
Gerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Entschädigung von Passagieren von
Luftfahrtunternehmen ergänzt, die Flüge aufgrund von Streiks ihres Personals
streichen. Außer in den Fällen, in denen die Forderungen nur von staatlichen Stellen
erfüllt werden können, gehören solche Streiks zur normalen Ausübung der Tätigkeit
des Luftfahrtunternehmens, auch wenn sie rechtswidrig sind. Dies befreit das
Unternehmen nicht von der Entschädigung der Fluggäste. Der Gerichtshof erkennt daher
an, dass ein Streik „eine der möglichen Erscheinungsformen von
Kollektivverhandlungen bleibt und damit als ein Vorkommnis anzusehen ist, das Teil
der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Arbeitgebers ist‟ (EuGH,
6. Oktober 2021, C‑613/20, Eurowings).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Strom :
Die europäischen Sozialpartner im
Elektrizitätssektor hielten am 22. September die abschließende Konferenz ihres
Projekts Skills2Power ab, dessen Ziel es war, gemeinsame konkrete Strategien zu
entwickeln, um den Bedarf an Aus-, Um- und Weiterbildung der Beschäftigten im
Elektrizitätssektor in Frankreich, Italien, Schweden, Spanien und Ungarn
vorherzusehen und zu beobachten (s. Zusammenfassung
des Abschlussberichts und Mitteilung
des EGÖD).
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Vereinbarung über Berufsausbildung :
In der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober schlossen die
Sozialpartner eine branchenübergreifende
Rahmenvereinbarung, um die 2018 erfolgte Reform der Berufsbildung
anzupassen. Diese Vereinbarung öffnet den Weg für sieben thematische
Verhandlungen, die die Sozialpartner bis Juni 2022 führen wollen. Eine davon
wird die Maßnahme des „beruflichen Richtungswechsels“ behandeln, mit der
Umschulungen von Beschäftigten für einen Branchenwechsel finanziert werden
sollen. Wie die Finanzzeitung Les
Échos schreibt, liegt „die Bedeutung der Vereinbarung weniger in ihrem
Inhalt, in dem kurzfristig nur wenige Änderungen der Sozialgesetzgebung
vorgesehen sind, sondern vielmehr in ihrer politischen Tragweite‟, denn die
Sozialpartner zeigen, dass sie in der Lage sind, bei Verhandlungen – ohne
Eingreifen der Regierung – ihre eigene Agenda zu verfolgen und Einfluss auf die
Regierung zu nehmen, die aus den kommenden Präsidentschaftswahlen im April 2022
hervorgehen wird.
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Luxemburg
Gesundheitspass am Arbeitsplatz :
In seiner Rede
zur Lage der Nation am 12. Oktober bestätigte Premierminister Xavier Bettel,
dass die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, von ihren Beschäftigten die Vorlage des
Gesundheitspasses (CovidCheck) zu verlangen, der derzeit auch im öffentlichen Raum,
z.B. für einen Restaurantbesuch, erforderlich ist. Eine weitere Auflage, um die
Impfquote zu erhöhen, damit „einerseits die Gesundheit der Beschäftigten geschützt
und auf der anderen eine Rückkehr zur Normalität erreicht werden kann‟. Dieser
Vorschlag wird von den drei nationalen Gewerkschaftsverbänden geschlossen
zurückgewiesen (s. gemeinsames
Schreiben an den Premierminister und Artikel
im Luxemburger Wort), während die Presse berichtet, dass die Unternehmen nicht
einheitlich auf den CovidCheck reagieren (s. Artikel im Luxemburger Wort). Diese
neue Maßnahme soll am 1. November in Kraft treten.
- Recht auf Teilzeit: Laut
Premierminister Xavier Bettel bereitet die Regierung „einen
Work/Life-Balance-Pakt‟ vor, der ein Recht auf Teilzeitarbeit beinhaltet. Der
Übergang zur Teilzeit darf jedoch „die künftigen Rentenansprüche von Müttern und
Vätern‟ nicht verringern, denn „der Staat wird einen Teil der Beiträge
übernehmen‟. Er erläutert, dass Personen, die dieses Recht in Anspruch nehmen,
in einem gewissen Zeitraum ihre Vollzeitbeschäftigung auch wieder aufnehmen
können. Der Pakt umfasst auch eine Maßnahme zur Vergütung von Eltern, die beide
Elternurlaub nehmen, um „eine gerechte Rollenverteilung in den Familien zu
fördern‟.
- Telearbeit: Laut
Premierminister Xavier Bettel „hat uns die „Pandemie ein weiteres Mal die
Vorteile der Telearbeit klar vor Augen geführt“, denn „zahlreiche Beschäftigte
haben die positiven Nebenwirkungen“ gespürt. Er lehne es ab, zum jetzigen Modell
zurückzukehren, in dem „Hunderttausende Personen aus allen Richtungen täglich in
ein und dasselbe Ballungsgebiet zur Arbeit strömen“, und kündigt an, die
Regierung werde „die Dezentralisierung der Arbeitsplätze beschleunigen“, um
„Unterkunft und Arbeitsplatz“ näher zusammenzubringen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Downsizing : Im
britisch-indischen Stahlkonzern ArcelorMittal laufen derzeit
Verhandlungen zur Überarbeitung seiner EBR-Vereinbarung. Die Unternehmensleitung
will den EBR an die neue Konzerngliederung anpassen. Seit seiner Gründung ist die
Zahl der Beschäftigten des Unternehmens weltweit um mehr als ein Drittel gesunken.
In der EU hat sich die Zahl der Arbeitskräfte bis Ende 2015 von 111.000 im Jahr 2006
auf 83.000 verringert. Im Juni 2021 waren es noch 56.700 Mitarbeiter. Am 23.
September machte die Unternehmensleitung in einer Verhandlungsrunde die Vorschläge,
1. die Zahl der EBR-Mitglieder von 42 auf 14 zu kürzen – anhand der
Berechnungsmethode in den subsidiären Bestimmungen der Richtlinie; 2. die Zahl der
Mitglieder des engeren Ausschusses von 25 (diese hohe Zahl ermöglicht es jeder im
Konzern vertretenen Gewerkschaft, einen Vertreter im engeren Ausschuss zu haben) auf
4 Mitglieder herunterzuschrauben, was dem derzeitigen Sekretariat entspricht; 3. die
derzeitige Plenarsitzung und die drei Jahrestagungen des engeren Ausschusses in vier
EBR-Tagungen pro Jahr umzuwandeln, wovon eine auch für alle stellvertretenden
Mitglieder offen sein soll. Die Unternehmensleitung besteht auf einer „Änderung der
EBR-Struktur“ und wünscht sich einen „effizienteren“ Eurobetriebsrat mit einer
„eindeutigeren Führung“ und einer „konzentrierteren“ Anzahl von Mandaten. Die vom
EBR beauftragten Verhandlungsführer, darunter ein Vertreter von IndustriAll Europe,
betonen dagegen, dass sie kein Mandat haben, um Struktur oder Mitgliederzahl des EBR
oder des engeren Ausschusses zu ändern.
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Vereinbarung zum Verhandlungsrahmen :
Die Unternehmensleitung des französischen Energiekonzerns EDF hat zusammen mit den
Mitgliedern seines Eurobetriebsrats am 5. Mai 2021 eine „Verfahrensvereinbarung für
die Verhandlungen zur Überarbeitung der am 14. November 2001 geschlossenen EBR-Vereinbarung
des EDF Konzerns unterzeichnet. Damit soll das Verfahren der Verhandlungen
angesichts der „weiterhin anhaltenden COVID-19-Gesundheitskrise“ festgelegt werden.
Die EBR-Vereinbarung wurde bereits im Februar und Mai 2005 sowie im Juni 2015
überarbeitet. Bei den jetzigen, Ende September aufgenommenen neuen Verhandlungen
soll die Vereinbarung „erneuert werden“, um sie „mehr auf die strategischen
Herausforderungen des Konzerns auszurichten“. In diesem Text sind die
Verhandlungsmodalitäten festgelegt wie Zusammensetzung der Delegationen,
Organisation der Vor- und Nachbereitungstreffen, bereitgestellte Mittel, Zugriff auf
Videokonferenzen und Modalitäten für die elektronische Unterzeichnung der
Vereinbarung. Die 9 Mitglieder des Sekretariats, die mit den Verhandlungen
beauftragt sind, informieren die anderen ordentlichen Mitglieder in
„Backoffice“-Sitzungen vor und nach jedem Verhandlungstreffen mit der
Unternehmensleitung. Für jeden der beiden europäischen Gewerkschaftsverbände,
IndustriAll Europe und EGÖD, sitzt ein Vertreter im Verhandlungsgremium. Die
Vereinbarung ist zeitlich begrenzt und endet am 31. Dezember 2021.
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4. Studien
und Berichte
Plattformen und Sicherheit am Arbeitsplatz :
Die Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat einen Policy
Brief zu den Risiken für Plattformbeschäftigte im Bereich
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz veröffentlicht. Aus dem Dokument geht
hervor, dass 1. Plattformbeschäftigte diesen Risiken stärker ausgesetzt sind als
andere Arbeitskräfte mit vergleichbaren Tätigkeiten; 2. die Risikoprävention und das
Risikomanagement durch Art und Bedingungen der Plattformarbeit komplizierter sind;
und es 3. hierzu erhebliche Wissenslücken gibt sowie ein Bewusstsein für die Belange
rund um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in diesem Sektor fehlt.
- Sozialer Dialog in der Covid-19-Krise:
Die IAO hat eine Studie veröffentlicht, in der 381
Initiativen eines drei- oder zweigliedrigen sozialen Dialogs zwischen
Regierungen und Sozialpartnern auf nationaler oder sektoraler Ebene analysiert
werden, die zu den Antworten der Länder auf die Krise beigetragen haben (Der
soziale Dialog während der COVID-19-Pandemie: Was
funktioniert).
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