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IR Notes 172 – Die Europäische Kommission stellt ihr Arbeitsprogramm 2022 vor

  IR Notes 172 – 20 Oktober 2021
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Sylvain Renouvel, Leiter für europäische Angelegenheiten bei Nexem und Direktor der Federation of European Social Employers, dem Verband der europäischen Arbeitgeber für Soziales

Die Sozialpartner im sozialen Dienstleistungs-sektor haben bei der Europäischen Kommission die Einrichtung eines Ausschusses für den sektoralen sozialen Dialog offiziell beantragt. Das wäre der erste neue Ausschuss seit mehr als zehn Jahren. Welche Erwartungen stellen Sie an diesen Ausschuss?
Der Verband der europäischen Arbeitgeber für Soziales und der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst haben bei der Europäischen Kommission einen gemeinsamen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses für den sektoralen sozialen Dialog für soziale Dienstleistungen gestellt. Der Dienstleistungssektor rund um Pflege und Betreuung älterer Menschen, Menschen mit Behinderung, von Kindern und anderen hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen beschäftigt in der EU und im Vereinigten Königreich zwar mehr als 11 Millionen Personen, doch hat er bis heute noch keine Struktur des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene.
Ein anerkannter sozialer Dialog würde dazu beitragen, die Herausforderungen des Sektors besser zu meistern: Dazu gehört der derzeitige Mangel an Arbeitskräften bei steigendem Bedarf an sozialer Begleitung, vor allem in der Covid-19-Krise, und die Überalterung der Bevölkerung. Die beiden Organisationen, deren Repräsentativität bescheinigt ist, erkennen sich gegenseitig als Gesprächspartner für den sozialen Dialog auf europäischer Ebene an.
Wir haben einen Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog nicht abgewartet, um im Rahmen von EU-finanzierten Vorhaben zusammenzuarbeiten, was sich neben der Veranstaltung zahlreicher europäischer Seminare und Konferenzen auch in der Veröffentlichung gemeinsamer Erklärungen und Stellungnahmen geäußert hat, z. B. zu den Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung, Einstellung und Bindung von Beschäftigten, den Auswirklungen der Covid-19-Pandemie sowie der Bedeutung, den sozialen Dialog in der sozialen Wirtschaft zu entwickeln. Derzeit arbeiten wir im Rahmen eines Projekts zu den Folgen der Covid-19-Krise für die sozialen Dienste, an der Stärkung der Kapazitäten für den sozialen Dialog in Mittel- und Südeuropa und am Austausch von Praktiken, um den Sektor attraktiver zu machen. Mit einem Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog hoffen wir, hier noch weiter zu kommen. Von Kommissar Schmit erhielten wir die ermutigende Antwort, dass unser Antrag im Rahmen der 2022 angesetzten Überarbeitung des sektoralen sozialen Dialogs geprüft wird.

 
  Agenda

 


25. Oktober
Online

Abschlusskonferenz zum europäischen Forschungsprojekt DISCUS, das den digitalen Wandel im Bausektor aus Sicht des sozialen Dialogs analysiert (Programm und digitale Anmeldung).


28. und 29. Oktober
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zu Arbeitsrecht und digitalem Wandel.


5. und 6. November
Paris
Konferenz mit dem Titel „Ubérisation et santé des travailleurs : analyses pluridisciplinaires du travail de livreur“ (Uberisierung und Gesundheit der Beschäftigten: multidisziplinäre Analysen der Liefertätigkeit“ (weitere Informationen: Calenda , https://calenda.org/922069 und Programm)


6. Dezember
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Die Europäische Kommission stellt ihr Arbeitsprogramm 2022 vor

Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober ihr Arbeitsprogramm für 2022 mit dem Titel „Europa gemeinsam stärker machen“ angenommen. Es enthält 42 neue Initiativen und deckt die sechs übergreifenden Ziele ab, die in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen genannt sind. In einer Tabelle werden die Vorschläge und Überarbeitungen sowie die Rücknahme der Titel zusammengestellt, die als hinfällig erachtet werden. Das Arbeitsprogramm kündigt eine öffentliche Konsultation an, die am selben Tag eingeleitet wurde, um die – während der Covid-19-Krise ausgesetzten – Fiskalregeln und den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU zu debattieren. Dies ist von zentraler Bedeutung, geht es doch darum zu erfahren, ob die Mitgliedstaaten zu den klassischen Haushaltsgrundsätzen mit verbindlichen Konvergenzkriterien – wie dem öffentlichen Defizit von 3 % – zurückkehren wollen, oder ob sie sich darauf einigen, ein hohes Niveau der öffentlichen Ausgaben beizubehalten, auch wenn dies bedeutet, von den bislang auferlegten Haushaltsgrenzen abzuweichen. Im sozialen Bereich hebt die Kommission zwar das „Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE)“ als äußerst wirkungsvolle Maßnahme hervor und will die gewonnenen Ergebnisse prüfen, sieht aber keine Schritte vor, um daraus ein dauerhaftes Instrument zu machen. Der zentrale Punkt ihres Programms im Bereich Beschäftigung ist die Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte, auch wenn sie nicht näher darauf eingeht. Doch sie kündigt einige präzise Texte an: 1. Eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung des Schutzes von Beschäftigten vor der Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (im 3. Quartal), die den Ergebnissen der Konsultation der Sozialpartner Rechnung tragen wird. Die Kommission reicht dem Europäischen Parlament beiläufig die Hand, indem sie auf den jüngsten Bericht des Parlaments (siehe unten) verweist und feststellt, sie stimme mit den Abgeordneten darin überein, dass „das Thema Asbest Anlass zu großer Sorge gibt‟. 2. Es wird eine weitere Gesetzesinitiative zur Stärkung der Rolle und der Unabhängigkeit von Gleichstellungsstellen angekündigt (3. Quartal), was sich auf die Weise auswirken wird, wie Verstöße gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, auch im Bereich Beschäftigung, behandelt werden. 3. Des Weiteren eine Überarbeitung der Richtlinie zur Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem führen, womit eine größere Mobilität der Zugführer erreicht werden soll. Während die Kommission, die Mühe hat, ihren Richtlinienvorschlag zum Mindestlohn voranzubringen, anerkennt, dass die Pandemie deutlich gemacht hat, „dass starke Netze der sozialen Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind“, kündigt sie nur eine einfache Empfehlung zum „Mindesteinkommen“ an. Ein unverbindlicher Text, um beim Aufbau der Netze der sozialen Sicherheit „die entsprechenden politischen Strategien der Mitgliedstaaten zu unterstützen“ (im 3. Quartal). In ihrem Programm (aber nicht in der Tabelle) spricht die Kommission ferner von einer Mitteilung zur Stärkung des sozialen Dialogs auf EU- und nationaler Ebene, „um die wichtige Rolle der Sozialpartner bei der Förderung einer gerechten, sozialen und kohäsiven wirtschaftlichen Erholung, des ökologischen und digitalen Wandels und der Übergänge auf dem Arbeitsmarkt weiter zu stärken‟. Trotz Ausscheiden des Vereinigten Königreichs will die Kommission um jeden Preis an ihrem „One-in-one-out“-Grundsatz festhalten um sicherzustellen, „dass wir bei der Einführung neuer Belastungen systematisch und proaktiv versuchen, die durch bestehende Rechtsvorschriften verursachten Belastungen zu verringern“. Ein „populistischer Gag“ wie der Sekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds Luca Visentini kommentiert (s. Pressemitteilung), was sich im Arbeitsrecht, insbesondere bei Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, als fatal erweisen könnte.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Wichtigste Ergebnisse der Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten” : Die EU-Beschäftigungsminister haben auf ihrer Tagung am 15. Oktober keine wichtigen Texte angenommen, sondern in der Hauptsache das Europäische Semester wieder in Gang gebracht – den jährlichen Prozess, in dem die Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts-, Sozial- und Steuerpolitik in der EU koordinieren (s. European Semester). Die Minister sprachen sich für eine Rückkehr zu einem Semesterprozess mit einer starken sozialen Dimension aus. Sie erörterten, wie der Aktionsplan der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere die drei Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung im künftigen Europäischen Semester am besten berücksichtigt werden können. Sie nahmen die Kernbotschaften des Beschäftigungsausschusses sowie die des Ausschusses für Sozialschutz an, und fassten den Beschluss, die 2020 festgelegten Leitlinien auch 2021 beizubehalten. Diese Dokumente werden der Kommission zur Ausarbeitung ihrer Empfehlungen an die Mitgliedstaaten dienen. Die Minister tauschten sich ferner über den Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aus und vertraten die Auffassung, dass neue Technologien und Telearbeit dazu beitragen können, älteren Beschäftigten ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Bei der Pressekonferenz betonte der slowenische Ratsvorsitz die Sorge der Minister um die psychische Gesundheit der Beschäftigten und die psychosozialen Risiken, denen diese ausgesetzt sind. Des Weiteren haben die EU-27 die Schlussfolgerungen zu „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt“ (s. Pressemitteilung des Rates EN ES DE IT) gebilligt.



Asbest : Am 19. Oktober hat das Europäische Parlament den Bericht des dänischen Abgeordneten Nikolaj Villumsen (GUE/NGL) im Plenum angenommen (s. Zusammenfassung des Berichts). In diesem Bericht wird die EU-Kommission aufgefordert, im Zusammenhang mit den energetischen Sanierungsmaßnahmen, die die Kommission in einer Mitteilung am 14. Oktober 2020 vorstellte, mehrere Richtlinien für einen besseren Schutz der Beschäftigten vor Asbest vorzulegen. Die Abgeordneten fordern eine europäische Rahmenrichtlinie für nationale Asbestsanierungsstrategien. Darin soll auch das in der baulichen Umwelt vorhandene Asbest anhand von öffentlichen digitalen Registern bewertet werden, die den gesamten, in einem Land oder einer Region vorhandenen Asbest erfassen sollen. Diese Register sollen regelmäßig aktualisiert werden und für Arbeitskräfte, Unternehmen, Eigentümer, Bewohner und Nutzer von Gebäuden zugänglich sein. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Anerkennungsverfahren zu erleichtern, indem die Beweislast umgekehrt wird, vor allem, wenn die Register noch nicht lange bestehen, und eine angemessene Entschädigung für Arbeitskräfte vorzusehen, die an asbestbedingten Krankheiten leiden. Die Kommission soll einen Vorschlag für eine Richtlinie vorlegen, in der die Mindestanforderungen für die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten, einschließlich asbestbedingter Krankheiten, festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Anerkennung und Entschädigung dokumentierter Opfer einer Sekundärexposition durch nichtberuflichen Kontakt mit Asbest zu erleichtern. Der Bericht fordert ebenfalls eine drastische Absenkung des Grenzwerts (AGW) für die berufsbedingte Exposition gegenüber Asbest. Die derzeitige Mindestnorm der Union (OELV) beträgt 100 000 Fasern pro m3 (0,1 Fasern/cm3). In den meisten Mitgliedstaaten gilt diese Mindestnorm, doch einige Mitgliedstaaten wenden wesentlich niedrigere Arbeitsplatzgrenzwerte an, beispielsweise einen OELV von 2 000 Fasern/m3 (0,002) in den Niederlanden. Angesichts von Forschungsarbeiten fordert das Parlament eine Senkung des OELV auf 0,001 Fasern/cm3 (1 000 Fasern/m3). Der am Rand der Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten” am 15. Oktober befragte EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit bestätigte, dass die Diskussionen über die geforderte Senkung des OELV im Gange seien, und er die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zum Bericht des Parlaments einholen wolle. „Es wird sicher neue Grenzwerte geben, es ist ein laufender Prozess“, sagte er. Vergessen wir nicht, dass die Kommission sich in die Aussprache des Parlaments eingemischt und die Abgeordneten aufgefordert hatte, den Grenzwert nicht zu senken, sondern es den Sozialpartnern zu überlassen, die jeweils beste Lösung zu finden.



  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat den Bericht über den neuen strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geprüft, den die EU-Kommission am 28. Juni 2021 vorgelegt hat (s. IR Notes 167). Die dänische Berichterstatterin Marianne Vind (MdEP, S&D) will die Strategie stärken und fordert die Kommission zu Rechtsakten in den Bereichen Telearbeit, Recht auf Nichterreichbarkeit, Vorbeugung von Beschwerden des Muskel- und Knochenapparats sowie psychosoziale Risikofaktoren auf. Bis zum 9. November können die Abgeordneten Änderungen an dem Bericht vornehmen, der hervorhebt, dass es an der Zeit sei, „die Probleme in Bezug auf Stress, Angstzustände, Depression, Mobbing und Burnout ernst zu nehmen, ebenso wie die negativen Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der Beschäftigten, die in ihrer Freizeit arbeiten“. Der Bericht, der einen Großteil der Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbunds aufgreift (s. Position des EGB), wird voraussichtlich am 26. Januar 2022 im Ausschuss angenommen.

  • Umstrukturierung: Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, 300 entlassene Beschäftigte der baskischen Metallindustrie mit 1,2 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu unterstützen. Bei dem Antrag handelt es sich um den ersten EGF-Antrag im Rahmen der neuen Verordnung für den Zeitraum 2021-2027 (s. Mitteilung).


Rechtsprechung

Streik im Luftfahrtsektor : Der Gerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Entschädigung von Passagieren von Luftfahrtunternehmen ergänzt, die Flüge aufgrund von Streiks ihres Personals streichen. Außer in den Fällen, in denen die Forderungen nur von staatlichen Stellen erfüllt werden können, gehören solche Streiks zur normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens, auch wenn sie rechtswidrig sind. Dies befreit das Unternehmen nicht von der Entschädigung der Fluggäste. Der Gerichtshof erkennt daher an, dass ein Streik „eine der möglichen Erscheinungsformen von Kollektivverhandlungen bleibt und damit als ein Vorkommnis anzusehen ist, das Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Arbeitgebers ist‟ (EuGH, 6. Oktober 2021, C‑613/20, Eurowings).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Strom : Die europäischen Sozialpartner im Elektrizitätssektor hielten am 22. September die abschließende Konferenz ihres Projekts Skills2Power ab, dessen Ziel es war, gemeinsame konkrete Strategien zu entwickeln, um den Bedarf an Aus-, Um- und Weiterbildung der Beschäftigten im Elektrizitätssektor in Frankreich, Italien, Schweden, Spanien und Ungarn vorherzusehen und zu beobachten (s. Zusammenfassung des Abschlussberichts und Mitteilung des EGÖD).

2. Mitgliedstaaten
Frankreich

  • Vereinbarung über Berufsausbildung : In der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober schlossen die Sozialpartner eine branchenübergreifende Rahmenvereinbarung, um die 2018 erfolgte Reform der Berufsbildung anzupassen. Diese Vereinbarung öffnet den Weg für sieben thematische Verhandlungen, die die Sozialpartner bis Juni 2022 führen wollen. Eine davon wird die Maßnahme des „beruflichen Richtungswechsels“ behandeln, mit der Umschulungen von Beschäftigten für einen Branchenwechsel finanziert werden sollen. Wie die Finanzzeitung Les Échos schreibt, liegt „die Bedeutung der Vereinbarung weniger in ihrem Inhalt, in dem kurzfristig nur wenige Änderungen der Sozialgesetzgebung vorgesehen sind, sondern vielmehr in ihrer politischen Tragweite‟, denn die Sozialpartner zeigen, dass sie in der Lage sind, bei Verhandlungen – ohne Eingreifen der Regierung – ihre eigene Agenda zu verfolgen und Einfluss auf die Regierung zu nehmen, die aus den kommenden Präsidentschaftswahlen im April 2022 hervorgehen wird.

Luxemburg

Gesundheitspass am Arbeitsplatz : In seiner Rede zur Lage der Nation am 12. Oktober bestätigte Premierminister Xavier Bettel, dass die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, von ihren Beschäftigten die Vorlage des Gesundheitspasses (CovidCheck) zu verlangen, der derzeit auch im öffentlichen Raum, z.B. für einen Restaurantbesuch, erforderlich ist. Eine weitere Auflage, um die Impfquote zu erhöhen, damit „einerseits die Gesundheit der Beschäftigten geschützt und auf der anderen eine Rückkehr zur Normalität erreicht werden kann‟. Dieser Vorschlag wird von den drei nationalen Gewerkschaftsverbänden geschlossen zurückgewiesen (s. gemeinsames Schreiben an den Premierminister und Artikel im Luxemburger Wort), während die Presse berichtet, dass die Unternehmen nicht einheitlich auf den CovidCheck reagieren (s. Artikel im Luxemburger Wort). Diese neue Maßnahme soll am 1. November in Kraft treten.



  • Recht auf Teilzeit: Laut Premierminister Xavier Bettel bereitet die Regierung „einen Work/Life-Balance-Pakt‟ vor, der ein Recht auf Teilzeitarbeit beinhaltet. Der Übergang zur Teilzeit darf jedoch „die künftigen Rentenansprüche von Müttern und Vätern‟ nicht verringern, denn „der Staat wird einen Teil der Beiträge übernehmen‟. Er erläutert, dass Personen, die dieses Recht in Anspruch nehmen, in einem gewissen Zeitraum ihre Vollzeitbeschäftigung auch wieder aufnehmen können. Der Pakt umfasst auch eine Maßnahme zur Vergütung von Eltern, die beide Elternurlaub nehmen, um „eine gerechte Rollenverteilung in den Familien zu fördern‟.

  • Telearbeit: Laut Premierminister Xavier Bettel „hat uns die „Pandemie ein weiteres Mal die Vorteile der Telearbeit klar vor Augen geführt“, denn „zahlreiche Beschäftigte haben die positiven Nebenwirkungen“ gespürt. Er lehne es ab, zum jetzigen Modell zurückzukehren, in dem „Hunderttausende Personen aus allen Richtungen täglich in ein und dasselbe Ballungsgebiet zur Arbeit strömen“, und kündigt an, die Regierung werde „die Dezentralisierung der Arbeitsplätze beschleunigen“, um „Unterkunft und Arbeitsplatz“ näher zusammenzubringen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Downsizing : Im britisch-indischen Stahlkonzern ArcelorMittal laufen derzeit Verhandlungen zur Überarbeitung seiner EBR-Vereinbarung. Die Unternehmensleitung will den EBR an die neue Konzerngliederung anpassen. Seit seiner Gründung ist die Zahl der Beschäftigten des Unternehmens weltweit um mehr als ein Drittel gesunken. In der EU hat sich die Zahl der Arbeitskräfte bis Ende 2015 von 111.000 im Jahr 2006 auf 83.000 verringert. Im Juni 2021 waren es noch 56.700 Mitarbeiter. Am 23. September machte die Unternehmensleitung in einer Verhandlungsrunde die Vorschläge, 1. die Zahl der EBR-Mitglieder von 42 auf 14 zu kürzen – anhand der Berechnungsmethode in den subsidiären Bestimmungen der Richtlinie; 2. die Zahl der Mitglieder des engeren Ausschusses von 25 (diese hohe Zahl ermöglicht es jeder im Konzern vertretenen Gewerkschaft, einen Vertreter im engeren Ausschuss zu haben) auf 4 Mitglieder herunterzuschrauben, was dem derzeitigen Sekretariat entspricht; 3. die derzeitige Plenarsitzung und die drei Jahrestagungen des engeren Ausschusses in vier EBR-Tagungen pro Jahr umzuwandeln, wovon eine auch für alle stellvertretenden Mitglieder offen sein soll. Die Unternehmensleitung besteht auf einer „Änderung der EBR-Struktur“ und wünscht sich einen „effizienteren“ Eurobetriebsrat mit einer „eindeutigeren Führung“ und einer „konzentrierteren“ Anzahl von Mandaten. Die vom EBR beauftragten Verhandlungsführer, darunter ein Vertreter von IndustriAll Europe, betonen dagegen, dass sie kein Mandat haben, um Struktur oder Mitgliederzahl des EBR oder des engeren Ausschusses zu ändern.



Vereinbarung zum Verhandlungsrahmen : Die Unternehmensleitung des französischen Energiekonzerns EDF hat zusammen mit den Mitgliedern seines Eurobetriebsrats am 5. Mai 2021 eine „Verfahrensvereinbarung für die Verhandlungen zur Überarbeitung der am 14. November 2001 geschlossenen EBR-Vereinbarung des EDF Konzerns unterzeichnet. Damit soll das Verfahren der Verhandlungen angesichts der „weiterhin anhaltenden COVID-19-Gesundheitskrise“ festgelegt werden. Die EBR-Vereinbarung wurde bereits im Februar und Mai 2005 sowie im Juni 2015 überarbeitet. Bei den jetzigen, Ende September aufgenommenen neuen Verhandlungen soll die Vereinbarung „erneuert werden“, um sie „mehr auf die strategischen Herausforderungen des Konzerns auszurichten“. In diesem Text sind die Verhandlungsmodalitäten festgelegt wie Zusammensetzung der Delegationen, Organisation der Vor- und Nachbereitungstreffen, bereitgestellte Mittel, Zugriff auf Videokonferenzen und Modalitäten für die elektronische Unterzeichnung der Vereinbarung. Die 9 Mitglieder des Sekretariats, die mit den Verhandlungen beauftragt sind, informieren die anderen ordentlichen Mitglieder in „Backoffice“-Sitzungen vor und nach jedem Verhandlungstreffen mit der Unternehmensleitung. Für jeden der beiden europäischen Gewerkschaftsverbände, IndustriAll Europe und EGÖD, sitzt ein Vertreter im Verhandlungsgremium.  Die Vereinbarung ist zeitlich begrenzt und endet am 31. Dezember 2021.


4. Studien und Berichte

Plattformen und Sicherheit am Arbeitsplatz : Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat einen Policy Brief zu den Risiken für Plattformbeschäftigte im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz veröffentlicht. Aus dem Dokument geht hervor, dass 1. Plattformbeschäftigte diesen Risiken stärker ausgesetzt sind als andere Arbeitskräfte mit vergleichbaren Tätigkeiten; 2. die Risikoprävention und das Risikomanagement durch Art und Bedingungen der Plattformarbeit komplizierter sind; und es 3. hierzu erhebliche Wissenslücken gibt sowie ein Bewusstsein für die Belange rund um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in diesem Sektor fehlt.



  • Sozialer Dialog in der Covid-19-Krise: Die IAO hat eine Studie veröffentlicht, in der 381 Initiativen eines drei- oder zweigliedrigen sozialen Dialogs zwischen Regierungen und Sozialpartnern auf nationaler oder sektoraler Ebene analysiert werden, die zu den Antworten der Länder auf die Krise beigetragen haben (Der soziale Dialog während der COVID-19-Pandemie: Was funktioniert).

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
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