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IR Notes 186 – Die Konferenz zur Zukunft Europas will viel mehr Soziales

  IR Notes 186 – 18 Mai 2022
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  Eine Frage an …
Gianpaolo Meloni, Vorsitzender des besonderen Verhandlungsgremiums zur Einrichtung eines EBR bei Amazon und Vertreter der Arbeitnehmer in Italien

Mit Ihren Kollegen im besonderen Verhandlungs-gremium (BVG) haben Sie eine Vereinbarung zur Errichtung eines EBR bei Amazon unterzeichnet, dem ersten GAFA-Unternehmen, das eine solche Vereinbarung unterzeichnet (s. 4. Unternehmen). Bedeutet das einen Wendepunkt für Amazon?
Vor der letzten Verhandlungsrunde im Februar hatte niemand mit einer Einigung gerechnet. In den ersten Verhandlungsjahren schien es offensichtlich, dass die Unternehmensleitung keine Einigung erzielen, sondern nur die Mindestvorschriften der Richtlinie einhalten wollte. Doch wir konnten schließlich einen Kompromiss finden, der die Gründung des EBR möglich machte. Er ist nicht perfekt, aber wir haben eine Vereinbarung, die besser ist als die subsidiären Vorschriften, beispielsweise mit dem Recht auf Anhörung zu Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir konnten eine Einigung erzielen dank des Einsatzes aller Mitglieder des BVG, den zu leiten ich die Ehre hatte. Wir sind sehr demokratisch vorgegangen, jedes Mitglied konnte sich äußern und seinen Beitrag leisten, unabhängig davon, ob es einer Gewerkschaft angehörte oder nicht. Ich glaube, die Vereinbarung spielt für Amazons Image eine große Rolle. In den USA hat das Unternehmen eine gewerkschaftsfeindliche Haltung. In der von uns unterzeichneten Vereinbarung, und im Gegensatz zu zahlreichen neueren Vereinbarungen, taucht der Begriff „Gewerkschaft“ nicht auf, obwohl wir gefordert hatten, die europäischen Gewerkschaftsverbände mit einzubeziehen. Doch meiner Meinung nach hat die Unternehmensleitung verstanden, dass sie weder Zeit, noch Ressourcen oder Energie verschwenden konnte, um einen solchen Weg in Europa zu gehen. Amazon versucht nun in ganz Europa, einen sozialen Dialog aufzunehmen. Beispielsweise haben wir im September letzten Jahres einen Tarifvertrag unterzeichnet, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Italien zu verbessern. Ich hoffe, dass die EBR-Vereinbarung diesen neuen Weg bestätigt und die Unternehmensleitung auch wirklich die Karte des sozialen Dialogs spielen will. Das bleibt abzuwarten. Ich vertraue Amazon nicht hundertprozentig. In Kürze werden wir wissen, wie sich die Unternehmensleitung verhalten wird. Eine erste konstituierende Sitzung findet im kommenden September statt, mit einer Schulung, dann vermutlich eine erste Plenarsitzung nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses von Amazon Anfang des kommenden Jahres.

 
  Agenda

 


18. Mai
Online
Diskussionsrunde über „die Auswirkungen von Tarifverhandlungen auf die Löhne und Gehälter in Portugal“, veranstaltet vom Verband Praxis Trabalho e Sindicalismo, mit Beiträgen von Wirtschaftsnobelpreisträger 2021 David Card, Ana Rute Cardoso, Arbeitsökonomin am Institut für Sozialwissenschaften, Universität Lissabon (Simultanverdolmetschung Englisch-Portugiesisch), und Vertretern der Gewerkschaften UGT und CGPT. Link zur Anmeldung.


19. Mai
Brüssel
Präsentation des Berichtentwurfs zum Vorschlag für eine Richtlinie für Plattformbeschäftigte vor dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Parlaments.


19. Mai
Online
Konferenz mit dem Thema „Welche Zukunft hat die europäische Sozialpolitik?“, ausgerichtet von Confrontation Europe, u. a. mit Jérôme Brouillet (Generalsekretariat für europäische Angelegenheiten, SGAE) und Yvan Ricordeau (Gewerkschaftsbund CFDT).


21. Mai
Straßburg
Die öffentliche Elitehochschule Sciences Po Strasbourg organisiert „La Nuit de l’Europe de Sciences Po Strasbourg“ (Die Nacht Europas), in der Wissenschaftler, Journalisten, Künstler und Studierende Ideen und Wissen austauschen und gemeinsam über Europa mit all seinen Facetten nachdenken.


25. Mai
Straßburg
Studientag über europäisches Arbeitsrecht zum Thema „Soziale Rechte und soziale Harmonisierung in Europa: Gibt es Fortschritte?“, vom Arbeitsinstitut der Universität Straßburg, u. a. mit Mélanie Schmidt und Nicolas Moizard (Link zur Anmeldung).


2.-3. Juni
Paris

Konferenz der französischen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union mit dem Titel „Die neuen Herausforderungen für den Kampf gegen Diskriminierung in Europa: Welche Rolle kommt den Organisationen zur Förderung der Gleichberechtigung zu?“.


16. Juni
Luxemburg

Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik


22. Juni
Online
Webinar von Global Deal mit dem Titel „Social dialogue: A key pillar of due diligence“ (Sozialer Dialog: Eine tragende Säule der Sorgfaltspflicht).


22.-24. Juni
Brüssel

Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Eine Blaupause für die Gleichstellung“ (A blue print for equality)


27. und 28. Juni
Hamburg

14. Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte
, u. a. mit Gabriele Bischoff, Udo Rehfeldt und Ilaria Armaroli.


29. Juni – 1. Juli
London

Weltweit erste Konferenz „Safe To be Me: A Global Equality Conference“ der britischen Regierung, die eine Aufforderung startete, Unternehmenspraktiken zur Unterstützung von LGBT+ beizutragen (s. Pressemitteilung).


8. – 10. September
Barcelona

13. Europäischer Kongress der Internationalen Vereinigung für Arbeitsbeziehungen ILERA mit dem Thema „Arbeitsbeziehungen und Grüner Wandel“

 
  Über uns


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Die Konferenz zur Zukunft Europas will viel mehr Soziales

Die im März 2021 eingeleitete Konsultation von Vertretern der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern zur Zukunft Europas endete mit einem Abschlussbericht, der bei den gesteckten Zielen im sozialen Bereich nicht enttäuscht. Zunächst einmal wünscht die Konferenz die Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf Ratsebene. Dies würde das Einstimmigkeitsprinzip aufheben, das für den sozialen Bereich (Art. 153 AEUV) noch bei den folgenden Themen gilt: soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer; Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags; Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, einschließlich der Mitbestimmung sowie Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder, die sich rechtmäßig im Gebiet der Union aufhalten. Eine weitere bemerkenswerte Änderung: Das Europäische Parlament, normalerweise die fortschrittlichste EU-Institution, soll das Recht erhalten, Richtlinienvorschläge zu unterbreiten. Diese Umwälzungen erfordern eine Änderung der Verträge, die sich die meisten Akteure wünschen, und die im Rahmen eines Konvents erfolgen müsste, der aus Vertretern der EU-Institutionen, der Regierungen und nationalen Parlamenten besteht. Neben diesen institutionellen Änderungen stellte die Konferenz vermehrt die Forderung nach einer Stärkung des sozialen Europas. So geht es im 14. Vorschlag um die „Stärkung der Kompetenzen der EU in der Sozialpolitik und Vorschlag von Rechtsvorschriften zur Förderung der Sozialpolitik und zur Sicherstellung der Gleichberechtigung, einschließlich der Gesundheit […]“. Weiter wird ein „Mindesteinkommen“ gefordert, „um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird“. In Vorschlag 13 über integrative Arbeitsmärkte werden Maßnahmen gefordert „um sicherzustellen, dass die sozialen Rechte im Falle eines Konflikts mit den wirtschaftlichen Freiheiten umfassend geschützt und gesichert werden, u. a. durch die Einführung eines Protokolls über den sozialen Fortschritt in den Verträgen“. Der Konferenzbericht unterstützt bereits bestehende Initiativen: So „muss sichergestellt werden, dass jeder Arbeitnehmer durch gesetzliche Mindestlöhne in allen Mitgliedstaaten garantiert einen angemessenen und vergleichbaren Lebensstandard erreichen kann“ oder er fordert die „Schaffung wirksamer und angemessener EU-Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass Standards für menschenwürdige Arbeit entlang der globalen Wertschöpfungsketten […] angewandt werden. Es gibt aber auch neue Vorschläge, wie die Forderung nach einer neuen Arbeitszeitrichtlinie, „um ein gesundes Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben zu gewährleisten“. In Bezug auf Diskriminierung spricht sich der Bericht „für die Einstellung von Personen“ aus, „die in der Regel am stärksten diskriminiert werden (z. B. Jugendliche, ältere Menschen, Frauen, Minderheiten), auch durch Subventionen, und in einem zweiten Schritt befristete Quoten“. Weiterhin soll die Union gewährleisten, dass der Mensch bei der Verwendung künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz die Kontrolle über die Entscheidungsprozesse behält, und die Transparenz der verwendeten Algorithmen sichergestellt ist. Berücksichtigt werden sollen die „negativen Auswirkungen einer unbegrenzten digitalen Überwachung am Arbeitsplatz“, und es sollen „bei neuen Arbeitsformen, wie z. B. Plattformarbeit, die Rechte der Arbeitnehmer respektiert werden und für angemessene Arbeitsbedingungen gesorgt“ werden. Neben den mehrfachen Forderungen nach einer besseren Einbindung der Sozialpartner in die Entscheidungsfindung der EU und nach der Stärkung von Tarifverhandlungen, heißt es im Bericht: „Demokratie ist in den Einrichtungen und Organen der EU und in der Gesellschaft insgesamt verankert, auch am Arbeitsplatz durch die Rolle der Sozialpartner“, zum Beispiel durch Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten „vor der Einführung digitaler Technologien, die sich auf die Arbeitsbedingungen auswirken“. Im Herbst werden die EU-Institutionen darlegen, wie sie diese Erwartungen umsetzen wollen (s. Pressemitteilung des Europäischen Parlaments und Infografik des Europäischen Parlaments über die Konferenz zur Zukunft Europas).


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Unterstützung entlassener Arbeitskräfte bei Air France : Die Europäische Kommission hat am 10. Mai vorgeschlagen, 1.580 ehemalige Beschäftigte von Air France mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz wegen der Covid-19-Pandemie verloren haben. Die beantragte EGF-Hilfe beläuft sich auf 17,7 Mio. Euro. 2020 waren die entlassenen Beschäftigten von KLM mit 5 Mio. Euro unterstützt worden (s. Pressemitteilung).

Rechtsprechung

Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern : Der Gerichtshof der Europäischen Union urteilte am 12. Mai in einer portugiesischen Rechtssache, bei der es um zwei Leiharbeitnehmer ging, die für etwas mehr als zwei Jahre einem entleihenden Unternehmen (Luso Temp) überlassen worden waren (s. EuGH, 12. Mai 2022, Rs. C-426/20, Luso Temp). In Anwendung der Spezialregelung für Leiharbeitnehmer erhielten die beiden Beschäftigten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abgeltung für 44 Tage bezahlten Urlaubs. Wären sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für denselben Zeitraum und den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden, hätte einer der Beschäftigten Anspruch auf 67 Tage, der andere auf 65 Tage gehabt. Doch nach Art. 5 der Richtlinie 2008/104 vom 19. November 2008 über Leiharbeit müssen „während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen zumindest die gleichen wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten […] wie diejenigen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem betreffenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären“ (s. Temporary agency work). Zu den „wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen“ gehören laut Richtlinie die allgemeinen verbindlichen Bedingungen, die im entleihenden Unternehmen gelten, u. a. für „Ruhezeiten“ und „Urlaub“.  Der Gerichtshof bestätigt, dass „der Begriff ‚wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen‘ im Sinne dieser Bestimmung dahin auszulegen ist, dass er eine Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld, die der Arbeitgeber wegen der Beendigung eines Leiharbeitsverhältnisses zu zahlen hat, umfasst“. Ein Ausschluss dieser Abgeltung „wäre daher nicht mit den mit der Richtlinie verfolgten Zielen […] vereinbar“ (s. Pressemitteilung) und würde „darauf hinauslaufen den Geltungsbereich des Leiharbeitnehmern hinsichtlich der Gleichbehandlung gewährten Schutzes […] einzuschränken“.


Sektoraler sozialer Dialog

Chemische Industrie : Die europäischen Sozialpartner im Chemiesektor nahmen eine gemeinsame Erklärung an, in der sie die Europäische Kommission aufforderten, ihre Anstrengungen zu intensivieren, ihre europäische Strategie in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) umzusetzen. Für die Unterzeichneten sind Fähigkeiten in diesen Bereichen „unerlässlich, um auf die (strukturellen) Veränderungen zu reagieren, die beispielsweise durch die Klimaziele, die Digitalisierung oder die Nachhaltigkeitsstrategie für die chemische Industrie ausgelöst werden“. Ein Vorschlag für die Mitgliedstaaten lautet: „Fördern und unterstützen von gut bezahlten Praktika für MINT-Student*innen, wie im Tarifvertrag der spanischen Chemieindustrie vorgesehen“ (s. Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Führungswechsel beim DGB : Der Bundeskongress des DGB, des größten Gewerkschaftsbundes in der EU, wählte die gebürtige Hannoveranerin und SPD-Abgeordnete Yasmin Fahimi, 54 Jahre, zur neuen DGB-Chefin. Die erste Frau an der DGB-Spitze kommt wie ihr Vorgänger Reiner Hoffmann aus der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Mit Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erhielt Yasmin Fahimi eine überzeugende Mehrheit von 93,2 Prozent der Stimmen. Unter ihrer Führung wird der DGB sich nun weiterhin für eine Verjüngung und einen höheren Frauenanteil seiner Mitglieder einsetzen, denn seit Beginn der 2000er Jahre ist deren Zahl um weitere fast 2 Millionen geschrumpft. Seit dem letzten Kongress hat er rund 200.000 verloren und zählt derzeit 5,7 Millionen Mitglieder. Fahimi befürwortet die Vermögenssteuer und wird die Aufgabe haben, sich für die Kaufkraft deutscher Beschäftigter einzusetzen und diese bei den „Übergangen“ zu begleiten, die durch die Anpassung an den Klimawandel, die Digitalisierung der Wirtschaft und den demografischen Wandel anstehen. In Bezug auf die Positionierung zu Europa sind keine großen Änderungen zu erwarten. Ein vom Kongress verabschiedeter Antrag unterstützt alle Initiativen zur Stärkung eines sozialen Europas und greift die meisten Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes zur Demokratie am Arbeitsplatz auf, wie die Überarbeitung der EBR-Richtlinie oder die Annahme eines Sozialprotokolls zum EU-Vertrag.  In diesem Antrag wird die EU auch dazu aufgefordert, Tarifverhandlungen weiterzuentwickeln, u.a. durch Aufnahme in die Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe.


Österreich

  • Erhöhungen in mehreren Branchen : Die Sozialpartner der Elektro- und Elektronikindustrie konnten sich am 6. Mai auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung für die 67.000 Beschäftigten dieser Branche einigen. Löhne und Gehälter werden rückwirkend zum 1. Mai um 4,8 % erhöht, jedoch um mindestens 130 Euro, was eine Erhöhung des Mindestlohns um 6,7 % bedeutet. Die Auszubildenden bekommen 8,6 % mehr Geld, d. h. im ersten Jahr erhalten sie ein Entgelt von 1000 Euro, im vierten Jahr sind es dann 1.950 Euro. Der Abschluss gilt für 12 Monate (s. Mitteilung der GPA). Am 3. Mai hatten sich die Sozialpartner der chemischen Industrie (47.000 Beschäftigte) ab 1. Mai auf eine Erhöhung von 4,95 % für 12 Monate geeinigt, jedoch um mindestens 120 Euro, womit der Mindestlohn um 5,9 % angehoben wurde (s. Mitteilung der GPA). Ähnliche Abschlüsse hatte es zuvor in der Papierindustrie  (+ 4,9 %, s. Mitteilung) und in der Textilindustrie gegeben (+ 4,5 %, s. Mitteilung).

Kroatien

  • Erhöhungen im öffentlichen Sektor : Regierung und Gewerkschaften einigten sich am 26. April auf eine Erhöhung der Gehälter der Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Sektor rückwirkend zum 1. Mai um 4 %. Dies entspricht den Forderungen der Gewerkschaften, die Regierung hatte 2 % vorgeschlagen.  Die zwischen 2012 und 2016 eingefrorenen Gehälter der 240.000 Angestellten des öffentlichen Sektors sind seit dem Amtsantritt des kroatischen Premierministers Andrej Plenković im Jahr 2016 um 18,31 % gestiegen. Dieser Abschluss, bei dem auch bestimmte Prämien oder Zulagen erhöht wurden, wird als Referenz für die kommenden Verhandlungen im Privatsektor dienen (s. Artikel von Vlada).

Spanien

Ein Schritt in Richtung menstruationsfrei : Irene Montero, Ministerin für Gleichstellung, kündigte die Absicht der Regierung an, das Recht auf vorübergehende Arbeitsunfähigkeit für Frauen mit Regelschmerzen in den Gesetzentwurf über sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie Schwangerschaftsabbruch aufzunehmen. Diese Auszeiten werden ab dem ersten Tag vom Staat übernommen, wie es derzeit auch bei Erwerbsunterbrechung aufgrund von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit der Fall ist. Der Gesetzentwurf soll am 17. Mai vom Ministerrat angenommen werden. Wird dieses Gesetz verabschiedet, ist Spanien das erste europäische Land, in dem eine Krankschreibung wegen Regelschmerzen möglich ist. Der Vorschlag, der drei freie Tage bei schmerzhafter Periode vorsieht, wurde von Carolina Vidal López, Bundessekretärin für Frauen, Gleichstellung und Arbeitsbedingungen bei CCOO begrüßt (s. Mitteilung).



  • Rückkehr zur „Welt davor“: Die Gewerkschaft UGT beklagt in einer Pressemitteilung die allmähliche Abschaffung der Telearbeit aufgrund der rückläufigen Corona-Zahlen der Bedeutung, die dem direkten Kontakt am Arbeitsplatz eingeräumt wird. Mittlerweile ist der Anteil der Telearbeit auf dem niedrigsten Niveau seit zwei Jahren mit nur 13,1 % der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten (von denen 7,5 % mehr als die Hälfte der Arbeitstage mobil arbeiten und 5,6 % nur gelegentlich). Die UGT ist der Ansicht, dass die Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen von der sogenannten „Covid-Ausnahmeregelung“ profitiert haben (eine Übergangsbestimmung des Telearbeitsgesetzes), „um zu verhindern, dass sich die Telearbeit endgültig als Produktionsmodell etabliert. Damit haben sie die Hoffnungen von Millionen von Beschäftigten ausgebremst“. Auffällig ist laut UGT auch die sehr geringe Zahl der 2021 abgeschlossenen Tarifverträge zur Telearbeit: 123 in ganz Spanien.


Frankreich

  • Fiasko bei den ersten Plattform-Wahlen : Die Wahl von Vertretern „selbständiger“ Arbeitskräfte von Vermittlungsplattformen für Liefer- und Fahrdienste vor Aufnahme eines sozialen Dialogs in diesen beiden Sektoren mit dem Ziel, Tarifverhandlungen zu ermöglichen, war ein Reinfall. Von den 84.000 registrierten Kurieren (viel weniger als die Gesamtzahl der Kuriere) haben lediglich 1,84 % an der Wahl teilgenommen. Die drei größten Gewerkschaften erhielten jeweils zwischen 300 und 400 Stimmen. Bei den 39.000 Fahrern lag die Beteiligung bei 3,91 %. Das von Frankreich in den laufenden Verhandlungen im EU-Rat über die Richtlinie zum Schutz von Plattformbeschäftigten gepriesene Modell, u. a. durch die Anerkennung des Angestelltenstatuts bei Erfüllung bestimmter Kriterien, wird daher schwer zu verteidigen sein.

Irland

Charta für Frauen im Finanzsektor : Der irische Finanzminister Sean Fleming hat am 27. April die erste Charta für Frauen im Finanzsektor vorgestellt. Die Unterzeichner der Charta, die von der Regierung und den Arbeitgeberorganisationen ausgearbeitet wurde, verpflichten sich, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, damit ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis und ein inklusiveres Arbeitsumfeld erzielt werden. Die jährlichen Daten werden an ein unabhängiges Forschungsinstitut (ESRI) übermittelt (s. Pressemitteilung der Regierung und Fact sheet  der Charta). Die Unternehmen müssen einen Maßnahmenplan ausarbeiten, die Fortschritte werden jährlich bewertet. In der Charta ist festgelegt, dass CEO und Führungsteam für die erzielten Fortschritte verantwortlich sind.


3. Drittstaaten
Vereinigtes Königreich

  • Gesundheit von Frauen am Arbeitsplatz : Die Regierung hat am 13. Mai die Einrichtung eines Fonds zugunsten des gemeinnützigen Gesundheits- und Sozialsektors angekündigt, aus dem Organisationen Zuschüsse in Höhe von 200.000 bis 600.000 Pfund (ca. 235.000-06.000 Euros) erhalten können, um Projekte zu entwickeln, die auf KMU-Ebene greifen und Frauen in den Wechseljahren, mit Fruchtbarkeitsstörungen, Menstruations- oder gynäkologischen Schwierigkeiten oder Frauen, die Fehlgeburten erleiden, unterstützen, an ihrem Arbeitsplatz zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (s. Pressemitteilung).

4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Gründung : Nach fast vier Verhandlungsjahren hat die Unternehmensleitung des E-Commerce-Riesen Amazon (238.000 Beschäftigte) am 11. Mai eine Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR unterzeichnet, der aus 30 Mitgliedern bestehen wird, darunter auch Vertreter des Vereinigten Königreichs. Für die Vereinbarung gilt irisches Recht – den Gewerkschaftsverbänden ETF und UNI Europa zufolge hat sich die Unternehmensleitung von Amazon „plötzlich dazu entschieden“, vom luxemburgischem Recht zu irischem Recht zu wechseln (s. Gemeinsame Erklärung). „Wir sehen diese Vereinbarung als eine erste Phase, um die Beteiligung der Beschäftigten zu gewährleisten“, sagt ETF-Generalsekretärin Livia Spera, „wenn die Unternehmensleitung den Zusagen und Verpflichtungen der Vereinbarung nachkommt“. Mathias Bolton, Leiter von Uni Handel fordert jetzt von der Unternehmensleitung von Amazon, „angemessene Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zu führen“. Das ist eindeutig ein Ereignis in der Welt der GAFA, wo Verhandlungen zur Einrichtung von EBR festgefahren oder nicht existent sind. Es ist auch bemerkenswert, dass die Unternehmensleitung von Amazon, die in den USA einen sehr gewerkschaftsfeindlichen Kurs fährt, sich dem sozialen Dialog in Europa öffnet – im September 2021 mit der Unterzeichnung einer nationalen Vereinbarung mit den italienischen Arbeitskräften (s. Pressemitteilung der ETF) und jetzt mit der Unterzeichnung einer EBR-Vereinbarung, mit der ein europäischer sozialer Dialog eingeleitet werden kann. Während die Unternehmensleitung ursprünglich die klassische Haltung einnahm und die Verhandlungen so lange wie möglich (3 Jahre) hinauszog, änderte sie Ende 2021 ihre Position, als die in der Covid-19-Krise unterbrochenen Verhandlungen wieder aufgenommen wurden.  Die Vereinbarung sieht zwei Jahresversammlungen des EBR und vier Sitzungen des engeren Ausschusses vor (davon zwei außerhalb der Jahresversammlungen) mit Simultanverdolmetschung. Dem EBR stehen einige Ressourcen zur Verfügung, wie 24 Stunden pro Jahr für die Gewerkschaftsarbeit der EBR-Mitglieder und 72 Stunden für die Mitglieder des engeren Ausschusses, den Anspruch, an 15 Tagen pro Jahr einen Sachverständigen hinzuzuziehen und fünf Tage Schulung pro Mitglied in der vierjährigen Amtszeit. Der EBR kann einen einzigen Sachverständigen wählen, also entweder einen Berater oder einen externen Sachverständigen. Zu den Schwachstellen der Vereinbarung zählen der hohe Schwellenwert für die Arbeitnehmervertretung (1.000 Beschäftigte in einem Land) sowie die Schwelle, ab der eine außerordentliche Sitzung des engeren Ausschusses einberufen werden kann: Ein Vorhaben muss 5 % des Personalbestands betreffen (d. h. 12.000 Beschäftigte in der EU) und mindestens 7 % des Personals in mindestens zwei Ländern über einen Zeitraum von maximal 90 Tagen. Diese Prozentsätze werden auch angesetzt um festzustellen, ob ein grenzenübergreifendes Projekt wichtig genug ist, um ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich der Vereinbarung war Gegenstand intensiver Gespräche: Der EBR setzt sich aus Beschäftigten der Amazon Geschäftsbereiche Operations in der EU zusammen, was einen (kleinen) Teil von Beschäftigten des Konzerns ausschließt, die nicht direkt in den Lagern oder in der Logistik arbeiten. Dies ist juristisch fragwürdig, da ein EBR die Gesamtheit der Beschäftigten eines Konzerns in Europa vertreten muss. „Der Kompromiss“, so Sebastian Schulze-Marmeling, externer Sachverständiger (Syndex-wmp consult), der das Besondere Verhandlungsgremium begleitete, „sieht vor, dass der EBR alle europäischen Beschäftigten vertritt, aber nur zum Bereich „Amazon Operations“ unterrichtet und angehört wird, während er zu den anderen Geschäftstätigkeiten nur unterrichtet wird.“ Außerdem gibt es eine Schlichtungsklausel bei Streitigkeiten, wonach jede Partei einen Schlichter ernennen kann.



Strittige Ernennung : Es gibt unterschiedliche Verfahren zur Benennung von EBR-Mitgliedern, die von den nationalen Verfahren abhängen.  Manchmal können lokale Unternehmensleitungen aufgrund von unklaren Bestimmungen eines ihrer Mitglieder oder einen Beschäftigten ernennen, der dem Management nahesteht. Um sich vor diesen Missständen zu schützen, enthält die Geschäftsordnung des EBR von Adecco Group, die von den EBR-Mitgliedern und der zentralen Unternehmensleitung unterzeichnet wurde, eine entsprechende Bestimmung: Hat der engere Ausschuss Zweifel über das von der lokalen Unternehmensleitung eingerichtete Benennungsverfahren, informiert er die zentrale Unternehmensleitung, um gemeinsam eine Untersuchung zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens durchzuführen. Die strittige Benennung wird infolgedessen ausgesetzt. Was nicht verhinderte, dass ein ungarischer Vertreter, dessen Ernennung im März vom engeren Ausschuss angezweifelt wurde, auf der Teilnehmerliste der Plenarsitzung stand, die am Montag dieser Woche begonnen hat. Dabei hatte der engere Ausschuss dem zuständigen ungarischen Personalleiter am 30. März schriftlich seine Zweifel über das Benennungsverfahren mitgeteilt. Nach den vom engeren Ausschuss durchgeführten Untersuchungen scheint die Unternehmensleitung einem „Streikbrecher“ den Vorzug gegeben zu haben, und das Verfahren scheint Unregelmäßigkeiten aufzuweisen. EBR-Vorsitzender Klaus Reitgassl hat den „vermeintlichen“ ungarischen Vertreter schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Anwesenheit an den ersten beiden Tagen der Plenarsitzung, die eine interne Sitzung der Arbeitnehmervertreter des EBR sind, nicht erwünscht ist.


Betriebsvereinbarung

  • Kollektive Vereinbarung in der Videospiel-Branche : Das kroatische Entwicklerstudio für Videospiele Gamechuck und die Gewerkschaft Novi Sindikat unterzeichneten am 29. April die erste kollektive Vereinbarung in einem Unternehmen der Gaming-Industrie in Kroatien. Zum ersten Mal wird in diesem Land mit einer Betriebsvereinbarung eine Gewinnbeteiligung eingeführt. Es können bis zu 10 % des Nettogewinns an die Beschäftigten ausgeschüttet werden, auch wenn sie noch niedrig ist (133 Euro 2022). Die Vereinbarung sieht ferner eine auf bis zu 35 Stunden verkürzte Arbeitswoche vor, einschließlich einer bezahlten täglichen Pause von 45 Minuten, 24 Tage Jahresurlaub, eine bezahlte ärztlichen Untersuchung pro Jahr sowie der Beteiligung des Unternehmens an einem Zusatzrentensystem. Weitere Punkte: Die Beschäftigten werden regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens informiert, und der Gewerkschaftsvertreter wird zu den Sitzungen der Geschäftsführung eingeladen (s. Pressemitteilung von UNI Global Union und Artikel von HRT Vijesti).
 

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  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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