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IR Notes 186 – 18 Mai 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Gianpaolo Meloni, Vorsitzender des besonderen Verhandlungsgremiums zur
Einrichtung eines EBR bei Amazon und Vertreter der Arbeitnehmer in
Italien
Mit
Ihren Kollegen im besonderen Verhandlungs-gremium (BVG)
haben Sie eine Vereinbarung zur Errichtung eines EBR bei
Amazon unterzeichnet, dem ersten GAFA-Unternehmen, das eine
solche Vereinbarung unterzeichnet (s. 4. Unternehmen).
Bedeutet das einen Wendepunkt für
Amazon? Vor der letzten Verhandlungsrunde im Februar
hatte niemand mit einer Einigung gerechnet. In den ersten
Verhandlungsjahren schien es offensichtlich, dass die
Unternehmensleitung keine Einigung erzielen, sondern nur die
Mindestvorschriften der Richtlinie einhalten wollte. Doch wir
konnten schließlich einen Kompromiss finden, der die Gründung des
EBR möglich machte. Er ist nicht perfekt, aber wir haben eine
Vereinbarung, die besser ist als die subsidiären Vorschriften,
beispielsweise mit dem Recht auf Anhörung zu Fragen der Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir konnten eine Einigung erzielen
dank des Einsatzes aller Mitglieder des BVG, den zu leiten ich die
Ehre hatte. Wir sind sehr demokratisch vorgegangen, jedes Mitglied
konnte sich äußern und seinen Beitrag leisten, unabhängig davon, ob
es einer Gewerkschaft angehörte oder nicht. Ich glaube, die
Vereinbarung spielt für Amazons Image eine große Rolle. In den USA
hat das Unternehmen eine gewerkschaftsfeindliche Haltung. In der von
uns unterzeichneten Vereinbarung, und im Gegensatz zu zahlreichen
neueren Vereinbarungen, taucht der Begriff „Gewerkschaft“ nicht auf,
obwohl wir gefordert hatten, die europäischen Gewerkschaftsverbände
mit einzubeziehen. Doch meiner Meinung nach hat die
Unternehmensleitung verstanden, dass sie weder Zeit, noch Ressourcen
oder Energie verschwenden konnte, um einen solchen Weg in Europa zu
gehen. Amazon versucht nun in ganz Europa, einen sozialen Dialog
aufzunehmen. Beispielsweise haben wir im September letzten Jahres
einen Tarifvertrag unterzeichnet, um die Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten in Italien zu verbessern. Ich hoffe, dass die
EBR-Vereinbarung diesen neuen Weg bestätigt und die
Unternehmensleitung auch wirklich die Karte des sozialen Dialogs
spielen will. Das bleibt abzuwarten. Ich vertraue Amazon nicht
hundertprozentig. In Kürze werden wir wissen, wie sich die
Unternehmensleitung verhalten wird. Eine erste konstituierende
Sitzung findet im kommenden September statt, mit einer Schulung,
dann vermutlich eine erste Plenarsitzung nach der Veröffentlichung
des Jahresabschlusses von Amazon Anfang des kommenden Jahres.
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Agenda
18. Mai
Online
Diskussionsrunde über „die Auswirkungen von Tarifverhandlungen
auf die Löhne und Gehälter in Portugal“, veranstaltet vom Verband Praxis
Trabalho e Sindicalismo, mit Beiträgen von
Wirtschaftsnobelpreisträger 2021 David Card, Ana Rute Cardoso,
Arbeitsökonomin am Institut für Sozialwissenschaften, Universität
Lissabon (Simultanverdolmetschung Englisch-Portugiesisch), und
Vertretern der Gewerkschaften UGT und CGPT. Link zur Anmeldung.
19.
Mai Brüssel
Präsentation des Berichtentwurfs zum Vorschlag für eine
Richtlinie für Plattformbeschäftigte vor dem Ausschuss für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten des Parlaments.
19. Mai
Online
Konferenz mit dem Thema „Welche
Zukunft hat die europäische Sozialpolitik?“, ausgerichtet von
Confrontation Europe, u. a. mit Jérôme Brouillet (Generalsekretariat für
europäische Angelegenheiten, SGAE) und Yvan Ricordeau (Gewerkschaftsbund
CFDT).
21. Mai
Straßburg
Die öffentliche Elitehochschule Sciences Po Strasbourg
organisiert „La
Nuit de l’Europe de Sciences Po Strasbourg“ (Die Nacht Europas),
in der Wissenschaftler, Journalisten, Künstler und Studierende Ideen und
Wissen austauschen und gemeinsam über Europa mit all seinen Facetten
nachdenken.
25. Mai
Straßburg
Studientag über europäisches Arbeitsrecht zum Thema „Soziale
Rechte und soziale Harmonisierung in Europa: Gibt es
Fortschritte?“, vom Arbeitsinstitut der Universität Straßburg,
u. a. mit Mélanie Schmidt und Nicolas Moizard (Link
zur Anmeldung).
2.-3. Juni Paris Konferenz
der französischen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union mit dem
Titel „Die
neuen Herausforderungen für den Kampf gegen Diskriminierung in
Europa: Welche Rolle kommt den Organisationen zur Förderung der
Gleichberechtigung zu?“.
16.
Juni Luxemburg Rat für
Beschäftigung und Sozialpolitik
22. Juni Online Webinar
von Global Deal mit dem Titel „Social
dialogue: A key pillar of due diligence“ (Sozialer Dialog: Eine
tragende Säule der Sorgfaltspflicht).
22.-24.
Juni Brüssel Jahreskonferenz
des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Eine Blaupause für die
Gleichstellung“ (A blue print for
equality)
27. und 28.
Juni Hamburg 14.
Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte, u.
a. mit Gabriele Bischoff, Udo Rehfeldt und Ilaria Armaroli.
29. Juni – 1.
Juli London Weltweit
erste Konferenz „Safe To be Me: A Global Equality Conference“ der
britischen Regierung, die eine Aufforderung
startete, Unternehmenspraktiken zur Unterstützung von LGBT+ beizutragen
(s. Pressemitteilung).
8. – 10.
September Barcelona 13.
Europäischer Kongress der Internationalen Vereinigung für
Arbeitsbeziehungen ILERA mit dem Thema „Arbeitsbeziehungen und Grüner
Wandel“
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Über uns
IR Notes
erscheint alle 14 Tage
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Das Team: Diese
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Bejakovic, Pascale Turlan
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Die
Konferenz zur Zukunft Europas will viel mehr Soziales
Die im März 2021 eingeleitete Konsultation von Vertretern der Zivilgesellschaft und
Bürgerinnen und Bürgern zur Zukunft Europas endete mit einem Abschlussbericht, der bei den
gesteckten Zielen im sozialen Bereich nicht enttäuscht. Zunächst einmal wünscht die
Konferenz die Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf
Ratsebene. Dies würde das Einstimmigkeitsprinzip aufheben, das für den sozialen
Bereich (Art. 153 AEUV) noch bei den folgenden Themen gilt: soziale Sicherheit und
sozialer Schutz der Arbeitnehmer; Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des
Arbeitsvertrags; Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberinteressen, einschließlich der Mitbestimmung sowie
Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder, die sich rechtmäßig
im Gebiet der Union aufhalten. Eine weitere bemerkenswerte Änderung: Das Europäische
Parlament, normalerweise die fortschrittlichste EU-Institution, soll das Recht
erhalten, Richtlinienvorschläge zu unterbreiten. Diese Umwälzungen erfordern eine
Änderung der Verträge, die sich die meisten Akteure wünschen, und die im Rahmen
eines Konvents erfolgen müsste, der aus Vertretern der EU-Institutionen, der
Regierungen und nationalen Parlamenten besteht. Neben diesen institutionellen
Änderungen stellte die Konferenz vermehrt die Forderung nach einer Stärkung des
sozialen Europas. So geht es im 14. Vorschlag um die „Stärkung der Kompetenzen der
EU in der Sozialpolitik und Vorschlag von Rechtsvorschriften zur Förderung der
Sozialpolitik und zur Sicherstellung der Gleichberechtigung, einschließlich der
Gesundheit […]“. Weiter wird ein „Mindesteinkommen“ gefordert, „um sicherzustellen,
dass niemand zurückgelassen wird“. In Vorschlag 13 über integrative Arbeitsmärkte
werden Maßnahmen gefordert „um sicherzustellen, dass die sozialen Rechte im Falle
eines Konflikts mit den wirtschaftlichen Freiheiten umfassend geschützt und
gesichert werden, u. a. durch die Einführung eines Protokolls über den sozialen
Fortschritt in den Verträgen“. Der Konferenzbericht unterstützt bereits bestehende
Initiativen: So „muss sichergestellt werden, dass jeder Arbeitnehmer durch
gesetzliche Mindestlöhne in allen Mitgliedstaaten garantiert einen angemessenen und
vergleichbaren Lebensstandard erreichen kann“ oder er fordert die „Schaffung
wirksamer und angemessener EU-Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird,
dass Standards für menschenwürdige Arbeit entlang der globalen Wertschöpfungsketten
[…] angewandt werden. Es gibt aber auch neue Vorschläge, wie die Forderung nach
einer neuen Arbeitszeitrichtlinie, „um ein gesundes Gleichgewicht zwischen Berufs-
und Privatleben zu gewährleisten“. In Bezug auf Diskriminierung spricht sich der
Bericht „für die Einstellung von Personen“ aus, „die in der Regel am stärksten
diskriminiert werden (z. B. Jugendliche, ältere Menschen, Frauen, Minderheiten),
auch durch Subventionen, und in einem zweiten Schritt befristete Quoten“. Weiterhin
soll die Union gewährleisten, dass der Mensch bei der Verwendung künstlicher
Intelligenz am Arbeitsplatz die Kontrolle über die Entscheidungsprozesse behält, und
die Transparenz der verwendeten Algorithmen sichergestellt ist. Berücksichtigt
werden sollen die „negativen Auswirkungen einer unbegrenzten digitalen Überwachung
am Arbeitsplatz“, und es sollen „bei neuen Arbeitsformen, wie z. B. Plattformarbeit,
die Rechte der Arbeitnehmer respektiert werden und für angemessene
Arbeitsbedingungen gesorgt“ werden. Neben den mehrfachen Forderungen nach einer
besseren Einbindung der Sozialpartner in die Entscheidungsfindung der EU und nach
der Stärkung von Tarifverhandlungen, heißt es im Bericht: „Demokratie ist in den
Einrichtungen und Organen der EU und in der Gesellschaft insgesamt verankert, auch
am Arbeitsplatz durch die Rolle der Sozialpartner“, zum Beispiel durch Unterrichtung
und Anhörung der Beschäftigten „vor der Einführung digitaler Technologien, die sich
auf die Arbeitsbedingungen auswirken“. Im Herbst werden die EU-Institutionen
darlegen, wie sie diese Erwartungen umsetzen wollen (s. Pressemitteilung
des Europäischen Parlaments und Infografik
des Europäischen Parlaments über die Konferenz zur Zukunft Europas).
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Unterstützung entlassener Arbeitskräfte bei
Air France : Die Europäische Kommission hat am 10. Mai
vorgeschlagen, 1.580 ehemalige Beschäftigte von Air France mit Mitteln aus dem
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu
unterstützen, die ihren Arbeitsplatz wegen der Covid-19-Pandemie verloren haben.
Die beantragte EGF-Hilfe beläuft sich auf 17,7 Mio. Euro. 2020 waren die
entlassenen Beschäftigten von KLM mit 5 Mio. Euro unterstützt worden (s. Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern :
Der Gerichtshof der Europäischen Union urteilte
am 12. Mai in einer portugiesischen Rechtssache, bei der es um zwei Leiharbeitnehmer
ging, die für etwas mehr als zwei Jahre einem entleihenden Unternehmen (Luso Temp)
überlassen worden waren (s. EuGH,
12. Mai 2022, Rs. C-426/20, Luso Temp). In Anwendung der Spezialregelung für
Leiharbeitnehmer erhielten die beiden Beschäftigten nach Beendigung ihres
Arbeitsverhältnisses eine Abgeltung für 44 Tage bezahlten Urlaubs. Wären sie von dem
entleihenden Unternehmen unmittelbar für denselben Zeitraum und den gleichen
Arbeitsplatz eingestellt worden, hätte einer der Beschäftigten Anspruch auf 67 Tage,
der andere auf 65 Tage gehabt. Doch nach Art. 5 der Richtlinie
2008/104 vom 19. November 2008 über Leiharbeit müssen „während der Dauer
ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen zumindest die gleichen
wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten […] wie diejenigen, die
für sie gelten würden, wenn sie von dem betreffenden Unternehmen unmittelbar für den
gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären“ (s. Temporary agency work). Zu den
„wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen“ gehören laut Richtlinie die
allgemeinen verbindlichen Bedingungen, die im entleihenden Unternehmen gelten, u. a.
für „Ruhezeiten“ und „Urlaub“. Der Gerichtshof bestätigt, dass „der Begriff
‚wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen‘ im Sinne dieser Bestimmung
dahin auszulegen ist, dass er eine Abgeltung für nicht genommenen bezahlten
Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld, die der Arbeitgeber wegen der
Beendigung eines Leiharbeitsverhältnisses zu zahlen hat, umfasst“. Ein Ausschluss
dieser Abgeltung „wäre daher nicht mit den mit der Richtlinie verfolgten Zielen […]
vereinbar“ (s. Pressemitteilung)
und würde „darauf hinauslaufen den Geltungsbereich des Leiharbeitnehmern
hinsichtlich der Gleichbehandlung gewährten Schutzes […] einzuschränken“.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Chemische Industrie : Die
europäischen Sozialpartner im Chemiesektor nahmen eine gemeinsame Erklärung an, in
der sie die Europäische Kommission aufforderten, ihre Anstrengungen zu
intensivieren, ihre europäische Strategie in den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik (MINT) umzusetzen. Für die Unterzeichneten sind
Fähigkeiten in diesen Bereichen „unerlässlich, um auf die (strukturellen)
Veränderungen zu reagieren, die beispielsweise durch die Klimaziele, die
Digitalisierung oder die Nachhaltigkeitsstrategie für die chemische Industrie
ausgelöst werden“. Ein Vorschlag für die Mitgliedstaaten lautet: „Fördern und
unterstützen von gut bezahlten Praktika für MINT-Student*innen, wie im Tarifvertrag
der spanischen Chemieindustrie vorgesehen“ (s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Führungswechsel beim DGB : Der
Bundeskongress des DGB, des größten Gewerkschaftsbundes in der EU, wählte die
gebürtige Hannoveranerin und SPD-Abgeordnete Yasmin Fahimi, 54 Jahre, zur neuen
DGB-Chefin. Die erste Frau an der DGB-Spitze kommt wie ihr Vorgänger Reiner Hoffmann
aus der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Mit Unterstützung
der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erhielt Yasmin Fahimi eine überzeugende
Mehrheit von 93,2 Prozent der Stimmen. Unter ihrer Führung wird der DGB sich nun
weiterhin für eine Verjüngung und einen höheren Frauenanteil seiner Mitglieder
einsetzen, denn seit Beginn der 2000er Jahre ist deren Zahl um weitere fast 2
Millionen geschrumpft. Seit dem letzten Kongress hat er rund 200.000 verloren und
zählt derzeit 5,7 Millionen Mitglieder. Fahimi befürwortet die Vermögenssteuer und
wird die Aufgabe haben, sich für die Kaufkraft deutscher Beschäftigter einzusetzen
und diese bei den „Übergangen“ zu begleiten, die durch die Anpassung an den
Klimawandel, die Digitalisierung der Wirtschaft und den demografischen Wandel
anstehen. In Bezug auf die Positionierung zu Europa sind keine großen Änderungen zu
erwarten. Ein vom Kongress verabschiedeter Antrag unterstützt alle Initiativen zur
Stärkung eines sozialen Europas und greift die meisten Forderungen des Europäischen
Gewerkschaftsbundes zur Demokratie am Arbeitsplatz auf, wie die Überarbeitung der
EBR-Richtlinie oder die Annahme eines Sozialprotokolls zum EU-Vertrag. In diesem
Antrag wird die EU auch dazu aufgefordert, Tarifverhandlungen weiterzuentwickeln,
u.a. durch Aufnahme in die Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe.
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Österreich
- Erhöhungen in mehreren Branchen :
Die Sozialpartner der Elektro- und Elektronikindustrie
konnten sich am 6. Mai auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung für die 67.000
Beschäftigten dieser Branche einigen. Löhne und Gehälter werden rückwirkend zum
1. Mai um 4,8 % erhöht, jedoch um mindestens 130 Euro, was eine Erhöhung des
Mindestlohns um 6,7 % bedeutet. Die Auszubildenden bekommen 8,6 % mehr Geld, d.
h. im ersten Jahr erhalten sie ein Entgelt von 1000 Euro, im vierten Jahr sind
es dann 1.950 Euro. Der Abschluss gilt für 12 Monate (s. Mitteilung
der GPA). Am 3. Mai hatten sich die Sozialpartner der chemischen Industrie
(47.000 Beschäftigte) ab 1. Mai auf eine Erhöhung von 4,95 % für 12 Monate
geeinigt, jedoch um mindestens 120 Euro, womit der Mindestlohn um 5,9 %
angehoben wurde (s. Mitteilung
der GPA). Ähnliche Abschlüsse hatte es zuvor in der Papierindustrie (+ 4,9 %,
s. Mitteilung)
und in der Textilindustrie gegeben (+ 4,5 %, s. Mitteilung).
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Kroatien
- Erhöhungen im öffentlichen Sektor :
Regierung und Gewerkschaften einigten sich am 26. April auf
eine Erhöhung der Gehälter der Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Sektor
rückwirkend zum 1. Mai um 4 %. Dies entspricht den Forderungen der
Gewerkschaften, die Regierung hatte 2 % vorgeschlagen. Die zwischen 2012 und
2016 eingefrorenen Gehälter der 240.000 Angestellten des öffentlichen Sektors
sind seit dem Amtsantritt des kroatischen Premierministers Andrej Plenković im
Jahr 2016 um 18,31 % gestiegen. Dieser Abschluss, bei dem auch bestimmte Prämien
oder Zulagen erhöht wurden, wird als Referenz für die kommenden Verhandlungen im
Privatsektor dienen (s. Artikel von Vlada).
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Spanien
Ein Schritt in Richtung menstruationsfrei :
Irene Montero, Ministerin für Gleichstellung, kündigte die
Absicht der Regierung an, das Recht auf vorübergehende Arbeitsunfähigkeit für Frauen
mit Regelschmerzen in den Gesetzentwurf über sexuelle und reproduktive Gesundheit
sowie Schwangerschaftsabbruch aufzunehmen. Diese Auszeiten werden ab dem ersten Tag
vom Staat übernommen, wie es derzeit auch bei Erwerbsunterbrechung aufgrund von
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit der Fall ist. Der Gesetzentwurf soll am 17. Mai
vom Ministerrat angenommen werden. Wird dieses Gesetz verabschiedet, ist Spanien das
erste europäische Land, in dem eine Krankschreibung wegen Regelschmerzen möglich
ist. Der Vorschlag, der drei freie Tage bei schmerzhafter Periode vorsieht, wurde
von Carolina Vidal López, Bundessekretärin für Frauen, Gleichstellung und
Arbeitsbedingungen bei CCOO begrüßt (s. Mitteilung).
- Rückkehr zur „Welt
davor“: Die Gewerkschaft UGT beklagt in einer Pressemitteilung
die allmähliche Abschaffung der Telearbeit aufgrund der rückläufigen
Corona-Zahlen der Bedeutung, die dem direkten Kontakt am Arbeitsplatz eingeräumt
wird. Mittlerweile ist der Anteil der Telearbeit auf dem niedrigsten Niveau seit
zwei Jahren mit nur 13,1 % der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten (von
denen 7,5 % mehr als die Hälfte der Arbeitstage mobil arbeiten und 5,6 % nur
gelegentlich). Die UGT ist der Ansicht, dass die Unternehmen und öffentlichen
Einrichtungen von der sogenannten „Covid-Ausnahmeregelung“ profitiert haben
(eine Übergangsbestimmung des Telearbeitsgesetzes), „um zu verhindern, dass sich
die Telearbeit endgültig als Produktionsmodell etabliert. Damit haben sie die
Hoffnungen von Millionen von Beschäftigten ausgebremst“. Auffällig ist laut UGT
auch die sehr geringe Zahl der 2021 abgeschlossenen Tarifverträge zur
Telearbeit: 123 in ganz Spanien.
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Frankreich
- Fiasko bei den ersten Plattform-Wahlen :
Die Wahl von Vertretern „selbständiger“ Arbeitskräfte von
Vermittlungsplattformen für Liefer- und Fahrdienste vor Aufnahme eines sozialen
Dialogs in diesen beiden Sektoren mit dem Ziel, Tarifverhandlungen zu
ermöglichen, war ein Reinfall. Von den 84.000 registrierten Kurieren (viel
weniger als die Gesamtzahl der Kuriere) haben lediglich 1,84 % an der Wahl
teilgenommen. Die drei größten Gewerkschaften erhielten jeweils zwischen 300 und
400 Stimmen. Bei den 39.000 Fahrern lag die Beteiligung bei 3,91 %. Das von
Frankreich in den laufenden Verhandlungen im EU-Rat über die Richtlinie zum
Schutz von Plattformbeschäftigten gepriesene Modell, u. a. durch die Anerkennung
des Angestelltenstatuts bei Erfüllung bestimmter Kriterien, wird daher schwer zu
verteidigen sein.
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Irland
Charta für Frauen im Finanzsektor :
Der irische Finanzminister Sean Fleming hat am 27. April die erste
Charta für Frauen im Finanzsektor vorgestellt. Die Unterzeichner der Charta,
die von der Regierung und den Arbeitgeberorganisationen ausgearbeitet wurde,
verpflichten sich, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, damit ein
ausgewogeneres Geschlechterverhältnis und ein inklusiveres Arbeitsumfeld erzielt
werden. Die jährlichen Daten werden an ein unabhängiges Forschungsinstitut
(ESRI) übermittelt (s. Pressemitteilung
der Regierung und Fact sheet der Charta). Die Unternehmen müssen einen
Maßnahmenplan ausarbeiten, die Fortschritte werden jährlich bewertet. In der Charta
ist festgelegt, dass CEO und Führungsteam für die erzielten Fortschritte
verantwortlich sind.
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3.
Drittstaaten
Vereinigtes
Königreich
- Gesundheit von Frauen am Arbeitsplatz :
Die Regierung hat am 13. Mai die Einrichtung eines Fonds
zugunsten des gemeinnützigen Gesundheits- und Sozialsektors angekündigt, aus dem
Organisationen Zuschüsse in Höhe von 200.000 bis 600.000 Pfund (ca.
235.000-06.000 Euros) erhalten können, um Projekte zu entwickeln, die auf
KMU-Ebene greifen und Frauen in den Wechseljahren, mit Fruchtbarkeitsstörungen,
Menstruations- oder gynäkologischen Schwierigkeiten oder Frauen, die
Fehlgeburten erleiden, unterstützen, an ihrem Arbeitsplatz zu bleiben oder
dorthin zurückzukehren (s. Pressemitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Gründung : Nach fast vier Verhandlungsjahren hat
die Unternehmensleitung des E-Commerce-Riesen Amazon (238.000 Beschäftigte) am
11. Mai eine Vereinbarung zur Einrichtung eines
EBR unterzeichnet, der aus 30 Mitgliedern bestehen wird, darunter
auch Vertreter des Vereinigten Königreichs. Für die Vereinbarung gilt irisches Recht
– den Gewerkschaftsverbänden ETF und UNI Europa zufolge hat sich die
Unternehmensleitung von Amazon „plötzlich dazu entschieden“, vom luxemburgischem
Recht zu irischem Recht zu wechseln (s. Gemeinsame
Erklärung). „Wir sehen diese Vereinbarung als eine erste Phase, um die
Beteiligung der Beschäftigten zu gewährleisten“, sagt ETF-Generalsekretärin Livia
Spera, „wenn die Unternehmensleitung den Zusagen und Verpflichtungen der
Vereinbarung nachkommt“. Mathias Bolton, Leiter von Uni Handel fordert jetzt von der
Unternehmensleitung von Amazon, „angemessene Tarifverhandlungen mit den
Gewerkschaften zu führen“. Das ist eindeutig ein Ereignis in der Welt der GAFA, wo
Verhandlungen zur Einrichtung von EBR festgefahren oder nicht existent sind. Es ist
auch bemerkenswert, dass die Unternehmensleitung von Amazon, die in den USA einen
sehr gewerkschaftsfeindlichen Kurs fährt, sich dem sozialen Dialog in Europa öffnet
– im September 2021 mit der Unterzeichnung einer nationalen Vereinbarung mit den
italienischen Arbeitskräften (s. Pressemitteilung
der ETF) und jetzt mit der Unterzeichnung einer EBR-Vereinbarung, mit der ein
europäischer sozialer Dialog eingeleitet werden kann. Während die
Unternehmensleitung ursprünglich die klassische Haltung einnahm und die
Verhandlungen so lange wie möglich (3 Jahre) hinauszog, änderte sie Ende 2021 ihre
Position, als die in der Covid-19-Krise unterbrochenen Verhandlungen wieder
aufgenommen wurden. Die Vereinbarung sieht zwei Jahresversammlungen des EBR und
vier Sitzungen des engeren Ausschusses vor (davon zwei außerhalb der
Jahresversammlungen) mit Simultanverdolmetschung. Dem EBR stehen einige Ressourcen
zur Verfügung, wie 24 Stunden pro Jahr für die Gewerkschaftsarbeit der
EBR-Mitglieder und 72 Stunden für die Mitglieder des engeren Ausschusses, den
Anspruch, an 15 Tagen pro Jahr einen Sachverständigen hinzuzuziehen und fünf Tage
Schulung pro Mitglied in der vierjährigen Amtszeit. Der EBR kann einen einzigen
Sachverständigen wählen, also entweder einen Berater oder einen externen
Sachverständigen. Zu den Schwachstellen der Vereinbarung zählen der hohe
Schwellenwert für die Arbeitnehmervertretung (1.000 Beschäftigte in einem Land)
sowie die Schwelle, ab der eine außerordentliche Sitzung des engeren Ausschusses
einberufen werden kann: Ein Vorhaben muss 5 % des Personalbestands betreffen (d. h.
12.000 Beschäftigte in der EU) und mindestens 7 % des Personals in mindestens zwei
Ländern über einen Zeitraum von maximal 90 Tagen. Diese Prozentsätze werden auch
angesetzt um festzustellen, ob ein grenzenübergreifendes Projekt wichtig genug ist,
um ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich der
Vereinbarung war Gegenstand intensiver Gespräche: Der EBR setzt sich aus
Beschäftigten der Amazon Geschäftsbereiche Operations in der EU zusammen, was einen
(kleinen) Teil von Beschäftigten des Konzerns ausschließt, die nicht direkt in den
Lagern oder in der Logistik arbeiten. Dies ist juristisch fragwürdig, da ein EBR die
Gesamtheit der Beschäftigten eines Konzerns in Europa vertreten muss. „Der
Kompromiss“, so Sebastian Schulze-Marmeling, externer Sachverständiger (Syndex-wmp
consult), der das Besondere Verhandlungsgremium begleitete, „sieht vor, dass der EBR
alle europäischen Beschäftigten vertritt, aber nur zum Bereich „Amazon Operations“
unterrichtet und angehört wird, während er zu den anderen Geschäftstätigkeiten nur
unterrichtet wird.“ Außerdem gibt es eine Schlichtungsklausel bei Streitigkeiten,
wonach jede Partei einen Schlichter ernennen kann.
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Strittige Ernennung : Es gibt
unterschiedliche Verfahren zur Benennung von EBR-Mitgliedern, die von den nationalen
Verfahren abhängen. Manchmal können lokale Unternehmensleitungen aufgrund von
unklaren Bestimmungen eines ihrer Mitglieder oder einen Beschäftigten ernennen, der
dem Management nahesteht. Um sich vor diesen Missständen zu schützen, enthält die
Geschäftsordnung des EBR von Adecco
Group, die von den EBR-Mitgliedern und der zentralen
Unternehmensleitung unterzeichnet wurde, eine entsprechende Bestimmung: Hat der
engere Ausschuss Zweifel über das von der lokalen Unternehmensleitung eingerichtete
Benennungsverfahren, informiert er die zentrale Unternehmensleitung, um gemeinsam
eine Untersuchung zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens
durchzuführen. Die strittige Benennung wird infolgedessen ausgesetzt. Was nicht
verhinderte, dass ein ungarischer Vertreter, dessen Ernennung im März vom engeren
Ausschuss angezweifelt wurde, auf der Teilnehmerliste der Plenarsitzung stand, die
am Montag dieser Woche begonnen hat. Dabei hatte der engere Ausschuss dem
zuständigen ungarischen Personalleiter am 30. März schriftlich seine Zweifel über
das Benennungsverfahren mitgeteilt. Nach den vom engeren Ausschuss durchgeführten
Untersuchungen scheint die Unternehmensleitung einem „Streikbrecher“ den Vorzug
gegeben zu haben, und das Verfahren scheint Unregelmäßigkeiten aufzuweisen.
EBR-Vorsitzender Klaus Reitgassl hat den „vermeintlichen“ ungarischen Vertreter
schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Anwesenheit an den ersten
beiden Tagen der Plenarsitzung, die eine interne Sitzung der Arbeitnehmervertreter
des EBR sind, nicht erwünscht ist.
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Betriebsvereinbarung
- Kollektive Vereinbarung in der
Videospiel-Branche : Das kroatische
Entwicklerstudio für Videospiele Gamechuck und die Gewerkschaft Novi Sindikat
unterzeichneten am 29. April die erste kollektive Vereinbarung in einem
Unternehmen der Gaming-Industrie in Kroatien. Zum ersten Mal wird in diesem Land
mit einer Betriebsvereinbarung eine Gewinnbeteiligung eingeführt. Es können bis
zu 10 % des Nettogewinns an die Beschäftigten ausgeschüttet werden, auch wenn
sie noch niedrig ist (133 Euro 2022). Die Vereinbarung sieht ferner eine auf bis
zu 35 Stunden verkürzte Arbeitswoche vor, einschließlich einer bezahlten
täglichen Pause von 45 Minuten, 24 Tage Jahresurlaub, eine bezahlte ärztlichen
Untersuchung pro Jahr sowie der Beteiligung des Unternehmens an einem
Zusatzrentensystem. Weitere Punkte: Die Beschäftigten werden regelmäßig über die
Entwicklung des Unternehmens informiert, und der Gewerkschaftsvertreter wird zu
den Sitzungen der Geschäftsführung eingeladen (s. Pressemitteilung
von UNI Global Union und Artikel von HRT
Vijesti).
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