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IR Notes 187 – 1 Juni 2022
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Christine Aumayr-Pintar, Senior Research Manager bei der Europäischen
Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Eurofound)
Am 19. Mai veröffentlichte die
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) die 27
Länderberichte (*) über die
wichtigsten Entwicklungen in den Mitgliedstaaten in den
Bereichen Arbeitsbedingungen und sozialer Dialog. Was sind für
Sie die Höhepunkte des Jahres 2021? Im zweiten Jahr der Covid-19-Pandemie galt
in mehreren Ländern am Arbeitsplatz die 3-G-Regelung: Geimpft,
Getestet oder Genesen. Eine allgemeine Impfpflicht gab es nur in
einem Land, in Österreich – diese wurde aber kurz nach ihrer
Einführung wieder ausgesetzt. In mehreren Ländern wurde die Impfung
für bestimmte Beschäftigtengruppen zur Pflicht, die von den
Gerichten weitgehend bestätigt wurde, in den Fällen, in denen
Beschwerde dagegen eingelegt wurde. Im Allgemeinen ermutigten die
Sozialpartner die Beschäftigten, sich impfen zu lassen, während die
meisten Gewerkschaften die Offenlegung des Impfstatus und
obligatorische Impfung ablehnten. In Zeiten mit hohem epidemiologischem Risiko
wurde in den meisten Fällen wieder verstärkt Telearbeit empfohlen.
Auch zwei Jahre nach Beginn der Covid-19-Krise bleibt der soziale
Dialog ein wichtiges Instrument für die wirtschaftliche
Wiederbelebung. Beim Krisenmanagement setzten zahlreiche Regierungen
auf den dreigliedrigen sozialen Dialog, um die negativen
Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt
abzumildern. 2021 hat sich dieser Dialog von Maßnahmen zur
Abfederung der Krise auf Themen wie Erholung, Mindestlohn oder
ökologischer Wandel verlagert. Tarifverhandlungen haben nach den
Auswirkungen der Pandemie wieder an Bedeutung zugenommen. Aus den
meisten Ländern, von denen Daten erhältlich sind, konnte eine
zahlenmäßige Zunahme abgeschlossener Tarifverträge vermeldet werden,
auch wenn das Niveau von vor der Krise noch nicht erreicht ist.
Zudem verlieren in den Tarifverträgen die Themen rund um die
COVID-19 Krise gegenüber traditionelleren Inhalten an Bedeutung. Die
Frage der Lohnerhöhungen vor dem Hintergrund steigender Inflation
wird in den kommenden Verhandlungsrunden zu einer zentralen
Herausforderung werden.
(*) IR Share hat die Studie über
Frankreich erstellt.
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Über uns
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erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
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Das Team: Diese
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen
gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von
Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber
von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch
die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Auf dem Weg
zu einer technischen Überarbeitung der EBR-Richtlinie
Der Berichtsentwurf zur
Überarbeitung der EBR-Richtlinie, den der Europaabgeordnete Dennis Radtke
(EVP) am 12. Mai vorstellte, enthält Vorschläge zur Änderung der Richtlinie, damit
Euro-Betriebsräte normal arbeiten können, d. h. ohne in ihrem grundlegenden Recht
auf Unterrichtung und Anhörung eingeschränkt zu werden (s. European Works Councils). Das
Ziel, so Dennis Radtke, sei nicht die Schaffung neuer Rechte (s. IR Notes 183),
sondern vielmehr dafür zu sorgen, dass die derzeitige Richtlinie richtig umgesetzt
wird. Der Text, der den Europaabgeordneten bis zum 21. Juni für Änderungen vorliegt,
entspricht in jeder Hinsicht diesem Ziel. Vorgeschlagen werden: 1. Härtere
Sanktionen: Eine Verletzung der EBR-Rechte wird derzeit mit
Strafen zwischen „23 Euro und 187.515 Euro“ geahndet. Für die betroffenen
multinationalen Unternehmen sind sie daher weder wirksam, noch abschreckend oder
verhältnismäßig. Im Bericht werden hier zwei Ansatzpunkte vorgeschlagen: a) Anhebung
der Geldbußen in Anlehnung an neuere europäische Rechtsvorschriften auf bis zu 10
Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes (und Verdoppelung bei wiederholter
Verletzung); b) Bestrafung der Unternehmen durch Ausschluss von öffentlichen
Ausschreibungen und europäischen Beihilfen und Subventionen für drei Jahre. Vor der
Verhängung von Strafen fordert Dennis Radkte, die Entscheidungen der zentralen
Unternehmensleitungen vorübergehend aufzuheben, wenn diese in Frage gestellt werden,
weil sie die Vorschriften für die Unterrichtung und Anhörung nicht erfüllen.
2. Leichterer Zugang zur Justiz:
Sanktionen können nur dann wirksam sein, wenn der Rechtsweg
eingeschlagen werden kann. Denn die Eurobetriebsräte „haben in zahlreichen
Mitgliedstaaten keinen direkten Zugang zur Justiz“. Dazu gehört auch Irland, in das
zahlreiche Konzerne ihren europäischen Sitz verlegen, weil die dortigen Gesetze für
sie von Vorteil sind. Der Berichterstatter fordert, dass jeder Mitgliedstaat
Verfahren einrichten muss, um die EBR-Rechte „schnell und wirksam“ umzusetzen,
während die zentrale Unternehmensleitung die direkten Kosten im Zusammenhang mit der
Durchführung der Verfahren übernehmen muss, einschließlich der Anwaltskosten sowie
der Kosten für Verpflegung und Unterkunft für mindestens einen
Arbeitnehmervertreter. 3. Unterrichtung und Anhörung müssen eindeutig im
Vorfeld stattfinden: Aus der letzten 2019 veröffentlichten
ETUI-Umfrage
geht hervor, dass nur 20 % der EBR unterrichtet und angehört werden, bevor die
Unternehmensleitung ihre Entscheidung trifft – was laut Richtlinie die Norm sein
sollte. Die Definition von Anhörung weist darauf hin, dass der EBR „auf der
Grundlage der vom Arbeitgeber bereitgestellten Informationen vorab eine
Stellungnahme abgeben muss“, und nicht mehr nur eine
„Stellungnahme“ gemäß der derzeitigen Richtlinie. 4. Bereinigung
der Richtlinie von Bestimmungen, die ihre Wirksamkeit einschränken.
Der Bericht befasst sich mit mehreren Bestimmungen, die von
Unternehmensleitungen genutzt werden, um die EBR-Rechte einzuschränken. So will der
Text die bestehenden sogenannten Artikel-13-Vereinbarungen beenden bzw. sie könnten
in Kraft bleiben, sofern „die Verpflichtungen aus dieser Richtlinie bereits im
vollen Umfang eingehalten werden“. Die Geheimhaltungspflicht, der bestimmte
Betriebsräte unterliegen, würde nicht für EBR-Mitglieder gelten, die nationalen oder
lokalen Betriebsräten Informationen weitergeben, die eine Auswirkung auf die
Situation der Beschäftigten haben könnten. Die Definition des länderübergreifenden
Charakters nimmt Erwägungsgrund 16 in den Hauptteil der Richtlinie 2009/38 auf und
bezieht sich auf die Fragen, die „direkt oder indirekt“ die gesamte
Unternehmensgruppe betreffen oder mindestens zwei Einrichtungen in zwei
verschiedenen Mitgliedstaaten.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt :
Am 18. Mai erzielten die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner
im Beratenden Ausschuss der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH)
eine Einigung über die
Notwendigkeit, COVID-19 als Berufskrankheit in den Bereichen Gesundheit, Soziales
und häusliche Betreuung sowie, vor dem Hintergrund der Pandemie, in Branchen mit
nachweislich erhöhtem Infektionsrisiko anzuerkennen (s. Pressemitteilung).
„Auf der Grundlage dieser Einigung wird die Kommission“, laut Nicolas Schmit,
EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, ihre Empfehlung
vom 19. September 2003 über Berufskrankheiten „aktualisieren, um die
Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit durch alle Mitgliedstaaten zu fördern.“
Aufgrund dieser Anerkennung können in den betroffenen Branchen Beschäftigte, die
sich an ihrem Arbeitsplatz mit dieser Krankheit angesteckt haben – und insbesondere
an Long Covid leiden – nach nationalen Vorschriften bestimmte Rechte erwerben, wie
den Anspruch auf eine höhere Entschädigung als bei einer nicht arbeitsbedingten
Krankheit. Auch wenn zahlreiche Staaten diesen Schritt bereits getan haben, dürfte
diese Empfehlung zu einer besseren Harmonisierung führen. Der Europäische
Gewerkschaftsverband EGÖD begrüßte diese Entscheidung, für die sich seine Mitglieder
eingesetzt hatten (s. Pressemitteilung).
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Vorhaben
Schutz für Plattformbeschäftigte :
Am 19. Mai stellte Europaabgeordnete Elisabetta Gualmini
(S&D) ihren Bericht
über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
in der Plattformarbeit im Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten des Europäischen Parlaments vor (Pressemitteilung).
Dieser Bericht ändert den Vorschlag der Europäischen Kommission grundlegend. Die
wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind: 1. Die Bestimmungen zum algorithmischen
Management sollten nicht nur auf Plattformbeschäftigte angewendet werden, sondern
auf alle Beschäftigten, die in Bezug auf ihre Arbeitsbedingungen oder die
Organisation ihrer Arbeit automatisierten oder teilautomatisierten Überwachungs- und
Entscheidungssystemen unterliegen. Die Richtlinie würde damit ihren
Anwendungsbereich erheblich erweitern. 2. Der Vorschlag der Kommission sieht vor,
dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsbedingungen mindestens zwei von fünf Kriterien
erfüllen, um das Arbeitsverhältnis als abhängige Beschäftigung einzustufen, als
Arbeitnehmer gelten muss. Die Abgeordnete hat sich für die Vermutung einer
Arbeitnehmereigenschaft entschieden, die alle Beschäftigten abdeckt, die als
Arbeitnehmer gelten, es sei denn, die Plattformen weisen nach, dass es sich
tatsächlich um Selbständige handelt. Der Bundessekretär des Europäischen
Gewerkschaftsbunds Ludovic Voet unterstützt diesen Standpunkt (s. Mitteilung
des EGB). Ihm zufolge sollte es weder Aufgabe der Beschäftigten sein, eine vermutete
unselbständige Erwerbstätigkeit über den Rechtsweg durchzusetzen, noch die der
Behörden.
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Aktuelle
soziale Themen
Europäisches Semester : Am 23.
Mai hat die Europäische Kommission eine Reihe von Dokumenten angenommen, die den
Mitgliedstaaten bei ihrer Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik als Leitlinien
dienen (s. European Semester). Wie
erwartet, auch aufgrund des Kriegs in der Ukraine, behält die Kommission 2023 die
Ausweichklausel des Stabilitätspakts bei, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von
den haushaltspolitischen Regeln der EU abzuweichen, um ihre Wirtschaft und
Gesundheitssysteme zu unterstützen (s. Pressemitteilung).
Von den vielen veröffentlichten Dokumenten möchten wir auf folgende hinweisen: Die
Pressemitteilung
mit den Leitlinien für die Wirtschaftspolitik, die Empfehlungen
an die Mitgliedstaaten und den Vorschlag
für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische
Maßnahmen der Mitgliedstaaten (s. Pressenmitteilung)
. Diese Leitlinien wurden dieses Jahr aktualisiert, und „der Schwerpunkt liegt dabei
klar auf der Zeit nach der COVID-19-Krise, der sozial gerechten Gestaltung des
ökologischen und des digitalen Wandels sowie dem Reflektieren über jüngste
politische Initiativen, einschließlich jener in Reaktion auf die russische Invasion
der Ukraine, wie etwa Maßnahmen, die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine
fliehen, den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen.“
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Aufforderung an Irland wegen EBR-Gesetzgebung :
Die Europäische Kommission hat am 19. Mai ein
Aufforderungsschreiben an die irische Regierung übermittelt, in dem sie Mängel bei
der Umsetzung der EBR-Richtlinie 2009/38 aufzeigt. Die Kommission weist auf eine
Reihe von Mängeln im irischen Recht hin, „sodass das Recht der
Arbeitnehmervertreter, des besonderen Verhandlungsgremiums […] oder des Europäischen
Betriebsrats, vor einem nationalen Gericht gegen Verstöße gegen die Rechte und
Verpflichtungen aus dieser Richtlinie vorzugehen, nicht garantiert ist. Dies
betrifft beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Recht,
Sachverständige zu Verhandlungssitzungen hinzuzuziehen, oder im Zusammenhang mit
Vertraulichkeitspflichten“ (s. Pressemitteilung,
Punkt 10). Diese Initiative folgt auf die von Vertretern der irischen Gewerkschaft
SIPTU eingereichte Beschwerde, wie deren EBR Experte Denis Sheridan erklärte (s. Pressemitteilung
de SIPTU). Angesichts der vielen Konzerne, die ihren europäischen Sitz nach dem
Brexit nach Irland verlegten, weil irisches Recht Mängel aufweist und es den EBR
erschwert, rechtliche Schritte einzuleiten, hatte die SIPTU die Regierung auf die
Notwendigkeit hingewiesen, die nationalen Rechtsvorschriften zu überarbeiten. Da die
Regierung nicht reagierte, wurde eine Beschwerde bei der Kommission eingereicht. Die
irische Regierung hat nun zwei Monate Zeit zu antworten. Anderenfalls oder wenn die
Antwort nicht überzeugt, kann die Kommission eine mit Gründen versehene
Stellungnahme übermitteln – der letzte Schritt vor einer Anrufung des Gerichtshofs,
um Irland wegen Nichterfüllung zu verurteilen.
- Unterstützung für griechische Beschäftigte
im Haushaltsgerätesektor: Die Europäische Kommission hat
am 29. Mai vorgeschlagen, 206 Arbeitskräfte, die ihren Arbeitsplatz bei
Haushaltsgeräteherstellern in Griechenland verloren haben, mit Mitteln aus dem
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu unterstützen (s.
Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Geltendes Recht für fliegendes Personal: :
Der Gerichtshof hat am 19. Mai ein Urteil zu den
Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit erlassen, die auf das fliegende Personal
einer Fluggesellschaft anwendbar sind (EuGH,
19. Mai 2022, Rs. C-33/21, INAIL und INPS). Damit erhält der Gerichtshof
auch zum ersten Mal die Gelegenheit, das 2012 durch Verordnung 883/20044 neu
eingeführte Anknüpfungskriterium zu präzisieren, nämlich die „Heimatbasis‟, anhand
derer die Anwendbarkeit der geltenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit auf
das fliegende Personal festgelegt wird. Die Rechtssache betrifft 219, dem
italienischen Flughafen Bergamo zugewiesenen Beschäftigten von Ryanair. Die
italienischen Sozialversicherungsanstalten vertraten die Ansicht, dass die mit einem
irischen Arbeitsvertrag eingestellten Beschäftigten, die den irischen
Rechtsvorschriften der sozialen Sicherung unterliegen, Sozial- und
Unfallversicherungsbeiträge in Italien zahlen sollten. Ryanair hat die
E101-Bescheinigungen „verspätet‟ bei den italienischen Gerichten vorgelegt, um
nachzuweisen, dass es sich um entsandte Arbeitnehmer handelte, für die die irischen
Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit gelten. Das Berufungsgericht hat die
E101-Bescheinigungen unter die Lupe genommen und, ohne von gefälschten
Bescheinigungen zu sprechen, festgestellt, „dass diese weder nummeriert noch in
verständlicher oder organisierter Weise geordnet waren, dass es 321 Bescheinigungen
und mithin wahrscheinlich Duplikate gab und dass sie nicht alle 219 dem Flughafen
[…] zugewiesenen Beschäftigten von Ryanair […] erfassten‟. Die Richter waren der
Auffassung, dass alle Beschäftigten, für die es keine gültige E101-Bescheinigung
gab, unter die italienischen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit fielen. Zu
Recht, wie der Gerichtshof ausführt: Die italienischen Rechtsvorschriften müssen auf
diese Arbeitnehmer Anwendung finden, auch wenn sie lediglich „45 Minuten pro Tag in
dem für die Besatzungen vorgesehenen Raum‟ auf dem Flughafen arbeiteten, dem
sogenannten Crew Room, und „sich für den Rest der Arbeitszeit an Bord der Flugzeuge‟
des Unternehmens befinden. Im Sinne der Verordnung 1408/71, die für einen Teil
dieses betreffenden Zeitraums gilt, stellt dieser „Crew Room‟ eine „Zweigstelle oder
eine ständige Vertretung‟ dar, und es existiert eine „enge Verknüpfung mit dem Ort,
von dem aus dieses Personal den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber
seinem Arbeitgeber erfüllt‟. Für die Zeiträume, in denen die neue Verordnung
883/2004 gilt, kommt der Gerichtshof zum selben Ergebnis. Ebenso wenn er das 2012
eingeführte Kriterium der Heimatbasis anwendet: Die Tätigkeit des fliegenden
Personals gilt „als in dem Mitgliedstaat ausgeübte Tätigkeit […], in dem sich die
Heimatbasis […] befindet‟, d.h. der vom Luftfahrtunternehmer benannte Ort, wo die
Besatzungsmitglieder ihre Dienstzeit normalerweise beginnen und beenden (s. Pressemitteilung).
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Gewerkschaften
- Menstruation wird zum Gewerkschaftsthema :
Der internationale Gewerkschaftsbund IUL veröffentlichte am
27. Mai eine Erklärung,
in der er seine Mitglieder auffordert, am Arbeitsplatz konkrete Initiativen zu
ergreifen, um die Schwierigkeiten anzugehen, mit denen Frauen während ihrer
Menstruation konfrontiert sind. Diese Erklärung präzisiert den Beschluss, den
der Gewerkschaftsbund 2017 auf seinem Kongress zu diesem Thema gefasst hatte.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Impfpflicht : Laut
§ 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht seit dem 15. März 2022
Impfpflicht für Beschäftigte, die in Gesundheitseinrichtungen und Einrichtungen zur
Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
tätig sind und die im Rahmen ihrer Tätigkeit in Kontakt mit vulnerablen Menschen
kommen können. Die betreffenden Personen müssen ihrer Einrichtungs- oder
Unternehmensleitung einen Nachweis darüber vorlegen, vollständig gegen COVID-19
geimpft oder davon genesen zu sein oder dass eine Impfung aus medizinischen Gründen
dauerhaft nicht möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere
Verfassungsbeschwerden gegen diese Impfpflicht zurückgewiesen (s. Pressemitteilung).
Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiegt schwerer als die Beeinträchtigung
der Grundrechte für Mitarbeitende im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Impflicht
ist somit verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
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Belgien
- Nationaler Plan LGBTQI+ :
Die Regierung stellte einen Plan
für ein LGBTQI+ freundliches Belgien vor. Er erhält 133 Maßnahmen,
darunter auch im Bereich Beschäftigung. Dabei handelt es sich vor allem um
Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen. In Bezug auf Gesetzesänderungen
schlägt der Plan vor, die Geschlechtsumwandlung in die Bestimmungen zum Schutz
vor Viktimisierung im Gesetz über das Wohlbefinden aufzunehmen – zusätzlich zu
den bestehenden Merkmalen der Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck (s.
Mitteilung).
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Spanien
Gewerkschaftsstudie zur Kreislaufwirtschaft :
Der spanische Gewerkschaftsbund UGT veröffentlichte am 17. Mai
eine Studie
zur Kreislaufwirtschaft, die für einen gerechten Übergang und den Einsatz von
Tarifverhandlungen plädiert. Der Handlungsrahmen von Tarifverhandlungen muss dabei
auf Fragen des ökologischen Wandels ausgedehnt werden, um über die Auswirkungen auf
Beschäftigung und die Qualität der Beschäftigung in diesem Prozess zu diskutieren.
Tarifverhandlungen müssen sich ferner mit dem Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten
sowie mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz befassen und dabei künftige
Bedürfnisse vorwegnehmen (s. Mitteilung).
Der UGT schlägt weiter vor, Klauseln in die Tarifverträge aufzunehmen, die
Unternehmen verpflichten, Maßnahmen für die Umwelt und die Kreislaufwirtschaft
einzuleiten und die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertreter daran zu
gewährleisten (s. Circular economy). Zudem
fordert der UGT, in den Betrieben einen Umweltbeauftragten einzusetzen, der über ein
Zeitguthaben verfügt, damit er sich allgemein um die Lösung der Umweltprobleme des
Unternehmens kümmern kann und insbesondere um einen geringen CO2-Ausstoß und die
Kreislaufwirtschaft. Zusätzlich müssten Strukturen zur Behandlung von Umweltfragen
geschaffen werden. Sei es durch die Einrichtung eines Umweltausschusses, in dem
Umweltbeauftragte und die gleiche Anzahl an Unternehmensvertretern sitzen, oder
durch Erweiterung der Funktionen des Ausschusses für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz auf umweltrelevante Themen.
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Frankreich
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in
Führungspositionen : Die mit Gesetz
vom 24. Dezember 2021 zur Beschleunigung der wirtschaftlichen und beruflichen
Gleichstellung eingeführten Bestimmungen für eine ausgewogene Vertretung der
Geschlechter in den Führungspositionen von Unternehmen (das sogenannte Loi Rixain)
sind am 1. März in Kraft getreten und damit Gegenstand eines Rundschreibens
des Arbeitsministeriums. In Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten muss der
Arbeitgeber nun jährlich eventuelle Abweichungen bei den geschlechtsspezifischen
Quoten in den Führungspositionen veröffentlichen. Diese müssen auch auf der Website
des Arbeitsministeriums bekannt gegeben werden. Weiterhin darf ab dem 1. März 2026
der Anteil von Personen eines Geschlechts in einem Leitungsgremium nicht unter 30 %
liegen.
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Italien
- Integration von Migranten in die Baubranche
: Regierung und Sozialpartner der Baubranche sind eine
Partnerschaft zugunsten der beruflichen Eingliederung von mindestens 3.000
Personen eingegangen, d.h. solche, die internationalen oder vorübergehenden
Schutz beantragt haben oder besitzen, darunter Ukrainer, Personen mit besonderen
Schutzrechten, unbegleitete Minderjährige im Übergang ins Erwachsenenalter und
ehemalige unbegleitete minderjährige Ausländer (s. Pressemitteilung).
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Irland
Erste Bewertung der Telearbeit: :
Die Regierung hat einen Bericht
zur Bewertung der Auswirkungen von Telearbeit auf Wirtschaft und
Gesellschaft vorgestellt – in einem Teil geht es dabei auch um Beschäftigung. Für
die Erwerbstätigen werden die Mehrkosten für Heizung und Strom von 79 Euro bzw. 30
Euro jährlich durch die Einsparungen beim Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
(schätzungsweise 413 Euro pro alleine arbeitenden Arbeitnehmer) ausgeglichen.
Außerdem können Telearbeiter durchschnittlich 93 Stunden jährlich an Fahrzeit
einsparen – laut Bericht entspricht das einem Wert von 1.103 Euro. Die geringere
Pendlermobilität trägt dazu bei, „jährlich 164. 407 Tonnen CO2
einzusparen, was einer finanziellen Einsparung von 7,5 Mio. Euro entspricht (sofern
Telearbeiter nicht vermehrt Fahrten in die Nähe ihres Wohnortes unternehmen). Der
Bericht unterstreicht, dass Telearbeit die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit
Behinderungen oder mit familiären Verpflichtungen erleichtert. Vorgeschlagen werden
gezielte „Starthilfen‟ für Menschen mit Behinderungen oder geringem Einkommen,
insbesondere, um sich entsprechend auszurüsten, wobei die Förderung der Telearbeit
durch die Unternehmen diese nicht von ihrer Pflicht entbindet, Arbeitsplätze im
Unternehmen angemessen anzupassen. Zu beachten ist auch eine wachsende Nachfrage
nach Wohnraum im ländlichen Raum im Jahr 2021, was die Regierung dazu veranlassen
sollte, den Breitbandzugang im ganzen Land auszubauen.
- Entgeltgleichheit: Das
Gesetz vom 13. Juli 2021 über Informationen zum geschlechterspezifischen
Entgeltgefälle (Gender Pay Gap Information Act 2021) verpflichtet die
Unternehmen, jährlich einen Bericht über ihr Stundenlohngefälle anhand einer
Reihe von Parametern zu erstellen. Anlässlich des Internationalen Frauentags am
8. März (s. Pressemitteilung)
wurde am 10. Mai ein Leitfaden
veröffentlicht, der die Berechnungsmethoden erklärt und so für 2022 die
Anwendung des Gesetzes bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
ermöglicht. 2024 müssen die Informationen auch von Unternehmen mit mehr als 150
Beschäftigten veröffentlicht werden und 2025 von denen mit mehr als 50
Mitarbeitern. Die Unternehmen der ersten Kategorie haben bis Dezember Zeit,
ihren Bericht vorzulegen.
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Luxemburg
- Familienurlaub : Der
Regierungsrat hat am 18. Mai zwei Gesetzesvorhaben angenommen. Eines gewährt bei
Geburt eines Kindes jedem nach nationalem Recht anerkannten gleichgestellten
zweiten Elternteil Anspruch auf einen außerordentlichen Urlaub. Das zweite
Vorhaben setzt die Richtlinie 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige um, indem
Mindestanforderungen in Bezug auf Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub und Urlaub
für pflegende Angehörige sowie flexible Arbeitsmodelle für Arbeitnehmer
festgelegt werden, die Eltern oder pflegende Angehörige sind (s. Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Umstrukturierung : Die
Unternehmensleitung von Vallourec kündigte dem EBR am 18.
Mai eine erhebliche Umstrukturierung an, die zum Verlust von 2.950 Arbeitsstellen
führen wird. Dies betrifft in erster Linie Deutschland (2.500 Arbeitsstellen), wo
zwei Standorte bis Ende 2023 geschlossen und die Produktion nach Brasilien verlagert
werden soll, und Frankreich (320 Arbeitsstellen). Nach dieser Ankündigung fuhren
fast 1000 Beschäftigte auf Initiative der IG Metall zum Sitz des Unternehmens in der
Nähe von Paris. Die IG Metall ist der Ansicht, dass die Versuche, einen Käufer für
die deutschen Standorte zu finden, „eine Farce‟ sind und will ausreichende Kräfte
mobilisieren, um bessere Bedingungen für die deutschen Arbeitnehmer bei einer
Schließung auszuhandeln (s. Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Tarifverhandlungen können zu einer nachhaltigen
Wirtschaftserholung beitragen : Die ILO stellte am 5. Mai
eine wichtige Studie zur Rolle von Tarifverhandlungen vor (Social
Dialogue Report 2022: Collective bargaining for an inclusive, sustainable and
resilient recovery). Die Studie, die sich auf die Untersuchung von
Tarifverträgen und -praktiken in 80 Ländern mit unterschiedlichem wirtschaftlichem
Entwicklungsstand stützt sowie auf die Prüfung der rechtlichen und
ordnungspolitischen Rahmenbedingungen in 125 Ländern, zeigt auf, dass
Tarifverhandlungen Lohnungleichheiten, sei es in einem Unternehmen, einem Sektor
oder einer Branche, wirksam reduzieren können (s. Pressemitteilung
und Zusammenfassung).
Sie wirken sich ebenfalls positiv auf die Geschlechtergleichstellung aus. Die Studie
hebt ebenso den Mehrwert von Tarifverträgen hervor, die zum Umgang mit der
Covid-19-Pandemie und zur Einführung angemessener Praktiken des hybriden Arbeitens
und der Telearbeit abgeschlossen wurden. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse
weist die ILO darauf hin, dass „Tarifverhandlungen ein wesentliches Instrument zur
Bewältigung der grundlegenden Veränderungen in der Arbeitswelt sein werden“. Dieses
Plädoyer für die Entwicklung von Tarifverhandlungen, das auch ein Anliegen der
Europäischen Kommission aufgreift, verleiht dem Recht auf Tarifverhandlungen eine
universelle Tragweite (sie können weltweit positive Auswirkungen haben) und enthält
seltene Vergleichsdaten. Zur Stärkung der Tarifverhandlungen fordert die ILO auch
eine Neubelebung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, eine tatsächliche
Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen für alle Beschäftigte, unababhängig
von ihrem Status, sowie eine Stärkung des sozialen Dialogs, um Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die Erkenntnisse aus dieser Studie werden am
14. Juni vorgestellt (s. Agenda).
- Leitfaden gegen die Diskriminierung von
LGBTIQ+: Als Beitrag zur Integration von
LGBTIQ+-Personen in der Arbeitswelt hat die ILO einen Lernbegleiter
erstellt, der sich an die Vertreter von Regierungen, Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbänden, Beschäftigte sowie sonstige Interessenträger richtet.
- Studie über Beschäftigung und
gewerkschaftliche Organisierung bei Fintech: Am 10. Mai
fand in Kopenhagen die Abschlusskonferenz eines von der EU finanzierten
Forschungsprojekts statt, bei dem es darum ging, die Auswirkungen von
Fintech-Unternehmen auf den Finanzsektor sowie die Rolle zu untersuchen, die
Gewerkschaften in diesen Unternehmen spielen könnten, um gute Arbeitsbedingungen
zu garantieren. Der Abschlussbericht liegt in englischer Sprache vor: The
digital transformation of financial services markets and industrial
relations – Exploring FinTech development in Denmark, Estonia, the
Netherlands and Sweden.
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