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IR Notes 187 – Auf dem Weg zu einer technischen Überarbeitung der EBR-Richtlinie

  IR Notes 187 – 1 Juni 2022
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Christine Aumayr-Pintar, Senior Research Manager bei der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

Am 19. Mai veröffentlichte die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) die 27 Länderberichte (*) über die wichtigsten Entwicklungen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Arbeitsbedingungen und sozialer Dialog. Was sind für Sie die Höhepunkte des Jahres 2021?
Im zweiten Jahr der Covid-19-Pandemie galt in mehreren Ländern am Arbeitsplatz die 3-G-Regelung: Geimpft, Getestet oder Genesen. Eine allgemeine Impfpflicht gab es nur in einem Land, in Österreich – diese wurde aber kurz nach ihrer Einführung wieder ausgesetzt. In mehreren Ländern wurde die Impfung für bestimmte Beschäftigtengruppen zur Pflicht, die von den Gerichten weitgehend bestätigt wurde, in den Fällen, in denen Beschwerde dagegen eingelegt wurde.  Im Allgemeinen ermutigten die Sozialpartner die Beschäftigten, sich impfen zu lassen, während die meisten Gewerkschaften die Offenlegung des Impfstatus und obligatorische Impfung ablehnten.
In Zeiten mit hohem epidemiologischem Risiko wurde in den meisten Fällen wieder verstärkt Telearbeit empfohlen. Auch zwei Jahre nach Beginn der Covid-19-Krise bleibt der soziale Dialog ein wichtiges Instrument für die wirtschaftliche Wiederbelebung. Beim Krisenmanagement setzten zahlreiche Regierungen auf den dreigliedrigen sozialen Dialog, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt abzumildern. 2021 hat sich dieser Dialog von Maßnahmen zur Abfederung der Krise auf Themen wie Erholung, Mindestlohn oder ökologischer Wandel verlagert.
Tarifverhandlungen haben nach den Auswirkungen der Pandemie wieder an Bedeutung zugenommen. Aus den meisten Ländern, von denen Daten erhältlich sind, konnte eine zahlenmäßige Zunahme abgeschlossener Tarifverträge vermeldet werden, auch wenn das Niveau von vor der Krise noch nicht erreicht ist. Zudem verlieren in den Tarifverträgen die Themen rund um die COVID-19 Krise gegenüber traditionelleren Inhalten an Bedeutung. Die Frage der Lohnerhöhungen vor dem Hintergrund steigender Inflation wird in den kommenden Verhandlungsrunden zu einer zentralen Herausforderung werden.


(*) IR Share hat die Studie über Frankreich erstellt.

 
  Agenda

 


2.-3. Juni
Paris
Konferenz der französischen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union mit dem Titel „Die neuen Herausforderungen für den Kampf gegen Diskriminierung in Europa: Welche Rolle kommt den Organisationen zur Förderung der Gleichberechtigung zu?“.


14. Juni
Brüssel (und online)
Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Eurofound mit dem Titel: „Social dialogue as a pillar of resilience and social cohesion: How to strengthen the collective approach?“. Vorgestellt werden Arbeiten beider Organisationen auf ihrer Suche nach Lösungen zur Stärkung der Tarifverhandlungen in den Mitgliedstaaten und Reaktionen der europäischen Sozialpartner und des EU-Kommissars Nicolas Schmit.


16. Juni
Luxemburg
Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik


22. Juni
Online
Webinar von Global Deal mit dem Titel „Social dialogue: A key pillar of due diligence“ (Sozialer Dialog: Eine tragende Säule der Sorgfaltspflicht).


22.-24. Juni
Brüssel

Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „Eine Blaupause für die Gleichstellung“ (A blue print for equality)


27. und 28. Juni
Hamburg

14. Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte
, u. a. mit Gabriele Bischoff, Udo Rehfeldt und Ilaria Armaroli.


29. Juni – 1. Juli
London

Weltweit erste Konferenz „Safe To be Me: A Global Equality Conference“ der britischen Regierung, die eine Aufforderung startete, Unternehmenspraktiken zur Unterstützung von LGBT+ beizutragen (s. Pressemitteilung).


8. – 10. September
Barcelona

13. Europäischer Kongress der Internationalen Vereinigung für Arbeitsbeziehungen ILERA mit dem Thema „Arbeitsbeziehungen und Grüner Wandel“

 
  Über uns


IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Pascale Turlan, Frédéric Turlan und Aimee Waldon.
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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Auf dem Weg zu einer technischen Überarbeitung der EBR-Richtlinie

Der Berichtsentwurf zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie, den der Europaabgeordnete Dennis Radtke (EVP) am 12. Mai vorstellte, enthält Vorschläge zur Änderung der Richtlinie, damit Euro-Betriebsräte normal arbeiten können, d. h. ohne in ihrem grundlegenden Recht auf Unterrichtung und Anhörung eingeschränkt zu werden (s. European Works Councils). Das Ziel, so Dennis Radtke, sei nicht die Schaffung neuer Rechte (s. IR Notes 183), sondern vielmehr dafür zu sorgen, dass die derzeitige Richtlinie richtig umgesetzt wird. Der Text, der den Europaabgeordneten bis zum 21. Juni für Änderungen vorliegt, entspricht in jeder Hinsicht diesem Ziel. Vorgeschlagen werden: 1. Härtere Sanktionen: Eine Verletzung der EBR-Rechte wird derzeit mit Strafen zwischen „23 Euro und 187.515 Euro“ geahndet. Für die betroffenen multinationalen Unternehmen sind sie daher weder wirksam, noch abschreckend oder verhältnismäßig. Im Bericht werden hier zwei Ansatzpunkte vorgeschlagen: a) Anhebung der Geldbußen in Anlehnung an neuere europäische Rechtsvorschriften auf bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes (und Verdoppelung bei wiederholter Verletzung); b) Bestrafung der Unternehmen durch Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und europäischen Beihilfen und Subventionen für drei Jahre. Vor der Verhängung von Strafen fordert Dennis Radkte, die Entscheidungen der zentralen Unternehmensleitungen vorübergehend aufzuheben, wenn diese in Frage gestellt werden, weil sie die Vorschriften für die Unterrichtung und Anhörung nicht erfüllen. 2. Leichterer Zugang zur Justiz: Sanktionen können nur dann wirksam sein, wenn der Rechtsweg eingeschlagen werden kann. Denn die Eurobetriebsräte „haben in zahlreichen Mitgliedstaaten keinen direkten Zugang zur Justiz“. Dazu gehört auch Irland, in das zahlreiche Konzerne ihren europäischen Sitz verlegen, weil die dortigen Gesetze für sie von Vorteil sind. Der Berichterstatter fordert, dass jeder Mitgliedstaat Verfahren einrichten muss, um die EBR-Rechte „schnell und wirksam“ umzusetzen, während die zentrale Unternehmensleitung die direkten Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Verfahren übernehmen muss, einschließlich der Anwaltskosten sowie der Kosten für Verpflegung und Unterkunft für mindestens einen Arbeitnehmervertreter. 3. Unterrichtung und Anhörung müssen eindeutig im Vorfeld stattfinden: Aus der letzten 2019 veröffentlichten ETUI-Umfrage geht hervor, dass nur 20 % der EBR unterrichtet und angehört werden, bevor die Unternehmensleitung ihre Entscheidung trifft – was laut Richtlinie die Norm sein sollte. Die Definition von Anhörung weist darauf hin, dass der EBR „auf der Grundlage der vom Arbeitgeber bereitgestellten Informationen vorab eine Stellungnahme abgeben muss“, und nicht mehr nur eine „Stellungnahme“ gemäß der derzeitigen Richtlinie.  4. Bereinigung der Richtlinie von Bestimmungen, die ihre Wirksamkeit einschränken. Der Bericht befasst sich mit mehreren Bestimmungen, die von Unternehmensleitungen genutzt werden, um die EBR-Rechte einzuschränken. So will der Text die bestehenden sogenannten Artikel-13-Vereinbarungen beenden bzw. sie könnten in Kraft bleiben, sofern „die Verpflichtungen aus dieser Richtlinie bereits im vollen Umfang eingehalten werden“. Die Geheimhaltungspflicht, der bestimmte Betriebsräte unterliegen, würde nicht für EBR-Mitglieder gelten, die nationalen oder lokalen Betriebsräten Informationen weitergeben, die eine Auswirkung auf die Situation der Beschäftigten haben könnten. Die Definition des länderübergreifenden Charakters nimmt Erwägungsgrund 16 in den Hauptteil der Richtlinie 2009/38 auf und bezieht sich auf die Fragen, die „direkt oder indirekt“ die gesamte Unternehmensgruppe betreffen oder mindestens zwei Einrichtungen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt : Am 18. Mai erzielten die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner im Beratenden Ausschuss der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) eine Einigung über die Notwendigkeit, COVID-19 als Berufskrankheit in den Bereichen Gesundheit, Soziales und häusliche Betreuung sowie, vor dem Hintergrund der Pandemie, in Branchen mit nachweislich erhöhtem Infektionsrisiko anzuerkennen (s. Pressemitteilung).  „Auf der Grundlage dieser Einigung wird die Kommission“, laut Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, ihre Empfehlung vom 19. September 2003 über Berufskrankheiten „aktualisieren, um die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit durch alle Mitgliedstaaten zu fördern.“ Aufgrund dieser Anerkennung können in den betroffenen Branchen Beschäftigte, die sich an ihrem Arbeitsplatz mit dieser Krankheit angesteckt haben – und insbesondere an Long Covid leiden – nach nationalen Vorschriften bestimmte Rechte erwerben, wie den Anspruch auf eine höhere Entschädigung als bei einer nicht arbeitsbedingten Krankheit. Auch wenn zahlreiche Staaten diesen Schritt bereits getan haben, dürfte diese Empfehlung zu einer besseren Harmonisierung führen. Der Europäische Gewerkschaftsverband EGÖD begrüßte diese Entscheidung, für die sich seine Mitglieder eingesetzt hatten (s. Pressemitteilung).


Vorhaben

Schutz für Plattformbeschäftigte : Am 19. Mai stellte Europaabgeordnete Elisabetta Gualmini (S&D) ihren Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments vor (Pressemitteilung). Dieser Bericht ändert den Vorschlag der Europäischen Kommission grundlegend. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind: 1. Die Bestimmungen zum algorithmischen Management sollten nicht nur auf Plattformbeschäftigte angewendet werden, sondern auf alle Beschäftigten, die in Bezug auf ihre Arbeitsbedingungen oder die Organisation ihrer Arbeit automatisierten oder teilautomatisierten Überwachungs- und Entscheidungssystemen unterliegen. Die Richtlinie würde damit ihren Anwendungsbereich erheblich erweitern. 2. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsbedingungen mindestens zwei von fünf Kriterien erfüllen, um das Arbeitsverhältnis als abhängige Beschäftigung einzustufen, als Arbeitnehmer gelten muss. Die Abgeordnete hat sich für die Vermutung einer Arbeitnehmereigenschaft entschieden, die alle Beschäftigten abdeckt, die als Arbeitnehmer gelten, es sei denn, die Plattformen weisen nach, dass es sich tatsächlich um Selbständige handelt. Der Bundessekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds Ludovic Voet unterstützt diesen Standpunkt (s. Mitteilung des EGB). Ihm zufolge sollte es weder Aufgabe der Beschäftigten sein, eine vermutete unselbständige Erwerbstätigkeit über den Rechtsweg durchzusetzen, noch die der Behörden.


Aktuelle soziale Themen

Europäisches Semester : Am 23. Mai hat die Europäische Kommission eine Reihe von Dokumenten angenommen, die den Mitgliedstaaten bei ihrer Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik als Leitlinien dienen (s. European Semester). Wie erwartet, auch aufgrund des Kriegs in der Ukraine, behält die Kommission 2023 die Ausweichklausel des Stabilitätspakts bei, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von den haushaltspolitischen Regeln der EU abzuweichen, um ihre Wirtschaft und Gesundheitssysteme zu unterstützen (s. Pressemitteilung). Von den vielen veröffentlichten Dokumenten möchten wir auf folgende hinweisen: Die Pressemitteilung mit den Leitlinien für die Wirtschaftspolitik, die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (s. Pressenmitteilung) . Diese Leitlinien wurden dieses Jahr aktualisiert, und „der Schwerpunkt liegt dabei klar auf der Zeit nach der COVID-19-Krise, der sozial gerechten Gestaltung des ökologischen und des digitalen Wandels sowie dem Reflektieren über jüngste politische Initiativen, einschließlich jener in Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine, wie etwa Maßnahmen, die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen.“



Aufforderung an Irland wegen EBR-Gesetzgebung : Die Europäische Kommission hat am 19. Mai ein Aufforderungsschreiben an die irische Regierung übermittelt, in dem sie Mängel bei der Umsetzung der EBR-Richtlinie 2009/38 aufzeigt. Die Kommission weist auf eine Reihe von Mängeln im irischen Recht hin, „sodass das Recht der Arbeitnehmervertreter, des besonderen Verhandlungsgremiums […] oder des Europäischen Betriebsrats, vor einem nationalen Gericht gegen Verstöße gegen die Rechte und Verpflichtungen aus dieser Richtlinie vorzugehen, nicht garantiert ist. Dies betrifft beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Recht, Sachverständige zu Verhandlungssitzungen hinzuzuziehen, oder im Zusammenhang mit Vertraulichkeitspflichten“ (s. Pressemitteilung, Punkt 10). Diese Initiative folgt auf die von Vertretern der irischen Gewerkschaft SIPTU eingereichte Beschwerde, wie deren EBR Experte Denis Sheridan erklärte (s. Pressemitteilung de SIPTU). Angesichts der vielen Konzerne, die ihren europäischen Sitz nach dem Brexit nach Irland verlegten, weil irisches Recht Mängel aufweist und es den EBR erschwert, rechtliche Schritte einzuleiten, hatte die SIPTU die Regierung auf die Notwendigkeit hingewiesen, die nationalen Rechtsvorschriften zu überarbeiten. Da die Regierung nicht reagierte, wurde eine Beschwerde bei der Kommission eingereicht. Die irische Regierung hat nun zwei Monate Zeit zu antworten. Anderenfalls oder wenn die Antwort nicht überzeugt, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln – der letzte Schritt vor einer Anrufung des Gerichtshofs, um Irland wegen Nichterfüllung zu verurteilen.



  • Unterstützung für griechische Beschäftigte im Haushaltsgerätesektor: Die Europäische Kommission hat am 29. Mai vorgeschlagen, 206 Arbeitskräfte, die ihren Arbeitsplatz bei Haushaltsgeräteherstellern in Griechenland verloren haben, mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu unterstützen (s. Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Geltendes Recht für fliegendes Personal: : Der Gerichtshof hat am 19. Mai ein Urteil zu den Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit erlassen, die auf das fliegende Personal einer Fluggesellschaft anwendbar sind (EuGH, 19. Mai 2022, Rs. C-33/21, INAIL und INPS). Damit erhält der Gerichtshof auch zum ersten Mal die Gelegenheit, das 2012 durch Verordnung 883/20044 neu eingeführte Anknüpfungskriterium zu präzisieren, nämlich die „Heimatbasis‟, anhand derer die Anwendbarkeit der geltenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit auf das fliegende Personal festgelegt wird. Die Rechtssache betrifft 219, dem italienischen Flughafen Bergamo zugewiesenen Beschäftigten von Ryanair. Die italienischen Sozialversicherungsanstalten vertraten die Ansicht, dass die mit einem irischen Arbeitsvertrag eingestellten Beschäftigten, die den irischen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherung unterliegen, Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge in Italien zahlen sollten. Ryanair hat die E101-Bescheinigungen „verspätet‟ bei den italienischen Gerichten vorgelegt, um nachzuweisen, dass es sich um entsandte Arbeitnehmer handelte, für die die irischen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit gelten. Das Berufungsgericht hat die E101-Bescheinigungen unter die Lupe genommen und, ohne von gefälschten Bescheinigungen zu sprechen, festgestellt, „dass diese weder nummeriert noch in verständlicher oder organisierter Weise geordnet waren, dass es 321 Bescheinigungen und mithin wahrscheinlich Duplikate gab und dass sie nicht alle 219 dem Flughafen […] zugewiesenen Beschäftigten von Ryanair […] erfassten‟. Die Richter waren der Auffassung, dass alle Beschäftigten, für die es keine gültige E101-Bescheinigung gab, unter die italienischen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit fielen. Zu Recht, wie der Gerichtshof ausführt: Die italienischen Rechtsvorschriften müssen auf diese Arbeitnehmer Anwendung finden, auch wenn sie lediglich „45 Minuten pro Tag in dem für die Besatzungen vorgesehenen Raum‟ auf dem Flughafen arbeiteten, dem sogenannten Crew Room, und „sich für den Rest der Arbeitszeit an Bord der Flugzeuge‟ des Unternehmens befinden. Im Sinne der Verordnung 1408/71, die für einen Teil dieses betreffenden Zeitraums gilt, stellt dieser „Crew Room‟ eine „Zweigstelle oder eine ständige Vertretung‟ dar, und es existiert eine „enge Verknüpfung mit dem Ort, von dem aus dieses Personal den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber erfüllt‟. Für die Zeiträume, in denen die neue Verordnung 883/2004 gilt, kommt der Gerichtshof zum selben Ergebnis. Ebenso wenn er das 2012 eingeführte Kriterium der Heimatbasis anwendet: Die Tätigkeit des fliegenden Personals gilt „als in dem Mitgliedstaat ausgeübte Tätigkeit […], in dem sich die Heimatbasis […] befindet‟, d.h. der vom Luftfahrtunternehmer benannte Ort, wo die Besatzungsmitglieder ihre Dienstzeit normalerweise beginnen und beenden (s. Pressemitteilung).


Gewerkschaften

  • Menstruation wird zum Gewerkschaftsthema : Der internationale Gewerkschaftsbund IUL veröffentlichte am 27. Mai eine Erklärung, in der er seine Mitglieder auffordert, am Arbeitsplatz konkrete Initiativen zu ergreifen, um die Schwierigkeiten anzugehen, mit denen Frauen während ihrer Menstruation konfrontiert sind. Diese Erklärung präzisiert den Beschluss, den der Gewerkschaftsbund 2017 auf seinem Kongress zu diesem Thema gefasst hatte.

2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Impfpflicht : Laut § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht seit dem 15. März 2022 Impfpflicht für Beschäftigte, die in Gesundheitseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind und die im Rahmen ihrer Tätigkeit in Kontakt mit vulnerablen Menschen kommen können. Die betreffenden Personen müssen ihrer Einrichtungs- oder Unternehmensleitung einen Nachweis darüber vorlegen, vollständig gegen COVID-19 geimpft oder davon genesen zu sein oder dass eine Impfung aus medizinischen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen diese Impfpflicht zurückgewiesen (s. Pressemitteilung). Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiegt schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Impflicht ist somit verfassungsrechtlich gerechtfertigt.


Belgien

  • Nationaler Plan LGBTQI+ : Die Regierung stellte einen Plan für ein LGBTQI+ freundliches Belgien vor. Er erhält 133 Maßnahmen, darunter auch im Bereich Beschäftigung. Dabei handelt es sich vor allem um Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen. In Bezug auf Gesetzesänderungen schlägt der Plan vor, die Geschlechtsumwandlung in die Bestimmungen zum Schutz vor Viktimisierung im Gesetz über das Wohlbefinden aufzunehmen – zusätzlich zu den bestehenden Merkmalen der Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck (s. Mitteilung).

Spanien

Gewerkschaftsstudie zur Kreislaufwirtschaft : Der spanische Gewerkschaftsbund UGT veröffentlichte am 17. Mai eine Studie zur Kreislaufwirtschaft, die für einen gerechten Übergang und den Einsatz von Tarifverhandlungen plädiert. Der Handlungsrahmen von Tarifverhandlungen muss dabei auf Fragen des ökologischen Wandels ausgedehnt werden, um über die Auswirkungen auf Beschäftigung und die Qualität der Beschäftigung in diesem Prozess zu diskutieren. Tarifverhandlungen müssen sich ferner mit dem Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten sowie mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz befassen und dabei künftige Bedürfnisse vorwegnehmen (s. Mitteilung). Der UGT schlägt weiter vor, Klauseln in die Tarifverträge aufzunehmen, die Unternehmen verpflichten, Maßnahmen für die Umwelt und die Kreislaufwirtschaft einzuleiten und die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertreter daran zu gewährleisten (s. Circular economy). Zudem fordert der UGT, in den Betrieben einen Umweltbeauftragten einzusetzen, der über ein Zeitguthaben verfügt, damit er sich allgemein um die Lösung der Umweltprobleme des Unternehmens kümmern kann und insbesondere um einen geringen CO2-Ausstoß und die Kreislaufwirtschaft. Zusätzlich müssten Strukturen zur Behandlung von Umweltfragen geschaffen werden. Sei es durch die Einrichtung eines Umweltausschusses, in dem Umweltbeauftragte und die gleiche Anzahl an Unternehmensvertretern sitzen, oder durch Erweiterung der Funktionen des Ausschusses für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf umweltrelevante Themen.


Frankreich

Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen : Die mit Gesetz vom 24. Dezember 2021 zur Beschleunigung der wirtschaftlichen und beruflichen Gleichstellung eingeführten Bestimmungen für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Führungspositionen von Unternehmen (das sogenannte Loi Rixain) sind am 1. März in Kraft getreten und damit Gegenstand eines Rundschreibens des Arbeitsministeriums. In Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten muss der Arbeitgeber nun jährlich eventuelle Abweichungen bei den geschlechtsspezifischen Quoten in den Führungspositionen veröffentlichen. Diese müssen auch auf der Website des Arbeitsministeriums bekannt gegeben werden. Weiterhin darf ab dem 1. März 2026 der Anteil von Personen eines Geschlechts in einem Leitungsgremium nicht unter 30 % liegen.


Italien

  • Integration von Migranten in die Baubranche : Regierung und Sozialpartner der Baubranche sind eine Partnerschaft zugunsten der beruflichen Eingliederung von mindestens 3.000 Personen eingegangen, d.h. solche, die internationalen oder vorübergehenden Schutz beantragt haben oder besitzen, darunter Ukrainer, Personen mit besonderen Schutzrechten, unbegleitete Minderjährige im Übergang ins Erwachsenenalter und ehemalige unbegleitete minderjährige Ausländer (s. Pressemitteilung).

Irland

Erste Bewertung der Telearbeit: : Die Regierung hat einen Bericht zur Bewertung der Auswirkungen von Telearbeit auf Wirtschaft und Gesellschaft vorgestellt – in einem Teil geht es dabei auch um Beschäftigung. Für die Erwerbstätigen werden die Mehrkosten für Heizung und Strom von 79 Euro bzw. 30 Euro jährlich durch die Einsparungen beim Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz (schätzungsweise 413 Euro pro alleine arbeitenden Arbeitnehmer) ausgeglichen. Außerdem können Telearbeiter durchschnittlich 93 Stunden jährlich an Fahrzeit einsparen – laut Bericht entspricht das einem Wert von 1.103 Euro. Die geringere Pendlermobilität trägt dazu bei, „jährlich 164. 407 Tonnen CO2 einzusparen, was einer finanziellen Einsparung von 7,5 Mio. Euro entspricht (sofern Telearbeiter nicht vermehrt Fahrten in die Nähe ihres Wohnortes unternehmen). Der Bericht unterstreicht, dass Telearbeit die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen oder mit familiären Verpflichtungen erleichtert. Vorgeschlagen werden gezielte „Starthilfen‟ für Menschen mit Behinderungen oder geringem Einkommen, insbesondere, um sich entsprechend auszurüsten, wobei die Förderung der Telearbeit durch die Unternehmen diese nicht von ihrer Pflicht entbindet, Arbeitsplätze im Unternehmen angemessen anzupassen. Zu beachten ist auch eine wachsende Nachfrage nach Wohnraum im ländlichen Raum im Jahr 2021, was die Regierung dazu veranlassen sollte, den Breitbandzugang im ganzen Land auszubauen.



  • Entgeltgleichheit: Das Gesetz vom 13. Juli 2021 über Informationen zum geschlechterspezifischen Entgeltgefälle (Gender Pay Gap Information Act 2021) verpflichtet die Unternehmen, jährlich einen Bericht über ihr Stundenlohngefälle anhand einer Reihe von Parametern zu erstellen. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März (s. Pressemitteilung) wurde am 10. Mai ein Leitfaden veröffentlicht, der die Berechnungsmethoden erklärt und so für 2022 die Anwendung des Gesetzes bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten  ermöglicht. 2024 müssen die Informationen auch von Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten veröffentlicht werden und 2025 von denen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Unternehmen der ersten Kategorie haben bis Dezember Zeit, ihren Bericht vorzulegen.


Luxemburg

  • Familienurlaub : Der Regierungsrat hat am 18. Mai zwei Gesetzesvorhaben angenommen. Eines gewährt bei Geburt eines Kindes jedem nach nationalem Recht anerkannten gleichgestellten zweiten Elternteil Anspruch auf einen außerordentlichen Urlaub. Das zweite Vorhaben setzt die Richtlinie 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige um, indem Mindestanforderungen in Bezug auf Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige sowie flexible Arbeitsmodelle für Arbeitnehmer festgelegt werden, die Eltern oder pflegende Angehörige sind (s. Pressemitteilung).

3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Umstrukturierung : Die Unternehmensleitung von Vallourec kündigte dem EBR am 18. Mai eine erhebliche Umstrukturierung an, die zum Verlust von 2.950 Arbeitsstellen führen wird. Dies betrifft in erster Linie Deutschland (2.500 Arbeitsstellen), wo zwei Standorte bis Ende 2023 geschlossen und die Produktion nach Brasilien verlagert werden soll, und Frankreich (320 Arbeitsstellen). Nach dieser Ankündigung fuhren fast 1000 Beschäftigte auf Initiative der IG Metall zum Sitz des Unternehmens in der Nähe von Paris. Die IG Metall ist der Ansicht, dass die Versuche, einen Käufer für die deutschen Standorte zu finden, „eine Farce‟ sind und will ausreichende Kräfte mobilisieren, um bessere Bedingungen für die deutschen Arbeitnehmer bei einer Schließung auszuhandeln (s. Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

Tarifverhandlungen können zu einer nachhaltigen Wirtschaftserholung beitragen : Die ILO stellte am 5. Mai eine wichtige Studie zur Rolle von Tarifverhandlungen vor (Social Dialogue Report 2022: Collective bargaining for an inclusive, sustainable and resilient recovery). Die Studie, die sich auf die Untersuchung von Tarifverträgen und -praktiken in 80 Ländern mit unterschiedlichem wirtschaftlichem Entwicklungsstand stützt sowie auf die Prüfung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen in 125 Ländern, zeigt auf, dass Tarifverhandlungen Lohnungleichheiten, sei es in einem Unternehmen, einem Sektor oder einer Branche, wirksam reduzieren können (s. Pressemitteilung und Zusammenfassung). Sie wirken sich ebenfalls positiv auf die Geschlechtergleichstellung aus. Die Studie hebt ebenso den Mehrwert von Tarifverträgen hervor, die zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie und zur Einführung angemessener Praktiken des hybriden Arbeitens und der Telearbeit abgeschlossen wurden. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse weist die ILO darauf hin, dass „Tarifverhandlungen ein wesentliches Instrument zur Bewältigung der grundlegenden Veränderungen in der Arbeitswelt sein werden“. Dieses Plädoyer für die Entwicklung von Tarifverhandlungen, das auch ein Anliegen der Europäischen Kommission aufgreift, verleiht dem Recht auf Tarifverhandlungen eine universelle Tragweite (sie können weltweit positive Auswirkungen haben) und enthält seltene Vergleichsdaten. Zur Stärkung der Tarifverhandlungen fordert die ILO auch eine Neubelebung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, eine tatsächliche Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen für alle Beschäftigte, unababhängig von ihrem Status, sowie eine Stärkung des sozialen Dialogs, um Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die Erkenntnisse aus dieser Studie werden am 14. Juni vorgestellt (s. Agenda).



  • Leitfaden gegen die Diskriminierung von LGBTIQ+: Als Beitrag zur Integration von LGBTIQ+-Personen in der Arbeitswelt hat die ILO einen Lernbegleiter erstellt, der sich an die Vertreter von Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Beschäftigte sowie sonstige Interessenträger richtet.

  • Studie über Beschäftigung und gewerkschaftliche Organisierung bei Fintech: Am 10. Mai fand in Kopenhagen die Abschlusskonferenz eines von der EU finanzierten Forschungsprojekts statt, bei dem es darum ging, die Auswirkungen von Fintech-Unternehmen auf den Finanzsektor sowie die Rolle zu untersuchen, die Gewerkschaften in diesen Unternehmen spielen könnten, um gute Arbeitsbedingungen zu garantieren. Der Abschlussbericht liegt in englischer Sprache vor: The digital transformation of financial services markets and industrial relations – Exploring FinTech development in Denmark, Estonia, the Netherlands and Sweden.

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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