IR Notes

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IR Notes 200 – Die Auswirkungen der Inflation auf die Mindestlöhne wirft Fragen über die Höhe einer existenzsichernden Entlohnung auf

  IR Notes 200 – 25 Januar 2023
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Christine Aumayr-Pintar, Forschungsdirektoren bei Eurofound

Wird sich die Kaufkraft der Mindestlohn-empfänger in den Mitgliedstaaten 2023 weiter verschlechtern? (s. auch rechts, In den Schlagzeilen)
Die meisten Länder haben erhebliche nominale Anpassungen bei den Mindestlöhnen vorgenommen und viele von ihnen haben sich bemüht, die Kaufkraft wieder herzustellen (*). Doch je nach Bemessungsgrundlage und den verfügbaren vorläufigen Daten wurde dieses Ziel nicht überall erreicht. Trotz der für 2023 vorhergesagten hohen Inflation haben die meisten Länder aber (derzeit) nicht vor, ihre Mindestlöhne im Laufe des Jahres anzuheben. Eine jährliche Lohnerhöhung im Januar bleibt die Regel. Eine Ausnahme bilden Länder mit einem Indexierungsmechanismus (Belgien, Luxemburg, Frankreich und Polen) oder solche, in denen eine Anpassung im Laufe des Jahres bereits üblich ist (Niederlande). Es muss jedoch betont werden, dass die meisten Regierungen ihren geringverdienenden Beschäftigten unter die Arme greifen, vor allem durch Zuschüsse und andere Unterstützungsmaßnahmen, um den Druck der steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. Die Entwicklung des Mindestlohns vermittelt nur ein unvollständiges Bild der Lage.


(*) Siehe auch: Euroufound, Erste Ergebnisse der jährlichen Untersuchung zum Mindestlohn

 
  **** Die 200. Ausgabe von IR Notes ****

 


Die heutige Ausgabe ist eine ganz besondere: Der Newsletter IR Notes erscheint zum 200. Mal im inzwischen neunten Jahr! Wir haben unser Ziel erreicht, den Akteuren des sozialen Dialogs, insbesondere in transnationalen Unternehmen, die aktuellen sozialen Entwicklungen in Europa näher zu bringen. Alle zwei Wochen informiert und unterrichtet IR Notes rund 1.500 Leserinnen und Leser EU-weit. IR Notes ist jetzt auch bei LinkedIn vertreten: Wir laden Sie ein, uns hier zu folgen und Kommentare abzugeben, was IR Notes Ihnen gebracht hat oder bringt ;). Sie können diese Ausgabe auch über diesen Link auf Ihren sozialen Medien teilen.


Feiern Sie dieses Jubiläum, indem Sie IR Notes in Ihrem sozialen Umfeld bekannt machen. Vielen Dank für Ihre Treue!

 
  Agenda

 


9. Februar
Brüssel

Das Europäische Parlament stimmt im Plenum ab über den Vorschlag zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie sowie die Verhandlungsposition des Parlaments zum Richtlinienvorschlag über die Arbeit von Plattformbeschäftigten.


13. März
Brüssel
Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“


22. März
Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel


28. April
Budapest
Internationale Konferenz über menschenwürdige Arbeit im digitalen Zeitalter, ausgerichtet von der Fakultät für Arbeitsrecht der katholischen Universität Pázmány Péter mit Unterstützung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Budapest (Informationen).


3.-4. Mai
Stockholm
Informelle Ministertagung „Beschäftigung und Soziales“


12. Juni
Luxemburg
Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Tamas Gyulavari, Pascale Turlan und Frédéric Turlan.
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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Die Auswirkungen der Inflation auf die Mindestlöhne wirft Fragen über die Höhe einer existenzsichernden Entlohnung auf

Bereits im November 2022 wies die ILO in ihrem Global Wage Report 2022-2023 (s. Pressemitteilung und Zusammenfassung) darauf hin, dass die Inflation die Kaufkraft der Mindestlohnempfänger verringert und „dass trotz bereits vorgenommener nominaler Anpassungen die sich beschleunigende Inflation den Realwert der Mindestlöhne in vielen Ländern auffrisst“. Das Phänomen wird EU-weit durch die ersten Ergebnisse der jährlichen Untersuchung zum Mindestlohn bestätigt, die von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) am 23. Januar veröffentlicht wurden (s. links, Eine Frage an…). In allen Mitgliedstaaten mit gesetzlichem Mindestlohn (ausgenommen Spanien, wo die Verhandlungen noch andauern), ist der Mindestlohn zwischen Januar 2022 und Januar 2023 durchschnittlich um 12 % gestiegen (gegenüber 6 % im Vorjahr zwischen Januar 2021 und Januar 2022). Doch auch in diesem Zeitraum sind die Preise schneller gestiegen als die Mindestlöhne. In den meisten Ländern sind die Reallöhne gesunken. Nur sieben Mitgliedstaaten konnten die Kaufkraft ihrer Mindestlohnempfänger erhalten (s. Minimum wage). Diese Fakten zeigen, wie dringlich über das Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns in den Mitgliedstaaten nachgedacht werden muss, das die im Oktober 2022 verabschiedete Richtlinie über angemessene Mindestlöhne vorsieht (s. IR Notes 192 und IR Notes 188). In Zeiten starker Inflation scheint eine jährliche Anpassung der Mindestlöhne nicht auszureichen. Ferner muss der Umstand berücksichtigt werden, dass die Inflation „einen größeren Einfluss auf die Lebenshaltungskosten von Geringverdienern hat“, so die ILO. Diese Entwicklung hat ebenfalls Auswirkungen auf die großen Konzerne, die sich weltweit zur Einhaltung der geltenden Mindestlöhne verpflichten. Doch wie aus dem ILO-Bericht hervorgeht, kann eine solche Verpflichtung dazu führen, dass die Löhne der Beschäftigten unterhalb der Armutsschwelle liegen und daher keine existenzsichernde Entlohnung mehr darstellen. Eine Erkenntnis, die beispielsweise den Konzern TotalEnergie 2021 dazu gebracht hat, „in allen ihren Tochtergesellschaften mögliche Abweichungen zwischen dem direkten Lohn und dem existenzsichernden Arbeitsentgelt zu bewerten“ (s. Mitteilung). Ende 2021 bezogen 98 % seiner Beschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen. Der Konzern verpflichtete sich, bis Ende 2022 100 % zu erreichen, d. h. er musste den Lohn von rund 3.000 Beschäftigten erhöhen. Dieses Thema gehört ganz oben auf die Agenda der Sozialpartner, denn, wie Gilbert F. Houngbo, der neue Generaldirektor der ILO warnt: „Einkommensungleichheit und Armut werden steigen, wenn die Kaufkraft der Ärmsten nicht aufrechterhalten wird. […] Dies könnte zu weiteren sozialen Spannungen weltweit führen und das Ziel von Wohlstand und Frieden für alle gefährden.“


*** In letzter Minute ***
Stärkung des sozialen Dialogs

Die Europäische Kommission hat am 25. Januar ihr Paket zur Stärkung des sozialen Dialogs vorgestellt. Es enthält eine Mitteilung zur Stärkung und Förderung des sozialen Dialogs in der EU – das volle Potenzial des sozialen Dialogs soll für einen gerechten Übergang ausgeschöpft werden – sowie einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates, wie die Mitgliedstaaten den sozialen Dialog und die Tarifverhandlungen weiter stärken können (s. Mitteilung). Mehr dazu in unserer nächsten Ausgabe.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Bewertung des Qualitätsrahmens für Praktika : Die Europäische Kommission veröffentliche am 10. Januar ihre Bewertung des europäischen Qualitätsrahmens für Praktika, der 2014 als Empfehlung des Rates (s. Mitteilung) angenommen worden war. Dieser Rahmen gibt den Mitgliedstaaten 21 Qualitätsgrundsätze an die Hand, um qualitativ hochwertige Lerninhalte und faire Arbeitsbedingungen anbieten zu können (s. Traineeship). Die Kommission bestätigte, dass sie im Laufe des Jahres eine aktualisierte Fassung des Qualitätsrahmens vorlegen und dabei bestimmte Grundsätze stärken will. Dazu gehören gerechte Entlohnung, Zugang zu sozialem Schutz und bessere Anpassung an Entwicklungen des Arbeitsmarkts (z. B. die Möglichkeit zur Ausübung von Telearbeit). Der Bericht verdeutlicht die unterschiedliche Handhabung von Praktika in den einzelnen Mitgliedstaaten und nennt Beispiele für Tarifverträge in mehreren Ländern (Österreich, Spanien, Finnland), die den Praktikanten Garantien bieten, wie Mindestvergütung, Festlegung von Praktikumsplänen oder Arbeitsbedingungen.



Unbezahlte Praktika: : Das Europäische Jugendforum hat eine Studie zu nicht vergüteten Praktika veröffentlicht und den ungleichen Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich gemacht: Während eines meist 6-monatigen Praktikums müssen Studenten im Durchschnitt 1028 Euro im Monat aufbringen. Dazu kommt, dass Studenten mit zwei Praktika leichter Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Insgesamt muss ein Student, laut Jugendforum, für Praktika also mehr als 12.000 Euro ausgeben. Wenn Praktika nicht vergütet werden, haben es Studenten aus einfachen oder prekären Haushalten schwerer, Praktika zu machen und folglich auch Arbeit zu finden (s. Mitteilung und die Petition „Ban unpaid internships!“ (Verbietet unbezahlte Praktika!)).



  • Mindestlohnrichtlinie : Am 18. Januar hat die dänische Regierung beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne eingereicht, wie die neue Arbeitsministerin Ane Halsboe-Jørgensen der Presseagentur Ritzau mittteilte (s. Artikel). Die EU habe sich mit den Vorschriften zu Löhnen auf „Glatteis“ begeben, so die Ministerin, denn sie verletzten das EU-Recht. Die Ministerin fordert, diese Richtlinie für null und nichtig zu erklären.  Die schwedische stellvertretende Arbeitsministerin Paulina Brandberg kündigte am 19. Januar an, sich der Klage Dänemarks anzuschließen.


  • Richtlinie zur Sorgfaltspflicht : In einer gemeinsamen Erklärung von 27 europäischen Arbeitgeberorganisationen, darunter BusinessEurope, Ceemet und ECEG, fordern europäische Unternehmen einen „realistischen, angemessenen und durchführbaren“ Rahmen zur Sorgfaltspflicht – nur wenige Tage vor der Annahme des Berichts von Raphaël Glucksman über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Ausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Januar (s. IR Notes 181).

Rechtsprechung

Sexuelle Diskriminierung von Solo-Selbständigen : Einem Urteil des Gerichtshofs zufolge darf die sexuelle Ausrichtung kein Grund sein, einen Dienstvertrag mit einem Selbständigen nicht abzuschließen oder zu verlängern. Die Rechtssache betrifft einen polnischen Solo-Selbständigen, der sich auf audiovisuelle Montage spezialisiert hat. Er wirbt in einem Video auf YouTube mit seinem Lebensgefährten für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren. Das staatliche Unternehmen, mit dem er einen neuen Vertrag abgeschlossen hatte, hat diesen daraufhin beendet und ihm seitdem auch keine neuen Aufträge mehr erteilt. Der Gerichtshof stellt klar, dass berufliche Tätigkeiten, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 zur Bekämpfung von Diskriminierungen (s. Harassment and violence at work) fallen, auch selbständige Erwerbstätigkeiten beinhalten können, wenn diese „im Rahmen einer durch eine gewisse Stabilität gekennzeichneten Rechtsbeziehung ausgeübt werden“. Der Begriff der „Entlassung“ in der Richtlinie, so der Gerichtshof, erfasst auch „die einseitige Beendigung“ selbständiger Erwerbstätigkeit. Der Gerichtshof hebt hervor, „dass auch eine Person, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, ebenso wie ein Arbeitnehmer, der insbesondere infolge einer Entlassung unfreiwillig seinen Arbeitsplatz verlieren kann, sich durch Veranlassung ihres Vertragspartners gezwungen sehen kann, diese Tätigkeit aufzugeben, und sich deshalb in einer schwierigen Situation befinden kann, die mit der eines entlassenen Arbeitnehmers vergleichbar ist“. Die Tatsachen im Zusammenhang mit der „Beendigung eines Vertrags“ scheinen „eine unfreiwillige Beendigung der Erwerbstätigkeit eines Selbständigen darzustellen, die einer Entlassung eines Arbeitnehmers gleichgestellt werden kann“ (EuGH, 12. Januar 2023, Rs. C-356/21, J.K).


2. Member States
Dänemark

Abschaffung eines Feiertags : Die Regierung hat angekündigt, dass sie einen Ferientag streichen will, um die die erhöhten Kosten für die Verteidigung und Sicherheit des Landes infolge des Kriegs in der Ukraine zu finanzieren (s. Pressemitteilung). Bei Annahme des Gesetzesvorhabens wird der Große Gebetstag (Store Bededag), ein Feiertag, der auf den vierten Freitag nach Ostern fällt, ab 2024 ein normaler Arbeitstag. Die Gewerkschaften widersprechen dem Vorhaben vehement. Für sie stellt dies einen Angriff auf das dänische Sozialmodell dar, denn Löhne und Arbeitsbedingungen sind Sache der Sozialpartner. Da dieser Feiertag in den Tarifverhandlungen verankert ist, sehen die Gewerkschaften in der beabsichtigten Abschaffung eine unzulässige Einmischung des Staates (s. Pressemitteilung).


Frankreich

Rentenreform : Am 10. Januar hat die Premierministerin den Entwurf für die Rentenreform vorgestellt (s. Mitteilung et Pressemappe), der am 23. Januar im Ministerrat angenommen wurde (s. Mitteilung und Gesetzesvorhaben). Der Entwurf wird von allen Gewerkschaften, die zum ersten Mal seit 2010 an einem Strang ziehen, stark kritisiert. Viele Franzosen haben am 19. Januar ihren Unmut über die Rentenpläne zum Ausdruck gebracht. An diesem Tag hatten die Gewerkschaften zu Streiks und Demonstrationen aufgerufen (s. gemeinsame Erklärung). Die Proteste richten sich vor allem gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters: Von derzeit 62 Jahren soll es bis 2030 schrittweise auf 64 angehoben werden. Die erforderliche Beitragsdauer von 43 Jahren für volle Rentenbezüge soll früher als vorgesehen schon ab 2027 gelten und nicht erst ab 2035. Ab September erhöht sich die Beitragsdauer pro Jahr um drei Monate. Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab, die von der Regierung als verantwortlich und sozial gerecht vorgestellt wird. Sie sehen in ihr eine fiskalpolitische Reform, die insbesondere für die Personen ungerecht ist, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind oder nicht durchgängig gearbeitet haben – wie das oft bei Frauen der Fall ist. Um die Beschäftigungsrate älterer Menschen anzuheben (56 % in Frankreich gegenüber 60,5 % im EU-Durchschnitt), will die Regierung einen „Senioren-Index“ einführen. Daran soll die Fähigkeit von Unternehmen gemessen werden, ältere Beschäftigte einzustellen, weiterzubilden und zu halten. Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten sollen ihre diesbezüglichen Leistungen veröffentlichen, und Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten werden bestraft, wenn sie schlechte Praktiken anwenden. Es sollte beachtet werden, dass die Reform im Rahmen eines Entwurfs für ein Änderungsgesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung eingeführt wird, was den zeitlichen Rahmen für Diskussionen und Debatten im Parlament verkürzt, so dass der Entwurf schneller vorangebracht werden kann als im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Abgesehen von diesem Verstoß gegen den demokratischen Prozess sehen Experten darin das Risiko, dass der Conseil constitutionnel, das französische Verfassungsgericht, bestimmte Maßnahmen für nichtig erklären wird, die nicht direkt mit dem Ziel dieses Gesetzes verbunden sind, nämlich der Finanzierung der Sozialversicherung. Ein neuer Protesttag, zu dem alle Gewerkschaften aufgerufen haben, ist für den 31. Januar geplant (s. gemeinsame Erklärung).


Ungarn

  • Einschränkung des Streikrechts : Das Verfassungsgericht hat am 29. November 2022 ein Urteil erlassen, laut dem Gesetz Nr. 5 vom 26. Mai 2022 die Aufhebung des Gefahrenzustands in Bezug auf Covid-19 verfassungsgemäß ist. Dabei scheint dieses Gesetz, das das Streikrecht einschränkt, die ILO-Übereinkommen und -Grundsätze eindeutig zu verletzen. Denn Lehrkräfte sind danach verpflichtet, die Kinder ihrer Klasse von 7.00 bis 18.00 Uhr (je nach Klassenstufe) zu betreuen. In der Praxis verhindert diese Bestimmung, dass Lehrkräfte sich an Streiks beteiligen, zumal bei einer Arbeitsverweigerung Disziplinarmaßnahmen verhängt werden können (man spricht von zivilem Ungehorsam). Aber nach Ansicht des Gerichts ist das Recht der Kinder auf Bildung ein rechtmäßiges Ziel, das eine erforderliche und angemessene Einschränkung des Streikrechts rechtfertigt.

3. Drittstaaten
Großbritannien

Einschränkung des Streikrechts : Während das Vereinigte Königreich die größte Streikwelle seit 30 Jahren erlebt, kündigt die Regierung einen neuen Gesetzentwurf an: Im öffentlichen Sektor soll „ein Mindestmaß an Dienstleistungen‟ für die Menschen gewährleistet sein, die im Fall eines Streiks öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen müssen. Das Gesetz soll für „wichtige öffentliche Dienste“ gelten wie Gesundheitsdienste, Bildung, Feuerwehr und Rettungsdienste, Transport, Stilllegung von Kernkraftwerken und Sicherheit der Grenzen (s. Pressemitteilung). Zur Festlegung der „Mindestsicherheitsniveaus‟ wird die Regierung die betroffenen Stellen anhören: Feuerwehr, Rettungsdienste und Eisenbahn. Für die Gesundheitsdienste, den Bildungsbereich, Kernenergie, Verkehr und Grenzsicherheit hofft die Regierung, „weiterhin freiwillige Vereinbarungen abzuschließen“.  Dieses Vorhaben folgt auf die Einschränkung des Streikrechts durch das Gesetz vom Juli 2022, wonach Unternehmen qualifizierte Leiharbeitnehmer einstellen können, um Streikende zu ersetzen (s. Pressemitteilung). Diese von den Gewerkschaften heftig kritisierten Bestimmungen verstoßen laut Experten eventuell gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Vereinigungsfreiheit. Für Paul Nowak, Vorsitzender des Gewerkschaftsbundes TUC, „handelt es sich um einen Angriff auf das Streikrecht. Es ist ein Angriff auf die Beschäftigten“. Er kündigte an, dass „die Gewerkschaften in jeder Phase des Prozesses gegen diese Entscheidung kämpfen werden‟ (s. Pressemitteilung).


4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Vereinbarung angepasst : Nachdem der Veolia-Konzern seinen Konkurrenten Suez übernommen hatte, verkleinerte sich der europäische Markt für die unabhängig gebliebene Suez Gruppe. Das Unternehmen mit nunmehr 40.000 Beschäftigten nahm im September 2022 Verhandlungen auf, um seine EBR-Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zu überarbeiten. Ziel ist es, die „überholten Bestimmungen der Vereinbarung zu ändern und dabei soweit wie möglich den Geist der ursprünglichen Vereinbarung zu erhalten‟.  In der Präambel der neuen Vereinbarung, die am 22. November 2022 unterzeichnet wurde, erinnern die Parteien daran, dass „der soziale Dialog für die Bedeutung und Wirksamkeit der Entscheidungen der Unternehmensleitung förderlich sein kann, weil die Arbeitnehmervertreter die Möglichkeit erhalten, die Gründe für die Entscheidungen zu erfahren und zu verstehen, sowie Vorschläge zur Ergänzung oder Verbesserung zu unterbreiten‟. Die Vereinbarung enthält eine wichtige Klausel zu grenzübergreifenden Fragen, die „Angelegenheiten bezüglich einer Tochtergesellschaft außerhalb Frankreichs betreffen, die auf eine Entscheidung des herrschenden Unternehmens zurückgehen oder eine direkte Folge von Vorgaben der Gruppe sind, und die für die europäischen Beschäftigten hinsichtlich des Umfangs ihrer potenziellen Auswirkungen von Bedeutung sind oder zu einer Verlagerung von Tätigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten führen“. Laut EBR-Vorsitzender Christine Chiffre „ist es damit möglich, in den Zuständigkeitsbereich des EBR Vorhaben aufzunehmen, die nur in einem einzigen Land durchgeführt werden, aber auch in anderen Ländern umgesetzt werden könnten‟.  Die 5.000 britischen Beschäftigten sind übrigens weiterhin im EBR vertreten. Außerdem ist vorgesehen, dass die Unternehmensleitung „dem EBR auch alle Informationen über die weltweite Strategie der Gruppe zur Verfügung stellen kann, die er für erforderlich erachtet‟ – also Informationen, die über den rein europäischen Bereich hinausgehen. Im Vergleich zur früheren Vereinbarung ist der Schwellenwert für die Beschäftigtenzahl für einen Vertreter im EBR von 250 auf 100 gesunken. Die Arbeitsgruppen werden von vier auf zwei reduziert: Es gibt eine ständige Arbeitsgruppe für Fragen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und eine Arbeitsgruppe, die vorübergehend zu einem vom EBR gewählten Thema eingesetzt wird. Der EBR hat derzeit 15 Mitglieder. Sein engerer Ausschuss, der sich aus vier Mitgliedern zusammensetzt, tagt sechsmal im Jahr.  Laut Vereinbarung sind zwei Plenarsitzungen pro Jahr vorgesehen.



Neuverhandlung : Nach anderthalbjährigen Gesprächen haben die Unternehmensleitung von IBM und die EBR-Mitglieder des Konzerns ihre EBR-Vereinbarung und ihre internen Vorschriften überarbeitet. „Es ging darum, mehrere Unklarheiten im Text zu beseitigen, um Klarheit zu schaffen und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden, die in den letzten Jahren zu Diskussionen und manchmal zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben“, sagt EBR-Vorsitzender Marc Born. „Die Mitglieder sind davon überzeugt, dass mit der jetzigen abgeänderten Vereinbarung ein konstruktiver und offener Dialog mit der Unternehmensleitung weiterhin möglich ist.“ Die Vereinbarung, die bis 2028 gültig ist, sieht zwei ordentliche Versammlungen pro Jahr vor und mehrere zusätzliche Sitzungen des engeren Ausschusses, dazu Dolmetschen, Übersetzung, Schulungen und externe Sachverständige. Das Vereinigte Königreich ist dagegen – trotz Antrag des EBR – nicht mehr vertreten.

 


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