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IR Notes 200 – 25 Januar 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Christine Aumayr-Pintar, Forschungsdirektoren bei Eurofound
Wird
sich die Kaufkraft der Mindestlohn-empfänger in den
Mitgliedstaaten 2023 weiter verschlechtern? (s. auch rechts,
In den
Schlagzeilen) Die meisten Länder haben erhebliche nominale
Anpassungen bei den Mindestlöhnen vorgenommen und viele von ihnen
haben sich bemüht, die Kaufkraft wieder herzustellen (*). Doch je
nach Bemessungsgrundlage und den verfügbaren vorläufigen Daten wurde
dieses Ziel nicht überall erreicht. Trotz der für 2023
vorhergesagten hohen Inflation haben die meisten Länder aber
(derzeit) nicht vor, ihre Mindestlöhne im Laufe des Jahres
anzuheben. Eine jährliche Lohnerhöhung im Januar bleibt die Regel.
Eine Ausnahme bilden Länder mit einem Indexierungsmechanismus
(Belgien, Luxemburg, Frankreich und Polen) oder solche, in denen
eine Anpassung im Laufe des Jahres bereits üblich ist (Niederlande).
Es muss jedoch betont werden, dass die meisten Regierungen ihren
geringverdienenden Beschäftigten unter die Arme greifen, vor allem
durch Zuschüsse und andere Unterstützungsmaßnahmen, um den Druck der
steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. Die Entwicklung des
Mindestlohns vermittelt nur ein unvollständiges Bild der
Lage.
(*)
Siehe auch: Euroufound, Erste
Ergebnisse der jährlichen Untersuchung zum Mindestlohn
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**** Die 200. Ausgabe von IR Notes ****
Die
heutige Ausgabe ist eine ganz besondere: Der Newsletter IR
Notes erscheint zum 200. Mal im inzwischen neunten Jahr!
Wir haben unser Ziel erreicht, den Akteuren des
sozialen Dialogs, insbesondere in transnationalen Unternehmen, die
aktuellen sozialen Entwicklungen in Europa näher zu bringen. Alle
zwei Wochen informiert und unterrichtet IR Notes rund 1.500
Leserinnen und Leser EU-weit. IR Notes ist jetzt auch bei LinkedIn
vertreten: Wir laden Sie ein, uns
hier zu folgen und Kommentare abzugeben, was IR Notes Ihnen gebracht
hat oder bringt ;). Sie können diese Ausgabe auch über diesen Link auf
Ihren sozialen Medien teilen.
Feiern Sie dieses Jubiläum, indem
Sie IR Notes in Ihrem sozialen Umfeld bekannt machen. Vielen
Dank für Ihre Treue!
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Agenda
9.
Februar Brüssel Das
Europäische Parlament stimmt im Plenum ab über den Vorschlag zur
Überarbeitung der EBR-Richtlinie sowie die Verhandlungsposition des
Parlaments zum Richtlinienvorschlag über die Arbeit von
Plattformbeschäftigten.
13. März Brüssel Rat
„Beschäftigung und Sozialpolitik“
22. März Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel
28. April
Budapest
Internationale Konferenz über menschenwürdige Arbeit im
digitalen Zeitalter, ausgerichtet von der Fakultät für Arbeitsrecht der
katholischen Universität Pázmány Péter mit Unterstützung der
Friedrich-Ebert-Stiftung in Budapest (Informationen).
3.-4.
Mai
Stockholm Informelle Ministertagung
„Beschäftigung und Soziales“
12. Juni Luxemburg Rat
„Beschäftigung und Sozialpolitik“
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Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Tamas Gyulavari,
Pascale Turlan
und
Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
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Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue Auguste
Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP
Nr.: 0621 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Die
Auswirkungen der Inflation auf die Mindestlöhne wirft Fragen über die Höhe einer
existenzsichernden Entlohnung auf
Bereits im November 2022 wies die ILO in ihrem Global
Wage Report 2022-2023 (s. Pressemitteilung
und Zusammenfassung)
darauf hin, dass die Inflation die Kaufkraft der Mindestlohnempfänger verringert und
„dass trotz bereits vorgenommener nominaler Anpassungen die sich beschleunigende
Inflation den Realwert der Mindestlöhne in vielen Ländern auffrisst“. Das Phänomen
wird EU-weit durch die ersten
Ergebnisse der jährlichen Untersuchung zum Mindestlohn bestätigt, die von
der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Eurofound) am 23. Januar veröffentlicht wurden (s. links, Eine Frage an…). In allen
Mitgliedstaaten mit gesetzlichem Mindestlohn (ausgenommen Spanien, wo die
Verhandlungen noch andauern), ist der Mindestlohn zwischen Januar 2022 und Januar
2023 durchschnittlich um 12 % gestiegen (gegenüber 6 % im Vorjahr zwischen Januar
2021 und Januar 2022). Doch auch in diesem Zeitraum sind die Preise schneller
gestiegen als die Mindestlöhne. In den meisten Ländern sind die Reallöhne gesunken.
Nur sieben Mitgliedstaaten konnten die Kaufkraft ihrer Mindestlohnempfänger erhalten
(s. Minimum wage). Diese Fakten
zeigen, wie dringlich über das Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns in den
Mitgliedstaaten nachgedacht werden muss, das die im Oktober 2022 verabschiedete Richtlinie
über angemessene Mindestlöhne vorsieht (s. IR Notes 192 und IR Notes 188). In
Zeiten starker Inflation scheint eine jährliche Anpassung der Mindestlöhne nicht
auszureichen. Ferner muss der Umstand berücksichtigt werden, dass die Inflation
„einen größeren Einfluss auf die Lebenshaltungskosten von Geringverdienern hat“, so
die ILO. Diese Entwicklung hat ebenfalls Auswirkungen auf die großen Konzerne, die
sich weltweit zur Einhaltung der geltenden Mindestlöhne verpflichten. Doch wie aus
dem ILO-Bericht hervorgeht, kann eine solche Verpflichtung dazu führen, dass die
Löhne der Beschäftigten unterhalb der Armutsschwelle liegen und daher keine
existenzsichernde Entlohnung mehr darstellen. Eine Erkenntnis, die beispielsweise
den Konzern TotalEnergie 2021 dazu gebracht hat, „in allen ihren
Tochtergesellschaften mögliche Abweichungen zwischen dem direkten Lohn und dem
existenzsichernden Arbeitsentgelt zu bewerten“ (s. Mitteilung).
Ende 2021 bezogen 98 % seiner Beschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen. Der
Konzern verpflichtete sich, bis Ende 2022 100 % zu erreichen, d. h. er musste den
Lohn von rund 3.000 Beschäftigten erhöhen. Dieses Thema gehört ganz oben auf die
Agenda der Sozialpartner, denn, wie Gilbert F. Houngbo, der neue Generaldirektor der
ILO warnt: „Einkommensungleichheit und Armut werden steigen, wenn die Kaufkraft der
Ärmsten nicht aufrechterhalten wird. […] Dies könnte zu weiteren sozialen Spannungen
weltweit führen und das Ziel von Wohlstand und Frieden für alle gefährden.“
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*** In
letzter Minute ***
Stärkung des
sozialen Dialogs
Die Europäische Kommission hat am 25. Januar ihr Paket zur Stärkung des sozialen
Dialogs vorgestellt. Es enthält eine Mitteilung zur Stärkung und
Förderung des sozialen Dialogs in der EU – das volle Potenzial des sozialen
Dialogs soll für einen gerechten Übergang ausgeschöpft werden – sowie einen
Vorschlag für eine Empfehlung des
Rates, wie die Mitgliedstaaten den sozialen Dialog und die Tarifverhandlungen
weiter stärken können (s. Mitteilung).
Mehr dazu in unserer nächsten Ausgabe.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Bewertung des Qualitätsrahmens für Praktika :
Die Europäische Kommission veröffentliche am 10. Januar ihre Bewertung des europäischen
Qualitätsrahmens für Praktika, der 2014 als Empfehlung des Rates (s. Mitteilung)
angenommen worden war. Dieser Rahmen gibt den Mitgliedstaaten 21 Qualitätsgrundsätze
an die Hand, um qualitativ hochwertige Lerninhalte und faire Arbeitsbedingungen
anbieten zu können (s. Traineeship). Die Kommission
bestätigte, dass sie im Laufe des Jahres eine aktualisierte Fassung des
Qualitätsrahmens vorlegen und dabei bestimmte Grundsätze stärken will. Dazu gehören
gerechte Entlohnung, Zugang zu sozialem Schutz und bessere Anpassung an
Entwicklungen des Arbeitsmarkts (z. B. die Möglichkeit zur Ausübung von Telearbeit).
Der Bericht verdeutlicht die unterschiedliche Handhabung von Praktika in den
einzelnen Mitgliedstaaten und nennt Beispiele für Tarifverträge in mehreren Ländern
(Österreich, Spanien, Finnland), die den Praktikanten Garantien bieten, wie
Mindestvergütung, Festlegung von Praktikumsplänen oder Arbeitsbedingungen.
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Unbezahlte Praktika: : Das
Europäische Jugendforum hat eine Studie
zu nicht vergüteten Praktika veröffentlicht und den ungleichen Zugang zum
Arbeitsmarkt deutlich gemacht: Während eines meist 6-monatigen Praktikums müssen
Studenten im Durchschnitt 1028 Euro im Monat aufbringen. Dazu kommt, dass Studenten
mit zwei Praktika leichter Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Insgesamt muss ein
Student, laut Jugendforum, für Praktika also mehr als 12.000 Euro ausgeben. Wenn
Praktika nicht vergütet werden, haben es Studenten aus einfachen oder prekären
Haushalten schwerer, Praktika zu machen und folglich auch Arbeit zu finden (s. Mitteilung
und die Petition „Ban
unpaid internships!“ (Verbietet unbezahlte Praktika!)).
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- Mindestlohnrichtlinie : Am
18. Januar hat die dänische Regierung beim Gerichtshof der Europäischen Union
eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne
eingereicht, wie die neue Arbeitsministerin Ane Halsboe-Jørgensen der
Presseagentur Ritzau mittteilte (s. Artikel).
Die EU habe sich mit den Vorschriften zu Löhnen auf „Glatteis“ begeben, so die
Ministerin, denn sie verletzten das EU-Recht. Die Ministerin fordert, diese
Richtlinie für null und nichtig zu erklären. Die schwedische stellvertretende
Arbeitsministerin Paulina Brandberg kündigte am 19. Januar an, sich der Klage
Dänemarks anzuschließen.
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- Richtlinie zur Sorgfaltspflicht :
In einer gemeinsamen Erklärung von
27 europäischen Arbeitgeberorganisationen, darunter BusinessEurope, Ceemet und
ECEG, fordern europäische Unternehmen einen „realistischen, angemessenen und
durchführbaren“ Rahmen zur Sorgfaltspflicht – nur wenige Tage vor der Annahme
des Berichts von Raphaël Glucksman über den Vorschlag für eine Richtlinie zur
Sorgfaltspflicht im Ausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Januar (s. IR Notes 181).
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Rechtsprechung
Sexuelle Diskriminierung von Solo-Selbständigen
: Einem Urteil des Gerichtshofs zufolge darf die sexuelle
Ausrichtung kein Grund sein, einen Dienstvertrag mit einem Selbständigen nicht
abzuschließen oder zu verlängern. Die Rechtssache betrifft einen polnischen
Solo-Selbständigen, der sich auf audiovisuelle Montage spezialisiert hat. Er wirbt
in einem Video auf YouTube mit seinem Lebensgefährten für Toleranz gegenüber
gleichgeschlechtlichen Paaren. Das staatliche Unternehmen, mit dem er einen neuen
Vertrag abgeschlossen hatte, hat diesen daraufhin beendet und ihm seitdem auch keine
neuen Aufträge mehr erteilt. Der Gerichtshof stellt klar, dass berufliche
Tätigkeiten, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 zur Bekämpfung von
Diskriminierungen (s. Harassment and violence at
work) fallen,
auch selbständige Erwerbstätigkeiten beinhalten können, wenn diese „im Rahmen einer
durch eine gewisse Stabilität gekennzeichneten Rechtsbeziehung ausgeübt werden“. Der
Begriff der „Entlassung“ in der Richtlinie, so der Gerichtshof, erfasst auch „die
einseitige Beendigung“ selbständiger Erwerbstätigkeit. Der Gerichtshof hebt hervor,
„dass auch eine Person, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist,
ebenso wie ein Arbeitnehmer, der insbesondere infolge einer Entlassung unfreiwillig
seinen Arbeitsplatz verlieren kann, sich durch Veranlassung ihres Vertragspartners
gezwungen sehen kann, diese Tätigkeit aufzugeben, und sich deshalb in einer
schwierigen Situation befinden kann, die mit der eines entlassenen Arbeitnehmers
vergleichbar ist“. Die Tatsachen im Zusammenhang mit der „Beendigung eines Vertrags“
scheinen „eine unfreiwillige Beendigung der Erwerbstätigkeit eines Selbständigen
darzustellen, die einer Entlassung eines Arbeitnehmers gleichgestellt werden kann“
(EuGH,
12. Januar 2023, Rs. C-356/21, J.K).
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2. Member
States
Dänemark
Abschaffung eines Feiertags :
Die Regierung hat angekündigt, dass sie einen
Ferientag streichen will, um die die erhöhten Kosten für die Verteidigung und
Sicherheit des Landes infolge des Kriegs in der Ukraine zu finanzieren (s. Pressemitteilung).
Bei Annahme des Gesetzesvorhabens wird der Große Gebetstag (Store Bededag),
ein Feiertag, der auf den vierten Freitag nach Ostern fällt, ab 2024 ein normaler
Arbeitstag. Die Gewerkschaften widersprechen dem Vorhaben vehement. Für sie stellt
dies einen Angriff auf das dänische Sozialmodell dar, denn Löhne und
Arbeitsbedingungen sind Sache der Sozialpartner. Da dieser Feiertag in den
Tarifverhandlungen verankert ist, sehen die Gewerkschaften in der beabsichtigten
Abschaffung eine unzulässige Einmischung des Staates (s. Pressemitteilung).
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Frankreich
Rentenreform : Am 10. Januar hat
die Premierministerin den Entwurf für die Rentenreform vorgestellt (s. Mitteilung
et Pressemappe),
der am 23. Januar im Ministerrat angenommen wurde (s. Mitteilung
und Gesetzesvorhaben).
Der Entwurf wird von allen Gewerkschaften, die zum ersten Mal seit 2010 an einem
Strang ziehen, stark kritisiert. Viele Franzosen haben am 19. Januar ihren Unmut
über die Rentenpläne zum Ausdruck gebracht. An diesem Tag hatten die Gewerkschaften
zu Streiks und Demonstrationen aufgerufen (s. gemeinsame
Erklärung). Die Proteste
richten sich vor allem gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters: Von derzeit 62
Jahren soll es bis 2030 schrittweise auf 64 angehoben werden. Die erforderliche
Beitragsdauer von 43 Jahren für volle Rentenbezüge soll früher als vorgesehen schon
ab 2027 gelten und nicht erst ab 2035. Ab September erhöht sich die Beitragsdauer
pro Jahr um drei Monate. Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab, die von der
Regierung als verantwortlich und sozial gerecht vorgestellt wird. Sie sehen in ihr
eine fiskalpolitische Reform, die insbesondere für die Personen ungerecht ist, die
früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind oder nicht durchgängig gearbeitet haben –
wie das oft bei Frauen der Fall ist. Um die Beschäftigungsrate älterer Menschen
anzuheben (56 % in Frankreich gegenüber 60,5 % im EU-Durchschnitt), will die
Regierung einen „Senioren-Index“ einführen. Daran soll die Fähigkeit von Unternehmen
gemessen werden, ältere Beschäftigte einzustellen, weiterzubilden und zu halten.
Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten sollen ihre diesbezüglichen Leistungen
veröffentlichen, und Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten werden bestraft,
wenn sie schlechte Praktiken anwenden. Es sollte beachtet werden, dass die Reform im
Rahmen eines Entwurfs für ein Änderungsgesetz zur Finanzierung der
Sozialversicherung eingeführt wird, was den zeitlichen Rahmen für Diskussionen und
Debatten im Parlament verkürzt, so dass der Entwurf schneller vorangebracht werden
kann als im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Abgesehen von diesem Verstoß gegen
den demokratischen Prozess sehen Experten darin das Risiko, dass der Conseil
constitutionnel, das französische Verfassungsgericht, bestimmte Maßnahmen für
nichtig erklären wird, die nicht direkt mit dem Ziel dieses Gesetzes verbunden sind,
nämlich der Finanzierung der Sozialversicherung. Ein neuer Protesttag, zu dem alle
Gewerkschaften aufgerufen haben, ist für den 31. Januar geplant (s. gemeinsame
Erklärung).
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Ungarn
- Einschränkung des Streikrechts :
Das Verfassungsgericht hat am 29. November 2022 ein Urteil
erlassen, laut dem Gesetz
Nr. 5 vom 26. Mai 2022 die Aufhebung des Gefahrenzustands in Bezug auf
Covid-19 verfassungsgemäß ist. Dabei scheint dieses Gesetz, das das
Streikrecht einschränkt, die ILO-Übereinkommen und -Grundsätze eindeutig zu
verletzen. Denn Lehrkräfte sind danach verpflichtet, die Kinder ihrer Klasse von
7.00 bis 18.00 Uhr (je nach Klassenstufe) zu betreuen. In der Praxis verhindert
diese Bestimmung, dass Lehrkräfte sich an Streiks beteiligen, zumal bei einer
Arbeitsverweigerung Disziplinarmaßnahmen verhängt werden können (man spricht von
zivilem Ungehorsam). Aber nach Ansicht des Gerichts ist das Recht der Kinder auf
Bildung ein rechtmäßiges Ziel, das eine erforderliche und angemessene
Einschränkung des Streikrechts rechtfertigt.
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3.
Drittstaaten
Großbritannien
Einschränkung des Streikrechts :
Während das Vereinigte Königreich die größte Streikwelle seit 30
Jahren erlebt, kündigt die Regierung einen neuen Gesetzentwurf an: Im öffentlichen
Sektor soll „ein Mindestmaß an Dienstleistungen‟ für die Menschen gewährleistet
sein, die im Fall eines Streiks öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen
müssen. Das Gesetz soll für „wichtige öffentliche Dienste“ gelten wie
Gesundheitsdienste, Bildung, Feuerwehr und Rettungsdienste, Transport, Stilllegung
von Kernkraftwerken und Sicherheit der Grenzen (s. Pressemitteilung).
Zur Festlegung der „Mindestsicherheitsniveaus‟ wird die Regierung die betroffenen
Stellen anhören: Feuerwehr, Rettungsdienste und Eisenbahn. Für die
Gesundheitsdienste, den Bildungsbereich, Kernenergie, Verkehr und Grenzsicherheit
hofft die Regierung, „weiterhin freiwillige Vereinbarungen abzuschließen“. Dieses
Vorhaben folgt auf die Einschränkung des Streikrechts durch das Gesetz vom Juli
2022, wonach Unternehmen qualifizierte Leiharbeitnehmer einstellen können, um
Streikende zu ersetzen (s. Pressemitteilung). Diese von den
Gewerkschaften heftig kritisierten Bestimmungen verstoßen laut Experten eventuell
gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Vereinigungsfreiheit.
Für Paul Nowak, Vorsitzender des Gewerkschaftsbundes TUC, „handelt es sich um einen
Angriff auf das Streikrecht. Es ist ein Angriff auf die Beschäftigten“. Er kündigte
an, dass „die Gewerkschaften in jeder Phase des Prozesses gegen diese Entscheidung
kämpfen werden‟ (s. Pressemitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Vereinbarung angepasst : Nachdem
der Veolia-Konzern seinen Konkurrenten Suez übernommen hatte, verkleinerte sich der
europäische Markt für die unabhängig gebliebene Suez Gruppe. Das Unternehmen mit
nunmehr 40.000 Beschäftigten nahm im September 2022 Verhandlungen auf, um seine
EBR-Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zu überarbeiten. Ziel ist es, die „überholten
Bestimmungen der Vereinbarung zu ändern und dabei soweit wie möglich den Geist der
ursprünglichen Vereinbarung zu erhalten‟. In der Präambel der neuen Vereinbarung, die am
22. November 2022 unterzeichnet wurde, erinnern die Parteien daran, dass „der
soziale Dialog für die Bedeutung und Wirksamkeit der Entscheidungen der
Unternehmensleitung förderlich sein kann, weil die Arbeitnehmervertreter die
Möglichkeit erhalten, die Gründe für die Entscheidungen zu erfahren und zu
verstehen, sowie Vorschläge zur Ergänzung oder Verbesserung zu unterbreiten‟. Die
Vereinbarung enthält eine wichtige Klausel zu grenzübergreifenden Fragen, die
„Angelegenheiten bezüglich einer Tochtergesellschaft außerhalb Frankreichs
betreffen, die auf eine Entscheidung des herrschenden Unternehmens zurückgehen oder
eine direkte Folge von Vorgaben der Gruppe sind, und die für die europäischen
Beschäftigten hinsichtlich des Umfangs ihrer potenziellen Auswirkungen von Bedeutung
sind oder zu einer Verlagerung von Tätigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten führen“.
Laut EBR-Vorsitzender Christine Chiffre „ist es damit möglich, in den
Zuständigkeitsbereich des EBR Vorhaben aufzunehmen, die nur in einem einzigen Land
durchgeführt werden, aber auch in anderen Ländern umgesetzt werden könnten‟. Die
5.000 britischen Beschäftigten sind übrigens weiterhin im EBR vertreten. Außerdem
ist vorgesehen, dass die Unternehmensleitung „dem EBR auch alle Informationen über
die weltweite Strategie der Gruppe zur Verfügung stellen kann, die er für
erforderlich erachtet‟ – also Informationen, die über den rein europäischen Bereich
hinausgehen. Im Vergleich zur früheren Vereinbarung ist der Schwellenwert für die
Beschäftigtenzahl für einen Vertreter im EBR von 250 auf 100 gesunken. Die
Arbeitsgruppen werden von vier auf zwei reduziert: Es gibt eine ständige
Arbeitsgruppe für Fragen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und eine
Arbeitsgruppe, die vorübergehend zu einem vom EBR gewählten Thema eingesetzt wird.
Der EBR hat derzeit 15 Mitglieder. Sein engerer Ausschuss, der sich aus vier
Mitgliedern zusammensetzt, tagt sechsmal im Jahr. Laut Vereinbarung sind zwei
Plenarsitzungen pro Jahr vorgesehen.
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Neuverhandlung : Nach
anderthalbjährigen Gesprächen haben die Unternehmensleitung von IBM und die EBR-Mitglieder des
Konzerns ihre EBR-Vereinbarung
und ihre internen Vorschriften
überarbeitet. „Es ging darum, mehrere Unklarheiten im Text zu beseitigen, um
Klarheit zu schaffen und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden, die in den
letzten Jahren zu Diskussionen und manchmal zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben“,
sagt EBR-Vorsitzender Marc Born. „Die Mitglieder sind davon überzeugt, dass mit der
jetzigen abgeänderten Vereinbarung ein konstruktiver und offener Dialog mit der
Unternehmensleitung weiterhin möglich ist.“ Die Vereinbarung, die bis 2028 gültig
ist, sieht zwei ordentliche Versammlungen pro Jahr vor und mehrere zusätzliche
Sitzungen des engeren Ausschusses, dazu Dolmetschen, Übersetzung, Schulungen und
externe Sachverständige. Das Vereinigte Königreich ist dagegen – trotz Antrag des
EBR – nicht mehr vertreten.
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