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IR Notes 208 – 17 Mai 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Odile Chagny, Ökonomin am Institut für wirtschaftliche und soziale
Forschung (IRES) und Mitgründerin des Netzwerks Sharers & Workers
Sie
haben am europäischen Projekt „SeCoIA Deal“ teilgenommen:
Was sind die wichtigsten Instrumente, die in Unternehmen mit
KI-Systemen eingesetzt werden
können? Eine Zielvorgabe des Projekts,
dessen Trägerorganisation der französische Gewerkschaftsbund CFE-CGC
ist und das von der Europäischen Kommission kofinanziert wurde,
lautete, allgemeine Instrumente und Empfehlungen für alle
Interessenträger und Akteure zu erarbeiten, die von der Einführung
von KI-Systemen betroffen sind. Die Instrumente sollen ein
kollektives Vertrauen in diese Systeme aufbauen und den sozialen
Dialog als Hebel dafür einzusetzen: Das war der Leitgedanke des
Projekts. Es scheint notwendig zu sein, die Kapazität von
Unternehmern, insbesondere der KU/KMU, Arbeitnehmervertretern und
ganz allgemein des sozialen Dialogs zu stärken, damit am
Arbeitsplatz „eine Kontrolle der ersten Ebene“ erfolgt. Wir
empfehlen vor allem die Einrichtung eines Registers mit einer
Beschreibung und Bewertung der Vorhaben zur Einführung von KI.
Dadurch sollen alle Interessengruppen frühzeitig einbezogen werden
können, um die Rechenschaftspflicht durch gemeinsame
Entscheidungsfindung und Überwachung zu stärken. Wir haben zudem
festgestellt, dass sich der soziale Dialog über KI in Unternehmen
häufig auf den Zeitpunkt der Einführung konzentriert und danach
verebbt. Daher empfehlen wir einen regelmäßigen und weiterführenden
Dialog zwischen den Akteuren über die Entwicklung KI-basierter
Instrumente im Unternehmen mit einer Überprüfungsklausel, die
Folgetreffen vorschreibt. Ferner sollte ein „Ethikbeauftragter“ für
KI-Systeme bestimmt werden, analog zum Datenschutzbeauftragten gemäß
DSGVO. Er hätte eine Mittlerrolle und wäre das Bindeglied zwischen
Unternehmen und Anbietern von KI-Systemen. Ergänzend dazu und
zusätzlich zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter
sollte einmal jährlich ein Ethikausschuss tagen, der sich aus den
Interessengruppen zusammensetzt (Vertretern der Unternehmensleitung,
Juristen und Arbeitnehmervertretern). Auf diesen Tagungen wird
Bilanz gezogen – Aufstellung der Unterrichtungen und Anhörungen über
die Einführung neuer Technologien im Zusammenhang mit KI,
Aktualisierung des Registers – und der Ethikbeauftragte informiert
über neue Angaben von Anbietern und Entwicklungen im Bereich
nationaler und europäischer Vorschriften. Schließlich ist es
wichtig, über das einzelne Unternehmen hinauszudenken und eine
zuständige Stelle, an der Vertreter der Industrie und der
Gewerkschaften beteiligt sind, zu beauftragen, den Mehrwert eines
KI-Systems in einem Sektor oder einer Branche zu bestimmen und
abzubilden. Anhand dieser Abbildung können die potenziellen
Auswirkungen auf die Interessengruppen bestimmt und eine ausgewogene
Verteilung der Gewinne oder Verluste des durch die KI-Systeme
geschaffenen oder verlagerten Werts ermöglicht werden.
>
Weitere Informationen hierzu:
S. die Website des Projekts sowie den Abschlussbericht.
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Agenda
23. – 26. Mai Berlin 15. Kongress des
Europäischen Gewerkschaftsbunds
26. und 27.
Mai Porto Sozialgipfel.
Auf der Agenda stehen das Europäische Jahr der Kompetenzen, die
Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und die sozialen
Auswirkungen der beiden Krisen (Covid-19 und Ukraine-Krieg) (s. Mitteilung
der portugiesischen Delegation des Rats).
12. Juni Luxemburg Rat
„Beschäftigung und Sozialpolitik“
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Über uns
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Nr.: 0621 Z 93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Eine neue
Etappe bei der Reglementierung von KI
Die beiden Parlamentsausschüsse für Binnenmarkt und für bürgerliche Freiheiten
stimmten am 11. Mai mit großer Mehrheit für einen Entwurf
eines Verhandlungsmandats für Vorschriften für Künstliche Intelligenz. Wenn
der Entwurf auf der Plenartagung vom 12. bis 15. Juni gebilligt wird, können die
Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über diesen von der EU-Kommission am 21. April
2021 vorgelegten Vorschlag
aufgenommen werden (s. IR Notes 163 und Artificial intelligence). Vor
Einführung oder Nutzung eines hochriskanten KI-Systems am Arbeitsplatz, so heißt es
im Text der Abgeordneten, werden sich die „Bereitsteller“ (dazu zählen natürliche
und juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die für den
Betrieb eines KI-Systems verantwortlich sind, also Arbeitgeber im Rahmen eines
Arbeitsverhältnisses) „mit den Arbeitnehmervertretern beraten, um zu einer
Vereinbarung zu gelangen, und die betroffenen Beschäftigten informieren, dass sie
einem solchen System unterliegen“. Das heißt, für KI, die nicht zu den
Hochrisiko-Systemen gehört, gibt es keinerlei Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren. Hochrisiko-KI-Systeme sind in den Änderungsanträgen der
Abgeordneten etwas besser definiert, so dass die EU spezifischere Maßnahmen
ergreifen kann, um KI im Beschäftigungsverhältnis zu regeln. Es wird zur Pflicht,
die Auswirkungen der Einführung von KI auf die Grundrechte sowie auf die Gesundheit
und Sicherheit von Personen zu bewerten. Doch unterliegt „die Nutzung von KI am
Arbeitsplatz nur dann Einschränkungen, wenn diese ‚ein signifikantes Risiko‘
darstellt“, so der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB). Da dies schwer nachzuweisen
ist, bleibt die Gefahr, dass Sicherheit und Rechte der Beschäftigten missachtet
werden“. Denn „Anbieter werden generell angeben, dass ihre Anwendungen ein Risiko
für Beschäftigte darstellen können, diese Risiken aber als nicht signifikant
einstufen“. Die stellvertretende EGB-Generalsekretärin Isabelle Schömann bedauert,
dass Vorschriften für KI „in einem von Unternehmensinteressen dominierten
Standardisierungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ aufgestellt wurden
(s. Pressemitteilung).
> Siehe
auch: Introducing
AI at work: workers must be involved, von Isabelle Barthès und Patricia
Velicu, Social Europe, 8. Mai 2023
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Arbeiten bei Hitze : Die
Europäische Kommission kündigte am 15. Mai die Veröffentlichung eines Leitfadens
für Arbeiten in großer Hitze an. Das von der Europäischen Agentur für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erstellte Dokument soll Unternehmen
darin unterstützen, die allgemeinen Grundsätze der Risikobewertung und -prävention
zu beachten. Der Europäische Gewerkschaftsbund erwartet nun, dass die Kommission
verbindliche Vorschriften erarbeitet und Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz festlegt
(s. Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Bezahlte Praktika : Der
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments
nahm am 8. Mai mit großer Mehrheit eine Entschließung an, mit der die Europäische
Kommission aufgefordert wird, nicht die aktuelle Empfehlung
vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika zu
überarbeiten, die kein verbindliches Instrument ist, sondern vielmehr eine
Richtlinie über hochwertige Praktika in der EU vorzuschlagen (s. Traineeship). Dies ist die Antwort der
Abgeordneten auf die Bewertung des Qualitätsrahmens durch die Kommission im Januar
2023, bei der sie eine Überarbeitung des Bezugsrahmens im Laufe des Jahres
ankündigte (s. IR Notes
200). Die Abgeordneten fordern u.a. eine angemessene Vergütung aller
Praktika, damit ein angemessener Lebensstandard gewährleistet ist, um mindestens die
Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum und Fahrkosten zu decken (s. Pressemitteilung
des Parlaments). Ferner fordern sie die Kommission auf, ein weiteres verbindliches
Instrument (einen Beschluss) für Praktika zu verabschieden, die dem Erwerb von
Bildungsqualifikationen dienen. Die legislative Entschließung dürfte im Juni im
Plenum des Parlaments angenommen werden, so dass die Kommission dann zu den
Forderungen der Abgeordneten Stellung nehmen muss. Der Dachverband der europäischen
Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände CEEMET unterstützt das Ziel, die Qualität
von Praktika zu verbessern, „bedauert“ hingegen die Forderung nach „einer Richtlinie
zur Vergütung von Praktika“ ebenso wie einen Beschluss in Bezug auf die Erlangung
von Qualifikationen. Für den Dachverband gibt es keine rechtliche Grundlage, um
Gesetze zu diesem Thema zu erlassen – hier werde der Grundsatz der Subsidiarität
verletzt (s. Mitteilung).
Der Europäische Gewerkschaftsbund dagegen ist der Ansicht, die Kommission solle
„gerechte Praktika umsetzen, indem sie mit Gewerkschaften zusammenarbeitet, um eine
Richtlinie zu erstellen, damit junge Menschen in Europa nicht länger ausgebeutet
werden (s. Pressemitteilung).
> Weiterführende Informationen:
European Parliamentary Research Service, Müller, K., The
quality of traineeships in the EU – European added value assessment, Januar
2022. Siehe auch die am 28. April veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage,
nach der mehr als die Hälfte der jungen Praktikanten (55 %) eine Vergütung erhielten
– ein Anstieg gegenüber der Umfrage von 2013 (40 %). In 70 % dieser Fälle war es der
Arbeitgeber, der den Lohn oder eine andere finanzielle Entschädigung zahlte. 61 %
der Befragten gaben an, während ihres Praktikums vollständigen (33 %) oder
teilweisen (28 %) Zugang zum Sozialschutz gehabt zu haben (s. Pressemitteilung
der Generaldirektion Beschäftigung).
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Sozialer Fahrplan : Auf dem
Sozialgipfel in Porto im Mai 2021 wurde der Aktionsplan zur europäischen Säule
sozialer Rechte angenommen (s. IR Notes 164).
Die Europaabgeordneten zogen nun Bilanz der Maßnahmen, die seither
durchgeführt wurden, und nahmen am 11. Mai eine Entschließung
zum Fahrplan für ein soziales Europa an : Eine Initiative, die der
Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs folgt, die von der Kommission
im Januar vorgeschlagen worden war (s. IR Notes 201). Die
Abgeordneten betonen, „dass der soziale Dialog, die Demokratie am Arbeitsplatz und
das Recht auf Kollektivverhandlungen von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der
Europäischen Säule sozialer Rechte und die Erreichung einer stärkeren Konvergenz der
Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa sind“. Sie erstellten ferner eine Liste mit
ihren Erwartungen an Kommission und Mitgliedstaaten, eine Art Fahrplan, der ihre
Position zu künftigen sozialen Themen deutlich macht. Wir möchten 9 Ziele
hervorheben, die insbesondere Beschäftigte in Unternehmen betreffen: Die
Abgeordneten fordern, 1. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um auf das Ziel von „null
Todesfällen am Arbeitsplatz“ hinzuarbeiten; 2. gezielte Anreize zu fördern, um einen
schrittweisen Übergang in den Ruhestand zu erleichtern (flexible
Arbeitszeitregelungen, geeignete Anpassungen am Arbeitsplatz); 3. einen
Legislativvorschlag für einen Europäischen Sozialversicherungspass vorzulegen, um
den nationalen Behörden und den Sozialpartnern „ein Instrument in Echtzeit an die
Hand zu geben, um das nationale Recht und das Unionsrecht wirksam durchzusetzen“; 4.
eine Richtlinie über psychische Risiken und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu
erstellen; 5. die Richtlinie über öffentliche Auftragsvergabe zu überarbeiten, um
die Sozialklauseln weiter zu stärken, damit Wirtschaftsteilnehmer und
Unterauftragnehmer verpflichtet werden, das Recht der Beschäftigten, einschließlich
des Rechts auf Tarifverhandlungen, uneingeschränkt zu achten; 6. ein Instrument für
einen sozialen Aufwärtskonvergenzrahmen vorzulegen; 7. Die Leiharbeitsrichtlinie zu
überarbeiten; 8. einen Rechtsrahmen vorzulegen, mit dem Veränderungen im
Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel in der Arbeitswelt
vorweggenommen und bewältigt werden können, wobei der Schwerpunkt einerseits auf der
Bedeutung des Erhalts von hochwertigen Arbeitsplätzen liegen sollte, indem die
Beschäftigten bei der Umgestaltung des Arbeitsmarktes begleitet werden und Zugang zu
angemessener Aus- und Weiterbildung erhalten, und andererseits auf der Einbeziehung
der Sozialpartner in die Beschlussfassungsverfahren auch durch die Förderung von
Tarifverhandlungen über die Antizipation und Bewältigung des Wandels; 9. einen
Legislativvorschlag zu künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz vorzulegen.
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Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz :
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am
26. April eine von der künftigen spanischen Ratspräsidentschaft ersuchte Stellungnahme
zu den Folgen prekärer Arbeitsverhältnisse auf die psychische Gesundheit von
Beschäftigten angenommen (s. Psychosocial risks). Der
Ausschuss unterstreicht, dass prekäre Beschäftigung „die Wahrscheinlichkeit einer
Verschlechterung der psychischen Gesundheit der Beschäftigten erhöht‟ und „mit den
Nachhaltigkeitszielen in der EU nicht vereinbar ist‟. Es handelt sich um ein
„Problem der öffentlichen Gesundheit, das beseitigt werden muss‟. Unter die
Definition von prekärer Beschäftigung (s. Precarious work) fallen somit
„unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung, lange Arbeitszeiten oder ständige
Abrufbereitschaft, niedrige oder unsichere Löhne, missbräuchlicher Rückgriff auf
befristete Arbeitsverträge, Null-Stunden-Verträge oder Abrufverträge, Arbeit ohne
Vertrag oder Arbeit ohne Schutzmaßnahmen‟. Der EWSA schlägt die Annahme einer
Richtlinie zur Entwicklung von Maßnahmen zur „Primärprävention arbeitsbedingter
psychosozialer Risiken mit einem organisatorischen und kollektiven Ansatz‟ vor.
Diese Risiken sollen beseitigt oder verringert werden, 1. „als Reaktion auf die
Ergebnisse der Bewertung psychosozialer Risiken und 2. zur ursächlichen Änderung der
als schädlich anerkannten Arbeitsbedingungen durch organisatorische Eingriffe, um zu
verhindern, dass Präventivmaßnahmen sich ausschließlich auf die Stärkung und
Rehabilitation der Betroffenen konzentrieren‟. Diese Stellungnahme verstärkt den
Druck durch das EU-Parlament (s. IR Notes 190) und
den Europäischen Gewerkschaftsbund auf die Europäische Kommission, die eine
Initiative in diesem Bereich angekündigt hat (s. IR Notes 199), um
eine Richtlinie zur Bekämpfung psychosozialer Risiken vorzulegen.
- Rat „Beschäftigung und Soziale
Angelegenheiten“: Die EU-Ministerinnen und -Minister für
Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten haben auf ihrer informellen Tagung am
3. und 4. Mai über die Auswirkungen der Umgestaltung des Arbeitsmarkts und auf
das Qualifikationsangebot in der EU diskutiert, ebenso wie über die Folgen der
Überalterung der Bevölkerung auf die Systeme der sozialen Sicherheit (s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Schutz von Hinweisgebern : Am
12. Mai hat der Bundestag ein Hinweisschutzgebergesetz verabschiedet (s. Mitteilung),
nachdem Bundestag und Bundesrat sich auf einen Kompromiss geeinigt hatten (s. Mitteilung).
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten, an
die sich Hinweisgeber wenden können. Für den DGB ist es ein Gesetz mit „ärgerlichen
Lücken […], das in Teilen gegen europarechtliche Vorgaben verstößt‟, vor allem, da
es grundsätzlich den internen Meldekanal vorschreibt. Die
EU-Whistleblower-Richtlinie sieht keine Verpflichtung vor, sich zunächst an interne
Stellen zu wenden – interner und externer Meldeweg sind laut Richtlinie gleichrangig
zu behandeln. Außerdem ist kein Schmerzensgeld für Hinweisgebende vorgesehen (s. Pressemitteilung).
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Arbeitnehmer mit Behinderung :
Ebenfalls am 12. Mai hat der Bundestag einem Gesetz zur
Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt, das eine Erhöhung der
Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber vorsieht (s. Mitteilung).
Zurzeit müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten auf wenigstens 5 % der
Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Für jeden nicht mit einem
schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine monatliche
Ausgleichsabgabe fällig: 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis 5 %, 245
Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 % und 360 Euro bei
einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %. Das Gesetz, das am 1. Januar 2024 in
Kraft tritt, sieht eine vierte Staffel vor: Liegt die Beschäftigungsquote bei 0 %,
muss der Arbeitgeber 720 Euros zahlen.
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Spanien
Vereinbarung über Beschäftigung und
Tarifverhandlungen : Die Sozialpartner unterzeichneten am
10. Mai die 5. Vereinbarung über
Beschäftigung und Tarifverhandlungen mit Empfehlungen für Tarifverhandlungen
auf Branchen- und Unternehmensebene über verschiedene Themen. Gleichzeitig wurde
eine allgemeine Lohnerhöhung von 4 % für 2023, von 3 % für 2024 und 3 % für 2025
vorgesehen. Die Vereinbarung enthält eine Revisionsklausel: Falls die Inflation
diese Werte übersteigt, werden die Löhne und Gehälter jährlich um maximal 1 %
zusätzlich erhöht. Zu den Themen, die in den Branchen- und Betriebsvereinbarungen
von den Sozialpartnern behandelt werden sollen, gehören die Beteiligung der
Beschäftigten am technologischen und digitalen Transformationsprozess,
Geschlechtergleichstellung, Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Telearbeit, das
Recht auf Abschaltung, Schutz von Diversität und LGTBI-Menschen. Der Text enthält
Leitlinien zur Vorgehensweise bei sexueller und sexistischer Belästigung oder
Gewalt. Die Gewerkschaft UGT sieht darin ein Instrument, die Prekarität zu
verringern und „den sozialen Frieden durch eine bessere Verteilung des Reichtums“ zu
garantieren (s. Mitteilung). Die Gewerkschaft CCOO begrüßt eine
nationale Vereinbarung anstelle von branchenweisen Verhandlungen: Dieses „Szenarium
ist für die Beschäftigten vorteilhafter, auch wenn die Verpflichtungen jetzt noch
alle in Tarifvereinbarungen umgesetzt werden müssen, um die Arbeitsbedingen zu
verbessern“ (s. Mitteilung). Der
Arbeitgeberverband CEOE sieht in der Vereinbarung die Bestätigung der
Tarifverhandlungen als Modell für die Selbstverwaltung der Arbeitsbeziehungen (s. Mitteilung).
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Arbeiten bei großer Hitze: :
Gemäß königlicher
Gesetzesverordnung 4/2023 vom 11. Mai 2023 müssen Arbeitgeber nunmehr
angemessene Präventivmaßnahmen vorsehen, um allen Risiken bei ungünstigen
Wetterereignissen wie extremen Temperaturen begegnen zu können. Sobald Wetterdienste
eine Warnung der Stufe orange oder rot ausgeben und die vorbeugenden Maßnahmen
unzureichend sind, müssen die Arbeitsbedingungen angepasst werden. Dazu gehört auch
die Kürzung oder Änderung der täglichen Arbeitszeit. Die Gewerkschaft UGT bedauert,
dass dieses Thema nicht Gegenstand eines sozialen Dialogs war, begrüßt aber dennoch
die Maßnahme und schlägt vor, Protokolle zur Vorbeugung der Auswirkungen von Hitze
in den Unternehmen anhand einer Mustervereinbarung
auszuhandeln (s. Mitteilung
der UGT).
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Luxemburg
- Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz :
Ein Gesetz vom 7. April 2023 und ein königlicher Erlass vom
1. Mai ändern die Vorschriften zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen des
Arbeitgebers in Bezug auf Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz. Diese Rechtsakte treten am 1. Juni in Kraft (s. Mitteilung).
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