IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 208 – Eine neue Etappe bei der Reglementierung von KI

  IR Notes 208 – 17 Mai 2023
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Odile Chagny, Ökonomin am Institut für wirtschaftliche und soziale Forschung (IRES) und Mitgründerin des Netzwerks Sharers & Workers

Sie haben am europäischen Projekt „SeCoIA Deal“ teilgenommen: Was sind die wichtigsten Instrumente, die in Unternehmen mit KI-Systemen eingesetzt werden können?
Eine Zielvorgabe des Projekts, dessen Trägerorganisation der französische Gewerkschaftsbund CFE-CGC ist und das von der Europäischen Kommission kofinanziert wurde, lautete, allgemeine Instrumente und Empfehlungen für alle Interessenträger und Akteure zu erarbeiten, die von der Einführung von KI-Systemen betroffen sind.  Die Instrumente sollen ein kollektives Vertrauen in diese Systeme aufbauen und den sozialen Dialog als Hebel dafür einzusetzen: Das war der Leitgedanke des Projekts. Es scheint notwendig zu sein, die Kapazität von Unternehmern, insbesondere der KU/KMU, Arbeitnehmervertretern und ganz allgemein des sozialen Dialogs zu stärken, damit am Arbeitsplatz „eine Kontrolle der ersten Ebene“ erfolgt. Wir empfehlen vor allem die Einrichtung eines Registers mit einer Beschreibung und Bewertung der Vorhaben zur Einführung von KI. Dadurch sollen alle Interessengruppen frühzeitig einbezogen werden können, um die Rechenschaftspflicht durch gemeinsame Entscheidungsfindung und Überwachung zu stärken. Wir haben zudem festgestellt, dass sich der soziale Dialog über KI in Unternehmen häufig auf den Zeitpunkt der Einführung konzentriert und danach verebbt. Daher empfehlen wir einen regelmäßigen und weiterführenden Dialog zwischen den Akteuren über die Entwicklung KI-basierter Instrumente im Unternehmen mit einer Überprüfungsklausel, die Folgetreffen vorschreibt. Ferner sollte ein „Ethikbeauftragter“ für KI-Systeme bestimmt werden, analog zum Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO. Er hätte eine Mittlerrolle und wäre das Bindeglied zwischen Unternehmen und Anbietern von KI-Systemen. Ergänzend dazu und zusätzlich zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter sollte einmal jährlich ein Ethikausschuss tagen, der sich aus den Interessengruppen zusammensetzt (Vertretern der Unternehmensleitung, Juristen und Arbeitnehmervertretern).  Auf diesen Tagungen wird Bilanz gezogen – Aufstellung der Unterrichtungen und Anhörungen über die Einführung neuer Technologien im Zusammenhang mit KI, Aktualisierung des Registers – und der Ethikbeauftragte informiert über neue Angaben von Anbietern und Entwicklungen im Bereich nationaler und europäischer Vorschriften. Schließlich ist es wichtig, über das einzelne Unternehmen hinauszudenken und eine zuständige Stelle, an der Vertreter der Industrie und der Gewerkschaften beteiligt sind, zu beauftragen, den Mehrwert eines KI-Systems in einem Sektor oder einer Branche zu bestimmen und abzubilden. Anhand dieser Abbildung können die potenziellen Auswirkungen auf die Interessengruppen bestimmt und eine ausgewogene Verteilung der Gewinne oder Verluste des durch die KI-Systeme geschaffenen oder verlagerten Werts ermöglicht werden.


> Weitere Informationen hierzu: S. die Website des Projekts sowie den Abschlussbericht.

 
  Agenda

 


23. – 26. Mai
Berlin

15. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds


26. und 27. Mai
Porto

Sozialgipfel. Auf der Agenda stehen das Europäische Jahr der Kompetenzen, die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und die sozialen Auswirkungen der beiden Krisen (Covid-19 und Ukraine-Krieg) (s. Mitteilung der portugiesischen Delegation des Rats).


12. Juni
Luxemburg
Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Pascale Turlan und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das 
IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95


Impressum. Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: Ideal prod – 14 rue  Auguste Morel – 89100 Sens – Frankreich – Tel.: + 33 (0)3 86 83 21 21. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 
  Folgen Sie uns auf LinkedIn

Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns! 278 Personen folgen uns bereits!

 
  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Eine neue Etappe bei der Reglementierung von KI

Die beiden Parlamentsausschüsse für Binnenmarkt und für bürgerliche Freiheiten stimmten am 11. Mai mit großer Mehrheit für einen Entwurf eines Verhandlungsmandats für Vorschriften für Künstliche Intelligenz. Wenn der Entwurf  auf der Plenartagung vom 12. bis 15. Juni gebilligt wird, können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über diesen von der EU-Kommission am 21. April 2021 vorgelegten Vorschlag aufgenommen werden (s. IR Notes 163 und Artificial intelligence). Vor Einführung oder Nutzung eines hochriskanten KI-Systems am Arbeitsplatz, so heißt es im Text der Abgeordneten, werden sich die „Bereitsteller“ (dazu zählen natürliche und juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die für den Betrieb eines KI-Systems verantwortlich sind, also Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses) „mit den Arbeitnehmervertretern beraten, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, und die betroffenen Beschäftigten informieren, dass sie einem solchen System unterliegen“. Das heißt, für KI, die nicht zu den Hochrisiko-Systemen gehört, gibt es keinerlei Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren. Hochrisiko-KI-Systeme sind in den Änderungsanträgen der Abgeordneten etwas besser definiert, so dass die EU spezifischere Maßnahmen ergreifen kann, um KI im Beschäftigungsverhältnis zu regeln. Es wird zur Pflicht, die Auswirkungen der Einführung von KI auf die Grundrechte sowie auf die Gesundheit und Sicherheit von Personen zu bewerten. Doch unterliegt „die Nutzung von KI am Arbeitsplatz nur dann Einschränkungen, wenn diese ‚ein signifikantes Risiko‘ darstellt“, so der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB). Da dies schwer nachzuweisen ist, bleibt die Gefahr, dass Sicherheit und Rechte der Beschäftigten missachtet werden“. Denn „Anbieter werden generell angeben, dass ihre Anwendungen ein Risiko für Beschäftigte darstellen können, diese Risiken aber als nicht signifikant einstufen“. Die stellvertretende EGB-Generalsekretärin Isabelle Schömann bedauert, dass Vorschriften für KI „in einem von Unternehmensinteressen dominierten Standardisierungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ aufgestellt wurden (s. Pressemitteilung).


> Siehe auch: Introducing AI at work: workers must be involved, von Isabelle Barthès und Patricia Velicu, Social Europe, 8. Mai 2023


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Arbeiten bei Hitze : Die Europäische Kommission kündigte am 15. Mai die Veröffentlichung eines Leitfadens für Arbeiten in großer Hitze an. Das von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erstellte Dokument soll Unternehmen darin unterstützen, die allgemeinen Grundsätze der Risikobewertung und -prävention zu beachten. Der Europäische Gewerkschaftsbund erwartet nun, dass die Kommission verbindliche Vorschriften erarbeitet und Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz festlegt (s. Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

Bezahlte Praktika : Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments nahm am 8. Mai mit großer Mehrheit eine Entschließung an, mit der die Europäische Kommission aufgefordert wird, nicht die aktuelle Empfehlung vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika zu überarbeiten, die kein verbindliches Instrument ist, sondern vielmehr eine Richtlinie über hochwertige Praktika in der EU vorzuschlagen (s. Traineeship). Dies ist die Antwort der Abgeordneten auf die Bewertung des Qualitätsrahmens durch die Kommission im Januar 2023, bei der sie eine Überarbeitung des Bezugsrahmens im Laufe des Jahres ankündigte (s. IR Notes 200). Die Abgeordneten fordern u.a. eine angemessene Vergütung aller Praktika, damit ein angemessener Lebensstandard gewährleistet ist, um mindestens die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum und Fahrkosten zu decken (s. Pressemitteilung des Parlaments). Ferner fordern sie die Kommission auf, ein weiteres verbindliches Instrument (einen Beschluss) für Praktika zu verabschieden, die dem Erwerb von Bildungsqualifikationen dienen. Die legislative Entschließung dürfte im Juni im Plenum des Parlaments angenommen werden, so dass die Kommission dann zu den Forderungen der Abgeordneten Stellung nehmen muss. Der Dachverband der europäischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände CEEMET unterstützt das Ziel, die Qualität von Praktika zu verbessern, „bedauert“ hingegen die Forderung nach „einer Richtlinie zur Vergütung von Praktika“ ebenso wie einen Beschluss in Bezug auf die Erlangung von Qualifikationen. Für den Dachverband gibt es keine rechtliche Grundlage, um Gesetze zu diesem Thema zu erlassen – hier werde der Grundsatz der Subsidiarität verletzt (s. Mitteilung). Der Europäische Gewerkschaftsbund dagegen ist der Ansicht, die Kommission solle „gerechte Praktika umsetzen, indem sie mit Gewerkschaften zusammenarbeitet, um eine Richtlinie zu erstellen, damit junge Menschen in Europa nicht länger ausgebeutet werden (s. Pressemitteilung).


> Weiterführende Informationen: European Parliamentary Research Service, Müller, K., The quality of traineeships in the EU – European added value assessment, Januar 2022. Siehe auch die am 28. April veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage, nach der mehr als die Hälfte der jungen Praktikanten (55 %) eine Vergütung erhielten – ein Anstieg gegenüber der Umfrage von 2013 (40 %). In 70 % dieser Fälle war es der Arbeitgeber, der den Lohn oder eine andere finanzielle Entschädigung zahlte. 61 % der Befragten gaben an, während ihres Praktikums vollständigen (33 %) oder teilweisen (28 %) Zugang zum Sozialschutz gehabt zu haben (s. Pressemitteilung der Generaldirektion Beschäftigung).



Sozialer Fahrplan : Auf dem Sozialgipfel in Porto im Mai 2021 wurde der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte angenommen (s. IR Notes 164). Die Europaabgeordneten zogen nun Bilanz der Maßnahmen, die seither durchgeführt wurden, und nahmen am 11. Mai eine Entschließung zum Fahrplan für ein soziales Europa an : Eine Initiative, die der Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs folgt, die von der Kommission im Januar vorgeschlagen worden war (s. IR Notes 201). Die Abgeordneten betonen, „dass der soziale Dialog, die Demokratie am Arbeitsplatz und das Recht auf Kollektivverhandlungen von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und die Erreichung einer stärkeren Konvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa sind“. Sie erstellten ferner eine Liste mit ihren Erwartungen an Kommission und Mitgliedstaaten, eine Art Fahrplan, der ihre Position zu künftigen sozialen Themen deutlich macht. Wir möchten 9 Ziele hervorheben, die insbesondere Beschäftigte in Unternehmen betreffen: Die Abgeordneten fordern, 1. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um auf das Ziel von „null Todesfällen am Arbeitsplatz“ hinzuarbeiten; 2. gezielte Anreize zu fördern, um einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand zu erleichtern (flexible Arbeitszeitregelungen, geeignete Anpassungen am Arbeitsplatz); 3. einen Legislativvorschlag für einen Europäischen Sozialversicherungspass vorzulegen, um den nationalen Behörden und den Sozialpartnern „ein Instrument in Echtzeit an die Hand zu geben, um das nationale Recht und das Unionsrecht wirksam durchzusetzen“; 4. eine Richtlinie über psychische Risiken und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu erstellen; 5. die Richtlinie über öffentliche Auftragsvergabe zu überarbeiten, um die Sozialklauseln weiter zu stärken, damit Wirtschaftsteilnehmer und Unterauftragnehmer verpflichtet werden, das Recht der Beschäftigten, einschließlich des Rechts auf Tarifverhandlungen, uneingeschränkt zu achten; 6. ein Instrument für einen sozialen Aufwärtskonvergenzrahmen vorzulegen; 7. Die Leiharbeitsrichtlinie zu überarbeiten; 8. einen Rechtsrahmen vorzulegen, mit dem Veränderungen im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel in der Arbeitswelt vorweggenommen und bewältigt werden können, wobei der Schwerpunkt einerseits auf der Bedeutung des Erhalts von hochwertigen Arbeitsplätzen liegen sollte, indem die Beschäftigten bei der Umgestaltung des Arbeitsmarktes begleitet werden und Zugang zu angemessener Aus- und Weiterbildung erhalten, und andererseits auf der Einbeziehung der Sozialpartner in die Beschlussfassungsverfahren auch durch die Förderung von Tarifverhandlungen über die Antizipation und Bewältigung des Wandels; 9. einen Legislativvorschlag zu künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz vorzulegen.



Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz : Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am 26. April eine von der künftigen spanischen Ratspräsidentschaft ersuchte Stellungnahme zu den Folgen prekärer Arbeitsverhältnisse auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten angenommen (s. Psychosocial risks). Der Ausschuss unterstreicht, dass prekäre Beschäftigung „die Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit der Beschäftigten erhöht‟ und „mit den Nachhaltigkeitszielen in der EU nicht vereinbar ist‟. Es handelt sich um ein „Problem der öffentlichen Gesundheit, das beseitigt werden muss‟. Unter die Definition von prekärer Beschäftigung (s. Precarious work) fallen somit „unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung, lange Arbeitszeiten oder ständige Abrufbereitschaft, niedrige oder unsichere Löhne, missbräuchlicher Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge, Null-Stunden-Verträge oder Abrufverträge, Arbeit ohne Vertrag oder Arbeit ohne Schutzmaßnahmen‟. Der EWSA schlägt die Annahme einer Richtlinie zur Entwicklung von Maßnahmen zur „Primärprävention arbeitsbedingter psychosozialer Risiken mit einem organisatorischen und kollektiven Ansatz‟ vor.  Diese Risiken sollen beseitigt oder verringert werden, 1. „als Reaktion auf die Ergebnisse der Bewertung psychosozialer Risiken und 2. zur ursächlichen Änderung der als schädlich anerkannten Arbeitsbedingungen durch organisatorische Eingriffe, um zu verhindern, dass Präventivmaßnahmen sich ausschließlich auf die Stärkung und Rehabilitation der Betroffenen konzentrieren‟. Diese Stellungnahme verstärkt den Druck durch das EU-Parlament (s. IR Notes 190) und den Europäischen Gewerkschaftsbund auf die Europäische Kommission, die eine Initiative in diesem Bereich angekündigt hat (s. IR Notes 199),  um eine Richtlinie zur Bekämpfung psychosozialer Risiken vorzulegen.



  • Rat „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“: Die EU-Ministerinnen und -Minister für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten haben auf ihrer informellen Tagung am 3. und 4. Mai über die Auswirkungen der Umgestaltung des Arbeitsmarkts und auf das Qualifikationsangebot in der EU diskutiert, ebenso wie über die Folgen der Überalterung der Bevölkerung auf die Systeme der sozialen Sicherheit (s. Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Schutz von Hinweisgebern : Am 12. Mai hat der Bundestag ein Hinweisschutzgebergesetz verabschiedet (s. Mitteilung), nachdem Bundestag und Bundesrat sich auf einen Kompromiss geeinigt hatten (s. Mitteilung). Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten, an die sich Hinweisgeber wenden können. Für den DGB ist es ein Gesetz mit „ärgerlichen Lücken […], das in Teilen gegen europarechtliche Vorgaben verstößt‟, vor allem, da es grundsätzlich den internen Meldekanal vorschreibt. Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht keine Verpflichtung vor, sich zunächst an interne Stellen zu wenden – interner und externer Meldeweg sind laut Richtlinie gleichrangig zu behandeln. Außerdem ist kein Schmerzensgeld für Hinweisgebende vorgesehen (s. Pressemitteilung).



Arbeitnehmer mit Behinderung : Ebenfalls am 12. Mai hat der Bundestag einem Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt, das eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber vorsieht (s. Mitteilung). Zurzeit müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine monatliche Ausgleichsabgabe fällig: 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis 5 %, 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 % und 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %. Das Gesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sieht eine vierte Staffel vor: Liegt die Beschäftigungsquote bei 0 %, muss der Arbeitgeber 720 Euros zahlen.


Spanien

Vereinbarung über Beschäftigung und Tarifverhandlungen : Die Sozialpartner unterzeichneten am 10. Mai die 5. Vereinbarung über Beschäftigung und Tarifverhandlungen mit Empfehlungen für Tarifverhandlungen auf Branchen- und Unternehmensebene über verschiedene Themen. Gleichzeitig wurde eine allgemeine Lohnerhöhung von 4 % für 2023, von 3 % für 2024 und 3 % für 2025 vorgesehen.  Die Vereinbarung enthält eine Revisionsklausel: Falls die Inflation diese Werte übersteigt, werden die Löhne und Gehälter jährlich um maximal 1 % zusätzlich erhöht. Zu den Themen, die in den Branchen- und Betriebsvereinbarungen von den Sozialpartnern behandelt werden sollen, gehören die Beteiligung der Beschäftigten am technologischen und digitalen Transformationsprozess, Geschlechtergleichstellung, Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Telearbeit, das Recht auf Abschaltung, Schutz von Diversität und LGTBI-Menschen. Der Text enthält Leitlinien zur Vorgehensweise bei sexueller und sexistischer Belästigung oder Gewalt. Die Gewerkschaft UGT sieht darin ein Instrument, die Prekarität zu verringern und „den sozialen Frieden durch eine bessere Verteilung des Reichtums“ zu garantieren (s. Mitteilung). Die Gewerkschaft CCOO begrüßt eine nationale Vereinbarung anstelle von branchenweisen Verhandlungen: Dieses „Szenarium ist für die Beschäftigten vorteilhafter, auch wenn die Verpflichtungen jetzt noch alle in Tarifvereinbarungen umgesetzt werden müssen, um die Arbeitsbedingen zu verbessern“ (s. Mitteilung). Der Arbeitgeberverband CEOE sieht in der Vereinbarung die Bestätigung der Tarifverhandlungen als Modell für die Selbstverwaltung der Arbeitsbeziehungen (s. Mitteilung).



Arbeiten bei großer Hitze: : Gemäß königlicher Gesetzesverordnung 4/2023 vom 11. Mai 2023 müssen Arbeitgeber nunmehr angemessene Präventivmaßnahmen vorsehen, um allen Risiken bei ungünstigen Wetterereignissen wie extremen Temperaturen begegnen zu können. Sobald Wetterdienste eine Warnung der Stufe orange oder rot ausgeben und die vorbeugenden Maßnahmen unzureichend sind, müssen die Arbeitsbedingungen angepasst werden. Dazu gehört auch die Kürzung oder Änderung der täglichen Arbeitszeit. Die Gewerkschaft UGT bedauert, dass dieses Thema nicht Gegenstand eines sozialen Dialogs war, begrüßt aber dennoch die Maßnahme und schlägt vor, Protokolle zur Vorbeugung der Auswirkungen von Hitze in den Unternehmen anhand einer Mustervereinbarung auszuhandeln (s. Mitteilung der UGT).


Luxemburg

  • Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz : Ein Gesetz vom 7. April 2023 und ein königlicher Erlass vom 1. Mai ändern die Vorschriften zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers in Bezug auf Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Diese Rechtsakte treten am 1. Juni in Kraft (s. Mitteilung).
 


Désabonnement

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...