|
| |
IR Notes 215 – 4 Oktober 2023
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Eine Frage an …
Isabelle Ferreras, Senior Research Associate, Center for Labor and a Just
Economy, Harvard; Visiting Fellow für 2023-24, Institute for Ethics in
AI, Oxford und Professorin an der Katholischen Universität Löwen.
Sie
waren als Expertin zur Konferenz der spanischen
EU-Ratspräsident-schaft am 22. September in Santiago de
Compostela eingeladen, wo es um die Zukunft der Arbeit und
des sozialen Dialogs ging. Die Demokratie in Arbeit war eins
von drei Themen, die einem Panel vorgelegt wurden. Gewinnt
dieses Konzept in der europäischen Agenda an
Bedeutung? Ja, es ist wirklich zu einem
Thema geworden, das auf EU-Ebene diskutiert wird. Die spanische
EU-Ratspräsidentschaft in Person von Yolanda Díaz, der spanischen
Ministerin für Arbeit und Sozialwirtschaft, hat die Demokratie in
Arbeit in ihre Prioritätenliste aufgenommen. Sie ruft zu einer
Demokratisierung der Unternehmen auf, die sie in den Mittelpunkt der
europäischen Strategie stellt, sie spricht sogar von einer
„Weggabelung des europäischen Projekts“. Sie erklärte, dass dieses
Thema bereits in diesem Jahr im Mittelpunkt der Diskussionen stehen
müsse, wenn es um die Erstellung des Fahrplans der Europäischen
Kommission geht. Einige Tage später sprach sie vor dem
Exekutivkomitee des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und auch
hier war die Demokratisierung der Unternehmen der zentrale Punkt
ihrer Rede. Sie bezeichnete die Europäischen Betriebsräte als die
Instanzen, die eine echte Möglichkeit bieten, in der Frage der
Arbeitnehmerrechte voranzukommen. Es gibt also tatsächlich eine
echte Bewegung auf europäischer Ebene, mit bestimmten Ländern als
treibende Kraft, ganz offenkundig Spanien, aber auch Belgien – der
Minister für Wirtschaft und Arbeit Pierre-Yves Dermagne nahm
ebenfalls an der Konferenz teil und ab dem kommenden 1. Januar
übernimmt Belgien für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft. Die
portugiesische Arbeitsministerin Ana Mendes Godinho hat sich
ebenfalls ganz eindeutig positioniert, indem sie dazu aufgerufen
hat, die Demokratie in Arbeit ins Zentrum der europäischen Strategie
zu stellen, um den digitalen und grünen Wandel umzusetzen. Und
schließlich hat sich auch der EU-Kommissar für Beschäftigung und
soziale Rechte Nicolas Schmit dafür stark gemacht, dass es auch in
der Wirtschaft Demokratie geben und ein neues Gleichgewicht in den
Entscheidungsstrukturen der Unternehmen geschaffen werden muss. Laut
Nicolas Schmit müssen die Arbeitnehmer das Recht auf Mitbestimmung
haben.
> Mehr
zum Thema: siehe Website von Isabelle Ferreras, Link zur Website
der Konferenz und Rede
von Yolanda Díaz vor dem CES.
|
|
|
 |
| |
Agenda
9. Oktober
Luxembourg Tagung
des Rats für „Beschäftigung
und Sozialpolitik“.
12. Oktober Paris
Diskussionsabend zum Sozialrecht in der EU, in Zusammenarbeit
mit der Université Paris 1 und dem französischen Verband für
Arbeitsrecht und soziale Sicherheit AFDT. Link
zur Anmeldung.
12. Oktober
Online
Seminar, veranstaltet von den europäischen Sozialpartnern des
Sektors der sozialen Dienste mit dem Titel: Verbesserung
der Arbeitsbedingungen im sozialen Dienstleistungssektor: Gute
Praktiken in Europa, mit Dolmetschen (EN, ES,
DE, FR) (Anmeldung).
16. und 17. Oktober
Bobigny (Frankreich)
Symposium zum 20-jährigen Jubiläum des Projekts Giscop93 mit
dem Thema „Arbeit
im Spiegel arbeitsbedingter Krebserkrankungen – eine Priorität im
Kampf gegen soziale Ungleichheit bei der Gesundheit“ (Anmeldung).
19. Oktober
Paris Von
der Organisation „Réalité du dialogue social“ zusammen mit der
Friedrich-Ebert-Stiftung Paris veranstaltete Konferenz über die „Zukunft
des europäischen sozialen Dialogs: Wie sieht der
deutsch-französische Blick auf die soziale Agenda der
Legislaturperiode 2024-2029 aus? “.
19. und 20. Oktober
Brüssel
Internationale Konferenz, ausgerichtet von der Université Libre
de Bruxelles mit dem Thema „Welche
Zukunft hat das Regelwerk und die Politik zur Prävention
psychosozialer Risiken in der EU?“, mit Marian Shaapman und Aude
Cefaliello (ETUI), Agnes Parent-Thirion (Eurofound), Loïc Lerouge
(CIECST) sowie Vertretern der europäischen Institutionen und
Sozialpartner. Link zum Anmeldeformular.
19. und 20.
Oktober Barcelona Veranstaltung
zu aktiven
Arbeitsmarktpolitiken und Kompetenzen, ausgerichtet von der
spanischen EU-Ratspräsidentschaft.
6.
November Berlin
Konferenz über das soziale Europa, veranstaltet vom Ministerium für
Arbeit und Soziales, mit Hubertus Heil, Nicolas Schmit, Yolanda Díaz,
Gaby Bischoff, Denis Radtke und Vertretern der europäischen
Sozialpartner.
13. und 14. November
San
Sebastian Kongress
zur Sozialwirtschaft im Rahmen der spanischen
EU-Ratspräsidentschaft.
16. und 17.
November Brüssel
Zweites European
Employment & Social Rights Forum zum Thema Künstliche
Intelligenz und ihre Auswirkung auf die Arbeitswelt.
27. und 28.
November Brüssel Tagung des
Rats für „Beschäftigung
und Sozialpolitik“.
28.
November Florenz Vom
Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) organisierte Schulung zu „Standards
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: ein Instrument für
EBR“.
|
|
|
 |
| |
Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 260,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei asileios Koniaris,
Sophia Reisecker,
Christophe Teissier, Pascale
Turlan, Frédéric Turlan und
Aimee
Waldon.. Erfahren Sie mehr
über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
|
|
|
 |
| |
Folgen Sie uns auf LinkedIn
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf
dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns!
414 Personen folgen uns bereits!
|
|
|
 |
| |
Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
|
|
|
 |
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Die
Kommission präzisiert die Konturen der nächsten Initiative für einen Qualitätsrahmen
für Praktika
Die Europäische Kommission hat am 28. September die zweite Phase der Konsultation der
europäischen Sozialpartner eingeleitet, um den europäischen
Qualitätsrahmen für Praktika
om 10. März 2014 (s. Traineeship) zu aktualisieren.
Zuvor hatte sie am 10. Januar ihre Bewertung des
Qualitätsrahmens (s. IR Notes 200)
veröffentlicht, dann eine öffentliche Konsultation eröffnet und am 11. Juli die
erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner eingeleitet (s. Pressemitteilung).
Auf der Grundlage dieser Konsultationen ist die Kommission der Ansicht, dass auf
EU-Ebene zusätzliche Maßnahmen getroffen werden können, um den bestehenden Rahmen zu
verbessern. Darin sind 21 Qualitätsgrundsätze definiert, die es den Mitgliedstaaten
ermöglichen, hochwertige Praktika zu gewährleisten. Das Europäische Parlament
forderte seinerseits am 14. Juni die Annahme einer Richtlinie zur Stärkung des
Schutzes von Praktikanten (s. IR
Notes 211) und kommt damit einer Forderung der Gewerkschaften nach. Auf der
anderen Seite lehnen die Arbeitgeber jedes verbindliche Instrument ab und möchten,
dass die Kommission einer vom Rat unterstützten Empfehlung den Vorzug gibt. In ihrem
Konsultationsdokument warnt die Kommission, dass sie nicht alle
Gewerkschaftsforderungen erfüllen kann: Sie kann weder eine verbindliche Vergütung
von Praktika festlegen (aufgrund von Artikel
153 § 5 des AEUV) noch Praktikanten den Zugang zur sozialen Sicherung
gewähren, der Arbeitnehmern zusteht, da dies ebenfalls in den alleinigen
Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt (Artikel
153 § 4 des AEUV). Dennoch ist die Kommission der Ansicht, dass eine
EU-Maßnahme eine „soziale Aufwärtskonvergenz“ auslösen sollte. Ziel ist es, den
Missbrauch von Praktika zu bekämpfen, ihre Qualität zu verbessern und den Zugang zu
Praktika zu erleichtern. Dazu werden zwei Vorgehensweisen aufgezeigt: 1. Eine
Aktualisierung der (nicht verbindlichen) Empfehlung zum Qualitätsrahmen für Praktika
mit einer Überwachung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen des
Europäischen Semesters. 2. Die Annahme eines verbindlichen Instruments, wie einer
Richtlinie, um die größtmögliche Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen zu erreichen.
In einer Richtlinie könnte beispielsweise definiert werden, was „Missbrauch von
Praktika“ ist, und die maximale Dauer eines Praktikums (oder die Gesamtdauer
mehrerer Praktika beim selben Arbeitgeber) könnte festgelegt werden, um zu
verhindern, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse durch Langzeitpraktika ersetzt
werden. Das Prinzip einer gerechten Vergütung könnte aufgenommen werden, die
gewährleistet, dass der wirtschaftliche Wert der vom Praktikanten geleisteten Arbeit
angemessen entlohnt wird. Dabei wären die Lern- und Ausbildungs- sowie die
Arbeitsanteile zu berücksichtigen, der Aufgabenumfang und die übernommene
Verantwortung, Arbeitswert und -intensität und die entsprechenden Arbeitsstunden.
Die Richtlinie könnte bestimmte Rechte, die für „Arbeitnehmer“ gelten, auch auf
Praktikanten ausdehnen. Da die Vergütung jedoch ein wesentliches Element bei der
Definition eines „Arbeitnehmers – Workers“ in der EU-Gesetzgebung ist, können
unbezahlte Praktikanten grundsätzlich nicht als „Arbeitnehmer“ im Sinne des
Gemeinschaftsrechts gelten. Die Richtlinie könnte daher eine gesetzliche
Verpflichtung einführen, Praktikanten schriftliche Informationen über die
Ausbildungsziele auszuhändigen, solange die betreffenden Praktikanten als
„Arbeitnehmer“ gelten (was bedeutet, dass sie bezahlt werden). Die europäischen
Sozialpartner haben bis zum 9. November Zeit, um sich in diesem Balanceakt zwischen
unverbindlichen Maßnahmen und Richtlinie zu entscheiden, wobei stets die
Kompetenzbereiche zu beachten sind, die der AEUV der Kommission zuweist. Verzichten
die Sozialpartner auf Verhandlungen zu diesem Thema, kann die Kommission, wie in
ihrem Arbeitsprogramm 2023 angekündigt, bis Ende des Jahres Vorschläge für eine
Empfehlung und eine Richtlinie vorlegen.
|
1.
Europäische Union
Vorhaben
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz: :
Der Rat hat seine Position zu einem Vorschlag
für einen Beschluss angenommen, mit dem die Mitgliedstaaten ersucht werden,
das IAO-Übereinkommen Nr. 190 über Gewalt und Belästigung zu ratifizieren (s. Harassment and violence at
work)). Dieser Beschluss muss noch formell vom Parlament
angenommen werden (s. Pressemitteilung).
Darüber hinaus trat am 1. Oktober das Istanbul-Übereinkommen zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen in der EU in Kraft (s. Pressemitteilung).
|
Gesetzgebung
Grenzüberschreitende Telearbeit :
Ein Rahmenabkommen, das am 1.
Juli in Kraft getreten ist, ermöglicht eine Abweichung von Artikel 13, § 1 a) der
Verordnung 883/2004, der den Anschluss an das Sozialversicherungssystem des
Wohnsitzstaates vorsieht, wenn ein Arbeitnehmer einen wesentlichen Teil seiner
Tätigkeit in diesem Staat und seine übrige Tätigkeit in einem anderen Staat ausübt.
So kann ein Arbeitgeber im Falle von Telearbeit mit Zustimmung des Arbeitnehmers
einen Antrag stellen, dass der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsvorschriften des
Mitgliedstaats unterliegt, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz oder Betriebssitz hat,
wenn die grenzüberschreitende Telearbeit im Wohnsitzstaat weniger als 50 % der
Gesamtarbeitszeit ausmacht (s. Telework). Das Abkommen gilt
nur zwischen den 19 Ländern, die es derzeit unterzeichnet haben (s. Website
des belgischen Föderalen Öffentlichen Dienstes für soziale Sicherheit, der die
Einhaltung des Abkommens überwacht).
|
2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Sorgfaltspflicht in der Energiewirtschaft :
Ein Dokument über „Potenzielle
menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten“
wurde im Rahmen des im Januar 2023 eingerichteten „Branchendialogs
Energiewirtschaft“ verabschiedet, bei dem Vertreter von Unternehmen, Verbänden,
Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie des Deutschen Instituts
für Menschenrechte zusammenkommen (s. Pressemitteilung).
Dieser Dialog wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte koordiniert. Die Publikation, in
der die Risiken der Lieferketten für sechs Sparten (Photovoltaik, Batteriespeicher,
Windenergie, Erdgas, Strom- und Wasserstoffnetze) analysiert werden, bietet „einen
ersten Anhaltspunkt für die Durchführung der abstrakten Risikobetrachtung im Sinne
des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ erklärt das Ministerium.
|
Österreich
Positive Auswirkungen von Kollektivverträgen: :
Die Gewerkschaft GPA hat die ökonomischen Effekte von
Kollektivverträgen auf individueller Ebene vom Wirtschafts-forschungsinstitut
Economica erheben lassen (s. Pressemitteilung).
Eine Studie, die die Europäische Kommission in ihrem Ziel bestärken wird, die Zahl
der Beschäftigten, die unter einen Kollektivvertrag fallen, auf 80% zu erhöhen, um
Niedriglöhne zu bekämpfen. Laut der Studie,
die sich auf Abschlüsse ab dem dritten Quartal 2022 bis Juni 2023 bezieht, betrug
die durchschnittliche Lohnerhöhung 8,7 %, während sich die rollierende Inflation in
diesem Zeitraum auf durchschnittlich 7,75 % belief. Die Studie evaluiert den
Unterschied zwischen den Auswirkungen der in diesem Zeitraum erhaltenen Erhöhungen
auf das gesamte Lebenseinkommen eines Arbeitnehmers im Vergleich zu den Auswirkungen
der Zahlung einer einmaligen Prämie. Sie zeigt, dass eine allgemeine Gehaltserhöhung
wesentlich vorteilhafter ist als die Zahlung einer Prämie.
|
Finnland
Nachhaltigkeitsberichterstattung :
Die Regierung hat am 28. September einen Gesetzesentwurf zur
Änderung der Gesetze über Rechnungswesen und Audit sowie bestimmte damit
verbundene Gesetze vorgelegt. Mit diesem Entwurf wird die Richtlinie
2022/2464 vom 14. Dezember 2022 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen umgesetzt. Das Gesetz soll am 31. Dezember 2023 in Kraft treten
und ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten, wobei die Veröffentlichung der ersten Berichte
laut Richtlinie 2025 vorgesehen ist. Der Gesetzesentwurf passt die Richtlinie an das
finnische Umfeld an, indem neben den börsennotierten Gesellschaften auch die
Genossenschaften in den Anwendungsbereich aufgenommen werden, die in der Wirtschaft
des Landes eine wichtige Rolle spielen (s. Pressemitteilung).
|
Griechenland
Umstrittene Reform des Arbeitsrechts :
Die Regierung hat im August einen Gesetzesentwurf 5053/2023
vorgelegt, der die Richtlinie
2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare
Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union einbezieht, die bereits hätte
umgesetzt werden müssen. Der Entwurf enthält auch Bestimmungen, die als Angriff auf
die Rechte und Bedingungen von Arbeitnehmern wahrgenommen werden. Der
Gesetzesentwurf wird dafür kritisiert, dass er ausbeuterische Praktiken wie die
„Null-Stunden-Verträge“ legitimiert. Darüber hinaus legalisiert Artikel 9 des neuen
Gesetzesentwurfs die Beschäftigung über die maximale Dauer von acht Stunden pro Tag
hinaus bei einem zweiten Arbeitgeber. Diese Bestimmung erlaubt eine
Vollzeitbeschäftigung (8 Stunden) bei einem Arbeitgeber und gleichzeitig eine
zusätzliche Teilzeitbeschäftigung (5 Stunden) bei einem anderen Arbeitgeber, d. h.
insgesamt 13 Arbeitsstunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums. Dennoch steht sie
im Einklang mit Präsidialerlass 88/99, der eine ununterbrochene Mindestruhezeit von
11 Stunden für Arbeitnehmer vorschreibt, eine Anforderung, die weiterhin bindend
ist. Diese neue Bestimmung soll einer Realität auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen,
indem sie Anreize für Arbeitnehmer schafft, Teilzeitverträge anzugeben, anstatt
weiterhin selbstständig zu arbeiten – ein Phänomen, das mit nicht angemeldeter
Erwerbstätigkeit und Schattenwirtschaft in Verbindung gebracht wird. Allerdings
stärken andere Bestimmungen den Mechanismus der digitalen Karte, um Arbeitszeiten
und Überstunden in Echtzeit zu erfassen. Arbeitgebern drohen hohe Geldstrafen, wenn
die tatsächliche Arbeitszeit und die auf der Karte erfasste Zeit voneinander
abweichen. Schließlich greift Artikel 31 des Gesetzesentwurfs in das Streikrecht
ein, er kriminalisiert Handlungen, die den freien Zugang zur Arbeit oder das
Verlassen der Arbeit behindern. So werden Personen, die arbeitswillige Arbeitnehmer
physisch oder psychisch einschüchtern oder sich an der Besetzung von Arbeitsplätzen
während eines Streiks beteiligen, mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Haft und
einer Geldstrafe von mindestens 5.000 Euro bestraft. Dieser neue Gesetzesentwurf
führt somit mehrere wesentliche Änderungen ein. Während einige Bestimmungen positiv
aufgenommen wurden, lösten andere Debatten und Kontroversen oder sogar entschiedenen
Widerstand der Gewerkschaften aus (s. Pressemitteilung
des Gewerkschaftsbundes GSEE), was widerspiegelt, wie komplex die Herausforderung
ist, ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Schutz der Arbeitnehmer in einem
dynamischen Arbeitsmarkt zu erreichen.
|
Portugal
Steuerbefreiung von Telearbeit: :
Die Regierung hat am 21. September angekündigt, dass die Kosten
der Telearbeit bis zu einem Wert von 22 Euro pro Monat (für 22 Arbeitstage) von
Steuern und Sozialabgaben befreit werden. Dieser Betrag kann sich durch
Kollektivvertrag um 50 % erhöhen (33 Euro für 22 Arbeitstage) (s. Pressemitteilung).
|
Rumänien
Auf dem Weg zu einem Lohngesetz :
Das Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität arbeitet
derzeit mit Experten der Weltbank, die technische Unterstützung leisten, an der
Ausarbeitung eines Lohngesetzes, mit dem Ziel, Lohnungleichheiten zu beseitigen und
Möglichkeiten zu finden, um die Leistung der Beschäftigten in den einzelnen
Bereichen des öffentlichen Sektors zu fördern. Die Ministerin für Arbeit und soziale
Solidarität, Simona Bucura-Oprescu, setzt ihre Konsultationen mit Vertretern der
Verwaltung und der Gewerkschaften fort (s. Pressemitteilung).
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuverhandlung : Der Hersteller
von Pflanzenschutzmitteln und Saatgut, Syngenta (32 761 Beschäftigte,
davon etwas weniger als die Hälfte in Europa), hat seine EBR-Vereinbarung neu
gefasst, die sich in vielen Punkten an den laufenden Diskussionen zur Überarbeitung
der Richtlinie orientiert. Die Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung von 2010 und
bleibt eine sogenannte Vorgriffsvereinbarung, die Artikel 13 der Richtlinie von 1994
unterliegt. In die Zuständigkeit des Europäischen Betriebsrats fallen
Entscheidungen, die in einem Land getroffen werden und erhebliche Auswirkungen auf
die Arbeitsbeziehungen in einem anderen Land haben. Unterrichtung und Anhörung
„müssen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens vor einer endgültigen Entscheidung
erfolgen, damit der EBR die Möglichkeit hat, die Fragestellung und die dazu
vorgeschlagenen Lösungen zu verstehen und sich eine Meinung zu bilden, die im
Entscheidungsprozess berücksichtigt werden kann“. In der Vereinbarung wurde der
Umweltschutz ausdrücklich zu den Themen hinzugefügt, die der Anhörung unterliegen.
Auf seine Stellungnahme muss der EBR innerhalb einer angemessenen Frist eine
begründete schriftliche Antwort der Unternehmensleitung erhalten. Um die Dauer des
Verfahrens festzulegen, verweist der Text auf einen detaillierten Zeitplan, der von
Fall zu Fall zwischen der Unternehmensleitung und dem engeren Ausschuss zu
vereinbaren ist. Zur Vertraulichkeit heißt es im Text, dass die Unternehmensleitung
vor der Weitergabe von vertraulichen Informationen die Gründe für die
Vertraulichkeit nennen muss, auf welchen Teil der mündlichen und/oder schriftlichen
Informationen sich die Vertraulichkeit bezieht und wer derzeit über die
Informationen verfügt. Sie wird außerdem mitteilen, wie lange die Informationen
vertraulich bleiben müssen und ob die Informationen an bestimmte Personen
weitergegeben werden dürfen.
|
Transnationale Verhandlungen
- Verlängerung : Der
norwegische Baukonzern Veidekke (8.500
Beschäftigte) hat seine internationale Betriebsvereinbarung mit der Bau- und
Holzarbeiter Internationale (BWI) verlängert (s. Pressemitteilung).
|
4. Studien
und Berichte
Künstliche Intelligenz : Mehrere
neuere Veröffentlichungen bieten interessante Einblicke in die Thematik der
künstlichen Intelligenz (s. Artificial intelligence).
Eurofound befasst sich mit den
ethischen Aspekten der „Digitalisierung“ und ihren Auswirkungen auf die
Arbeitsbedingungen (Ethical
digitalisation at work: From theory to practice). Der Bericht verweist auf
die Bedeutung von Kollektivverhandlungen auf Unternehmensebene, damit den
ermittelten ethischen Anforderungen Gewicht verliehen wird. Die OECD hat einen theoretischen und
praktischen Leitfaden veröffentlicht, um die Beteiligten dabei zu unterstützten, die
Auswirkungen von KI am Arbeitsplatz zu verstehen und zu analysieren (Defining
and classifying AI in the workplace). Darin wird die Definition von KI
geklärt und eine Einteilung von KI-Systemen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf
den Arbeitsplatz vorgeschlagen. Dieser Ansatz führt dazu, die möglichen Auswirkungen
von KI zu hinterfragen: auf die Zahl der Arbeitsplätze und deren Qualität, aber auch
hinsichtlich der Risiken der digitalen Ausgrenzung. Die IAO verfolgt die
Arbeitsplatzentwicklung im Zusammenhang mit dem Einsatz generativer KI wie Chat GPT
(Generative
AI and jobs: A global analysis of potential effects on job quantity and
quality). Ziel ist es, die Exposition der Arbeitsplätze und der damit
verbundenen Aufgaben gegenüber den Auswirkungen der generativen IA quantitativ und
qualitativ zu bewerten. Die Autoren rufen zur besonderen Wachsamkeit in Bezug auf
die Auswirkungen auf die Qualität der Arbeitsplätze auf, vor allem hinsichtlich der
Arbeitsintensität und -autonomie. Sie nennen auch konkrete Punkte, die überwacht
werden müssen, und fordern dazu auf, den Einsatz dieser Technologien zu regulieren,
einen Dialog mit den Arbeitnehmern zu gewährleisten und in die Ausbildung zu
investieren. Cracked Labs untersucht
schließlich, wie die Software des deutschen Start-ups Celonis funktioniert, deren
Ziel es ist, Arbeitsprozesse zu analysieren, zu standardisieren und zu optimieren,
um sie produktiver und effektiver zu gestalten und gleichzeitig die Kosten zu senken
(Monitoring,
streamlining and reorganizing work with digital technology). Und um sich
noch weiter in dieses Thema zu vertiefen, empfehlen wir die Veröffentlichung von
ETUI, die nützlich für den
sozialen Dialog ist (AI:
discovering the many faces of a faceless technology) und der vom
Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss herausgegebene Leitfaden
zur künstlichen Intelligenz am Arbeitsplatz.
|
|
|