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IR Notes 230 – 15 Mai 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Séverine Picard, Gründerin und Geschäftsführerin von Progressive
Policies
Sie
haben vor kurzem einen Bericht veröffentlicht, in dem Sie
die schwere Ausbeutung von Berufskraftfahrern aus
Drittstaaten kritisieren. Ist das die Kehrseite der
Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Waren innerhalb der
EU? Keineswegs. Wir haben zwar auf die
inakzeptablen Arbeitsbedingungen hingewiesen, aber die
EU-Gesetzgebung bietet zumindest auf dem Papier ausreichenden
Schutz. Sobald ein Arbeitnehmer aus einem Drittland die
Arbeitsmarktzulassung auf europäischem Territorium hat, gilt
sozusagen ein allgemeines Gleichbehandlungsprinzip. Die für die
Entsendung von Arbeitnehmern und speziell im Straßenverkehr
geltenden Sozialvorschriften schaffen keine Beschäftigten „zweiter
Klasse“. Das Problem ist
vielmehr, dass die Vorschriften oft nicht eingehalten werden und die
Kontrollen, die in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten
fallen, bekanntlich unzureichend und unwirksam
sind. Die Situation der
Fahrer hatte sich damals schon verschlechtert, als die EU um die
mittel- und osteuropäischen Länder erweitert wurde und die
Speditionen Filialen in diesen Ländern gründeten, um dort Fahrer für
den Einsatz in der EU kostengünstig anzuheuern. Auch wegen des
Arbeitskräftemangels stellen diese Filialen sowie lokale KMU
inzwischen Fahrer aus Belarus, der Ukraine, Georgien etc. ein und
schicken diese sofort auf Fahrten innerhalb Europas, meist ohne die
europäische Gesetzgebung einzuhalten, die Briefkastenfirmen
bekämpfen soll. Denn ein Transportunternehmen darf nur dann
internationale Transportdienste anbieten, wenn es an seinem
Hauptsitz eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Doch viele
dieser Arbeitgeber rekrutieren Fahrer in Drittstaaten und setzen sie
außerhalb ihres Niederlassungslandes ein, wo sie über keine eigene
Geschäftstätigkeit verfügen. Die Situation kann sich nur ändern, wenn
Mitgliedstaaten und Europäische Kommission gewillt sind, die
Kontrollen und den Kampf gegen den Missbrauch zu verschärfen.
Bislang vertraten die Behörden (vor allem die europäischen) die
Einstellung, verstärkte Kontrollen im Straßenverkehr würden die
Freizügigkeit im Binnenmarkt behindern. Doch diese
Laissez-faire-Haltung hat zu einer katastrophalen sozialen Situation
geführt, in der Sozialdumping zur Norm geworden ist und die
Arbeitsbedingungen für unsere Rechtsstaaten nicht mehr hinnehmbar
sind. Außerdem hält der starke Druck auf die Löhne die Kosten des
Straßentransports künstlich niedrig, auch zu Lasten der Schiene, des
Transportmittels, das mit unseren Klimazielen eher im Einklang
steht. Die Mitgliedstaaten sollten Verantwortung übernehmen, um die
Ziele hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit, Umwelt und Sicherheit im
Straßenverkehr durchzusetzen.
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Drittstaatsangehörige sind unsere Sklaven
Das Thema wird bei den Europawahlen wohl nicht zur Sprache kommen, doch in der
kommenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments und der Kommission wird es
ganz sicher auf der Agenda stehen: Die zunehmende Ausbeutung Drittstaatsangehöriger
(s. Third-country nationals), die
rechtmäßig in der EU arbeiten, dabei aber unverhohlen ausgebeutet werden. Damit
gehören sie zur Gruppe der ausgebeuteten Beschäftigten im großen Binnenmarkt, wie
Saisonarbeitskräfte oder irreguläre Migranten, die für digitale Plattformen
arbeiten. In mehreren neueren Veröffentlichungen wird versucht, die Lage
einzuschätzen, die unsere Demokratien schwächen könnte, wenn sie nicht ernsthaft
angegangen wird. 1. Am 30.
April veröffentlichte die Kommission den Bericht über den
Anwendungsbereich der Richtlinie 2018/957 vom 28. Juni 2018 zur Änderung der
Richtlinie 96/71 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung
von Dienstleistungen, zusammen mit einem Arbeitspapier (s. unten). Im
Bericht wird hervorgehoben, dass „entsandte Drittstaatsangehörige im Allgemeinen
stärker von ausbeuterischen Praktiken betroffen sind, wie betrügerische
Entsendepraktiken, Verstoß gegen die Arbeitsrechte, prekäre Arbeitsbedingungen,
unregelmäßige Lohnzahlung und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen“. Sie
sind „eher bereit, einen niedrigeren Lohn zu akzeptieren als ihnen zusteht“ und den
mit prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen verbundenen Risiken extrem ausgesetzt,
insbesondere aufgrund der „potenziellen Abhängigkeit von ihrem Arbeitgeber bei der
Verlängerung ihrer Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung“. 2. Der Bericht stützt sich in erster
Linie auf eine von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie über die Situation
von grenzüberschreitenden mobilen Zeitarbeitnehmern und Beschäftigten in
Subunternehmerketten. Anhand von mehreren aufschlussreichen Fallstudien wird
deutlich, dass „die Zahl der entsandten Beschäftigten aus Nicht-EU-Ländern schnell
steigt, vor allem in Ländern wie Slowenien, Polen und Litauen sowie in den Sektoren
Bau, Straßentransport, häusliche Pflege und Landwirtschaft. Die Mitgliedstaaten
haben „laxe Zugangsregeln“ eingeführt, wodurch der Anteil von Drittstaatsangehörigen
in bestimmten Branchen erheblich angestiegen ist. 3. Im Bericht über
Drittstaatsangehörige als Berufskraftfahrer in der EU, den Progressive
Policies für die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) erstellte, wird die
massive Anwerbung von Drittstaatsangehörigen durch Slowenien, Polen, Litauen und
Spanien bestätigt. 2021 stammten 65 % der Fahrer in Litauen aus Nicht-EU-Staaten.
Sobald sie eingestellt sind, werden sie dank der Freizügigkeit direkt in die
Mitgliedstaaten losgeschickt und leben monatelang in ihren Lastwagen. Laut Bericht
sind die Arbeitsbedingungen mit einer „schweren Ausbeutung“ gleichzusetzen, mit
Löhnen, die durch mehrere Abzüge unter den Mindestlöhnen liegen, und übermäßig
langen Lenkzeiten aufgrund manipulierter Fahrtenschreiber. Angesichts dieser
Situation will die Kommission zwar nicht die Vorschriften ändern, nennt aber mehrere
Lösungswege, wie den entsandten Beschäftigten aus Drittstaaten einen besseren Zugang
zu Informationen über ihre Rechte zu verschaffen, die länderübergreifende
Zusammenarbeit zwischen Kontrollstellen und für Migranten zuständige Behörden zu
stärken oder auch die Entsendevorschriften in den Sektoren strenger durchzusetzen,
in denen besonders viele Drittstaatsangehörige beschäftigt sind. Mit anderen Worten
sind die Mitgliedstaaten am Ball, auch wenn die Sozialpartner hier Verantwortung
übernehmen können – wie kürzlich in der Transportbranche bewiesen (s. unten). Doch
die Hände in den Schoß zu legen, wäre für das europäische Aufbauwerk, das „auf
Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“ verheerend.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Angenommene Richtlinien : Nach
den Abstimmungen im Parlament hat der Rat am 7. Mai die Richtlinie
zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (s. Pressemitteilung)
und die beiden Richtlinien zur Stärkung der Rolle der Gleichstellungsstellen in der
gesamten EU angenommen (s. Pressemitteilung).
Sie werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht, danach muss die erste
Richtlinie innerhalb von drei Jahren, die beiden anderen innerhalb von zwei Jahren
umgesetzt werden. Der Rat hat am 29. April außerdem die Richtlinie
zum Aufschub der Berichtspflichten für bestimmte Sektoren und bestimmte
Unternehmen aus Drittstaaten angenommen, damit betroffene Unternehmen mehr
Zeit haben, die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
(ESRS) anzuwenden (s. Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Überarbeitung der EBR-Richtlinie :
Als Reaktion auf die Erklärung der europäischen
Arbeitgeberverbände vom 22. März (s. IR Notes 229)
haben sechs europäische Gewerkschaftsverbände sowie der Europäische
Gewerkschaftsbund in einer am 6. Mai veröffentlichten gemeinsamen Position wie
folgt Kritik an den Argumenten der Arbeitgeber geübt: 1. Der Richtlinienvorschlag der
EU-Kommission zielt auf keinen Fall darauf ab, den EBRs ein Mitbestimmungsrecht
einzuräumen; 2. bei Verletzung
des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung setzen die Unterzeichnenden vor allem auf
eine gerichtliche Verfügung zur Aussetzung einer Unternehmensentscheidung, bis
Unterrichtung und Anhörung ordnungsgemäß abgeschlossen sind; 3. die neue Definition der
Transnationalität ist gerechtfertigt, denn eine Entscheidung, die das Management in
einem Mitgliedstaat fällt, die einen Standort in einem anderen Mitgliedstaat
betrifft, kann bisweilen auch Auswirkungen in einem dritten Mitgliedstaat haben und
somit ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren erfordern; 4. die Verpflichtung der
Unternehmensleitungen, schriftlich auf Stellungnahmen der EBRs zu antworten, besteht
bereits in Vereinbarungen und trägt zu einer besseren Qualität des
Anhörungsprozesses bei; 5.
EBRs müssen von der Geschäftsleitung eine Begründung verlangen können, warum eine
Information vertraulich ist, und sie müssen vertrauliche Informationen an
Arbeitnehmervertreter auf nationaler Ebene – die ihrerseits zur Geheimhaltung
verpflichtet sind – weiterleiten dürfen, damit eine wirksame Anhörung gewährleistet
ist; 6. neben der ständigen
Unterstützung durch einen Gewerkschaftsvertreter brauchen EBRs auch Rechts- oder
Finanzexperten, um einen angemessenen Beitrag zur Anhörung leisten zu können. Da sie
keine eigenen Einnahmen haben, müssen diese Experten vom Arbeitgeber bezahlt werden,
der über ganze Expertenteams zur Beratung der Unternehmensleitung verfügt; 7. die Streichung der
Ausnahmeregelung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden
Vereinbarungen: „Wenn diese Vereinbarungen so gut funktionieren, wie die
Arbeitgeberverbände behaupten, wird keine der beiden Parteien fordern, sie durch
neue Vereinbarungen nach Art. 5 der Richtlinie zu ersetzen“. Abschließend fordern
die Gewerkschaften den Rat auf, „sich nicht von falschen Argumenten beirren zu
lassen und darauf zu achten, dass EBRs ausreichende und durchsetzbare Rechte
erhalten sowie die erforderlichen Ressourcen, um sie auszuüben“.
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Finanzielle Unabhängigkeit von Frauen :
Am 7. Mai hat der Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Stärkung
der wirtschaftlichen Stellung und finanzielle Unabhängigkeit der Frau als Weg zu
einer substanziellen Gleichstellung der Geschlechter“ angenommen. In diesen
Schlussfolgerungen ruft der Rat die Mitgliedstaaten auf, „Maßnahmen zur
Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt zu fördern, einschließlich Maßnahmen, die
ihnen helfen, finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren oder zu erlangen, etwa
Maßnahmen, die ihnen helfen, ihren Arbeitsplatz zu behalten, oder Maßnahmen, mit
denen eine bezahlte Arbeitsfreistellung gewährt wird“. Die Kommission wird
aufgerufen, „Sensibilisierungskampagnen zu den neuen Rechten für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in der Richtlinie über die Lohntransparenz und der Richtlinie zur
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einzuführen, um sicherzustellen, dass die
Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen und wahrnehmen können“.
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Rechtsprechung
Diskriminierung wegen sexueller Orientierung :
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
fällte am 7. Mai ein Urteil in einer
russischen Rechtssache, bei der es um eine Entlassung einer Angestellten wegen ihrer
sexuellen Orientierung ging. Eine Lehrerin war von der Schulleitung einbestellt
worden. Anlass waren in den sozialen Medien gepostete Fotos, die zeigen, wie sie
andere Frauen küsst. Man forderte sie auf zu kündigen, weil sie „Propaganda für eine
nicht traditionelle sexuelle Orientierung mache“. Sie weigerte sich und wurde einige
Tage später entlassen wegen „unmoralischer Handlungen, die mit der Ausübung der
Lehrtätigkeit unvereinbar sind“. Gemäß Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat-
und Familienlebens) und 14 (Diskriminierungsverbot) kann die sexuelle Orientierung
laut Gerichtshof nicht von ihrem öffentlichen und privaten Ausdruck isoliert werden
und ist daher durch Art. 8 geschützt. Das Posten von Fotos, die intime Momente mit
Partnern auf Reisen oder bei Feiern zeigen, ist ein Grundelement sozialer Netzwerke.
Die feindselige Reaktion des Arbeitgebers auf eine solche Veröffentlichung zeigt,
dass er die sexuelle Orientierung der Betroffenen nicht akzeptiert. Die Kündigung
stellt „einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Rechte nach Art. 8 allein
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung“ dar (s. Pressemitteilung
und Discrimination on the grounds of sexual
orientation).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Straßentransport : Die
Sozialpartner im europäischen Straßentransport IRU und ETF haben am 19. April eine
gemeinsame Erklärung angenommen.
Darin fordern sie die Einrichtung eines europäischen Rahmens für die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Fahrern aus Drittländern, die für
Unternehmen aus der EU arbeiten (Pressemitteilung von ETF
und IRU).
Angestrebt wird ein Kompromiss zwischen den Forderungen der Gewerkschaften nach
besseren Arbeitsbedingungen für die Fahrer und dem Bedarf, angesichts des
Arbeitskräftemangels mehr Fahrer einzustellen. Mit dieser Erklärung gestehen die
Gewerkschaften den Einsatz von Drittstaatsangehörigen zu, fordern aber, dass die
Transportunternehmen die Sozialvorschriften für die Fahrer einhalten (s. In den
Schlagzeilen).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Arbeitspausen : Laut einer 2021
durchgeführten Befragung
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bei 17.000 abhängig
Beschäftigten gaben 31 % an, dass ihre Ruhepausen von mehr als 15 Minuten „häufig
ausfallen“. Im Gesundheitssektor waren es sogar 49 %. Beschäftigte mit häufigen
Pausenausfällen litten öfter unter „Schlafstörungen“ (46 % gegenüber 30 %, bei denen
die Pausen weniger häufig oder nicht ausfallen) und „körperlicher Erschöpfung“ (51 %
gegenüber 35 %).
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Finnland
Beerenpflücker : Die Regierung
bereitet neue Rechtsvorschriften vor, die den Einsatz von Drittstaatsangehörigen
beim Pflücken von Waldbeeren regeln sollen und hat dazu einen Bericht
veröffentlicht. Bisher kamen die Pflücker vor allem aus Thailand, mit einem
Touristenvisum, das maximal drei Monate gültig ist. Aufgrund zahlreicher Fälle von
Menschenhandel wurden diese Visa 2024 nicht mehr erteilt, und die Regierung hat
Sachverständige beauftragt, im Hinblick auf die Erntesaison 2025 Alternativen zu
diesem Status zu prüfen, etwa der eines Saisonarbeiters oder Solo-Selbständigen.
Beim Status eines Saisonarbeiters (s. Seasonal workers) würden der
Mindestlohn und die Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten.
Übrig blieben die Schulden, die im Herkunftsland zur Finanzierung der Reise
aufgenommen werden (s. Pressemitteilung).
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Frankreich
Sonderurlaub bei Geburt : Die
Regierung hat heute eine Abstimmung mit den Sozialpartnern und Verbänden über einen
Sonderurlaub bei der Geburt eingeleitet, der die derzeitige Elternzeit ersetzen
soll. Geplant ist eine Arbeitsfreistellung von jeweils drei Monaten für Mütter und
Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auch zusammengenommen werden könnten und
zu 50 % des Einkommens bis maximal 1.900 Euro vergütet würden. Die derzeitige
Elternzeit gilt mit einer Monatspauschale von 448 Euro als nicht sehr attraktiv und
mit drei Jahren als zu lang, was die Rückkehr der Frauen auf den Arbeitsmarkt
erschwert.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Kampf gegen den Extremismus :
Anlässlich der 30. EBR-Tagung von Siemens (s. Mitteilung)
begaben sich die Mitglieder zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg, um
eine gemeinsame Erklärung gegen den Extremismus abzugeben. Auf diesem Gelände
wollten sie ihre Stimme erheben „gegen jede Form von Extremismus, gegen jede Art von
Ausgrenzung und Diskriminierung, gegen Hass und Gewalt. Niemals darf sich
wiederholen, was mit diesem Ort verbunden wird“. Die Erklärung wurde von der
Unternehmensleitung, dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des
Euro-Betriebsrats unterzeichnet.
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4. Studien
und Berichte
Entsendung von Beschäftigten :
Die Kommission veröffentlichte am 30. April den Bericht über die Anwendung der
Richtlinie 2018/957 vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie über die
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen,
zusammen mit einem Arbeitspapier und einer Studie mit wichtigen
Informationen über die Entsendung und festgestellten Fehlentwicklungen. Laut
Kommission hat die Richtlinie „die Arbeitsbedingungen der entsandten Beschäftigten
verbessert, insbesondere was Vergütung, Gleichbehandlung entsandter Leiharbeitnehmer
sowie Erstattung von Entsendekosten betrifft“. Eine Änderung der Rechtsakte hält sie
nicht für erforderlich. Dagegen hat sie „gewisse Probleme mit der Einhaltung der
Richtlinie“ in den Mitgliedstaaten festgestellt, wodurch sie sich veranlasst fühlen
könnte, neue Vertragsverletzungsverfahren gegen renitente Länder durchzuführen. Die
Kommission nennt außerdem, in Partnerschaft mit der Europäischen Arbeitsbehörde
(ELA), neue Initiativen, um „Leitlinien für die Anwendung strengerer Regeln auf
nationaler Ebene in Bezug auf den Geltungsbereich der Haftung bei Vergabe von
Unteraufträgen“ zu verabschieden. Eine Änderung der Richtlinie in diesem Punkt, wie
dies von bestimmten europäischen Gewerkschaften gefordert wird, lehnt sie hingegen
ab. In Bezug auf die festgestellten Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Vergütung
für entsandte Beschäftigte, könnte ihrer Meinung nach die ELA „ein Instrument
erstellen, das die Berechnung der Vergütung vereinfacht und die Transparenz erhöht“.
Das Instrument, dessen allgemeine Elemente von der ELA festgelegt werden könnten,
würde auf nationaler Ebene genutzt und umgesetzt werden.
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Arbeitsbedingungen 2023 :
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat ihren Jahresbericht
veröffentlicht, mit einer Zusammenfassung der verschiedenen 2023 durchgeführten
Untersuchungen der Stiftung zu zahlreichen Themen wie Arbeitskräftemangel,
Auswirkungen von Stressfaktoren am Arbeitsplatz auf Gesundheit und Wohlbefinden bis
hin zur Zukunft des hybriden Arbeitens. Interessant ist auch das Kapitel über
Demokratie am Arbeitsplatz, das die Systeme der Arbeitsbeziehungen in den einzelnen
Mitgliedstaaten nach ihrer Leistungsfähigkeit anhand der folgenden drei Kriterien
einstuft: Fähigkeit der Sozialpartner, die Wirtschaftspolitik zu beeinflussen, der
soziale Dialog auf Betriebsebene und die Rechte der Arbeitnehmer. In jedem Kapitel
werden am Anfang die wichtigsten Eckpunkte in Form von „takeaways“ genannt, und am
Ende gibt es Links zu den Berichten, die den Angaben zugrunde liegen.
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