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IR Notes 230 – Drittstaatsangehörige sind unsere Sklaven

  IR Notes 230 – 15 Mai 2024
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Séverine Picard, Gründerin und Geschäftsführerin von Progressive Policies

Sie haben vor kurzem einen Bericht veröffentlicht, in dem Sie die schwere Ausbeutung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten kritisieren. Ist das die Kehrseite der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Waren innerhalb der EU?
Keineswegs. Wir haben zwar auf die inakzeptablen Arbeitsbedingungen hingewiesen, aber die EU-Gesetzgebung bietet zumindest auf dem Papier ausreichenden Schutz. Sobald ein Arbeitnehmer aus einem Drittland die Arbeitsmarktzulassung auf europäischem Territorium hat, gilt sozusagen ein allgemeines Gleichbehandlungsprinzip. Die für die Entsendung von Arbeitnehmern und speziell im Straßenverkehr geltenden Sozialvorschriften schaffen keine Beschäftigten „zweiter Klasse“.
Das Problem ist vielmehr, dass die Vorschriften oft nicht eingehalten werden und die Kontrollen, die in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen, bekanntlich unzureichend und unwirksam sind.
Die Situation der Fahrer hatte sich damals schon verschlechtert, als die EU um die mittel- und osteuropäischen Länder erweitert wurde und die Speditionen Filialen in diesen Ländern gründeten, um dort Fahrer für den Einsatz in der EU kostengünstig anzuheuern. Auch wegen des Arbeitskräftemangels stellen diese Filialen sowie lokale KMU inzwischen Fahrer aus Belarus, der Ukraine, Georgien etc. ein und schicken diese sofort auf Fahrten innerhalb Europas, meist ohne die europäische Gesetzgebung einzuhalten, die Briefkastenfirmen bekämpfen soll. Denn ein Transportunternehmen darf nur dann internationale Transportdienste anbieten, wenn es an seinem Hauptsitz eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Doch viele dieser Arbeitgeber rekrutieren Fahrer in Drittstaaten und setzen sie außerhalb ihres Niederlassungslandes ein, wo sie über keine eigene Geschäftstätigkeit verfügen.
Die Situation kann sich nur ändern, wenn Mitgliedstaaten und Europäische Kommission gewillt sind, die Kontrollen und den Kampf gegen den Missbrauch zu verschärfen. Bislang vertraten die Behörden (vor allem die europäischen) die Einstellung, verstärkte Kontrollen im Straßenverkehr würden die Freizügigkeit im Binnenmarkt behindern.  Doch diese Laissez-faire-Haltung hat zu einer katastrophalen sozialen Situation geführt, in der Sozialdumping zur Norm geworden ist und die Arbeitsbedingungen für unsere Rechtsstaaten nicht mehr hinnehmbar sind. Außerdem hält der starke Druck auf die Löhne die Kosten des Straßentransports künstlich niedrig, auch zu Lasten der Schiene, des Transportmittels, das mit unseren Klimazielen eher im Einklang steht. Die Mitgliedstaaten sollten Verantwortung übernehmen, um die Ziele hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit, Umwelt und Sicherheit im Straßenverkehr durchzusetzen.

 
  Agenda

 


16. Mai
Maynooth
(bei Dublin)
12. jährliche Arbeitsmarktkonferenz des irischen Wirtschaftsforschungsinstituts NERI zusammen mit dem Fachbereich Soziologie der Maynooth University. IR Share hält einen Vortrag zum Mindestlohn in Frankreich.


28.-30. Mai
Posen

Schulung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts für EBR-Mitglieder über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit Corporate Sustainability Due Diligence for EWC future thinkers.


25. Juni
Straßburg

Kolloquium über die Diversifizierung des Rechts auf Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz in Europa, u. a. mit Mélanie Schmitt, Nicolas Moizard, Achim Seifert, Pascale Lorber, Juan Carlos Álvarez Cortés und Aleksandra Bochenska.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Iris Turlan und Frédéric Turlan.
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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Drittstaatsangehörige sind unsere Sklaven

Das Thema wird bei den Europawahlen wohl nicht zur Sprache kommen, doch in der kommenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments und der Kommission wird es ganz sicher auf der Agenda stehen: Die zunehmende Ausbeutung Drittstaatsangehöriger (s. Third-country nationals), die rechtmäßig in der EU arbeiten, dabei aber unverhohlen ausgebeutet werden. Damit gehören sie zur Gruppe der ausgebeuteten Beschäftigten im großen Binnenmarkt, wie Saisonarbeitskräfte oder irreguläre Migranten, die für digitale Plattformen arbeiten. In mehreren neueren Veröffentlichungen wird versucht, die Lage einzuschätzen, die unsere Demokratien schwächen könnte, wenn sie nicht ernsthaft angegangen wird. 1. Am 30. April veröffentlichte die Kommission den Bericht über den Anwendungsbereich der Richtlinie 2018/957 vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, zusammen mit einem Arbeitspapier (s. unten). Im Bericht wird hervorgehoben, dass „entsandte Drittstaatsangehörige im Allgemeinen stärker von ausbeuterischen Praktiken betroffen sind, wie betrügerische Entsendepraktiken, Verstoß gegen die Arbeitsrechte, prekäre Arbeitsbedingungen, unregelmäßige Lohnzahlung und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen“. Sie sind „eher bereit, einen niedrigeren Lohn zu akzeptieren als ihnen zusteht“ und den mit prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen verbundenen Risiken extrem ausgesetzt, insbesondere aufgrund der „potenziellen Abhängigkeit von ihrem Arbeitgeber bei der Verlängerung ihrer Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung“.  2. Der Bericht stützt sich in erster Linie auf eine von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie über die Situation von grenzüberschreitenden mobilen Zeitarbeitnehmern und Beschäftigten in Subunternehmerketten. Anhand von mehreren aufschlussreichen Fallstudien wird deutlich, dass „die Zahl der entsandten Beschäftigten aus Nicht-EU-Ländern schnell steigt, vor allem in Ländern wie Slowenien, Polen und Litauen sowie in den Sektoren Bau, Straßentransport, häusliche Pflege und Landwirtschaft.  Die Mitgliedstaaten haben „laxe Zugangsregeln“ eingeführt, wodurch der Anteil von Drittstaatsangehörigen in bestimmten Branchen erheblich angestiegen ist. 3. Im Bericht über Drittstaatsangehörige als Berufskraftfahrer in der EU, den Progressive Policies für die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) erstellte, wird die massive Anwerbung von Drittstaatsangehörigen durch Slowenien, Polen, Litauen und Spanien bestätigt. 2021 stammten 65 % der Fahrer in Litauen aus Nicht-EU-Staaten. Sobald sie eingestellt sind, werden sie dank der Freizügigkeit direkt in die Mitgliedstaaten losgeschickt und leben monatelang in ihren Lastwagen. Laut Bericht sind die Arbeitsbedingungen mit einer „schweren Ausbeutung“ gleichzusetzen, mit Löhnen, die durch mehrere Abzüge unter den Mindestlöhnen liegen, und übermäßig langen Lenkzeiten aufgrund manipulierter Fahrtenschreiber. Angesichts dieser Situation will die Kommission zwar nicht die Vorschriften ändern, nennt aber mehrere Lösungswege, wie den entsandten Beschäftigten aus Drittstaaten einen besseren Zugang zu Informationen über ihre Rechte zu verschaffen, die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kontrollstellen und für Migranten zuständige Behörden zu stärken oder auch die Entsendevorschriften in den Sektoren strenger durchzusetzen, in denen besonders viele Drittstaatsangehörige beschäftigt sind. Mit anderen Worten sind die Mitgliedstaaten am Ball, auch wenn die Sozialpartner hier Verantwortung übernehmen können – wie kürzlich in der Transportbranche bewiesen (s. unten). Doch die Hände in den Schoß zu legen, wäre für das europäische Aufbauwerk, das „auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“ verheerend.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Angenommene Richtlinien : Nach den Abstimmungen im Parlament hat der Rat am 7. Mai die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (s. Pressemitteilung) und die beiden Richtlinien zur Stärkung der Rolle der Gleichstellungsstellen in der gesamten EU angenommen (s. Pressemitteilung). Sie werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht, danach muss die erste Richtlinie innerhalb von drei Jahren, die beiden anderen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Der Rat hat am 29. April außerdem die Richtlinie zum Aufschub der Berichtspflichten für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten angenommen,  damit betroffene Unternehmen mehr Zeit haben, die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) anzuwenden (s. Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

Überarbeitung der EBR-Richtlinie : Als Reaktion auf die Erklärung der europäischen Arbeitgeberverbände vom 22. März (s. IR Notes 229) haben sechs europäische Gewerkschaftsverbände sowie der Europäische Gewerkschaftsbund in einer am 6. Mai veröffentlichten gemeinsamen Position wie folgt Kritik an den Argumenten der Arbeitgeber geübt: 1. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zielt auf keinen Fall darauf ab, den EBRs ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen; 2. bei Verletzung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung setzen die Unterzeichnenden vor allem auf eine gerichtliche Verfügung zur Aussetzung einer Unternehmensentscheidung, bis Unterrichtung und Anhörung ordnungsgemäß abgeschlossen sind; 3. die neue Definition der Transnationalität ist gerechtfertigt, denn eine Entscheidung, die das Management in einem Mitgliedstaat fällt, die einen Standort in einem anderen Mitgliedstaat betrifft, kann bisweilen auch Auswirkungen in einem dritten Mitgliedstaat haben und somit ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren erfordern; 4. die Verpflichtung der Unternehmensleitungen, schriftlich auf Stellungnahmen der EBRs zu antworten, besteht bereits in Vereinbarungen und trägt zu einer besseren Qualität des Anhörungsprozesses bei; 5. EBRs müssen von der Geschäftsleitung eine Begründung verlangen können, warum eine Information vertraulich ist, und sie müssen vertrauliche Informationen an Arbeitnehmervertreter auf nationaler Ebene – die ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind – weiterleiten dürfen, damit eine wirksame Anhörung gewährleistet ist; 6. neben der ständigen Unterstützung durch einen Gewerkschaftsvertreter brauchen EBRs auch Rechts- oder Finanzexperten, um einen angemessenen Beitrag zur Anhörung leisten zu können. Da sie keine eigenen Einnahmen haben, müssen diese Experten vom Arbeitgeber bezahlt werden, der über ganze Expertenteams zur Beratung der Unternehmensleitung verfügt; 7. die Streichung der Ausnahmeregelung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Vereinbarungen: „Wenn diese Vereinbarungen so gut funktionieren, wie die Arbeitgeberverbände behaupten, wird keine der beiden Parteien fordern, sie durch neue Vereinbarungen nach Art. 5 der Richtlinie zu ersetzen“. Abschließend fordern die Gewerkschaften den Rat auf, „sich nicht von falschen Argumenten beirren zu lassen und darauf zu achten, dass EBRs ausreichende und durchsetzbare Rechte erhalten sowie die erforderlichen Ressourcen, um sie auszuüben“.



Finanzielle Unabhängigkeit von Frauen : Am 7. Mai hat der Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und finanzielle Unabhängigkeit der Frau als Weg zu einer substanziellen Gleichstellung der Geschlechter“ angenommen. In diesen Schlussfolgerungen ruft der Rat die Mitgliedstaaten auf, „Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt zu fördern, einschließlich Maßnahmen, die ihnen helfen, finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren oder zu erlangen, etwa Maßnahmen, die ihnen helfen, ihren Arbeitsplatz zu behalten, oder Maßnahmen, mit denen eine bezahlte Arbeitsfreistellung gewährt wird“. Die Kommission wird aufgerufen, „Sensibilisierungskampagnen zu den neuen Rechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Richtlinie über die Lohntransparenz und der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einzuführen, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen und wahrnehmen können“.


Rechtsprechung

Diskriminierung wegen sexueller Orientierung : Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte am 7. Mai ein Urteil in einer russischen Rechtssache, bei der es um eine Entlassung einer Angestellten wegen ihrer sexuellen Orientierung ging. Eine Lehrerin war von der Schulleitung einbestellt worden. Anlass waren in den sozialen Medien gepostete Fotos, die zeigen, wie sie andere Frauen küsst. Man forderte sie auf zu kündigen, weil sie „Propaganda für eine nicht traditionelle sexuelle Orientierung mache“. Sie weigerte sich und wurde einige Tage später entlassen wegen „unmoralischer Handlungen, die mit der Ausübung der Lehrtätigkeit unvereinbar sind“. Gemäß Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und 14 (Diskriminierungsverbot) kann die sexuelle Orientierung laut Gerichtshof nicht von ihrem öffentlichen und privaten Ausdruck isoliert werden und ist daher durch Art. 8 geschützt. Das Posten von Fotos, die intime Momente mit Partnern auf Reisen oder bei Feiern zeigen, ist ein Grundelement sozialer Netzwerke. Die feindselige Reaktion des Arbeitgebers auf eine solche Veröffentlichung zeigt, dass er die sexuelle Orientierung der Betroffenen nicht akzeptiert. Die Kündigung stellt  „einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Rechte nach Art. 8 allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung“ dar (s. Pressemitteilung und Discrimination on the grounds of sexual orientation).


Sektoraler sozialer Dialog

Straßentransport : Die Sozialpartner im europäischen Straßentransport IRU und ETF haben am 19. April eine gemeinsame Erklärung angenommen. Darin fordern sie die Einrichtung eines europäischen Rahmens für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Fahrern aus Drittländern, die für Unternehmen aus der EU arbeiten (Pressemitteilung von ETF und IRU). Angestrebt wird ein Kompromiss zwischen den Forderungen der Gewerkschaften nach besseren Arbeitsbedingungen für die Fahrer und dem Bedarf, angesichts des Arbeitskräftemangels mehr Fahrer einzustellen. Mit dieser Erklärung gestehen die Gewerkschaften den Einsatz von Drittstaatsangehörigen zu, fordern aber, dass die Transportunternehmen die Sozialvorschriften für die Fahrer einhalten (s. In den Schlagzeilen).



2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Arbeitspausen : Laut einer 2021 durchgeführten Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bei 17.000 abhängig Beschäftigten gaben 31 % an, dass ihre Ruhepausen von mehr als 15 Minuten „häufig ausfallen“. Im Gesundheitssektor waren es sogar 49 %.  Beschäftigte mit häufigen Pausenausfällen litten öfter unter „Schlafstörungen“ (46 % gegenüber 30 %, bei denen die Pausen weniger häufig oder nicht ausfallen) und „körperlicher Erschöpfung“ (51 % gegenüber 35 %).


Finnland

Beerenpflücker : Die Regierung bereitet neue Rechtsvorschriften vor, die den Einsatz von Drittstaatsangehörigen beim Pflücken von Waldbeeren regeln sollen und hat dazu einen Bericht veröffentlicht. Bisher kamen die Pflücker vor allem aus Thailand, mit einem Touristenvisum, das maximal drei Monate gültig ist. Aufgrund zahlreicher Fälle von Menschenhandel wurden diese Visa 2024 nicht mehr erteilt, und die Regierung hat Sachverständige beauftragt, im Hinblick auf die Erntesaison 2025 Alternativen zu diesem Status zu prüfen, etwa der eines Saisonarbeiters oder Solo-Selbständigen. Beim Status eines Saisonarbeiters (s. Seasonal workers) würden der Mindestlohn und die Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten. Übrig blieben die Schulden, die im Herkunftsland zur Finanzierung der Reise aufgenommen werden (s. Pressemitteilung).


Frankreich

Sonderurlaub bei Geburt : Die Regierung hat heute eine Abstimmung mit den Sozialpartnern und Verbänden über einen Sonderurlaub bei der Geburt eingeleitet, der die derzeitige Elternzeit ersetzen soll. Geplant ist eine Arbeitsfreistellung von jeweils drei Monaten für Mütter und Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auch zusammengenommen werden könnten und zu 50 % des Einkommens bis maximal 1.900 Euro vergütet würden. Die derzeitige Elternzeit gilt mit einer Monatspauschale von 448 Euro als nicht sehr attraktiv und mit drei Jahren als zu lang, was die Rückkehr der Frauen auf den Arbeitsmarkt erschwert.



3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Kampf gegen den Extremismus : Anlässlich der 30. EBR-Tagung von Siemens (s. Mitteilung) begaben sich die Mitglieder zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg, um eine gemeinsame Erklärung gegen den Extremismus abzugeben. Auf diesem Gelände wollten sie ihre Stimme erheben „gegen jede Form von Extremismus, gegen jede Art von Ausgrenzung und Diskriminierung, gegen Hass und Gewalt. Niemals darf sich wiederholen, was mit diesem Ort verbunden wird“. Die Erklärung wurde von der Unternehmensleitung, dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Euro-Betriebsrats unterzeichnet.


4. Studien und Berichte

Entsendung von Beschäftigten : Die Kommission veröffentlichte am 30. April den Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2018/957 vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, zusammen mit einem Arbeitspapier und einer Studie mit wichtigen Informationen über die Entsendung und festgestellten Fehlentwicklungen. Laut Kommission hat die Richtlinie „die Arbeitsbedingungen der entsandten Beschäftigten verbessert, insbesondere was Vergütung, Gleichbehandlung entsandter Leiharbeitnehmer sowie Erstattung von Entsendekosten betrifft“. Eine Änderung der Rechtsakte hält sie nicht für erforderlich. Dagegen hat sie „gewisse Probleme mit der Einhaltung der Richtlinie“ in den Mitgliedstaaten festgestellt, wodurch sie sich veranlasst fühlen könnte, neue Vertragsverletzungsverfahren gegen renitente Länder durchzuführen. Die Kommission nennt außerdem, in Partnerschaft mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), neue Initiativen, um „Leitlinien für die Anwendung strengerer Regeln auf nationaler Ebene in Bezug auf den Geltungsbereich der Haftung bei Vergabe von Unteraufträgen“ zu verabschieden. Eine Änderung der Richtlinie in diesem Punkt, wie dies von bestimmten europäischen Gewerkschaften gefordert wird, lehnt sie hingegen ab. In Bezug auf die festgestellten Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Vergütung für entsandte Beschäftigte, könnte ihrer Meinung nach die ELA „ein Instrument erstellen, das die Berechnung der Vergütung vereinfacht und die Transparenz erhöht“. Das Instrument, dessen allgemeine Elemente von der ELA festgelegt werden könnten, würde auf nationaler Ebene genutzt und umgesetzt werden.



Arbeitsbedingungen 2023 : Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat ihren Jahresbericht veröffentlicht, mit einer Zusammenfassung der verschiedenen 2023 durchgeführten Untersuchungen der Stiftung zu zahlreichen Themen wie Arbeitskräftemangel, Auswirkungen von Stressfaktoren am Arbeitsplatz auf Gesundheit und Wohlbefinden bis hin zur Zukunft des hybriden Arbeitens. Interessant ist auch das Kapitel über Demokratie am Arbeitsplatz, das die Systeme der Arbeitsbeziehungen in den einzelnen Mitgliedstaaten nach ihrer Leistungsfähigkeit anhand der folgenden drei Kriterien einstuft: Fähigkeit der Sozialpartner, die Wirtschaftspolitik zu beeinflussen, der soziale Dialog auf Betriebsebene und die Rechte der Arbeitnehmer. In jedem Kapitel werden am Anfang die wichtigsten Eckpunkte in Form von „takeaways“ genannt, und am Ende gibt es Links zu den Berichten, die den Angaben zugrunde liegen.

 


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