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IR Notes 241 – 27 November 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Gilles Telal, Vorsitzender des EBR von ExxonMobil und Präsident des
Verbands CFE-CGC Enermine et Industries Transverses
Welche
Initiative konnte Ihr EBR
ergreifen, als der amerikanische Erdölkonzern im April
ankündigte, in Frankreich Umstrukturierungsmaßnahmen
durchzuführen, bei denen Stellen
wegfielen? Wie bereits beim Verkauf der Raffinerien in
Italien (2018) und Norwegen (2019) wollte der EBR auch hier angehört
zu werden, doch die Antwort der Unternehmensleitung ist immer
dieselbe. Auch wenn die Vorhaben immer mehrere Länder betreffen,
weil sie Auswirkungen auf die Shared-Service-Centers in Prag und
Budapest haben, behauptet die Unternehmensleitung jedes Mal, dass
die Auswirkungen im Hinblick auf die Tätigkeit und die Zahl der
betroffenen Beschäftigten nicht erheblich seien. Wir haben eine alte
Vereinbarung, in der kein Schwellenwert angegeben ist, ab wann
Umstrukturierungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen haben. Für die
Unternehmensleitung haben sie das nie. Im vorliegenden Fall kündigte
ExxonMobil am 11. April an, 2025 seine Petrochemie-Anlagen am
Standort Gravenchon (Seine-Maritime) zu schließen, wodurch 677
Beschäftigte ihre Stelle verlieren, und die Raffinerie Fos-sur-Mer
(310 Beschäftigte) zu verkaufen. Und das soll nicht erheblich sein!
Wenn wir ihre Entscheidung, den EBR nicht anzuhören, anfechten
wollen, müssen wir vor Gericht gehen, d. h. wir müssten ein
belgisches Gericht anrufen und das Einverständnis unserer Mitglieder
einholen, um eine solche Klage zu erheben. Eine Reihe von ihnen
genießt jedoch keinen Schutz oder ist nicht gewerkschaftlich
organisiert und könnte Angst um ihre berufliche Zukunft haben.
Außerdem wurden einige Mitglieder von der Unternehmensleitung
ernannt, was kollektive Maßnahmen erschwert. Es wird höchste Zeit,
die EBR-Richtlinie zu überarbeiten, damit diese alten Vereinbarungen
neu verhandelt werden – denn sie behindern die Tätigkeit der
Arbeitnehmervertreter und schaffen keine optimalen Bedingungen für
einen konstruktiven sozialen Dialog. Wir haben beschlossen, den
betroffenen Beschäftigten zu helfen. Dazu haben wir über unsere
Gewerkschaftsverbände die Behörden in Frankreich eingeschaltet, um
eine europäische Finanzierung zu erhalten, wie über den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, und die entlassenen
Beschäftigten bei einer Umschulung zu unterstützen. Doch der Aufwand
für die Antragstellung ist erschreckend hoch, und wir wissen nicht,
ob die Unternehmensleitung bereit ist, intern Personal abzustellen,
um einen Antrag beim Arbeitsministerium einzureichen, das dann einen
entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission stellt.
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Agenda
2.-3. Dezember Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
EU am
Scheideweg zwischen Sparmaßnahmen und massiven Investitionen
Wie wird sich die Wirtschafts-, Haushalts-, Sozial- und Umweltpolitik der EU in den
nächsten Monaten entwickeln? Die Antwort steht im ersten Teil des „Herbstpakets“,
das die Europäische Kommission am 26. November vorgestellt hat (s. Pressemitteilung).
Es gehört zum Zyklus des 2010 eingeführten Europäischen Semesters, das den
jährlichen Rahmen für die Koordinierung der vorgeschlagenen Haushalts- und
Wirtschaftspolitik in der EU und im Euro-Raum bietet (s. European Semester). Es ist das
erste Europäische Semester, seitdem die Reform des neuen Rahmens für die
wirtschaftspolitische Steuerung der EU im April 2024 in Kraft getreten ist (s. Mitteilung
des Rats). Im Juni hatte die Kommisson den Mitgliedstaaten Leitlinien zur
Ausarbeitung ihrer mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne an die Hand
gegeben. Pläne, in denen ihre Haushaltsziele, vorrangigen Reformen und Investitionen
festgelegt sind. Im September wurden diese Pläne eingereicht. Die Kommission hat sie
jetzt genehmigt, manchmal mit Vorbehalten. In der Zwischenzeit erhielt die
Kommission den Bericht
von Mario Draghi, in dem die EU aufgefordert wird, mit massiven Investitionen den
Rückstand ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und China zu verringern (s.
IR Notes 236).
Offiziell unterstützt der neue Rahmen die Mitgliedstaaten dabei, makroökonomische
Stabilität, Wachstum und finanzielle Nachhaltigkeit zu erreichen, „was für die
Wirtschaftskraft der EU in dem heutigen schwierigen globalen Umfeld von
entscheidender Bedeutung sein wird. Außerdem werden Reformen und Investitionen
gefördert, die die Grundlagen für langfristige wirtschaftliche Stabilität und
nachhaltiges Wachstum schaffen werden“. Und „letztlich trägt er zum Aufbau einer
widerstandsfähigeren, faireren, wettbewerbsfähigeren und sichereren EU-Wirtschaft
zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger bei“. So ermöglicht der Rahmen „einen
schrittweisen und realistischen Abbau des öffentlichen Schuldenstands, der nach der
COVID-19-Pandemie und der anschließenden Energiekrise erheblich gestiegen ist“. Eine
Zielsetzung, die in den von jedem Land verabschiedeten mittelfristigen Reform- und
Investitionsplänen enthalten sein muss, mit denen gemeinsame Prioritäten der EU und
die Herausforderungen angegangen werden (ökologischer und digitaler Wandel, soziale
und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von
Verteidigungsfähigkeiten). Sobald der Rat die mittelfristigen Pläne gebilligt hat,
wird die Kommission prüfen, ob die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen einhalten.
Dann werden die Mitgliedstaaten jährliche Fortschrittsberichte vorlegen. Die
Kommission legt in den kommenden Wochen den zweiten Teil des Herbstpakets des
Europäischen Semesters vor. Dazu gehören die jährliche Strategie für nachhaltiges
Wachstum, die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, der Warnmechanismus-Bericht
und der Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht. Wird der neue Rahmen
die europäische Wirtschaft vor der Stagnation retten? Die beste Garantie dafür, in
der Sackgasse steckenzubleiben, sind diese Leitlinien, die nicht sehr transparent
sind und einen Kompromiss suchen zwischen einerseits den Mitgliedstaaten, die sich
gegen jegliche gemeinsame Ausgaben sträuben, und andererseits denjenigen, die von
der EU erwarten, dass sie sich verschuldet, um die von Draghi geforderten massiven
Investitionen aufzubringen. „Diese Pläne haben nichts mit den wirtschaftlichen
Herausforderungen zu tun, mit denen Europa, seine Industrie und Beschäftigten
konfrontiert sind“, kritisiert Ludovic Voet, Bundessekretär des EGB. „Sie zeigen
einmal mehr, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt den Mitgliedstaaten
selbstzerstörerische Einschränkungen ihrer Ausgaben auferlegt“, fährt er fort.
„Europa braucht eine Steuerpolitik, die Investitionen fördert, das Wohlergehen der
Beschäftigten in den Vordergrund stellt und den Planeten schützt.“
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Zwangsarbeit : Der Rat hat am
19. November eine Verordnung angenommen, mit der in Zwangsarbeit hergestellte
Produkte verboten werden. Mit der Verordnung wird das Inverkehrbringen und die
Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie die Ausfuhr aus der EU von Produkten
verboten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden (s. PressemitteilungL,
IR Notes 192 und IR Notes 229).
Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Ihre
Geltung beginnt drei Jahre später.
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Vorhaben
Elektronische Entsendungserklärungen :
Am 13. November schlug die Kommission vor, ein einheitliches
digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen
und Beschäftigte in einen anderen Mitgliedstaat entsenden – entsprechend einem Vorschlag
für eine Verordnung „über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene
öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von
Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012. Diese
Plattform orientiert sich an dem bereits eingerichteten Meldeportal für Entsendungserklärungen im
Straßenverkehrssektor und soll 1.
den Verwaltungsaufwand um durchschnittlich 73 % verringern, der
Unternehmen beim Ausfüllen von Entsendemeldungen bei der Entsendung von
Beschäftigten entsteht, 2. mit
diesem Portal, das Teil des Binnenmarktinformationssystems (IMI) sein wird, die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern, 3. zum Schutz entsandter
Beschäftigter die Durchführung „wirksamer, angemessener und gezielter Inspektionen“
in den Mitgliedstaaten erleichtern. Die Mitgliedstaaten können dieses System
freiwillig nutzen. Der Kommission zufolge haben bereits neun Mitgliedstaaten
angekündigt, diese Schnittstelle nutzen zu wollen. Die Generalsekretärin des
Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) kritisiert „die sozialen Kosten dieses
Vorschlags“, die „die geringen Einsparungen der Unternehmen bei weitem übersteigen
würden“. Im Rahmen des Deregulierungsprogramms „à la Trump“, mit dem die Kommission
den bürokratischen Aufwand um 25 % reduzieren will, werde ihrer Ansicht nach hier
„am falschen Ende gespart (s. Schreiben
des EGB). „Dieser Vorschlag erlaubt es den Briefkastenfirmen, ihr Geschäftsmodell
mit gefälschten Entsendungen fortzusetzen und sogar zu erweitern“, bemängelt Tom
Deleu, Generalsekretär der EFBH. Die Arbeitgeberseite unterstützt dagegen das
Vorhaben. In ihrer jüngsten Erklärung
zum Bericht über die Anwendung der Entsenderichtlinie drängten die
Arbeitgeber die Kommission zu einer schnellen Einführung der allgemeinen
elektronischen Erklärung. BusinessEurope begrüßt die Initiative ebenfalls und geht
davon aus, dass der Binnenmarkt „von einem einzigen Meldeportal mit einheitlichen
Informations- und Dokumentationspflichten langfristig profitieren wird“ (s. Pressemitteilung).
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- Überarbeitung der EBR-Richtlinie :
Die Europaabgeordneten des Ausschusses für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments stimmen am 3. Dezember über
das Mandat des Parlaments zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat ab, um den
von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag anzunehmen (s. Tagungsordnung).
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Aktuelle
soziale Themen
Richtlinie zur Regelung von Praktika :
Sechs Arbeitgeberverbände veröffentlichten am 20. November eine
gemeinsame
Erklärung, in der sie fordern, die vorgeschlagene
Richtlinie über die Regelung von Praktika, auf die sich die Mitgliedstaaten
zu einigen versuchen, zurückzuziehen. Den Arbeitgebern zufolge verstößt der
Vorschlag „gegen das Subsidiaritätsprinzip“ und gegen das Ziel der Kommission, den
Verwaltungsaufwand von Unternehmen zu reduzieren. „Angesichts der unterschiedlichen
nationalen Systeme und Regulierungsrahmen“ sind die Unterzeichner der Ansicht, „dass
Praktika auf nationaler Ebene geregelt werden sollten“.
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Richtlinie über „angemessene Mindestlöhne“ :
Die Frist für Mitgliedstaaten, die Richtlinie über angemessene
Mindestlöhne in innerstaatliches Recht umzusetzen, ist am 15. November ausgelaufen
(s. IR Notes 192
und IR Notes 188).
In einer Mitteilung
zeigt sich die Europäische Kommission erfreut darüber, dass die Richtlinie die
ersten „positiven Auswirkungen sogar noch vor Ende der Umsetzungsfrist zeigt, da sie
auf nationaler Ebene zu Diskussionen über die Angemessenheit von Mindestlöhnen
führt“. Im jährlichen
Bericht über Mindestlöhne hebt Eurofound hervor, dass „die Praxis,
Mindestlöhne an einen Prozentsatz der Durchschnitts- oder Medianlöhne zu binden, wie
es die Richtlinie vorschlägt“, im Jahr 2023 „fortgesetzt wurde“ und „eine wachsende
Zahl von EU-Ländern diese Praxis anwendet.“ Darüber hinaus „sind die gesetzlichen
Mindestlöhne in den letzten zwei Jahren in den meisten Mitgliedstaaten deutlich
gestiegen“, betont die Kommission, „wodurch die Auswirkungen der hohen Inflation auf
die Kaufkraft von Geringverdienern ausgeglichen wurden“. Die Kommission weist darauf
hin, dass sie prüfen wird, inwiefern jeder Staat die Richtlinie vollständig und
korrekt in innerstaatliches Recht übernommen hat. Ggf. werde sie die erforderlichen
Maßnahmen ergreifen. Die Bilanz des Europäischen Gewerkschaftsbunds fällt weniger
positiv aus: Auch wenn er die von der Kommission genannten positiven Auswirkungen
anerkennt (s. Untersuchung des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts), kritisiert er die Tatsache, dass die meisten
Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist nicht eingehalten haben (s. Pressemitteilung).
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Wettbewerbsfähigkeit und Ausschreibungen :
Bei seiner Anhörung im Europäischen Parlament am 12. November
stellte Stéphane Séjourné als designierter Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen
Kommission für das Ressort Wohlstand und Industriestrategie seine Vision von der
europäischen Industriepolitik vor. Dabei sprach er auch einige soziale Themen an. Er
hat sich unter anderem für einen Europäischen Wettbewerbsfonds ausgesprochen, der
öffentliche Garantien mit privatem Kapital kombinieren soll, sowie für die
Entwicklung neuer Sparprodukte auf europäischer Ebene. Er hat sich verpflichtet, die
Einführung verbindlicher sozialer Bedingungen, wie bessere Arbeitsbedingungen, in
öffentlichen Ausschreibungen zu fördern. Er betonte die Notwendigkeit hochwertiger
Arbeitsplätze und fordert einen ausgewogenen Ansatz zwischen sozialem Fortschritt
und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit.
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Stärkung der Kompetenzen und
Arbeitsplatzqualität : Ebenso wie die Anhörung von Stéphane
Séjourné (siehe oben) war die Anhörung von Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin
für Fachkräfte, Kompetenzen und Vorsorge, eine der letzten, um die Zusammensetzung
der neuen Kommission zu bestätigen. Denn die konservativen und extremrechten
Kommissionsmitglieder sollten vor denen der Renew-Fraktion und der
Sozialdemokratischen Fraktion bestätigt werden. Bei der Ernennung von Roxana Mînzatu
sorgte der Titel des Ressorts für Kritik: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
Beschäftigung (EMPL) und Kultur (CULT) bemängelten, dass die Begriffe
„Beschäftigung“ und „soziale Rechte“ im Titel fehlten. Als Antwort betonte Mînzatu,
diese Themen stünden im Mittelpunkt ihrer Prioritäten. In ihrer ersten Rede betonte
sie die Notwendigkeit, hochwertige Arbeitsplätze zu fördern und Bildung während des
gesamten Erwerbslebens zu unterstützen, wobei sie besonderen Wert auf die
Übertragbarkeit von Qualifikationen legte. Sie sprach sich auch für eine bessere
Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt aus sowie für die
Nutzung neuer Technologien wie KI, um Schlüsselkompetenzen zu entwickeln. Sie
verpflichtet sich, einen ehrgeizigen neuen Aktionsplan für die Europäische Säule
sozialer Rechte umzusetzen (s. Zusammenfassung
der Anhörung, schriftliche
Antworten an die Abgeordneten).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Lohnabkommen in der Metallindustrie :
Die Sozialpartner der Metall- und Elektro-Industrie Bayern und
Küste haben sich am 12. November bei Pilot-Verhandlungen auf regionaler Ebene auf
einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die Ergebnisse werden von anderen Tarifgebieten
Deutschlands übernommen. Die vier Millionen Beschäftigten der Branche erhalten eine
Einmalzahlung von 600 Euro, die bis Februar 2025 ausgezahlt wird, und ab April 2025
2 % höhere Entgelte und ab 1. April 2026 weitere 3,1 Prozent. Die Vergütungen der
230.000 Auszubildenden werden ab Januar 2025 um 140 Euro pro Monat erhöht. Darüber
hinaus setzte die IG Metall eine „soziale Komponente“ durch: Das jährliche
„tarifliche Zusatzgeld“ steigt ab Februar 2026 von 18,5 % auf 26,5 % des
Eckentgelts, nämlich von 630 auf 900 Euro (s. Mitteilung).
(Foto: Frank Rumpenhorst)
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Spanien
Anhörung vor Entlassung : Die
Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs erließ am 18. November ein wichtiges Urteil,
wonach Unternehmen verpflichtet sind, vor einer disziplinarischen Kündigung den
betroffenen Beschäftigten anzuhören, was nach spanischem Recht bislang nur in
Ausnahmefällen vorgesehen ist. Die einzige formelle Forderung ist der Versand eines
Kündigungsschreibens vor dem Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet. Selbst wenn die
Entscheidung des Arbeitgebers vor einem Arbeitsgericht anfechtbar ist, können
Beschäftigte sich erst dann gegen die Vorwürfe des Unternehmens verteidigen, wenn
sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. Der Oberste Gerichtshof wendet Art. 7
des ILO-Übereinkommens 158 an, der lautet: „Das Arbeitsverhältnis eines
Arbeitnehmers darf nicht aus Gründen, die mit seinem Verhalten oder seinen
Leistungen zusammenhängen, beendigt werden, wenn ihm nicht vorher Gelegenheit
gegeben worden ist, sich gegen die vorgebrachten Behauptungen zur Wehr zu setzen, es
sei denn, daß es für den Arbeitgeber unzumutbar wäre, eine solche Gelegenheit zu
geben.“ In diesem Urteil ändert der Gerichtshof seine frühere Rechtsprechung vom
Ende der 80er-Jahre, wonach das Prinzip der schriftlichen Kündigung die
Anforderungen von Artikel 7 erfüllte und dieser Artikel ohne Eingriff des
Gesetzgebers nicht als direkt anwendbar galt. Jetzt hält der Gerichtshof diesen
Artikel für eine direkt anwendbare Bestimmung. Ab dem Veröffentlichungsdatum des
Urteils muss jeder disziplinarischen Entlassung eine Anhörung des betroffenen
Beschäftigten vorausgehen (s. Artikel
von Professor Francisco Javier Gómez Abelleira und Mitteilung
des Obersten Gerichtshofs).
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Rumänien
Mindestlohn : Präsident Klaus
Johannis hat das Gesetz über den „europäischen Mindestlohn“ erlassen, mit dem die
europäische Richtlinie über angemessene Mindestlöhne umgesetzt wird. Der Mindestlohn
beträgt ab 1. Januar 2025 4.050 Lei (rund 815 Euro). Dies ist das Ergebnis von
Verhandlungen zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern (s. Pressemitteilung).
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