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IR Notes 241 – EU am Scheideweg zwischen Sparmaßnahmen und massiven Investitionen

  IR Notes 241 – 27 November 2024
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Gilles Telal, Vorsitzender des EBR von ExxonMobil und Präsident des Verbands CFE-CGC Enermine et Industries Transverses

Welche Initiative konnte Ihr EBR ergreifen, als der amerikanische Erdölkonzern im April ankündigte, in Frankreich Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, bei denen Stellen wegfielen?
Wie bereits beim Verkauf der Raffinerien in Italien (2018) und Norwegen (2019) wollte der EBR auch hier angehört zu werden, doch die Antwort der Unternehmensleitung ist immer dieselbe. Auch wenn die Vorhaben immer mehrere Länder betreffen, weil sie Auswirkungen auf die Shared-Service-Centers in Prag und Budapest haben, behauptet die Unternehmensleitung jedes Mal, dass die Auswirkungen im Hinblick auf die Tätigkeit und die Zahl der betroffenen Beschäftigten nicht erheblich seien. Wir haben eine alte Vereinbarung, in der kein Schwellenwert angegeben ist, ab wann Umstrukturierungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen haben. Für die Unternehmensleitung haben sie das nie. Im vorliegenden Fall kündigte ExxonMobil am 11. April an, 2025 seine Petrochemie-Anlagen am Standort Gravenchon (Seine-Maritime) zu schließen, wodurch 677 Beschäftigte ihre Stelle verlieren, und die Raffinerie Fos-sur-Mer (310 Beschäftigte) zu verkaufen. Und das soll nicht erheblich sein! Wenn wir ihre Entscheidung, den EBR nicht anzuhören, anfechten wollen, müssen wir vor Gericht gehen, d. h. wir müssten ein belgisches Gericht anrufen und das Einverständnis unserer Mitglieder einholen, um eine solche Klage zu erheben. Eine Reihe von ihnen genießt jedoch keinen Schutz oder ist nicht gewerkschaftlich organisiert und könnte Angst um ihre berufliche Zukunft haben. Außerdem wurden einige Mitglieder von der Unternehmensleitung ernannt, was kollektive Maßnahmen erschwert. Es wird höchste Zeit, die EBR-Richtlinie zu überarbeiten, damit diese alten Vereinbarungen neu verhandelt werden – denn sie behindern die Tätigkeit der Arbeitnehmervertreter und schaffen keine optimalen Bedingungen für einen konstruktiven sozialen Dialog. Wir haben beschlossen, den betroffenen Beschäftigten zu helfen. Dazu haben wir über unsere Gewerkschaftsverbände die Behörden in Frankreich eingeschaltet, um eine europäische Finanzierung zu erhalten, wie über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, und die entlassenen Beschäftigten bei einer Umschulung zu unterstützen. Doch der Aufwand für die Antragstellung ist erschreckend hoch, und wir wissen nicht, ob die Unternehmensleitung bereit ist, intern Personal abzustellen, um einen Antrag beim Arbeitsministerium einzureichen, das dann einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission stellt.

 
  Agenda


 


2.-3. Dezember
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
EU am Scheideweg zwischen Sparmaßnahmen und massiven Investitionen

Wie wird sich die Wirtschafts-, Haushalts-, Sozial- und Umweltpolitik der EU in den nächsten Monaten entwickeln? Die Antwort steht im ersten Teil des „Herbstpakets“, das die Europäische Kommission am 26. November vorgestellt hat (s. Pressemitteilung). Es gehört zum Zyklus des 2010 eingeführten Europäischen Semesters, das den jährlichen Rahmen für die Koordinierung der vorgeschlagenen Haushalts- und Wirtschaftspolitik in der EU und im Euro-Raum bietet (s. European Semester). Es ist das erste Europäische Semester, seitdem die Reform des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im April 2024 in Kraft getreten ist (s. Mitteilung des Rats). Im Juni hatte die Kommisson den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Ausarbeitung ihrer mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne an die Hand gegeben. Pläne, in denen ihre Haushaltsziele, vorrangigen Reformen und Investitionen festgelegt sind. Im September wurden diese Pläne eingereicht. Die Kommission hat sie jetzt genehmigt, manchmal mit Vorbehalten. In der Zwischenzeit erhielt die Kommission den Bericht von Mario Draghi, in dem die EU aufgefordert wird, mit massiven Investitionen den Rückstand ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und China zu verringern (s. IR Notes 236). Offiziell unterstützt der neue Rahmen die Mitgliedstaaten dabei, makroökonomische Stabilität, Wachstum und finanzielle Nachhaltigkeit zu erreichen, „was für die Wirtschaftskraft der EU in dem heutigen schwierigen globalen Umfeld von entscheidender Bedeutung sein wird. Außerdem werden Reformen und Investitionen gefördert, die die Grundlagen für langfristige wirtschaftliche Stabilität und nachhaltiges Wachstum schaffen werden“. Und „letztlich trägt er zum Aufbau einer widerstandsfähigeren, faireren, wettbewerbsfähigeren und sichereren EU-Wirtschaft zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger bei“. So ermöglicht der Rahmen „einen schrittweisen und realistischen Abbau des öffentlichen Schuldenstands, der nach der COVID-19-Pandemie und der anschließenden Energiekrise erheblich gestiegen ist“. Eine Zielsetzung, die in den von jedem Land verabschiedeten mittelfristigen Reform- und Investitionsplänen enthalten sein muss, mit denen gemeinsame Prioritäten der EU und die Herausforderungen angegangen werden (ökologischer und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten). Sobald der Rat die mittelfristigen Pläne gebilligt hat, wird die Kommission prüfen, ob die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen einhalten. Dann werden die Mitgliedstaaten jährliche Fortschrittsberichte vorlegen. Die Kommission legt in den kommenden Wochen den zweiten Teil des Herbstpakets des Europäischen Semesters vor. Dazu gehören die jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum, die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, der Warnmechanismus-Bericht und der Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht. Wird der neue Rahmen die europäische Wirtschaft vor der Stagnation retten? Die beste Garantie dafür, in der Sackgasse steckenzubleiben, sind diese Leitlinien, die nicht sehr transparent sind und einen Kompromiss suchen zwischen einerseits den Mitgliedstaaten, die sich gegen jegliche gemeinsame Ausgaben sträuben, und andererseits denjenigen, die von der EU erwarten, dass sie sich verschuldet, um die von Draghi geforderten massiven Investitionen aufzubringen. „Diese Pläne haben nichts mit den wirtschaftlichen Herausforderungen zu tun, mit denen Europa, seine Industrie und Beschäftigten konfrontiert sind“, kritisiert Ludovic Voet, Bundessekretär des EGB. „Sie zeigen einmal mehr, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt den Mitgliedstaaten selbstzerstörerische Einschränkungen ihrer Ausgaben auferlegt“, fährt er fort. „Europa braucht eine Steuerpolitik, die Investitionen fördert, das Wohlergehen der Beschäftigten in den Vordergrund stellt und den Planeten schützt.“


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Zwangsarbeit : Der Rat hat am 19. November eine Verordnung angenommen, mit der in Zwangsarbeit hergestellte Produkte verboten werden. Mit der Verordnung wird das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie die Ausfuhr aus der EU von Produkten verboten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden (s. PressemitteilungL, IR Notes 192 und IR Notes 229). Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Ihre Geltung beginnt drei Jahre später.


Vorhaben

Elektronische Entsendungserklärungen : Am 13. November schlug die Kommission vor, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Beschäftigte in einen anderen Mitgliedstaat entsenden – entsprechend einem  Vorschlag für eine Verordnung „über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012. Diese Plattform orientiert sich an dem bereits eingerichteten Meldeportal für Entsendungserklärungen im Straßenverkehrssektor und soll 1. den Verwaltungsaufwand um durchschnittlich 73 % verringern, der Unternehmen beim Ausfüllen von Entsendemeldungen bei der Entsendung von Beschäftigten entsteht, 2. mit diesem Portal, das Teil des Binnenmarktinformationssystems (IMI) sein wird, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern, 3. zum Schutz entsandter Beschäftigter die Durchführung „wirksamer, angemessener und gezielter Inspektionen“ in den Mitgliedstaaten erleichtern. Die Mitgliedstaaten können dieses System freiwillig nutzen. Der Kommission zufolge haben bereits neun Mitgliedstaaten angekündigt, diese Schnittstelle nutzen zu wollen. Die Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) kritisiert „die sozialen Kosten dieses Vorschlags“, die „die geringen Einsparungen der Unternehmen bei weitem übersteigen würden“. Im Rahmen des Deregulierungsprogramms „à la Trump“, mit dem die Kommission den bürokratischen Aufwand um 25 % reduzieren will, werde ihrer Ansicht nach hier „am falschen Ende gespart (s. Schreiben des EGB). „Dieser Vorschlag erlaubt es den Briefkastenfirmen, ihr Geschäftsmodell mit gefälschten Entsendungen fortzusetzen und sogar zu erweitern“, bemängelt Tom Deleu, Generalsekretär der EFBH. Die Arbeitgeberseite unterstützt dagegen das Vorhaben. In ihrer jüngsten Erklärung zum Bericht über die Anwendung der Entsenderichtlinie drängten die Arbeitgeber die Kommission zu einer schnellen Einführung der allgemeinen elektronischen Erklärung. BusinessEurope begrüßt die Initiative ebenfalls und geht davon aus, dass der Binnenmarkt „von einem einzigen Meldeportal mit einheitlichen Informations- und Dokumentationspflichten langfristig profitieren wird“ (s. Pressemitteilung).



  • Überarbeitung der EBR-Richtlinie : Die Europaabgeordneten des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments stimmen am 3. Dezember über das Mandat des Parlaments zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat ab, um den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag anzunehmen (s. Tagungsordnung).

Aktuelle soziale Themen

Richtlinie zur Regelung von Praktika : Sechs Arbeitgeberverbände veröffentlichten am 20. November eine gemeinsame Erklärung, in der sie fordern, die vorgeschlagene Richtlinie über die Regelung von Praktika, auf die sich die Mitgliedstaaten zu einigen versuchen, zurückzuziehen. Den Arbeitgebern zufolge verstößt der Vorschlag „gegen das Subsidiaritätsprinzip“ und gegen das Ziel der Kommission, den Verwaltungsaufwand von Unternehmen zu reduzieren. „Angesichts der unterschiedlichen nationalen Systeme und Regulierungsrahmen“ sind die Unterzeichner der Ansicht, „dass Praktika auf nationaler Ebene geregelt werden sollten“.



Richtlinie über „angemessene Mindestlöhne“ : Die Frist für Mitgliedstaaten, die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in innerstaatliches Recht umzusetzen, ist am 15. November ausgelaufen (s. IR Notes 192 und IR Notes 188).  In einer Mitteilung zeigt sich die Europäische Kommission erfreut darüber, dass die Richtlinie die ersten „positiven Auswirkungen sogar noch vor Ende der Umsetzungsfrist zeigt, da sie auf nationaler Ebene zu Diskussionen über die Angemessenheit von Mindestlöhnen führt“. Im jährlichen Bericht über Mindestlöhne hebt Eurofound hervor, dass „die Praxis, Mindestlöhne an einen Prozentsatz der Durchschnitts- oder Medianlöhne zu binden, wie es die Richtlinie vorschlägt“, im Jahr 2023 „fortgesetzt wurde“ und „eine wachsende Zahl von EU-Ländern diese Praxis anwendet.“ Darüber hinaus „sind die gesetzlichen Mindestlöhne in den letzten zwei Jahren in den meisten Mitgliedstaaten deutlich gestiegen“, betont die Kommission, „wodurch die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Kaufkraft von Geringverdienern ausgeglichen wurden“. Die Kommission weist darauf hin, dass sie prüfen wird, inwiefern jeder Staat die Richtlinie vollständig und korrekt in innerstaatliches Recht übernommen hat. Ggf. werde sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Die Bilanz des Europäischen Gewerkschaftsbunds fällt weniger positiv aus: Auch wenn er die von der Kommission genannten positiven Auswirkungen anerkennt (s. Untersuchung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts), kritisiert er die Tatsache, dass die meisten Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist nicht eingehalten haben (s. Pressemitteilung).



Wettbewerbsfähigkeit und Ausschreibungen : Bei seiner Anhörung im Europäischen Parlament am 12. November stellte Stéphane Séjourné als designierter Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission für das Ressort Wohlstand und Industriestrategie seine Vision von der europäischen Industriepolitik vor. Dabei sprach er auch einige soziale Themen an. Er hat sich unter anderem für einen Europäischen Wettbewerbsfonds ausgesprochen, der öffentliche Garantien mit privatem Kapital kombinieren soll, sowie für die Entwicklung neuer Sparprodukte auf europäischer Ebene. Er hat sich verpflichtet, die Einführung verbindlicher sozialer Bedingungen, wie bessere Arbeitsbedingungen, in öffentlichen Ausschreibungen zu fördern. Er betonte die Notwendigkeit hochwertiger Arbeitsplätze und fordert einen ausgewogenen Ansatz zwischen sozialem Fortschritt und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit.



Stärkung der Kompetenzen und Arbeitsplatzqualität : Ebenso wie die Anhörung von Stéphane Séjourné (siehe oben) war die Anhörung von Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für Fachkräfte, Kompetenzen und Vorsorge, eine der letzten, um die Zusammensetzung der neuen Kommission zu bestätigen. Denn die konservativen und extremrechten Kommissionsmitglieder sollten vor denen der Renew-Fraktion und der Sozialdemokratischen Fraktion bestätigt werden. Bei der Ernennung von Roxana Mînzatu sorgte der Titel des Ressorts für Kritik: Die Vorsitzenden der Ausschüsse Beschäftigung (EMPL) und Kultur (CULT) bemängelten, dass die Begriffe „Beschäftigung“ und „soziale Rechte“ im Titel fehlten. Als Antwort betonte Mînzatu, diese Themen stünden im Mittelpunkt ihrer Prioritäten. In ihrer ersten Rede betonte sie die Notwendigkeit, hochwertige Arbeitsplätze zu fördern und Bildung während des gesamten Erwerbslebens zu unterstützen, wobei sie besonderen Wert auf die Übertragbarkeit von Qualifikationen legte. Sie sprach sich auch für eine bessere Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt aus sowie für die Nutzung neuer Technologien wie KI, um Schlüsselkompetenzen zu entwickeln. Sie verpflichtet sich, einen ehrgeizigen neuen Aktionsplan für die Europäische Säule sozialer Rechte umzusetzen (s. Zusammenfassung der Anhörung, schriftliche Antworten an die Abgeordneten).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Lohnabkommen in der Metallindustrie : Die Sozialpartner der Metall- und Elektro-Industrie Bayern und Küste haben sich am 12. November bei Pilot-Verhandlungen auf regionaler Ebene auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die Ergebnisse werden von anderen Tarifgebieten Deutschlands übernommen. Die vier Millionen Beschäftigten der Branche erhalten eine Einmalzahlung von 600 Euro, die bis Februar 2025 ausgezahlt wird, und ab April 2025 2 % höhere Entgelte und ab 1. April 2026 weitere 3,1 Prozent. Die Vergütungen der 230.000 Auszubildenden werden ab Januar 2025 um 140 Euro pro Monat erhöht. Darüber hinaus setzte die IG Metall eine „soziale Komponente“ durch: Das jährliche „tarifliche Zusatzgeld“ steigt ab Februar 2026 von 18,5 % auf 26,5 % des Eckentgelts, nämlich von 630 auf 900 Euro (s. Mitteilung). (Foto: Frank Rumpenhorst)


Spanien

Anhörung vor Entlassung : Die Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs erließ am 18. November ein wichtiges Urteil, wonach Unternehmen verpflichtet sind, vor einer disziplinarischen Kündigung den betroffenen Beschäftigten anzuhören, was nach spanischem Recht bislang nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist. Die einzige formelle Forderung ist der Versand eines Kündigungsschreibens vor dem Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet. Selbst wenn die Entscheidung des Arbeitgebers vor einem Arbeitsgericht anfechtbar ist, können Beschäftigte sich erst dann gegen die Vorwürfe des Unternehmens verteidigen, wenn sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. Der Oberste Gerichtshof wendet Art. 7 des ILO-Übereinkommens 158 an, der lautet: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers darf nicht aus Gründen, die mit seinem Verhalten oder seinen Leistungen zusammenhängen, beendigt werden, wenn ihm nicht vorher Gelegenheit gegeben worden ist, sich gegen die vorgebrachten Behauptungen zur Wehr zu setzen, es sei denn, daß es für den Arbeitgeber unzumutbar wäre, eine solche Gelegenheit zu geben.“ In diesem Urteil ändert der Gerichtshof seine frühere Rechtsprechung vom Ende der 80er-Jahre, wonach das Prinzip der schriftlichen Kündigung die Anforderungen von Artikel 7 erfüllte und dieser Artikel ohne Eingriff des Gesetzgebers nicht als direkt anwendbar galt. Jetzt hält der Gerichtshof diesen Artikel für eine direkt anwendbare Bestimmung. Ab dem Veröffentlichungsdatum des Urteils muss jeder disziplinarischen Entlassung eine Anhörung des  betroffenen Beschäftigten vorausgehen (s. Artikel von Professor Francisco Javier Gómez Abelleira und Mitteilung des Obersten Gerichtshofs).


Rumänien

Mindestlohn : Präsident Klaus Johannis hat das Gesetz über den „europäischen Mindestlohn“ erlassen, mit dem die europäische Richtlinie über angemessene Mindestlöhne umgesetzt wird. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2025 4.050 Lei (rund 815 Euro). Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern (s. Pressemitteilung).

 


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