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IR Notes 245 – 5 Februar 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Estelle Devos, Gewerkschaftsvertreterin der FCE-CFDT und Mitglied des
Globalen CSR-Ausschusses der EDF-Gruppe (CMDRSE)
Was
sind die wichtigsten Errungenschaften in der neuen
weltweiten Rahmen-vereinbarung über die soziale
Verantwortung der EDF-Gruppe gegenüber der Vereinbarung von
2018 (s. 3.
Unternehmen)? Als Verhandlungsführerin bin ich überzeugt,
dass diese neue weltweite Rahmenvereinbarung im Vergleich zur
vorherigen von 2018 große Fortschritte enthält. Es handelt sich um
eine ambitionierte und verbindliche Vereinbarung, die anderen großen
Konzernen als Orientierungshilfe dienen kann. Sie führt ganz klar
aus, dass keine Verletzung der Grundrechte geduldet wird und eine
„Nulltoleranz“ gegenüber Belästigung, Diskriminierung und allen
Formen von Gewalt am Arbeitsplatz gilt. Auch in den Bereichen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden höhere Ziele gesetzt:
Es gilt, nicht nur alle tödlichen Unfälle am Arbeitsplatz zu
verhindern – wie es bereits die Vereinbarung von 2018 vorsah -,
sondern auch alle schweren Unfälle. Die Vereinbarung enthält
außerdem mehrere neue Kapitel, wie das zur Sorgfaltspflicht, zum
Einsatz von KI, zum gerechten Wandel oder auch zu Umwelt und
Klima. Die Vereinbarung,
die bei einer für den 12. Februar geplanten Feier offiziell
vorgestellt werden soll, wurde vom Vorstandsvorsitzenden Luc Rémont
im Namen der EDF-Gruppe und von allen Gewerkschaftsverbänden
unterzeichnet, die weltweit in den Unternehmen der Gruppe vertreten
sind. Was die Governance
betrifft, führt der Präsident oder die Präsidentin der Gruppe oder
eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person den Vorsitz des Globalen
Ausschusses für den Dialog über soziale und ökologische
Verantwortung der EDF-Gruppe. Der Ausschuss besteht aus 25
Arbeitnehmervertretern, die von ihren Gewerkschaften benannt werden.
Die Leitung übernimmt ein Sekretär oder eine Sekretärin, die bzw.
der zur Koordinierung der Aufgaben der Mitglieder nun über 80 Tage
pro Jahr verfügt. Weiterhin
vorgesehen sind jährlich eine
Plenartagung über zwei Tage, (mindestens) zwei Sitzungen des
Lenkungsausschusses und ein Vor-Ort-Besuch.
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Agenda
5.
Februar Brüssel Der
Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe ruft die Industriegewerkschaften
in ganz Europa dazu auf, für „eine proaktive europäische
Industriepolitik“ zu demonstrieren, „die auf Investitionen, Solidarität,
hochwertigen Arbeitsplätzen und Innovation basiert und im Einklang mit
unseren Klimaverpflichtungen steht“ (s. Mitteilung).
7. Februar
Paris
MoveS-Seminar: Freizügigkeit
von schutzbedürftigen Beschäftigten, organisiert von Sophie
Robin-Olivier und Jean-Philippe Lhernould, MoveS-Experten für
Frankreich.
11. Februar
Brüssel
Vorstellung des Arbeitsprogramms 2025 der EU-Kommission
20.-21.
Februar Danzig Konferenz
der polnischen EU-Ratspräsidentschaft zu den Themen Zukunft
der Arbeit im digitalen Europa, Sozialwirtschaft, Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen und demografische Herausforderungen.
26. Februar
Brüssel
EU-Kommission stellt ein „Omnibus-Paket“ vor, das aus einer
Mitteilung und einem Richtlinienvorschlag besteht.
5. März
Brüssel
Kommissarin Mînzatu stellt ihr Vorhaben „Union der Kompetenzen“
vor.
10.
März Brüssel Tagung des
Rats “Beschäftigung und Soziales” (Website)
20.-21.
März Brüssel Tagung des
Europäischen Rats (Website)
3.-4.
April Warschau
Konferenz der polnischen
EU-Ratspräsidentschaft mit dem Titel „Aufbau
einer digitalen Zukunft im Kontext von Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“
4.-6. Juni 2025
Bordeaux 5.
Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft
das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der
Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt
Care4Care.
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Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Ein
„Kompass“, um die Europäische Union vorwärts zu bringen
Am 29. Januar stellte die EU-Kommission ihren „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ in
Form einer Mitteilung vor, die sie als die „erste großangelegte Initiative“ ihrer
neuen Amtszeit bezeichnet (s. Pressemitteilung).
Diese Mitteilung liefert den Rahmen für ihre künftigen Initiativen, mit denen sie
die Schwächen der EU angehen will, die in den Berichten von Enrico Letta und Mario
Draghi benannt wurden. Drei Handlungsschwerpunkte werden genannt: 1. Die Innovationslücke
schließen – mit einer eigens auf Start-up und Scale-up-Unternehmen zugeschnittenen
Strategie und der Schaffung einer „28. Rechtsordnung“. Mit anderen Worten so etwas
wie ein fiktiver 28. Mitgliedstaat, in dem geltende Vorschriften vereinfacht werden,
vor allem die des Arbeitsrechts. 2.
Gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und
Wettbewerbsfähigkeit, der die europäische Industrie neu beleben soll. Dazu gehört
ein Aktionsplan für erschwingliche Energie und maßgeschneiderte Aktionspläne für
energieintensive Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie. 3. Verringerung übermäßiger
Abhängigkeiten und Stärkung der Sicherheit, um die Versorgung mit Rohstoffen,
sauberer Energie und nachhaltigen Kraftstoffen zu sichern. Die Kommission will 2026
auch die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge überarbeiten, um eine
europäische Präferenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren
und Technologien einzuführen. Neben den drei Schwerpunkten kündigte die Kommission
„fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit“ an, darunter die
„Vereinfachung“, die den Regelungs- und Verwaltungsaufwand reduzieren soll. Sie
nennt mehrere „Omnibus“-Pakete, um Rechtsvorschriften zu vereinfachen. Dazu gehört
auch der bevorstehende Vorschlag einer „Omnibus“-Richtlinie, die „die
Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die Sorgfaltspflicht und die Taxonomie“
einfacher gestaltet. Ein weiterer „Faktor“ zielt darauf ab, unter Wahrung sozialer
Gerechtigkeit „Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze zu fördern“. Um
sicherzustellen, dass „die Kompetenzen und die Anforderungen des Arbeitsmarkts
miteinander übereinstimmen“, wird die Kommission eine Initiative vorlegen, um eine
Union der Kompetenzen zu schaffen sowie eine „Initiative zur Kompetenzportabilität“.
Die Kommission will mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten, um einen Fahrplan für
hochwertige Arbeitsplätze vorzulegen und bekräftigt: „der soziale Dialog bleibt ein
Grundbestandteil“.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Vorstände : Die EU-Kommission
hat ein Aufforderungsschreiben an 11 Mitgliedstaaten übermittelt, weil diese ihr
bisher nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Richtlinie 2022/2381
vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von
Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über
damit zusammenhängende Maßnahmen ergriffen haben. Sechs weitere
Mitgliedstaaten erhielten das Schreiben, weil sie ihr nur eine teilweise Umsetzung
der Richtlinie mitteilten. Mit dieser Richtlinie soll eine ausgewogenere Vertretung
von Frauen und Männern in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in allen
EU-Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Der Anteil des unterrepräsentierten
Geschlechts unter den nicht geschäftsführenden Direktoren großer börsennotierter
Gesellschaften in der EU wird auf 40 % festgelegt, der aller Direktoren auf 33 %.
Die Richtlinie musste spätestens bis zum 28. Dezember 2024 umgesetzt worden sein
(siehe Pressemitteilung).
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Automobilindustrie : Präsidentin
von der Leyen rief am 30. Januar die wichtigsten Führungskräfte der europäischen
Automobilindustrie, Sozialpartner und Interessengruppen zu einem Treffen zusammen,
um einen strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie
einzuleiten. Die Kommission erkennt an, dass „es dringend notwendig ist, Maßnahmen
zu ergreifen, die [diese Industrie] schützen“, und beauftragte den Kommissar
Tzitzikostas damit, am 5. März einen Aktionsplan vorzulegen (s. Pressemitteilung).
Zur Unterstützung des Austauschs veröffentlichte die Europäische Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) am 27. Januar eine erste
Studie
über die Beschäftigungssituation im Automobilsektor. Außerdem wird eine für dieses
Jahr geplante Studie die Auswirkungen des doppelten Strukturwandels auf den Sektor
beleuchten. Während die Beschäftigung im Automobilbau nur 1,5% der
Gesamtbeschäftigung in der EU ausmacht, sind im Falle einer Krise in diesem Sektor
einige Länder mit einem weitaus höheren Anteil an ihrer Gesamtbeschäftigung stark
gefährdet. Betroffen wären hier vor allem die Slowakei (5 %), Tschechien (4,4 %),
Rumänien (3,1 %), Ungarn (3 %) und Deutschland (2,6 %). Eurofound beziffert auch die
2024 angekündigten Stellenstreichungen: Es handelt sich um einen Nettoverlust von
mehr als 88.000 Arbeitsplätzen. Bei dem Treffen am 30. Januar forderte IndustriAll
Europe drei Maßnahmen: 1.
Aktionsplan zur Erhaltung der Arbeitsstellen im Sektor und
Stärkung des Rechtsrahmens, um strukturelle Veränderungen besser vorwegnehmen und
bewältigen zu können, 2.
Umsetzung und Ergänzung des Green Deals durch eine Industrie-
und Investitionsstrategie, wie sie im Draghi-Bericht empfohlen wird, 3. Europäischer Aktionsplan für die
Herstellung sauberer Autos, die für alle erschwinglich sind (s. Mitteilung).
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Arbeitnehmerentsendung : Während
die Arbeiten an der seit 2016 laufenden Überarbeitung der Verordnungen zur
Koordinierung der Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit nun wohl endlich wieder
in Gang kommen (s. Portability of social security
rights), gaben die europäischen Sozialpartner im Bausektor eine
gemeinsame
Pressemitteilung heraus. Darin sprechen sie sich dafür aus, dass weiterhin
alle entsandten Arbeitnehmer im Bausektor angemeldet werden müssen. Diese Anmeldung
„garantiert die Transparenz und die Verantwortung bei der grenzüberschreitenden
Entsendung. Sie verhindert missbräuchliche Praktiken wie Scheinentsendungen und
Schwarzarbeit und gibt den Behörden die Mittel an die Hand“, die Einhaltung der
Gesetze „zu überwachen“ und erleichtert Kontrollen. „Einmal mehr werden die
sogenannte Vereinfachung und die Wettbewerbsfähigkeit auf Kosten der Rechte der
Bauarbeiter diskutiert“, beklagt Tom Deleu, der Generalsekretär der EFBH. „Eine
solche Ausnahme würde den von uns unterstützten Grundsatz fairer Mobilität
untergraben“, ergänzt Domenico Campogrande, Generaldirektor der FIEC.
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Gerechter Wandel : Der Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments nahm am
28. Januar einen Beschluss an, mit dem die EU-Kommission aufgefordert wird, eine
Richtlinie für einen gerechten Wandel vorzulegen, um die Demokratie am Arbeitsplatz
vor dem Hintergrund des Klimawandels, des digitalen Wandels und der Umstrukturierung
von Unternehmen zu stärken (s. Just transition). Der
Beschluss, der mit 40 Ja- und 13 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen wurde,
thematisiert auch die nächste Überarbeitung der EU-Richtlinie über die öffentliche
Auftragsvergabe. Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, Tarifverhandlungen zu
fördern und Unternehmen den Vorzug zu geben, deren Beschäftigte tarifvertraglich
abgedeckt sind. So sollen Unternehmen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
nicht einhalten, keine EU-Finanzmittel erhalten. Das Parlament wird in einer seiner
nächsten Plenarsitzungen über diesen Entschließungsantrag abstimmen (s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Finnland
Dreigliedrige Arbeitsgruppe zur Plattformarbeit
: Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
vertreten sind sowie die Ministerien, die für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz, für den Schutz personenbezogener Daten sowie die soziale Sicherheit
zuständig sind (s. Mitteilung).
Ziel ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten bis Dezember 2026 (s. IR Notes
240).
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Frankreich
Institutionelles Mobbing : Der
Kassationshof, das oberste Gericht Frankreichs, hat die Rechtssache „France Télécom“
zum Abschluss gebracht: 2006 hatte France Télécom eine Unternehmenspolitik
eingeführt, die ein Viertel der Beschäftigten des Telekommunikationskonzerns betraf.
Es ging um den Abbau von 20.000 Arbeitsstellen und 10.000 Zwangsversetzungen. Die
Umsetzung des Plans löste eine „Selbstmordwelle“ aus, woraufhin die Gewerkschaften
gegen die damalige Konzernspitze klagten. Einige Manager, die zu Haft- und
Geldstrafen verurteilt wurden, fochten das Urteil des Berufungsgerichts an. Die
wichtigste Frage, über die das Kassationsgericht zu entscheiden hatte, war, ob das
Verhalten der Führungskräfte unter den Tatbestand des „Mobbings“ fällt, der in
Artikel 222-33-2 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt wird, obwohl sie keinen
direkten Kontakt zu den Opfern hatten. Wie das Gericht in seinem Urteil
vom 21. Januar erklärt, kann der Straftatbestand des Mobbings erfüllt sein, wenn
die vorgeworfenen Handlungen das Ziel verfolgen, die Arbeitsbedingungen zu
verschlechtern, ohne dass die Opfer in direktem Kontakt zum Verursacher stehen oder
einzeln benannt werden. Das Gericht ist der Auffassung, dass „folgende
[Mobbing-]Handlungen“ „eine institutionelle Mobbing-Situation charakterisieren
können“: Wenn in Kenntnis der Sachlage „eine Unternehmenspolitik beschlossen und
umgesetzt wird, „die darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen aller oder eines Teils
der Beschäftigten zu verschlechtern, um Stellen abzubauen oder einen anderen Zweck
zu erreichen, sei es im Bereich Management, Wirtschaft oder Finanzen, oder die eine
solche Verschlechterung bewirkt, dass möglicherweise die Rechte und die Würde dieser
Beschäftigten verletzt, ihre körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigt
oder ihre berufliche Zukunft gefährdet werden“ (s. Mitteilung).
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Niederlande
Sicherheit bei der Telearbeit :
Eine vom Gewerkschaftsbund FNV durchgeführte Umfrage zeigt, dass
Sicherheitsprobleme bei der Telearbeit wie Cybermobbing oder Sexting nicht die
erforderliche Aufmerksamkeit erhalten (s. Mitteilung).
Fast 47 % der Beschäftigten, die einen solchen Vorfall erlebten, zeigten ihn aus
fehlendem Vertrauen oder aus Angst vor Repressalien nicht an. Einige Beschäftigte,
die sich trauten, solche Vorfälle anzuzeigen, wurden zum Schweigen gebracht oder
bedroht. Laut dem FNV sind neue Verfahren erforderlich, um auf diese Entwicklungen
am Arbeitsplatz reagieren zu können.
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Schweden
Aktionsplan für die Gleichbehandlung von
LGBTQ+-Personen : Ziel ist die Gewährleistung gleicher
Rechte und Gelegenheiten, die durch Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen gewährleistet werden sollen (s. Mitteilung).
LGBTQ+-Personen sind eher Diskriminierung, Mobbing und Mikroaggressionen am
Arbeitsplatz ausgesetzt (s. Eurofound-Bericht).
Das Schwedische Zentralamt für Arbeitsumwelt und die schwedische Agentur für
Fachwissen im Arbeitsschutz wurden als zuständige Behörden für die Überwachung
dieser Initiativen ernannt (s. Plan).
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3.
Unternehmen
Länderübergreifende Vereinbarung
Soziale Verantwortung : Während
die EU-Kommission mit dem geplanten Vorschlag einer Omnibus-Richtlinie dabei ist,
den Green Deal und die Richtlinien zu Lieferketten und zur
Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen wieder aufzuschnüren (s. IR Notes
244), haben der französische Energiekonzern EDF und die internationalen
Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union und IÖD am 28. Januar ihre frühere
CSR-Vereinbarung erneuert. Dabei haben die Parteien den Inhalt weiter
gestärkt, um einen Maßstab in diesem Bereich zu schaffen. Die neue
Vereinbarung weist im Vergleich zu der Vereinbarung von 2018 mehrere neue
Kapitel auf, darunter zur Wahrung der Sorgfaltspflichten, zum Umweltschutz und zur
Bekämpfung des Klimawandels. Das Kapitel über den digitalen Wandel enthält jetzt
auch Bestimmungen zur KI.
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Tarifstreit
Streik gegen Ende der Telearbeit :
Das katalanische Klimatechnikunternehmen Holaluz stößt nach Aufhebung der
Telearbeit und mehrerer sozialer Vergünstigungen für die Beschäftigten auf heftigen
Widerstand. Die Maßnahme hat den Gewerkschaften zufolge dazu geführt, dass ca. 25 %
der Belegschaft, das sind etwa 50 Mitarbeiter, von sich aus kündigten. Für die
Belegschaft handelt es sich dabei um eine Arbeitsplatzanpassungsmaßnahme (Expediente
de Regulación de Empleo – ERE), mit anderen Worten, um eine verdeckte
Massenentlassung. Zu den gestrichenen Vergünstigungen gehören eine
Krankenversicherung, Sprachkurse, Freizeitaktivitäten für die Kinder der
Beschäftigten und vor allem die Aufhebung der Telearbeit – ab 28. Januar gilt
100%ige Präsenzpflicht. Als Reaktion auf diese Entscheidung hat die spanische
Gewerkschaft Confédération Générale du Travail (CGT) ab diesem Datum zu einem
unbefristeten Generalstreik aufgerufen. Die Unternehmensleitung rechtfertigt die
Veränderungen mit der Notwendigkeit, die Effizienz zu steigern sowie den Rückgang im
Umsatz und der Kundenzahl zu bewältigen. Die Gewerkschaften sind jedoch der Ansicht,
dass diese Maßnahme in erster Linie auf einen Personalabbau ohne formelle
Kündigungen abzielt, indem die Beschäftigten dazu gedrängt werden, das Unternehmen
auf eigene Initiative zu verlassen.
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4. Studien
und Berichte
Künstliche Intelligenz : Der
Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am 22. Januar eine Initiativstellungnahme
zur KI im Dienste der Beschäftigten abgegeben. Der Ausschuss schlägt u. a. vor, den
Anwendungsbereich der Bestimmungen der Richtlinie zur Plattformarbeit auszuweiten,
um „die Probleme mit algorithmischen Managementsystemen anzugehen, die alle
Beschäftigten betreffen“, und die gemäß Richtlinie 2002/14 über die Unterrichtung
und Anhörung von Arbeitnehmern geltenden Vorschriften bei der Einführung von
Hochrisiko-KI-Systemen zu verschärfen. Ferner fordert der EWSA konkrete Leitlinien
zu den Bestimmungen der Richtlinie 89/391 über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Arbeit (s. Mitteilung).
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Mindestlohn in der EU : Den ersten
Ergebnissen der jährlichen Studie zum Mindestlohn in der EU zufolge, die Mitte
des Jahres veröffentlicht wird, so die Europäische Stiftung zur Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), zeigt die durch den Europäischen
Gerichtshof bedrohte Richtlinie über angemessene Mindestlöhne erste Wirkung (s. IR Notes
244). Eine wachsende Zahl an Ländern hat die „Referenzwerte“ umgesetzt, die
in der Richtlinie empfohlen werden, um die Angemessenheit der gesetzlichen
Mindestlöhne zu bewerten. Es geht um 50 % des Bruttodurchschnittslohns oder 60 % des
Bruttomedianlohns. Abzuwarten bleibt, ob die Referenzwerte ausreichen, um
angemessene Mindestlöhne in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen.
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Stimmung der Europäer im Keller :
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) legte am 13. Januar die wenig erfreulichen Ergebnisse
einer Umfrage
von mehreren Zehntausend Europäern vor. Diese hatten 2024 größere Schwierigkeiten
über die Runden zu kommen als noch 2023 – 30 % gegenüber 22 % und sogar 56 % der
Haushalte mit niedrigem Einkommen gegenüber 40 % 2023. Dies erklärt zum Teil auch,
dass bei allen Altersgruppen – bis auf die ab 65 – eine Verschlechterung der
psychischen Gesundheit zu beobachten ist. Negative Gefühle wie Spannung,
Angstzustände und Einsamkeit nahmen vor allem bei jungen Erwachsenen zu. Viele
fühlten sich auch regelmäßig deprimiert. 30 % der Befragten dachten auch außerhalb
der Arbeitszeit oft an die Arbeit, was dem Niveau während der COVID-19-Pandemie
entspricht. Im Rahmen der Umfrage wurde auch ein Rückgang der reinen Telearbeit
festgestellt: Bei Stellen, die in Telearbeit ausgeübt werden können, lag der Anteil
der Beschäftigten, die 2024 ausschließlich von zu Hause aus arbeiteten, bei 14 %
gegenüber 19 % im Jahr 2023 und 24 % im Jahr 2022. 44 % der Befragten arbeiteten
teilweise mobil (gegenüber 45 % 2023) und 41 % nur noch in ihrem Unternehmen
(gegenüber 36 % 2023). Die Kluft zwischen den Beschäftigten, die lieber im
Homeoffice arbeiten wollten, und denen, die es durften, bleibt groß, zumal der
Wunsch, ausschließlich von zu Hause aus zu arbeiten, von 13 % im Jahr 2020 auf 24 %
im Jahr 2024 gestiegen ist, während mehr als 50 % mehrmals pro Woche aus dem
Homeoffice arbeiten wollten. Die Zufriedenheit mit der Demokratie bleibt niedrig und
ist 2024 sogar auf 4,5 Punkte gegenüber 4,8 Punkten 2023 gesunken (von insgesamt 10
Punkten). Nur fünf Länder überschreiten die 5-Punkte-Marke (Dänemark 6,4; Luxemburg
5,9; Schweden 5,8; Irland 5,7 und Deutschland 5,3). Das Schlusslicht bildet Ungarn
(2,7) hinter Bulgarien (3) und Griechenland und Kroatien, die mit 3,2 Punkten
gleichauf liegen.
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