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IR Notes 245 – Ein „Kompass“, um die Europäische Union vorwärts zu bringen

  IR Notes 245 – 5 Februar 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Estelle Devos, Gewerkschaftsvertreterin der FCE-CFDT und Mitglied des Globalen CSR-Ausschusses der EDF-Gruppe (CMDRSE)

Was sind die wichtigsten Errungenschaften in der neuen weltweiten Rahmen-vereinbarung über die soziale Verantwortung der EDF-Gruppe gegenüber der Vereinbarung von 2018 (s. 3. Unternehmen)?
Als Verhandlungsführerin bin ich überzeugt, dass diese neue weltweite Rahmenvereinbarung im Vergleich zur vorherigen von 2018 große Fortschritte enthält. Es handelt sich um eine ambitionierte und verbindliche Vereinbarung, die anderen großen Konzernen als Orientierungshilfe dienen kann. Sie führt ganz klar aus, dass keine Verletzung der Grundrechte geduldet wird und eine „Nulltoleranz“ gegenüber Belästigung, Diskriminierung und allen Formen von Gewalt am Arbeitsplatz gilt. Auch in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden höhere Ziele gesetzt: Es gilt, nicht nur alle tödlichen Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern – wie es bereits die Vereinbarung von 2018 vorsah -, sondern auch alle schweren Unfälle. Die Vereinbarung enthält außerdem mehrere neue Kapitel, wie das zur Sorgfaltspflicht, zum Einsatz von KI, zum gerechten Wandel oder auch zu Umwelt und Klima.
Die Vereinbarung, die bei einer für den 12. Februar geplanten Feier offiziell vorgestellt werden soll, wurde vom Vorstandsvorsitzenden Luc Rémont im Namen der EDF-Gruppe und von allen Gewerkschaftsverbänden unterzeichnet, die weltweit in den Unternehmen der Gruppe vertreten sind.
Was die Governance betrifft, führt der Präsident oder die Präsidentin der Gruppe oder eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person den Vorsitz des Globalen Ausschusses für den Dialog über soziale und ökologische Verantwortung der EDF-Gruppe. Der Ausschuss besteht aus 25 Arbeitnehmervertretern, die von ihren Gewerkschaften benannt werden. Die Leitung übernimmt ein Sekretär oder eine Sekretärin, die bzw. der zur Koordinierung der Aufgaben der Mitglieder nun über 80 Tage pro Jahr verfügt.
Weiterhin vorgesehen sind jährlich eine Plenartagung über zwei Tage, (mindestens) zwei Sitzungen des Lenkungsausschusses und ein Vor-Ort-Besuch.

 
  Agenda

 


5. Februar
Brüssel

Der Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe ruft die Industriegewerkschaften in ganz Europa dazu auf, für „eine proaktive europäische Industriepolitik“ zu demonstrieren, „die auf Investitionen, Solidarität, hochwertigen Arbeitsplätzen und Innovation basiert und im Einklang mit unseren Klimaverpflichtungen steht“ (s. Mitteilung).


7. Februar
Paris
MoveS-Seminar: Freizügigkeit von schutzbedürftigen Beschäftigten, organisiert von Sophie Robin-Olivier und Jean-Philippe Lhernould, MoveS-Experten für Frankreich.


11. Februar
Brüssel
Vorstellung des Arbeitsprogramms 2025 der EU-Kommission


20.-21. Februar
Danzig

Konferenz der polnischen EU-Ratspräsidentschaft zu den Themen Zukunft der Arbeit im digitalen Europa, Sozialwirtschaft, Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und demografische Herausforderungen.


26. Februar
Brüssel
EU-Kommission stellt ein „Omnibus-Paket“ vor, das aus einer Mitteilung und einem Richtlinienvorschlag besteht.


5. März
Brüssel
Kommissarin Mînzatu stellt ihr Vorhaben „Union der Kompetenzen“ vor.


10. März
Brüssel

Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales” (Website)


20.-21. März
Brüssel
Tagung des Europäischen Rats (Website)


3.-4. April
Warschau
Konferenz der polnischen EU-Ratspräsidentschaft mit dem Titel „Aufbau einer digitalen Zukunft im Kontext von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“


4.-6. Juni 2025
Bordeaux

5. Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt Care4Care.



 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Ein „Kompass“, um die Europäische Union vorwärts zu bringen

Am 29. Januar stellte die EU-Kommission ihren „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ in Form einer Mitteilung vor, die sie als die „erste großangelegte Initiative“ ihrer neuen Amtszeit bezeichnet (s. Pressemitteilung). Diese Mitteilung liefert den Rahmen für ihre künftigen Initiativen, mit denen sie die Schwächen der EU angehen will, die in den Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi benannt wurden. Drei Handlungsschwerpunkte werden genannt: 1. Die Innovationslücke schließen – mit einer eigens auf Start-up und Scale-up-Unternehmen zugeschnittenen Strategie und der Schaffung einer „28. Rechtsordnung“. Mit anderen Worten so etwas wie ein fiktiver 28. Mitgliedstaat, in dem geltende Vorschriften vereinfacht werden, vor allem die des Arbeitsrechts. 2. Gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, der die europäische Industrie neu beleben soll. Dazu gehört ein Aktionsplan für erschwingliche Energie und maßgeschneiderte Aktionspläne für energieintensive Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie. 3. Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und Stärkung der Sicherheit, um die Versorgung mit Rohstoffen, sauberer Energie und nachhaltigen Kraftstoffen zu sichern. Die Kommission will 2026 auch die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge überarbeiten, um eine europäische Präferenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren und Technologien einzuführen. Neben den drei Schwerpunkten kündigte die Kommission „fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit“ an, darunter die „Vereinfachung“, die den Regelungs- und Verwaltungsaufwand reduzieren soll. Sie nennt mehrere „Omnibus“-Pakete, um Rechtsvorschriften zu vereinfachen. Dazu gehört auch der bevorstehende Vorschlag einer „Omnibus“-Richtlinie, die „die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die Sorgfaltspflicht und die Taxonomie“ einfacher gestaltet. Ein weiterer „Faktor“ zielt darauf ab, unter Wahrung sozialer Gerechtigkeit „Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze zu fördern“.  Um sicherzustellen, dass „die Kompetenzen und die Anforderungen des Arbeitsmarkts miteinander übereinstimmen“, wird die Kommission eine Initiative vorlegen, um eine Union der Kompetenzen zu schaffen sowie eine „Initiative zur Kompetenzportabilität“. Die Kommission will mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten, um einen Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze vorzulegen und bekräftigt: „der soziale Dialog bleibt ein Grundbestandteil“.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Vorstände : Die EU-Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an 11 Mitgliedstaaten übermittelt, weil diese ihr bisher nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Richtlinie 2022/2381 vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen ergriffen haben. Sechs weitere Mitgliedstaaten erhielten das Schreiben, weil sie ihr nur eine teilweise Umsetzung der Richtlinie mitteilten. Mit dieser Richtlinie soll eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts unter den nicht geschäftsführenden Direktoren großer börsennotierter Gesellschaften in der EU wird auf 40 % festgelegt, der aller Direktoren auf 33 %. Die Richtlinie musste spätestens bis zum 28. Dezember 2024 umgesetzt worden sein (siehe Pressemitteilung).



Automobilindustrie : Präsidentin von der Leyen rief am 30. Januar die wichtigsten Führungskräfte der europäischen Automobilindustrie, Sozialpartner und Interessengruppen zu einem Treffen zusammen, um einen strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie einzuleiten. Die Kommission erkennt an, dass „es dringend notwendig ist, Maßnahmen zu ergreifen, die [diese Industrie] schützen“, und beauftragte den Kommissar Tzitzikostas damit, am 5. März einen Aktionsplan vorzulegen (s. Pressemitteilung). Zur Unterstützung des Austauschs veröffentlichte die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) am 27. Januar eine erste Studie über die Beschäftigungssituation im Automobilsektor. Außerdem wird eine für dieses Jahr geplante Studie die Auswirkungen des doppelten Strukturwandels auf den Sektor beleuchten. Während die Beschäftigung im Automobilbau nur 1,5% der Gesamtbeschäftigung in der EU ausmacht, sind im Falle einer Krise in diesem Sektor einige Länder mit einem weitaus höheren Anteil an ihrer Gesamtbeschäftigung stark gefährdet. Betroffen wären hier vor allem die Slowakei (5 %), Tschechien (4,4 %), Rumänien (3,1 %), Ungarn (3 %) und Deutschland (2,6 %). Eurofound beziffert auch die 2024 angekündigten Stellenstreichungen: Es handelt sich um einen Nettoverlust von mehr als 88.000 Arbeitsplätzen. Bei dem Treffen am 30. Januar forderte IndustriAll Europe drei Maßnahmen: 1. Aktionsplan zur Erhaltung der Arbeitsstellen im Sektor und Stärkung des Rechtsrahmens, um strukturelle Veränderungen besser vorwegnehmen und bewältigen zu können, 2. Umsetzung und Ergänzung des Green Deals durch eine Industrie- und Investitionsstrategie, wie sie im Draghi-Bericht empfohlen wird, 3. Europäischer Aktionsplan für die Herstellung sauberer Autos, die für alle erschwinglich sind (s. Mitteilung).



Arbeitnehmerentsendung : Während die Arbeiten an der seit 2016 laufenden Überarbeitung der Verordnungen zur Koordinierung der Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit nun wohl endlich wieder in Gang kommen (s. Portability of social security rights), gaben die europäischen Sozialpartner im Bausektor eine gemeinsame Pressemitteilung heraus. Darin sprechen sie sich dafür aus, dass weiterhin alle entsandten Arbeitnehmer im Bausektor angemeldet werden müssen. Diese Anmeldung „garantiert die Transparenz und die Verantwortung bei der grenzüberschreitenden Entsendung. Sie verhindert missbräuchliche Praktiken wie Scheinentsendungen und Schwarzarbeit und gibt den Behörden die Mittel an die Hand“, die Einhaltung der Gesetze „zu überwachen“ und erleichtert Kontrollen. „Einmal mehr werden die sogenannte Vereinfachung und die Wettbewerbsfähigkeit auf Kosten der Rechte der Bauarbeiter diskutiert“, beklagt Tom Deleu, der Generalsekretär der EFBH. „Eine solche Ausnahme würde den von uns unterstützten Grundsatz fairer Mobilität untergraben“, ergänzt Domenico Campogrande, Generaldirektor der FIEC.



Gerechter Wandel : Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments nahm am 28. Januar einen Beschluss an, mit dem die EU-Kommission aufgefordert wird, eine Richtlinie für einen gerechten Wandel vorzulegen, um die Demokratie am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des Klimawandels, des digitalen Wandels und der Umstrukturierung von Unternehmen zu stärken (s. Just transition). Der Beschluss, der mit 40 Ja- und 13 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen wurde, thematisiert auch die nächste Überarbeitung der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe. Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, Tarifverhandlungen zu fördern und Unternehmen den Vorzug zu geben, deren Beschäftigte tarifvertraglich abgedeckt sind. So sollen Unternehmen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nicht einhalten, keine EU-Finanzmittel erhalten. Das Parlament wird in einer seiner nächsten Plenarsitzungen über diesen Entschließungsantrag abstimmen (s. Mitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Finnland

Dreigliedrige Arbeitsgruppe zur Plattformarbeit : Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vertreten sind sowie die Ministerien, die für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, für den Schutz personenbezogener Daten sowie die soziale Sicherheit zuständig sind (s. Mitteilung). Ziel ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten bis Dezember 2026 (s. IR Notes 240).


Frankreich

Institutionelles Mobbing : Der Kassationshof, das oberste Gericht Frankreichs, hat die Rechtssache „France Télécom“ zum Abschluss gebracht: 2006 hatte France Télécom eine Unternehmenspolitik eingeführt, die ein Viertel der Beschäftigten des Telekommunikationskonzerns betraf. Es ging um den Abbau von 20.000 Arbeitsstellen und 10.000 Zwangsversetzungen. Die Umsetzung des Plans löste eine „Selbstmordwelle“ aus, woraufhin die Gewerkschaften gegen die damalige Konzernspitze klagten. Einige Manager, die zu Haft- und Geldstrafen verurteilt wurden, fochten das Urteil des Berufungsgerichts an. Die wichtigste Frage, über die das Kassationsgericht zu entscheiden hatte, war, ob das Verhalten der Führungskräfte unter den Tatbestand des „Mobbings“ fällt, der in Artikel 222-33-2 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt wird, obwohl sie keinen direkten Kontakt zu den Opfern hatten. Wie das Gericht in seinem Urteil vom 21. Januar erklärt, kann der Straftatbestand des Mobbings  erfüllt sein, wenn die vorgeworfenen Handlungen das Ziel verfolgen, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern, ohne dass die Opfer in direktem Kontakt zum Verursacher stehen oder einzeln benannt werden. Das Gericht ist der Auffassung, dass „folgende [Mobbing-]Handlungen“ „eine institutionelle Mobbing-Situation charakterisieren können“: Wenn in Kenntnis der Sachlage „eine Unternehmenspolitik beschlossen und umgesetzt wird, „die darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen aller oder eines Teils der Beschäftigten zu verschlechtern, um Stellen abzubauen oder einen anderen Zweck zu erreichen, sei es im Bereich Management, Wirtschaft oder Finanzen, oder die eine solche Verschlechterung bewirkt, dass möglicherweise die Rechte und die Würde dieser Beschäftigten verletzt, ihre körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigt oder ihre berufliche Zukunft gefährdet werden“ (s. Mitteilung).


Niederlande

Sicherheit bei der Telearbeit : Eine vom Gewerkschaftsbund FNV durchgeführte Umfrage zeigt, dass Sicherheitsprobleme bei der Telearbeit wie Cybermobbing oder Sexting nicht die erforderliche Aufmerksamkeit erhalten (s. Mitteilung). Fast 47 % der Beschäftigten, die einen solchen Vorfall erlebten, zeigten ihn aus fehlendem Vertrauen oder aus Angst vor Repressalien nicht an. Einige Beschäftigte, die sich trauten, solche Vorfälle anzuzeigen, wurden zum Schweigen gebracht oder bedroht. Laut dem FNV sind neue Verfahren erforderlich, um auf diese Entwicklungen am Arbeitsplatz reagieren zu können.


Schweden

Aktionsplan für die Gleichbehandlung von LGBTQ+-Personen : Ziel ist die Gewährleistung gleicher Rechte und Gelegenheiten, die durch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gewährleistet werden sollen (s. Mitteilung).  LGBTQ+-Personen sind eher Diskriminierung, Mobbing und Mikroaggressionen am Arbeitsplatz ausgesetzt (s. Eurofound-Bericht). Das Schwedische Zentralamt für Arbeitsumwelt und die schwedische Agentur für Fachwissen im Arbeitsschutz wurden als zuständige Behörden für die Überwachung dieser Initiativen ernannt (s. Plan).


3. Unternehmen
Länderübergreifende Vereinbarung

Soziale Verantwortung : Während die EU-Kommission mit dem geplanten Vorschlag einer Omnibus-Richtlinie dabei ist, den Green Deal und die Richtlinien zu Lieferketten und zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen wieder aufzuschnüren (s. IR Notes 244), haben der französische Energiekonzern EDF und die internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union und IÖD am 28. Januar ihre frühere CSR-Vereinbarung erneuert. Dabei haben die Parteien den Inhalt weiter gestärkt, um einen Maßstab in diesem Bereich zu schaffen. Die neue Vereinbarung weist im Vergleich zu der Vereinbarung von 2018 mehrere neue Kapitel auf, darunter zur Wahrung der Sorgfaltspflichten, zum Umweltschutz und zur Bekämpfung des Klimawandels. Das Kapitel über den digitalen Wandel enthält jetzt auch Bestimmungen zur KI.


Tarifstreit

Streik gegen Ende der Telearbeit : Das katalanische Klimatechnikunternehmen Holaluz stößt nach Aufhebung der Telearbeit und mehrerer sozialer Vergünstigungen für die Beschäftigten auf heftigen Widerstand. Die Maßnahme hat den Gewerkschaften zufolge dazu geführt, dass ca. 25 % der Belegschaft, das sind etwa 50 Mitarbeiter, von sich aus kündigten. Für die Belegschaft handelt es sich dabei um eine Arbeitsplatzanpassungsmaßnahme (Expediente de Regulación de Empleo – ERE), mit anderen Worten, um eine verdeckte Massenentlassung. Zu den gestrichenen Vergünstigungen gehören eine Krankenversicherung, Sprachkurse, Freizeitaktivitäten für die Kinder der Beschäftigten und vor allem die Aufhebung der Telearbeit –   ab 28. Januar gilt 100%ige Präsenzpflicht. Als Reaktion auf diese Entscheidung hat die spanische Gewerkschaft Confédération Générale du Travail (CGT) ab diesem Datum zu einem unbefristeten Generalstreik aufgerufen. Die Unternehmensleitung rechtfertigt die Veränderungen mit der Notwendigkeit, die Effizienz zu steigern sowie den Rückgang im Umsatz und der Kundenzahl zu bewältigen. Die Gewerkschaften sind jedoch der Ansicht, dass diese Maßnahme in erster Linie auf einen Personalabbau ohne formelle Kündigungen abzielt, indem die Beschäftigten dazu gedrängt werden, das Unternehmen auf eigene Initiative zu verlassen.


4. Studien und Berichte

Künstliche Intelligenz : Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am 22. Januar eine Initiativstellungnahme zur KI im Dienste der Beschäftigten abgegeben. Der Ausschuss schlägt u. a. vor, den Anwendungsbereich der Bestimmungen der Richtlinie zur Plattformarbeit auszuweiten, um „die Probleme mit algorithmischen Managementsystemen anzugehen, die alle Beschäftigten betreffen“, und die gemäß Richtlinie 2002/14 über die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern geltenden Vorschriften bei der Einführung von Hochrisiko-KI-Systemen zu verschärfen. Ferner fordert der EWSA konkrete Leitlinien zu den Bestimmungen der Richtlinie 89/391 über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (s. Mitteilung).



Mindestlohn in der EU : Den ersten Ergebnissen der jährlichen Studie zum Mindestlohn in der EU zufolge, die Mitte des Jahres veröffentlicht wird, so die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), zeigt die durch den Europäischen Gerichtshof bedrohte Richtlinie über angemessene Mindestlöhne erste Wirkung (s. IR Notes 244). Eine wachsende Zahl an Ländern hat die „Referenzwerte“ umgesetzt, die in der Richtlinie empfohlen werden, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten. Es geht um 50 % des Bruttodurchschnittslohns oder 60 % des Bruttomedianlohns. Abzuwarten bleibt, ob die Referenzwerte ausreichen, um angemessene Mindestlöhne in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen.



Stimmung der Europäer im Keller : Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) legte am 13. Januar die wenig erfreulichen Ergebnisse einer Umfrage von mehreren Zehntausend Europäern vor. Diese hatten 2024 größere Schwierigkeiten über die Runden zu kommen als noch 2023 – 30 % gegenüber 22 % und sogar 56 % der Haushalte mit niedrigem Einkommen gegenüber 40 % 2023. Dies erklärt zum Teil auch, dass bei allen Altersgruppen – bis auf die ab 65 – eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit zu beobachten ist. Negative Gefühle wie Spannung, Angstzustände und Einsamkeit nahmen vor allem bei jungen Erwachsenen zu. Viele fühlten sich auch regelmäßig deprimiert. 30 % der Befragten dachten auch außerhalb der Arbeitszeit oft an die Arbeit, was dem Niveau während der COVID-19-Pandemie entspricht. Im Rahmen der Umfrage wurde auch ein Rückgang der reinen Telearbeit festgestellt: Bei Stellen, die in Telearbeit ausgeübt werden können, lag der Anteil der Beschäftigten, die 2024 ausschließlich von zu Hause aus arbeiteten, bei 14 % gegenüber 19 % im Jahr 2023 und 24 % im Jahr 2022. 44 % der Befragten arbeiteten teilweise mobil (gegenüber 45 % 2023) und 41 % nur noch in ihrem Unternehmen (gegenüber 36 % 2023). Die Kluft zwischen den Beschäftigten, die lieber im Homeoffice arbeiten wollten, und denen, die es durften, bleibt groß, zumal der Wunsch, ausschließlich von zu Hause aus zu arbeiten, von 13 % im Jahr 2020 auf 24 % im Jahr 2024 gestiegen ist, während mehr als 50 % mehrmals pro Woche aus dem Homeoffice arbeiten wollten. Die Zufriedenheit mit der Demokratie bleibt niedrig und ist 2024 sogar auf 4,5 Punkte gegenüber 4,8 Punkten 2023 gesunken (von insgesamt 10 Punkten).  Nur fünf Länder überschreiten die 5-Punkte-Marke (Dänemark 6,4; Luxemburg 5,9; Schweden 5,8; Irland 5,7 und Deutschland 5,3). Das Schlusslicht bildet Ungarn (2,7) hinter Bulgarien (3) und Griechenland und Kroatien, die mit 3,2 Punkten gleichauf liegen.

 


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