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IR Notes 257 – 10 September 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Emmanuel Larue, Präsident von IPSO, der Gewerkschaft der Beschäftigten
der Europäischen Zentralbank (EZB)
Die Presse berichtete
diesen Sommer über schwerwiegende Probleme im sozialen
Dialog bei der EZB, wobei die europäischen Institutionen
doch den sozialen Dialog und Tarif-verhandlungen
befürworten. Warum steckt der soziale Dialog bei der EZB in
einer Krise? Die Satzung der im Vertrag von Maastricht
errichteten EZB wurde 1991 von einem Kollegium der
Zentralbank-Präsidenten verfasst – dabei machten sie sich nicht
wirklich Gedanken über die Menschen, die dort arbeiten würden. Die
Satzung verleiht dem EZB-Rat die Befugnis, die
Beschäftigungsbedingungen für das Personal festzulegen. Somit haben
die EZB-Mitarbeiter weder den Status von europäischen Beamten, noch
gelten für sie die Sozialvorschriften des Landes, in dem die EZB
ihren Sitz hat, in diesem Fall Deutschland. Was den sozialen Dialog
betrifft: Hier kommen natürlich keine europäischen Richtlinien zur
Anwendung. Wir haben einen von der EZB geschaffenen Personalrat, der
zu den Beschäftigungsbedingungen angehört wird. Jean-Claude Trichet
hatte während seiner Amtszeit und anlässlich eines
Rentenreformvorhabens für die EZB angekündigt, er werde die
Gewerkschaft IPSO anerkennen, wenn sie 15 % des Personals vertreten
würde – was unerreichbar schien. Doch seine Reform war so unbeliebt,
dass wir als Vertretung anerkannt wurden. Der soziale Dialog war
also schon immer kompliziert, doch jetzt sind wir mit der
derzeitigen Präsidentin Christine Lagarde an einem Tiefpunkt
angelangt! Sie antwortet auf keines unserer Schreiben direkt, stimmt
keinem bilateralen Treffen mit uns zu, wie es Jean-Claude Trichet
regelmäßig tat, versucht, uns zu übergehen, indem sie „Netzwerke“
innerhalb der Belegschaft aufbaut (für Frauen, ethnische
Minderheiten, LGBT+), regt Kandidaturen für die Personalratswahlen
an, um den Einfluss von IPSO zu verringern, und leitet eine Reform
der Personalvertretung ein, die im Wesentlichen darauf abzielt, die
Mittel der Personalvertreter und den Einfluss der Gewerkschaft
einzuschränken. Das Maß ist voll! Die Beschäftigten auf dieser
Insel, auf der kein europäisches Sozialrecht gilt, sind am Ende
ihrer Kräfte. Nach einer internen Umfrage von IPSO sind 39 % der
Mitarbeitenden von Burnout betroffen, 9 % tragen sich mit
Selbstmordgedanken und 77 % beklagen eine Günstlingswirtschaft bei
Einstellungen und Beförderungen.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Eurofound
veröffentlicht Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen in der EU
Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Eurofound)
veröffentlichte am 4. September ihre neueste Erhebung
über die Arbeitsbedingungen. Die in den 27 Mitgliedstaaten unter 36.700
Beschäftigten durchgeführte Umfrage liefert zahlreiche Informationen zu einem
Zeitpunkt, zu dem die Europäische Kommission einen „Fahrplan für hochwertige
Arbeitsplätze“ erstellt. Auch wenn sich die Arbeitsumgebung seit 2010 verbessert
hat, stellt Eurofound zwei besorgniserregende Entwicklungen heraus: 1. Zunehmende Gefährdung durch Hitze
– 34 % der Männer und 18 % der Frauen gaben 2024 an, an ihrem Arbeitsplatz davon
betroffen gewesen zu sein, vor allem in der Landwirtschaft (68 %), im Baugewerbe (52
%) und in der Industrie und im Transportwesen (33 %). Dieser Anstieg, der mit den
Auswirkungen des Klimawandels zusammenhängt, zwingt uns, die Prävention von Risiken
am Arbeitsplatz neu zu überdenken. 2. Bewegungsmangel – 42 % der Frauen
und 39 % der Männer gaben an, lange Zeit im Sitzen zu verbringen, was in erster
Linie auf die Digitalisierung der Arbeitsprozesse zurückzuführen ist. Dies stellt
neue Herausforderungen an den Gesundheitsschutz und das Wohlbefinden am
Arbeitsplatz. Seit 2010 zeigt die Bewertung der Fortschritte in den
verschiedenen Dimensionen der Arbeitsplatzqualität, dass sich vier Indikatoren, die
nicht-monetäre Dimensionen messen (Arbeitsumgebung, Qualität der Arbeitszeit,
Kompetenzen und Autonomie, Perspektiven), insgesamt verbessert haben. Die
Indikatoren zur Erfassung der Arbeitsintensität und des sozialen Umfelds haben sich
für Frauen jedoch verschlechtert. Da Frauen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und
öffentliche Dienstleistungen überrepräsentiert sind, sind sie verschlechterten
Bedingungen und feindseligem sozialem Verhalten ausgesetzt. Zu den
Verbesserungen zählt der seit 2005 deutlich abgenommene Anteil der Beschäftigten mit
langen Arbeitszeiten: Von 37 % auf 28 % sank der Anteil derjenigen, die mehr als 10
Stunden pro Tag arbeiten, und von 19 % auf 11 % der Anteil derjenigen, die mehr als
48 Stunden pro Woche arbeiten. Eurofound stellt dagegen die beunruhigende Tendenz
heraus, dass der Anteil der Beschäftigten, die monotone Arbeiten ausführen, von 39 %
im Jahr 1995 auf 48 % im Jahr 2024 gestiegen ist. Die Studie ermöglicht auch
eine Einschätzung einiger aktueller Entwicklungen: Während nur 3 % der Beschäftigten
in der EU-27 Vollzeit im Homeoffice arbeiteten, wechselte ein größerer Anteil
regelmäßig zwischen Homeoffice und Präsenzarbeit („hybrides Arbeiten”, 9 %) oder
gelegentlichem Homeoffice (16 %). Zur Frage nach generativer KI gaben nur 12 % der
Beschäftigten an, bei ihrer Arbeit KI-Tools zu verwenden – mit Schwankungen von über
20 % in manchen Ländern bis zu weniger als 5 % in anderen. Auch das algorithmische
Management ist noch nicht sehr verbreitet: Rund 17 % der Beschäftigten geben an,
ihre berufliche Leistung werde weitgehend oder in gewissem Maße durch ein
Computerprogramm kontrolliert. Bei 16 % teilt ein Computerprogramm ihnen ihre
Aufgaben zu und bei 10 % die Arbeitszeiten.
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1.
Europäische Union
Rechtsprechung
Titandioxid : Mit seinem Urteil
vom 1. August gibt der Europäische Gerichtshof den Industrieunternehmen Recht und
widerspricht den wissenschaftlichen Experten der Europäischen Chemikalienagentur
(ECHA), die Titandioxid (TiO2) 2019 als krebserregend beim Einatmen (Kategorie 2)
eingestuft hatten. Folglich sind Arbeitgeber Tausender Beschäftigter, die diesem
Stoff ausgesetzt sind, nicht mehr verpflichtet, diese über die Gefahren von
Titandioxid in Pulverform oder Staub bei einer Konzentration unter 10.000 nm zu
informieren. Titandioxid wird sehr oft in Farben, Kosmetika, Medikamenten,
Kunststoff, Verpackungen, Textilien etc. eingesetzt. Der Gerichtshof bestätigt damit
das Urteil des Gerichts der Europäischen Union aus dem Jahr 2022 (s. IR Notes 202)
und weist das Rechtsmittel zurück, das die französische Regierung und die
Europäische Kommission mit Unterstützung der ECHA und den Regierungen der
Niederlande und Schwedens eingelegt hatten (s. Pressemitteilung
des EuGH).
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Personalmobilität und Massenentlassungen :
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat darüber geurteilt,
inwiefern die französische Rechtsprechung mit der Richtlinie 98/59 über
Massenentlassungen vereinbar ist. Nach französischem Recht können Arbeitgeber im
Rahmen einer Umstrukturierung mit den Gewerkschaften Vereinbarungen über „interne
Personalmobilität“ aushandeln, die für ihre Arbeitnehmer verbindlich sind. Lehnen
ein oder mehrere Arbeitnehmer die Anwendung der Vereinbarung ab, kann der
Arbeitgeber diesen laut Gesetz betriebsbedingt kündigen und so ein
Massenentlassungsverfahren vermeiden. Diese Regelung wandte das Unternehmen Ineo
Infracom an, nachdem ein Auftrag nicht erneuert wurde, um Arbeitnehmer in anderen
Regionen Frankreichs einzusetzen. Zwei Beschäftigte lehnten diese Vorschläge ab.
Ihnen zufolge hätte der Arbeitgeber ein Massenentlassungsverfahren einleiten und
eine Anhörung der Arbeitnehmervertreter anberaumen müssen, wie es die Richtlinie
vorsieht. Der Gerichtshof verweist in seinem Urteil
auf seine Rechtsprechung, nach der „das in Art. 2 der Richtlinie vorgesehene
Konsultationsverfahren vom Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt eröffnet worden sein muss,
zu dem eine strategische oder betriebswirtschaftliche Entscheidung getroffen wurde,
die ihn zwingt, Massenentlassungen ins Auge zufassen oder zu planen“ (EuGH,
10. September 2009, Rs. C‑44/08, Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.
a., und EuGH,
21. September 2017, Rs. C‑149/16, Socha u. a.). „Dies ist der Fall, wenn der
Arbeitgeber entscheidet, Änderungen des Arbeitsvertrags vorzuschlagen, bei denen er
vernünftigerweise damit rechnen muss, dass sie von einer Reihe von Arbeitnehmern
nicht akzeptiert werden, was zur Auflösung ihrer Arbeitsverträge führen würde.“
Aber in dieser Rechtssache hat Ineo Infracom in einem ersten Schritt Vorschläge zum
Einsatzort unterbreitet, die nicht mit einem Personalabbau verbunden waren. In einem
zweiten Schritt handelte die Gesellschaft mit den Arbeitnehmervertretern einen
Vertrag über interne Personalmobilität aus, „dessen Anwendung es ihr ermöglichte,
die betreffenden Arbeitsverträge hinsichtlich des Arbeitsorts einseitig zu ändern“.
Ineo Infracom „musste daher bei der Aushandlung dieses Tarifvertrags damit rechnen,
dass eine Reihe von Arbeitnehmern solche einseitigen Änderungen ihres
Arbeitsvertrags auf der Grundlage des Tarifvertrags nicht akzeptieren wird, mit der
Folge, dass ihre jeweiligen Arbeitsverträge aufgelöst werden“. Hätte die Zahl der
betroffenen Arbeitnehmer die Schwelle für die Anwendung der in der Richtlinie
gegebenen Garantien überstiegen, hätte der Arbeitgeber das in der Richtlinie
vorgesehene Verfahren für Massenentlassungen einleiten müssen. Wenn aber in den
Verhandlungen über die Bedingungen der beruflichen oder geografischen Mobilität kein
Personalabbau zur Sprache kommt, fallen die Verhandlungen über eine Vereinbarung
über interne Personalmobilität nicht unter diese Richtlinie, da der Arbeitgeber
während dieser Verhandlungen erklärtermaßen keine Massenentlassungen plant und den
Arbeitnehmervertretern die in Art. 2 Absatz (3) Unterabsatz 1 Buchstabe b) Ziffern
i), ii) und iv) bis vi) der Richtlinie genannten Angaben nicht mitteilen kann und
kein Massenentlassungsverfahren einleiten muss.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Arbeitsbedingungen für Paketboten :
Die Regierung hat beschlossen, das 2019 in Kraft getretene
Gesetz zu entfristen, um Kurier- und Paketboten weiterhin zu schützen (s. Pressemitteilung).
Dieses Gesetz, das 2025 auslaufen sollte, bekämpft illegale Beschäftigung und
gewährleistet die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Laut Arbeitsministerin
Bärbel Bas fördert es auch den fairen Wettbewerb.
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Tariftreuegesetz : Laut einem
von der Regierung am 6. August genehmigten Gesetzesvorhaben
werden öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro nur noch an Unternehmen
vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen (s. Mitteilung).
Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Damit soll die Tarifbindung
erhöht werden, die kontinuierlich sinkt: Von 76 % im Jahre 1998 auf 50 % 2024 in
Westdeutschland und von 63 % auf 42 % in Ostdeutschland (s. Mitteilung).
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Neuer einheitlicher Tarifvertrag für
Zeitarbeitnehmer : Der DGB und der Gesamtverband der
Personaldienstleister (GVP) haben einen neuen einheitlichen Tarifvertrag für die
Leiharbeitsbranche mit 560.000 Beschäftigten geschlossen (s. Pressemitteilung).
Damit wurden die beiden bisherigen Tarifverträge zu einem Tarifwerk zusammengeführt,
bedingt durch die Verschmelzung der beiden Arbeitgeberverbände BAP und iGZ zum GVP
im Jahr 2023. Der neue Vertrag sieht vor, dass für die Bezahlung anrechenbarer
Wegezeiten die Strecke vom Wohnort zum Arbeitsort zählt und nicht mehr die Strecke
von Niederlassung des Leihunternehmens zum Einsatzort. Überstunden, die über 91
Stunden (statt 105) hinausgehen, werden ausgezahlt (s. Pressemitteilung).
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Österreich
Schutz vor Hitze : Die Regierung
hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 neue Vorschriften erlassen, die Arbeitnehmer
schützen sollen, die in Hitzeperioden im Freien arbeiten (s. Mitteilung).
Arbeitgeber sind nunmehr verpflichtet, Schutzmaßnahmen umzusetzen, wenn die gefühlte
Temperatur zwischen 30 und 34 °C liegt: Dazu gehören entsprechende Kleidung,
angepasste Arbeitszeiten und die Bereitstellung von Wasser. Der ÖGB unterstützt
diese Initiative, plädiert aber dafür, dass die Maßnahmen auch auf die Beschäftigten
in Innenräumen ausgeweitet werden, die ebenfalls großer Hitze ausgesetzt sind (s. Pressemitteilung).
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Niederlande
Schutz für Beschäftigte bei Insolvenz :
Der Ministerrat hat am 11. Juli ein Gesetzesvorhaben gebilligt,
das den Schutz für Beschäftigte stärken soll (s. Pressemitteilung).
Will ein Arbeitgeber derzeit ein Unternehmen übernehmen, das sich in Liquidation
befindet oder insolvent ist, kann er frei entscheiden, welche Arbeitnehmer er
behalten will. Dem Entwurf zufolge soll die Auswahl künftig anhand von objektiven
Kriterien erfolgen, wie dies bereits bei betriebsbedingten Kündigungen der Fall ist,
bei denen es nicht um Insolvenz geht. Diese Maßnahme gilt nicht für Unternehmen mit
weniger als 20 Beschäftigten, es sei denn, der neue Eigentümer entscheidet sich
dafür. Für betroffene Beschäftigte werden die Wettbewerbsverbote automatisch
unwirksam.
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Selbständigkeit : Nach einer
Vereinbarung mit den Sozialpartnern im Jahr 2023 legte die Regierung ein Gesetzesvorhaben
vor, in dem die Kriterien für die Einstufung von Beschäftigten als selbständig oder
angestellt klar definiert werden (s. Pressemitteilung).
Von den 1,3 Millionen Solo-Selbständigen sind 2024 schätzungsweise 200.000
Scheinselbständige (gegenüber 630.000 im Jahr 2003). Der Entwurf sieht vor, dass
Selbständige, die weniger als 36 Euro pro Stunde verdienen, den Beschäftigtenstatus
wählen können, um von den damit verbundenen Rechten zu profitieren. Von dieser
Maßnahme dürften rund 15 % aller Selbständigen betroffen sein. Wenn das Parlament
den Entwurf annimmt, tritt das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Erneuerung : Die
Unternehmensleitung von Eiffage
hat am 27. Juni zusammen
mit den EBR-Mitgliedern ein Vereinbarungsprotokoll
über die Erneuerung des Europäischen Betriebsrats angenommen. Die neue
Vereinbarung sieht eine deutliche Aufstockung des Budgets im Vergleich zur
Vereinbarung aus dem Jahr 2021 vor: ein Funktionsbudget von 70.000 Euro (+ 16 %) und
ein Budget für jährliche Schulungen in Höhe von 50.000 Euro (+ 66 %). Eine
Arbeitsgruppe wird die Einhaltung der Verpflichtungen des Konzerns im Bereich
nachhaltiger Entwicklung und bereichsübergreifenden Innovationen überwachen. Sie
setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des engeren Ausschusses und drei
interessierten Mitgliedern aus drei verschiedenen Ländern und wird sich zweimal im
Jahr treffen. In Anlehnung an den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/38
ergänzen die Parteien das Anhörungsverfahren wie folgt: „Sofern die Mitglieder des
Europäischen Betriebsrats ihre Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist
geäußert haben, wird die Geschäftsleitung vor der Annahme des Beschlusses
schriftlich auf die ihr gestellten Fragen oder die geäußerte Stellungnahme
antworten.“
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Soziale Verantwortung : Der EBR
von Safran hat am 26. Juni in
einer Erklärung
„seine Ablehnung gegen das von der Europäischen Kommission vorgelegte Omnibus-Paket“
zum Ausdruck gebracht, „das die Transparenz einschränkt, die Zahl der betroffenen
Unternehmen begrenzt und somit die Reichweite der CSRD-Richtlinie schwächt“. Der EBR
fordert die Geschäftsleitung auf, mit der Veröffentlichung des
Nachhaltigkeitsberichts „wie ursprünglich vorgesehen“ fortzufahren. Der Bericht
„darf nicht auf eine reine Verpflichtung reduziert werden: Er ist ein wichtiger
Hebel, um soziale und ökologische Risiken zu erkennen, die Unternehmensführung zu
verbessern und den sozialen Dialog zu stärken.
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Transnationale Vereinbarungen
Grundrechte : Die
Unternehmensleitung des Online-Versandhandels ASOS hat am 19. August ihre globale
Rahmenvereinbarung verlängert, die sie 2017 mit dem internationalen
Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union unterzeichnet hatte (s. IR Notes 83).
Der Verband weist darauf hin, dass die neue
Vereinbarung jetzt „einen verbindlichen Konfliktlösungsmechanismus für die
Behandlung von Beschwerden von Arbeitnehmern über Verstöße gegen die
Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen enthält“ (s. Mitteilung).
Ferner wurde das ILO-Übereinkommen 190 über Gewalt und Belästigung aufgenommen.
„Unsere Beziehungen zu IndustriAll haben uns dabei geholfen, unsere Lieferkette zu
stärken, die Risiken für die Menschenrechte abzufedern und langfristig positive
Änderungen für die Personen herbeizuführen, die Kleidungsstücke für uns herstellen“,
betont José Antonio Ramos, CEO von ASOS.
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Studien und
Berichte
Psychische Gesundheit :
Eurofound
hat eine hochinteressante Studie
über die psychische Gesundheit in der EU herausgegeben. Aus dem Bericht geht hervor,
dass die schlechte psychische Gesundheit in der EU 2021 für 11,1 Millionen verlorene
Lebensjahre oder Jahre mit einer Behinderung verantwortlich war. Zwei Drittel davon
ließen sich auf Depressionen und Angstzustände zurückführen. Der Anteil der durch
Angstzustände oder Depressionen gefährdeten Menschen ist während der
Covid-19-Pandemie gestiegen, scheint sich aber inzwischen stabilisiert zu haben.
Doch einige Indikatoren sind alarmierend: Die Selbstmordrate ist nach einem
bemerkenswerten Rückgang erneut gestiegen, vor allem bei Frauen unter 20 und Männern
über 85 Jahren. Bei den 15- bis 29-Jährigen ist der Suizid die häufigste
Todesursache (2021 waren es 18,9 %), gefolgt von Verkehrsunfällen mit 16,5 %. Die im
Gesundheitssektor und im Sozialwesen tätigen Menschen sind am stärksten gefährdet:
24,5 % fühlen sich emotional erschöpft. An zweiter Stelle folgen Beschäftigte im
Hotel- und Gaststättengewerbe (22,7 %) und in der Bildung (20,4 %). Am wenigsten
anfällig für Depressionen sind Arbeitnehmer (28,6 %) und Studierende oder
Auszubildende (25,4 %) im Gegensatz zu kranken Menschen oder Menschen mit
Behinderung (70,1 %) oder Arbeitslosen (47,1 %). Insgesamt sind Frauen eher anfällig
für Angstzustände oder Depressionen als Männer. Bemerkenswert ist die Messung der
Öko-Angst: 2024 gaben 8,4 % der Bevölkerung an, äußerst besorgt über den Klimawandel
zu sein. 2016 waren es noch 5,7 %. Eine Rate, die um 39 % gestiegen ist, wenn man
die Antworten mit „sehr besorgt“ hinzunimmt, gegenüber 30 % 2016.
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Unterauftragsvergabe : Das von
den europäischen Arbeitgeberverbänden neu gegründete Europäische
Arbeitgeberinstitut (European Employers’ Institute, EEI), das sich als Gegengewicht
zum Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) versteht, hat seine erste Studie
vorgestellt. Sie wurde von Erik Sinander, Associate Professor at Stockholm
University verfasst und soll die Risiken aufzeigen, die mit rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Unterauftragsvergabe auf europäischer Ebene verbunden
sind. „Die Risiken für das Wohlbefinden der Beschäftigten, sofern solche bestehen,
sind ein zentrales Problem, das angegangen werden muss, aber die Lösung liegt nicht
in pauschalen Beschränkungen für die Unterauftragsvergabe“, erklärt Delphine
Rudelli, Präsidentin des Instituts und Generaldirektorin von Ceemet. ETUI hatte vor
kurzem eine andere Studie vorgelegt (Sorry we
subcontracted you), aus der hervorgeht, dass die Auslagerung der Logistik
ein weit verbreitetes Geschäftsmodell ist, das zu niedrigeren Löhnen und
schlechteren Arbeitsbedingungen geführt hat, um die Kosten zu senken und die Profite
zu steigern. Die Autorinnen und Autoren sprechen sich für eine Beschränkung der
Unterauftragsvergabe aus.
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