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IR Notes 257 – Eurofound veröffentlicht Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen in der EU

  IR Notes 257 – 10 September 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Emmanuel Larue, Präsident von IPSO, der Gewerkschaft der Beschäftigten der Europäischen Zentralbank (EZB)

Die Presse berichtete diesen Sommer über schwerwiegende Probleme im sozialen Dialog bei der EZB, wobei die europäischen Institutionen doch den sozialen Dialog und Tarif-verhandlungen befürworten. Warum steckt der soziale Dialog bei der EZB in einer Krise?
Die Satzung der im Vertrag von Maastricht errichteten EZB wurde 1991 von einem Kollegium der Zentralbank-Präsidenten verfasst – dabei machten sie sich nicht wirklich Gedanken über die Menschen, die dort arbeiten würden. Die Satzung verleiht dem EZB-Rat die Befugnis, die Beschäftigungsbedingungen für das Personal festzulegen.  Somit haben die EZB-Mitarbeiter weder den Status von europäischen Beamten, noch gelten für sie die Sozialvorschriften des Landes, in dem die EZB ihren Sitz hat, in diesem Fall Deutschland. Was den sozialen Dialog betrifft: Hier kommen natürlich keine europäischen Richtlinien zur Anwendung. Wir haben einen von der EZB geschaffenen Personalrat, der zu den Beschäftigungsbedingungen angehört wird. Jean-Claude Trichet hatte während seiner Amtszeit und anlässlich eines Rentenreformvorhabens für die EZB angekündigt, er werde die Gewerkschaft IPSO anerkennen, wenn sie 15 % des Personals vertreten würde – was unerreichbar schien. Doch seine Reform war so unbeliebt, dass wir als Vertretung anerkannt wurden. Der soziale Dialog war also schon immer kompliziert, doch jetzt sind wir mit der derzeitigen Präsidentin Christine Lagarde an einem Tiefpunkt angelangt! Sie antwortet auf keines unserer Schreiben direkt, stimmt keinem bilateralen Treffen mit uns zu, wie es Jean-Claude Trichet regelmäßig tat, versucht, uns zu übergehen, indem sie „Netzwerke“ innerhalb der Belegschaft aufbaut (für Frauen, ethnische Minderheiten, LGBT+), regt Kandidaturen für die Personalratswahlen an, um den Einfluss von IPSO zu verringern, und leitet eine Reform der Personalvertretung ein, die im Wesentlichen darauf abzielt, die Mittel der Personalvertreter und den Einfluss der Gewerkschaft einzuschränken. Das Maß ist voll! Die Beschäftigten auf dieser Insel, auf der kein europäisches Sozialrecht gilt, sind am Ende ihrer Kräfte. Nach einer internen Umfrage von IPSO sind 39 % der Mitarbeitenden von Burnout betroffen, 9 % tragen sich mit Selbstmordgedanken und 77 % beklagen eine Günstlingswirtschaft bei Einstellungen und Beförderungen.

 
  Agenda

 


16.-17. Oktober
Salamanca, Spanien
Internationales Seminar zur „Richtlinie über Sorgfaltspflichten und Menschenrechte am Arbeitsplatz nach dem Omnibus-Vorschlag “, ausgerichtet von der Universität Salamanca.


19. und 20. November
Bordeaux
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut ETUI geht in einem Schulungsseminar der Frage nach, wie Gewerkschaften EBRs im Rahmen von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen unterstützen können.

 
  Über uns ?

 


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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Eurofound veröffentlicht Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen in der EU

Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) veröffentlichte am 4. September ihre neueste Erhebung über die Arbeitsbedingungen. Die in den 27 Mitgliedstaaten unter 36.700 Beschäftigten durchgeführte Umfrage liefert zahlreiche Informationen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Europäische Kommission einen „Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze“ erstellt. Auch wenn sich die Arbeitsumgebung seit 2010 verbessert hat, stellt Eurofound zwei besorgniserregende Entwicklungen heraus: 1. Zunehmende Gefährdung durch Hitze – 34 % der Männer und 18 % der Frauen gaben 2024 an, an ihrem Arbeitsplatz davon betroffen gewesen zu sein, vor allem in der Landwirtschaft (68 %), im Baugewerbe (52 %) und in der Industrie und im Transportwesen (33 %).  Dieser Anstieg, der mit den Auswirkungen des Klimawandels zusammenhängt, zwingt uns, die Prävention von Risiken am Arbeitsplatz neu zu überdenken. 2. Bewegungsmangel – 42 % der Frauen und 39 % der Männer gaben an, lange Zeit im Sitzen zu verbringen, was in erster Linie auf die Digitalisierung der Arbeitsprozesse zurückzuführen ist. Dies stellt neue Herausforderungen an den Gesundheitsschutz und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Seit 2010 zeigt die Bewertung der Fortschritte in den verschiedenen Dimensionen der Arbeitsplatzqualität, dass sich vier Indikatoren, die nicht-monetäre Dimensionen messen (Arbeitsumgebung, Qualität der Arbeitszeit, Kompetenzen und Autonomie, Perspektiven), insgesamt verbessert haben. Die Indikatoren zur Erfassung der Arbeitsintensität und des sozialen Umfelds haben sich für Frauen jedoch verschlechtert. Da Frauen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und öffentliche Dienstleistungen überrepräsentiert sind, sind sie verschlechterten Bedingungen und feindseligem sozialem Verhalten ausgesetzt.
Zu den Verbesserungen zählt der seit 2005 deutlich abgenommene Anteil der Beschäftigten mit langen Arbeitszeiten: Von 37 % auf 28 % sank der Anteil derjenigen, die mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten, und von 19 % auf 11 % der Anteil derjenigen, die mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Eurofound stellt dagegen die beunruhigende Tendenz heraus, dass der Anteil der Beschäftigten, die monotone Arbeiten ausführen, von 39 % im Jahr 1995 auf 48 % im Jahr 2024 gestiegen ist.
Die Studie ermöglicht auch eine Einschätzung einiger aktueller Entwicklungen: Während nur 3 % der Beschäftigten in der EU-27 Vollzeit im Homeoffice arbeiteten, wechselte ein größerer Anteil regelmäßig zwischen Homeoffice und Präsenzarbeit („hybrides Arbeiten”, 9 %) oder gelegentlichem Homeoffice (16 %). Zur Frage nach generativer KI gaben nur 12 % der Beschäftigten an, bei ihrer Arbeit KI-Tools zu verwenden – mit Schwankungen von über 20 % in manchen Ländern bis zu weniger als 5 % in anderen. Auch das algorithmische Management ist noch nicht sehr verbreitet: Rund 17 % der Beschäftigten geben an, ihre berufliche Leistung werde weitgehend oder in gewissem Maße durch ein Computerprogramm kontrolliert. Bei 16 % teilt ein Computerprogramm ihnen ihre Aufgaben zu und bei 10 % die Arbeitszeiten.


1. Europäische Union
Rechtsprechung

Titandioxid : Mit seinem Urteil vom 1. August gibt der Europäische Gerichtshof den Industrieunternehmen Recht und widerspricht den wissenschaftlichen Experten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Titandioxid (TiO2) 2019 als krebserregend beim Einatmen (Kategorie 2) eingestuft hatten. Folglich sind Arbeitgeber Tausender Beschäftigter, die diesem Stoff ausgesetzt sind, nicht mehr verpflichtet, diese über die Gefahren von Titandioxid in Pulverform oder Staub bei einer Konzentration unter 10.000 nm zu informieren. Titandioxid wird sehr oft in Farben, Kosmetika, Medikamenten, Kunststoff, Verpackungen, Textilien etc. eingesetzt. Der Gerichtshof bestätigt damit das Urteil des Gerichts der Europäischen Union aus dem Jahr 2022 (s. IR Notes 202) und weist das Rechtsmittel zurück, das die französische Regierung und die Europäische Kommission mit Unterstützung der ECHA und den Regierungen der Niederlande und Schwedens eingelegt hatten (s. Pressemitteilung des EuGH).



Personalmobilität und Massenentlassungen : Der Gerichtshof der Europäischen Union hat darüber geurteilt, inwiefern die französische Rechtsprechung mit der Richtlinie 98/59 über Massenentlassungen vereinbar ist. Nach französischem Recht können Arbeitgeber im Rahmen einer Umstrukturierung mit den Gewerkschaften Vereinbarungen über „interne Personalmobilität“ aushandeln, die für ihre Arbeitnehmer verbindlich sind. Lehnen ein oder mehrere Arbeitnehmer die Anwendung der Vereinbarung ab, kann der Arbeitgeber diesen laut Gesetz betriebsbedingt kündigen und so ein Massenentlassungsverfahren vermeiden. Diese Regelung wandte das Unternehmen Ineo Infracom an, nachdem ein Auftrag nicht erneuert wurde, um Arbeitnehmer in anderen Regionen Frankreichs einzusetzen. Zwei Beschäftigte lehnten diese Vorschläge ab. Ihnen zufolge hätte der Arbeitgeber ein Massenentlassungsverfahren einleiten und eine Anhörung der Arbeitnehmervertreter anberaumen müssen, wie es die Richtlinie vorsieht. Der Gerichtshof verweist in seinem Urteil auf seine Rechtsprechung, nach der „das in Art. 2 der Richtlinie vorgesehene Konsultationsverfahren vom Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt eröffnet worden sein muss, zu dem eine strategische oder betriebswirtschaftliche Entscheidung getroffen wurde, die ihn zwingt, Massenentlassungen ins Auge zufassen oder zu planen“ (EuGH, 10. September 2009, Rs. C‑44/08, Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u. a., und EuGH, 21. September 2017, Rs. C‑149/16, Socha u. a.). „Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber entscheidet, Änderungen des Arbeitsvertrags vorzuschlagen, bei denen er vernünftigerweise damit rechnen muss, dass sie von einer Reihe von Arbeitnehmern nicht akzeptiert werden, was zur Auflösung ihrer Arbeitsverträge führen würde.“  Aber in dieser Rechtssache hat Ineo Infracom in einem ersten Schritt Vorschläge zum Einsatzort unterbreitet, die nicht mit einem Personalabbau verbunden waren. In einem zweiten Schritt handelte die Gesellschaft mit den Arbeitnehmervertretern einen Vertrag über interne Personalmobilität aus, „dessen Anwendung es ihr ermöglichte, die betreffenden Arbeitsverträge hinsichtlich des Arbeitsorts einseitig zu ändern“. Ineo Infracom „musste daher bei der Aushandlung dieses Tarifvertrags damit rechnen, dass eine Reihe von Arbeitnehmern solche einseitigen Änderungen ihres Arbeitsvertrags auf der Grundlage des Tarifvertrags nicht akzeptieren wird, mit der Folge, dass ihre jeweiligen Arbeitsverträge aufgelöst werden“. Hätte die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer die Schwelle für die Anwendung der in der Richtlinie gegebenen Garantien überstiegen, hätte der Arbeitgeber das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren für Massenentlassungen einleiten müssen. Wenn aber in den Verhandlungen über die Bedingungen der beruflichen oder geografischen Mobilität kein Personalabbau zur Sprache kommt, fallen die Verhandlungen über eine Vereinbarung über interne Personalmobilität nicht unter diese Richtlinie, da der Arbeitgeber während dieser Verhandlungen erklärtermaßen keine Massenentlassungen plant und den Arbeitnehmervertretern die in Art. 2 Absatz (3) Unterabsatz 1 Buchstabe b) Ziffern i), ii) und iv) bis vi) der Richtlinie genannten Angaben nicht mitteilen kann und kein Massenentlassungsverfahren einleiten muss.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Arbeitsbedingungen für Paketboten : Die Regierung hat beschlossen, das 2019 in Kraft getretene Gesetz zu entfristen, um Kurier- und Paketboten weiterhin zu schützen (s. Pressemitteilung). Dieses Gesetz, das 2025 auslaufen sollte, bekämpft illegale Beschäftigung und gewährleistet die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Laut Arbeitsministerin Bärbel Bas fördert es auch den fairen Wettbewerb.



Tariftreuegesetz : Laut einem von der Regierung am 6. August genehmigten Gesetzesvorhaben werden öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen (s. Mitteilung). Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Damit soll die Tarifbindung erhöht werden, die kontinuierlich sinkt: Von 76 % im Jahre 1998 auf  50 % 2024  in Westdeutschland und von 63 % auf 42 % in Ostdeutschland (s. Mitteilung).



Neuer einheitlicher Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer : Der DGB und der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) haben einen neuen einheitlichen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche mit 560.000 Beschäftigten geschlossen (s. Pressemitteilung). Damit wurden die beiden bisherigen Tarifverträge zu einem Tarifwerk zusammengeführt, bedingt durch die Verschmelzung der beiden Arbeitgeberverbände BAP und iGZ zum GVP im Jahr 2023. Der neue Vertrag sieht vor, dass für die Bezahlung anrechenbarer Wegezeiten die Strecke vom Wohnort zum Arbeitsort zählt und nicht mehr die Strecke von Niederlassung des Leihunternehmens zum Einsatzort. Überstunden, die über 91 Stunden (statt 105) hinausgehen, werden ausgezahlt (s. Pressemitteilung).


Österreich

Schutz vor Hitze : Die Regierung hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 neue Vorschriften erlassen, die Arbeitnehmer schützen sollen, die in Hitzeperioden im Freien arbeiten  (s. Mitteilung). Arbeitgeber sind nunmehr verpflichtet, Schutzmaßnahmen umzusetzen, wenn die gefühlte Temperatur zwischen 30 und 34 °C liegt: Dazu gehören entsprechende Kleidung, angepasste Arbeitszeiten und die Bereitstellung von Wasser. Der ÖGB unterstützt diese Initiative, plädiert aber dafür, dass die Maßnahmen auch auf die Beschäftigten in Innenräumen ausgeweitet werden, die ebenfalls großer Hitze ausgesetzt sind (s. Pressemitteilung).


Niederlande

Schutz für Beschäftigte bei Insolvenz : Der Ministerrat hat am 11. Juli ein Gesetzesvorhaben gebilligt, das den Schutz für Beschäftigte stärken soll (s. Pressemitteilung). Will ein Arbeitgeber derzeit ein Unternehmen übernehmen, das sich in Liquidation befindet oder insolvent ist, kann er frei entscheiden, welche Arbeitnehmer er behalten will. Dem Entwurf zufolge soll die Auswahl künftig anhand von objektiven Kriterien erfolgen, wie dies bereits bei betriebsbedingten Kündigungen der Fall ist, bei denen es nicht um Insolvenz geht. Diese Maßnahme gilt nicht für Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, es sei denn, der neue Eigentümer entscheidet sich dafür. Für betroffene Beschäftigte werden die Wettbewerbsverbote automatisch unwirksam.



Selbständigkeit : Nach einer Vereinbarung mit den Sozialpartnern im Jahr 2023 legte die Regierung ein Gesetzesvorhaben vor, in dem die Kriterien für die Einstufung von Beschäftigten als selbständig oder angestellt klar definiert werden (s. Pressemitteilung). Von den 1,3 Millionen Solo-Selbständigen sind 2024 schätzungsweise 200.000 Scheinselbständige (gegenüber 630.000 im Jahr 2003). Der Entwurf sieht vor, dass Selbständige, die weniger als 36 Euro pro Stunde verdienen, den Beschäftigtenstatus wählen können, um von den damit verbundenen Rechten zu profitieren. Von dieser Maßnahme dürften rund 15 % aller Selbständigen betroffen sein. Wenn das Parlament den Entwurf annimmt, tritt das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Erneuerung : Die Unternehmensleitung von Eiffage hat am 27. Juni zusammen mit den EBR-Mitgliedern ein Vereinbarungsprotokoll über die Erneuerung des Europäischen Betriebsrats angenommen. Die neue Vereinbarung sieht eine deutliche Aufstockung des Budgets im Vergleich zur Vereinbarung aus dem Jahr 2021 vor: ein Funktionsbudget von 70.000 Euro (+ 16 %) und ein Budget für jährliche Schulungen in Höhe von 50.000 Euro (+ 66 %). Eine Arbeitsgruppe wird die Einhaltung der Verpflichtungen des Konzerns im Bereich nachhaltiger Entwicklung und bereichsübergreifenden Innovationen überwachen. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des engeren Ausschusses und drei interessierten Mitgliedern aus drei verschiedenen Ländern und wird sich zweimal im Jahr treffen. In Anlehnung an den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/38 ergänzen die Parteien das Anhörungsverfahren wie folgt: „Sofern die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats ihre Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist geäußert haben, wird die Geschäftsleitung vor der Annahme des Beschlusses schriftlich auf die ihr gestellten Fragen oder die geäußerte Stellungnahme antworten.“



Soziale Verantwortung : Der EBR von Safran hat am 26. Juni in einer Erklärung „seine Ablehnung gegen das von der Europäischen Kommission vorgelegte Omnibus-Paket“ zum Ausdruck gebracht, „das die Transparenz einschränkt, die Zahl der betroffenen Unternehmen begrenzt und somit die Reichweite der CSRD-Richtlinie schwächt“. Der EBR fordert die Geschäftsleitung auf, mit der Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts „wie ursprünglich vorgesehen“ fortzufahren. Der Bericht „darf nicht auf eine reine Verpflichtung reduziert werden: Er ist ein wichtiger Hebel, um soziale und ökologische Risiken zu erkennen, die Unternehmensführung zu verbessern und den sozialen Dialog zu stärken.


Transnationale Vereinbarungen

Grundrechte : Die Unternehmensleitung des Online-Versandhandels ASOS hat am 19. August ihre globale Rahmenvereinbarung verlängert, die sie 2017 mit dem internationalen Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union unterzeichnet hatte (s. IR Notes 83). Der Verband weist darauf hin, dass die neue Vereinbarung jetzt „einen verbindlichen Konfliktlösungsmechanismus für die Behandlung von Beschwerden von Arbeitnehmern über Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen enthält“ (s. Mitteilung). Ferner wurde das ILO-Übereinkommen 190 über Gewalt und Belästigung aufgenommen. „Unsere Beziehungen zu IndustriAll haben uns dabei geholfen, unsere Lieferkette zu stärken, die Risiken für die Menschenrechte abzufedern und langfristig positive Änderungen für die Personen herbeizuführen, die Kleidungsstücke für uns herstellen“, betont José Antonio Ramos, CEO von ASOS.


Studien und Berichte

Psychische Gesundheit : Eurofound hat eine hochinteressante Studie über die psychische Gesundheit in der EU herausgegeben. Aus dem Bericht geht hervor, dass die schlechte psychische Gesundheit in der EU 2021 für 11,1 Millionen verlorene Lebensjahre oder Jahre mit einer Behinderung verantwortlich war. Zwei Drittel davon ließen sich auf Depressionen und Angstzustände zurückführen. Der Anteil der durch Angstzustände oder Depressionen gefährdeten Menschen ist während der Covid-19-Pandemie gestiegen, scheint sich aber inzwischen stabilisiert zu haben. Doch einige Indikatoren sind alarmierend: Die Selbstmordrate ist nach einem bemerkenswerten Rückgang erneut gestiegen, vor allem bei Frauen unter 20 und Männern über 85 Jahren. Bei den 15- bis 29-Jährigen ist der Suizid die häufigste Todesursache (2021 waren es 18,9 %), gefolgt von Verkehrsunfällen mit 16,5 %. Die im Gesundheitssektor und im Sozialwesen tätigen Menschen sind am stärksten gefährdet: 24,5 % fühlen sich emotional erschöpft. An zweiter Stelle folgen Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe (22,7 %) und in der Bildung (20,4 %). Am wenigsten anfällig für Depressionen sind Arbeitnehmer (28,6 %) und Studierende oder Auszubildende (25,4 %) im Gegensatz zu kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung (70,1 %) oder Arbeitslosen (47,1 %). Insgesamt sind Frauen eher anfällig für Angstzustände oder Depressionen als Männer. Bemerkenswert ist die Messung der Öko-Angst: 2024 gaben 8,4 % der Bevölkerung an, äußerst besorgt über den Klimawandel zu sein. 2016 waren es noch 5,7 %. Eine Rate, die um 39 % gestiegen ist, wenn man die Antworten mit „sehr besorgt“ hinzunimmt, gegenüber 30 % 2016.



Unterauftragsvergabe : Das von den europäischen Arbeitgeberverbänden neu gegründete  Europäische Arbeitgeberinstitut (European Employers’ Institute, EEI), das sich als Gegengewicht zum Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) versteht, hat seine erste Studie vorgestellt. Sie wurde von Erik Sinander, Associate Professor at Stockholm Univer­sity verfasst und soll die Risiken aufzeigen, die mit rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterauftragsvergabe auf europäischer Ebene verbunden sind. „Die Risiken für das Wohlbefinden der Beschäftigten, sofern solche bestehen, sind ein zentrales Problem, das angegangen werden muss, aber die Lösung liegt nicht in pauschalen Beschränkungen für die Unterauftragsvergabe“, erklärt Delphine Rudelli, Präsidentin des Instituts und Generaldirektorin von Ceemet. ETUI hatte vor kurzem eine andere Studie vorgelegt (Sorry we subcontracted you), aus der hervorgeht, dass die Auslagerung der Logistik ein weit verbreitetes Geschäftsmodell ist, das zu niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen geführt hat, um die Kosten zu senken und die Profite zu steigern. Die Autorinnen und Autoren sprechen sich für eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe aus.

 


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