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IR Notes 259 – 8 Oktober 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Delphine Rudelli, Vorsitzende des EEI-Vorstands
Ihr Arbeitgeberverband CEEMET hat
zusammen mit acht weiteren europäischen und acht nationalen
Arbeitgeberverbänden ein Forschungsinstitut gegründet – das
Europäische Arbeitgeberinstitut (EEI), dessen Vorsitzende Sie
sind. Das EEI hat vor kurzem seine ersten
Studien vorgelegt (*). Warum wurde das Institut
gegründet? Das
Institut ist kein weiterer
Arbeitgeberverband, von denen es bereits mehrere in Brüssel gibt. Es
hat nicht die Aufgabe, Stellung zu beziehen. Unser Ziel ist es,
Forschung zu betreiben und harte Daten zu sammeln, die unsere
Mitglieder zur Unterstützung ihrer Forderungen nutzen können. Wir
haben festgestellt, dass uns juristische Untersuchungen, aber auch
statistische Daten fehlten, um unsere Positionen konkret und so
objektiv wie möglich zu untermauern. In Brüssel nehmen wir an
zahlreichen Diskussionen teil, die persönliche oder individuelle
Umstände widerspiegeln. Wir haben erkannt, dass wir mit
allgemeineren Analysen und fundierten Argumenten einen größeren
Einfluss gewinnen würden. Wir könnten natürlich unsere eigenen
juristischen Analysen machen, doch sie hätten nicht dasselbe Gewicht
wie die von Wissenschaftlern. Aus diesem Grund haben wir Erik
Sinander, Associate Professor at Stockholm University, mit einer
ersten Studie beauftragt. Er sollte mit Blick auf den AEU-Vertrag
und die Rechtsprechung des Gerichtshofs die Möglichkeiten
untersuchen, Subunternehmerketten durch europäische
Rechtsvorschriften zu begrenzen. Jetzt verfügen wir über den
Nachweis, dass dies rechtlich nicht möglich ist. Damit haben wir
eine solide und glaubwürdige Rechtsgrundlage, um unsere Argumente in
die laufenden Debatten einzubringen. Unsere Mitglieder decken die wichtigsten
Sektoren ab, in denen ein europäischer sozialen Dialog stattfindet
(Banken, Chemie, Metall, Handel, Zeitarbeit, Hotel- und
Gaststättengewerbe usw.). Auch ein Branchenverband (SMEUnited) hat
sich uns angeschlossen. BusinessEurope ist bislang noch nicht
beigetreten, aber wir stimmen uns untereinander ab. Wir haben neun
nationale Mitglieder, vor allem aus den skandinavischen Ländern,
sowie Arbeitgeberverbände der deutschen und französischen
Metallindustrie (Gesamtmetall und UIMM). Bislang werden wir vor
allem von unseren Mitgliedern finanziert, doch wir arbeiten daran,
durch die Kofinanzierung der Europäischen Kommission im Rahmen von
europäischen Projekten weitere Finanzierungsquellen zu erschließen.
Wir möchten auch bestehende Forschungsinstitute und von uns
angesprochene Universitätsprofessoren vernetzen. Da wir bei null
anfangen, können wir nicht von heute auf morgen zehn
wissenschaftliche Mitarbeiter einstellen, aber wir machen
Fortschritte. Die Themen wählen wir nach der europäischen Agenda
aus, aber auf lange Sicht wollen wir unsere eigene Agenda
voranbringen und eine aktivere Rolle in den Debatten
übernehmen.
(*) Sinander, E.,
Can
subcontracting practices be restricted? und Redoulès, O., Understanding
the EU-US
labour productivity gap #1 – The broad perspective
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In den
Schlagzeilen
Richtlinien
über EBR, Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung in der letzten
Phase
Nach langen Monaten des Wartens ist der große Tag für die überarbeitete
EBR-Richtlinie gekommen. Der von den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments
und Rats im Mai erzielte Kompromiss (s. IR Notes 253)
wird den Abgeordneten am 9. Oktober im Plenum des Parlaments zur Abstimmung
vorgelegt. Wenn das politische Gleichgewicht, das bei der Abstimmung im Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten erzielt wurde, weiterhin Bestand hat
(s. IR Notes
254), dürfte die Fassung ohne Probleme verabschiedet werden. Dann muss der
Rat die Richtlinie nur noch förmlich billigen, bevor sie veröffentlicht werden kann.
Es bleibt abzuwarten, ob genügend konservative Abgeordnete der EVP-Fraktion ihrem
Berichterstatter Dennis Radtke folgen werden, oder ob die Monate zwischen der
Annahme des Kompromisses und der Abstimmung im Plenum genutzt wurden, um die
Mehrheit zu untergraben. Die stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen
Gewerkschaftsbundes, Isabelle Schömann, ist sich dieses Risikos bewusst und hat in
einem Beitrag
auf LinkedIn alle Argumente für eine Annahme aufgeführt. Dabei stellt sie die
wirtschaftlichen Gründe in den Vordergrund um zu verhindern, dass die Überarbeitung
von der aktuellen Anti-Regulierungs-Bewegung verhindert wird. Diese kann auf die
volle Unterstützung der extremen Rechten und einen Teil der konservativen
Abgeordneten zählen, die bereits damit liebäugeln, sich mit den Anti-Regulierern zu
verbünden, um die Sorgfaltspflichtrichtlinie aufzuheben. Isabelle Schömann möchte
die Unternehmen beruhigen, indem sie betont, dass die Fassung „keine neuen Kosten
für Unternehmen bedeutet, die sich an das Gesetz halten“, „keine neuen Rechte oder
Verfahren schafft“ und „eine größere rechtliche Vorhersehbarkeit bietet, da sie die
rechtlichen Risiken erheblich verringert und Planungssicherheit und
Kosteneinsparungen bietet“. In Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinien über die
Sorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat der Berichterstatter
des Europäischen Parlaments zwei Fassungen vorbereitet – eine dürfte auf die
Zustimmung der größtenteils pro-europäischen Parteien stoßen, die zweite könnte von
einer Mehrheit aus EVP und den Rechtsaußen-Parteien gebilligt werden. Nach
Einschätzung von Andreas Rasche, Professor an der Copenhaben Business School, würden
bei diesen Optionen 70 % der Unternehmen, die derzeit unter die
Sorgfaltspflicht-Richtlinie fallen, und 90-92 % der Unternehmen, die unter die
aktuelle CSRD-Richtlinie fallen, von den Regelungen ausgenommen. Es handele sich
nicht mehr um eine „Vereinfachung der Vorschriften“, sondern um die Rückkehr in
„eine Zeit, in der Nachhaltigkeit als etwas galt, das sich nur große Unternehmen
leisten konnten. Die Vorstellung, Firmen würden die Vorschriften aus freiem Willen
einhalten, ist reines Wunschdenken und wird durch die Forschung nicht gestützt“.
Darüber hinaus „fördert das Flirten mit einer Mehrheit, die die gemeinsamen
europäischen Werte untergräbt, nur die Polarisierung“, betont Rasche, der hofft,
dass die Abgeordneten bis Mittwoch, an dem der Bericht zur Verabschiedung ansteht,
zur Vernunft gekommen sind (s. Beitrag
LinkedIn).
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Lohngefälle : Die
Europaabgeordneten Irena Joveva (Renew Europe) und Mirosława Nykiel (EVP) haben dem
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter am 29.
September einen Berichtsentwurf zum Thema „Lohn- und Rentenunterschiede zwischen
Männern und Frauen in der EU” vorgelegt. Darin wird die Europäische Kommission
aufgefordert, eine „neue weitreichende Strategie zur Gleichstellung von Frauen und
Männern“ vorzustellen „und einen maßgeschneiderten Aktionsplan zur Beseitigung des
geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles mit quantitativen Vorgaben und
einem genauen Zeitplan auf EU-Ebene vorzuschlagen”. Eine Strategie, die sich vor
allem auf Sektoren konzentrieren soll, in denen „überwiegend Frauen arbeiten“. Die
Berichterstatterinnen fordern eine schnelle und „strikte“ Umsetzung der Richtlinien
über die Entgelttransparenz und die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in
Leitungsorganen von Unternehmen. Vor allem fordern sie, die
Entgelttransparenz-Richtlinie, „die das wichtigste Rechtsinstrument der Europäischen
Union zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles darstellt, nicht in
künftige Omnibus-Vereinfachungspakete aufzunehmen”.
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Gewerkschaften
Gewalt gegen Frauen : Die
Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) hat die ersten Ergebnisse einer
Umfrage zu Gewalt und Belästigung gegenüber Frauen im Transportsektor
veröffentlicht. Sie zeigen, dass Gewalt gegen Frauen „weitverbreitet und systemisch
ist“. Während die Gewalt am häufigsten von Dritten – Fahrgästen und Nutzern –
ausgeht (56 %), sind in 41 % der Vorfälle Kollegen, Manager oder Vorgesetzte
beteiligt (s. Pressemitteilung).
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Künstliche Intelligenz : Der
Europäische Gewerkschaftsbund hat ein Handbuch
veröffentlicht, das den Gewerkschaften im Umgang mit algorithmischem Management am
Arbeitsplatz unterstützen soll. Es liefert Arbeitnehmervertretern Werkzeuge, mit
denen sie den Schutz der Beschäftigten, der Arbeitsbedingungen und der Rechte
gewährleisten können, wenn Arbeitgeber zur Überwachung und Verwaltung ihrer
Beschäftigten IT-Systeme einsetzen.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Tarifvertrag für Leiharbeitsbranche :
Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und der Gesamtverband der
Personaldienstleister (GVP) haben eine neue Tarifeinigung für Leiharbeiterinnen und
Leiharbeiter erzielt (s. IR Notes
257). Die Vereinbarung sieht ab Januar 2026 eine Erhöhung der Entgelte um
2,99 % vor, gefolgt von 2,5 % im September 2026 und weiteren 3,5 % im April 2027.
Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie die Bonuszahlungen an Gewerkschaftsmitglieder
steigen ebenfalls (s. Pressemitteilung
des DGB). Das neue Tarifwerk tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die zwei
Tarifverträge der beiden früheren Arbeitgeberorganisationen, die sich zum GVP
zusammengeschlossen haben (s. Information
des GVP).
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Österreich
Plan zur Wiederankurbelung der Wirtschaft :
Im Herbst wird die Regierung eine Reihe wichtiger Maßnahmen
umsetzen, insbesondere ein Programm für den Arbeitsmarkt (s. Pressemitteilung).
Darin sind Investitionen in die berufliche Aus- und Weiterbildung vorgesehen, die
Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen sowie Steuervergünstigungen für
Beschäftigte, die nach ihrer Pensionierung weiterarbeiten (s. Pressemitteilung).
Eine Arbeitsgruppe wird eingesetzt, die Maßnahmen erarbeiten soll, um Anreize für
mehr Arbeitsstunden zu schaffen, die Grenze für Zuverdienst soll eingefroren werden.
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Frankreich
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer :
Die Sozialpartner der Versicherungsbranche haben am 25. Juni
eine Vereinbarung
über die Beschäftigung erfahrener Arbeitnehmer unterzeichnet. Diese erfolgt
im Rahmen der landesweit
branchenübergreifenden Vereinbarung (ANI) vom 14. November 2024 zugunsten der
Weiterbeschäftigung erfahrener Arbeitnehmer, die noch gesetzlich umzusetzen
ist. Ein Ziel ist es, erfahrene Mitarbeiter besser einzubeziehen und ihre berufliche
Laufbahn sowie das Ende ihrer Laufbahn zu begleiten. Während die Vereinbarung die
Verpflichtung enthält, darüber alle drei Jahre in den Branchen und Unternehmen mit
mehr als 300 Beschäftigten Verhandlungen zu führen, empfehlen die Unterzeichner ein
entsprechendes Vorgehen auch in Unternehmen mit weniger als 300 Mitarbeitern.
Darüber hinaus werden die Unternehmen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um
Beschäftigte, die Angehörige pflegen, zu begleiten und eine schrittweise Verrentung
zu fördern.
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Italien
Gesetzlicher Rahmen für KI : Ein
Gesetz
vom 23. September über künstliche Intelligenz geht über die Anforderungen
der europäischen KI-Verordnung 2024/1689 vom 13. Juni 2024 hinaus. Das Gesetz greift
die Hauptprinzipien der Verordnung auf, wählt aber einen umfassenderen Ansatz zur
Nutzung von KI. Was die Arbeitsbedingungen betrifft, setzen sich drei Artikel von
der Verordnung ab: Art. 11 verpflichtet Arbeitgeber, die Beschäftigten klar über den
Einsatz von KI-Systemen zu informieren, Art. 12 schreibt die Einrichtung einer
nationalen Beobachtungsstelle vor, die Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung
verfolgen, Regulierungsstrategien entwickeln und die Sektoren identifizieren soll,
die am stärksten vom digitalen Wandel betroffen sind. Art. 13 schließlich untersagt
es Fachkräften, ihre Tätigkeit vollständig an eine KI zu delegieren und legt klare
und verständliche Pflichten zur Transparenz bei KI-Nutzung fest.
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Portugal
Arbeitsrechtsreform : Über das
im Juli vorgestellte Gesetzesvorhaben
zur Reform des Arbeitsrechts werden am 9. Oktober zunächst die Sozialpartner
diskutieren, anschließend wird es dem Parlament vorgelegt. Die Regierung ist der
Auffassung, dass Portugal dynamischere Gesetze braucht, die besser an die
wirtschaftlichen Herausforderungen angepasst sind. In dem Entwurf werden mehr als
100 Artikel des Arbeitsrechts abgeändert. Vorgesehen sind flexiblere Arbeitszeiten,
Erleichterung von Entlassungen und Aufhebung der Einschränkungen bei der
Unterauftragsvergabe. Dabei wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Rechtsrahmen
zu modernisieren und die Produktivität zu erhöhen. Die Reaktion der Sozialpartner
ist zurückhaltend: Nach Ansicht der Arbeitgeberverbände dürfen diese Maßnahmen nicht
als Verhandlungsmasse in den Haushaltsverhandlungen dienen, während die
Gewerkschaften eine Beschneidung der Arbeitnehmerrechte anprangern. Vor allem in
Lissabon und Porto gab es Demonstrationen, die der Gewerkschaftsbund CGTP-IN
organisiert hatte (s. Mitteilung
des CGTP-IN).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Umstrukturierung : Auf einer
außerordentlichen Sitzung des EBR von Nestlé (Europäischer
Nestlé Rat für Unterrichtung und Anhörung – NECIC) am 30. September
forderten die europäischen Arbeitnehmervertreter durch den von der internationalen
Gewerkschaftsföderation IUL benannten Arbeitnehmer-Ko-Vorsitzenden Christophe
Kauffmann (CFDT) von der Unternehmensleitung nähere Angaben zu dem seit November
2024 vorbereiteten Plan zur Veräußerung des Geschäftsbereichs Nestlé Waters (5.500
Arbeitnehmer in Europa). In Frankreich und der Schweiz steht Nestlé Waters im
Mittelpunkt mehrerer Gesundheits- und Umweltskandale. Der Konzern will diesen
Geschäftsbereich innerhalb von 12 Monaten an einen Minderheits- oder
Mehrheitspartner oder an ein Joint-Venture verkaufen. In der Mitteilung
des Nestlé-EBR heißt es, die Unternehmensleitung bestätige, dass der gewählte
Partner die gleichen Werte wie Nestlé haben müsse und die Anhörung der
Gewerkschaften einleitet werde, sobald die Wahl des Partners bekannt gegeben sei.
Auf der Sitzung ernannte der EBR das Beratungsunternehmen Syndex, das ihn während
des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens unterstützen soll. Die Gewerkschaften
fordern insbesondere den Erhalt von Arbeitsplätzen und Standorten, eine schriftliche
und verbindliche Garantie, dass der Käufer alle sozialen und rechtlichen
Verpflichtungen einhält, eine Anhörung der Personalvertreter zu den Bedingungen der
Partnerschaft und ihren Auswirkungen, die Einrichtung eines Überwachungsausschusses
mit den Gewerkschaften, um die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen zu
überwachen. Sie fordern ferner die Beibehaltung eines Europäischen Betriebsrats nach
dem Verkauf, damit in der neuen Einheit eine starke kollektive Vertretung auf
europäischer Ebene gewährleistet ist.
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Soziale
Verantwortung
OECD-Leitsätze : Die
französische Kontaktstelle (NKS) der OECD hat ihre Abschlusserklärung
im Fall des Modekonzerns Shein,
der auf Ultra-Fast-Fashion
spezialisiert ist, veröffentlicht. Die Initiative ging 2023 von zwei französischen
Abgeordneten aus, die der Auffassung waren, dass Shein aufgrund eines ökologisch und
sozial nicht nachhaltigen Geschäftsmodells gegen die OECD-Leitsätze verstieß. Da
keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, hat die NKS eine Reihe
von Verstößen gegen die Leitsätze festgestellt und wird ihre Empfehlungen nach sechs
und dann nach zwölf Monaten überprüfen. Die NKS erkennt zwar gewisse Fortschritte,
die Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik „weist jedoch mehrere Verstöße auf”.
Darüber hinaus erkennt die Stelle „einen offensichtlichen Mangel an Fortschritten
bei der Transparenz der Unternehmensführung und der Finanzinformationen des
Konzerns”. Die NKS fordert den Konzern insbesondere auf, die Leitsätze zu verankern,
unter anderem im Hinblick auf die „Sorgfaltspflichten in Bezug auf seine
Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen sowie im Zusammenhang mit der
Beschaffung“, unter Wahrung der „Menschenrechte und Arbeitsbedingungen”.
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4. Studien
und Berichte
Gewerkschaften : Die
Gewerkschaftszugehörigkeit ist im gesamten OECD-Raum im Sinkflug, wie die neuesten
Daten der OECD/AIAS ICTWSS Database (Datenbank zu industriellen Beziehungen, inkl.
Kollektivvertragssystemen, in den OECD-Mitgliedstaaten) zeigen, die am 30. September
in einem Policy
Brief veröffentlicht wurden. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist
seit 1985 um die Hälfte zurückgegangen: von 30 % auf 15 % im Zeitraum 2023/24.
Dieser Rückgang ist allgemein zu beobachten – mit Ausnahme weniger Länder (Island,
Belgien und im geringeren Umfang Kanada, Korea und Norwegen). Die Mitgliedschaft in
einer Gewerkschaft ist im öffentlichen Sektor noch sehr viel stärker ausgeprägt
(41,3 %) als im privaten Sektor (10,1 %). Dagegen ist die Zugehörigkeit zu
Arbeitgeberorganisationen relativ stabil geblieben. Auch wenn die EU sich das Ziel
gesetzt hat, die tarifvertragliche Abdeckung der Beschäftigten zu erhöhen, ist die
Tendenz eher negativ. So sank die Tarifbindung von 47 % im Jahr 1985 auf 33,6 % im
Jahr 2023/24, wobei die mittel- und osteuropäischen Länder, Großbritannien und
Griechenland den stärksten Rückgang verzeichneten. Die Abdeckung bleibt in Ländern
mit branchenbezogenen Kollektivverhandlungen auf Verbandsebene hoch, was für eine
Stärkung dieser Tarifverhandlungsebene spricht, um Arbeitsbedingungen und Vergütung
der Beschäftigten zu verbessern.
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Zivile Luftfahrt : Die
Universität Gent in Belgien hat eine interessante Studie
über Arbeitsbedingungen in der zivilen Luftfahrt veröffentlicht, zehn Jahre
nach einem ersten Bericht
über atypische Arbeitsverhältnisse in der zivilen Luftfahrt. Die Ergebnisse
lassen aufhorchen. Hier einige Beispiele: „Personen in prekären oder atypischen
Beschäftigungsverhältnissen fühlen sich weniger berechtigt, Einwände zu erheben oder
von Anweisungen“ der Luftfahrtgesellschaften „abzuweichen, selbst wenn
Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen“. „Beschäftigte mit sicheren Arbeitsverträgen
dagegen trauen sich eher, ihre Bedenken kundzutun und entsprechend zu handeln“.
Darüber hinaus gaben Besatzungsmitglieder, die als Selbstständige beschäftigt sind,
„die schlechtesten Bewertungen bei den Fragen zu Wohlbefinden,
Arbeitsplatzsicherheit, Ermüdung und Sicherheit ab, während die Arbeit über eine
Agentur mit moderaten Risiken verbunden ist. Eine direkte Anstellung bleibt die
beste Option“.
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