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IR Notes 259 – Richtlinien über EBR, Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung in der letzten Phase

  IR Notes 259 – 8 Oktober 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Delphine Rudelli, Vorsitzende des EEI-Vorstands

Ihr Arbeitgeberverband CEEMET hat zusammen mit acht weiteren europäischen und acht nationalen Arbeitgeberverbänden ein Forschungsinstitut gegründet – das Europäische Arbeitgeberinstitut (EEI), dessen Vorsitzende Sie sind. Das EEI hat vor kurzem seine ersten Studien vorgelegt (*). Warum wurde das Institut gegründet?
Das Institut ist kein weiterer Arbeitgeberverband, von denen es bereits mehrere in Brüssel gibt. Es hat nicht die Aufgabe, Stellung zu beziehen. Unser Ziel ist es, Forschung zu betreiben und harte Daten zu sammeln, die unsere Mitglieder zur Unterstützung ihrer Forderungen nutzen können. Wir haben festgestellt, dass uns juristische Untersuchungen, aber auch statistische Daten fehlten, um unsere Positionen konkret und so objektiv wie möglich zu untermauern. In Brüssel nehmen wir an zahlreichen Diskussionen teil, die persönliche oder individuelle Umstände widerspiegeln. Wir haben erkannt, dass wir mit allgemeineren Analysen und fundierten Argumenten einen größeren Einfluss gewinnen würden. Wir könnten natürlich unsere eigenen juristischen Analysen machen, doch sie hätten nicht dasselbe Gewicht wie die von Wissenschaftlern.  Aus diesem Grund haben wir Erik Sinander, Associate Professor at Stockholm University, mit einer ersten Studie beauftragt. Er sollte mit Blick auf den AEU-Vertrag und die Rechtsprechung des Gerichtshofs die Möglichkeiten untersuchen, Subunternehmerketten durch europäische Rechtsvorschriften zu begrenzen. Jetzt verfügen wir über den Nachweis, dass dies rechtlich nicht möglich ist. Damit haben wir eine solide und glaubwürdige Rechtsgrundlage, um unsere Argumente in die laufenden Debatten einzubringen.
Unsere Mitglieder decken die wichtigsten Sektoren ab, in denen ein europäischer sozialen Dialog stattfindet (Banken, Chemie, Metall, Handel, Zeitarbeit, Hotel- und Gaststättengewerbe usw.). Auch ein Branchenverband (SMEUnited) hat sich uns angeschlossen. BusinessEurope ist bislang noch nicht beigetreten, aber wir stimmen uns untereinander ab. Wir haben neun nationale Mitglieder, vor allem aus den skandinavischen Ländern, sowie Arbeitgeberverbände der deutschen und französischen Metallindustrie (Gesamtmetall und UIMM). Bislang werden wir vor allem von unseren Mitgliedern finanziert, doch wir arbeiten daran, durch die Kofinanzierung der Europäischen Kommission im Rahmen von europäischen Projekten weitere Finanzierungsquellen zu erschließen. Wir möchten auch bestehende Forschungsinstitute und von uns angesprochene Universitätsprofessoren vernetzen. Da wir bei null anfangen, können wir nicht von heute auf morgen zehn wissenschaftliche Mitarbeiter einstellen, aber wir machen Fortschritte. Die Themen wählen wir nach der europäischen Agenda aus, aber auf lange Sicht wollen wir unsere eigene Agenda voranbringen und eine aktivere Rolle in den Debatten übernehmen.


(*) Sinander, E., Can subcontracting practices be restricted? und Redoulès, O., Understanding the EU-US labour productivity gap #1 – The broad perspective

 
  Agenda

 


9. Oktober
Straßburg
Das europäische Parlament stimmt über den Vorschlag zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie ab.


9. Oktober
Luxemburg

Der Gerichtshof fällt ein Urteil über die Fahrtzeiten zwischen dem Standort des Arbeitgebers und der Baustelle, auf der die Arbeit ausgeführt werden soll.


14. Oktober
Online

Ein Jahr nach Beginn des Forschungsprogramms Democratic Commons – AI For Democracy veranstaltet unser Partner Make.org zusammen mit dem European Center for Not-for-Profit Law ein Webinar über die Auswirkungen der KI auf unsere Demokratien: Wie kann KI für die Demokratie sicher eingesetzt werden? (Anmeldung).


15.-17. Oktober
Paris
Kongress von Eurocadres


16.-17. Oktober
Salamanca, Spanien
Internationales Seminar zur „Richtlinie über Sorgfaltspflichten und Menschenrechte am Arbeitsplatz nach dem Omnibus-Vorschlag “, ausgerichtet von der Universität Salamanca.


17. Oktober
Brüssel

Tagung des Rates Beschäftigung und Sozialpolitik


21. Oktober
Brüssel
Die Europäische Kommission stellt ihr neues Arbeitsprogramm vor


22. Oktober
Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel


5. November
Brüssel
Konferenz der Foundation für European Progressive Studies (FEPS) im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zum Thema: Den Einfluss der KI auf Entscheidungen verstehen – für ein besseres Verständnis der Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung.


10. und 11. November
Luxemburg
Konferenz der Universität Luxemburg zum Thema: „Gesetze zur Regelung der Mindestlöhne: zwischen der EU und den Mitgliedstaaten (Anmeldung).0


13. November
Brüssel
Gemeinsame Konferenz der EU-Kommisison und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) mit dem Titel: „Für die Arbeitswelt von morgen: inklusive Partizipation und hochwertige Arbeitsplätze für ein wettbewerbsfähiges Europa“


19. und 20. November
Bordeaux
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut ETUI geht in einem Schulungsseminar der Frage nach, wie Gewerkschaften EBRs im Rahmen von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen unterstützen können.


1. Dezember
Brüssel

Tagung des Rates Beschäftigung und Sozialpolitik

 
  Über uns ?

 


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In den Schlagzeilen
Richtlinien über EBR, Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung in der letzten Phase

Nach langen Monaten des Wartens ist der große Tag für die überarbeitete EBR-Richtlinie gekommen. Der von den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments und Rats im Mai erzielte Kompromiss (s. IR Notes 253) wird den Abgeordneten am 9. Oktober im Plenum des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt. Wenn das politische Gleichgewicht, das bei der Abstimmung im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten erzielt wurde, weiterhin Bestand hat (s. IR Notes 254), dürfte die Fassung ohne Probleme verabschiedet werden. Dann muss der Rat die Richtlinie nur noch förmlich billigen, bevor sie veröffentlicht werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob genügend konservative Abgeordnete der EVP-Fraktion ihrem Berichterstatter Dennis Radtke folgen werden, oder ob die Monate zwischen der Annahme des Kompromisses und der Abstimmung im Plenum genutzt wurden, um die Mehrheit zu untergraben. Die stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes, Isabelle Schömann, ist sich dieses Risikos bewusst und hat in einem Beitrag auf LinkedIn alle Argumente für eine Annahme aufgeführt. Dabei stellt sie die wirtschaftlichen Gründe in den Vordergrund um zu verhindern, dass die Überarbeitung von der aktuellen Anti-Regulierungs-Bewegung verhindert wird. Diese kann auf die volle Unterstützung der extremen Rechten und einen Teil der konservativen Abgeordneten zählen, die bereits damit liebäugeln, sich mit den Anti-Regulierern zu verbünden, um die Sorgfaltspflichtrichtlinie aufzuheben. Isabelle Schömann möchte die Unternehmen beruhigen, indem sie betont, dass die Fassung „keine neuen Kosten für Unternehmen bedeutet, die sich an das Gesetz halten“, „keine neuen Rechte oder Verfahren schafft“ und „eine größere rechtliche Vorhersehbarkeit bietet, da sie die rechtlichen Risiken erheblich verringert und Planungssicherheit und Kosteneinsparungen bietet“. In Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinien über die Sorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zwei Fassungen vorbereitet – eine dürfte auf die Zustimmung der größtenteils pro-europäischen Parteien stoßen, die zweite könnte von einer Mehrheit aus EVP und den Rechtsaußen-Parteien gebilligt werden.  Nach Einschätzung von Andreas Rasche, Professor an der Copenhaben Business School, würden bei diesen Optionen 70 % der Unternehmen, die derzeit unter die Sorgfaltspflicht-Richtlinie fallen, und 90-92 % der Unternehmen, die unter die aktuelle CSRD-Richtlinie fallen, von den Regelungen ausgenommen. Es handele sich nicht mehr um eine „Vereinfachung der Vorschriften“, sondern um die Rückkehr in „eine Zeit, in der Nachhaltigkeit als etwas galt, das sich nur große Unternehmen leisten konnten. Die Vorstellung, Firmen würden die Vorschriften aus freiem Willen einhalten, ist reines Wunschdenken und wird durch die Forschung nicht gestützt“. Darüber hinaus „fördert das Flirten mit einer Mehrheit, die die gemeinsamen europäischen Werte untergräbt, nur die Polarisierung“, betont Rasche, der hofft, dass die Abgeordneten bis Mittwoch, an dem der Bericht zur Verabschiedung ansteht, zur Vernunft gekommen sind (s. Beitrag LinkedIn).


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Lohngefälle : Die Europaabgeordneten Irena Joveva (Renew Europe) und Mirosława Nykiel (EVP) haben dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter am 29. September einen Berichtsentwurf zum Thema „Lohn- und Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen in der EU” vorgelegt. Darin wird die Europäische Kommission aufgefordert, eine „neue weitreichende Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ vorzustellen „und einen maßgeschneiderten Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles mit quantitativen Vorgaben und einem genauen Zeitplan auf EU-Ebene vorzuschlagen”. Eine Strategie, die sich vor allem auf Sektoren konzentrieren soll, in denen „überwiegend Frauen arbeiten“. Die Berichterstatterinnen fordern eine schnelle und „strikte“ Umsetzung der Richtlinien über die Entgelttransparenz und die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen.  Vor allem fordern sie, die Entgelttransparenz-Richtlinie, „die das wichtigste Rechtsinstrument der Europäischen Union zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles darstellt, nicht in künftige Omnibus-Vereinfachungspakete aufzunehmen”.


Gewerkschaften

Gewalt gegen Frauen : Die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) hat die ersten Ergebnisse einer Umfrage zu Gewalt und Belästigung gegenüber Frauen im Transportsektor veröffentlicht. Sie zeigen, dass Gewalt gegen Frauen „weitverbreitet und systemisch ist“. Während die Gewalt am häufigsten von Dritten – Fahrgästen und Nutzern – ausgeht (56 %), sind in 41 % der Vorfälle Kollegen, Manager oder Vorgesetzte beteiligt (s. Pressemitteilung).



Künstliche Intelligenz : Der Europäische Gewerkschaftsbund hat ein Handbuch veröffentlicht, das den Gewerkschaften im Umgang mit algorithmischem Management am Arbeitsplatz unterstützen soll. Es liefert Arbeitnehmervertretern Werkzeuge, mit denen sie den Schutz der Beschäftigten, der Arbeitsbedingungen und der Rechte gewährleisten können, wenn Arbeitgeber zur Überwachung und Verwaltung ihrer Beschäftigten IT-Systeme einsetzen.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Tarifvertrag für Leiharbeitsbranche : Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) haben eine neue Tarifeinigung für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erzielt (s. IR Notes 257). Die Vereinbarung sieht ab Januar 2026 eine Erhöhung der Entgelte um 2,99 % vor, gefolgt von 2,5 % im September 2026 und weiteren 3,5 % im April 2027. Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie die Bonuszahlungen an Gewerkschaftsmitglieder steigen ebenfalls (s. Pressemitteilung des DGB). Das neue Tarifwerk tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die zwei Tarifverträge der beiden früheren Arbeitgeberorganisationen, die sich zum GVP zusammengeschlossen haben (s. Information des GVP).


Österreich

Plan zur Wiederankurbelung der Wirtschaft : Im Herbst wird die Regierung eine Reihe wichtiger Maßnahmen umsetzen, insbesondere ein Programm für den Arbeitsmarkt (s. Pressemitteilung). Darin sind Investitionen in die berufliche Aus- und Weiterbildung vorgesehen, die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen sowie Steuervergünstigungen für Beschäftigte, die nach ihrer Pensionierung weiterarbeiten (s. Pressemitteilung). Eine Arbeitsgruppe wird eingesetzt, die Maßnahmen erarbeiten soll, um Anreize für mehr Arbeitsstunden zu schaffen, die Grenze für Zuverdienst soll eingefroren werden.


Frankreich

Beschäftigung älterer Arbeitnehmer : Die Sozialpartner der Versicherungsbranche haben am 25. Juni eine Vereinbarung über die Beschäftigung erfahrener Arbeitnehmer unterzeichnet. Diese erfolgt im Rahmen der landesweit branchenübergreifenden Vereinbarung (ANI) vom 14. November 2024 zugunsten der Weiterbeschäftigung erfahrener Arbeitnehmer, die noch gesetzlich umzusetzen ist. Ein Ziel ist es, erfahrene Mitarbeiter besser einzubeziehen und ihre berufliche Laufbahn sowie das Ende ihrer Laufbahn zu begleiten.  Während die Vereinbarung die Verpflichtung enthält, darüber alle drei Jahre in den Branchen und Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten Verhandlungen zu führen, empfehlen die Unterzeichner ein entsprechendes Vorgehen auch in Unternehmen mit weniger als 300 Mitarbeitern.  Darüber hinaus werden die Unternehmen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Beschäftigte, die Angehörige pflegen, zu begleiten und eine schrittweise Verrentung zu fördern.


Italien

Gesetzlicher Rahmen für KI : Ein Gesetz vom 23. September über künstliche Intelligenz geht über die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung 2024/1689 vom 13. Juni 2024 hinaus. Das Gesetz greift die Hauptprinzipien der Verordnung auf, wählt aber einen umfassenderen Ansatz zur Nutzung von KI. Was die Arbeitsbedingungen betrifft, setzen sich drei Artikel von der Verordnung ab: Art. 11 verpflichtet Arbeitgeber, die Beschäftigten klar über den Einsatz von KI-Systemen zu informieren, Art. 12 schreibt die Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle vor, die Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung verfolgen, Regulierungsstrategien entwickeln und die Sektoren identifizieren soll, die am stärksten vom digitalen Wandel betroffen sind. Art. 13 schließlich untersagt es Fachkräften, ihre Tätigkeit vollständig an eine KI zu delegieren und legt klare und verständliche Pflichten zur Transparenz bei KI-Nutzung fest.


Portugal

Arbeitsrechtsreform : Über das im Juli vorgestellte Gesetzesvorhaben zur Reform des Arbeitsrechts werden am 9. Oktober zunächst die Sozialpartner diskutieren, anschließend wird es dem Parlament vorgelegt. Die Regierung ist der Auffassung, dass Portugal dynamischere Gesetze braucht, die besser an die wirtschaftlichen Herausforderungen angepasst sind. In dem Entwurf werden mehr als 100 Artikel des Arbeitsrechts abgeändert. Vorgesehen sind flexiblere Arbeitszeiten, Erleichterung von Entlassungen und Aufhebung der Einschränkungen bei der Unterauftragsvergabe. Dabei wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Rechtsrahmen zu modernisieren und die Produktivität zu erhöhen. Die Reaktion der Sozialpartner ist zurückhaltend: Nach Ansicht der Arbeitgeberverbände dürfen diese Maßnahmen nicht als Verhandlungsmasse in den Haushaltsverhandlungen dienen, während die Gewerkschaften eine Beschneidung der Arbeitnehmerrechte anprangern. Vor allem in Lissabon und Porto gab es Demonstrationen, die der Gewerkschaftsbund CGTP-IN organisiert hatte (s. Mitteilung des CGTP-IN).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Umstrukturierung : Auf einer außerordentlichen Sitzung des EBR von Nestlé (Europäischer Nestlé Rat für Unterrichtung und Anhörung – NECIC) am 30. September forderten die europäischen Arbeitnehmervertreter durch den von der internationalen Gewerkschaftsföderation IUL benannten Arbeitnehmer-Ko-Vorsitzenden Christophe Kauffmann (CFDT) von der Unternehmensleitung nähere Angaben zu dem seit November 2024 vorbereiteten Plan zur Veräußerung des Geschäftsbereichs Nestlé Waters (5.500 Arbeitnehmer in Europa). In Frankreich und der Schweiz steht Nestlé Waters im Mittelpunkt mehrerer Gesundheits- und Umweltskandale. Der Konzern will diesen Geschäftsbereich innerhalb von 12 Monaten an einen Minderheits- oder Mehrheitspartner oder an ein Joint-Venture verkaufen. In der Mitteilung des Nestlé-EBR heißt es, die Unternehmensleitung bestätige, dass der gewählte Partner die gleichen Werte wie Nestlé haben müsse und die Anhörung der Gewerkschaften einleitet werde, sobald die Wahl des Partners bekannt gegeben sei. Auf der Sitzung ernannte der EBR das Beratungsunternehmen Syndex, das ihn während des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens unterstützen soll. Die Gewerkschaften fordern insbesondere den Erhalt von Arbeitsplätzen und Standorten, eine schriftliche und verbindliche Garantie, dass der Käufer alle sozialen und rechtlichen Verpflichtungen einhält, eine Anhörung der Personalvertreter zu den Bedingungen der Partnerschaft und ihren Auswirkungen, die Einrichtung eines Überwachungsausschusses mit den Gewerkschaften, um die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen zu überwachen. Sie fordern ferner die Beibehaltung eines Europäischen Betriebsrats nach dem Verkauf, damit in der neuen Einheit eine starke kollektive Vertretung auf europäischer Ebene gewährleistet ist.


Soziale Verantwortung

OECD-Leitsätze : Die französische Kontaktstelle (NKS) der OECD hat ihre Abschlusserklärung im Fall des Modekonzerns Shein, der auf Ultra-Fast-Fashion spezialisiert ist, veröffentlicht. Die Initiative ging 2023 von zwei französischen Abgeordneten aus, die der Auffassung waren, dass Shein aufgrund eines ökologisch und sozial nicht nachhaltigen Geschäftsmodells gegen die OECD-Leitsätze verstieß. Da keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, hat die NKS eine Reihe von Verstößen gegen die Leitsätze festgestellt und wird ihre Empfehlungen nach sechs und dann nach zwölf Monaten überprüfen. Die NKS erkennt zwar gewisse Fortschritte, die Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik „weist jedoch mehrere Verstöße auf”. Darüber hinaus erkennt die Stelle „einen offensichtlichen Mangel an Fortschritten bei der Transparenz der Unternehmensführung und der Finanzinformationen des Konzerns”. Die NKS fordert den Konzern insbesondere auf, die Leitsätze zu verankern, unter anderem im Hinblick auf die „Sorgfaltspflichten in Bezug auf seine Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen sowie im Zusammenhang mit der Beschaffung“, unter Wahrung der „Menschenrechte und Arbeitsbedingungen”.


4. Studien und Berichte

Gewerkschaften : Die Gewerkschaftszugehörigkeit ist im gesamten OECD-Raum im Sinkflug, wie die neuesten Daten der OECD/AIAS ICTWSS Database (Datenbank zu industriellen Beziehungen, inkl. Kollektivvertragssystemen, in den OECD-Mitgliedstaaten) zeigen, die am 30. September in einem Policy Brief veröffentlicht wurden. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist seit 1985 um die Hälfte zurückgegangen: von 30 % auf 15 % im Zeitraum 2023/24. Dieser Rückgang ist allgemein zu beobachten – mit Ausnahme weniger Länder (Island, Belgien und im geringeren Umfang Kanada, Korea und Norwegen).  Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist im öffentlichen Sektor noch sehr viel stärker ausgeprägt (41,3 %) als im privaten Sektor (10,1 %). Dagegen ist die Zugehörigkeit zu Arbeitgeberorganisationen relativ stabil geblieben. Auch wenn die EU sich das Ziel gesetzt hat, die tarifvertragliche Abdeckung der Beschäftigten zu erhöhen, ist die Tendenz eher negativ. So sank die Tarifbindung von 47 % im Jahr 1985 auf 33,6 % im Jahr 2023/24, wobei die mittel- und osteuropäischen Länder, Großbritannien und Griechenland den stärksten Rückgang verzeichneten. Die Abdeckung bleibt in Ländern mit branchenbezogenen Kollektivverhandlungen auf Verbandsebene hoch, was für eine Stärkung dieser Tarifverhandlungsebene spricht, um Arbeitsbedingungen und Vergütung der Beschäftigten zu verbessern.



Zivile Luftfahrt : Die Universität Gent in Belgien hat eine interessante Studie über Arbeitsbedingungen in der zivilen Luftfahrt veröffentlicht, zehn Jahre nach einem ersten  Bericht über atypische Arbeitsverhältnisse in der zivilen Luftfahrt. Die Ergebnisse lassen aufhorchen. Hier einige Beispiele: „Personen in prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen fühlen sich weniger berechtigt, Einwände zu erheben oder von Anweisungen“ der Luftfahrtgesellschaften „abzuweichen, selbst wenn Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen“. „Beschäftigte mit sicheren Arbeitsverträgen dagegen trauen sich eher, ihre Bedenken kundzutun und entsprechend zu handeln“. Darüber hinaus gaben Besatzungsmitglieder, die als Selbstständige beschäftigt sind, „die schlechtesten Bewertungen bei den Fragen zu Wohlbefinden, Arbeitsplatzsicherheit, Ermüdung und Sicherheit ab, während die Arbeit über eine Agentur mit moderaten Risiken verbunden ist. Eine direkte Anstellung bleibt die beste Option“.

 


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