IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 262 – Gerichtshof bestätigt Mindestlohnrichtlinie

  IR Notes 262 – 19 November 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Roland Erne, Professor für europäische Integration und Arbeitsbeziehungen am University College Dublin

Ihrer Meinung nach konnte der Gerichtshof nicht anders, als die Gültigkeit der Mindestlohnrichtlinie zu bestätigen. Ist das richtig?
Aus meiner Sicht – und es handelt sich eher um eine politische als eine juristische Analyse – konnte der Gerichtshof den Schlussanträgen seines Generalanwalts nicht folgen, demzufolge die EU ihre Kompetenzen überschritten hätte. Die EU hat Ländern, die durch die Finanzkrise 2008 in Schwierigkeiten gerieten, Lohnkürzungen und drastische Reformen der Tarifverhandlungen auferlegt – von Irland bis Rumänien. Wie wir in unserem Buch (*) aufgezeigt haben, das letztes Jahr herauskam, wurden diese neoliberalen Angriffe auf soziale Rechte, Löhne und Arbeitsbedingungen von Arbeitgeberverbänden auf europäischer Ebene (Business Europe) und auf nationaler Ebene (Medef in Frankreich, Confindustria in Italien etc.) aktiv gefördert. Es gab sogar Unterstützung von der amerikanischen Handelskammer.
Dieser Druck, der auf die europäischen Staats- und Regierungschefs ausgeübt wurde, um direkt in die nationalen Lohnbildungsmechanismen einzugreifen, hat Lohnpolitik und Tarifverhandlungen faktisch schrittweise zu Zuständigkeitsbereichen der EU gemacht.
Wenn die EU also legitimerweise eingreifen konnte, um Tarifverhandlungen zu dezentralisieren oder Löhne zu senken, wäre es schwer nachzuvollziehen, warum sie nicht umgekehrt eine Richtlinie verabschieden kann, um die Exzesse in den Jahren nach der Krise zu korrigieren und eine bessere tarifvertragliche Abdeckung sowie angemessene Mindestlöhne in ganz Europa zu gewährleisten.
Dieses Argument muss vor dem Gerichtshof eine gewichtige Rolle gespielt haben. Ihm wurden zahlreiche Fälle vorgelegt, die sich auf die Eingriffe der Kommission und des Rates in europaweit verhängte Lohnkürzungen nach der Krise bezogen. Der Gerichtshof hat in allen seinen Urteilen diese Sparmaßnahmen im Namen eines reibungslosen Funktionierens der Union bestätigt. Diese Rechtsprechung hat die Richter bei der Prüfung der Richtlinie wahrscheinlich in Bedrängnis gebracht: Sie wollten sich zweifellos keiner Kritik seitens der Gewerkschaften oder der Gesellschaft aussetzen, wenn sie anders entschieden hätten. Die Bürger hätten unweigerlich dieselbe Frage gestellt: Wie können Lohnkürzungen als legal beurteilt werden, während ein angemessener Mindestlohn als illegal gelten soll?
Dieser Fall veranschaulicht auf besonders interessante Weise, wie die Lobbyarbeit der Arbeitgeber für Lohnsenkungen und eine Dezentralisierung von Tarifverhandlungen paradoxerweise den Weg für die Verabschiedung der Mindestlohnrichtlinie ebnete und dann durch eine ironische Wendung die nötigen Voraussetzungen geschaffen für eine solidere Grundlage für die Verfechter eines sozialen Europas!


(*) „Politicising Commodification: Politicising Commodification. European Governance and Labour Politics from the Financial Crisis to the Covid Emergency. Cambridge University Press.

 
  Eilmeldung
Ein Sieg für den EBR von Verizon

In der symbolträchtigen Rechtssache zwischen Jean-Philippe Charpentier, dem Vorsitzenden des EBR von Verizon, und der Unternehmensleitung hat der Oberste Gerichtshof Irlands (Supreme Court) ein wichtiges Urteil gefällt, mit dem er die Entscheidung des Berufungsgerichts aufhebt, das in allen Punkten zugunsten der Konzernleitung geurteilt hatte. Der Gerichtshof stellt mehrere „Rechtsfehler“ des Berufungsgerichts fest. „Wir sind sehr zufrieden mit diesem Urteil, das in Irland zweifelsohne zum Präzedenzfall werden wird, bevor die neue Richtlinie, eine Stütze in unseren Kampf, umgesetzt wird“, sagt Jean-Philippe Charpentier. Mehr dazu in unserer nächsten Ausgabe.

 
  Agenda

 


19. und 20. November
Bordeaux
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut ETUI geht in einem Schulungsseminar der Frage nach, wie Gewerkschaften EBRs im Rahmen von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen unterstützen können.


20. November
Dublin (und online)
Forum 2025 von Eurofound: Das europäische Sozialmodell, Schlüssel für ein wettbewerbsorientiertes Wachstum, mit Roxana Mînzatu, Micheál Martin, Li Andersson, Brigid Laffan, Daniel Susskind und Ivailo Kalfin.


25. November
Online
Abschlusswebinar des europäischen Projekts DIGILARE über die Auswirkungen der Digitalisierung auf kollektives Arbeitsrecht (s. Anmeldung).


1. Dezember
Brüssel
Tagung des Rates Beschäftigung und Sozialpolitik


4. Dezember
Lissabon (und online)
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, von Práxis und dem Centro de Investigação e Estudos de Sociologia (CIES-Iscte), mit dem Titel „Neubelebung der Arbeitnehmerbeteiligung in Portugal und in Europa: Der Weg zu einem progressiven Programm zur Demokratisierung der Wirtschaft“.


4. Dezember
Noisy-Le-Grand, Frankreich, (und online)
Internationales Seminar von IRES über den Konzern Décathlon oder das tugendhafte Image eines „sozial verantwortlichen“ Unternehmens. Teilnahme nur mit Anmeldung unter contact@ires.fr

 
  Über uns ?

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden

Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Inès Bollet, Victoria Fonseca, Ambre Grenier-Boley, Laura Renucci, Iris Turlan und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.

Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95

Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 
  Folgen Sie uns auf LinkedIn !

Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns! 766 Personen folgen uns bereits!

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Gerichtshof bestätigt Mindestlohnrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof hat am 11. November in einem mit Spannung erwarteten Urteil die Gültigkeit der Richtlinie 2022/2041 vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne weitgehend bestätigt, deren Aufhebung Dänemark beantragt hatte. Der Gerichtshof folgte nicht den Schlussanträgen seines Generalanwalts, demzufolge die EU mit diesem Rechtsakt ihre Zuständigkeiten überschritten habe (s. IR Notes 244). Laut Art. 153 Abs 5 AEUV ist die EU nämlich nicht zuständig für „das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht“, was das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und auf Teilnahme an Tarifverhandlungen einschließt. Doch nach Ansicht von Dänemark, das von Schweden unterstützt wird, greift diese Richtlinie unmittelbar in die Festsetzung des Arbeitsentgelts ein, was gemäß den Verträgen ausgeschlossen ist. Dem Urteil des Gerichthofs zufolge wäre die Fähigkeit des Uniongesetzgebers, Ziele der Sozialpolitik zu verwirklichen „stark beeinträchtigt, wenn er selbst dann daran gehindert wäre, Maßnahmen zu erlassen, die in der Praxis positive Auswirkungen oder Folgen für das Lohnniveau haben“. Zumal die beschlossenen Maßnahmen die Arbeitsbedingungen betreffen, von denen die Vergütung ein fester Bestandteil ist, und für die die EU zuständig ist. Der Gerichtshof hat alle strittigen Bestimmungen geprüft. In Bezug auf Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie stellt der Gerichtshof fest, dass dessen weit gefasste Formulierung den Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen ein weites Ermessen bei der Definition der „Angemessenheit” dieser Löhne einräumt. Weiterhin bestätigt er, dass dies weder ein Recht der Beschäftigten auf einen angemessenen gesetzlichen Mindestlohn noch ein Recht auf Aktualisierung dieses Lohns begründet. Dieser Artikel ist also kein unmittelbarer Eingriff. Der Gerichtshof kippt dagegen Art. 5 Abs. 2, der vier Aspekte nennt, die nationale Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne berücksichtigen müssen: „die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten“, „das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung“, „die Wachstumsrate der Löhne“ sowie „langfristige nationale Produktivitätsniveaus und -entwicklungen“. Laut Gerichthof beinhaltet diese „Harmonisierung“ eines Teils der Bestandteile dieser Löhne  einen unmittelbaren Eingriff des Unionsrechts in die Festlegung der Arbeitsentgelte. Bis auf diese teilweise Nichtigerklärung und die eher nebensächliche Aufhebung von Art. 5 Abs. 3 bestätigt der Gerichtshof die Gültigkeit aller Bestimmungen der Richtlinie, vor allem diejenigen, die die Mitgliedstaaten auffordern 1/die auf internationaler Ebene üblichen Referenzwerte anzuwenden (60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns), um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten; 2/ „Voraussetzungen für Tarifverhandlungen“ und „einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ zu schaffen, wenn ihre tarifvertragliche Abdeckung unterhalb einer Schwelle von 80 % liegt; 3/ Beschäftigte und ihre Vertreter zu schützen, die ihr Recht auf den durch Mindestlöhne gewährten Schutz geltend machen; 4/ die Sozialpartner wirksam und rechtzeitig „an der Festlegung und Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne“ zu beteiligen. Diese Richtlinie, die laut einer Eurofound-Studie bereits positive Auswirkungen erzielt hat, wäre also gerettet. 19 Mitliedstaaten haben die Richtlinie umgesetzt, „9 davon zufriedenstellend“, und vier Länder haben bereits Aktionspläne für eine breitere tarifvertragliche Abdeckung verabschiedet, u. a. Irland (s. unten), berichtet die stellvertretende Generalsekretärin des EGB, Isabelle Schömann.


1. Europäische Union
Vorhaben

Omnibus-I-Richtlinie : Mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen hat das Parlament seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie) und der Sorgfaltspflichten (Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)) von Unternehmen angenommen. Die Verhandlungen mit dem Rat der EU beginnen am 18. November, um die Richtlinie bis Ende des Jahres zum Abschluss zu bringen. Die Version, die mit Hilfe der drei Rechtsaußen-Fraktionen durchgebracht wurde, enthält gegenüber dem im Ausschuss vorgelegten Text noch weitere Lockerungen (s. IR Notes 260) – so wurden in der Lieferkettenrichtlinie die vorgesehenen Regelungen zu den  Klimaschutzplänen schlichtweg gestrichen.


Aktuelle soziale Themen

Reaktionen auf das „Mindestlohn“-Urteil (s. In den Schlagzeilen) : Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßt die Bestätigung der Mindestlohnrichtlinie. Als Antwort auf die Aufhebung von Art. 5 Abs. 2 fordert die Generalsekretärin Esther Lynch die Europäische Kommission auf, eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten abzugeben zu den Kriterien, die zur Gewährleistung eines angemessenen Mindestlohns zugrunde zu legen sind (s. Pressemitteilung). Alle großen Gewerkschaftsverbände begrüßen das Urteil und sehen darin „wichtiges Signal für ein soziales Europa“ (s. Pressemitteilungen des DGB in Deutschland, der CFDT und CGT in Frankreich, des CGIL in Italien, der CO.OO in Spanien oder des Cartel Alpha in Rumänien).  Selbst die skandinavischen Gewerkschaften, die gegen die Richtlinie sind, äußern sich zufrieden über das Urteil. Laut dem Vorsitzenden des dänischen Gewerkschaftsverbands (FH) hat der Gerichtshof „Dänemark teilweise Recht gegeben“ und „der Einmischung der EU in Lohnfragen Grenzen gesetzt“ (s. Mitteilung). Der schwedische Verband LO teilt diese Einstellung (s. Pressemitteilung). Der dänische Arbeitsminister sieht darin ebenfalls „einen Teilsieg“ (s. Pressemitteilung). BusinessEurope äußert sich ähnlich: „diese teilweise Aufhebung sollte die politischen Entscheidungsträger der EU dazu veranlassen, die Grenzen des AEU-Vertrags in Zukunft stärker zu berücksichtigen“ (s. Pressemitteilung).



Algorithmisches Management : Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 12. November mit großer Mehrheit (41 zu 6 Stimmen und 4 Enthaltungen) einen Bericht angenommen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, eine Richtlinie zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz zu verabschieden. Der Bericht wird im Dezember im Plenum des Parlaments vorgelegt. Wird er angenommen, hat die Komission drei Monate Zeit, ihre Absichten genauer zu erläutern. Mit diesem Text will das Parlament den Schutz, den die Richtlinie 2024/2831 vom 23. Oktober 2024 Plattformbeschäftigten gewährt, auf alle Beschäftigten ausweiten. Arbeitgeber sollen Arbeitnehmer und deren Vertreter in Form einer „klaren Erklärung“ schriftlich darüber informieren, „dass algorithmische Managementsysteme verwendet werden oder eingeführt werden sollen, um automatisierte oder halbautomatisierte Entscheidungen zu treffen“. Über die Einführung und Nutzung neuer algorithmischer Managementsysteme oder deren Aktualisierung sollen die Arbeitnehmervertreter konsultiert werden, u. a. wegen der Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Beschäftigte oder ihre Vertreter sollen die Arbeitgeber auffordern können, „eine erneute Prüfung der Funktionsweise der bestehenden algorithmischen Managementsysteme einzuleiten, wenn berechtigte Gründe zu der Annahme vorliegen, dass diese Systeme Verzerrungen, Diskriminierungen oder systembedingte Mängel aufweisen oder das psychische oder physische Wohlbefinden der Beschäftigten oder die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden“. Der Text stützt sich auf das Prinzip der menschlichen Kontrolle über endgültige Entscheidungen wie Einstellungen oder Kündigungen und untersagt die Verarbeitung von Daten über „emotionale, psychologische oder neurologische Zustände, kognitive Tätigkeiten oder biometrische Daten von Beschäftigten“.


> Siehe auch: Für das EU-Parlament ausgeführte Studie zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz (und Überblick).


2. Mitgliedstaaten
Dänemark

Sonderurlaub im Todesfall : Nach der Einigung auf den Haushaltsplan 2026, der am 23. Oktober von den Regierungsparteien angenommen wurde, erhalten Beschäftigte, die ihren Ehe- oder Lebenspartner verlieren und minderjährige Kinder haben, einen Sonderurlaub im Todesfall von maximal 12 Wochen, für den ein Tagesgeld bezahlt wird (s. Pressemitteilung). Dieser neue Urlaub ist das Ergebnis einer 2023 gestarteten Bürgerpetition.



Asbest : Das Parlament ist zu einer Einigung über eine Strategie zum nationalen Kampf gegen Asbest gelangt, um dem Betrug bei Asbesttests ein Ende zu setzen und die schwersten Fälle mit Freiheitsstrafen zu ahnden (s. Pressemitteilung). Obwohl die Ergebnisse vorläufiger Asbesttests den Beschäftigten am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden müssen, gibt es Bauherren und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten gefälschte Ergebnisse vorlegen. Die Ergebnisse müssen künftig auch an die Stelle übermittelt werden, die im Unternehmen für Arbeitssicherheit zuständig ist, oder wenn das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, an die Mitarbeiter direkt. Ferner wird die Ausnahmeregelung abgeschafft, die einigen Unternehmen für die Hochdruckreinigung von Asbestdächern gewährt wurde.



Beschäftigung von Jugendlichen : Um die Beschäftigung von Jugendlichen zu fördern, haben Regierung und Sozialpartner eine Vereinbarung zur Vereinfachung der Vorschriften über die Arbeit von Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren getroffen, damit diese nach der Schule in mehr Branchen in Teilzeit arbeiten dürfen. Dazu soll auch die Liste verbotener Maschinen überarbeitet werden. Ab dem 1. Januar 2026 muss der Arbeitgeber eine Risikobeurteilung im Zusammenhang mit der Nutzung von Maschinen durch Jugendliche vornehmen, um ihnen Aufgaben wie Rasenmähen, Fegen oder Reinigen von Böden mit Maschinen übertragen zu können, die sie zuvor laut der Liste verbotener Maschinen nicht benutzen durften (s. Pressemitteilung).


Irland

Tarifverhandlungen : Am 5. November hat die Regierung einen Aktionsplan zur Stärkung von Tarifverhandlungen vorgestellt, den sie gemäß der Richtlinie 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne aufstellen muss. Zu den Maßnahmen gehören ein leichterer physischer oder digitaler Zugang von Gewerkschaften zum Arbeitsplatz, die Veröffentlichung eines Praxisleitfadens zu Tarifverhandlungen oder auch die Wiedereinführung einer Steuerermäßigung für Gewerkschaftsbeiträge (s. Pressemitteilung). Der Irish Congress of Trade Unions begrüßt diese Initiative (s. Pressemitteilung).


Finnland

Einzelentlassung : Am 23. Oktober stellte die Regierung ein Gesetzesvorhaben zur Erleichterung von Einzelentlassungen vor, mit dem ein „erhebliches Einstellungshindernis‟ beseitigt werden soll. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten (s. Pressemitteilung). Der Arbeitgeber wird nur noch einen einzigen triftigen Grund für die Kündigung eines festangestellten Mitarbeiters anführen müssen, wie eine Pflichtverletzung (Nichtbefolgen von Anweisungen, Fahrlässigkeit bei der Arbeit, nicht gerechtfertigte Abwesenheit etc.), anstatt wie bisher mehrere „triftige und schwerwiegende Gründe“. Der Zentralverband der finnischen Gewerkschaften SAK geht davon aus, dass die Reform „zu einem Anstieg von Kündigungen und damit verbundenen arbeitsrechtlichen Streitfällen (s. Pressemitteilung) führen wird“.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neuer EBR : Die 2024 unterzeichnete Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR beim Geflügelfleischproduzenten LDC (IR Notes 228) wurde am 21. Oktober veröffentlicht. Der EBR vertritt 25.000 Beschäftigte in der EU, davon 20.000 in Frankreich. Er setzt sich zusammen aus Beschäftigten, die über ein Mandat als Arbeitnehmervertreter verfügen, und die Unternehmensleitung versichert, dass kein Mitglied „von der Unternehmensleitung eingesetzt“ werden darf. Der EBR hat 13 Mitglieder (8 für Frankreich, 3 für Polen und 2 für Ungarn). Es finden zwei Präsenztagungen im Jahr statt. Das Präsidium tagt ebenfalls zweimal zwischen den Plenartagungen per Videokonferenz. Der EBR kann eine Stellungnahme zu den Vorhaben der Unternehmensleitung abgeben – im Anschluss an die Abschlussbesprechung, die auf die Plenarsitzung folgt, oder „innerhalb von acht Tagen im Anschluss daran“. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Anhörung als abgeschlossen. In den ersten beiden Jahren kann ein Vertreter des Europäischen Gewerkschaftsbunds EFFAT bei den Sitzungen anwesend sein. Nach zwei Jahren wird seine Anwesenheit neu geprüft – für EFFAT bedeutet diese Einschränkung eine Enttäuschung (s. Mitteilung).


4. Studien und Berichte

Brexit : Das französische Forschungsinstitut IRES hat die Ergebnisse einer Studie über die Auswirkungen des Brexit auf Eurobetriebsräte veröffentlicht, in der die Entscheidung von 64 multinationalen Unternehmen analysiert wird, die vor dem Brexit ihren Sitz in Frankreich, Deutschland und in Großbritannien hatten. 32 von ihnen entschieden sich dafür, „die britischen Vertreter in ihrem EBR mit unveränderten Rechten zu behalten“.  Diese „Stabilität“ ist das „vorherrschende Ergebnis“. In 17 Fällen haben die Unternehmensleitungen beschlossen, „dem Gesetz zu folgen“ und einseitig entschieden, Großbritannien und seine EBR-Mitglieder gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter auszuschließen. „Die mangelnde Teilnahme der britischen Mitglieder (da Brexit-Anhänger oder wenig aktiv)“ hat gelegentlich wohl auch zu einer solchen Entscheidung beigetragen. In 13 Fällen sah die Geschäftsleitung im Brexit ein „Gelegenheitsfenster“, die Bedingungen der EBR-Vereinbarungen neu zu verhandeln (und zu verschlechtern). Von zwei Unternehmen wurde diese Gelegenheit „genutzt, um den EBR auf andere Länder außerhalb der EU zu erweitern, wie auf die Ukraine, die Schweiz oder die Türkei“.



Psychische Gesundheit : Aus einer schwedischen Studie der Gewerkschaft Saco geht hervor, dass sich überwiegend Frauen wegen Stress krankschreiben lassen, vor allem junge Hochschulabsolventinnen. Im April 2025 waren es mehr als 33.000 Frauen gegenüber etwas weniger als 9.000 Männern. Zwei Drittel der Berufe, die einen Universitätsabschluss voraussetzen, bergen ein erhöhtes Risiko. Dabei handelt es sich vor allem um Tätigkeiten mit Publikumsverkehr wie Berater, Sozialarbeiter oder Psychologen, aber auch Architekten und Doktoranden. „Junge Hochschulabsolventinnen sind die Gruppe in Schweden, die am stärksten von Stress betroffen ist“, erklärt Göran Arrius, Vorsitzender von Saco (s. Pressemitteilung).

 


Désabonnement

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...