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IR Notes 265 – Kommission soll Beschäftigte vor Risiken durch KI und algorithmisches Management schützen

  IR Notes 265 – 14 Januar 2026
www.irshare.eu
 
 
  Leitartikel

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Das Team von IR Notes wünscht Ihnen alles Gute für das neue Jahr – mögen weltweit immer mehr Entscheidungsträger davon überzeugt sein, so wie wir, dass ein dauerhafter Frieden nur auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit erreicht werden kann.
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  Agenda

 


2. Februar
Madrid
Vorstellung des Berichts der Expertenkommission zur Demokratie am Arbeitsplatz, den die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz, in Auftrag gegeben hatte.


12. und 13. Februar
Nikosia (Zypern)
Informelle Tagung der EU-Arbeitsminister


3. und 4. März
Brüssel
Die EU-Kommission organisiert das 4. Europäische Forum für Beschäftigung und soziale Rechte zum Thema: Social Europe: Empowering people in times of uncertainty.


9. März
Brüssel
Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“


18. März
Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel


29. Juni
Luxemburg
Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales”

 
  Über uns ?

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden

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In den Schlagzeilen
Kommission soll Beschäftigte vor Risiken durch KI und algorithmisches Management schützen

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am 17. Dezember den Bericht Gestaltung der Zukunft des Arbeitslebens durch Digitalisierung, künstliche Intelligenz und algorithmisches Management am Arbeitsplatz angenommen (451 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen und 153 Enthaltungen). In diesem Bericht wird die EU-Kommission aufgefordert, eine Initiative zu KI und algorithmischem Management am Arbeitsplatz vorzulegen, die für alle Beschäftigten gilt  (s. Pressemitteilung). Im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hatten die Abgeordneten die Kommission am 12. November zur Vorlage eines Legislativvorschlags aufgerufen (s. IR Notes 262). Dieser Begriff wurde jedoch aus dem im Plenum angenommenen Text gestrichen – unter anderem auf Druck von BusinessEurope. Doch bei dem endgültigen Dokument handelt es sich sehr wohl um einen „Bericht zur legislativen Initiative“, auf den die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren muss.
Sie muss das Parlament entweder über die geplanten Schritte informieren oder begründen, warum sie keine Initiative im Sinne der Forderungen des Parlaments ergreift. In ihrem Bericht sind die Abgeordneten der Ansicht, dass „jeder neue Einsatz und jede wesentliche Änderung der Nutzung von KI-Tools und algorithmischen Managementsystemen am Arbeitsplatz einer Gesundheits- und Sicherheitsbewertung unterzogen werden sollte“. Der Text plädiert auch für eine konstruktive Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertreter „an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen, die Bereitstellung von Informationen und Beratung sowie berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung zur Erleichterung der Anwendung neuer Technologien durch alle Arbeitnehmer“. Er enthält ferner eine Anlage mit der Beschreibung eines „Vorschlags“, den die Kommission ausarbeiten könnte. Danach sollten „die Einführung und Nutzung neuer algorithmischer Managementsysteme bzw. Aktualisierungen bestehender Systeme, die sich unmittelbar auf die Vergütung, die Bewertung, die Arbeitsvereinbarungen, die Aufgabenverteilung oder die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern auswirken, als Entscheidungen gelten, die zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation oder der Vertragsbeziehungen führen können, und als solche einer Anhörung gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/14/EG unterliegen, unbeschadet der Richtlinie 2009/38/EG“. Dies würde den EBRs eindeutig eine Zuständigkeit verleihen.
Eine solche Anhörung sollte u. a. zu folgenden Inhalten durchgeführt werden: 1. Ziele, die mit der Einführung bzw. Aktualisierung verfolgt werden, sowie die davon betroffenen Arbeitsprozesse und Beschäftigten, 2. Arbeitsbelastung, Arbeitsintensität, Zeitplanung, Arbeitszeit, Flexibilität, Vergütung, Arbeitsinhalt, Leistungsbewertung oder Vertragsbeziehungen, 3. Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, 4. Arten der erhobenen Daten, 5. bestehende Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung, Begrenzung und Behebung von Verzerrungen oder diskriminierenden Ergebnissen, 6. Mechanismen für die Aufsicht und die Überprüfung durch den Menschen, 7. Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich der Hilfe durch Fachleute, für Beschäftigte und Führungskräfte, die solche Systeme nutzen. Die Kommission hat nun drei Monate Zeit, um ihre Antwort vorzubereiten. Das bis Ende des Jahres erwartete „Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze“ könnte das geeignete Instrument sein, um auf die vom Parlament geäußerten Bedenken einzugehen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Schutz der Beschäftigten vor Asbest : Am 18. Dezember, drei Tage vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2023/2668 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit  Leitlinien, die den Mitgliedstaaten bei der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften helfen sollen. Die Richtlinie sieht zunächst eine Herabsetzung des Expositionshöchstwerts auf 0,01 Fasern pro cm³ vor, was einem Zehntel des derzeit geltenden Grenzwerts von 0,1 Fasern pro cm³ entspricht (s. IR Notes 212). Europäische Gewerkschaften und das Europäische Parlament streben jedoch eine wesentlich stärkere Senkung auf 0,001 Fasern pro cm³ an – einem Hundertstel des aktuellen Grenzwerts (s. Mitteilung von ETUI) -, um die geschätzten 90.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Asbest pro Jahr zu reduzieren. Der Kommission zufolge sind EU-weit immer noch zwischen 4,1 und 7,3 Millionen Beschäftigte durch Asbest gefährdet.  Am selben Tag hat die Kommission eine Aktualisierung ihrer Empfehlung über die Europäische Liste der Berufskrankheiten vorgelegt. Mit der Überarbeitung soll „eine einheitliche Anerkennung dieser Krankheiten in allen Mitgliedstaaten“ und „die erforderliche Unterstützung und Entschädigung betroffener Beschäftigter“ gefördert werden (s. Mitteilung).


Vorhaben

Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten : Am 16. Dezember hat das Europäische Parlament die vorläufige Einigung vom 9. Dezember mit dem Europäischen Rat über das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ endgültig angenommen. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für den Kompromiss: 428 Ja-Stimmen gegen 218 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen. Das Paket soll die Richtlinien über die Sorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeit von Unternehmen, sprich die Lieferkettenrichtlinie CSDDD und die CSRD-Richtlinie, „vereinfachen“. Die Richtlinie, die das Ergebnis dieser Einigung ist, muss jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Ab der Veröffentlichung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die Änderungen der CSRD-Richtlinie umzusetzen. Die Frist für die Umsetzung der Änderungen der CSDDD-Richtlinie läuft am 26. Juli 2028 aus.


Aktuelle soziale Themen

EU-Ratspräsidentschaft von Zypern : Zypern, das seit dem 1. Januar für sechs Monate den EU-Ratsvorsitz innehat, hat jetzt sein Arbeitsprogramm vorgestellt. Im Bereich Beschäftigung setzt die Präsidentschaft den Schwerpunkt auf „gerechte Bezahlung, sichere Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit“. Sie verweist auf das „langjährige Engagement der IAO für soziale Gerechtigkeit als Grundlage für Frieden und Wohlstand“, an dem sich ihre Maßnahmen orientieren. „Faire Beschäftigung für soziale Gerechtigkeit“ wird daher auch eines der Hauptgesprächspunkte auf der informellen EPSCO-Ratstagung im Februar sein. Auf legislativer Ebene strebt die Präsidentschaft den Abschluss der Verhandlungen über die Richtlinie für Praktika sowie die sechste Überarbeitung der Richtlinie über karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe an. Sie will auch die Überarbeitung der Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung voranbringen, die Verhandlungen über die Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zum Abschluss bringen und die Rechte mobiler Arbeitnehmer stärken.



Umstrukturierung : Die Europäische Kommission hat am 9. Januar vorgeschlagen, mit 7,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 3.414 Personen zu unterstützen, die im Februar 2025 von der Schließung des Audi-Werks in Brüssel betroffen waren. Damit werden Maßnahmen finanziert, die 2.580 ehemaligen Beschäftigten von Audi und dessen Lieferanten (834 Personen) die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen (s. Mitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Kurzarbeit : Die Regierung hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis Dezember 2026 verlängert (s. Pressemitteilung). Diese Maßnahme soll die Wirtschaft stabilisieren, die aufgrund der aktuellen geopolitischen Risiken geschwächt ist. Die Betriebe können nun für ihre Beschäftigten 24 statt 12 Monate Kurzarbeitergeld beziehen. Die IG Metall und andere Gewerkschaften haben die Entscheidung begrüßt (s. IG Metall Pressemitteilung, warnen jedoch auch vor der Mehrbelastung, die damit auf die Bundesagentur für Arbeit zukommen könnte (s. DGB).



Gewerkschaftsbeiträge : Der Bundestag hat ein Gesetz angenommen, wonach Gewerkschaftsbeiträge steuerlich besser abgesetzt werden können. Bisher konnten diese Beiträge, die zu den berufsbezogenen Kosten gehören, nur dann geltend gemacht werden, wenn sie einen Pauschbetrag überstiegen. Da die meisten Beschäftigten unter diesem Schwellenwert lagen, lohnte sich die Geltendmachung kaum. Ab diesem Jahr sind sie zusätzlich zum Pauschbetrag absetzbar, was für die Beschäftigten eine Ersparnis von 25 bis 35 % ihrer jährlichen Mitgliedsbeiträge bedeutet (s. Mitteilung DGB, IGBCE).


Italien

Mindestlohn und Ausschreibungen : In einem Urteil vom 16. Dezember hat sich das Verfassungsgericht indirekt mit der Frage eines gesetzlichen Mindestlohns befasst. In Italien, wo es bekanntlich keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, werden die Untergrenzen in Branchentarifverträgen geregelt. Doch es gibt keinen Ausdehnungsmechanismus. Das kann einige Unternehmen dazu verleiten, den vorteilhaftesten Tarifvertrag zu wählen, um die Arbeitskosten zu senken, was eine Abwärtsspirale im Wettwerb in Gang setzt. Die Region Apulien wollte diese Entwicklung bremsen und verabschiedete ein Regionalgesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge: Die an den Ausschreibungen teilnehmenden privaten Bieter müssen einen Mindeststundensatz von 9 Euro brutto ansetzen. Die Regierung hat diese Maßnahme vor dem Verfassungsgericht angefochten und argumentiert, dass zum einen ein Regionalgesetz keine Arbeitsbeziehungen regeln könne und zum anderen ein solcher Mechanismus den Grundsatz der Vereinigungsfreiheit der Arbeitgeber verletze. Das Verfassungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass das Regionalgesetz keinen allgemeinen Mindestlohn einführe, sondern ihn allein in einem bestimmten Rahmen anwende – in dem der öffentlichen Ausschreibungen.  Die Entscheidung stützt sich auch auf Richtlinie 2022/2041, die die Rolle der öffentlichen Aufträge zur Gewährleistung von Mindestlöhnen anerkennt.


Finnland

Beschäftigung junger Menschen : Am 22. Dezember hat die Regierung eine Verordnung zur Schaffung eines Beschäftigungsgutscheins für junge Menschen erlassen. Über diese Maßnahme sollen Unternehmen unterstützt werden, die Arbeitslose unter 30 Jahren einstellen, die mindestens sechs Monate arbeitslos waren (oder drei Monate bei weniger Qualifizierten). Der Förderbetrag  deckt sechs Monate lang die Hälfte der Vergütung der jungen Beschäftigten, wobei er höchstens  1.500 Euro pro Monat beträgt (s. Pressemitteilung).


Niederlande

Charta der Vielfalt : Die Charta wurde 2015 von der dreigliedrigen Organisation SER erarbeitet und hat vielen unterzeichnenden Unternehmen Fortschritte ermöglicht, insbesondere in Bezug auf die geschlechtliche und ethnokulturelle Vielfalt (s. Mitteilung). Die 532 beteiligten Unternehmen möchten die Gesellschaft und ihren Kundenstamm bei Einhaltung der Gesetze besser widerspiegeln. Ihre Diversitätspolitik greift vor allem im Bereich Anwerbung, Änderung von Stellenangeboten und Sensibilisierung der Beschäftigten. Die Hälfte dieser Unternehmen haben beispielsweise interne Netzwerke eingerichtet, damit sich alle mit dieser Thematik vertraut machen können. Dadurch konnten die Ziele besser definiert und bestimmte Punkte angesprochen werden, die bislang weniger thematisiert wurden, wie die Neurodiversität am Arbeitsplatz. Die SER weist jedoch auf die Schwierigkeiten hin, diese Initiativen mit der DSGVO in Einklang zu bringen, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung demografischer Daten.



Bericht über Kerosin-Emissionen : Der Gesundheitsrat, eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die Regierung und Parlament berät, hat eine öffentliche Konsultation zu den Gesundheitsrisiken durch Emissionen von Kerosinmotoren gestartet (s. Mitteilung und Bericht). Diese vom Arbeitsministerium und mehreren skandinavischen Behörden in Auftrag gegebene Untersuchung zeigt die hohen Risiken für Flughafenpersonal, darunter Gepäckabfertiger und Kabinen- und Cockpitcrew.


Slowakei

Lohntransparenz : Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2023/970 hat die Regierung das Gesetz über gleiche Vergütung von Männern und Frauen für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit angenommen (s. Pressemitteilung). Dieses Gesetz verleiht den Beschäftigten neue Rechte bezüglich der Lohntransparenz: Sie erhalten Zugang zu Informationen über ihre Vergütung und werden vor Diskriminierung besser geschützt.  Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung des Gesetzes an das Arbeitsministerium übermitteln, ansonsten drohen schwere Strafen.


Slowenien

Arbeitsausfall : Das am 30. Dezember in Kraft getretene Gesetz über zusätzliche Interventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich führt neue Vorschriften für arbeitsunfähige Beschäftigte ein. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere Reisegenehmigungen, Aussetzung der Krankengeldzahlung und Kontrollen durch nichtprofessionelle Personen (s. Mitteilung).


Schweden

Weiterbeschäftigung älterer Menschen : Die Regierung hat die Ombudsstelle für Gleichstellung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Altersdiskriminierung in der Arbeitswelt zu bekämpfen. Ziel ist es, Maßnahmen für eine bessere Prävention und Förderung durch Arbeitgeber gegen Altersdiskriminierung vorzuschlagen. Ein Bericht soll spätestens zum 31. März 2027 vorgelegt werden (s. Pressemitteilung).


3. Drittstaaten
Großbritannien

Reform des Arbeitsrechts : Das am 18. Dezember verabschiedete Employment Rights Act wurde von den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft als größten Fortschritt für die Arbeitnehmerrechte der letzten 50 Jahre gefeiert (s. Pressemitteilung der Regierung und Merkblatt). Das Gesetz führt wesentliche Änderungen ein, darunter: 1. das Verbot grob nachteiliger Null-Stunden-Verträge, 2. den Schutz der Beschäftigten vor Belästigung, 3. das Recht auf Krankengeld ab dem ersten Tag der Krankmeldung (s. Mitteilung des TUC). Das Gesetz markiert einen historischen Moment, denn es erhöht die Arbeitsplatzsicherheit und verbessert konkret das Berufsleben von Millionen von Menschen. Die Gewerkschaften wiesen auf die Bedeutung des sozialen Dialogs hin, der im Rahmen der zahlreichen Konsultationen fortgesetzt wird, die für 2026 geplant sind, um die Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten.


4. Unternehmen

Künstliche Intelligenz : Die Unternehmensleitung des Chemiekonzerns Solvay, dessen Weltkonzernbetriebsrat (Solvay Global Forum) und der EBR haben am 15. Dezember einen  Nachtrag über künstliche Intelligenz zu ihrer globalen Rahmenvereinbarung über die digitale Transformation von 2020 angenommen. Der Nachtrag „bietet einen Rahmen und eine Reihe von Grundsätzen“, um Fragen zu behandeln, die sich im Zusammenhang mit Entwicklung, Einführung und Nutzung dieser Systeme stellen. Die Vereinbarung legt ein vierstufiges Verfahren fest: 1. Erste und fortlaufende Bestandsaufnahme der KI-Systeme und autonomen Systeme (intern und extern), 2. Risikobewertung zur Einstufung der KI-Lösungen nach Risikograd, 3. Einführung von Verfahren zur Kontrolle der Konformität und der mit diesen Instrumenten verbundenen Risiken, 4. Bereitstellung angemessener Schulungen zur Nutzung dieser Instrumente und auch zu den damit verbundenen Verfahren, Regeln und Vorschriften. Die Arbeitnehmervertreter sind eng in die Überwachung der Vereinbarung eingebunden. Der Fortschritt der Projekte im Zusammenhang mit KI und autonomen Systemen wird ein fester Tagesordnungspunkt für das Solvay Global Forum sein. begleiten. Ferner wird der EBR über alle größeren Initiativen informiert, die den Einsatz von KI oder autonomen Systemen vorsehen.


5. Studien und Berichte

Tarifverträge und Niedriglöhne : Eurofound veröffentlichte am 19. Dezember eine Studie, in der 94 Tarifverträge in drei Niedriglohnsektoren aus 11 Mitgliedstaaten und Norwegen inhaltlich untersucht und verglichen werden. Das Ergebnis dieser minutiösen Kleinarbeit zeigt, dass Tarifverträge die Arbeitsplatzqualität der Beschäftigten in diesen Branchen verbessern, auch wenn die Frage nach der Arbeitsintensität kaum angesprochen wird. Die Studie bestätigt, wie wichtig es ist, die Tarifverhandlungen in den Mitgliedstaaten zu stärken.



Gleiches Entgelt : Der Grundsatz des gleichen Entgelts bedeutet, dass zwei Arbeiten, die hinsichtlich der erforderlichen Kompetenz, des Aufwands, der Verantwortung und der Arbeitsbedingungen als gleichwertig angesehen werden können, auch gleich entlohnt werden müssen. Anhand von 16 Fallstudien untersucht Eurofound in einem am 15. Dezember veröffentlichten Bericht, wie dieses Prinzip umgesetzt wird. Ein aufschlussreiches Dokument in einer Zeit, in der sich Arbeitgeber an die Anforderungen der Entgelttransparenz-Richtlinie anpassen.



Künstliche Intelligenz : Das Forschungsprojekt DIGILARE befasst sich mit den Herausforderungen, die der digitale Wandel für die kollektiven Rechte der Beschäftigten bedeutet. Es führte eine rechtsvergleichende Analyse in vier Bereichen durch: 1. Wer ist durch die Vertretung am Arbeitsplatz abgedeckt? 2. Welche nationalen Vorschriften gelten in einem grenzüberschreitenden Kontext? 3. Wie werden die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in einer digitalen Arbeitswelt gewährleistet? 4. Was muss Gegenstand dieser Rechte sein, um hochwertige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten? Ergebnis des Projekts sind zwei Syntheseberichte über die vier Schwerpunkte des Projekts (erster Bericht, zweiter Bericht), eine Analyse des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der kollektiven Rechte der Beschäftigten und ein Strategiepapier mit Vorschlägen für Handlungsansätze auf europäischer Ebene.

 


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