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IR Notes 265 – 14 Januar 2026
www.irshare.eu
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Leitartikel
Ihre Stimme zählt!
Das Team von IR Notes wünscht Ihnen alles
Gute für das neue Jahr – mögen weltweit immer mehr
Entscheidungsträger davon überzeugt sein, so wie wir, dass ein
dauerhafter Frieden nur auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit
erreicht werden kann. Zu
Jahresanfang möchten wir Sie in die weitere Gestaltung von IR Notes
einbeziehen: Wir haben viele Projekte und Ideen – wir brauchen Sie,
um die Prioritäten festzulegen. Mehr als 60 Leserinnen und Leser
haben bereits an unserer Umfrage teilgenommen. Über diesen Link
können auch Sie noch mitmachen:
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aber mit einem „Rechtsklick” können Sie ihn automatisch in Ihre
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Wir arbeiten an einem neuen Design, einer
verbesserten Lesbarkeit und an speziellen Seiten auf der IR Share
Website, damit Sie als Abonnenten alle Ausgaben einsehen und auf das
Archiv zugreifen können. Ihre Antworten sind für uns eine
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Agenda
2. Februar
Madrid
Vorstellung des Berichts der Expertenkommission zur Demokratie
am Arbeitsplatz, den die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz, in
Auftrag gegeben hatte.
12. und 13.
Februar Nikosia
(Zypern) Informelle Tagung der
EU-Arbeitsminister
3. und 4. März
Brüssel
Die EU-Kommission organisiert das 4. Europäische Forum für
Beschäftigung und soziale Rechte zum Thema: Social
Europe: Empowering people in times of uncertainty.
9. März Brüssel Tagung
des Rats „Beschäftigung und Soziales“
18. März
Brüssel Dreigliedriger
Sozialgipfel
29. Juni
Luxemburg
Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales”
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In den
Schlagzeilen
Kommission
soll Beschäftigte vor Risiken durch KI und algorithmisches Management schützen
Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am 17. Dezember den Bericht Gestaltung
der Zukunft des Arbeitslebens durch Digitalisierung, künstliche Intelligenz
und algorithmisches Management am Arbeitsplatz angenommen (451
Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen und 153 Enthaltungen). In diesem Bericht wird die
EU-Kommission aufgefordert, eine Initiative zu KI und algorithmischem Management am
Arbeitsplatz vorzulegen, die für alle Beschäftigten gilt (s. Pressemitteilung).
Im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hatten die Abgeordneten
die Kommission am 12. November zur Vorlage eines Legislativvorschlags aufgerufen (s.
IR Notes 262).
Dieser Begriff wurde jedoch aus dem im Plenum angenommenen Text gestrichen – unter
anderem auf Druck von BusinessEurope. Doch bei dem endgültigen Dokument handelt es
sich sehr wohl um einen „Bericht zur legislativen Initiative“, auf den die
Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren muss. Sie muss das Parlament
entweder über die geplanten Schritte informieren oder begründen, warum sie keine
Initiative im Sinne der Forderungen des Parlaments ergreift. In ihrem Bericht sind
die Abgeordneten der Ansicht, dass „jeder neue Einsatz und jede wesentliche Änderung
der Nutzung von KI-Tools und algorithmischen Managementsystemen am Arbeitsplatz
einer Gesundheits- und Sicherheitsbewertung unterzogen werden sollte“. Der Text
plädiert auch für eine konstruktive Beteiligung der Beschäftigten und ihrer
Vertreter „an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen, die Bereitstellung von
Informationen und Beratung sowie berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung zur
Erleichterung der Anwendung neuer Technologien durch alle Arbeitnehmer“. Er enthält
ferner eine Anlage mit der Beschreibung eines „Vorschlags“, den die Kommission
ausarbeiten könnte. Danach sollten „die Einführung und Nutzung neuer algorithmischer
Managementsysteme bzw. Aktualisierungen bestehender Systeme, die sich unmittelbar
auf die Vergütung, die Bewertung, die Arbeitsvereinbarungen, die Aufgabenverteilung
oder die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern auswirken, als Entscheidungen gelten, die
zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation oder der Vertragsbeziehungen
führen können, und als solche einer Anhörung gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c
der Richtlinie 2002/14/EG unterliegen, unbeschadet der Richtlinie 2009/38/EG“. Dies
würde den EBRs eindeutig eine Zuständigkeit verleihen. Eine solche Anhörung
sollte u. a. zu folgenden Inhalten durchgeführt werden: 1. Ziele, die mit der Einführung
bzw. Aktualisierung verfolgt werden, sowie die davon betroffenen Arbeitsprozesse und
Beschäftigten, 2.
Arbeitsbelastung, Arbeitsintensität, Zeitplanung, Arbeitszeit, Flexibilität,
Vergütung, Arbeitsinhalt, Leistungsbewertung oder Vertragsbeziehungen, 3. Auswirkungen auf den
Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, 4. Arten der erhobenen Daten,
5. bestehende Maßnahmen zur
Verhinderung, Aufdeckung, Begrenzung und Behebung von Verzerrungen oder
diskriminierenden Ergebnissen, 6.
Mechanismen für die Aufsicht
und die Überprüfung durch den Menschen, 7. Schulungs- und
Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich der Hilfe durch Fachleute, für Beschäftigte
und Führungskräfte, die solche Systeme nutzen. Die Kommission hat nun drei Monate
Zeit, um ihre Antwort vorzubereiten. Das bis Ende des Jahres erwartete „Gesetz über
hochwertige Arbeitsplätze“ könnte das geeignete Instrument sein, um auf die vom
Parlament geäußerten Bedenken einzugehen.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Schutz der Beschäftigten vor Asbest :
Am 18. Dezember, drei Tage vor Ablauf der Frist zur Umsetzung
der Richtlinie
2023/2668 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über
den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz,
veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung
mit Leitlinien,
die den Mitgliedstaaten bei der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften helfen sollen.
Die Richtlinie sieht zunächst eine Herabsetzung des Expositionshöchstwerts auf 0,01
Fasern pro cm³ vor, was einem Zehntel des derzeit geltenden Grenzwerts von 0,1
Fasern pro cm³ entspricht (s. IR
Notes 212). Europäische Gewerkschaften und das Europäische Parlament streben
jedoch eine wesentlich stärkere Senkung auf 0,001 Fasern pro cm³ an – einem
Hundertstel des aktuellen Grenzwerts (s. Mitteilung
von ETUI) -, um die geschätzten 90.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Asbest pro
Jahr zu reduzieren. Der Kommission zufolge sind EU-weit immer noch zwischen 4,1 und
7,3 Millionen Beschäftigte durch Asbest gefährdet. Am selben Tag hat die Kommission
eine Aktualisierung ihrer Empfehlung
über die Europäische Liste der Berufskrankheiten vorgelegt. Mit der
Überarbeitung soll „eine einheitliche Anerkennung dieser Krankheiten in allen
Mitgliedstaaten“ und „die erforderliche Unterstützung und Entschädigung betroffener
Beschäftigter“ gefördert werden (s. Mitteilung).
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Vorhaben
Nachhaltigkeitsberichterstattung und
Sorgfaltspflichten : Am 16. Dezember hat das Europäische
Parlament die vorläufige Einigung vom 9. Dezember mit dem Europäischen Rat über das
Vereinfachungspaket „Omnibus I“ endgültig angenommen. Die Abgeordneten stimmten mit
großer Mehrheit für den Kompromiss: 428 Ja-Stimmen gegen 218 Nein-Stimmen und 17
Enthaltungen. Das Paket soll die Richtlinien über die Sorgfaltspflichten und die
Nachhaltigkeit von Unternehmen, sprich die Lieferkettenrichtlinie CSDDD und die
CSRD-Richtlinie, „vereinfachen“. Die Richtlinie,
die das Ergebnis dieser Einigung ist, muss jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlicht
werden. Ab der Veröffentlichung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die
Änderungen der CSRD-Richtlinie umzusetzen. Die Frist für die Umsetzung der
Änderungen der CSDDD-Richtlinie läuft am 26. Juli 2028 aus.
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Aktuelle
soziale Themen
EU-Ratspräsidentschaft von Zypern :
Zypern, das seit dem 1. Januar für sechs Monate den
EU-Ratsvorsitz innehat, hat jetzt sein Arbeitsprogramm
vorgestellt. Im Bereich Beschäftigung setzt die Präsidentschaft den Schwerpunkt auf
„gerechte Bezahlung, sichere Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit“. Sie verweist
auf das „langjährige Engagement der IAO für soziale Gerechtigkeit als Grundlage für
Frieden und Wohlstand“, an dem sich ihre Maßnahmen orientieren. „Faire Beschäftigung
für soziale Gerechtigkeit“ wird daher auch eines der Hauptgesprächspunkte auf der
informellen EPSCO-Ratstagung im Februar sein. Auf legislativer Ebene strebt die
Präsidentschaft den Abschluss der Verhandlungen über die Richtlinie für Praktika
sowie die sechste Überarbeitung der Richtlinie über karzinogene, mutagene und
reproduktionstoxische Stoffe an. Sie will auch die Überarbeitung der Verordnung über
den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung voranbringen, die
Verhandlungen über die Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme
der sozialen Sicherheit zum Abschluss bringen und die Rechte mobiler Arbeitnehmer
stärken.
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Umstrukturierung : Die
Europäische Kommission hat am 9. Januar vorgeschlagen, mit 7,5 Millionen Euro aus
dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 3.414 Personen zu
unterstützen, die im Februar 2025 von der Schließung des Audi-Werks in Brüssel
betroffen waren. Damit werden Maßnahmen finanziert, die 2.580 ehemaligen
Beschäftigten von Audi und dessen Lieferanten (834 Personen) die Rückkehr in den
Arbeitsmarkt erleichtern sollen (s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Kurzarbeit : Die Regierung hat
die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis Dezember 2026 verlängert (s. Pressemitteilung).
Diese Maßnahme soll die Wirtschaft stabilisieren, die aufgrund der aktuellen
geopolitischen Risiken geschwächt ist. Die Betriebe können nun für ihre
Beschäftigten 24 statt 12 Monate Kurzarbeitergeld beziehen. Die IG Metall und andere
Gewerkschaften haben die Entscheidung begrüßt (s. IG Metall Pressemitteilung,
warnen jedoch auch vor der Mehrbelastung, die damit auf die Bundesagentur für Arbeit
zukommen könnte (s. DGB).
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Gewerkschaftsbeiträge : Der
Bundestag hat ein Gesetz angenommen, wonach Gewerkschaftsbeiträge steuerlich besser
abgesetzt werden können. Bisher konnten diese Beiträge, die zu den berufsbezogenen
Kosten gehören, nur dann geltend gemacht werden, wenn sie einen Pauschbetrag
überstiegen. Da die meisten Beschäftigten unter diesem Schwellenwert lagen, lohnte
sich die Geltendmachung kaum. Ab diesem Jahr sind sie zusätzlich zum Pauschbetrag
absetzbar, was für die Beschäftigten eine Ersparnis von 25 bis 35 % ihrer jährlichen
Mitgliedsbeiträge bedeutet (s. Mitteilung
DGB, IGBCE).
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Italien
Mindestlohn und Ausschreibungen :
In einem Urteil
vom 16. Dezember hat sich das Verfassungsgericht indirekt mit der Frage eines
gesetzlichen Mindestlohns befasst. In Italien, wo es bekanntlich keinen gesetzlichen
Mindestlohn gibt, werden die Untergrenzen in Branchentarifverträgen geregelt. Doch
es gibt keinen Ausdehnungsmechanismus. Das kann einige Unternehmen dazu verleiten,
den vorteilhaftesten Tarifvertrag zu wählen, um die Arbeitskosten zu senken, was
eine Abwärtsspirale im Wettwerb in Gang setzt. Die Region Apulien wollte diese
Entwicklung bremsen und verabschiedete ein Regionalgesetz über die Vergabe
öffentlicher Aufträge: Die an den Ausschreibungen teilnehmenden privaten Bieter
müssen einen Mindeststundensatz von 9 Euro brutto ansetzen. Die Regierung hat diese
Maßnahme vor dem Verfassungsgericht angefochten und argumentiert, dass zum einen ein
Regionalgesetz keine Arbeitsbeziehungen regeln könne und zum anderen ein solcher
Mechanismus den Grundsatz der Vereinigungsfreiheit der Arbeitgeber verletze. Das
Verfassungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass das
Regionalgesetz keinen allgemeinen Mindestlohn einführe, sondern ihn allein in einem
bestimmten Rahmen anwende – in dem der öffentlichen Ausschreibungen. Die
Entscheidung stützt sich auch auf Richtlinie
2022/2041, die die Rolle der öffentlichen Aufträge zur Gewährleistung von
Mindestlöhnen anerkennt.
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Finnland
Beschäftigung junger Menschen :
Am 22. Dezember hat die Regierung eine Verordnung zur Schaffung
eines Beschäftigungsgutscheins für junge Menschen erlassen. Über diese Maßnahme
sollen Unternehmen unterstützt werden, die Arbeitslose unter 30 Jahren einstellen,
die mindestens sechs Monate arbeitslos waren (oder drei Monate bei weniger
Qualifizierten). Der Förderbetrag deckt sechs Monate lang die Hälfte der Vergütung
der jungen Beschäftigten, wobei er höchstens 1.500 Euro pro Monat beträgt (s. Pressemitteilung).
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Niederlande
Charta der Vielfalt : Die Charta
wurde 2015 von der dreigliedrigen Organisation SER erarbeitet und hat vielen
unterzeichnenden Unternehmen Fortschritte ermöglicht, insbesondere in Bezug auf die
geschlechtliche und ethnokulturelle Vielfalt (s. Mitteilung).
Die 532 beteiligten Unternehmen möchten die Gesellschaft und ihren Kundenstamm bei
Einhaltung der Gesetze besser widerspiegeln. Ihre Diversitätspolitik greift vor
allem im Bereich Anwerbung, Änderung von Stellenangeboten und Sensibilisierung der
Beschäftigten. Die Hälfte dieser Unternehmen haben beispielsweise interne Netzwerke
eingerichtet, damit sich alle mit dieser Thematik vertraut machen können. Dadurch
konnten die Ziele besser definiert und bestimmte Punkte angesprochen werden, die
bislang weniger thematisiert wurden, wie die Neurodiversität am Arbeitsplatz. Die
SER weist jedoch auf die Schwierigkeiten hin, diese Initiativen mit der DSGVO in
Einklang zu bringen, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung demografischer
Daten.
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Bericht über Kerosin-Emissionen :
Der Gesundheitsrat, eine unabhängige wissenschaftliche
Einrichtung, die Regierung und Parlament berät, hat eine öffentliche Konsultation zu
den Gesundheitsrisiken durch Emissionen von Kerosinmotoren gestartet (s. Mitteilung
und Bericht).
Diese vom Arbeitsministerium und mehreren skandinavischen Behörden in Auftrag
gegebene Untersuchung zeigt die hohen Risiken für Flughafenpersonal, darunter
Gepäckabfertiger und Kabinen- und Cockpitcrew.
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Slowakei
Lohntransparenz : Im Rahmen der
Umsetzung der Richtlinie
2023/970 hat die Regierung das Gesetz über gleiche Vergütung von Männern und
Frauen für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit angenommen (s. Pressemitteilung).
Dieses Gesetz verleiht den Beschäftigten neue Rechte bezüglich der Lohntransparenz:
Sie erhalten Zugang zu Informationen über ihre Vergütung und werden vor
Diskriminierung besser geschützt. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen
alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung des Gesetzes an das
Arbeitsministerium übermitteln, ansonsten drohen schwere Strafen.
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Slowenien
Arbeitsausfall : Das am 30.
Dezember in Kraft getretene Gesetz
über zusätzliche Interventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich führt neue
Vorschriften für arbeitsunfähige Beschäftigte ein. Diese Maßnahmen betreffen
insbesondere Reisegenehmigungen, Aussetzung der Krankengeldzahlung und Kontrollen
durch nichtprofessionelle Personen (s. Mitteilung).
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Schweden
Weiterbeschäftigung älterer Menschen :
Die Regierung hat die Ombudsstelle für Gleichstellung
beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Altersdiskriminierung in
der Arbeitswelt zu bekämpfen. Ziel ist es, Maßnahmen für eine bessere Prävention und
Förderung durch Arbeitgeber gegen Altersdiskriminierung vorzuschlagen. Ein Bericht
soll spätestens zum 31. März 2027 vorgelegt werden (s. Pressemitteilung).
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3.
Drittstaaten
Großbritannien
Reform des Arbeitsrechts : Das
am 18. Dezember verabschiedete Employment
Rights Act wurde von den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft als
größten Fortschritt für die Arbeitnehmerrechte der letzten 50 Jahre gefeiert (s. Pressemitteilung
der Regierung und Merkblatt).
Das Gesetz führt wesentliche Änderungen ein, darunter: 1. das Verbot grob nachteiliger
Null-Stunden-Verträge, 2. den
Schutz der Beschäftigten vor Belästigung, 3. das Recht auf Krankengeld ab dem
ersten Tag der Krankmeldung (s. Mitteilung des
TUC). Das Gesetz markiert einen historischen Moment, denn es erhöht die
Arbeitsplatzsicherheit und verbessert konkret das Berufsleben von Millionen von
Menschen. Die Gewerkschaften wiesen auf die Bedeutung des sozialen Dialogs hin, der
im Rahmen der zahlreichen Konsultationen fortgesetzt wird, die für 2026 geplant
sind, um die Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten.
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4.
Unternehmen
Künstliche Intelligenz : Die
Unternehmensleitung des Chemiekonzerns Solvay, dessen
Weltkonzernbetriebsrat (Solvay Global Forum) und der EBR haben am 15. Dezember
einen Nachtrag
über künstliche Intelligenz zu ihrer globalen
Rahmenvereinbarung über die digitale Transformation von 2020 angenommen. Der
Nachtrag „bietet einen Rahmen und eine Reihe von Grundsätzen“, um Fragen zu
behandeln, die sich im Zusammenhang mit Entwicklung, Einführung und Nutzung dieser
Systeme stellen. Die Vereinbarung legt ein vierstufiges Verfahren fest: 1. Erste und fortlaufende
Bestandsaufnahme der KI-Systeme und autonomen Systeme (intern und extern), 2. Risikobewertung zur
Einstufung der KI-Lösungen nach Risikograd, 3. Einführung von Verfahren zur
Kontrolle der Konformität und der mit diesen Instrumenten verbundenen Risiken, 4. Bereitstellung angemessener
Schulungen zur Nutzung dieser Instrumente und auch zu den damit verbundenen
Verfahren, Regeln und Vorschriften. Die Arbeitnehmervertreter sind eng in die
Überwachung der Vereinbarung eingebunden. Der Fortschritt der Projekte im
Zusammenhang mit KI und autonomen Systemen wird ein fester Tagesordnungspunkt für
das Solvay Global Forum sein. begleiten. Ferner wird der EBR über alle größeren
Initiativen informiert, die den Einsatz von KI oder autonomen Systemen vorsehen.
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5. Studien
und Berichte
Tarifverträge und Niedriglöhne :
Eurofound veröffentlichte am 19. Dezember eine Studie,
in der 94 Tarifverträge in drei Niedriglohnsektoren aus 11 Mitgliedstaaten und
Norwegen inhaltlich untersucht und verglichen werden. Das Ergebnis dieser minutiösen
Kleinarbeit zeigt, dass Tarifverträge die Arbeitsplatzqualität der Beschäftigten in
diesen Branchen verbessern, auch wenn die Frage nach der Arbeitsintensität kaum
angesprochen wird. Die Studie bestätigt, wie wichtig es ist, die Tarifverhandlungen
in den Mitgliedstaaten zu stärken.
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Gleiches Entgelt : Der Grundsatz
des gleichen Entgelts bedeutet, dass zwei Arbeiten, die hinsichtlich der
erforderlichen Kompetenz, des Aufwands, der Verantwortung und der Arbeitsbedingungen
als gleichwertig angesehen werden können, auch gleich entlohnt werden müssen. Anhand
von 16 Fallstudien untersucht Eurofound in einem am 15. Dezember veröffentlichten Bericht,
wie dieses Prinzip umgesetzt wird. Ein aufschlussreiches Dokument in einer Zeit, in
der sich Arbeitgeber an die Anforderungen der Entgelttransparenz-Richtlinie
anpassen.
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Künstliche Intelligenz : Das
Forschungsprojekt DIGILARE befasst sich mit
den Herausforderungen, die der digitale Wandel für die kollektiven Rechte der
Beschäftigten bedeutet. Es führte eine rechtsvergleichende Analyse in vier Bereichen
durch: 1. Wer ist durch die
Vertretung am Arbeitsplatz abgedeckt? 2. Welche nationalen
Vorschriften gelten in einem grenzüberschreitenden Kontext? 3. Wie werden die
Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in einer digitalen Arbeitswelt gewährleistet?
4. Was muss Gegenstand dieser
Rechte sein, um hochwertige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten? Ergebnis des
Projekts sind zwei Syntheseberichte über die vier Schwerpunkte des Projekts (erster
Bericht, zweiter
Bericht), eine Analyse
des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der kollektiven Rechte der
Beschäftigten und ein Strategiepapier
mit Vorschlägen für Handlungsansätze auf europäischer Ebene.
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