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IR Notes 266 – Europaabgeordnete fordern stärkeren Rechtsrahmen für Umstrukturierungen

  IR Notes 266 – 28 Januar 2026
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Adam Pokorny, Referatsleiter in der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission

Sie haben die Verabschiedung der überarbeiteten EBR-Richtlinie begleitet. Inzwischen ist sie veröffentlicht und seit dem 31. Dezember 2025 in Kraft. Ist die Aufgabe der Kommission damit beendet?
Nein, in keiner Weise! Die Aufgabe der Kommission besteht jetzt darin, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung der Änderungsrichtlinie EU 2025/2450 gewährleistet ist. Daher wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Experten zu ernennen, die sich an den Umsetzungsarbeiten beteiligen und an Sitzungen einer Expertengruppe unter Vorsitz der Kommissionsdienststellen teilnehmen. Auch die EWR-EFTA-Mitgliedstaaten und die europäischen Sozialpartner-Organisationen wurden aufgefordert, Beobachter für die Expertengruppen zu ernennen. Für die ersten Monate dieses Jahres sind bereits mehrere Sitzungen der Expertengruppe angesetzt. Im Laufe dieser Sitzungen werden die Kommissionsdienststellen Erläuterungen und allgemeine Informationen über die verschiedenen Änderungen beitragen. Mitgliedstaaten und Sozialpartner können Fragen stellen und sich zur Auslegung der Änderungen und zu allen Aspekten äußern, die für die Umsetzung relevant sind.
Die Protokolle und sonstige Unterlagen zu den Arbeiten dieser Gruppe werden im Online-Register der Expertengruppen der Kommission (unter dem Code E03694) veröffentlicht. Nach den Sitzungen werden die Diskussionen in einem Abschlussbericht zusammengefasst und ebenfalls veröffentlicht.
Anschließend müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2028 die Maßnahmen verabschieden und veröffentlichen, die zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie erforderlich sind. Die Umsetzungsmaßnahmen mit den entsprechenden Erläuterungen sind der Kommission mitzuteilen.
Nach einer einjährigen Aufschubfrist treten die meisten neuen Bestimmungen am 2. Januar 2029 im innerstaatlichen Recht in Kraft. Doch die Aufhebung der Ausnahmen für bestimmte Unternehmen vom Anwendungsbereich sowie die Übergangsbestimmungen zur Anpassung bestehender EBR-Vereinbarungen gelten unmittelbar nach Ablauf der Umsetzungsfrist.
Nach Abschluss des Umsetzungsprozesses wird die Kommission die gemeldeten Maßnahmen auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit prüfen und kann alle erforderlichen Verfahrensschritte einleiten, um Mängel oder Abweichungen zu beheben. Noch ein Hinweis für alle, die sich schwertun, die neue Richtlinie mit den Änderungen oder Ergänzungen der Richtlinie von 2009 zu entschlüsseln: Sobald das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union die in der Richtlinie (EU) 2025/2450 vorgesehenen Änderungen berücksichtigt hat, wird eine neue konsolidierte Fassung der Richtlinie 2009/38/EG auf der Website EUR-Lex veröffentlicht. Auch wenn die konsolidierten Texte keine authentischen Fassungen sind und keine Rechtswirkung haben, erleichtern sie das Lesen der Richtlinie doch erheblich.

 
  Agenda

 


2. Februar
Madrid
Vorstellung des Berichts der Expertenkommission zur Demokratie am Arbeitsplatz, den die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz, in Auftrag gegeben hatte.


12. und 13. Februar
Nikosia (Zypern)
Informelle Tagung der EU-Arbeitsminister


3. und 4. März
Brüssel
Die EU-Kommission organisiert das 4. Europäische Forum für Beschäftigung und soziale Rechte zum Thema: Social Europe: Empowering people in times of uncertainty.


9. März
Brüssel
Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“


18. März
Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel


29. Juni
Luxemburg
Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales”

 
  Über uns ?

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.

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In den Schlagzeilen
Europaabgeordnete fordern stärkeren Rechtsrahmen für Umstrukturierungen

Am 20. Januar stimmten die Europaabgeordneten mit großer Mehrheit für eine Entschließung zur Richtlinie für einen gerechten Übergang in der Arbeitswelt. Der Text entspricht der Version, die der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten angenommen hatte, mit einer Ausnahme: Gestrichen wurde die ausdrückliche Aufforderung an die Europäische Kommission, einen Richtlinienvorschlag vorzulegen. Dieses Zugeständnis an die Konservativen der EVP ist symbolisch, da der Text im Rahmen eines sogenannten legislativen Initiativberichts angenommen wurde. Die Kommission muss sich also in jedem Fall äußern, ob sie einen Rechtsakt vorschlagen oder dies unter Angabe von Gründen ablehnen will. Außerdem wird der Verweis auf eine Richtlinie im Titel der Entschließung und in der Anlage mit den Empfehlungen beibehalten. 2023 hatte das Parlament bereits eine Richtlinie zur Stärkung der Rechte der Beschäftigten gefordert, damit sie sich besser auf Änderungen und damit auf Umstrukturierungen vorbereiten können (s. IR Notes 219 und s. Informationsblatt des Parlaments). In diesem Fall setzen sich die Abgeordneten für den Vorschlag ein, weil sie davon ausgehen, dass der Erfolg der doppelten Transformation – des grünen und digitalen Wandels – „davon abhängen wird, dass der Übergang für die Arbeitnehmer, Unternehmen und Regionen gerecht und inklusiv abläuft und zur sozialen Gerechtigkeit für alle beiträgt“, „damit niemand zurückgelassen wird“.
In der Anlage zur Entschließung empfiehlt das Parlament, „einen Unionsrahmen für politische Maßnahmen zu schaffen, die in den vom grünen und vom digitalen Wandel betroffenen Regionen umgesetzt werden können, um für einen sozial gerechten und inklusiven Übergang und die Schaffung und den Schutz hochwertiger Arbeitsplätze zu sorgen“. Die Abgeordneten wünschen sich einen Text, der ein breites Spektrum an Bereichen abdeckt: „Arbeitsbedingungen, berufliche Eingliederung der vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Personen, Information und Konsultation der Arbeitnehmer, Verbesserung des Arbeitsumfelds zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer.“ Weiterhin wird die Einführung „eines individuellen Rechts auf Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit“ empfohlen.
Die parlamentarische Initiative hat die volle Unterstützung der europäischen Gewerkschaften,  sowohl der Europäische Gewerkschaftsbund (s. Pressemitteilung) als auch IndustriAll Europe sprechen sich dafür aus (s. Mitteilung). EGB-Bundessekretär Ludovic Voet erwartet nun von der Kommission, entsprechende Rechtsvorschriften in das versprochene Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze aufzunehmen. Die Arbeitgeberseite hält diese Forderung für nicht angemessen. Mehrere Arbeitgeberverbände haben in einer gemeinsamen Erklärung vom 14. Januar bekräftigt, dass sie einen Text ablehnen, der neue Verpflichtungen für Unternehmen einführe. Ceemet warnte ferner in einer im Dezember veröffentlichten Mitteilung vor der Gefahr, noch mehr Bürokratie zu schaffen in einer Zeit, in der Europa verstärkt auf Investitionen, Innovation und Ausbildung setzen muss.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Umstrukturierung : Die Kommission hat am 19. Januar vorgeschlagen, 267 ehemalige Beschäftigte von Tupperware Belgien mit 1,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu unterstützen (s. Pressemitteilung), nachdem das Unternehmen im Februar 2025 nach der Insolvenz schließen musste (s. Mitteilung).



Europäische Säule sozialer Rechte : Auf Druck der Europaabgeordneten, die im Dezember letzten Jahres eine mündliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt hatten, antwortete Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für soziale Rechte, am 22. Januar in einer Debatte im Europäischen Parlament.  Sie sagte, dass die Kommission „die Ergebnisse der Prüfung des Aktionsplans 2021 im Juli vorstellen wird“, und erklärte, dass „künftige Maßnahmen auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse der Umsetzung“ des 2021 verabschiedeten ersten Aktionsplans festgelegt würden, „aber auch und vor allem im Hinblick auf die festgestellten Schwachstellen und neuen Bedürfnisse“.


Sektoraler sozialer Dialog

Banken : Die europäischen Sozialpartner im Bankensektor haben am 15. Januar eine gemeinsame Erklärung zur Prävention von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz unterzeichnet. Darin geht es um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz durch Dritte. In der Erklärung werden die Sozialpartner aufgerufen, auf allen Ebenen – auch in multinationalen Unternehmen – Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Unterstützung der Opfer zu ergreifen. Neben Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten und Schulung der Führungskräfte fordern die Unterzeichner insbesondere, die internen Präventionsvorschriften auf die Telearbeit auszuweiten, den betroffenen Beschäftigten auf Wunsch flexible Arbeitsbedingungen und/oder Urlaub zu gewähren und nach Möglichkeit Disziplinarstrafen oder Kündigungen wegen Verspätungen oder Abwesenheiten zu vermeiden, wenn es Beweise für Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz gibt (s. Mitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Österreich

Aktion 55+ : Langzeitarbeitslose ab 55 Jahren profitieren von einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt: Mit der Aktion 55+ sollen zwischen 3000 und 6000 Arbeitsplätze geschaffen werden (s. Mitteilung), und zwar durch Subventionen in sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (60 %) sowie Eingliederungsbeihilfen im privatwirtschaftlichen Bereich (s. Mitteilung). Die Gewerkschaften begrüßen die Maßnahme, wobei der Gewerkschaftsbund ÖBG angepasste Arbeitsbedingungen fordert und die Arbeiterkammer (AK) auf einer abgesicherten Finanzierung besteht (s. Mitteilungen des ÖBG und der AK).


Bulgarien

Berufstätige Eltern : Das Parlament hat Änderungen des Arbeits- und Familienrechts beschlossen, die auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen berufstätiger Eltern betreffen.  Für eine bessere Work-Life-Balance wurde der Akzent dabei auf mehr Flexibilität bei der Telearbeit und angepasste Arbeitszeiten gelegt (s. Mitteilung).


Finnland

Reform des Arbeitsmarkts : Die Regierung hat dem Parlament am 15. Januar einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitsmarkts vorgestellt. Die Maßnahmen sollen am 1. April in Kraft treten. Die Lockerungen der Vorschriften des Arbeitsrechts sollen, der Regierung zufolge, „insbesondere für KMU die Einstellung neuer Mitarbeiter erleichtern“. Schwerpunkte der Reform sind: 1) Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund für die Dauer eines Jahres, wenn es sich um den ersten Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. 2) Recht auf Kündigung eines solchen befristeten Arbeitsvertrags nach sechs Monaten, wobei der Arbeitgeber seine Entscheidung begründen muss. 3) Verkürzung der Kündigungsfrist von 14 auf 7 Tage. 4) Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die Pflicht zur Wiedereinstellung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer, wenn eine Stelle frei oder neu ausgeschrieben wird.


Griechenland

Reform des Tarifsystems : Mit dem Gesetzesvorhaben, das das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit im Dezember vorlegte, hat der soziale Dialog einen wichtigen Meilenstein erreicht: Das Vorhaben trägt den Titel „Nationale Sozialvereinbarung zur Stärkung von Tarifverträgen“, die zwischen Regierung und den Sozialpartnern abgeschlossen wurde. Diese Initiative, die besonders von der Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Roxana Mînzatu begrüßt wurde, soll den rechtlichen Rahmen für den sozialen Dialog stärken und Tarifverhandlungen fördern (s. Mitteilung des Arbeitsministeriums). Der Gesetzentwurf stützt sich auf einen nationalen Aktionsplan, der vom Arbeitsministerium gemäß der Richtlinie  2022/2041 über angemessene Mindestlöhne angenommen wurde. Der bis 2030 befristete Aktionsplan weist fünf Schwerpunkte auf: 1. Stärkung des Rechtsrahmens für Tarifverhandlungen, 2. Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Sozialpartnern, 3. Erhebung und Verbesserung statistischer Daten über die Tarifbindung, 4. Forschungs-, Informations- und Schulungsmaßnahmen, 5. Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen.
Der Gesetzentwurf ist Gegenstand einer öffentlichen Konsultation bis zum 28. Januar. Die eingehenden Beiträge sollten in der Endfassung berücksichtigt werden. Diese Reform will den Schaden beheben, den das von der EU auferlegte Memorandum während der Schuldenkrise verursacht hatte: Das griechische Tarifvertragssystem wurde damals außer Kraft gesetzt, um die Löhne zu senken. So wurde beispielsweise die Allgemeinverbindlichkeit von branchenspezifischen Tarifverträgen ausgesetzt, was bedeutete, dass selbst Tarifverträge, die einen Großteil der Beschäftigten eines Sektors abdeckten, nicht für allgemein verbindlich erklärt werden konnten. Die Folge war, dass Beschäftigte, die die gleiche Arbeit in derselben Branche ausführten, häufig ganz andere Lohn- und Arbeitsbedingungen hatten, je nachdem, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden war oder nicht.  Mit der Sozialvereinbarung wird diese Logik ausdrücklich umgekehrt, indem die Geltung von Tarifverträgen erweitert und die Schwellenwerte für die Repräsentativität gesenkt werden, um brancheninterne Normen wiederherzustellen. „Wie sich diese Entwicklungen in der Praxis auswirken werden, hängt von ihrer Umsetzung ab und davon, wie aktiv sich die Sozialpartner an Tarifverhandlungen auf Sektor- und Betriebsebene beteiligen können“, sagt Vasilis Koniaris, Dozent für europäische Arbeitsbeziehungen an der Universität Makedonien in Thessaloniki. „Dennoch ist die Vereinbarung ein wesentlicher Anhaltspunkt, um die derzeitige Entwicklung des sozialen Dialogs in Griechenland zu verstehen.“


Niederlande

Lärmverschmutzung : Aus einem Bericht, der dem Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit am 10. November vorgelegt wurde, geht hervor, dass 50 % aller Beschäftigten unter Lärmbelästigung leiden, was bei 34 % zu Müdigkeit, Stress und Konzentrationsschwierigkeiten führt (s. Mitteilung des SER). Den Autoren zufolge, die die Arbeitsbedingungen in Open-Space-Büros untersucht haben, zu denen es nur wenige Studien gibt, sind die Störungsursachen vor allem Gespräche unter Kollegen (56 %) und Maschinen- und Gerätelärm wie Drucker, akustische Warnsysteme und Alarme (mehr als 30 %).


Norwegen

Psychosoziale Risiken : Am 20. Juni hat das Parlament eine Änderung des Artikels 4-3 des Gesetzes zum Arbeitsumfeld beschlossen: Die Anforderungen an eine angemessene Arbeitsumgebung gelten seit dem 1. Januar ausdrücklich auch für psychosoziale Aspekte.  Die Änderung enthält vier neue Beispiele für psychosoziale Risiken, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen: 1. Unklare oder widersprüchliche Anforderungen oder Erwartungen, 2. emotionale Herausforderungen und psychische Belastung (insbesondere Tätigkeiten mit sozialer Interaktion), 3. Zu hoher Zeitdruck bei zu hoher Arbeitsbelastung, 4. Fehlende Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte (s. Pressemitteilung der Arbeitsaufsichtsbehörde).


Schweden

Entgelttransparenz : Die Regierung hat dem Gesetzesrat (Lagrådet) am 15. Januar einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie vorgelegt, den sie im Frühjahr dem Reichstag (Riksdag) übergeben will, damit das Gesetz am 1. Juli in Kraft treten kann. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten einen Entgeltbericht mit Informationen über die durchschnittlichen Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern erstellen müssen. Dieser Bericht muss der Ombudsstelle für Gleichstellung (DO) übermittelt werden, die verpflichtet ist, bestimmte Auszüge daraus zu veröffentlichen.


Tschechien

Versetzung : In einem Urteil vom 26. November hat das Verfassungsgericht einen Antrag abgelehnt, eine Bestimmung des Arbeitsgesetzbuches aufzuheben, der es Arbeitgebern in bestimmten Situationen erlaubt, Beschäftigte ohne deren Zustimmung zu versetzen. Die strittige Bestimmung betrifft Fälle, in denen Beschäftigte, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit laut Arbeitsvertrag auszuführen.  Die Verfassungsrichter sehen diese Versetzung als Übergangslösung, bis Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf das weitere Vorgehen geeinigt haben. Der tschechische Gewerkschaftsdachverband ČMKOS hätte gern die Rechtsvorschriften dahingehend geändert, dass die Versetzung nach einer Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich erfolgt.


3. Unternehmen
Länderübergreifende Vereinbarung

Erneuerung : Der italienische Energiekonzern Eni und der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union haben am 13. Januar ihre globale Rahmenvereinbarung über internationale Arbeitsbeziehungen, soziale Verantwortung und gerechten Übergang erneuert. Die überarbeitete Fassung enthält mehrere wichtige Änderungen gegenüber der ersten Vereinbarung aus dem Jahr 2019, darunter die Aufnahme des ILO-Übereinkommens 190 über die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie strengere Sorgfaltspflichten zur Achtung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette. Die Vereinbarung bekräftigt auch die Rolle des sozialen Dialogs zur Unterstützung des Energiewandels und Umstrukturierungen und hebt die Bedeutung eines gerechten Übergangs für  Beschäftigte hervor (s. Pressemitteilung).



Grundrechte : Das norwegische Monopol für den Verkauf von Alkohol im Einzelhandel Vinmonopolet und die internationale Gewerkschaftsföderation IUL haben am 15. Januar eine Absichtserklärung unterzeichnet, um ein Beschwerdeverfahren zur Anzeige von Verstößen gegen Arbeitsrechte bei Herstellern von alkoholischen Getränke oder Agrarrohstoffen einzurichten, die in den von Vinmonopolet vermarkteten Produkten verwendet werden. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits vom schwedischen Monopol Systembolaget und vom finnischen Monopol Alko abgeschlossen (s. Mitteilung).


Soziale Verantwortung

Globales Gewerkschaftsnetzwerk : Der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union hat am 14. und 15. Januar in Indonesien ein Treffen organisiert, an dem neben einer Delegation der deutschen Chemiegewerkschaft IGBCE zum ersten Mal rund 30 Gewerkschaftsvertreter aus Ländern teilnahmen, die für Adidas produzieren. Diese Initiative soll die Koordination zwischen den Gewerkschaften der für Adidas produzierenden Länder stärken (s. Pressemitteilung). Die Gespräche drehten sich um die Arbeits- und Umweltstandards in den Lieferketten, die Menschenrechtsverletzungen in Myanmar im Zulieferbetrieb Pou Chen und die Entscheidung von Adidas, in Deutschland aus der Tarifbindung für die Beschäftigten in der Schuhindustrie auszusteigen (s. Mitteilung). IndustriAll Global Union fordert von Adidas Verhandlungen für den Abschluss einer internationalen Rahmenvereinbarung.


4. Studien und Berichte

Sozialschutz : Die europäische MISSOC-Datenbank wurde aktualisiert. Sie enthält Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die Datenbank ermöglicht Vergleiche zwischen Ländern und wird auf Englisch, Französisch und Deutsch geführt. Der Zugang ist kostenlos und steht allen offen.

 


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